Author: tecnavia
In Kürze:
- Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Untersagung von „RT DE“ wegen fehlender Rundfunkzulassung für rechtmäßig.
- Nach Ansicht des Gerichts trat die deutsche GmbH selbst als Veranstalterin des Programms auf.
- Der EuGH entscheidet am 2. Juli über die Reichweite des EU-Verbots zur Verbreitung von RT-Inhalten.
- Im Mittelpunkt steht die Frage, ob auch private Webseitenbetreiber oder Blogger als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung gelten.
„RT DE“ präsentierte sich als deutsches Medium – das wurde ihm zum Verhängnis
Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte Vorabentscheidung zum „Betreiber“-Begriff
Verwaltungsgericht nahm keine politische Bewertung von „RT DE“ vor
In Kürze:
- Mutter und Neugeborenes überleben 32 Stunden unter Trümmern
- Rettung nach Erdbeben der Stärke 7,2 und 7,5
- Tausende Tote und Vermisste in Venezuela
Überleben inmitten des Chaos
Bewegende Rettung in La Guaira
Ein „Wunder“ eines schwer getroffenen Landes
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Foto: Ralf Drefin/SWM DV Studio/dpa
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Keine Einsparungen auf pflegende „Helden des Alltags“
Vogt: Sozialbeiträge dürfen nicht davonlaufen
Warnung: Bewährte Strukturen dürfen nicht gefährdet werden
Auch in Berliner Koalition sind Reformpläne Streitthema
In Kürze:
- Die Landesanstalt für Medien NRW bestätigt ein Hinweisschreiben an den Podcaster Ben Berndt wegen dessen Interviews mit Björn Höcke.
- Die Behörde beruft sich auf journalistische Sorgfaltspflichten nach dem Medienstaatsvertrag und bezeichnet das Schreiben als „mildestes Mittel“.
- Berndt lehnt nachträgliche Änderungen an seinem Podcast ab und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall.
- Sein Anwalt Joachim Steinhöfel hält das Vorgehen für einen Eingriff in die Pressefreiheit und schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.
Landesmedienanstalt bestätigt Schreiben an Podcaster Ben Berndt
Nach Ansicht der Einrichtung stellt das Hinweisschreiben keinen Eingriff dar
Seit 2020 erst zwei Verfahren wegen Sorgfaltsmängeln
Ben Berndt lehnt weitere Änderungen am Höcke-Interview ab
Zu den Maßnahmen, die der Landesmedienanstalt nach § 109 MStV zur Verfügung stehen, gehören insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die konkrete Einordnung und mögliche Folgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Podcaster könnten eigene Einrichtung zur Selbstregulierung gründen
In Kürze:
- Die Polizeiaufsicht IOPC ermittelt gegen zwei Beamte wegen des Verdachts auf grobes Fehlverhalten im Fall des getöteten Studenten Henry Nowak.
- Im Fokus steht, dass die Polizisten Nowaks Hinweise auf seine Stichverletzungen und seine Atemnot zunächst nicht ernst genommen, sondern ihn stattdessen in Handschellen gelegt haben.
- Außerdem plant die Behörde, zu untersuchen, ob unbegründete Rassismusvorwürfe gegen das Opfer das Handeln der Beamten beeinflusst haben könnten.
Hinweise von Zeugen und Nowak selbst auf Verletzungen ignoriert
Erst Minuten später wurde der Rettungsdienst verständigt
Interne Vorgabe des NPCC unter Beschuss
Familie von Henry Nowak über die Entscheidung informiert
Mögliche Notwendigkeit von Änderung der Polizeipraxis untersucht
Dachstuhlbrand in Krankenhaus

Es gibt viele Verletzte.
Foto: Ralf Drefin/SWM DV Studio/dpa
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Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform
Dickster Brocken Einkommensteuer
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Wie teuer ist das Projekt – und wer finanziert es?
Wie viele Arbeitsplätze entstehen durch die Smart Power Fab?
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Weniger Klein-Klein bei den Parteitagen
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Größere Partei braucht andere Regeln
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Abkommen noch für 10 Jahre in Kraft
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Südamerika als Wirtschaftspartner – EU vs. China
Wadephul preist Europa als riesigen und verlässlichen Markt
Ärger um Merz‘ Stadtbild-Äußerung dürfte verraucht sein
Ganz Deutschland macht Ferien
Urlaub beginnt oft direkt vor der Haustür
Raus ins Grüne
Zeit füreinander
Jetzt ist Sommer


























