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Die Streichung der Homöopathie: Die Globuli waren es


In Kürze:

  • Die Streichung der Homöopathie soll dabei helfen, eine finanzielle Lücke im deutschen Gesundheitssystem zu schließen.
  • Das ist jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Während das Einsparungspotenzial bei 40 Millionen Euro liegt, beträgt das Finanzloch 44 Milliarden Euro.
  • Bereits vor über 20 Jahren ist die Politik an der Pharmalobby gescheitert. Die preisgekrönte Doku darüber ist heute nicht mehr auffindbar.
  • Bundeskanzler Merz lobt seinen neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann als Mann, der im Gegenwind stehen bleibt.

 
Das „deutsche Gesundheitswesen“ steht angeblich vor einem Rätsel. Irgendwo zwischen Krankenhäusern, Arzneimittelpreisen, Verwaltung und einer Vergütungsmaschine, die selbst ihre Erfinder vermutlich nicht mehr vollständig verstehen, fehlen Milliarden. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet für das Jahr 2030 inzwischen eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Also begann die Politik zu suchen und fand – unter anderem – die Homöopathie.
Die Bundesregierung rechnet durch die Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen mit einer Ersparnis von etwa 50 Millionen Euro im Jahr. Der Bundesrechnungshof kam bei seinen Prüfungen hingegen (nur) auf rund 40 Millionen Euro und überschrieb das entsprechende Kapitel seiner Stellungnahme bemerkenswert offen mit den Worten:

„Minderausgaben führen zu keinen nennenswerten Einsparungen.“

Beschlossen wurde die Streichung trotzdem. Somit spart man einen Betrag, von dem die Prüfer selbst sagen, dass er nicht nennenswert sei und das eigentliche Problem unberührt lasse. Nur weil hier gespart wird, werden andere Prozesse nicht effektiver.
Um die Größenordnung zu verdeutlichen: Im Jahr 2025 lagen die gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bei 336,41 Milliarden Euro. Der Anteil der beanstandeten Leistungen bewegt sich damit im Bereich eines Rundungsfehlers. Um das erwartete Loch auf diesem Weg zu schließen, müsste man die Homöopathie mehr als tausendmal abschaffen.
Und noch ein Vergleich: Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen allein von 2024 auf 2025 um gut 24 Milliarden Euro. Die Krankenhäuser kosteten innerhalb eines Jahres rund 9,3 Milliarden Euro mehr und die Arzneimittel gut 3 Milliarden Euro. Der jährliche Zuwachs bei den Medikamenten war damit fast achtzigmal so hoch wie das gesamte angebliche Sparpotenzial bei Homöopathie und Anthroposophie.
An diesen großen Zahlen erkennt man das Problem. An den kleinen Zahlen demonstriert die Politik Haltung.

Ein Skandal in Höhe der beabsichtigen Einsparung

Klar ist: Die Homöopathie wurde in Deutschland schon immer kritisiert – das war bereits zu Hahnemanns Zeiten vor über 200 Jahren so. Neu ist allerdings der Wille, sie aus dem öffentlichen Raum zu drängen. Veronica Carstens, Ärztin, Homöopathin und Ehefrau von Bundespräsident Karl Carstens, gründete mit ihrem Mann eine Stiftung zur Erforschung der Naturheilkunde. Sie behandelte Patienten, schrieb Bücher und warb für eine Medizin, die Erfahrung nicht schon deshalb verwarf, weil sie nicht in das jeweils herrschende Modell passte.
Die Bundesrepublik ging daran nicht zugrunde. Der Bundespräsident wurde auch nicht wegen „homöopathischer Umtriebe“ aus Schloss Bellevue entfernt. Kein Verfassungsschutzbericht musste um ein Kapitel über verdächtige Kügelchen erweitert werden. Man konnte eine Methode ablehnen und zugleich hinnehmen, dass andere Bürger diese gern nutzten und die Krankenkassen die Kosten dafür erstatteten.

Veronica Carstens (r.), Ärztin, Homöopathin und Ehefrau von Bundespräsident Karl Carstens, gründete mit ihrem Mann eine Stiftung zur Erforschung der Naturheilkunde. Bremen, 1949.

Mittlerweile hat sich der Wind gründlich gedreht. Ausgerechnet die Partei, die jahrzehntelang mit dem Versprechen des „Alternativen“ auftrat, hat längst die Fronten gewechselt. Auf ihrem Bundesparteitag Ende 2025 beschlossen die Grünen, Homöopathie solle nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Aus der politischen Heimat von Naturkostläden, Heilpflanzen und Misstrauen gegenüber Großkonzernen scheint mittlerweile eine Art „wissenschaftspolitisches Ordnungsamt“ geworden zu sein.
Ökonomisch bleibt das Manöver lächerlich. Besonders deutlich wird das beim Blick auf einen älteren Kontrastmittelskandal:
Im Jahr 2019 deckten Journalisten auf, welche Gewinne Radiologen mit den Erstattungspauschalen erzielen konnten. Die AOK Bayern zahlte damals 3.900 Euro für einen Liter MRT-Kontrastmittel, während die Radiologen den Liter nur für 760 Euro einkauften. Die Differenz und somit der Gewinn betrug 3.140 Euro pro Liter. Nach der Veröffentlichung wurde die Erstattung auf „nur noch“ 970 Euro gesenkt. Beim CT-Kontrastmittel fiel die Erstattung von 470 auf 110 Euro. Die möglichen Einsparungen in mehreren Bundesländern summierten sich auf bis zu 50 Millionen Euro jährlich.
Ein einziger genauer Blick auf einige Kontrastmittelverträge brachte damit ungefähr so viel wie das bundesweite Ende der Homöopathie bringen soll.

Gesundheitsminister Horst Seehofer: „Kann nicht widersprechen“

Wer wirklich sparen will, landet zwangsläufig auch bei den Arzneimitteln. Dafür gab die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2025 rund 58,3 Milliarden Euro aus. Man könnte annehmen, dass ein Gesundheitsminister dort besonders energisch auftreten würde. Horst Seehofer hat es versucht. Als ehemaliger Bundesgesundheitsminister wurde er 2006 von „Frontal 21“ gefragt, weshalb eine Positivliste für Arzneimittel immer wieder gescheitert sei. Auf einer solchen Positivliste sollten jene Medikamente stehen, die von den Kassen erstattet werden. Teure oder nutzlose Präparate hätten draußen bleiben können. Eigentlich ein richtiger Gedanke, könnte man meinen.
Seehofer erklärte jedoch, sinnvolle strukturelle Veränderungen seien „nicht möglich wegen des Widerstandes der Lobby-Verbände“. In der Sendung wurde sogar berichtet, dass sein damaliger Staatssekretär dem Chef des Pharmaverbandes ein geschreddertes Exemplar der Positivliste überreicht habe. Mehr Symbolik bekommt man selten für sein Rundfunkgeld.
Auf die Frage, ob die Industrie also stärker sei als die Politik, antwortete Seehofer: „Ja, ich kann Ihnen nicht widersprechen.“
Das Interview fand später Eingang in die ZDF-Dokumentation „Das Pharmakartell – Wie wir als Patienten betrogen werden“. Der Bericht aus dem Jahr 2008 zeigte Einflussnahme, Interessenkonflikte, problematische Vermarktung und eine Politik, die gegenüber der Branche auffällig schnell ihre Entschlossenheit verlor. Die Autoren wurden dafür ausgezeichnet.
Heute sucht man solche Sendungen im öffentlich-rechtlichen Hauptprogramm mit einer Ausdauer, die besser für die Suche nach einem Facharzttermin verwendet wäre. Weder das Seehofer-Interview noch die Doku sind in der ZDF-Mediathek noch auffindbar.

Wer kontrolliert eigentlich wen?

Die öffentlich-rechtliche Kritik hat sich zwar nicht völlig verabschiedet, allerdings verteilt sie ihre Aufmerksamkeit anders. Eine dreiviertel Stunde über das Machtgeflecht einer milliardenschweren Industrie ist kompliziert, teuer und konfliktträchtig. Ein Beitrag über Globuli lässt sich leichter herstellen: Man filmt ein Röhrchen, befragt einen bekannten Kritiker und legt Musik darunter, die dem Zuschauer signalisiert, wann und weshalb er überlegen lächeln darf. „Aufklärung“ beendet?
Nun muss man nicht jede Behauptung der alten Dokumentation übernehmen, dennoch bleibt eine zentrale Frage weiterhin berechtigt: Wer kontrolliert eigentlich wen? Die Pharmaindustrie ist kein Wohlfahrtsverband, sondern eine Branche mit Geschäftsinteressen und enormer politischer Schlagkraft. Das Problem beginnt, wenn der Staat diese Interessen nicht mehr begrenzt, sondern ihnen nur noch die Verwaltungsvorschriften hinterherträgt.
Bei den Globuli zeigt der Staat hingegen seine ganze Kraft. Es gibt keinen Konzern, der mit Standortverlusten droht, keine Industrie, die Milliardenumsätze verteidigt, und keine Lobby, vor der ein Minister kapitulieren müsste. Man kann beherzt durchgreifen.
Der „Reformmut“ reicht sogar noch weiter. So sollen psychotherapeutische Leistungen künftig wieder budgetiert werden. Gleichzeitig fallen die Schutzvorschriften, die eine angemessene Vergütung der Therapeuten sichern sollten. Fachverbände warnen vor weniger Therapieplätzen und noch längeren Wartezeiten. Wer heute anderthalb Jahre nach psychotherapeutischer Hilfe sucht, darf also aufatmen: Künftig wird nicht die Wartezeit, sondern die Behandlung begrenzt.
Ganz anders bei der Pharmaindustrie. Dort versprach die Bundesregierung noch während des Gesetzgebungsverfahrens zusätzliche Ausnahmen vom erhöhten Herstellerabschlag, damit die Unternehmen ausreichend Planungssicherheit für ihre „Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen“ behalten. Großartig.

Sparen, wo der politische Widerstand am größten ist

Die therapeutische Grundidee der Reform ist damit klar: Der psychisch kranke Patient soll sich etwas gedulden. Der Pharmakonzern darf auf keinen Fall beunruhigt werden. Und schließlich hat man ja auch mehr als ausreichend verschreibungspflichtige Medikamente für psychische Erkrankungen.
Künftig zahlen die gesetzlich Versicherten die homöopathische Behandlung selbst, der Psychotherapeut erfährt womöglich erst nach Monaten, welcher Anteil seiner Arbeit überhaupt bezahlt wird, und die Pharmaindustrie erhält dafür eine weitere Beruhigungstablette aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Am 29. Juli hat Carsten Linnemann das Gesundheitsministerium übernommen. Bundeskanzler Friedrich Merz lobt ihn als Mann, der im Gegenwind stehen bleibt. Das könnte in diesem Amt sehr nützlich sein. Bevor Linnemann die nächsten Kügelchen aus dem Leistungskatalog kehrt, sollte er sich allerdings die alte Seehofer-Aufnahme ansehen. Sie dauert nur wenige Minuten und enthält mehr Gesundheitspolitik als so mancher 400-seitige Kommissionsbericht.
Danach könnte er mit einer einfachen Übung beginnen: Er schreibt 40 Millionen und mehr als 40 Milliarden nebeneinander. Anschließend prüft er, wo der politische Widerstand am größten ist. „Folge dem Geld“, heißt es im Volksmund.
Das Gesundheitswesen hat kein Globuliproblem. Es hat ein Preis-, Struktur- und Machtproblem. Große Probleme verlangen Mut, Sachkenntnis und die Bereitschaft, sich mit mächtigen Verbänden anzulegen. Kleine Gegner verlangen nur eine Pressemitteilung. Die Patienten bezahlen weiter steigende Beiträge. Die Milliarden bleiben selbstverständlich im System. Aber immerhin ist ein unliebsamer Konkurrent weg.
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Hausarztpflicht kostet Millionen und spart trotzdem?


In Kürze:

  • Die sogenannte Hausarztpflicht soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Andere Untersuchung kommen auf Mehrkosten im Millionenbereich.
  • Der Widerspruch ist offensichtlich – und dennoch bedeutungslos.
  • Nicht nur die Grundlagen beider Berechnungen sind unterschiedlich, auch was überhaupt untersucht wird, ist verschieden.
  • Die Berichterstattung über beide Werte lässt das wichtigste außen vor.

 
Im Juli sorgten zwei Zahlen für Verwirrung in der Diskussion um die Zukunft der hausärztlichen Versorgung: 160 Millionen Euro Mehrkosten und 169 Euro Ersparnis pro Person – im Rahmen ein und der selben Reform.
Die erste Zahl stammt von der Techniker Krankenkasse : So viel koste sie das Programm „Hausarztzentrierte Versorgung“ jährlich zusätzlich – ohne erkennbaren Nutzen. Die zweite Zahl stammt vom Hausärzteverband Baden-Württemberg und besagt, dass dasselbe Programm pro Versichertem und Jahr 169 Euro einspare.
Mit anderen Worten: Die eine Zahl sagt, die Hausarztzentrierte Versorgung lohnt sich nicht, die andere sagt, sie lohnt sich sehr wohl. Was stimmt denn nun?

Hausarztpflicht – Worum es geht

Bislang können gesetzlich Versicherte weitgehend frei entscheiden, welche Praxis sie aufsuchen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein freiwilliges Gegenmodell: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis, die die Behandlung koordiniert, bei Bedarf an eine Facharztpraxis überweist und dafür besser vergütet wird. Bereits über zehn Millionen Menschen nehmen daran teil.
Dieses Prinzip möchte die Bundesregierung mit dem geplanten Primärarztsystem verbindlich machen. Beschlossen ist diese Hausarztpflicht noch nicht, wohl aber das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli, das laut Hausärzteverband eine „Versorgungsbremse“ für ebenjene HZV enthält. Das Programm soll also gleichzeitig Vorbild und Sparposten sein. Der Streit über seine Wirkung scheint daher vorprogrammiert.

Zwei Zahlen, zwei verschiedene Verträge

Die Rechnung über 160 Millionen Euro Mehrkosten stammt aus einer Untersuchung der Verträge der Techniker Krankenkasse in 13 Bundesländern durch das Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Diese Verträge honorieren die Hausarztpraxis besser, lassen den Versicherten aber den direkten Weg zum Facharzt offen.
Die zweite Zahl – eine Ersparnis von 169 Euro pro Versicherten und Jahr – stammt aus der Evaluation des baden-württembergischen AOK-Vertrags für HZV durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt. Im Unterschied zum TK-Vertrag bindet der AOK-Vertrag 13 Facharztrichtungen seit 2010 fest ein.
In den beiden Evaluationsstudien wird somit gar nicht die Wirksamkeit desselben Instruments verglichen, sondern zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle unter identischem Namen.

Wie die Zahlen wirklich entstehen

Aufschlussreicher ist jedoch die Frage, wie die jeweiligen Zahlen entstehen. In den Rohdaten der AOK-Evaluation kosteten HZV-Versicherte im Jahr 2021 im Schnitt 4.038 Euro, die Vergleichsgruppe hingegen nur 3.975 Euro. Die Hausarztzentrierte Versorgung war also 63 Euro pro Kopf teurer.
Die Ersparnis von 169 Euro erscheint erst nach einer statistischen Bereinigung. Denn HZV-Versicherte sind im Schnitt kränker. Berechnet werden daher reine Modellkosten, oder anders gesagt: Was würden HZV-Versicherte kosten, wenn sie so gesund wären wie die Vergleichsgruppe?
Ähnliches gilt für die 160 Millionen Euro Mehrkosten in der HCHE-Studie der Techniker Krankenkasse. Auch dies ist ein Modellwert, der jedoch auf einem anderen Verfahren zur Konstruktion der Vergleichsgruppe basiert.
Beide Verfahren sind in der Versorgungsforschung etabliert. Das Heidelberger Verfahren vergleicht Niveaus und bereinigt um das, was in den Abrechnungsdaten der AOK beobachtbar ist. Das Hamburger Verfahren vergleicht Veränderungen vor und nach dem Eintritt in eine HZV mit zeitgleichen Veränderungen in der Kontrollgruppe und bereinigt um unbeobachtete, gleichbleibende Unterschiede zwischen den Gruppen. Annahmen und Grenzen diskutiert der Bericht transparent.

Interessant ist, was nicht gesagt wird

Auffallend ist die Wahl des Vergleichsjahres in der AOK-Analyse. Die Kostentabelle bezieht sich auf das Pandemiejahr 2021, in dem sich das Ausgabenmuster „besonders deutlich“ gezeigt habe. Die meistzitierte Kennzahl des Berichts stammt damit aus dem Jahr, in dem der Effekt am deutlichsten ausfiel; neuere Ergebnisse werden nicht berichtet.
Eine zweite offene Frage ergibt sich aus dem zentralen Erfolgsindikator der AOK-Evaluation, den Facharztbesuchen ohne Überweisung. In der Vergleichsgruppe steigen sie zwischen 2012 und 2013 erheblich an, während die HZV-Gruppe fast unverändert bleibt. Der Vorsprung der Hausarztpflicht wächst dadurch schlagartig von 10 auf 36 Prozent. Dafür sind mehrere Erklärungen denkbar; etwa wurde zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft. Der größte Teil des Vorsprungs entstand jedenfalls nicht dadurch, dass die HZV besser wurde, sondern dass sich die Vergleichsgruppe veränderte.
Aufschlussreich ist schließlich eine Zahl, die es in keine Schlagzeile geschafft hat. Der TK-Bericht – jener der in Summe Millionen Mehrkosten ausweist – findet für Versicherte ab 80 Jahren eine bessere Versorgung bei geringeren Kosten. Entsprechend empfiehlt er am Ende nicht, die HZV abzuschaffen, sondern sie „auf chronisch erkrankte und ältere Versicherte zuzuschneiden“. In der Pressemitteilung der Kasse, die den Bericht bezahlt hat, steht davon allerdings kein Wort.

Fazit – Mehr Äpfel als Birnen

Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen, messen nicht nur verschiedene Verträge, sondern auch in verschiedenen Regionen und mit verschiedenen statistischen Verfahren. Bei Studien verbindet, dass sie von Akteuren des Gesundheitssystems im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungskontexte beauftragt wurden. Zudem sind beide Ergebnisse von Rechenmodellen, deren Annahmen und Grenzen man kennen muss.
Wer wissen will, ob sich die Hausarztpflicht oder ein flächendeckendes Primärarztsystem ökonomisch lohnt, erfährt es aus keinem der beiden Berichte – bestenfalls erhält man Hinweise darauf, unter welchen Bedingungen es sich lohnen könnte. Das ist weniger griffig als „160 Millionen Euro“, aber es ist die differenzierte Information, auf die es bei der anstehenden Reform ankommt.
Über die Autoren
Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt.
Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter www.unstatistik.de. Dieser Artikel erschien im Original unter dem Titel: „Unstatistik des Monats zum Hausarztmodell: Welchen Wert hat die Reform?“. (redaktionelle Bearbeitung ts)