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24. Juni: Stilllegung des Gasnetzes | Bundesweite Bahnstörung | Wasserentnahme verboten

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Stilllegung des Gasnetzes

Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.

Bundesweite Bahnstörung

Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.

Wasserentnahme verboten

Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Niederlage für „Spiegel“

Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.

Trump-kritische Resolution

Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
 
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AfD-Politiker Reichardt wegen Hitlergruß-Vorwurf in der Kritik

Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.

Reichardt weist Vorwürfe zurück

Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“

CDU fordert Konsequenzen

Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
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Erneut Todesfall durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben.
Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch, 24. Juni, mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit.
Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.
Weitere Erkrankungen seien im Landkreis nicht bekannt. Unter natürlichen Bedingungen werde das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragen. „Wichtig ist, die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Spitzmäusen einzuhalten“, erklärte das Gesundheitsamt.
Wie sich der verstorbene Mensch anstecken konnte, blieb unklar. Seit Einführung der Meldepflicht am 1. März 2020 seien dem Robert Koch-Institut (RKI) pro Meldejahr bis zu sieben akute Fälle gemeldet worden. Deutschlandweit seien bislang etwas mehr als 60 Infektionen registriert worden. Über 90 Prozent der Fälle traten in Bayern auf.

Behörden raten zu Vorsicht bei Spitzmäusen

Ursprünglich wurde das Virus als Erreger einer Tierseuche bei Säugetieren beschrieben. Seit 2018 ist bekannt, dass es auch beim Menschen schwere, meist tödlich verlaufende Gehirnentzündungen verursachen kann.
Überträger ist die Feldspitzmaus. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst daran zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist bei Kontakt mit Feldspitzmäusen möglich. Der genaue Übertragungsweg ist aber bislang unbekannt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit empfahl, den Kontakt mit Spitzmäusen und ihren Ausscheidungen zu vermeiden. Die Behörde warnte davor, lebende oder tote Spitzmäuse mit den bloßen Händen anzufassen und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Erst im Mai hatten die Behörden einen am Bornavirus Verstorbenen in Augsburg gemeldet. Zuvor war im bayerischen Landkreis Unterallgäu ein Mensch an den Folgen einer Infektion mit dem Bornavirus des Typs BoDV-1 gestorben. (afp/red)
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Streiks im Tourismus-, Gast- und Baugewerbe in Griechenland

In Griechenland sind Beschäftigte aus dem Tourismus-, Gaststätten- und Baugewerbe in den Streik getreten. Sie fordern unter anderem bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.
Etwa 1500 Demonstranten versammelten sich am Mittwoch, 24. Juni, vor dem Arbeitsministerium in Athen und protestierten gegen die „Hungerlöhne“ in den wirtschaftlichen Schlüsselbranchen des Landes.

Tourismus auf Rekordkurs

Griechenlands Tourismussektor hatte 2025 mit fast 38 Millionen Übernachtungen das dritte Rekordjahr in Folge verzeichnet.
Der Arbeitnehmervertreter der Hotel-Kette Marriott in Griechenland, Giorgos Chatzousas, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Zahl der Mitarbeiter im Tourismus schrumpfe Jahr für Jahr, während die Zahl der Besucher steige.
„Die Arbeit wird immer mehr und die Gehälter kommen nicht nach. Eine Reinigungskraft, die hunderte Zimmer putzt, die für 250 Euro die Nacht vermietet werden, verdient nicht mehr als 1000 Euro im Monat.“ Mit diesen Gehältern sei angesichts stetig steigender Kosten kein würdevolles Leben möglich, sagte Chatzousas. Der Mindestlohn beträgt in Griechenland derzeit 910 Euro im Monat.

Auch Bauarbeiter legen Arbeit nieder

Neben Mitarbeitern in der Tourismusbranche sind auch Beschäftigte in der Baubranche in den Ausstand getreten, insbesondere auf der großen Ellinikon-Baustelle in einem Athener Vorort, wo auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens ein Luxus-Komplex mit Wohnungen, Hotels und einem Geschäftszentrum entsteht.
Die Gewerkschaft der Arbeiter fordert bessere Sicherheitsstandards auf der Baustelle und wehrt sich gegen steigenden Druck zur Fertigstellung des umstrittene Bauvorhabens. (afp/red)
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Militärhistoriker Neitzel kritisiert Macron und Merz

Der Militärhistoriker Sönke Neitzel wirft Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, ihrer historischen Aufgabe für Europa nicht gerecht zu werden.
Er könne bei beiden keinen klaren Plan für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Rüstungspolitik erkennen.
„Was mich so frustriert, ist zurzeit, dass ich nicht erkennen kann, dass weder Macron noch Friedrich Merz noch irgendein anderer Staats- und Regierungschef einen Plan hat, wie wir eigentlich vorankommen“, sagte Neitzel dem „Spiegel“. Fortschritte bei der europäischen Verteidigungsintegration seien „marginal“.

An der Spitze fehlen überzeugte Europäer

Früher hätten Regierungschefs wie Helmut Kohl, Helmut Schmidt oder Konrad Adenauer sowie ihre französischen Partner nach dem Zweiten Weltkrieg gewusst, wohin sie Europa führen wollten: „Wenn wir Helmut Kohl gefragt hätten, Mitte der Achtzigerjahre: Herr Bundeskanzler, was ist der Plan? Er hätte einen Plan gehabt.“
Neitzel beklagte, dass es heute an solchen überzeugten Europäern an der Spitze fehle: „Ich glaube, das Grundproblem ist, dass wir zu wenig überzeugte Europäer als Staats- und Regierungschefs zurzeit haben.“
Statt Integration erlebe man „eine Phase der Renationalisierung, insbesondere in der Verteidigung“. Rüstungsbeschaffung werde nach wie vor national organisiert, jede Regierung rechne der eigenen Industrie Arbeitsplätze zu: „Und wenn das aber alle 27 machen, kommen wir natürlich nicht zusammen, sondern jeder pumpt einzeln vor sich hin.“ (dts/red)
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Die San José: Der Heilige Gral der Schiffswracks


In Kürze:

  • Das Segelschiff „San José“ war zu Beginn des 18. Jahrhunderts Teil der berühmten spanischen Silberflotte.
  • Infolge des Erbkriegs wurde das spanische Schiff versehentlich mitsamt seiner milliardenschweren Ladung von den Engländern versenkt.
  • Mit seiner Wiederentdeckung liefern sich vier Parteien ein Tauziehen um den Besitz des Wracks und seiner kostbaren Schätze.

 
Vor der Küste von Kolumbien liegt der vermutlich größte Schatz der Welt, 600 Meter tief, unter Sand vergraben. Vor drei Jahrhunderten sank hier eines der schwerstbeladensten Kriegsschiffe Spaniens zusammen mit Hunderten Tonnen Edelmetallen und -steinen.
Für die hölzerne „San José“ war es eine Fahrt in den sicheren Untergang – eingeleitet durch einen unglücklichen Befehl. Ein mehrstündiger Kanonenbeschuss und eine Explosion rissen den stolzen Segler auseinander und die über 600 Menschen an Bord aus dem Leben. Was bis heute bleibt, ist ein Tauziehen um das Milliarden Euro teure Kriegsgrab, das als „Heiliger Gral der Schiffswracks“ gilt. Doch der Reihe nach.

Die „San José“ – gebaut für den Krieg

Im 17. Jahrhundert gehörte das königliche Spanien zu den größten Kolonialmächten Europas. Um seinen Einfluss zu erweitern und mit anderen Staaten zu konkurrieren, baute das Kontinente umspannende Reich stetig seine Schiffsflotte aus.
Eine der historisch wichtigsten Erweiterungen gab die spanische Krone im Dezember 1694 in Auftrag: den Bau zweier identischer Kriegsschiffe. Die beiden Dreimast-Vollschiffe mit den Namen „San José“ und „San Joaquín“ verfügten über jeweils zwei Decks und 64 Kanonen.
Die San José könnte so ähnlich ausgesehen haben wie diese venezianische Galeone

Die „San José“ könnte so ähnlich ausgesehen haben wie diese venezianische Galeone, nur größer, schwerer und stärker bewaffnet.

Auf den rund 39 Meter langen und über 11,5 Meter breiten Seglern dienten nach ihrer Fertigstellung im Jahr 1700 jeweils circa 550 Seemänner und Soldaten. Der erste Einsatz erfolgte im Rahmen des Spanischen Erbfolgekrieges (1701–1714), in dem die beiden Schwesterschiffe bis zum März 1706 erfolgreich die iberischen Seegebiete im Mittelmeer verteidigten.
Im Anschluss daran erteilte die spanische Krone den Kapitänen der „San José“ und „San Joaquín“ einen wichtigen Auftrag. Sie sollten den neuen Vizekönig von Peru und den Erzbischof von Santa Fe sicher nach Cartagena de Indias in Kolumbien bringen. Die Flotte aus zehn Handels- und drei Kriegsschiffen erreichte unter der Führung des Flaggschiffs „San José“ nach rund sechs Wochen und mehr als 4.000 Seemeilen sicher ihr Ziel.

Im Dienst der Spanischen Silberflotte

Bis zum Januar 1708 verblieb die „San José“ im neuen Heimathafen von Cartagena de Indias, bis sie Teil der Spanischen Silberflotte wurde. Deren Schiffe transportierten in der Regel zweimal jährlich Rohstoffe und edle Güter aus den Kolonien nach Spanien. Im Gegenzug gelangten auf dem Rückweg zahlreiche Alltagswaren von Europa nach Mittel- und Südamerika sowie Asien.
Doch nicht selten kam es zu Verlusten von Schiffen und Waren – etwa durch Unwetter oder Überfälle. Um Letzterem vorzubeugen, reisten die mit edlen Gütern beladenen Handelsschiffe ab dem 16. Jh. zusammen mit gut ausgerüsteten Kriegsschiffen in einer Art Konvoi.
Diese Schutzmaßnahme wurde 1543 gesetzlich vorgeschrieben, nachdem italienische Piraten drei Schiffe des berühmten Hernán Cortés (1485–1547) kaperten und die Schätze erbeuteten. Cortés ist dafür bekannt, dass er in Mittel- und Südamerika das Gold der Azteken suchte, raubte und nach Spanien schickte. Dieses war für Spanien enorm wichtig, um seine teure Kriegspolitik zu finanzieren.

Hernán Cortés (1485–1547) suchte im Auftrag der spanischen Krone in Mittel- und Südamerika das Gold der Azteken.

„San José“ zwischen Thronstreit und Geldnot

Zwischen 1701 und 1714 befand sich Spanien im Streit um die Nachfolge des Throns von Karl II. (1661–1700). Denn der König aus dem Hause der Habsburger war trotz zweier Ehen kinderlos und damit ohne Erbe geblieben.

Weil Karl II. (1661–1700), König von Spanien, ohne Erbe blieb, kam es zum Spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714).

Doch gleich zwei Parteien sahen sich in der ungeregelten Nachfolge als rechtmäßige Erben des Throns: der französische Prinz Philipp von Anjou (1683–1746) aus dem Hause Bourbon und der österreichische Erzherzog Karl (1685–1740) aus dem Hause der Habsburger.
Spanien und Frankreich standen damit letztlich England, den Niederlanden und dem Heiligen Römischen Reich gegenüber. Um das iberische Königreich während des Krieges zu schwächen, begannen seine Gegner, die spanische Silberflotte zu attackieren und zu plündern.
Ziel war es, die zwingend für den Krieg benötigten Gold- und Silberlieferungen abzufangen und Spanien so in große finanzielle Not zu bringen. Dieses Vorhaben gelang – aber nicht so, wie sich die Engländer ihre Mission vorgestellt hatten.

Bis zu 23 Milliarden Euro schwer

Im Mai 1708 begab sich die „San José“ und ihre Crew ungeahnt auf ihre letzte große Fahrt. Zunächst war sie in einem Konvoi aus elf Handels- und sieben Kriegsschiffen auf dem Weg nach Portobelo in Panama. Dort wurde die spanische Flotte mit Reichtümern beladen.
Das meiste und wertvollste bargen traditionell die Kriegsschiffe des Konvois, da diese militärisch am besten ausgerüstet waren. So kam es, dass allein die „San José“ mit über 300 Tonnen Gold und Silber sowie mehr als 100 Kisten mit peruanischen Smaragden beladen war. Heute besitzt diese Ladung einen geschätzten Wert zwischen 4 und 23 Milliarden Euro. Könnte eine Person den gesamten Schatz ihr Eigen nennen, würde sie schlagartig zu den 100 reichsten Menschen der Welt gehören. Ein ähnliches Vermögen besitzen Peter Thiel (PayPal), Stefan Quandt (BMW) oder Melinda Gates.
Im Anschluss sollte der Konvoi mitsamt Schatz zunächst wieder in den Heimathafen von Cartagena einlaufen, wo die Schiffe umfassend gewartet werden sollten. Berichten zufolge war die „San José“ wie viele andere Schiffe der spanischen Flotte des 18. Jahrhunderts in einem schlechten Zustand.
Danach sah die Reiseroute eine Überfahrt zum Zwischenhafen in Havanna sowie die finale Fahrt nach Cádiz, Spanien, vor. Doch so weit sollte die „San José“ nie kommen. Bereits 30 Kilometer vor Cartagena lauerten englische Kriegsschiffe auf den spanischen Konvoi.
Die angedachte Reiseroute der San José

Die 1708 angedachte Reiseroute der „San José“.

Foto: Epoch Times; dikobraziy/iStock

Die letzte Fahrt – hinein in den Untergang

Am Nachmittag des 8. Juni 1708 trafen die Engländer und Spanier schließlich aufeinander. Inwieweit diese Situation für die Besatzung der „San José“ überraschend kam, ist nicht bekannt. Laut historischen Quellen meldete der Statthalter von Cartagena vor dem Auslaufen der Schiffe in Panama, dass britische Schiffe in den nahen Gewässern gesichtet worden waren. Dennoch gaben die Kapitäne der Silberflotte mit ihren 600 Reisenden an Bord den Befehl, die Leinen zu lösen.
Insgesamt standen sich bei der Seeschlacht von Cartagena de Indias sieben spanische Kriegsschiffe mit rund 2.600 Seeleuten und 312 Kanonen, und vier englische Kriegsschiffe mit circa 1.500 Seemännern und 192 Kanonen gegenüber. Das wesentliche Kampfgeschehen fand jedoch unter den beiden Flaggschiffen „San José“ und Expedition statt.
Die San José wurde in der Schlacht von Cartagena de Indias versenkt

Gemälde zur Schlacht von Cartagena de Indias (1708) von dem britischen Maler Samuel Scott (1703–1772).

Die Briten, kommandiert von Charles Wager (1666–1743), eröffneten das Kanonenfeuer und versuchten im Rahmen des Angriffs, der auch als Wager’s Action bekannt ist, die „San José“ zu entern und den Schatz zu erbeuten.
Nach wenigen Stunden des Gefechts kam es jedoch zu einer Explosion und die „San José“ sank binnen kürzester Zeit. Von den mehr als 600 Menschen an Bord, konnten die britischen Schiffe lediglich elf Personen retten – alle anderen versanken mitsamt dem Schatz in den Fluten.
Andere Schiffe des spanischen Konvois wurden von den Briten erobert, von den Spaniern selbst versenkt oder konnten entkommen. So schaffte es unter anderem das zweite reich beladene Schiff, die San Joaquín, sicher in den Hafen von Cartagena. Auf der spanischen Seite starben insgesamt über 700 Menschen, mehr als 500 wurden verletzt und rund 200 gefangengenommen.

Charles Wager (1666–1743) kommandierte das britische Flaggschiff Expedition, das die „San José“ versenkte.

Tauziehen um das Wrack

Aufgrund der milliardenschweren Ladung war das Kriegsgrab ein begehrtes Ziel von Schatztauchern und Historikern. Doch es gab ein Problem: Der Fundort der „San José“ war unbekannt.
1979 handelten US-amerikanische Investoren von Sea Search-Armada deshalb einen Vertrag mit dem kolumbianischen Staat aus, in dessen Gewässern die „San José“ liegen sollte. Dieser erlaubte der privaten Firma, nach dem Wrack zu suchen. Bei einem Erfolg sollte die Firma einen Anteil am Gewinn erhalten.
Bereits zwei Jahre später meldeten die Mitglieder von Sea Search-Armada um den renommierten Historiker Dr. Eugene Lyon, dass sie das Wrack lokalisieren konnten. Kolumbien zog daraufhin seine Erlaubnis zurück und untersagte der Firma, weitere Forschungen durchzuführen.
In dem Wrack der San José könnten unter anderem Goldmünzen wie diese geladen gewesen sein

In dem Wrack der „San José“ könnten unter anderem Goldmünzen wie diese geladen gewesen sein.

2015 verkündete die kolumbianische Regierung, dass das Wrack der „San José“ vor der Halbinsel Barú von der Marine entdeckt worden war. Per Gerichtsbeschluss erklärte Kolumbien die „San José“ zu ihrem Eigentum und stufte den Fund als Staatsgeheimnis ein, womit Untersuchungen durch unabhängige, internationale Forschergruppen untersagt sind.
„Das archäologische Erbe und andere kulturelle Ressourcen, die die nationale Identität geprägt haben, gehören der Nation und sind unveräußerlich, können nicht beschlagnahmt werden und verjähren nicht“, hieß es sodann in Artikel 72 der kolumbianischen Verfassung
Bis 2022 reichte Sea Search-Armada mehrere Klagen wegen Vertragsbruchs ein und verwies darauf, dass das Wrack tatsächlich an dem von ihnen im Jahr 1981 ermittelten Fundort liege.

„Wenn zwei sich streiten …“

Nicht nur der kolumbianische Staat und die private Firma Sea Search-Armada ringen um den Anspruch des Wracks, sondern auch Spanien. Das Mutterland der „San José“ verweist dabei auf offizielle Übereinkommen – etwa die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser der UNESCO von 2001.
Laut Artikel 1, 3 und 9 sind Schiffe und ihre Ladung Teil des Unterwasserkulturerbes und mögliche Eingriffe müssen dem Eigentumsstaat gemeldet werden. Bezüglich des Eigentumsstaates verweist die UNESCO auf das internationale UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS).
Darin ist in Artikel 91 geregelt, dass Schiffe „die Staatsangehörigkeit des Staates [besitzen], dessen Flagge sie führen“. Weiterhin besagt Artikel 149, dass alle archäologischen und historischen Gegenstände, zu bewahren oder zu verwerten sind, „wobei den Vorzugsrechten des Herkunftsstaates oder -landes, des Staates, aus dem die Kultur stammt, oder des Staates, aus dem die historischen und archäologischen Fundstücke stammen, besondere Beachtung zu schenken ist“.
Die kolumbianische Regierung hat jedoch weder jemals die UNESCO-Konvention noch das UN-Seerechtsübereinkommen unterzeichnet, womit rechtlich betrachtet keine widrigen Handlungen vorgenommen werden.
30 Kilometer vor Cartagena ist die San José 1708 gesunken

Ein Blick auf das heutige Cartagena in Kolumbien.

Foto: RoNeDya/iStock

Mit dem bolivianischen Volksstamm der Qhara Qhara erhebt zudem eine vierte Partei Anspruch auf die Ladung der „San José“. Als Begründung führen die Indigenen an, dass sie vor über 300 Jahren von den Spaniern gezwungen wurden, die Edelmetalle und -steine aus ihren Minen abzubauen, und die Rohstoffe somit aufgrund ihrer Herkunft Bolivien gehörten. Die UN-Konventionen unterstützen diese Lesart nicht, denn Rohstoffe sind keine Kulturgüter.

Erforschung der Geschichte der „San José“

Aufgrund nationaler Bestimmungen wird die „San José“ seit ihrer (Wieder-)Entdeckung im Alleingang vom Kolumbianischen Institut für Anthropologie und Geschichte (ICANH) untersucht. Demnach liege das Wrack ungeplündert neben weiteren gesunkenen, kleineren Schiffen am Meeresboden.
Zunächst erkundeten die kolumbianischen Forscher das Wrack mit einem autonomen Unterwasserfahrzeug, um die Ausmaße der Fundstelle und die Verteilung der Artefakte am Grund zu beurteilen. Dabei wurde das ICANH verpflichtet, eine umfassende Liste mit allen zum Wrack gehörenden Objekten anzufertigen.
Später folgte die Bergung ausgewählter Funde – etwa von Bronzekanonen, spanischen Münzen und chinesischem Porzellan. Anschließende Untersuchungen sollten klären, wann und wie die Gegenstände hergestellt wurden und wie ihre Erhaltung nach 300 Jahren ist.
Ob in Zukunft weitere Funde geborgen werden oder eine Ausgrabung unter Wasser durchgeführt wird, um die Geschichte der „San José“ weiter aufzudecken, ist bislang unbekannt. Sicher ist nur, dass die bisher geborgenen Funde in einem Museum in Cartagena ausgestellt werden sollen.
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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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Fund von Babyleiche: Legte die Mutter den Säugling dort ab?

Überraschende Wende nach dem Fund der Babyleiche in Renningen bei Stuttgart: Nun wird die Mutter des Säuglings verdächtigt, ihr eigenes drei Monate altes Kind selbst abgelegt und eine Entführung lediglich vorgetäuscht zu haben.
„Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten keinerlei Hinweise auf eine Entführung des Säuglings erlangt werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Vielmehr wird nun gegen die 32-jährige Mutter des Kindes wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.“
Zweifelsfrei geklärt ist laut Polizei inzwischen, dass es sich bei dem gefundenen toten Jungen um das zwischenzeitlich vermisst gemeldete Baby handelt. Es sei durch einen DNA-Abgleich identifiziert worden, hieß es.
Unklar bleibt allerdings auch weiterhin, wie der Junge starb. Wurde er getötet? „Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an“, teilten die Ermittler mit.

Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus 

Nun versuchen die 13 Experten in der Ermittlungsgruppe „Wagen“ Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden. Das tote Kind war am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt worden. Die Mutter hatte ausgesagt, das Baby sei am späten Abend in einem unbeaufsichtigten Moment aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte.
Mit Hilfe von speziellen Vermessungen am Fundort der Leiche haben Experten des Landeskriminalamts zuletzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein dreidimensionales Modell erstellt. Dadurch können sich mögliche Abläufe rekonstruieren lassen. Zudem werden mehrere Zeugenhinweise ausgewertet.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen bislang keine Angaben dazu, ob sich die nun verdächtigte Mutter zum Verschwinden des Kindes äußert. (dpa/red)
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Besuch in den Emiraten: Rubio bekräftigt US-Sicherheitszusagen

US-Außenminister Marco Rubio hat zum Auftakt einer Golfreise den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, getroffen und die Verpflichtung der USA für die Sicherheit des Landes bekräftigt.
Rubio und al-Nahjan sprachen am Mittwoch, 24. Juni, außerdem über das Rahmenabkommen mit dem Iran, die Bemühungen um einen uneingeschränkten und sicheren Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus und „die Bedeutung von Frieden und Stabilität in der Region“, wie Rubios Sprecher Tommy Pigott mitteilte.

Gespräche über Iran-Abkommen

Das Treffen mit dem Präsidenten der Emirate war der Auftakt eines mehrtägigen Aufenthalts von Rubio in der Golfregion. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung des Iran-Krieges. Der US-Außenminister wollte nach Angaben seiner Regierung mit Vertretern der Golfstaaten über die geplante Vereinbarung sprechen.
Rubio wollte noch am Mittwoch nach Kuwait weiterreisen und anschließend auch Bahrain einen Besuch abstatten. Dort nimmt er am Donnerstag an einem Treffen des Golf-Kooperationsrats teil. Am Dienstag hatte Rubio nach seiner Ankunft in Abu Dhabi bereits erklärt, die USA würden Durchfahrtsgebühren für die Straße von Hormus nicht akzeptieren.

Solidarität mit den Golfstaaten

Rubios Reise gilt als Geste der Solidarität mit den drei Golfstaaten, die Teheran während des Iran-Kriegs besonders heftig unter Beschuss genommen hatte. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden nach Angaben aus dem Umfeld der Gespräche mit mehr als 2800 iranischen Raketen und Drohnen angegriffen – mehr als jedes andere Land der Region. Auch Kuwait und Bahrain wurden gemessen an ihrer Größe schwer getroffen.
Rubios Sprecher sagte, der Außenminister habe bei dem Besuch in Abu Dhabi den Emiraten „für ihre Führungsrolle und beispiellose Unterstützung gedankt, ihren Mut und ihre Widerstandskraft angesichts der Angriffe Irans gelobt und die Verpflichtung der USA für die Sicherheit der Emirate bekräftigt“.
Rubio ist der erste hochrangige Regierungsvertreter aus Washington, der seit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen den USA und dem Iran in der vergangenen Woche in die Golfregion reist.
Die Vereinigten Arabischen Emirate hatten während des Kriegs ihr Bündnis mit den USA bekräftigt und wiederholt erklärt, das Problem des iranischen Raketenprogramms und der von Teheran unterstützten Gruppen müsse angegangen werden. (afp/red)
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OLG Hamburg beschränkt „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen


In Kürze:

  • OLG Hamburg untersagt Teile der „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes.
  • Gericht sieht keinen ausreichenden Tatsachenkern für Deepfake-Video-Verdacht.
  • Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung zuvor in weiten Teilen für zulässig erachtet.
  • OLG unterscheidet ausdrücklich zwischen Deepfake-Fotos und Deepfake-Videos.

 
In einem Beschluss im Rahmen eines presserechtlichen Eilverfahrens hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Grenzen der Verdachtsberichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes gezogen. Der Moderator und Schauspieler Christian Ulmen führt seit mehreren Monaten ein presserechtliches Verfahren gegen das Magazin „Der Spiegel“.
Dabei geht es um Berichte zu Vorwürfen, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes unter anderem auf Instagram erhoben hatte. Das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete über eine Anzeige, die Fernandes in Spanien gegen Ulmen erstattet hatte. Zu dieser wird seither ein Anfangsverdacht geprüft. Die spanische Justiz hat die Akte an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben, die anschließend die Staatsanwaltschaft Potsdam um Übernahme ersucht hat. Diese hat sich bisher nicht öffentlich zum Stand der Ermittlungen oder zu etwaigen prozessualen Veranlassungen geäußert.

Landgericht ließ Verdachtsberichterstattung über Ulmen überwiegend zu

Am 7. Mai 2026 traf das Landgericht Hamburg im Verfahren Ulmens gegen den „Spiegel“ zu Az. 324 O 149/26 eine Entscheidung in erster Instanz. Darin untersagte das Gericht dem Magazin, eine Passage ihres Textes aufrechtzuerhalten, die sich auf ein behauptetes Nichterscheinen Ulmens zu einem Gerichtstermin bezog.
Was die anderen angefochtenen Darstellungen anbelangt, ging das Landgericht hingegen von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung aus. So habe das Magazin seiner Berichterstattung den dafür „notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegt. Nach diesen Maßgaben habe der „Spiegel“ den „fraglichen Verdacht in zulässiger Weise verbreitet“.
Die zuständige Kammer legte dieser Einschätzung „insoweit maßgeblich das prozessuale Verhalten des Antragstellers zugrunde“. So habe dieser eine relevante Behauptung der Antragsgegnerin nicht bestritten. Dabei ging es um die Erstellung von Fake-Profilen in deren Namen und den Versand pornografischer Inhalte über diese. Dabei habe es sich um Fotos gehandelt, auf denen „Frauen zu sehen sind, die seiner Ex-Frau zum Verwechseln ähnlich sahen“.

Kein Automatismus für weitergehende Vorwürfe

Dazu zog das Erstgericht noch den Inhalt eidesstattlicher Erklärungen von Fernandes heran. Diese hielt es für glaubwürdig, weil sie „detailreich und umfassend über den aus ihrer Sicht wahrgenommenen Sachverhalt“ berichtet habe. Dabei habe sie auch „keine überschießende Belastungstendenz“ erkennen lassen.
Die laut Beschluss eingeräumte und damit als „unstreitig“ anzusehende Versendung sogenannter Lookalike-Inhalte und Deepfake-Fotos mache dem Landgericht zufolge die Verdachtsberichterstattung auch hinsichtlich gleich gearteter Video-Inhalte zulässig. Ulmen legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein. Am Montag, 22. Juni, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass ein solcher Automatismus nicht angenommen werden könne.
Im Beschluss zu Az. 7 W 72/26 untersagte das OLG dem „Spiegel“ noch weitere Teile der Berichterstattung. Andere hielt es hingegen nach wie vor für zulässig. Einer Besprechung des noch nicht veröffentlichten Beschlusses auf dem Fachportal „Beck aktuell“ zufolge hat das Gericht die Schlussfolgerungen des Erstgerichts im Hinblick auf die hinreichende Untermauerung des Vorwurfs der Verbreitung von Deepfake-Videos beanstandet.

Nicht bestrittene Vorwürfe rechtfertigen keine überschießende Verdachtsberichterstattung

Das OLG ging davon aus, dass der „Spiegel“ beim Leser den Eindruck erweckt habe, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Frau hergestellt und/oder verbreitet. Dieser Form der Verdachtsberichterstattung habe jedoch kein hinreichender „Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegen.
Auch aus einem im Beschlusstext des Landgerichts dokumentierten Einräumen des Versendens von Deepfake-Fotos von Fernandes lasse sich nicht ohne Weiteres schlussfolgern, dass auch entsprechende Videos verbreitet worden wären. Der Vorwurf der Erstellung und/oder Verbreitung von Videos wiege schwerer als jener von Fotos. Videos stellten eine noch intensivere Persönlichkeitsverletzung dar.
Dadurch werde, so die Hamburger Richter, ein qualitativ anderer Vorwurf begründet. Es sei jedoch nicht statthaft, in der Verdachtsberichterstattung von weniger gravierenden Handlungen auf schwerere zu schließen. Deshalb sei diese Verdachtsberichterstattung unzulässig.

Keine Bewertung der Vorwürfe in der Sache

Inwieweit die gegen Ulmen erhobenen Vorwürfe in der Sache selbst bestehen oder nicht bestehen, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging lediglich um die Beurteilung der Frage, ob der „Spiegel“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Beitrags über ausreichend Beweistatsachen verfügte, um den Verdacht presserechtlich zu verbreiten.
Nicht untersagt hat das OLG dem „Spiegel“ die Berichterstattung über Vorwürfe von Gewalt und Bedrohung, die Fernandes erhoben hatte. Auch hier ging es lediglich um das Bestehen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand möglicher strafrechtlicher Ermittlungen und nicht des presserechtlichen Eilverfahrens. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Anders als die erste Instanz hat das OLG außerdem die Verbreitung einiger Passagen aus einer E-Mail Ulmens an dessen Strafverteidiger beanstandet. Diese – dem Anwaltsgeheimnis unterliegende – Mitteilung hatte nach Auffassung des Gerichts besonders private und intime Sachverhalte zum Inhalt. Solche dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnenden Inhalte dürfen nicht zulässigerweise verbreitet werden. Dem Inhalt des erstinstanzlichen Beschlusstextes zufolge war Collien Fernandes an die vertrauliche Mail geraten. Wie dies geschehen konnte, ist unklar.
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ausland

Erster Ebola-Fall in Frankreich – Arzt aus dem Kongo infiziert

Frankreich hat einen ersten Fall von Ebola gemeldet. Dabei handele es sich um einen Arzt, der aus der Demokratischen Republik Kongo zurückgekehrt sei, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch, 24. Juni, mit.
Der Mann habe einen Linienflug von Kinshasa nach Paris genommen. Der Aufenthaltsort des Patienten wurde zunächst nicht bekannt. Nach Angaben der Hilfsorganisation Alima handelt es sich um einen ihrer Ärzte.
Der Betroffene weise nur eine geringe Viruslast auf, erklärte das Ministerium. Seine Kontakte würden derzeit ermittelt. Beim Abflug habe er so gut wie keine Symptome gehabt, während des Fluges habe sich sein Zustand leicht verschlechtert. Bei seiner Ankunft sei er umgehend isoliert und in ein spezialisiertes Krankenhaus gebracht worden. Sein Zustand sei stabil.

Ansteckungsrisiko gilt als gering

Es ist der erste Ebola-Fall seit Beginn der jüngsten Epidemie, der außerhalb des afrikanischen Kontinents festgestellt wurde. Das Ansteckungsrisiko wird für die europäische Bevölkerung als gering eingestuft.
Im Mai war ein mit Ebola infizierter US-Arzt aus der Demokratischen Republik Kongo in die Berliner Charité gebracht worden. Nach gut zweiwöchiger Behandlung in einer Sonderisolierstation wurde er Anfang Juni gesund entlassen.
In der Demokratischen Republik Kongo überschritt die Zahl der bestätigten Ebola-Infektionen offiziellen Angaben zufolge vor wenigen Tagen die 1000er-Marke. Mehr als 250 Menschen kamen ums Leben.
Fast alle Infektionen und Todesfälle traten in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes auf, die Schauplatz bewaffneter Konflikte ist. Die Isolierung von Infizierten und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen gestaltet sich nach wie vor schwierig.
Zu Beginn der Epidemie waren die örtlichen Krankenhäuser schnell überlastet. Die anschließend mit Teams der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und mehrerer Nichtregierungsorganisationen eingerichteten Ebola-Behandlungszentren sind zu 80 Prozent ausgelastet.
Das Virus breitete sich auch auf das Nachbarland Uganda aus, wo die Weltgesundheitsorganisation 20 Infektionen und zwei Todesfälle verzeichnet hat.
Der jüngste Ebola-Ausbruch war erstmals am 15. Mai gemeldet worden. Er wurde von der seltenen Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus ausgelöst, gegen die es weder einen Impfstoff noch eine spezifische Behandlung gibt. Ebola verläuft oftmals tödlich, die Übertragung geschieht durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten. (afp/red)
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gesellschaft

Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands

Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).

Razzia in Berlin und Frankfurt

Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
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ausland wirtschaft

EU will Vorschriften bei Darstellung von Energielabel lockern

Die EU plant die Vorschriften für die Darstellung von Energielabeln bei elektronischen Geräten und Reifen zu lockern. So könnten bei bestimmten Produkten künftig elektronische Regaletiketten für Angaben über die Energieeffizienz ausreichen. Das schlägt die EU-Kommission vor.
Bisher war dies nicht zulässig. Allgemein will die EU digitale Darstellungen besser nutzen und Veränderungen an den Labeln künftig vereinfachen.

Im Handel zwischen Unternehmen reicht ein QR-Code

Etwa bei Heiz-, Kühl und Küchengeräten, die direkt von einem Installateur oder Küchenhändler und nicht im Geschäft gekauft werden, soll das Energielabel als Bestandteil des Vertragsangebots angezeigt werden.
Bei Produkten, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt und nicht in Geschäften verkauft werden, soll künftig ein QR-Code ein gedrucktes Etikett ersetzen können.
Für Reifen schlägt die Kommission vor, dass beim Verkauf eines Neuwagens die vorgeschriebene Anzeige des Energielabels für Reifen wegfällt.
Zudem schweben der Kommission Ergänzungen zu den derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten einige neuere Labels, darunter jene für Smartphones, auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefern.

A bis G, grün bis rot

Nach Angaben der Kommission würden sich durch die Änderungen Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich für Unternehmen ergeben. Der Vorschlag ändere jedoch nichts am Hauptzweck des Labels, nämlich den Verbrauchern „klare, vergleichbare Informationen zu geben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können“, erklärte die Kommission.
Das EU-Energielabel zeigt die Energieeffizienz anhand der Buchstaben A bis G sowie die farbliche Abstufung von Grün bis Rot an.
Die Europaabgeordnete Andrea Wechsler (CDU), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Entscheidend seien „weniger Doppelmeldungen, mehr digitale Optionen und klare Regeln für Mittelstand, Hersteller, Handel und Marktüberwachung“, erklärte sie. (afp/red)
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deutschland etplus

Erste deutsche Großstädte planen Stilllegung des Gasnetzes


In Kürze:

  • Mehrere Großstädte haben ihre überarbeitete Kommunale Wärmeplanung zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele vorgelegt.
  • Fast jede fünfte Stadt plant die Stilllegung ihrer Gasnetze bis spätestens 2045.
  • Mannheim und Stuttgart wollen diesen Schritt schon bis 2035 umsetzen.
  • Mehrere Akteure befürchten Versorgungsengpässe beim Erdgas.

 
Bis Dienstag, 30. Juni 2026, müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese ist verpflichtend für alle deutschen Kommunen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches Anfang 2024 in Kraft trat. Kleinere Städte haben allerdings zwei Jahre länger Zeit.
Die ersten der insgesamt 80 deutschen Großstädte haben ihre Pläne bereits vorgelegt. Langfristig planen gleich mehrere die Stilllegung ihrer Gasnetze. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie macht nach Angaben des Bundes mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Das liegt daran, dass rund 80 Prozent der Wärmenachfrage momentan durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt werden.

Mannheim und Stuttgart wollen 2035 den Gashahn zudrehen

Die mit Abstand erste Stadt, die ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, ist Mannheim. Bereits im November 2024 hatte der Energieversorger MVV mitgeteilt, dass er die Abschaltung des städtischen Gasnetzes bis 2035 anstrebt. MVV wollte dabei den „Umstieg von fossiler Energie auf eine CO₂-freie Wärmeerzeugung“ vorantreiben.
In den vergangenen Jahren hat die baden-württembergische Stadt jedoch Ersatz für die fossilen Heizsysteme auf den Weg gebracht. Laut ihrer Kommunalen Wärmeplanung nutzt sie besonders Technologien wie Flusswärmepumpen, Tiefengeothermie und Fernwärme. Ebenso empfiehlt die Stadt dezentrale Wärmepumpen als künftige Heizoption. Alternative Biogase oder Wasserstoff für eine klimaneutrale Gasheizung in Haushalten seien nicht sinnvoll, auch weil sie „keinesfalls bezahlbar“ seien.
Großstädte

In manchen deutschen Städten sind die Gasleitungen oberirdisch.

Foto: DragonFly/iStock

Bereits vor vier Jahren hat sich die Mannheimer Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, schon bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nach ihrer neuesten Einschätzung ist dies aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht mehr möglich. Die Stadt hat ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erst um rund 40 Prozent reduziert.
Laut Oberbürgermeister Christian Specht habe Mannheim bereits die einfach umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte seien nun schwieriger.
Neben Mannheim will auch die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart schon bis 2035 auf ihr Gasnetz verzichten. Fünf Jahre mehr Zeit zur Umstellung haben die Bürger der Städte Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen. Dort soll 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern strömen.

Essen plant Umstellung auf Wasserstoff

Bereits am 25. März 2026 hat auch die nordrhein-westfälische Stadt Essen ihre Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Strategie heißt auch hier: weg von fossilen Brennstoffen hin zu saubereren Heizoptionen.
Dazu hat die Stadt für ihre Bürger eine Onlinekartenanwendung bereitgestellt. Diese zeigt an, welche Wärmeoptionen in den jeweiligen Stadtgebieten langfristig möglich sein sollen. Sie zeigt somit, wo zentrale Lösungen wie Wärmenetze ausgebaut werden könnten und wo dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen geeigneter scheinen. Solche Karten existieren ebenfalls bereits für manche andere Städte.
Das Fernwärmenetz soll sich vor allem in der Stadtmitte und im Norden weiter ausdehnen. Bis 2045 bleibe die Heizungswahl frei. Ab dann sollen die fossilen Heizanlagen komplett verschwunden sein.
Die Essener Stadtverwaltung überlegt als bislang einzige deutsche Stadt, ob sie ihr Gasnetz teilweise noch für Wasserstoff nutzen möchte. „Wasserstoff kann künftig für einzelne Anwendungsfälle eine Rolle in der Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet spielen, jedoch nicht flächendeckend“, heißt es. „Wasserstoff kommt vor allem dort infrage, wo andere klimafreundliche Lösungen nur schwer umsetzbar sind, zum Beispiel in der Industrie oder in ausgewählten Quartieren.“
Allerdings erfordert dies zunächst entsprechende Prüfungen, „ob eine Umstellung bestehender Gasnetze auf Wasserstoff technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Nach aktuellem Stand dürften künftig nur rund 17 Prozent des bestehenden städtischen Gasnetzes für Wasserstoff infrage kommen.

Die Bundesregierung will bestehende Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht aus dem Bestand entfernen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wo das „Gas-Aus“ bis 2045 geplant ist

Einen Plan zur Stilllegung der Gasnetze verfolgen 19 Prozent der bundesweiten Städte. Unter den größeren Städten wollen Hamburg, München und Regensburg ihr Gasversorgungsnetz stilllegen. Auch in den Städten Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Köln, Bremen und Hannover sind weitgehende Gasstilllegungen bis 2045 anvisiert.
Ob das tatsächlich gelingt und überall in der Praxis gut umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten. Ebenso sind in den kommenden Jahren Anpassungen bei den Vorhaben der einzelnen Städte nicht ausgeschlossen.

Drohen Versorgungsengpässe beim Gas?

Die Entscheidung vieler Kommunen, ihre Gasnetze in den kommenden Jahren zurückzubauen und teils bis spätestens 2045 oder früher komplett stillzulegen, zwingt Millionen Menschen in der Bundesrepublik zur Umstellung ihrer Heizung. Aktuell befindet sich noch in etwa der Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung, in etwa einem Viertel heizen die Bewohner mit Öl.
Im Zuge der Wärmewende ist vorgesehen, dass in den kommenden Jahren immer mehr Immobilienbesitzer auf ein alternatives Heizsystem, idealerweise auf eine Wärmepumpe, umsteigen. Mit immer weniger Verbrauchern am Gasnetz verflüchtigt sich auch dessen Bedarf. Doch dieser baldige Rückbau bringt Herausforderungen mit sich.
„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern“, teilte Ingbert Liebing mit. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Zudem drohe eine immer größere Kostenlawine für die Gaskunden, die als Letzte vom Gas auf ein anderes System umsteigen. Aktuell teilen sich noch mehrere Millionen Menschen die Kosten für die Gasnetze über die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte.
Je weniger Teilnehmer die Gasnetze haben, desto mehr müsse der Einzelne dafür bezahlen, ganz nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde. Die Lösung könnte eine staatlich regulierte und bezahlbare Obergrenze sein.

Was Verbraucher tun können

Wer als Hauseigentümer noch ein fossiles Heizsystem besitzt, sollte sich frühzeitig über die Kommunale Wärmeplanung seiner Stadt oder Gemeinde informieren. Viele Städte bieten auf ihren Websites ausführliche Informationen dazu an. Über grundlegende und dringende Änderungen benachrichtigen die Städte ihre Bürger meist zusätzlich, jedoch nicht immer persönlich.
Ebenso haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Wärmeplanung abzugeben. Je früher dies geschieht, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einfluss. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der lokalen Stadtverwaltung.
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deutschland

Kabinett hat Gesetz zur Energieeffizienz beschlossen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr

Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)
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deutschland

Stuttgart verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Angesichts hoher Temperaturen verbietet die Stadt Stuttgart ab Freitag die Wasserentnahme aus Gewässern. Damit darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft oder abgepumpt werden, wie die Stadt am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung mitteilte.
Bei Missachtung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Die Maßnahme dient nach Stadtangaben dem Natur- und Umweltschutz.
Durch Hitze und Trockenheit sanken die Wasserstände der Gewässer stark, hieß es. Die Wassertemperatur sei gestiegen, was die Gewässerökologie belaste.
Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, erließ das Amt für Umweltschutz ein Entnahmeverbot, das zunächst bis einschließlich 31. August gilt. Bei anhaltender Trockenheit kann die Behörde dies verlängern.
„Auch geringfügige Wasserentnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die aktuell angespannte Situation der Bäche“, erklärte Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz, in der baden-württembergischen Stadt. (afp/red)
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deutschland

Neue Aufgabe für Altkanzler Scholz: Vorsitz von Kommission für Entwicklungspolitik

Der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übernimmt ein neues Amt: Scholz soll die neue Kommission zur Weiterentwicklung der deutschen Entwicklungspolitik leiten, deren Einsetzung das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch in Berlin beschloss.
Scholz soll gemeinsam mit der früheren Präsidentin des mittelamerikanischen Staats Costa Rica, Laura Chinchilla, an der Spitze der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission stehen, die bis Ende 2028 einen Bericht mit Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung der deutschen Entwicklungshilfe vorlegen soll.

Für „neues globales Netzwerk“ der deutschen Entwicklungspolitik

Mit Scholz und Chinchilla könnten „zwei weltweit hoch geschätzte und multilateral erfahrene Co-Vorsitzende für diese Aufgabe einsetzen werden“, erklärte Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss.
Die Einsetzung der Kommission ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ihr Ziel ist es, ein „neues globales Netzwerk“ für die deutsche Entwicklungspolitik zu erarbeiten.
Hintergrund ist der Wunsch, angesichts aktueller Entwicklungen in der Weltpolitik und steigender Haushaltszwänge ein neues Konzept für die deutsche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auszuarbeiten.
Die Kommission soll Empfehlungen für eine neue entwicklungspolitische Kooperation zwischen globalem Norden und globalem Süden erarbeiten. Dazu zählen Vorschläge für neue Partnerschaftsmodelle und Impulse für die Zukunft der deutschen Entwicklungspolitik.

Historisches Vorbild: Die Nord-Süd-Kommission von Brandt

Die Kommission soll nach Angaben des Entwicklungshilfeministeriums unabhängig arbeiten und mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aus dem Globalen Süden und Globalen Norden besetzt werden. Die Kommission soll aus rund 20 Mitgliedern bestehen.
„Die globale Ordnung verschiebt sich – hin zu mehr multipolaren Machtzentren“, erklärte Entwicklungsministerin Alabali-Radovan. „Wenn Deutschland auch in Zukunft global mitgestalten will, brauchen wir stabile Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens.“
Ziel der Nord-Süd-Kommission sei es, „unsere partnerschaftlichen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens weiter zu intensivieren und ein globales Netzwerk auszubauen und zu stärken“.
Die neue Kommission hat ein historisches Vorbild: Von 1977 bis 1983 leitete der frühere Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) eine Nord-Süd-Kommission, welche die zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Ländern des Globalen Nordens und Südens analysieren sollte.
Die so genannte Brandt-Kommission erarbeitete zwei viel beachtete Berichte. „An dieses Erbe knüpft die neue Nord-Süd-Kommission bewusst an, auch wenn sich die globalen Rahmenbedingungen inzwischen grundlegend verändert haben“, erklärte nun das Entwicklungshilfeministerium. (afp/red)
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deutschland gesellschaft

Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Spaniens Ministerpräsident weist Vorwurf „weit verbreiteter Korruption“ in Regierung zurück

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat den Vorwurf einer „weit verbreiteten“ Korruption in seiner Regierung und seiner sozialistischen Partei zurückgewiesen. Aktuell gibt es eine ganze Reihe von Justizverfahren in seinem persönlichen und politischen Umfeld.
„Bestimmte politische und mediale Akteure versuchen, alles zu vermischen, alles gleichzusetzen und damit die Menschen zu verwirren, um den Eindruck einer weit verbreiteten Korruption zu erzeugen, die, das sage ich Ihnen, nicht existiert“, sagte Sánchez in einer Ansprache vor dem Parlament in Madrid.

Verkehrsminister zu 24 Jahren Haft verurteilt

Der sozialistische Regierungschef äußerte sich zwei Tage nach der Verurteilung seines früheren Verkehrsministers und engen Vertrauten José Luis Ábalos zu 24 Jahren Haft wegen Korruption.
„Ich wusste niemals von irgendeiner dieser Praktiken und hätte sie auch nicht toleriert“, sagte der 54-jährige Sánchez mit Blick auf die Korruptionsfälle.
Zugleich räumte er ein: „Wir sind nicht perfekt, wir sind nicht unfehlbar.“ Die Regierung werde aber nicht den Fehler machen, „zu schweigen oder aufzugeben“.
Der Sozialist hatte 2018 die Regierung übernommen, nachdem die vorherige konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy wegen einer Reihe von Korruptionsaffären gestürzt worden war.

Sánchez Ehefrau musste ihren Pass abgeben

Sánchez steht wegen Korruptionsaffären in seinem Umfeld massiv unter Druck, ihm selbst wird bisher keine Verfehlung vorgeworfen. Gegen seine Ehefrau Begoña Gómez wird wegen mutmaßlicher Einflussnahme ermittelt.
Sie sollte am Mittwochnachmittag bei der Justiz ihren Pass abgeben. Zuvor stellte ein Richter angebliche Fluchtgefahr fest und untersagt ihr, Spanien zu verlassen.
Die „konservativen Maßnahmen“ gegen seine Ehefrau überschritten „jegliche Grenzen des Vernünftigen“, sagte Sánchez dazu vor dem Parlament. „Die Ermittlungen gegen meine Frau, auch gegen meinen Bruder, sind gegen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft geführt worden.“

Opposition fordert Neuwahlen

Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo von der konservativen Volkspartei PP forderte Sánchez erneut auf, Neuwahlen anzusetzen. „Lösen Sie die Kammern auf, und lassen Sie uns wählen“, sagte Feijóo. Sánchez hat mehrfach erklärt, weder zurücktreten noch vorgezogene Neuwahlen ansetzen zu wollen.
Die spanische Justiz befasst sich seit Längerem mit mehreren Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption gegen Politiker und Familienmitglieder im Umfeld des Ministerpräsidenten und der PSOE.
Sánchez‘ Ehefrau Gómez werden Unterschlagung, gesetzwidrige Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. An der Madrider Universität Complutense soll eigens für sie ein Lehrstuhl eingerichtet worden sein. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Die Sozialisten erhoben wiederholt den Vorwurf, es gehe bei diesem und anderen Verfahren gegen Sozialisten um eine politische Kampagne rechtskonservativer Kreise, zu denen auch Richter und andere Juristen zählten, um die linksgerichtete Regierung von Sánchez zu stürzen.
Die konservative und rechte Opposition in Spanien forderte ebenso oft den Rücktritt von Sánchez und Neuwahlen. Reguläre Neuwahlen stehen am Ende der Wahlperiode im kommenden Jahr an. (afp/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)