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BGH-Maskenattest-Urteil: Verurteilter Mediziner vermutet politischen Einfluss

Gegen den Facharzt Dr. Wolfgang Urmetzer läuft seit mehr als fünf Jahren ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Am Mittwoch, dem 19. August, fand das Revisionsverfahren (6 StR 40/25) am Bundesgerichtshof (BGH) statt, das für den Angeklagten überraschend durch eine rechtskräftige Verurteilung endete.
Zuvor war der bayerische Arzt in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Ausstellens von insgesamt 264 „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ angeklagt worden. Nach 29 Verhandlungstagen mit rund 200 Zeugen und mehreren Sachverständigen wurde er in 26 Fällen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (150 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. In den übrigen Fällen wurde er freigesprochen.
Von den 26 Fällen betrafen 23 Minderjährige, deren Eltern sich aufgrund von Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit der damaligen Maskentragepflicht an den Arzt wandten.
Herr Urmetzer, worum ging es in der jetzigen Verhandlung am BGH?
Am BGH ging es um eine Revision des Urteils vom März 2024 des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Zusammenhang mit dem Ausstellen von angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnissen, sprich Maskenbefreiungsattesten. Gegen dieses Urteil habe ich damals Revision eingelegt, da ich der Meinung bin, dass ich gar kein Gesundheitszeugnis, sondern eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt habe.
Letztere war ab dem 30. November 2020 laut der bayerischen Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Darin stand nichts von einem Gesundheitszeugnis. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie sieht in weiteren Fällen einen Verstoß vorliegen.
Sie sagen, es wurde eine Regelung geschaffen, um ärztliche Bescheinigungen auch telefonisch auszustellen. Ist das richtig?
Bis zum 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 gab es ein sogenanntes Fernbehandlungsverbot. Der BGH und andere Gerichte entschieden daher unter Verweis auf das Fernbehandlungsverbot, dass der Arzt mit einer ärztlichen Bescheinigung bezeugen muss, dass er den Patienten zuvor persönlich untersucht hat. Mit der Entscheidung des Ärztetages wurde diese Pflicht aufgehoben. Das heißt, dieses Fernbehandlungsverbot gab es in der Corona-Zeit 2020 gar nicht mehr.
In meinem Verfahren erklärte der vom Gericht bestellte Gutachter demzufolge auch, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anhand von Angaben am Telefon ausstellen kann, ohne den Patienten untersucht zu haben. Ein Maskenbefreiungsattest könne ich jedoch nicht ausstellen, hieß es. Eine Begründung dafür gab es nicht. Das ist Messen mit zweierlei Maß und ein Wertungswiderspruch, den ich nicht akzeptiere.
Ich bin Facharzt für Anästhesie und hatte jahrelang täglich mit dem Thema Mund-Nasen-Bedeckung im Operationssaal zu tun. Ich konnte beobachten, welche gesundheitlichen Beschwerden dadurch entstehen können. Bei extrem langen Operationen wird man mit der Zeit müde. Das ist durch die Rückatmung von Kohlendioxid sehr gut erklärbar. Dadurch können auch Konzentrationsbeschwerden, Kopfschmerzen oder Übelkeit entstehen. Einige Kollegen sind deshalb auch umgefallen oder kollabiert. Daher waren die Beschwerden, die mir die Eltern in meiner Praxis von ihren Kindern schilderten, nachvollziehbar und plausibel.
Zudem gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken eine Virusinfektion oder deren Übertragung verhindern können. So stand es bis Anfang 2021 in jedem Beipackzettel. Dies bestätigte auch der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Enquetekommission des Bundestags. Dort sagte er, es gebe keine Infektionsschutzmasken und für solche gebe es auch keine Zulassung. Sie seien reiner Arbeitsschutz gewesen. Für mich ist damit klar, dass jeder, der eine FFP2-Maske tragen muss, erst einmal untersucht werden muss, ob er dazu überhaupt gesundheitlich in der Lage ist. Das wurde alles nicht gemacht.
Bei einem Großteil der beanstandeten Atteste ging es um Maskenbefreiungen für Schulkinder. Wie liefen solche Attest-Ausstellungen ab?
In der Regel riefen die Eltern in meiner Praxis an und baten um Hilfe. Sie sagten, dass ihre Kinder in der Schule mehrere Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und deshalb Beschwerden haben. Dann wurde gefragt, welche Beschwerden auftreten. Dann hieß es, dass die Kinder über Kopfschmerzen, Übelkeit oder Müdigkeit klagen würden, was sonst nicht der Fall wäre. Auch würden sich Konzentrationsschwierigkeiten zeigen.
Ich habe alle Daten aufgenommen und das Attest in der Regel per E-Mail zugestellt oder es wurde persönlich abgeholt. Meine Bedingung war jedoch immer, dass die betreffenden Patienten auch später für eine Untersuchung in meine Praxis kommen. Bis auf ein Kind sind alle diesem Wunsch nachgekommen.
Das Gericht wirft ihnen vor, die Kinder nicht selbst am Telefon befragt zu haben. Aber ist das überhaupt ein übliches Prozedere?
Gerade bei kleinen Kindern, die in der Regel sehr verängstigt sind, wenn sie zum Arzt gehen, ist es gängige ärztliche Praxis, die Eltern zu den Beschwerden ihrer Kinder zu befragen. Das war schon vor der Coronazeit so.
Durch den BGH ist die Zahl der mutmaßlich unrichtig ausgestellten Atteste jetzt noch einmal geschrumpft. Wie ordnen Sie das ein?
Der BGH hat gestern eine gute Möglichkeit vertan, das verlorene Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Diese Chance haben sie leider nicht genutzt. Im Gegenteil. Ich wurde gestern zwar nur in 14 Fällen statt in 26 Fällen verurteilt. Aber das Strafmaß blieb mit 15.000 Euro Strafe gleich. Das ist schon rein mathematisch schwer nachvollziehbar.
Wie lautet die Begründung des Gerichts zum jetzt gefällten Urteil?
Das kann ich nicht sagen, da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Denn anders als bei der Einführung in die Verhandlung hat die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung sehr leise und undeutlich gesprochen. Mein Verteidiger und ich hatten daher Schwierigkeiten, der mündlichen Begründung zu folgen. Ich sehe das Urteil als ein bewusstes Setzen von mehreren Nadelstichen. So war es auch für meine beiden Strafverteidiger völlig überraschend, dass noch am gestrigen Tag ein Urteil gesprochen wurde. Üblicherweise hört das Gericht zunächst beide Seiten an und nimmt sich dann Zeit, um das Urteil nach ein paar Wochen schriftlich zuzusenden. Ich gehe daher davon aus, dass der größte Teil dieses Urteils bereits vorher verfasst worden ist.
Außerdem hat man womöglich ausgenutzt, dass ich persönlich vor Ort war, was ich nicht hätte sein müssen. Weil ich vor Ort war, hat man offenbar gleich ein Urteil gesprochen. Somit ist das Urteil sofort rechtskräftig. Damit beginnt gleichzeitig die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde. Normalerweise beginnt diese Frist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Das setzt mich und meine Anwälte zusätzlich massiv unter Druck. Sie müssen jetzt auf die Schnelle und ohne Vorliegen einer schriftlichen Begründung eine Verfassungsbeschwerde zusammenzimmern. Das geschah aus meiner Sicht bewusst. Ich sehe dahinter einen möglichen politischen Einfluss und keine unabhängige Richterschaft.
Hinzu kommt, dass das Revisionsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu 26 weiteren Fällen von angeblicher Ausstellung unrichtiger Maskenatteste an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgegeben wurde. In diesen Fällen sei ich möglicherweise zu Unrecht freigesprochen worden. Es wird daher neue Verhandlungstermine geben, bei denen sehr wahrscheinlich die Eltern der betroffenen Kinder angehört werden. Damit kommen auch weitere Belastungen für meine Patienten und für mich, auch finanzielle, hinzu.
Man versucht, mich menschlich und wirtschaftlich vollkommen zu ruinieren, wie es im Fall meiner Ärztekollegin Bianca Witschel bereits gelungen ist. Andere Kollegen wie Dr. Kristina Rochow bekommen auch jetzt noch Besuch von der Kriminalpolizei, weil sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen für die Masernimpfung ausgestellt haben. Auch dort wird von politischer Seite weiter massiv Druck ausgeübt, obwohl sie nur ihrer ärztlichen Pflicht nachkommen.
Welche Auswirkungen hat dieser jahrelange Prozess auf Sie?
Es war traumatisierend, als plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür stand. Das werde ich nie vergessen. Auch heute tauchen teilweise Unwohlsein und Angst auf, wenn ich die Polizei sehe. Denn noch immer fand keine richtige politische oder juristische Aufarbeitung der Corona-Krise statt. Ich versuche, dies durch eine Auseinandersetzung mit positiven Dingen, Meditation und meiner Fähigkeit, das Schöne in dieser Welt und in meinem Leben zu sehen, auszugleichen.
Mit meiner Ehefrau habe ich einen wunderbaren Menschen an meiner Seite, der mich dabei jeden Tag optimal unterstützt. Auch meine ärztliche Tätigkeit und der Zuspruch meiner Patienten bestärken mich. Sie wären unendlich unglücklich, wenn sie mich als Therapeuten nicht mehr hätten. Das Verfahren hat mich mittlerweile über 100.000 Euro gekostet und wird weiterhin Geld kosten. Ich habe jedoch alle meine Rücklagen für das Verfahren aufgebraucht. Jetzt bin ich darauf angewiesen, dass mir Menschen finanziell unter die Arme greifen. Denen gehört mein tiefster Dank.

Dr. Wolfgang Urmetzer und seine Ehefrau am 19. August 2026 im Saal des BGH in Leipzig.

Foto: privat

Vielen Dank für das Interview.
Das Interview führte Erik Rusch.
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CSD-Anschlag: Fraktionen ziehen Fazit nach Anhörung im Innenausschuss

Auch nach der Sondersitzung im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum CSD-Anschlag sind für die Abgeordneten noch viele Fragen offen.
Angehört wurden dabei Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik sowie Vertreter des Berliner Verfassungsschutzes.
Die Fraktionen zogen nach der Anhörung ein Fazit.
 
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Livestream: Anhörung von Berlins Innensenatorin und Polizeipräsidentin zum Fall Abdul B.

Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind noch immer viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv offen. Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses will daher in einer Sondersitzung Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik zu dem Fall berichten lassen.
Dabei dürfte es unter anderem darum gehen, ob…
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)