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Gewerbesteuer steigt weiter: Kommunen erhöhen Hebesätze deutlich

Die Gewerbesteuerlast für Unternehmen in Deutschland ist in diesem Jahr so hoch wie nie zuvor. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Von den 706 untersuchten Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern erhöhten demnach 88 den Hebesatz. Nur fünf Kommunen senkten ihn. Die Entwicklung hat sich gegenüber dem Vorjahr beschleunigt. 2025 erhöhten 64 Kommunen den Hebesatz, vier senkten ihn.
Der Bundesdurchschnitt stieg der Auswertung zufolge um zwei Punkte auf 441 Prozent.

DIHK fordert bessere Kommunalfinanzierung

DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov verwies gegenüber der Zeitung auf die hohe Steuerbelastung deutscher Unternehmen. Weitere Erhöhungen der Gewerbesteuer könnten den Unternehmen Mittel für Investitionen entziehen und die Standortbedingungen verschlechtern.
Auf jede Kommune, die ihre Gewerbesteuer senkt, kamen in diesem Jahr demnach fast 18 Kommunen, die den Hebesatz erhöhten.
Die Hebesätze reichen in diesem Jahr von 250 Prozent in Monheim am Rhein und Leverkusen bis zu 580 Prozent in Oberhausen und Mülheim an der Ruhr. Die Spanne beträgt damit 330 Hebesatzpunkte.
Melnikov forderte eine bessere Finanzausstattung der Städte und Gemeinden. Bund und Länder müssten die Kommunen aufgabengerecht und dauerhaft finanzieren. Neue Aufgaben sollten nach ihrer Forderung nur mit gesicherter Finanzierung übertragen werden. Zugleich sollten bestehende Aufgaben überprüft werden.
Die Vereinbarung von Bund, Ländern und Kommunen, bei neuen Aufgaben ab Oktober stärker nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ zu verfahren, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Die strukturellen Probleme bei bestehenden Aufgaben und deren Finanzierung seien damit jedoch nicht gelöst.

Nordrhein-Westfalen mit höchsten Durchschnittswerten

Die zehn Kommunen mit den höchsten Gewerbesteuer-Hebesätzen liegen der Auswertung zufolge ausschließlich in Nordrhein-Westfalen.
Das bevölkerungsreichste Bundesland weist mit einem einwohnergewichteten Durchschnitt von 476 Prozent erneut die höchste Gewerbesteuerbelastung auf. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um zwei Punkte.
Den stärksten Anstieg verzeichnete Sachsen-Anhalt. Dort kletterte der durchschnittliche Wert laut DIHK-Auswertung um fünf Punkte von 422 auf 427 Prozent. Es folgen Hessen mit einem Anstieg um vier Punkte und Baden-Württemberg mit drei Punkten.
Den niedrigsten durchschnittlichen Hebesatz weist Brandenburg mit 387 Prozent auf. (afp/red)
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US-Senat verabschiedet Gesetzentwurf für Sanktionen gegen Beteiligte am Organraub in China


In Kürze:

  • Der US-Senat bringt ein Gesetz gegen Organraub in China auf den Weg.
  • Bei Inkrafttreten sind weitreichende Sanktionen für Beteiligte vorgesehen.
  • Nun soll das US-Repräsentantenhaus über die Senatsvorlage beraten.
  • Ein ähnlicher Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses ist bereits im Senat anhängig.
  • Beide Gesetzesvorlagen sollen zu einer gemeinsamen Version für Präsident Trump zusammengeführt werden.

 
Der amerikanische Senat verabschiedete am Montag, 28. September, einen Gesetzentwurf, der sich gegen Personen richtet, die an erzwungenen Organentnahmen in China beteiligt sind.
Der parteiübergreifende „Falun Gong and Victims of Forced Organ Harvesting Protection Act“ (S.4009) wurde einstimmig angenommen. Die Vorlage liegt nun dem Repräsentantenhaus zur Beratung vor. Stimmt auch diese Kammer zu, wird der Entwurf US-Präsident Donald Trump vorgelegt, der ihn durch Unterzeichnung zu einem Gesetz machen kann.
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden ausländische Einzelpersonen sanktioniert, die sich wissentlich und direkt an diesem Missbrauch beteiligt oder ihn in China ermöglicht haben. China ist ein Zielort für Patienten aus aller Welt, die verzweifelt nach Organen suchen.
Solche Personen dürfen dann nicht in die Vereinigten Staaten einreisen. Ihr US-amerikanisches Eigentum sowie ihre Transaktionen werden gesperrt. Zuwiderhandlungen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 1 Million US-Dollar (rund 880.000 Euro) geahndet werden.

Aufforderung zur Untersuchung durch die US-Regierung

Der Gesetzentwurf fordert die US-Regierung zudem dazu auf, die Vorwürfe der gewaltsamen Organentnahmen in China, die „an Falun-Gong-Praktizierenden verübt werden“, zu untersuchen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Vereinigten Staaten „illegale, unter Zwang durchgeführte, ohne Einwilligung erfolgende oder intransparente Praktiken der Organbeschaffung und -transplantation, einschließlich der erzwungenen Organentnahme bei Gewissensgefangenen“ verurteilen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der US-Außenminister soll dem Kongress innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes über Chinas Praktiken und Richtlinien im Bereich der Organtransplantation Bericht erstatten. In dem Bericht soll eine formelle Feststellung darüber getroffen werden, ob das chinesische Regime systematisch Zwangsorganentnahmen durchführt. Zudem sollen die Herkunft der Organe für Transplantationsoperationen, die Entnahmezeitpunkte der Organe sowie die relevanten Richtlinien in Bezug auf Gewissensgefangene, wie beispielsweise Falun-Gong-Praktizierende, bewertet werden. Im Jahr 2019 stuften Menschenrechtsermittler diese Glaubensgemeinschaft als Hauptquelle für Organe ein.

„Schwere Gräueltat“ – Verstoß gegen das Völkerstrafrecht

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass US-Beamte prüfen müssen, ob gewaltsame Organentnahmen in China tatsächlich in großem Umfang stattfinden und ob es sich dabei um eine „schwere Gräueltat“ handelt. Der Begriff bezeichnet einen im US-Recht verankerten völkerstrafrechtlichen Schwellenwert zur Einstufung von Schwerstverbrechen mit Höchststrafmaß, der zwingende Mechanismen auslöst.
Die traditionelle Meditationspraxis Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, deren Praktizierende nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht leben, war in den 1990er-Jahren in China weit verbreitet. Schätzungen zufolge zählte sie bis 1999 landesweit zwischen 70 und 100 Millionen Praktizierende, als das Regime begann, sie zu eliminieren. Die Zahl der im Laufe der Jahre inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden dürfte laut dem Falun Dafa Informationszentrum in die Millionen gehen.
Der republikanische Senator Ted Cruz aus Texas erklärte, er sei stolz darauf, gemeinsam mit dem demokratischen Senator Jeff Merkley aus Oregon daran gearbeitet zu haben, den Gesetzentwurf durch den Senat zu bringen.
„Die Kommunistische Partei Chinas nimmt Falun-Gong-Praktizierende weiterhin durch ihre grausame, staatlich geförderte Organraubindustrie ins Visier“, sagte er gegenüber der
englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. „Diese Gräueltaten sind ein Angriff auf die Religionsfreiheit und die grundlegenden Menschenrechte.“
Der Gesetzentwurf wird derzeit von elf unterzeichnenden US-Senatoren vorangebracht.

Zusammenführung der Gesetzesvorlagen zu einer gemeinsamen Version

Das Repräsentantenhaus hatte bereits im Mai 2025 eine eigene Version des Gesetzentwurfs (H.R. 1540) verabschiedet. Der Senat griff diese im Zuge seiner parallelen Gesetzesinitiative (S.4009) inhaltlich auf und erweiterte sie, um auch die US-Geheimdienste formell in die Untersuchungen einzubinden.
Erping Zhang, ein Sprecher von Falun Gong, lobte den Senat für diesen Schritt.
„S.4009 erkennt an, dass es sich hierbei nicht lediglich um ein Menschenrechtsproblem handelt – es wirft grundlegende Fragen in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz und den Schutz schutzbedürftiger Menschen auf“, erklärte er gegenüber der Epoch Times.
Besonders begrüßte er die Bestimmungen, die eine umfassende Bewertung des chinesischen Organtransplantationssystems durch die USA sowie die Untersuchung der Behandlung von Gewissensgefangenen vorschreiben.
„Ein Thema dieser Tragweite verdient eine klare und fundierte Bewertung auf der Grundlage von Beweisen“, sagte Zhang.
Mit dem Gesetzentwurf werde sichergestellt, dass „sich die Vereinigten Staaten entschieden gegen erzwungene Organentnahmen und andere Formen von Menschenrechtsverletzungen aussprechen“, betonte er.
„Letztlich geht es um ein einfaches Prinzip: Niemand sollte verfolgt, inhaftiert oder getötet werden, damit ihm Organe für Transplantationen entnommen werden können.“
Zhang fügte hinzu, dass die Vereinigten Staaten als Führer der freien Welt „weiterhin ihre Gesetze und Institutionen nutzen sollten, um die Menschenwürde zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Senate Passes Bill to Sanction Perpetrators of Forced Organ Harvesting in China“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Linken-Fraktionschef Pellmann tritt „Roter Hilfe“ bei

Der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Sören Pellmann, ist in die „Rote Hilfe“ eingetreten. Das teilte Pellmann auf Anfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Donnerstag mit.
Pellmann begründete seinen Beitritt mit der Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen bei Gerichtsverfahren. Er hatte am Mittwochabend einen Link zum Beitrittsformular der „Roten Hilfe“ auf der Plattform X geteilt.

Einordnung durch den Verfassungsschutz

Die „Rote Hilfe“ wird vom Verfassungsschutz als erwiesen linksextremistische Bestrebung eingestuft. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird die Unterstützung linksextremistischer Straftäter als ein primäres Betätigungsfeld des Vereins beschrieben.
Die Organisation übernimmt nach eigenen Angaben unter anderem Kosten für die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten. Laut Verfassungsschutz unterstützt sie darüber hinaus in bestimmten Fällen auch rechtskräftig verurteilte Straftäter bei Straf- und Bußgeldern.
Der Verfassungsschutz führt in seinem Bericht außerdem frühere Unterstützungsaktionen der „Roten Hilfe“ für Personen aus dem Umfeld der früheren Rote Armee Fraktion (RAF) an. Nach Einschätzung der Behörde lasse die Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle erkennen, dass die Organisation Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung befürworte und unterstütze.

Pellmann kritisiert Verfassungsschutz

Auf die Frage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, wie er die Bewertung des Verfassungsschutzes einordne, erklärte Pellmann, der Verfassungsschutz solle sich um den Schutz der Demokratie kümmern, statt politische Wertungen vorzunehmen.
Am Dienstag war zudem bekannt geworden, dass die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp bis zum vergangenen Jahr Mitglied der „Roten Hilfe“ war. (dts/red)
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Fünf stille Lebensgewohnheiten von Menschen, die ohne Verbitterung alt werden

Wir alle kennen Menschen, die im Laufe der Jahre immer verbitterter geworden sind. Anstatt auf ein erfülltes Leben zurückzublicken, hadern sie dauerhaft mit dem Schicksal oder sind tief enttäuscht darüber, wie die Dinge gelaufen sind.

Das soll nicht heißen, dass das Leben immer einfach ist oder fair verläuft – die Realität kann uns hart treffen. Doch Verbitterung verschlimmert das Unglück nur noch. Sie offenbart vor allem die Unfähigkeit, Groll loszulassen und nach vorne zu blicken.

Glücklicherweise haben wir es selbst in der Hand: Egal, was passiert, wir können das Beste aus unserer Lage machen, indem wir mit Gelassenheit und Güte reagieren. Inmitten von Schicksalsschlägen innere Ausgeglichenheit zu bewahren, ist für viele von uns ein Zeichen großer Stärke.

Warum ist Verbitterung im Alter so tragisch? Weil sie der jüngeren Generation signalisiert, dass das Leben einen zermürbt und am Ende nur Enttäuschung bereithält. Negative Gedanken sind ansteckend. Sie untergraben die Zuversicht und Tatkraft, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und unserem Alltag Sinn verleihen.

Wir alle sollten es als moralische Pflicht betrachten, nicht verbittert zu werden, sondern die stille Gewohnheit zu pflegen, Schwierigkeiten neu zu deuten, damit sie uns helfen, an Herzlichkeit zu gewinnen – auch wenn wir älter werden.

Wie man in Würde alt wird

Mit den folgenden Impulsen machen Sie das Beste aus dem Geschenk des Lebens und motivieren andere, es Ihnen gleichzutun.

1. Schätzen Sie, was Sie haben

Es gibt Milliarden Menschen auf dieser Erde, und doch vergleichen wir uns oft mit jenen, denen es vermeintlich besser geht. Wenn man ständig darauf schaut, was andere haben und man selbst nicht, wird einem das eigene Leben natürlich nie genügen. Selbst wenn sich die Umstände verbessern, verschiebt man die Messlatte immer weiter nach oben und findet so nie Ruhe.

Was wäre, wenn Sie sich stattdessen vorstellten, Sie lägen auf dem Sterbebett und es bliebe Ihnen keine Zeit mehr? Diese alte stoische Übung macht eines klar: Solange man Zeit hat, besitzt man einen Reichtum, um den einen selbst die reichsten alten Menschen der Welt beneiden würden. Verschwenden Sie diese Zeit nicht.

2. Begegnen Sie den Fehlern anderer mit Nachsicht

Ein Großteil unseres ungelösten Ärgers rührt daher, dass uns andere Menschen enttäuscht haben. Meist sind es die Menschen, die uns am nächsten stehen, die uns am tiefsten verletzen. Anstatt ihnen mit Nachsicht zu begegnen – denn niemand ist ununterbrochen in Bestform –, halten wir an den wenigen Momenten fest, in denen sie uns im Stich gelassen haben. So geraten wir in einen Kreislauf aus verletzten Gefühlen und passiver Aggression.

3. Korrigieren Sie Ihre Erwartungen im Nachhinein

Glück lässt sich oft mit einer einfachen Formel beschreiben: Realität minus Erwartungen.

Wer seine Messlatte unerreichbar hoch ansetzt, für den ist Enttäuschung vorprogrammiert. Das Schöne an dieser Formel ist jedoch, dass man sie auch rückwirkend anwenden kann. Mit etwas mentaler Übung können Sie Ihre eigene Lebensgeschichte mit anderen Erwartungen neu bewerten.

Vielleicht war das Verhältnis zu Ihren Eltern in Ihrer Jugend nicht ideal. Aber Sie können dankbar dafür sein, dass sie Sie großgezogen haben – und sich ausmalen, wie viel schlimmer es hätte kommen können. Das redet echtes Unrecht keineswegs schön. Es hilft jedoch zu erkennen, dass ein perfekter Ausgang nie garantiert war und Ihr Schicksal keineswegs das denkbar schlechteste ist.

4. Finden Sie einen Glauben, der dem Leiden einen Sinn gibt

Seit Jahrtausenden hilft religiöser Glaube Menschen dabei, sich in einer unvorhersehbaren Welt zurechtzufinden und schwere Zeiten zu überstehen, ohne die Hoffnung zu verlieren. Für Gläubige wie mich liegt diese Kraft im Vertrauen darauf, dass die Versprechen des Glaubens wahr und für alle Zeiten gültig sind. Diesen Trost findet man nicht ohne echte Überzeugung – und man kann sich Glauben nicht einfach einreden. Falls Sie neugierig sind, ist mein Rat ganz einfach: Suchen Sie aufrichtig, schließen Sie sich einer Glaubensgemeinschaft an und lernen Sie die Menschen dort persönlich kennen.

5. Werden Sie aktiv, wo Sie sich ohnmächtig fühlen

Eine häufige Ursache für Verbitterung ist das Gefühl, in einer Situation gefangen zu sein, in der man sich machtlos fühlt. Das kann sich furchtbar anfühlen. Doch egal, wie schrecklich es ist, es rechtfertigt nicht, diese Last ein Leben lang mit sich herumzutragen. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Schon eine winzige selbstbstimmte Handlung kann den Bann der Ohnmacht brechen und Sie daran erinnern, dass noch nicht alles verloren ist. Der Schlüssel liegt darin, diesen ersten kleinen Schritt zu tun – selbst wenn er sich zunächst völlig zwecklos anfühlt.

Ein Leben voller Hürden muss nicht mit Bitterkeit beantwortet werden. Viele große Persönlichkeiten der Geschichte standen vor ebenso großen oder noch größeren Schwierigkeiten und begegneten ihnen mit Akzeptanz. Sie wussten, dass Wut nichts ändert, die richtige Haltung aber selbst das Schlimmste noch wenden kann. Damit hinterlassen sie der Welt etwas Seltenes: einen echten Grund, weiterzumachen.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „5 Quiet Habits of People Who Grow Old Without Bitterness“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)

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02.10.2026 | Heizungsrohre dämmen spart Hunderte Euro | Mehr russische Sabotageakte erwartet | Europa erlebt Rekordsommer

HEUTE6:50 Uhr

BDI drängt auf Ende des Verbrenner-Aus

Der BDI fordert von der EU rasch einen Gesetzentwurf zur Rücknahme des Verbrenner-Aus ab 2035. Die Unternehmen benötigten Verlässlichkeit, sagte Tanja Gönner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zudem müsse Brüssel gegen chinesische Dumping-Autos vorgehen.

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HEUTE6:43 Uhr

Europa erlebt Rekordsommer

Westeuropa erlebte laut EU-Klimadienst Copernicus den heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen: Im Mittel 21,7 Grad, an 17 Tagen über 30 Grad. Zudem verbrannte fast doppelt so viel Wald wie üblich, Rhein und Donau führten Rekord-Niedrigwasser.

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HEUTE6:20 Uhr

Behörden erwarten mehr russische Sabotage

Europäische Sicherheitsbehörden erwarten laut „Welt am Sonntag“ und „Telegraph“ mehr russische Sabotageakte. Die Nato rechnet mit einer Ausweitung hybrider Angriffe, deutsche Behörden sehen den Militärgeheimdienst GRU als Haupttreiber. Moskau dementiert.

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HEUTE6:00 Uhr

Heizungsrohre dämmen spart Hunderte Euro

Wer ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen nachträglich dämmt, kann laut Finanztip viel sparen: Bei 25 Metern Rohr sind es mit Gasheizung rund 635 Euro im Jahr, mit Ölheizung etwa 780 Euro. Oft ist die Dämmung zudem gesetzlich vorgeschrieben.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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Blockade der Gymnasien: Erst ging es um Unterrichtsausfall, später auch um Unterstützung für Palästina

In Frankreich erreichte die Gewalt bei den Schülerprotesten am Donnerstag, 1. Oktober, einen neuen Höhepunkt.
Im westfranzösischen Nantes brannte die Eingangshalle einer Schule ab. Im südfranzösischen Marseille wurden mehrere Busse und ein Feuerwehrauto in Brand gesetzt. Vor Schulen in Lille, Brest und Straßburg gingen Mülleimer in Flammen auf.
Insgesamt waren am Vormittag nach offiziellen Angaben 340 Schulen betroffen, 200 davon im Großraum Paris. Knapp 170 Schulen waren blockiert.
Premierminister Sébastien Lecornu rief eine Krisensitzung ein. Mehrere Politiker der linken Partei La France Insoumise (LFI) zeigten sich vor blockierten Schulen und machten sich die Forderungen der Schüler zu eigen.
 
Die Unruhen könnten weiter angeheizt werden durch den Haushaltsentwurf, der am Donnerstag im Kabinett vorgestellt wurde. Er sieht unter anderem Gebühren für bestimmte Abschlüsse und Ausbildungswege vor.
CGT-Gewerkschaftschefin Sophie Binet sprach von einer „Provokation“ und warf der Regierung vor, die Proteste auf diese Weise weiter anzuheizen.

Forderungen im Bildungsbereich als Auslöser der Proteste

Die Protestbewegung begann am Lycée Saint-Exupéry in Créteil im Südosten von Paris. Die Schüler dort prangerten insbesondere unbesetzte Lehrerstellen an.
Anschließend breitete sie sich im Großraum Paris aus und erreichte die Großstädte Lyon, Straßburg, Nizza und Marseille. Die Schüler fordern die Vertretung abwesender Lehrer, kleinere Klassen und mehr Mittel.
In Lyon im Südosten des Landes forderten Demonstranten zudem Mensapreise, die an das Familieneinkommen angepasst sind. In Perpignan in der Nähe der Grenze mit Spanien protestierten am Donnerstag zwischen 150 und 200 Schüler gegen den Mangel an Mitteln – unter der Aufsicht der Ordnungskräfte.
Allgemein wird wegen Missständen an den weiterführenden Schulen protestiert – wie baufällige Schulgebäude, Lehrermangel, fehlende Materialien und zu lange Schultage.
„Wir protestieren gegen überfüllte Klassen und gegen die Regierung, die Millionen für das Wegsperren von Mobiltelefonen ausgibt, aber nicht für Heizungen, Klimaanlagen und Lehrergehälter“, sagte die 16 Jahre alte Maëlle aus Caen im Nordwesten Frankreichs.
Auch Studenten schlossen sich den Protesten an; laut einer Studentengewerkschaft wurden am Donnerstag rund 30 Universitäten blockiert, darunter in Paris und Marseille.

Palästinensische Flaggen, „antifaschistischer Kampf“.

Am Dienstag wurde das Lycée Condorcet im 9. Arrondissement von Paris von etwa hundert Schülern blockiert.
„Le Parisien“ beschreibt dies als „eine Aneinanderreihung von Forderungen, die manchmal keinen Zusammenhang aufweisen“. Es wird darauf hingewiesen, dass dies die erste solche Aktion an dieser Schule seit Beginn der Proteste war.
In mehreren Städten vermischen sich politische Parolen mit schulischen Forderungen. Vor einigen Schulen, wie beispielsweise in Palaiseau im Südwesten Frankreichs, wurden palästinensische Flaggen geschwenkt.
In Lyon forderten Demonstranten zudem ein Engagement im „antifaschistischen Kampf“.
Ein vom X-Konto „Bastion“ verbreitetes Video mit angeblichen antisemitischen Äußerungen in Carpentras wurden bisher bisher nicht unabhängig bestätigt.

Für einen Teil der Teilnehmer knüpfen diese Themen an die Anliegen einer ganzen Generation an. Für andere verwässern sie die ursprüngliche Botschaft zu den Lernbedingungen.

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Inlandsgeheimdienst sieht Koordinierung

Die französische Regierung hat der LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei „ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten“, erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag.
Der LFI-Koordinator Manuel Bompard wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass es sich um eine „spontane Protestbewegung angesichts unwürdiger Bedingungen im Schulwesen“ handle. Er forderte die Regierung auf, „nicht in Verschwörungstheorien zu verfallen“.
Der Inlandsgeheimdienst hebt die Rolle von TikTok und Snapchat bei der Verbreitung der Protestaufrufe hervor. Es erwähnt auch vermummte Personen, die teilweise nicht zu den Schulen gehören.
Die LFI bekräftigt seine Unterstützung für die Jugendlichen und ruft zur Gewaltfreiheit auf. Sie weist eine ausschließlich sicherheitspolitische Lesart der Proteste und die von mehreren Regierungsvertretern verwendeten Bezeichnungen „urbane Gewalt“ zurück.

Schwere Vorfälle in Bordeaux und Marseille

Auf X heißt es in einem Beitrag von „French Report“: „In Bordeaux wurden zahlreiche Brände gelegt. Schüler haben auch versucht, die Eingangstür des Rathauses gegen Mittag in Brand zu setzen“. Diese Meldung konnte bisher nicht unabhängig bestätigt werden.

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In Marseille erklärt die Region Provence-Alpes-Côte d’Azur in einer Pressemitteilung, dass laut dem Fernsehsender „BFMTV“ „ein Schulleiter, ein stellvertretender Schulleiter, eine Verwaltungsleiterin und ein Teamleiter am Lycée Victor-Hugo angegriffen und mit Benzin besprüht wurden“.
Die Regionalverwaltung verurteilte „diese inakzeptable Eskalation“ und gibt an, dass es einen versuchten Brand im Inneren der Einrichtung gegeben hat. Sie führt weiter aus, dass die Eingangstür verbrannt sei und einzustürzen drohe.
Das Rektorat von Aix-Marseille relativiert die Meldung. Laut dessen Aussage sei das Personal nicht direkt von den Jugendlichen angegriffen worden. Es sei „bespritzt“ worden, während einige Personen laut „20 Minutes“ Behälter mit Benzin gefüllt hätten.
Ein vom X-Konto „Visegrád 24“ verbreitetes Video mit Vorkommnissen in La Rochelle wurden bisher bisher nicht unabhängig bestätigt.

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Brand in Nantes

Im westfranzösischen Nantes brach gegen 8 Uhr ein Feuer im Foyer des Lycée Nelson-Mandela aus und die Halle brannte ab.
Die stellvertretende Direktorin sprach von einem „vorsätzlichen Brand“. Bislang hat keine offizielle Quelle diese Einstufung bestätigt.

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Eine erste Bilanz

Der Innenminister Laurent Nuñez gab am Mittwoch 625 Festnahmen bekannt. 83 Polizisten und Gendarmen wurden verletzt.
Am Dienstag waren es 440 und 164 am Montag. Viele der Festgenommenen sind minderjährig. Der Bildungsminister Édouard Geffray berichtete von 119 verletzten Schülern, Lehr- und Aufsichtskräften seit Beginn der Proteste.
In der Region Île-de-France, die Paris einschließt, wurden 75 Gymnasien am Mittwoch gezählt, an denen es zu Protesten kam. 36 davon waren von Gewalttaten, Zusammenstößen oder Sachbeschädigungen betroffen.
Die Behörden fordern eine Rückkehr zur Ruhe. Sie erinnern daran, dass die Ordnungskräfte im Falle einer vollständigen Blockade oder von Gewalttaten in Absprache mit den Schulleitern eingreifen müssten.
Die Debatte konzentriert sich nun auf zwei Ziele, die nicht unbedingt in Einklang zu bringen sind: auf die schulischen Forderungen der Schüler einzugehen und zugleich Gewalt gegen Personen und Gebäude zu verhindern.
Mit Material von AFP
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 1. Oktober 2026 aktualisiert.
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Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf

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Sonnensegel unter großen Bäumen, teure Toiletten ohne Gäste und unbenutzte Laptops: In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler wieder 100 Beispiele für die Verschwendung öffentlicher Gelder und Kostenexplosionen bei Projekten aufgelistet. Der Verband erklärte dazu am Donnerstag, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinzuschauen. Er prangerte Fehlplanungen sowie Projekte an, deren Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht stimme.

Sonnensegel und ungenutzte Laptops

Ins neue Schwarzbuch schaffte es unter anderem die Stadt Stuttgart, die Segel und Sonnenschirme für 350.000 Euro unter anderem unter einer riesigen Platane platzierte. In Schleswig-Holstein erhielten Lehrkräfte fast 35.000 neue Laptops – allerdings wurde rund ein Drittel davon gar nicht eingeschaltet. Hier prangerte der Steuerzahlerbund die Verschwendung von „6,7 Millionen Euro Steuergeld für nicht genutzte Technik“ an.
Fragwürdig findet der Verband auch eine Aktion in Hessen zum Hochwasserschutz, wo die kleine Stadt Neu-Anspach in einer aufwendigen Spezial-Pflanzung ganze fünf Bäume für 100.000 Euro pflanzte. Schließlich kritisierte der Verband auch sieben neue Bänke für 14.800 Euro – die allerdings an einer steilen und viel befahrenen Straße in Hamburg aufgestellt wurden. „Ruhepausen inklusive Lärm und Abgase“, kommentierte der Verband, „wenn überhaupt, denn einige Bänke sind schief“.

Kritik an geplanten Projekten

Der Steuerzahlerbund schlug auch vor, auf einige konkrete Projekte gleich ganz zu verzichten, um Steuergeld gar nicht erst zu verschwenden. Dazu gehören etwa die geplante Landesgartenschau 2035 in Schwerin, denn dabei handle es sich um ein „83-Millionen-Projekt mit erheblichem Verlustrisiko“ – und die Pläne für einen Regierungsflughafen am Hauptstadtflughafen BER. „Aus einigen hundert Millionen können am Ende bis zu 2,5 Milliarden Euro werden.“
Der Steuerzahlerbund stellt jedes Jahr in seinem Schwarzbuch 100 exemplarische Fälle von Steuerverschwendung auf kommunaler, Landes- sowie Bundesebene zusammen. Einmal mehr appellierte Verbandspräsident Reiner Holznagel an die Verantwortlichen, „Strukturen zu überdenken, auf Unsinniges zu verzichten und Bürokratie dauerhaft abzubauen“.

Risiken von Förderprogrammen

Das Schwarzbuch behandelt diesmal in einem Sonderkapitel auch die Risiken von Förderprogrammen, mit denen Bund, Länder und EU klamme Kommunen mit Geldern für konkrete Projekte unterstützen. Diese entstünden dann, wenn Projekte durch hohe Förderquoten attraktiv seien und Gelder nur abgerufen würden, weil sie sonst verfallen. Es habe aber „fatale Folgen, wenn über Ausgaben nicht konsequent nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Wirkung entschieden wird“, mahnte Holznagel.
Der Verband nannte etwa den Bau einer Toilettenanlage im hessischen Hadamar für 355.700 Euro auf einem Kirmes-Gelände. Die Klos sollen nur wenige Tage im Jahr genutzt werden – die Fördergelder wären aber Ende 2026 ausgelaufen. Der Verband bemängelte auch, dass das klamme Saarland seine grünen Radwegschilder gegen die bekannten Hinweise in Weiß tauschen möchte und für die Kosten von 2,2 Millionen Euro Förderprogramme in Anspruch nimmt, für die vor allem der Bund zahlt. Kostengünstige Alternativen seien „verworfen“ worden.
Holznagel forderte Bund und Länder daher in Zeiten knapper Kassen dazu auf, ihre Förderprogramme zeitlich zu befristen und besser aufeinander abzustimmen. Sie müssten außerdem regelmäßig geprüft und „bei mangelhafter Wirkung“ gestrichen werden. (afp/red)
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EU beschließt Return Hubs und berät neues Frühwarnsystem für Ceuta-Vorfälle


In Kürze:

  • Die EU-Innenminister haben ihre Zustimmung zu den sogenannten Return Hubs gegeben.
  • Ein Fünf-Punkte-Plan soll zudem helfen, Migrationsbewegungen wie in Ceuta künftig früher zu erkennen und schneller darauf zu reagieren.
  • Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig stärker an ihrer Rückführung mitwirken; zudem soll die Abschiebehaft verlängert werden können.

 
Die Innenminister der EU haben bei ihrem Treffen am Donnerstag, 1. Oktober, in Luxemburg den letzten formellen Schritt zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für sogenannte Return Hubs, also Abschiebezentren außerhalb der EU, vollzogen. Außerdem haben sie Grundzüge für einen Fünf-Punkte-Plan abgestimmt, der als eine Art Frühwarnsystem bezüglich Entwicklungen wie Ende Juli in Ceuta, Spanien, dienen soll.
Die sogenannten Return Hubs sollen der Unterbringung von Personen dienen, die ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung in ihre Herkunftsländer aber nicht möglich ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn diese Staaten die Rücknahme verweigern oder keine Rücknahmeabkommen bestehen.

Mehrere EU-Länder wollen Return Hubs vorantreiben – aber die Suche nach Partnern ist schwer

Im Frühjahr 2026 stimmte das EU-Parlament über die Position zu der Rückführungsverordnung zu, die eine konkrete Grundlage für die Schaffung von Abschiebezentren außerhalb der EU enthält. Sozialdemokraten und Grüne kritisierten damals, dass sich angeblich Mitarbeiter der konservativen EVP-Fraktion in einer WhatsApp-Gruppe mit Mitarbeiter der rechten Fraktionen über das Abstimmungsverhalten verständigt hatten. Im Juni stimmte dann eine Mehrheit des EU-Parlaments der Verordnung zu.
Deutschland treibt die Umsetzung des Vorhabens gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht jedoch von einem „dicken Brett“, das zu bohren sei. Es soll bereits Drittstaaten geben, die sich bereiterklärt hätten, die Errichtung und den Betrieb von Return Hubs auf ihrem Boden zu betreiben.
Um welche es sich dabei genau handele, hat der Minister nicht verraten. Man müsse, so erklärte er, „die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren“. Er rechnet jedoch damit, dass es noch in diesem Jahr zu ersten Vereinbarungen mit möglichen Partnerländern kommen werde.

Menschenrechtsgruppen warnen vor Zuständen und Willkür

Die Return Hubs außerhalb der EU sollen die Unterbringung, die Identitäts- und Dokumentenklärung sowie die Organisation der Rückführung der Betroffenen übernehmen. Geflüchtetenhilfsorganisationen und Menschenrechtsgruppen üben scharfe Kritik an dem Vorhaben.
Im Vorjahr haben das Netzwerk PICUM und 250 weitere Organisationen eine gemeinsame Erklärung verfasst. Darin warnten sie unter anderem davor, dass das Konzept der Return Hubs „gefängnisähnliche Haftanstalten“ bedeuten und zu „Verstößen gegen das Völkerrecht und die Menschenrechtsstandards“ führen würde.
Demgegenüber verspricht man sich aufseiten der EU eine schnellere Rückführung insbesondere von Asylsuchenden, die keine realistischen Chancen auf Aufnahme in einem Mitgliedstaat hätten. Laut dem irischen Migrationsminister Jim O’Callaghan verlassen „etwa zwei Drittel der zur Ausreise aufgeforderten Personen“ die EU tatsächlich nicht.

Früherkennungssystem als zweites großes Thema neben Return Hubs

Teil der Rückführungsverordnung sind neben den Return Hubs, die die Minister angenommen haben, auch verschärfte Rückführungsregeln. So treffen abgelehnte Asylsuchende künftig auch Mitwirkungspflichten bezüglich der eigenen Abschiebung. Im Fall der Verweigerung drohen Leistungskürzungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Die zulässige Abschiebehaft soll auf bis zu 24 plus weitere sechs Monate in besonderen Fällen verlängert werden können.
Auch mit Blick auf Massenmobilisierungen wie Ende Juli in Ceuta plant man in der EU künftig früher und effektiver reagieren zu können. So will die EU nicht erst reagieren, sobald eine Migrationsbewegung dieser Art die Außengrenzen erreicht. Vielmehr möchte man möglichst frühzeitig erkennen, dass sich eine solche Situation überhaupt entwickelt.
Ein Element des Fünf-Punkte-Plans ist die engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten wie Marokko oder Tunesien. Außerdem beabsichtigt man die Frühwarnsysteme auszubauen, die helfen sollen, ungewöhnliche Bewegungen möglichst frühzeitig festzustellen.

Krisenmechanismus soll Aussetzung bestimmer Asylregeln ermöglichen

Die Minister regen laut „taggesschau“ dabei ein verbessertes Social-Media-Monitoring an, um organisierte Aufrufe zu erkennen. Weitere Punkte umfassen die Schaffung eines Krisenmechanismus für außergewöhnliche Situationen und die Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Grenzschutzbehörde Frontex – auch bei Rückführungen.
Bezüglich des Krisenmechanismus ist die Rede von einem Sonderverfahren, das in klar definierten Ausnahmesituationen greifen soll. Dabei soll unter bestimmten Umständen sogar eine vorübergehende Aussetzung bestimmter Asylregeln möglich werden. Der Schutz der Grundrechte soll jedoch weiter gewährleistet sein. Dobrindt hat sich für diesen Vorstoß ausgesprochen.
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1. Oktober: Klingbeils Zuckersteuer gestoppt | Tankrabatt gestartet | 100 Beispiele für Steuerverschwendung

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Klingbeils Zuckersteuer gestoppt

Das Bundeskanzleramt stoppt überraschend den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen. Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. Nun heißt es, Klingbeils Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab.

Tankrabatt gestartet

Der neue Tankrabatt hat die Spritpreise am ersten Tag der Einführung deutlich sinken lassen. Im bundesweiten Durchschnitt wurden Benzin und Diesel um zehn bis elf Cent günstiger. Durch die Senkung der Energiesteuer sind rund 17 Cent Entlastung möglich. Aral und Circle K kündigten gegenüber Epoch Times an, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

100 Beispiele für Steuerverschwendung

In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler zahlreiche Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder dokumentiert. Der Verein erklärte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinschauen zu wollen.

EU-Abschiebezentren

Die EU-Innenminister haben einer Verschärfung der Abschieberegeln zugestimmt. Die neue Verordnung ermöglicht Abschiebezentren in Drittstaaten für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft auf eine entsprechende Vereinbarung noch in diesem Jahr.

Einstimmigkeit aufgeweicht

Die deutsche Innenministerkonferenz hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass die AfD künftig in einem Bundesland den Innenminister stellen könnte. Dann hätte eine Gegenstimme ausgereicht, um ein Beschluss zu vereiteln. Künftig soll eine Mehrheit von 13 Ländern ausreichen.
 
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Windkraft in Deutschland: Viel geplant, aber wirtschaftlich nicht immer tragfähig


In Kürze:

  • Windkraft wird in Deutschland weiter ausgebaut, doch neue Anlagen bedeuten nicht automatisch stabile Geschäftsmodelle für Projektentwickler und Betreiber.
  • Gestiegende Bau- und Finanzierungskosten, Netzengpässe und unsichere Erlöse erschweren die Kalkulation neuer Projekte.
  • Bei Offshore-Wind zeigen fehlende Gebote für vorbereitete Flächen, dass Investoren nicht jedes Projekt unter den aktuellen Bedingungen übernehmen.

 
Laut einer Statistik der Bundesnetzagentur wächst die Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien in Deutschland weiter. Diese beschreibt dabei die maximale elektrische Leistung, die eine Anlage technisch erbringen kann.
Auch bei Windenergie an Land nimmt die Zahl der Anlagen weiter zu. Laut einer Auswertung des unabhängigen Dienstleisters für die Windenergiebranche Deutsche WindGuard wurden im ersten Halbjahr 2026 an Land 423 Windenergieanlagen mit 2.365 Megawatt (MW) Leistung errichtet. Das Unternehmen beruft sich hier vor allem auf Daten der Bundesnetzagentur. Da zugleich ältere Anlagen vom Netz gingen, betrug der Nettozubau von Januar bis Juni 1.928 Megawatt.
Gleichzeitig zeigen einzelne Insolvenzen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht automatisch stabile Geschäftsmodelle bedeutet. Die SOWITEC group GmbH, ein Projektentwickler für Wind- und Solarenergie, teilte im Juli 2026 mit, dass sie und mehrere Gesellschaften der Gruppe Insolvenzanträge gestellt hätten. Als Gründe nannte die Geschäftsführung Zahlungsunfähigkeit und insolvenzrechtliche Überschuldung.
Der Fall zeigt, dass zwischen Ausbauzahlen und Unternehmenslage unterschieden werden muss. Was heute ans Netz geht, wurde meist schon vor Jahren geplant, genehmigt und finanziert. Für neue Projekte gelten andere Bedingungen. Baukosten, Zinsen, Netzanschlüsse und erwartete Stromerlöse entscheiden darüber, ob aus einer Genehmigung tatsächlich ein Windpark wird.
An Land deuten Genehmigungen und Ausschreibungen auf eine weitere rege Entwicklung der Windkraft hin. Bei Windkraft auf See (offshore) hingegen sind Warnzeichen zu erkennen.
Die WindGuard-Auswertung zum Offshore-Windenergieausbau nennt 1.764 Anlagen mit 10,8 Gigawatt Leistung, die Ende Juni 2026 in Betrieb waren. Im ersten Halbjahr ging davon 84 Anlagen mit 1.077 Megawatt erstmals ans Netz.
Zugleich verweist die Studie darauf, dass nachdem für zwei Nordsee-Flächen in der Ausschreibung vom August 2025 keine Gebote abgegeben wurde, die geplante erneute Ausschreibung auf nächstes Jahr verschoben wurde.

Förderung als Teil der Finanzplanung

Wenn über Windkraft gesprochen wird, fällt schnell das Wort Subvention. Gemeint ist dabei nicht nur ein direkter Zuschuss. Die Förderung sollen Unternehmen halbwegs verlässliche Einnahmen sichern. Früher geschah das über feste Einspeisevergütungen. Später wurde das System stärker an den Strommarkt gekoppelt: über Marktprämien und Ausschreibungen.
Wie viel Geld über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fließt, dokumentieren die Übertragungsnetzbetreiber in ihren EEG-Jahresabrechnungen. Die Marktwertübersicht erklärt zudem, wie Marktwerte und Marktprämien berechnet werden. Vereinfacht gesagt: Betreiber verkaufen ihren Strom am Markt. Liegt der Marktpreis unter einem festgelegten Wert, kann eine Prämie die Differenz ausgleichen.
Für Investoren heißt das: Der Staat nimmt ihnen einen Teil des Preisrisikos ab. Ohne diese Absicherung müssten Betreiber darauf vertrauen, dass der Strompreis über viele Jahre hoch genug bleibt.
Die jüngsten Ausschreibungen in diesem Jahr deuten darauf hin, dass es an Land noch ausreichend Interessenten gibt. Bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur vom August standen rund 2.520 MW Ausschreibungsvolumen Gebote über 5.250 MW gegenüber. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,79 Cent. je Kilowattstunde. Bei der Ausschreibung im Februar betrug er noch 5,54 Cent.
Diese sinkenden Zuschlagswerte zeigen Wettbewerbsdruck. Für die Unternehmen ist der Zuschlag Teil der Finanzplanung: Er gibt ihnen über viele Jahre eine verlässlichere Einnahmebasis und erleichtert damit die Finanzierung.
Ohne diese Absicherung hängt die Wirtschaftlichkeit stärker von Standort, Baukosten, Zinsen und langfristigen Stromverträgen ab. Gute Standorte können mit wenig staatlicher Hilfe auskommen. Bei schwächeren Standorten oder höheren Kosten kann ein Projekt dagegen unwirtschaftlich werden.
Der Druck entsteht damit von zwei Seiten. Einerseits sinken die Zuschlagswerte in den Ausschreibungen. Das begrenzt die möglichen Erlöse. Andererseits sind Bau- und Finanzierungskosten gestiegen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Marge kann kleiner werden, obwohl der Markt politisch gewollt wächst. Genau darin liegt der Unterschied zwischen Ausbauzahlen und Unternehmenslage. Ein Land kann mehr Windkraft bekommen, während einzelne Projektentwickler, Zulieferer oder Betreiber wirtschaftlich unter Druck geraten.

Warum Geld teurer geworden ist

Windkraft erfordert hohe Investitionen, bevor überhaupt Strom verkauft wird. Projektierer müssen Flächen sichern, Gutachten bezahlen, Genehmigungen durchlaufen, Anlagen bestellen und den Netzanschluss vorbereiten. Steigen die Zinsen, wird dieser Vorlauf teurer.
Eine im Zusammenhang mit dem EEG-Erfahrungsbericht erstellte Studie der Deutschen WindGuard aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass Material-, Transport- und Finanzierungskosten seit 2020 deutlich gestiegen sind. Das Zinsniveau lag 2025 zwar unter dem des Vorjahres, aber über dem der Jahre vor 2022. Damit wird die Frage wichtiger, wie sicher künftige Erlöse sind.

Offshore-Wind als Warnsignal

Offshore-Wind zeigt das Investitionsproblem besonders deutlich. Anlagen auf See sind größer, teurer und technisch anspruchsvoller als Anlagen an Land. Sie benötigen Fundamente im Meeresboden, Spezialschiffe, Seekabel und Netzanschlüsse. Dadurch sind die Anfangsinvestitionen hoch, und Verzögerungen können besonders teuer werden.
Die oben erwähnte WindGuard-Studie verweist nicht nur auf den laufenden Ausbau, sondern auch auf eine Schwachstelle: Die Nordsee-Flächen mit den Bezeichnungen N-10.1 und N-10.2, für die in der Ausschreibung vom August 2025 keine Gebote abgegeben wurden, waren sogar zentral voruntersucht.
Das zeigt, dass mögliche Investoren die Risiken, Kosten und erwarteten Erlöse unter den damaligen Bedingungen nicht für ausreichend attraktiv hielten.
Das Bundeskabinett reagiert mit einem Gesetzentwurf zur Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes. In dem Entwurf von Anfang September 2026 sieht sie Differenzverträge, längere Laufzeiten und Resilienzkriterien vor.
Differenzverträge sollen Einnahmen stabilisieren: Liegt der Marktpreis unter einem vereinbarten Wert, wird ausgeglichen; liegt er darüber, zahlen Betreiber zurück. Das soll Planungssicherheit schaffen und begrenzt zugleich mögliche Zusatzgewinne in Hochpreisphasen.

Zölle und Lieferketten

Neben Förderung und Zinsen spielt die Lieferkette eine große Rolle. Windkraftanlagen bestehen aus Stahl, Beton, Elektronik, Kabeln und Spezialtechnik. Viele Teile werden international gehandelt. Zölle können deshalb Kosten verschieben.
Belegbar ist der wirtschaftliche Mechanismus: Wenn europäische Hersteller Vorprodukte teurer einkaufen müssen, als ausländische Anbieter fertige Komponenten liefern können, kann das deutsche Zulieferer schwächen. Die Bundesregierung greift diese Sorge indirekt auf. Im Entwurf zur Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes nennt sie Kriterien zur Begrenzung einseitiger Abhängigkeiten von Drittstaaten.

Das Netz wird zum Standortfaktor

Ein weiterer Investitionsfaktor ist das Stromnetz. Windräder produzieren oft dort viel Strom, wo nicht immer genug Leitungskapazität vorhanden ist. Dann werden Anlagen abgeregelt. Für das System entstehen Kosten, auch wenn kein Strom beim Verbraucher ankommt.
Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, Ausbau und Netze stärker aufeinander abzustimmen. In ihrer Mitteilung zur EEG-Novelle und zum Netzpaket vom Juli 2026 begründet sie die Reform mit dem Ziel, Kosten zu senken und den Ausbau netzverträglicher zu machen.
Mit der Stromsektorreform sollen neu angeschlossene Anlagen in bestimmten überlasteten Netzgebieten für einen Teil ihres Stroms keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie abgeregelt werden. Zugleich sollen die Ausschreibungsmengen um 12 GW für Wind an Land steigen.
Für Investoren zählt deshalb nicht nur, wie stark der Wind an einem Standort weht. Wichtig ist auch, ob der erzeugte Strom zuverlässig ins Netz eingespeist werden kann. Ist das Netz überlastet, müssen Windräder zeitweise abgeschaltet werden. Dann kann weniger Strom verkauft werden. Ein sehr windreicher Standort kann dadurch wirtschaftlich weniger attraktiv sein. Ein Standort mit etwas weniger Wind kann sich dagegen eher rechnen, wenn der Strom dort leichter ins Netz gelangt oder näher an großen Verbrauchern erzeugt wird.
Die Windkraft wächst also weiter, aber ihr Ausbau ist kein Selbstläufer. Entscheidend wird sein, ob politische Ziele, Netze, Förderung und Finanzierung zusammenpassen. Für Deutschland zählt am Ende nicht die angekündigte Leistung, sondern die gebaute Anlage, die Strom liefert und sich wirtschaftlich trägt.
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Rutte: NATO sieht keine unmittelbare Bedrohung durch Russland


In Kürze:

  • Moskau sieht eine mögliche Luft- und Seeblockade Kaliningrads als ernstes Risiko.
  • Russland erklärt, zur Verteidigung der Exklave notfalls alle Mittel einschließlich Nuklearwaffen einsetzen zu wollen.
  • Der NATO-Generalsekretär sieht derzeit keine unmittelbare Bedrohung durch Russland, kündigt aber eine weitere Stärkung der Ostflanke an.

 
NATO-Generalsekretär Mark Rutte hat am Mittwoch, 30. September, bestätigt, dass Russland dem westlichen Bündnis eine diplomatische Warnung übermittelt hat. Über den genauen Wortlaut gab Rutte keine Auskunft. Er wies jedoch darauf hin, dass der Kreml selbst über die Medien deren Inhalt kommuniziert habe.
Die russische Regierung hält es nach eigener Darstellung für eine reale Gefahr, dass die NATO eine Blockade der russischen Exklave Kaliningrad vorbereiten könnte. Sie beruft sich dabei auf mehrere Ereignisse der vergangenen Wochen.

Verteidigung von Kaliningrad „notfalls auch mit Nuklearwaffen“

Der staatlichen russischen Nachrichtenagentur „TASS“ zufolge sprach die russische Botschaft in Irland von „Informationen, wonach die NATO eine Luft- und Seeblockade der Stadt und der Region Kaliningrad vorbereitet“. Das sei „keine Fiktion, sondern eine Angelegenheit, die in Russland schwere Besorgnis auslöst“. Die „verantwortungslose und kurzsichtige europäische politische Elite“ spiele „ein gefährliches Spiel“.
In der Erklärung hieß es weiter, Russland sei darauf vorbereitet, „alle Mittel“ einzusetzen, um die Region Kaliningrad vor Isolation zu verteidigen – „auch Nuklearwaffen“. Das russische Außenministerium und russische Botschaften begründen dies mit der geltenden Doktrin zum Schutz russischen Territoriums.
Am Donnerstag, 1. Oktober, erklärte Kremlsprecher Dmitri Peskow, die Schreiben und Berichte im Zusammenhang mit Kaliningrad sollten „nicht als konfrontative Erklärung“ verstanden werden. Die Region sei ein integraler Teil Russlands und als westlichste Region des Landes von großer Bedeutung. Peskow betonte: „Im Grunde geht es darum, dass Russland ohne Zweifel die Sicherheit der Region in Übereinstimmung mit seiner Gesetzgebung gewährleisten wird.“
NATO-Generalsekretär Rutte äußerte sich am Mittwoch in einem längeren Gespräch am Rande des „Euronews Defence & Space Summit“ in Brüssel zu den Warnungen. Das Interview ist in voller Länge auf der Website der NATO zu finden. Darin betonte Rutte, das Bündnis sei defensiv ausgerichtet und sehe derzeit keine unmittelbare Bedrohung durch Russland.

Rutte: Verstärkung der Ostflanke bleibt defensiv

Allerdings seien die russischen nuklearen Drohungen „nicht hilfreich“. Rutte forderte die baltischen Staaten auf, sich von der Rhetorik nicht verunsichern zu lassen. Die NATO werde ihre östliche Flanke verstärken, um auf mögliche Entwicklungen vorbereitet zu sein. Gleichzeitig erwarte man keinen unmittelbaren russischen Angriff.
Das westliche Bündnis, so Rutte, werde die Ukraine weiter unterstützen und seine Verteidigungsfähigkeit ausbauen. Die Verstärkung der östlichen Flanke sei dadurch bedingt, dass die baltischen Staaten besonders exponiert seien. Rutte verwies im Gespräch mit „Euronews“ auf die Bedeutung von Verteidigungsfähigkeit und Abschreckung.
Zugleich signalisierte er, man sei auf alle denkbaren Entwicklungen vorbereitet: „Sollte es einen Aufmarsch geben, werden wir das bemerken und uns damit befassen. Sollte irgendetwas anderes geschehen, werden wir uns auch darum kümmern, weil wir uns darauf vorbereitet und das eingeübt haben.“
Russland verweist demgegenüber auf verstärkte NATO-Aktivitäten im Ostseeraum. „TASS“ nennt unter anderem den polnischen Außenminister Radosław Sikorski, der zu mehr Übungen an der Grenze zu Kaliningrad aufgerufen habe. Die russische Diplomatin Julia Schdanowa wertete dies als Beleg dafür, dass die NATO Szenarien zur Blockade Kaliningrads einübe.

Kaliningrad und Suwałki-Korridor als Schwachstellen

Erst am 18. August hatte es eine größere NATO-Luftoperation über Nordpolen und dem Baltikum gegeben. Zudem hatten die NATO-Länder im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend Personal und Gerät an die Ostgrenze des Bündnisses verlegt. Kaliningrad liegt an der Ostsee zwischen Polen und Litauen und ist vom übrigen russischen Staatsgebiet räumlich getrennt.
Damit ist das Gebiet im Konfliktfall besonders verwundbar. Landseitige Transitverbindungen zwischen Kaliningrad und dem russischen Kernland führen durch das Gebiet von EU- und NATO-Staaten. Die Exklave ist bereits seit der sowjetischen Zeit stark militarisiert. Russland verfügt dort unter anderem über Marine-, Luft- und Raketenkapazitäten. Auch nuklearfähige Iskander-Raketen sind in Kaliningrad stationiert.
Zugleich stellt der Suwałki-Korridor zwischen Kaliningrad und der belarussischen Grenze die einzige Landverbindung der baltischen Staaten mit dem übrigen NATO-Gebiet dar. Auch dieses exponierte Gebiet wäre im Fall einer Eskalation ein potenzieller militärischer Brennpunkt.

Transit seit 2002 vertraglich vereinbart

Der Transit zwischen dem russischen Kernland und Kaliningrad auf dem Landweg durch Litauen ist durch eine Vereinbarung aus dem Jahr 2002 geregelt. Für den Personenverkehr gibt es zudem ein erleichtertes Transitdokument. Seit Beginn des Ukrainekriegs gelten infolge der EU-Sanktionen Einschränkungen für den Warenverkehr.
So erlaubt die EU-Kommission den Transport bestimmter sanktionierter Waren nicht auf der Straße durch EU-Gebiet nach Kaliningrad. Für den Schienentransit gelten abweichende Regeln. In allen Fällen besteht eine Sperre für militärische und sogenannte Dual-Use-Güter.
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Post plant Zehntausende neue Paketautomaten – Firmenzukauf

Wer ein Paket abholen oder abschicken möchte, kann in den kommenden Jahren mit neuen Automaten in seiner Nachbarschaft rechnen. Nachdem DPD und GLS schon im März eine Zusammenarbeit angekündigt haben, erhöht Marktführer DHL sein Ausbautempo nun deutlich.
Hatte der Bonner Konzern bislang angepeilt, Ende 2030 mehr als 30.000 Automaten in Deutschland zu haben, so hievte der Konzern diese Zielmarke jetzt auf rund 50.000 hoch. Der Schlüssel hierfür ist der Zukauf eines aufstrebenden Wettbewerbers, der am Donnerstag verkündet wurde.
Dabei handelt es sich um die Firma Myflexbox, die einst als Start-up der Salzburger Stadtwerke gegründet wurde und nach ein paar Jahren von britischen Investoren namens Star Capital übernommen wurde. Myflexbox hat ein bemerkenswertes Wachstum hinter sich – zunächst in Österreich, später ging es über die Grenze nach Deutschland.
Waren es Mitte 2026 nur rund 600 Automaten hierzulande, so sind es inzwischen rund 2.000. Pakete von UPS, Fedex, GLS, DPD und Amazon lagern in den hellgrauen Kästen. Dabei punktete die Firma mit „Anbieterunabhängigkeit“: Ihre Eigentümer waren keine Paketdienstleister, die Eigeninteressen verfolgen und bei der Lagerung möglicherweise eigene Pakete bevorzugen könnten.

Das Problem bei Paketautomaten

Paketautomaten sind eigentlich eine praktische Sache, denn sie sind rund um die Uhr verfügbar. Doch es gibt einen Haken: Sind schon alle Fächer voll, muss der Verbraucher zu einem anderen Standort und damit weiter gehen oder fahren als gedacht – mitunter landet das Paket in einem Paketshop, dessen Öffnungszeiten begrenzt sind. Dann ist es doch nicht mehr so praktisch, sondern manchmal ziemlich ärgerlich.
Solche Umleitungen sollen vermieden werden. Wenn aber der Automatenbetreiber Pakete anderer Firmen benachteiligt, indem sie keinen Platz mehr finden und umgeleitet werden, könnte der Frust der Verbraucher über besagte andere Firmen steigen – so die Überlegung von Branchenbeobachtern.
Anfang 2025 hob Marktriese DHL eine Tochterfirma aus der Taufe, die unter der Marke DeinFach anbieteroffene Paketautomaten betrieb. Man sei unabhängig und behandele alle Sendungen gleich, betonte deren Chef Lukas Beckedorff. Doch allzu begeistert war die Konkurrenz von diesem Angebot offenbar nicht – bis heute lagert neben DHL nur Konkurrent UPS als größerer Konkurrent Pakete bei DeinFach ein. Ein weiterer Paketdienstleister soll bald hinzukommen. Obwohl die Kundenliste kurz war, wurde fleißig ausgebaut – inzwischen kommt DeinFach auf rund 1.700 Standorte in Deutschland. Dabei half auch, dass es mit Branchenprimus DHL einen finanzstarken Eigentümer und Großkunden gab.

Wachstumstreiber Online-Handel

Im Internetzeitalter wächst die Paketmenge, da sich die Menschen immer mehr Waren online bestellen. Die Zustellung an den Haustüren ist dabei besonders zeitintensiv für die Paketdienstleister, daher setzen sie stärker auf Automaten – dort können sie in einem Schwung Pakete ablegen oder mitnehmen und Zeit sparen.
DHL setzt schon lange auf Automaten und ist dabei der Konkurrenz meilenweit voraus. Schon lange vor DeinFach startete der Bonner Logistiker Packstationen für Pakete, später kamen Poststationen für Briefe und Pakete hinzu. Insgesamt betreibt DHL inzwischen circa 17.400 gelbe Automaten nur für eigene Sendungen. Separat dazu wurde DeinFach lanciert, was nun mit dem Zukauf gestärkt und zu Myflexbox umetikettiert wird. Rechnet man DeinFach/Myflexbox hinzu, so kommt DHL nun auf mehr als 21.000 Automatenstandorte. Ende 2030 sollen es rund 50.000 sein.
Myflexbox wiederum wird Teil eines großen Paketkonzerns. Verliert die Firma dadurch nicht ihr Alleinstellungsmerkmal, wegen ihrer Eigentümer unabhängig zu sein von Paketfirmen? Mit diesem Alleinstellungsmerkmal war Myflexbox in den vergangenen Jahren durchaus erfolgreich auf Werbetour gegangen.
Firmenchef Jonathan Grothaus sagt, man bleibe unabhängig und alle Paketkunden würden weiterhin gleich behandelt. „Dank DHL haben wir nun mehr Power, um das Ausbautempo zu erhöhen und damit noch besser positioniert zu sein am Markt“, sagt der Logistiker. „Gemeinsam bringen wir den Ausbau des größten offenen Paketstation-Netzwerks auf eine neue Ebene.“

Der Platz für die Automaten ist „ein rares Gut“

Grothaus und Beckedorff werden die Post-Tochter künftig zusammen führen. Die beiden sind überzeugt von dem Konzept, dass Paketautomaten allen Paketdienstleistern offenstehen sollten und nicht nur einer Firma. Es sei ineffizient und kompliziert für Verbraucher, je nach Paketsendung zu einem anderen Automaten gehen zu müssen – einfacher wäre ein Automat um die Ecke, wo man sich alle seine Pakete abholen könne.
Auch für die Nutzung des öffentlichen Raums wäre das wichtig, sagt Beckedorff. „Standorte sind ein rares Gut – wenn jeder parallel nebeneinander Automaten baut und sein eigenes Süppchen kocht, wird dieses rare Gut ineffizent genutzt.“ Ob auf dem Land oder in Städten, es würden überall Standorte gesucht – an Tankstellen, Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Fußgängerzonen. „Wir folgen der Nachfrage: Da, wo viele Menschen ohnehin vorbeikommen oder wo sie schnell sein können, sollte ein Automat stehen“, sagt Beckedorff.
Der Mutterkonzern DHL möchte mit seinen eigenen gelben Packstationen und Poststationen allerdings weitermachen wie bisher: Die laufen separat zu Myflexbox und sind nur für DHL-Sendungen nutzbar, die Konkurrenz bleibt hierbei also außen vor. Warum eigentlich? „Wir brauchen die Standorte selbst, um das prognostizierte Paketwachstum bewältigen zu können“, sagt eine DHL-Sprecherin.
Und was machen die Wettbewerber von DHL? Die backen kleinere Brötchen. Hermes ist bei dem Thema wenig tätig, die Firma hat nur im Großraum Hamburg 30 Automaten. Hermes setzt vielmehr auf Paketshops, damit die Kunden dort Pakete aufgeben oder abholen können. Das machen anderen Paketdienstleister auch, in Automaten sehen sie aber eine wichtige Ergänzung. GLS und DPD möchten in Deutschland bis Ende 2027 bis zu 6.000 gemeinsame Automaten anbieten. (dpa/red)
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Bodensee-Schiffsverkehr teils eingestellt

Wegen des niedrigen Wasserstandes ist der Schiffsverkehr in einem Teil des Bodensees eingestellt worden. Bis auf Weiteres hätten die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) im Untersee (Radolfzell, Iznang, Mannenbach und Reichenau) den Verkehr eingestellt, teilten die Stadtwerke Konstanz mit.
„Wir haben die Schifffahrt buchstäblich bis zum letzten Zentimeter aufrechterhalten. Jetzt ist der Punkt erreicht, an dem die Gefahr, in der Hafeneinfahrt steckenzubleiben, zu groß geworden ist“, sagte BSB-Geschäftsführer Frank Weber laut Mitteilung. Man habe die Schifffahrt zum Schutz der Fahrgäste und der Schiffe einstellen müssen.

Aktueller Wasserstand nur 203 Zentimeter

Der aktuelle Wasserstand des Bodensees in Radolfzell beträgt gerade lediglich 203 Zentimeter, wie eine BSB-Sprecherin mitteilte. Das sei für die Jahreszeit ein sehr niedriges Niveau. „Daran orientieren wir uns, aber nicht nur: Auch die Beschaffenheit des Seegrunds und die Zufahrt zum Hafen spielen eine Rolle.“ Nach Saisonende am 18. Oktober finden im Untersee keine Fahrten mehr statt.
Die Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) fährt noch im Untersee, allerdings werden die Häfen von Wangen auf der Höri und Mammern nicht angefahren. „Mit unserem geringen Tiefgang bei den Schiffen und den bis zur Seekante hinaus gebauten Landestellen sind die Fahrten weiterhin möglich. Zudem haben wir bauliche Anpassungen an den Landestellen vorgenommen, damit weiterhin ein Zu- und Ausstieg möglich ist“, teilte die URh mit.
Der Bodensee-Pegelstand könnte bald unter die Marke von 2,50 Metern fallen. Zuletzt wurden am Pegel Konstanz noch 2,51 Meter gemessen. Damit fehlt nur noch ein Zentimeter bis zu der Marke. Wegen der andauernden Trockenheit und des natürlichen Jahresverlaufs rechnet die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in den kommenden Wochen tendenziell mit einem weiteren Absinken.
Wegen des trockenen Wetters gab es zuletzt auch in anderen Gewässern in Deutschland Einschränkungen für Touristen- und Cargoschiffe. Vor allem die Schifffahrt auf dem Rhein war betroffen. (dpa/red)
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Thüringer Anhörung macht Grenzen eines Parteiverbots sichtbar


In Kürze:

  • Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hörte Sachverständige zu den rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
  • Im Mittelpunkt standen unter anderem Artikel 21 Grundgesetz sowie die Frage, ob ein Teilverbot möglich wäre.
  • Die Anhörung zeigte: Ein Verbotsantrag wäre politisch folgenreich und müsste juristisch belastbar begründet werden.

 
Im Thüringer Landtag ging es bei der mündlichen Anhörung des Justizausschusses am Mittwoch, 30. September, vor allem um die Frage, ob ein Antrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Immer wieder wurde daraus aber auch eine politische und historische Grundsatzdebatte: Wann muss ein Staat handeln? Wann überschreitet eine Partei die Grenze des demokratischen Wettbewerbs? Und wann wird ein Verbotsverfahren selbst zum Risiko für die Demokratie?
Anlass war ein Antrag der Thüringer Linksfraktion an die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Der Thüringer Landtag kann ein solches Verfahren nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt sind auf Bundesebene Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Justizausschuss hörte dazu mehrere Sachverständige – darunter Hans-Georg Maaßen, Ulrich Vosgerau und eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) –, sowie den Prominenten Hape Kerkeling an.
Der rechtliche Maßstab ist hoch. Nach dem Grundgesetz sind Parteien nur dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht.

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„Fakten, Fakten, Fakten“

Hans-Georg Maaßen setzte den Ton der Gegenposition. Der Jurist und frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erinnerte an seine Rolle im zweiten Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei NPD, das im Jahr 2017 endete. Wer über ein Parteiverbot rede, brauche eine Rechtsgrundlage, sagte Maaßen. Dafür borgte er sich das ehemalige Motto des „Focus“-Magazins: „Fakten, Fakten, Fakten.“
Seine zentrale Frage lautete: Gibt es bei der AfD eine „zweite Agenda“? Maaßen argumentierte, Programme und öffentliche Bekenntnisse der AfD enthielten Bezüge zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer ein Verbot anstrebe, müsse deshalb beweisen, dass diese Bekenntnisse nur Fassade seien. Einzelne Zitate oder Aussagen von Funktionären reichten aus seiner Sicht nicht aus, solange nicht erkennbar werde, dass sie den Kurs der Partei tatsächlich prägten.
Aus dem Ausschuss kam die Nachfrage, wie Maaßen Äußerungen führender AfD-Politiker bewerte. Innenminister Georg Maier (SPD) hielt ihm Aussagen von AfD-Chefin Alice Weidel und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier vor, in denen Gerichte und Verfassungsrichter scharf angegriffen wurden. Maaßen ordnete solche Aussagen überwiegend als politische Polemik ein. Kritik an Gerichten, auch harte, begründe für sich noch keine Ablehnung des Rechtsstaates.
Eine weitere Frage zielte auf frühere Mitglieder der NPD beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei Die Heimat in der AfD.
Der ehemalige Vorsitzende der WerteUnion antwortete, ein Wechsel einzelner Personen „infiziere“ nicht automatisch eine Partei. Entscheidend sei, ob solche Personen Einfluss auf die politische Ausrichtung hätten. Erst wenn Funktionäre mit steuernder Wirkung oder größere Gruppen den Kurs prägten, könne daraus eine relevante Zurechnung entstehen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt auf das Gesamtbild

Anders argumentierte die GFF. Ihre Vertreterin, die Juristin Valentina Chiofalo, stellte das Gutachten der Organisation vor. Die GFF hat nach eigenen Angaben mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Datenpunkte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Die AfD verstoße nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF wahrscheinlich Erfolg.
Chiofalo nannte zwei Argumentationslinien. Zum einen gehe es um angebliche Forderungen von AfD-Vertretern nach strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Legitime Strafanzeigen seien nicht das Problem, sondern der Ruf nach Haft, Anklagebank und politischer Abrechnung wegen demokratisch getroffener Entscheidungen.
In der Anhörung wurde gefragt, ob solche Forderungen nicht noch zum normalen Meinungskampf gehörten. Chiofalo zog die Grenze dort, wo politische Entscheidungen nachträglich kriminalisiert werden sollten. Schon das „Damoklesschwert“ künftiger Strafverfolgung könne parlamentarische Entscheidungen beeinflussen.
Zum anderen habe die GFF eine Verletzung der Menschenwürde durch die AfD belegt. Dabei gehe es nicht um einzelne Aussagen von Vertretern, sondern um ein politisches Konzept. Chiofalo sprach von einem angeblichen ethnisch-kulturellen Volksverständnis, von behaupteter rechtlicher Abwertung bestimmter Deutscher mit Einwanderungsgeschichte sowie von Forderungen gegen Muslime und Schutzsuchende.
Beim Thema Kopftuchverbot unterschied die Juristin zwischen Regelungen für staatliche Amtsträger und Forderungen, Privatpersonen mit islamischem Kopftuch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Das sei kein allgemeiner Laizismus, sondern ziele auf die Verdrängung des Islams aus dem öffentlichen Raum.

Kerkeling: Verbotsverfahren reicht nicht aus

Besonders sichtbar wurde der Unterschied zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive bei Hape Kerkeling. Der Unterhalter sagte gleich zu Beginn, er spreche „nicht als Experte für Verfassungsrecht“, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Kerkeling argumentierte nicht juristisch anhand von Paragrafen, sondern sprach vor allem aus der historischen Erfahrung heraus.
Er erinnerte daran, dass Thüringen ein besonderer Ort der deutschen Demokratie- und Diktaturgeschichte sei. 1930 wurde hier mit Wilhelm Frick der erste NSDAP-Innenminister eines deutschen Landes ernannt; das KZ Buchenwald liegt nur wenige Kilometer entfernt.
Kerkeling sagte, eine Demokratie könne sich selbst abschaffen, wenn genügend Menschen wegschauten. Sein Kernargument lautete: Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 verharmlose oder umdeute, verlasse den Boden des Grundgesetzes.
Aus dem Ausschuss wurde er gefragt, ob ein Verbot das Gedankengut verschwinden lasse. Kerkeling verneinte, dass ein Verbotsverfahren allein ausreiche. Demokratie müsse täglich verteidigt werden. Zugleich hielt er ein Verbotsverfahren für notwendig.
Auf die Sorge, ob ein gescheitertes Verfahren die AfD stärken könne, antwortete er, er habe „große Hoffnung“, dass Karlsruhe der Partei keinen „Persilschein“ ausstelle.
Eine weitere Frage zielte auf die AfD-Wähler. Was werde aus ihnen, wenn eine Partei verboten werde? Kerkeling unterschied zwischen Organisation und Anhängerschaft. Die Wähler seien nicht verschwunden, müssten aber politisch wieder erreicht werden. Demokratische Parteien müssten zuhören und Sorgen ernst nehmen. Sein Appell ging damit über das Verbotsverfahren hinaus: Ein juristischer Schritt könne politische Arbeit nicht ersetzen.

Vosgerau warnt vor Karlsruhe als Versuchslabor

Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer, stellte sich entschieden gegen die Logik eines Verbotsantrags. Er hielt den Thüringer Antrag zwar nicht für verfassungswidrig, aber für rechtlich begrenzt wirksam. Thüringen könne das Verfahren nicht selbst einleiten; der Landtag könne seine Landesregierung auch nicht einfach im Bundesrat anweisen. In der Sache sah Vosgerau keine Erfolgsaussicht.
Besonders wandte er sich gegen die Vorstellung, man könne Karlsruhe erst einmal „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein unverbindliches Gutachten. Wer den Antrag stelle, müsse von der Verfassungsfeindlichkeit überzeugt sein. Vosgerau sagte: „Da kann man nicht sagen: Wir probieren das mal.“ Schon der Antrag greife tief in den politischen Wettbewerb ein.
Vosgerau stellte zudem die Möglichkeit eines Teilverbots infrage. Hintergrund ist Paragraf 46 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Danach kann das Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei“ beschränken.
Der Staatsrechtler bezweifelte, dass diese Regelung vom Grundgesetz gedeckt sei, weil Artikel 21 Grundgesetz nur von Parteien spreche, nicht ausdrücklich von Landesverbänden oder Teilorganisationen. Aus seiner Sicht könnte ein Antragsteller dadurch das Risiko eines Verfahrens senken: Scheitere ein Verbot der Gesamtpartei, könne ein Teilerfolg gegen einen Landesverband politisch dennoch als Erfolg erscheinen.

Delegitimiert die AfD staatliche Institutionen?

In der Befragung wurde Vosgerau außerdem auf die These angesprochen, die AfD delegitimiere staatliche Institutionen. Er unterschied zwischen Kritik und verfassungsfeindlicher Delegitimierung. Regierung und staatliche Stellen hart anzugreifen, sei Recht der Bürger und Pflicht der Opposition, sagte er. Gefährlich werde es erst, wenn eine Partei die Grundordnung selbst beseitigen wolle.
Auch beim Volksbegriff widersprach Vosgerau der Verbotsargumentation. Das NPD-Urteil von 2017 dürfe nicht so gelesen werden, als sei jeder ethnisch-kulturelle Bezug automatisch verfassungswidrig. Problematisch werde es aus seiner Sicht erst, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft ohne Einzelfallprüfung Rechte wie die Staatsangehörigkeit aberkannt werden sollten.
Schließlich verwies Vosgerau auf Artikel 146 Grundgesetz. Der Staatsrechtler argumentierte: Das Grundgesetz sehe selbst vor, dass es eines Tages durch eine neue Verfassung abgelöst werden könne. Artikel 146 sagt, dass das Grundgesetz an dem Tage sein Gültigkeit , an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“ sei.
Daraus leitete Vosgerau eine grundsätzliche Frage ab: Wenn das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt bleibe und über eine neue Verfassung nachdenken dürfe, wie könne dann politisches Handeln in Richtung einer neuen Verfassung als verfassungsfeindlich verfolgt werden? Er formulierte zugespitzt, das Grundgesetz erkläre gewissermaßen „die Revolution“ für legal.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 allerdings klargestellt, dass Artikel 146 während der Geltung des Grundgesetzes kein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung legitimiert.
Parteien dürften über eine neue Verfassung und andere Staatsmodelle sprechen. Ein planvolles Vorgehen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit bleibe jedoch verfassungsrechtlich relevant.
Das Bundesverfassungsgericht heißt es dazu:
„Auch wenn Art. 146 GG dem Verfassungsgeber die Möglichkeit einer völligen Neuschöpfung der Verfassung eröffnen sollte, wird dadurch für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes ein auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes aktives Handeln einer politischen Partei nicht legitimiert. Diese kann sich auf die Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG nur berufen, soweit ihr Handeln nicht gegen den unantastbaren Kernbestand einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist.“

Die Lehren aus dem NPD-Verfahren

Über der gesamten Anhörung stand das 2017er-NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, verbot die Partei aber letztlich nicht. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns möglich erscheinen ließen.
Ein Verbot verlange laut Gericht also mehr als verfassungsfeindliche Programmatik. Die Partei müsse über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele “nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“.
Genau hier sehen Befürworter eines Verfahrens den Unterschied zur AfD. Sie ist keine politisch bedeutungslose Kleinstpartei. Sie verfügt über Mandate, Fraktionen, Landesverbände, kommunale Verankerung und hohe Umfragewerte.
Aus Sicht der GFF spreche gerade dieses Potenzial dafür, die AfD am Karlsruher Maßstab anders zu bewerten als die NPD. Gegner halten dagegen, politische Stärke könne nicht den Nachweis verfassungswidriger Ziele ersetzen.
Weitere Sachverständige, die im Landtag am 30. September aussagten, waren die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer sowie die Rechtswissenschaftler Katrin Groh und Kyrill-Alexander Schwarz.

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Koalition debattiert weiter über Pflegereform – Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung – die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde.
Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, wies darauf hin, dass sich höhere Löhne in der Pflege „stets unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen“ auswirkten – „und die steigen seit Jahren ungebremst“. Die Politik müsse „hier endlich Lösungen aufzeigen, wie auch zukünftig angemessen steigende Löhne sichergestellt werden können, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch weiter so stark belastet werden“.

Erste Stufe gestern beschlossen

Am Vortag hatte das Bundeskabinett eine erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht, die kurzfristig die akute Unterfinanzierung der Pflegekassen lindern soll. Eine tiefer greifende Strukturreform, die das Pflegesystem über die kommenden Jahre hinweg stabilisieren soll, wurde auf das kommende Jahr verschoben. Die Regierung will hier zunächst die Empfehlungen einer Expertenkommission abwarten, die das Bundeskabinett in der kommenden Woche einsetzen soll.
Die SPD will dabei zwei Punkte durchsetzen, die bei der Union auf wenig Gegenliebe stoßen: Zum einen will sie, dass die besser finanzierten privaten Pflegekassen einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Kassen leisten. Zum anderen fordert sie einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zog am Mittwochabend im „heute journal“ des ZDF rote Linien. Eine feste Deckelung der Eigenbeteiligung wies er als „hochgradig gefährlich“ zurück. Ein solcher Deckel würde für die Pflegekassen dazu führen, „dass die Kosten weiter ausarten“. Linnemann betonte, dass das Thema Pflegedeckel – anders als von der SPD gewünscht – nicht von der geplanten Expertenkommission behandelt werde.

CDU-Wirtschaftsrat: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze „falsches Signal“

Der von der SPD geforderte Finanzausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Kassen werde hingegen Teil der Prüfung sein, sagte Linnemann. Er dämpfte aber die Erwartungen – es werde sich zunächst um eine rein rechtliche Prüfung handeln: „Ich warne davor, selbst wenn verfassungsrechtlich die Prüfung positiv ist und man würde das umsetzen, dass das die strukturellen Probleme in der Pflegeversicherung löst – mitnichten.“
Die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene erste Stufe der Pflegereform soll den generellen Beitragssatz stabil halten – allerdings werden bestimmte Versicherte herangezogen, um das Finanzloch der Kassen zu stopfen: Kinderlose und Gutverdienende sollen stärker herangezogen werden, für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant.
Der Wirtschaftsrat der CDU kritisierte das. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei „ein falsches Signal“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, Wolfgang Steiger, der „Augsburger Allgemeinen“ vom Donnerstag. Wer immer stärker auf noch höhere Beiträge für Leistungsträger setze, „belastet Arbeit und Beschäftigung und schwächt damit letztlich die Grundlage, auf der die Finanzierung unseres Sozialstaates fußt“.

DAK-Gesundheit sieht Belastung von Kinderlosen kritisch

Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte vor großen Belastungen für kinderlose Versicherte infolge der geplanten Pflegereform. Diese Gruppe werde durch die Reform mit 3,3 Milliarden Euro pro Jahr belastet – „mehr als die Hälfte des Konsolidierungsvolumens entfällt damit auf Kinderlose“, sagte Storm der „Rheinischen Post“.
Der Kassenchef sieht diese Mehrbelastung kritisch: „Weiter darf die Spreizung der Beiträge nicht gehen: 3,6 Prozent allgemeiner Beitrag und 4,5 Prozent für Kinderlose – verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen.“
Verhalten positiv bewertete der Wirtschaftsweise Martin Werding den am Mittwoch beschlossenen Pflege-Kompromiss. „Das ist eine gute Lösung, besser als nichts“, sagte der Ökonom dem Bayerischen Rundfunk. Nun sei der Weg frei für ein Gesetzgebungsverfahren, „das dafür sorgen soll, dass nächstes Jahr die Beitragssätze in der Pflegeversicherung nicht schon wieder steigen, wie die letzten Jahre, wie zuletzt auch immer in der Krankenversicherung“, sagte Werding. (afp/red)
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Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer – was jetzt geplant ist


In Kürze:

  • Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur sogenannten Zuckersteuer vorerst gestoppt.
  • Die Bundesregierung hält laut Finanzministerium grundsätzlich an der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest.
  • Steuersätze, Ausnahmen und der geplante Start zum 1. Juli 2027 können sich im weiteren Abstimmungsverfahren noch ändern.
  • Wirtschafts- und Branchenverbände warnen unter anderem vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer kurzen Vorbereitungszeit.

 
Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist innerhalb der Bundesregierung vorerst ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Zuckersteuer insgesamt aufgegeben wurde. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“
Die konkrete Ausgestaltung ist damit weiterhin offen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium war erst am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ministerien verschickt worden.

„Zuckersteuer“ soll Gesundheit und Krankenversicherung stärken

Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einführung bereits im August bestätigt. Auch damals war die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah einen Beginn zum 1. Juli 2027 vor. Ursprünglich war 2028 als Zieljahr für den Start der Abgabe vorgesehen.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sollte die Steuer im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen. Im zweiten Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen und bis 2031 auf rund 1,18 Milliarden Euro anwachsen.
Neben zusätzlichen Einnahmen soll die Maßnahme einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Die Steuer soll Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Gestaffelte Abgabe – Zero-Getränke ausgenommen

Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Abgabe vor. Demnach sollten 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis 6,99 Gramm je 100 Milliliter fällig werden. Bei 7 bis 9,99 Gramm sollten es 32 Cent pro Liter sein. Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens 10 Gramm je 100 Milliliter sollten mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Im Frühjahr hatten Berichte für Diskussionen über den möglichen Anwendungsbereich der Abgabe gesorgt. Zwischenzeitlich war unter anderem eine Belastung von Getränken diskutiert worden, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf sah eine solche Belastung nicht vor. Zero-Getränke sollten von der Abgabe ausgenommen werden. Gleiches galt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.
Hersteller könnten durch eine Änderung der Rezeptur die Höhe der Steuer beeinflussen. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis hatte gegenüber dem MDR erklärt, dass er hoffe, die Maßnahme werde dazu führen, dass Hersteller von Süßgetränken den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren.

Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem Empfehlungspapier eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als möglichen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte anschließend erklärt, sich bei der konkreten Umsetzung an der Reformempfehlung der Kommission zu orientieren.
Die Kommission rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro. Zusätzlich erwartete sie mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Kommission empfahl außerdem eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten. Damit sollten Planungssicherheit geschaffen und Anpassungen der Produktrezepturen ermöglicht werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Klingbeil-Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission ab und sei deshalb in dieser Form nicht mehrheitsfähig. Welche Punkte konkret gemeint sind, wurde nicht näher ausgeführt. Der Entwurf rechnet unter anderem mit mehr als doppelt so hohen Einnahmen wie die Kommission.

Kritik aus der Getränkewirtschaft

Bereits Ende Juni hatten sich mehrere Verbände und mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem offenen Brief gegen die Einführung der Zuckersteuer gewandt.
Die Unterzeichner verwiesen unter anderem auf mögliche höhere Preise, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Auch die Vorbereitungszeit wurde kritisiert.
Die Zuckerverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie sehen unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Zudem weisen sie darauf hin, dass eine Abgabe den Einsatz von Süßstoffen gegenüber Zucker begünstigen könnte.
Auch die Lebensmittelwirtschaft kritisiert die geplante Einführung. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, wie viel Zeit Unternehmen für Rezepturänderungen und weitere Anpassungen erhalten.
Die Zollgewerkschaft BDZ warnte ebenfalls vor einer kurzen Vorbereitungszeit. Sollte die Regelung als Verbrauchssteuer ausgestaltet werden, könnte der Zoll mit der Erhebung und Vereinnahmung befasst sein. Dies würde unter anderem Anpassungen bei IT-Verfahren, Personal und der Kontrolle von Produkten und Zutaten erforderlich machen.

Hoffnung auf zuckerärmere Rezepturen

Unterstützung für die Regierungspläne kommt hingegen von Gesundheits- und Verbraucherverbänden. Sie hoffen ebenso wie die Bundesregierung auf eine Veränderung von Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt. Als Erfolgsmodell gilt ihnen – wie auch der Finanzkommission Gesundheit – die britische Herstellerabgabe.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sprach sich für die geplante Herstellerabgabe als Umsetzung einer langjährigen wissenschaftlichen Empfehlung aus. Sie hofft auf eine Veränderung des Angebots und eine Verringerung des Zuckerkonsums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer. Er forderte jedoch auch eine Ausgestaltung, die einen tatsächlichen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt bewirke.

Widerstand in der Union

Gegenwind kommt vor allem aus der Unionsfraktion. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“.
Ob und wann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Zunächst müssen sich die beteiligten Ministerien auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Erst dann kann ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Aufnahme nicht erwünscht: Bisher keine Ausnahme für Afghanen

Die Bundesregierung hat auch nach Prüfung von mehr als zwei Dutzend Einzelfällen bislang keinem Afghanen aus einem der Aufnahmeprogramme der Ampel-Regierung die Einreise nach Deutschland gestattet. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Nachfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervor.
Demnach wurden seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu vom 22. Juli zwar 25 Einzelfälle geprüft. Bis zum 18. September wurden allerdings alle bis dahin überprüften Fälle abgelehnt. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Zur Begründung schrieb das Bundesinnenministerium, es werde kein „politisches Interesse an der Aufnahme der Personen“ gesehen, auch nicht unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Betroffenen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich derzeit noch in der Einzelfallprüfung.

Abgeordnete fordert unkomplizierte Aufnahme

Bünger sagte: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die gut 500 Menschen, um die es noch geht, sofort und unkompliziert aufzunehmen.“ Dass diese Afghanen trotz einer Aufnahmezusage seit Jahren in größter Angst und Unsicherheit leben müssten, sei nicht zu rechtfertigen.
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange eines Betroffenen berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht damals mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.
Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa wollte und sich in Pakistan aufhielt. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa verneint. Diese Entscheidung hob das Gericht auf.

Ampel-Regierung hatte Aufnahme versprochen

Die islamistischen Taliban hatten im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die damalige Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP versprach früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme.
Gleich nach ihrem Antritt im Mai 2025 hatte die neue schwarz-rote Regierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Innenministerium die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. (dpa/red)
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„AUTOWARCOM“ – US-Militär baut neues Kommando für Autonome Kriegsführung auf


In Kürze:

  • US-Kriegsminister Pete Hegseth gab sechs neue Vorhaben für das US-Militär bekannt.
  • Dazu gehört ein Kommando für autonome Kriegsführung und ein Projekt, dass Zukunftsszenarien der Kriegsführung untersucht.
  • Ein großer neuer Militärstützpunkt soll in den USA gebaut werden.

 
US-Kriegsminister Pete Hegseth gab auf der Marine Corps Base Quantico sechs neue Vorhaben des US-Militär bekannt. Zu den neuen Plänen gehörte die Gründung eines Kommandos für autonome Kriegsführung, des „AUTOWARCOM“.
Zudem kündigte er ein neues Projekt an, das die Zukunft der Kriegsführung erforschen soll. Dieses Projekt wird von SpaceX-CEO Elon Musk, dem ehemalige Sprecher des Repräsentantenhauses Newt Gingrich und Anduril-Gründer Palmer Luckey unterstützt.
„Wir hätten schon vor zehn Jahren über ein Autonomous Warfare Command nachdenken sollen“, sagte er. „Wir müssen in die Zukunft blicken, um technologische und militärische Dominanz auf dem Schlachtfeld für die kommenden Jahrzehnte zu erreichen.“
An seiner diesjährigen Rede am 30. September vor rund 600 Soldaten nahmen neben Generaloffizieren auch Unteroffiziere, Trupp- und Zugführer sowie Offiziere im Kompanie-Rang teil.
Zudem ist eine zwanzigprozentige Reduzierung der Zahl der General- und Admiralposten in den Streitkräften vorgesehen.

Autonome Kriegsführung

Das erste der sechs neuen politischen Vorhaben von Hegseth konzentriert sich auf autonome Kriegsführung. Das künftige Kommando AUTOWARCOM hat den Auftrag, autonome und robotische Fähigkeiten in den Streitkräften zu skalieren.
Bis zur Einrichtung eines voll einsatzfähigen Kommandos soll laut Hegseth eine überarbeitete Initiative des Pentagons – genannt „Projekt Agincourt“ –, die Einführung autonomer Systeme beschleunigen.
„Dieses Modell verbindet Anwender und Unternehmer in schnellen Anpassungszyklen miteinander und verlagert gleichzeitig Entscheidungsbefugnisse und Finanzmittel näher an die Frontverbände und die Einsatzkommandos“, sagte er.
„Projekt Agincourt“ werde zudem neue Rahmenbedingungen für militärische Fachgebiete entwickeln, die auf Aufgaben in der autonomen Kriegsführung zugeschnitten sind.

Zukunftsszenarien der Kriegsführung

Das zweite Vorhaben beinhaltet eine Initiative namens „Projekt Meridian“, die potenzielle Zukunftsszenarien der Kriegsführung untersuchen soll. Geleitet wird dieses Projekt von Emil Michael, Unterstaatssekretär für Forschung und Technik im Kriegsministerium mit Unterstützung von Musk, Gingrich und Luckey.
Hegseth sagte, das Ziel des Projekts „Meridian“ bestehe darin, „kreativ in die Zukunft zu blicken und die Bereiche zu identifizieren, die wir erobern müssen, sowie die Fähigkeiten, die wir beherrschen müssen“.

Neue und modernisierte Militärstützpunkte

Hegseth kündigte an, wichtige US-Militärstützpunkte sowie andere kritische Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen widerstandsfähiger gegen Störungen zu machen. Diese Initiative wird als „Federal Operations for Resilience, Troop Resources, Energy, Supply, and Survivability (kurz: FORTRESS) America“ bezeichnet.
„Wir bauen längst überfällige strategische Reserven auf, die groß genug sind, um Störungen zu überstehen. Wir wappnen jede Einrichtung auf amerikanischem Boden gegen Cyberangriffe, Sabotage und Drohnen“, sagte er.
Das Militär hat begonnen, kleine Kernreaktoren zu entwickeln, mit denen auf Militärstützpunkten unabhängig von den lokalen Stromnetzen Strom erzeugt werden kann.
Hegseths vierte politische Ankündigung betrifft den Bau eines großen neuen Militärstützpunkts in den USA. Den Zweck der Basis gab er nicht bekannt. Er forderte Gouverneure im ganzen Land auf, sich für das Projekt zu bewerben. Gesucht würden „Hunderttausende Acres [mehrere Zehn- bis Hunderttausende Hektar] mit eigener Stromerzeugung, moderner Luftabwehr und Spitzentechnologie“.

Neues Kadettenkorps

Ein weiteres Vorhaben ist ein Plan zur Ausweitung der Offiziersausbildungsprogramme des Militärs.
Während viele der zukünftigen Offiziere Militärakademien wie die U.S. Military Academy in West Point und die U.S. Naval Academy in Annapolis besuchen, erhalten andere Offiziere nach dem Besuch traditioneller vierjähriger Universitäten ihre Ernennung.
Sechs Universitäten haben den Status „Senior Military College“ erhalten und Kadettenkorps gegründet, um Studenten vorzubereiten, die nach ihrem Abschluss eine Offizierslaufbahn anstreben. Hegseth sieht zudem eine Erweiterung dieser Kadettenkorps auf weitere Universitäten vor.

Amt für religiöse Angelegenheiten

Die sechste neue Maßnahme, die Hegseth ankündigte, ist die Einrichtung eines Amtes für religiöse Angelegenheiten, das direkt dem Kriegsministerium unterstellt ist. Es soll Aufgaben übernehmen, welche die religiöse Praxis innerhalb des Militärs betreffen.
Bei der Vorstellung sprach Hegseth das Problem an, dass Personen ohne nennenswerte religiöse Fachkenntnis die Richtlinien des Militärs beeinflussen konnten.
Dieses neue Amt für religiöse Angelegenheiten werde direkt an sein Büro berichten: „Keine Filter durch Mitarbeiter, keine bürokratische Verwässerung, ein direkter Draht zum Minister.“
 
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Hegseth Lays Out New Autonomous Warfare Command, Other Directives in Quantico Address“. (deutsche Bearbeitung ks)
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Steuerzahlerbund kritisiert sorglosen Umgang mit Fördergeldern

Der Lobbyverband Bund der Steuerzahler wirft Bund, Ländern und Kommunen einen sorglosen Umgang mit Steuergeld vor.
In seinem neuen „Schwarzbuch 2026/27“ stellt der Verband wieder 100 Fälle vor. „In diesem Sinne ist das Schwarzbuch auch ein Stück weit ein Beitrag dafür, dass wir demokratische Strukturen stärken müssen“, sagte Präsident Reiner Holznagel bei der Vorstellung in Berlin.
Es müsse mehr Kontrolle und Transparenz gefördert werden, zudem müsse Politik erklären und begründen, warum Entscheidungen getroffen würden, sagte Holznagel.

„Vergiftete Geschenke“

Besonderen Fokus legt der Verband diesmal auf „vergiftete Geschenke“. Dabei schaute er sich staatliche Förderprogramme an.
Kritisiert wird, dass bei Ausgaben teils Fördertöpfe und Fristen den Ausschlag gäben statt Bedarf und Nutzen. Mitunter würden Mittel ausgegeben, weil sie sonst verfielen.
„Bund und Länder müssen ihre Förderprogramme zeitlich befristen, besser aufeinander abstimmen, regelmäßig prüfen und bei mangelhafter Wirkung streichen“, forderte Holznagel.
Zudem bemängelt der Lobbyverband aufwendige Verfahren, mögliche Folgekosten für Kommunen und mangelnde Transparenz.
Daneben geht es im aktuellen „Schwarzbuch“ etwa um einen besonders teuren Zaun, Designermöbel in einem Jobcenter, eine Fahrradgarage nur für Staatsbedienstete mit rechnerisch mehr als 16.000 Euro Kosten je Stellplatz, fünf Baumpflanzungen für eine sechsstellige Summe und Dienst-Laptops für Lehrkräfte, die teils nicht eingeschaltet wurden.

Schwarzbuch ist umstritten

Der Bund der Steuerzahler ist ein privater Verein, der sich politisch unter anderem für eine effiziente Verwendung von Steuergeld und solide Staatsfinanzen einsetzt, also die Neuverschuldung und Ausgaben des Bundes hinterfragt.
Er lobbyiert dafür im Bundestag und mit öffentlichkeitswirksam inszenierten Aktionen. Der Steuerzahlerbund betont, er sei parteipolitisch neutral.
Doch das sogenannte Schwarzbuch ist umstritten. Kritisiert wird unter anderem, es liste lediglich spektakuläre Einzelfälle auf, verschweige aber oft deren Kontext und zeichne kein repräsentatives Gesamtbild der Steuerverschwendung.
Behörden und Kommunen, die darin genannt werden, wehren sich häufig gegen die Vorwürfe und begründen ihre Finanzentscheidungen. (dpa/red)
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Tankrabatt-Start: Kritik von Ökonomen – Söder fordert dauerhafte Entlastung

Zum Start des Tankrabatts sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.
Laut ADAC ging der Preis für einen Liter Super E10 zwischen 08.00 Uhr am Mittwoch und 08.00 Uhr am Donnerstag um 14,5 Cent zurück, der für Diesel um 15,2 Cent. Der Tankrabatt beträgt jeweils 17 Cent.
Der ADAC mahnte jedoch, die Preissenkungen dürften nicht durch spätere Erhöhungen „wieder einkassiert werden“. Entscheidend sei, dass die vollständige steuerliche Entlastung bei den Verbrauchern ankommt.

Ökonomen kritisieren Finanzierung über Schulden

Auch Ökonomen üben weiterhin scharfe Kritik. „Wie auch beim letzten Mal ist unklar, wie viel davon überhaupt an die Endverbraucher weitergegeben wird“, sagte etwa die Wirtschaftsweise Veronika Grimm der „Augsburger Allgemeinen“.
Außerdem seien die Kosten für das Entlastungspaket höher, als es auf den ersten Blick erscheine: „Zum einen muss das Geld aufgebracht werden und fehlt an anderer Stelle für Investitionen oder andere zukunftsorientierte Ausgaben“, erklärte Grimm.
Es sei „zynisch“, dass die Politik nun auf Kosten der jungen Generation – denn der Bundeshaushalt sei ja zu 30 Prozent über Schulden finanziert – das Fahren von Autos mit Verbrennermotor subventioniere.

Kurzfristmaßnahmen und Opportunistik

Zum anderen verheddere sich die Politik in Kurzfristmaßnahmen, anstatt überfällige Reformen für mehr Wachstum anzugehen. „Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise“, sagte Grimm der Zeitung.
„Man versucht durch diese opportunistische Politik, die Wähler nicht zu verprellen, aber am Ende führt es nur dazu, dass viele Wähler sich frustriert von den etablierten Parteien abwenden.“

Zielgenauere Instrumente gefordert

Ifo-Chef Clemens Fuest kritisierte die Maßnahme als ungerecht. „Der Tankrabatt bewirkt Umverteilung zugunsten der Vielfahrer mit großen Autos“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Darunter seien viele, die sich die hohen Preise leisten können.
Wenn die Politik bestimmte Gruppen entlasten wolle, etwa Berufspendler, solle sie das besser mit zielgenauen Instrumenten umsetzen, etwa einer Erhöhung der Pendlerpauschale und Direktzahlungen an Haushalte mit niedrigeren Einkommen.

„Teure Gießkannenlösung“

Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisierte „falsche Prioritäten“ der Politik – auch mit Blick auf die Verteuerung des Deutschlandtickets ab 2027. „Hohe Kosten, wenig Wirkung: Der Tankrabatt ist eine teure Gießkannenlösung“, erklärte die VCD-Vorsitzende Christiane Rohleder.
„Für rund 2,5 Milliarden Euro Steuergelder sinken die Kosten für Autofahrerinnen und Autofahrer bis Jahresende im Schnitt um weniger als 40 Euro – echte Entlastung sieht anders aus.“

Söder fordert Energiesteuerreform und Entlastung des Handwerks

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert eine Energiesteuerreform in Deutschland. „Wir zahlen 70 Prozent auf den normalen Weltmarktpreis drauf in Deutschland, weil Steuern und Abgaben drauf sind, die wir haben“, sagte er der „Bild“-Zeitung.
Die CO2-Bepreisungen müssten deutlich reduziert werden, und zwar dauerhaft, sagte er.
Die Steuerausfälle sollten unter anderem über Einsparungen im Sozialbereich gegenfinanziert werden, schlug Söder vor. Er finde, „dass wir zuviel Geld ausgeben für Sozialleistungen“, beispielsweise bei der Grundsicherung. Da müsse sich dringend etwas ändern.
Entlastet werden müssten auch Handwerksbetriebe: „Wir reden ständig über Industriearbeitsplätze, richtig und wichtig. Wir reden übers Auto, sehr wichtig und richtig. Aber wir müssen auch mal eine eigene Handwerkstrategie definieren“, sagte Söder der „Bild“.
Ihm komme das Handwerk in der deutschen Politik zu wenig vor.
Zur Entlastung der Betriebe schlug der CSU-Politiker einen Handwerksstrompreis vor. Die Stromsteuer müsse für alle reduziert werden, sagte Söder der Zeitung. „Auch gerade für das Handwerk und nicht nur für die ganz große Industrie.“ (afp/red)