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Gouverneur: Treibstoffverkauf auf der Krim eingestellt

Auf der Halbinsel Krim ist nach Angaben des russischen Gouverneurs der Verkauf von Kraftstoff an Tankstellen eingestellt worden. Seit 9:00 Uhr (Ortszeit, 8:00 Uhr MESZ) werde kein Treibstoff mehr verkauft, teilte Gouverneur Sergej Aksjonow am Sonntag mit.
Dies gelte auch für private Unternehmen – staatliche Firmen erhielten weiterhin Treibstoff, fügte er hinzu.
„Kraftstoff wird ausschließlich an öffentliche Einrichtungen abgegeben, die für die kritische Infrastruktur und die Sicherheit der Republik Krim zuständig sind“, fügte Aksjonow hinzu.

Ein Drittel der russischen Raffinerie-Kapazitäten ist ausgefallen

Die ukrainische Armee nahm verstärkt russische Raffinierien, Ölpipelines und Treibstofflager ins Visier. Zudem wurde am 16. Juni eine große Raffinerie in der russischen Hauptstadt Moskau attackiert.
Dem US-Unternehmen Energy Intelligence zufolge konnte die Ukraine mit ihren Attacken ein Drittel der russischen Raffinerie-Kapazitäten lahmlegen.
Außerdem gab es immer wieder Angriffe auf strategisch wichtige Straßen und Bahnverbindungen, unter anderem auch auf die Strecke zwischen der Halbinsel Krim und dem russischen Festland.
Anfang Juni war der Zugverkehr auf der Krim nach ukrainischen Attacken ganz ausgesetzt worden. (afp/red)
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Geschichte der Kernkraftwerke: Von der Kernspaltung – zur Fusion


In Kürze:

  • Die Ära der deutschen Kernkraftwerke umfasste 62 Betriebsjahre.
  • Bereits im Jahr 1938 wurde in Deutschland die Grundlage zur Kernspaltung gelegt.
  • Im Jahr 1961 ging schließlich der erste deutsche Kernreaktor in Betrieb und 2023 der letzte vom Netz.
  • Aktuell entstehen an zahlreichen deutschen Reaktorstandorten Folgeprojekte für die Energiewende.
  • Langfristig wird die Umsetzung der Kernfusion zur Stromerzeugung angestrebt.

 
Die Kernkraft hat Deutschlands Energieversorgung über Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt. Mit dem Atomausstieg im April 2023 endete diese 62-jährige Ära.
Damit verzichtet die Bundesrepublik sowohl auf die Vorteile als auch auf die Nachteile dieser Kraftwerksart. Einerseits bietet sie die derzeit bei Weitem höchste Energiedichte. Keine andere Stromerzeugungsart ist so material- und flächeneffizient. Andererseits kann die davon ausgehende Radioaktivität im Unglücksfall katastrophale Folgen haben.

Die Entdeckung der Kernspaltung

Der erste deutsche Kernreaktor nahm Anfang der 1960er-Jahre seinen kommerziellen Betrieb auf. Doch zuvor wollte erst einmal die Kernspaltung entdeckt werden. Das geschah mehr als zwei Jahrzehnte zuvor, im Jahr 1938, am Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Chemie.
Zu den Kernpionieren gehörten der Chemiker Otto Hahn, auch als „Vater der Kernchemie“ bezeichnet, sowie sein Mitarbeiter Fritz Straßmann, ebenfalls Chemiker. In ihrem Labor bestrahlten sie damals Uran – das schwerste natürliche Element – mit Neutronen.
Hahn erwartete, dass die Neutronen die Uranatome instabil werden lassen und zu Radiumatomen zerfallen würden. Allerdings offenbarte die chemische Analyse nach dem Experiment, dass das Endprodukt eher Barium glich und nicht Radium.

Otto Hahn ging davon aus, dass sich das Uran (Ordnungszahl 92) nur leicht verändert und zu Radium (88) wird. Tatsächlich ist die Veränderung größer und Uran zerfällt – unter anderem – zu Barium (56).

Foto: kms/Epoch Times nach PeterHermesFurian/iStock

Radium hat nur vier Protonen und Elektronen sowie fünf Neutronen weniger als Uran, sie sind im Periodensystem also nicht weit voneinander entfernt. Die Anzahl dieser Atombausteine in Barium hingegen ist jedoch nur knapp halb so groß wie beim Uran.
Das Ergebnis verwunderte Hahn. Zunächst dachte er, ihm sei ein Fehler unterlaufen. Obwohl er der zur damaligen Zeit führende Radiochemiker war, fand er auch Monate danach mit weiteren Untersuchungen keine Erklärung.

Der Kernchemiker Otto Hahn (r.) und die Physikerin Lise Meitner (l.) im Jahr 1912 in ihrem Labor am Kaiser-Wilhelm-Institut für Chemie in Berlin.

Brief an Lise Meitner – und die Erkenntnis

Ende 1938 teilte er seine offenen Fragen schließlich mit seiner ehemaligen langjährigen Kollegin, der Physikerin Lise Meitner. Aufgrund der Herrschaft der Nationalsozialisten war die jüdische österreichische Kernphysikerin nach Stockholm ausgewandert. Der Brief erreichte sie und ihren Neffen, den Kernphysiker Otto Frisch. Hahn schrieb:
„Vielleicht kannst Du irgendeine phantastische Erklärung vorschlagen. Wir wissen dabei selbst, dass es [Uran] eigentlich nicht in Barium zerplatzen kann.“
Anhand von Hahns Resultaten blickten Meitner und Frisch in eine neue Welt. Sie erkannten, dass sich der Kern des Uranatoms nicht nur leicht verändert, sondern gespalten hatte. Die Wissenschaftsgemeinde musste daraufhin das bisherige Konzept des Atomkerns sowie seiner inneren Energien neu definieren. Meitner erkannte weiter, dass sich die Uranatome durch den Neutronenbeschuss tatsächlich in Bariumatome aufspalteten. Dabei wurde eine hohe Energiemenge freigesetzt, die sich auch mit der Energieberechnung des Physikers Albert Einstein erklären ließen.

Bei der Kernspaltung von Uran entstehen neben Barium, wie Lise Meitner 1938/39 korrekt erkannte, auch Krypton sowie neue Neutronen, die weitere Urankerne spalten können.

Foto: ts/Epoch Times nach ttsz/iStock

Was Hahn und Meitner nicht erkannt haben: Bei der Kernspaltung werden weitere Neutronen freigesetzt, die ihrerseits Kernspaltungen auslösen können. Eine unkontrollierte Kettenreaktion könnte folgen.
Zu dieser Zeit tobte der Zweite Weltkrieg. In den USA entstand neben dem ersten funktionierender Kernreaktor, Chicago Pile 1 im Jahr 1942, unter Hochdruck und auf dem Prinzip der Kettenreaktion aufbauend, die wohl schrecklichste Waffe, die die Menschheit bisher entwickelt hat: die Atombombe.
Die Vereinigten Staaten und einige Wissenschaftler – darunter auch Einstein – wollten verhindern, dass die Nationalsozialisten diese Waffe in Händen halten könnten. Nach Deutschlands Kapitulation warfen die USA schließlich über Hiroshima und Nagasaki die neue Superwaffe ab. Ohne die Entdeckung der Kernspaltung wäre sie nicht möglich gewesen. Im Jahr 1946 erhielt Hahn für seine Entdeckung den Chemie-Nobelpreis.

Die ersten Kernkraftwerke entstehen

Während des Kalten Kriegs entwickelten mehrere Industrienationen auch starkes Interesse an der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die hohe Energieausbeute versprach, viele Energieprobleme zu lösen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Ende Juni 1954 speiste erstmals ein Kernkraftwerk Strom in ein öffentliches Stromnetz ein: in Obninsk in der damaligen Sowjetunion, rund 100 Kilometer südwestlich von Moskau. Im Oktober folgte die Inbetriebnahme der ersten Kernreaktoren zur kommerziellen Stromerzeugung in Großbritannien. Die Leistung der Reaktorblöcke von Calder Hall leisten insgesamt 800 Megawatt (MW).
Anfang 1960 trat das Atomgesetz in Kraft, das die gesetzliche Grundlage für die Nutzung der Kernenergie in Deutschland darstellte. Mit dem Versuchsatomkraftwerk Kahl ging im Juni 1961 der erste Kernreaktor auf deutschem Boden nach drei Jahren Bauzeit ans Netz. Der Reaktor hatte eine Nennleistung von lediglich 16 MW. Die Anlage war bis 1985 in Betrieb. Dieser Reaktor läutete die Ära der Kernkraft in Deutschland ein.
Noch in den 1960er-Jahren gingen hierzulande sechs weitere Reaktoren in Betrieb, darunter Gundremmingen A, Lingen und Obrigheim. Doch das war nur der Beginn: Insgesamt entstanden in Ost- und Westdeutschland 37 Kernreaktoren, die kommerziell Strom erzeugten. Die meisten davon waren Druck- und Siedewasserreaktoren.
Betriebs- und Rückbauzeiten deutscher Kernkraftwerke im Überblick.

Insbesondere frühe Kraftwerke erfordern oft lange Rückbauzeiten – dienen, wie Greifswald und Würgassen, aber auch als Lager für Reste anderer Kernkraftwerke. ¹ sofern durchgeführt, ² soweit Daten verfügbar, ³ nach aktueller Planung. ⁴ KNK I wurde nach kurzer Betriebszeit zu KNK II umgebaut. ⁵ Würgassen gilt seit 2019 als vollständig dekontaminiert. Zwei Zwischenlager auf dem Gelände verhindern die Entlassung aus dem Atomgesetz.

Foto: ts/Epoch Times

Darüber hinaus entstanden zahlreiche Forschungsreaktoren. Ihre Betreiber erzeugten damit keinen Strom für die öffentlichen Stromnetze. Diese Anlagen sollten wissenschaftliche, technische und medizinische Zwecke erfüllen – und tun dies teils noch heute.

Hochlauf und Widerstand

Die meisten Reaktoren entstanden in den 1970er und 1980er Jahren. Das Kernkraftwerk Biblis galt zu seiner Zeit, 1975, als eines der größten der Welt. Die beiden realisierten Reaktoren hatten zusammen eine Nennleistung von rund 2.400 MW.
Mit immer mehr Meilern stieg auch der Anteil der Kernenergie im deutschen Strommix an. Den Höhepunkt erreichte diese Kraftwerksart im Jahr 1997. Hier lag der Anteil am Stromverbrauch bei 30,9 Prozent. Weltweit lag er zu diesem Zeitpunk bei rund 17 Prozent und ist seither auf unter zehn Prozent gesunken. Nicht, weil Kernkraftwerke weniger Strom liefern, sondern, weil die Stromerzeugung insgesamt erheblich gestiegen ist.
Während die Kernkraft zahlreiche Befürworter hatte, bildete sich jedoch auch ein immer stärkerer Widerstand. Die bundesweite Anti-Atom-Bewegung hatte ihren symbolischen Startschuss 1975 durch die sogenannten Wyhl-Proteste in Baden-Württemberg. In der Gemeinde am Kaiserstuhl haben rund 28.000 Demonstranten den Bauplatz für einen geplanten Kernreaktor besetzt. Mit Erfolg: Der Bau wurde verhindert. Diesem Exempel folgten weitere Proteste und Besetzungen an anderen Standorten. Ebenso erfolgte die Gründung der Partei der Grünen im Jahr 1980, deren Agenda der Atomausstieg Deutschlands war.
Grundlage für diesen Widerstand war vor allem die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986. Eine Beschleunigung des Atom-Aus ereignete sich kurz nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011, verursacht durch einen rund 15 Meter hohen Tsunami und bereits Jahre zuvor bekannte, jedoch nicht behobene bauliche Mängel.

21 Jahre bis zum Ausstieg

Bis zur Jahrtausendwende und danach setzten sich die Proteste gegen die Kernenergie fort. Einen Meilenstein konnten die Grünen in ihrer Regierungsposition mit der damaligen rot-grünen Koalition erzielen. Im Jahr 2001 verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) den Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft. Der Beschluss folgte im darauffolgenden Jahr.
Direkt nach dem Reaktorunfall von Fukushima beschleunigte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Ausstieg. Von den 17 noch in Betrieb befindlichen Reaktoren gingen acht Kernkraftwerke kurz darauf vom Netz.
Wie eingangs erwähnt, gingen mit Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 die letzten drei Reaktoren am 15. April 2023 endgültig vom Netz. Die deutsche Kernkraft-Ära brachte bis dato rund 5.600 Terawattstunden (TWh) Strom hervor. Das entspricht rund dem Elffachen des jährlichen Gesamtverbrauchs in Deutschland.
Das Kernkraftwerke Grohnde hält bis heute den Weltrekord der höchsten Einspeisung – gefolgt Isar 2, Emsland und weiteren deutschen Kernkraftwerken. Unter den zehn Kraftwerken mit der höchsten Einspeisemenge befindet sich mit Tihange in Belgien (Rang 9) lediglich eine nichtdeutsche Anlage.
Seit dem Ausstieg aus der Kernenergie 2023 machen Atommeiler in Deutschland meist durch Sprengungen auf sich aufmerksam. Die CSU will die Technologie nun aber wieder ins Land zurückholen - mit modernen Mini-Atommeilern. (Symbolbild)

Sprengungen von Kühltürmen der stillgelegten Atomanlagen stehen inzwischen symbolisch für das deutsche Atom-Aus und ihren Rückbau.

Foto: Sven Hoppe/dpa

Überlebt haben hierzulande nur die Forschungsreaktoren, wovon aktuell noch sechs in Betrieb sind. Hauptaugenmerk liegt bei den Forschungsreaktoren nicht auf der bei der Kernspaltung entstehenden Wärmeenergie, relevant ist hier die Neutronenstrahlung. Die Forscher verwenden die erzeugten Neutronen für verschiedene Zwecke im Bereich von Technik und Medizin.
Zu den Anwendungsgebieten zählen unter anderem Analysen zum Verhalten von neuen Materialien sowie medizinische Anwendungen in der Strahlentherapie. Ebenso können dort Studenten und das in der Nukleartechnik tätige (Nachwuchs-)Personal aus- und weitergebildet werden.

War der Atomausstieg ein Fehler?

Heute verbietet das Atomgesetz den kommerziellen Betrieb von Kernreaktoren zur Stromerzeugung in Deutschland. Im März dieses Jahres bezeichnete die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Atomausstieg von Deutschland als „strategischen Fehler“. Das bestätigte anschließend auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
Eine Reaktivierung der stillgelegten Großanlagen kommt für die amtierende schwarz-rote Regierung jedoch nicht infrage. Der Rückbau dieser Anlagen läuft daher ungebremst weiter – und wird bei manchen Meilern noch Jahrzehnte andauern.
Allerdings schließen manche Regierungspolitiker wie Markus Söder (CSU) eine Rückkehr zur Kernenergie an sich nicht vollständig aus. Denkbar wäre der Neubau sogenannter modularer Mini-Kernkraftwerke (Small Modular Reactor, SMR). Konkrete Pläne existieren hierzu allerdings nicht. Sollte die in den Umfragen führende AfD bei der nächsten Bundestagswahl in eine Regierungsposition kommen, wäre aus politischer Sicht eine Rückkehr zu den alten Meilern möglich. Ob dies auch aus technischer Sicht noch möglich wäre, gilt es dann zu prüfen.
Auch andere als Zwecke als der „Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“, etwa zur Wärmegewinnung, sind rechtlich und technisch denkbar.
Martin Pache, Sprecher des Verbands KernD, hält es zudem für realistisch, dass ein SMR hierzulande etwa 2035 in Betrieb gehen kann. Im Gegensatz zu großen Kernreaktoren haben SMR weniger Leistung, also statt 1 bis 1,6 Gigawatt (GW) nur bis rund 300 MW. Dadurch seien sie besser in die Netzinfrastruktur integrierbar, erklärt Pache.
Allerdings fallen die Investitionskosten laut dem Sprecher bei SMR-Anlagen höher als bei Großanlagen. Diesen Kostennachteil könnten die Mini-Kernkraftwerke wiederum mit der Zeit durch eine angedachte Serienfertigung ausgleichen.

Strom speichern statt erzeugen

An mehreren Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke entstehen aktuell Batterieparks oder sind in Planung. Die Betreiber nutzen die dort bereits vorhandenen, großdimensionierten Netzanschlusspunkte, um die hohen Stromkapazitäten der Energiewende zu transportieren. Batterieparks sollen die wetterabhängige Stromproduktion von Windkraft- und Solaranlagen harmonisieren und netzdienlicher machen. Dazu muss der Überschussstrom, der bei viel Wind und Sonnenschein entsteht und nicht im Moment der Erzeugung benötigt wird, zwischengespeichert werden.
Nach Philippsburg, Brokdorf und Gundremmingen folgt nun auch der niedersächsische Ortsteil Grohnde diesem Plan. Bis 2028 soll dort einer der größten Stromspeicher der Bundesrepublik entstehen.

EnBW möchte im Energiepark Philippsburg einen der größten Batteriespeicher Deutschlands errichten.

Foto: TransnetBW

Aktuell liegt die Speicherkapazität aller bundesweiten Großspeicher bei knapp 6 Gigawattstunden (GWh). Mit der Realisierung der geplanten Projekte wird sich diese Zahl deutlich erhöhen. 6 GWh würden für die Haushalte einer Stadt wie Magdeburg mit knapp 250.000 Einwohner für rund 12 Stunden reichen. Industrie und Gewerbe sind hierbei nicht berücksichtigt. Eine deutschlandweite Versorgung ist damit derzeit technisch nicht möglich. Rechnerisch würden 6 GWh Deutschland im Sommer für knapp 10 Minuten versorgen können, im Winter für rund 6 Minuten.

Beginnt bald die Fusions-Ära?

Neben dem möglichen Einsatz von Minikraftwerken erhofft sich die Bundesregierung die baldige Nutzung der Fusionsenergie. Hierbei sollen Atomkerne miteinander verschmelzen, wobei noch größerer Energiemengen frei werden. Die Bundesregierung hat im Mai 2026 angekündigt, in die weitere Fusionsforschung allein bis 2029, also in der laufenden Legislaturperiode, 2,4 Milliarden Euro zu investieren. Ziel ist es, das weltweit erste Fusionskraftwerk in Deutschland zu errichten.
Diesen Prozess technisch zu beherrschen, ist allerdings seit Jahrzehnten eine enorme Herausforderung. Erst unter gewaltiger Hitze von 100 Millionen Grad Celsius kann die Kernfusion stattfinden. Das ist etwa 6,5-mal so heiß wie im Inneren der Sonne und würde sämtliche bekannten Werkstoffe augenblicklich zerstören. Die nötigen Bedingungen müssen daher entweder durch starke Magnete oder entsprechende Lasertechnik unter Kontrolle gehalten werden.
Aktuell sind in Forschung und Entwicklung große Sprünge zu beobachten. Max-Planck-Institut für Plasmaphysik an einem Fusionskraftwerk – dem Forschungsreaktor „Wendelstein 7-X“. Hier wenden die Forscher die Magnettechnik an. Auch das Start-up „Proxima Fusion“ arbeitet an diesem Konzept und möchte bis 2031 den Prototyp Stellarator Alpha bauen.
Mit der Laserfusion beschäftigt sich hingegen unter anderem die Firma Focused Energy. In das deutsche Unternehmen sind zuletzt Investitionen in Höhe von rund 200 Millionen Euro geflossen. Diese stammen unter anderem von Privatinvestoren, Unternehmen und dem Energiekonzern RWE. Weitere Unterstützer sind die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND, der European Innovation Council Fund und die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen.
„Die Fusionsenergie tritt damit in Deutschland und Europa in eine neue Ära ein“, erklärte kürzlich Thomas Forner, Firmenchef von Focused Energy. Laut dem Unternehmen positioniert Focused Energy Deutschland ins Zentrum des internationalen Wettlaufs um die kommerzielle Fusionstechnologie. Das sei vergleichbar mit der historischen Bedeutung der Halbleiter-, Luftfahrt- oder Automobilindustrie. Focused Energy habe sich innerhalb von vier Jahren vom Start-up zum weltweit führenden Laserfusionsunternehmen entwickelt.

Biblis: Vom Kernkraftwerk zum Fusionskraftwerk?

Dabei ist sich Focused Energy sicher, dass die Industrialisierung der Fusionsenergie „keine Vision mehr“ sei. Das erhaltene Kapital soll laut Unternehmensangaben „fast vollständig im hessischen Biblis auf dem ehemaligen Kernkraftwerksgelände von RWE investiert werden“. Hier sei bereits die notwendige Infrastruktur, ein Netzanschluss sowie das Standort-Know-how von RWE vorhanden.
Laut Forner soll in Biblis ein erster Prototyp eines Fusionskraftwerks bis 2035 entstehen. Dieser soll eine Leistung von 100 oder 200 MW haben. Die kalkulierten Kosten dafür belaufen sich auf rund 7 bis 8 Milliarden Euro. Noch vor dem Jahr 2040 rechnet der Firmenchef mit einem kommerziellen Fusionskraftwerk mit einer Leistung im Gigawattbereich.
Dass die aktuellen Probleme der Fusionsenergie lösbar sind, bestätigte seinerseits Tech-Billionär Elon Musk. „Zu 100 Prozent Ja. Das ist definitiv sicher.“ Seiner Ansicht nach ist das nur eine Frage der Skalierung und des richtigen Flächen-Volumen-Verhältnisses.
Wie bei praktisch allen neuen Kraftwerksarten wird auch bei der Fusionsenergie der Strompreis zu Beginn noch hoch sein. Forner schätzt diese für das erste Kraftwerk „voraussichtlich bei 10 bis 20 Cent“ pro Kilowattstunde für die reine Stromproduktion. Später hält er auch 5 Cent für realistisch. Dieser Preis müsste sich dann mit den anvisierten 10 Cent Endkundenpreis der modernen Kernspaltung messen. Marktreif sind beide Technologien heute noch nicht.
Aktuell existiert noch eine riesige Lücke bis dorthin. Im vergangenen Jahr kostete die Erzeugung einer kWh durch Fusion in den USA rund 8,6 Millionen Euro.
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Mehrheit für Rechenzentren – aber Sorge vor Energiehunger

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland steht dem Ausbau von Rechenzentren positiv gegenüber – fordert aber nachhaltige Lösungen für den immensen Energiehunger der Anlagen. Das ist die zentrale Aussage einer repräsentativen Meinungsumfrage von YouGov im Auftrag der „Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen“. Die Allianz ist unter dem Dach des Internetverbands eco entstanden.
Die Digitalisierung, angetrieben durch Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz, lässt den Bedarf an Rechenkapazitäten in Deutschland in die Höhe schnellen. Der Branchenverband eco geht davon aus, dass die IT-Anschlussleistung deutscher Rechenzentren bis zum Jahr 2030 um mehr als 50 Prozent steigen wird. Und der Bedarf ist nach Berechnungen des Verbands noch viel höher: Die tatsächliche Nachfrage falle mindestens dreimal so hoch aus.
Gleichzeitig stößt der Bau neuer Datenzentren vor Ort immer wieder auf Widerstand. So wurde zuletzt in den hessischen Gemeinden Groß-Gerau und Maintal gegen den Bau neuer Rechenzentren und den damit verbundenen Energiebedarf protestiert.

Deutliche Mehrheit findet Ausbau von Rechenzentren wichtig

In der repräsentativen YouGov-Umfrage sagten nun 60 Prozent der Befragten, dass sie den weiteren Ausbau von Rechenzentren für wichtig oder sehr wichtig halten, um die digitale Leistungsfähigkeit und Souveränität Deutschlands zu stärken. Lediglich sieben Prozent erachten diesen Ausbau als unwichtig.
Selbst wenn der Bau eines Rechenzentrums in der eigenen Gegend stattfindet, überwiegt die Akzeptanz. Jeder Zweite (50 Prozent) befürwortet den Bau von Rechenzentren in der eigenen Region, während nur elf Prozent einen solchen Schritt ablehnen.
Volker Ludwig, Sprecher der Initiative sagte: „Die Umfrage zeigt, dass die Menschen in Deutschland verstanden haben, wie zentral Rechenzentren für digitale Leistungsfähigkeit, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, digitale Verwaltung, Online-Banking, Streaming und digitale Souveränität sind“. Wer eine leistungs- und wettbewerbsfähigere Wirtschaft wolle, brauche moderne Rechenzentren im eigenen Land. Andernfalls, so warnt die Allianz, drohe die Abwanderung von digitaler Wertschöpfung und Datenverarbeitung in andere Weltregionen, was neue technologische Abhängigkeiten schaffen würde.
Der im Februar in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Quantentechnologie schreitet rasch voran. (Archiv)

Der im Februar 2026 in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Foto: Malin Wunderlich/dpa

Eurer Strombedarf wird kritisch gesehen

Trotz der grundsätzlichen Befürwortung der Infrastruktur treiben die Bürger konkrete Sorgen um. Ganz oben auf der Liste der Bedenken stehen ökologische Herausforderungen: 43 Prozent der Menschen betrachten den hohen Stromverbrauch kritisch, 31 Prozent fürchten eine Belastung der lokalen Stromnetze. Auch der Wasserverbrauch (29 Prozent) und der enorme Flächenbedarf (22 Prozent) werden als problematisch eingestuft.
Die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen der Branche. Die Initiative wurde 2018 unter dem Dach des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründet. (dpa/red)
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Weißes Haus verschiebt Vance-Reise in die Schweiz wegen Iran-Gesprächen


In Kürze:

  • Vance verschiebt Reise wegen ungeklärter Gesprächslogistik
  • 60-Tage-Verhandlungsrahmen zwischen USA und Iran läuft weiter
  • Streitpunkte bleiben Atomprogramm, Sanktionen und Umsetzung

 
Die diplomatischen Gespräche zwischen den USA und dem Iran geraten erneut ins Stocken: Das Weiße Haus hat am Donnerstag, 18. Juni, mitgeteilt, dass Vizepräsident JD Vance seine geplante Reise in die Schweiz am Freitag nicht antreten wird, da die Vorbereitungen für die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind.
Noch während eines Pressebriefings am Donnerstag hatte Vance erklärt, dass technische Verhandlungen über ein langfristiges Abkommen mit dem Iran eigentlich am Wochenende beginnen sollten. Der genaue Zeitpunkt hänge jedoch davon ab, wann die iranische Seite verfügbar sei.
Kurz darauf bestätigte ein Sprecher des Weißen Hauses die Verschiebung der Gespräche. Die Planung sei weiterhin offen und logistisch komplex.
„Wie der Vizepräsident auf seiner Pressekonferenz sagte, sind die Pläne für die kommenden technischen Gespräche noch nicht finalisiert. Die US-Delegation ist jedoch bereit, zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzureisen. Die Logistik dieser Verhandlungen ist jedoch nicht einfach oder vorhersehbar. Stand jetzt reist der Vizepräsident heute Abend nicht ab. Wir werden informieren, sobald es konkrete Neuigkeiten zu den nächsten Schritten gibt“, erklärte der Sprecher.

Geplante Gespräche und Absichtserklärung

Der Vizepräsident hatte ursprünglich geplant, am Freitag in die Schweiz zu reisen, um an einer Zeremonie zur Unterzeichnung eines Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran teilzunehmen.
Das Abkommen wurde jedoch bereits von US-Präsident Donald Trump und dem iranischen Präsidenten Masoud Pezeshkian unterzeichnet. Trump setzte seine Unterschrift während eines Dinners in Versailles am Mittwochabend darunter. „Unser Plan ist es, in die Schweiz zu reisen aber ich weiß nicht genau wann“, sagte Vance während eines Briefings im Weißen Haus.
Er erklärte, die Gespräche würden sich mit „technischen Detailfragen“ befassen, etwa der Frage, wie das hochangereicherte iranische Uran zerstört werden soll. „Wir werden Leute vor Ort haben, die die technischen Gespräche und die Atomgespräche tatsächlich führen“, sagte Vance.

60-Tage-Verhandlungsfrist und Passage durch Hormus

Die Absichtserklärung legt eine 60-tägige Verhandlungsfrist fest, in der beide Länder auf ein endgültiges Abkommen zur Beendigung des Konflikts und zur Lösung der iranischen Nuklearfrage hinarbeiten sollen.
„Der Deal hat gestern begonnen, wir starten heute die 60-Tage-Uhr“, sagte Vance.
Während dieses Zeitraums dürfen Handelsschiffe frei durch die Straße von Hormus fahren, um eine ungehinderte Passage zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman zu gewährleisten.
Vance sagte, internationale Wasserwege sollten „frei von Gebühren“ sein und dass die endgültigen Verhandlungen festlegen werden, was nach diesen 60 Tagen passiert. Zudem erklärte er, die US-Seeblockade gegen den Iran sei aufgehoben worden.

Bedingungen des Abkommens

Im Rahmen des Zwischenabkommens hat sich der Iran außerdem verpflichtet, seinen Bestand an hochangereichertem Uran zu reduzieren. Wenn beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllen und die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, werden die Vereinigten Staaten ein endgültiges Abkommen schließen, das auch Sanktionserleichterungen für den Iran umfasst.
Vance sagte, wenn das iranische Regime sein Verhalten ändere, könne dies den Nahen Osten für eine ganze Generation verändern. „Wenn sie ihr Verhalten nicht ändern, bekommen sie die Vorteile des Abkommens nicht“, sagte er.
Die Erklärung erlaubt dem Iran zudem die Wiederaufnahme von Verkäufen von Rohöl, petrochemischen Produkten und ähnlichen Gütern, was eine erhebliche wirtschaftliche Entlastung bedeutet. Außerdem umfasst es Ausnahmeregelungen für zentrale Bereiche wie Banken, Transport und Versicherungen, um diese Verkäufe zu ermöglichen.
Vance wies Kritik zurück, der Iran werde dadurch im Voraus belohnt.
„Diese Vorstellung, dass die Iraner all diese Vorteile bekommen, bevor der Deal tatsächlich abgeschlossen ist, ist im Grunde ein Argument von Leuten, die den Konflikt unbegrenzt fortsetzen wollen, obwohl das weder im Interesse der Amerikaner noch der Region ist“, sagte er.
Vance erklärte, die US-Ölsanktionen gegen den Iran hätten ursprünglich dazu dienen sollen, den Preis zu senken, den die iranische Regierung pro Barrel Ölverlangen kann. Diese Sanktionen seien jedoch nicht mehr wirksam gewesen. „Die Blockade ist das, was wirkt.“

Ölfässer.

Foto: iStock

Atomprogramm und internationale Kontrolle

Im Rahmen des Abkommens bekräftigt der Iran seine Verpflichtung, keine Atomwaffen zu entwickeln oder zu erwerben. Die Verdünnung seines hochangereicherten Uranbestands erfolgt unter Aufsicht der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO), der UN-Atomaufsichtsbehörde.
Vance sagte, das iranische Atomwaffenprogramm sei zerstört worden. „Wenn der Iran morgen entscheiden würde, eine Atombombe zu bauen, hätte er schlicht nicht die Fähigkeit dazu.“
Sollte ein endgültiges Abkommen erreicht werden, würden die USA alle primären und sekundären Sanktionen gegen den Iran aufheben. Der endgültige Vertrag könnte auch neue US-Sanktionen verhindern und zur Freigabe eingefrorener iranischer Vermögenswerte führen.

Unterschiede zum Abkommen von 2015

Vance sagte, es gebe zentrale Unterschiede zwischen dem Rahmenabkommen und dem Atomabkommen von 2015. Ein Unterschied sei, dass Golfstaaten das Abkommen von 2015 „gehasst“ hätten, weil es den Iran als destabilisierenden Akteur gestärkt habe. „Und genau das ist auch passiert“, sagte er. „Was sagen sie über den Friedensdeal des Präsidenten? Sie sagen, er sei für die Region äußerst transformativ, da in jedem Fall sowohl wir als auch die Region gewinnen.“
Ein weiterer Unterschied sei, dass das Abkommen von 2015 begrenzte Urananreicherung erlaubt habe, während die Absichtserklärung dies nicht tue. „Das Obama-Abkommen erlaubte die Anhäufung von waffenfähigem Material“, sagte Vance. „Unseres führt zur Zerstörung dieses Bestands.“
USA und Iran unterzeichnen Rahmenabkommen.

USA und Iran unterzeichnen Rahmenabkommen.

Foto: Martial Trezzini/KEYSTONE/dpa

Reaktion aus dem Iran

Der iranische Oberste Führer Ayatollah Mojtaba Khamenei sagte am Donnerstag in einer vom Staatsfernsehen verlesenen Erklärung, er unterstütze direkte Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten.
„Es ist offensichtlich, dass direkte Gespräche in Zukunft nicht bedeuten werden, die Meinung des Gegners zu akzeptieren“, sagte er.
Es war Khameneis erste Reaktion auf das Rahmenabkommen. Khamenei war seit einem Angriff zu Beginn des Krieges nicht mehr öffentlich gesehen worden.
Aldgra Fredly trug zu diesem Bericht bei.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „White House Delays Vance’s Trip to Switzerland for Iran Talks“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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EU verlängert Russland-Sanktionen um zwölf Monate

Die Europäische Union hat ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland erstmals um zwölf Monate verlängert.
Bisher mussten die Sanktionen alle sechs Monate einstimmig verlängert werden. Der Regierungswechsel in Ungarn machte diese Entscheidung möglich, da der neue Ministerpräsident Peter Magyar als russlandkritischer gilt als sein Vorgänger Viktor Orban, der eine einjährige Verlängerung stets blockiert hatte.
Die Sanktionen der EU gegen Russland, die aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt wurden, umfassen Beschränkungen im Handel, Finanzwesen, Energiesektor, in der Industrie, im Verkehrswesen und bei Luxusgütern.
Ein Verbot der Einfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg und die Abkopplung mehrerer russischer Banken vom Finanzkommunikationssystem Swift sind Teil der Maßnahmen. Der Gesetzestext zur Verlängerung der Sanktionen soll in den kommenden Wochen vom Ministerrat beschlossen werden, was als Formalie gilt.

Weitere Strafmaßnahmen geplant

Zusätzlich plant die EU neue Sanktionen, um den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. In einer Gipfelerklärung wurde betont, dass die russische Kriegswirtschaft weiter geschwächt werden soll, um Russland zu Friedensverhandlungen zu bewegen.
Dazu sollen unter anderem die russischen Energieeinnahmen weiter verringert und die Aktivitäten der russischen Schattenflotte eingedämmt werden. Allerdings kündigte Bulgariens neuer Regierungschef Rumen Radew an, Teile des geplanten Sanktionspakets abzulehnen, um die bulgarische Wirtschaft zu schützen. (dts/red)
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Gutachten: Heizgesetz könnte verfassungswidrig sein

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, über das der „Spiegel“ berichtet.
Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei „eher zweifelhaft“, schreiben die Fachleute.
Das GModG, über das der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte, ist eines der wichtigsten Vorhaben des Wirtschaftsministeriums dieser Legislaturperiode. Es soll das „Heizungsgesetz“ von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen.

Widerspricht das Gesetz dem „Klimabeschluss“?

Das GModG würde nach Ansicht von Experten aber zu mehr Treibhausgasemissionen führen – und könnte deshalb am Bundesverfassungsgericht scheitern.
In ihrem „Klimabeschluss“ vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen.
Es erscheine jedoch „schlüssig“, dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies sei verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“.

Europarecht wirkt sich auch aus

In einem weiteren Gutachten betonen die Fachleute, dass das GModG auch mit Europarecht kollidieren könnte. Sie äußern „Bedenken“, dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde – darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen.
Laut GModG sollen die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf „Spiegel“-Nachfrage unbeantwortet. (dts/red)
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Bundesnetzagentur erhöht die Netzreserve – was das über unsere Netzsicherheit aussagt


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur bestätigt die neuen Netzreservekapazitäten von 7.407 Megawatt und 8.274 MW für 2028/2029.
  • Auffällig ist ein Anstieg, der allerdings noch im Rahmen der vergangenen Jahre liegt.
  • Die Energiebehörde begründet die Anstiege mit den immer höheren Strommengen, die die Netze transportieren müssen.
  • Die Kraftwerksreserve ist für Netzengpässe und Phasen mit Strommangel gedacht.
  • Mehr als ein Drittel der Reservekraftwerke befindet sich im Ausland.

 
Deutschland benötigt im kommenden Winter wieder mehr Reservekraftwerke. In ihrem neuen Bericht „Versorgungssicherheit Strom“ hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine nötige bundesweite Kapazität im Umfang von 7.407 Megawatt (MW) ausgerufen.
Der Zeithorizont dafür läuft seit dem 1. April 2026 bis zum 31. März 2027. Damit hat die Energiebehörde die jüngste Empfehlung der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt. Diese Netzreserve dient der Stabilität im deutschen Stromnetz – besonders im Winter, wenn der Strombedarf höher ist.
Zum Vergleich: Im vergangenen Winter lag dieser Reservebedarf bei 6.493 MW. Somit entspricht die Anpassung einem Anstieg von gut 14 Prozent. Ebenso legte die Behörde den Reservebedarf für den späteren Zeitraum 2028/2029 auf 8.274 MW fest, wodurch sich eine Steigerung von weiteren 11,7 Prozent ergibt.
Wie hoch die Kraftwerksreserve im dazwischenliegenden Zeithorizont 2027/2028 sein wird, teilte sie nicht mit. Diese hat die BNetzA hingegen im Vorjahresbericht auf 6.525 MW kalkuliert und würde ab April kommenden Jahres somit wieder leicht über den Wert von 2025/2026 sinken.

Reserve steigt, aber keine Rekordwerte

Wie sind die neuen Reservebedarfe einzuordnen? Aufschluss dazu gibt ein Blick auf die Werte der vorangegangenen Winter oder Zeithorizonte. Dabei fällt auf, dass sich der Reservebedarf stets im Bereich zwischen rund 4.600 MW und 10.400 MW befand.
Der bisherige absolute Spitzenwert wurde 2017/2018 erreicht. Gründe dafür waren die Abschaltung von Kernkraftwerken, vor allem in Süddeutschland, sowie ein weniger fortgeschrittener Netzausbau als heute.
Bundesnetzagentur, Netzreserve

Verlauf des deutschen Netzreservebedarfs seit dem Zeitraum 2016/2017.

Foto: mf/Epoch Times

Somit sind die Reservebedarfe vom vergangenen und vom kommenden Winter noch im normalen Bereich. Allerdings stellen die 7.407 MW den dritthöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre dar. Die für in zwei Jahren prognostizierten 8.274 MW wären der zweithöchste Wert der Zeitreihe.

Wann die Reserve nötig ist

Die Kraftwerksreserve springt etwa bei Netzengpässen ein, die entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Netzreserve soll das verhindern. Dazu reduzieren die Netzbetreiber bei drohender lokaler Netzüberlastung die Erzeugung vor einem Engpass und erhöhen gleichzeitig die Erzeugung dahinter.
Ebenso springt die Reserve bei allgemeinem Strommangel ein. Dieser tritt auf, wenn besonders Windkraft- und Solaranlagen nicht genügend Strom liefern wie bei einer Dunkelflaute. Diese kann vor allem im Herbst und im Winter auftreten und mehrere Tage andauern.
Bei der Dunkelflaute vom 3. bis 5. Dezember 2025 fehlten bis zu 19.000 MW. Hierfür hätte weder die damalige noch die derzeitige Reservekapazität gereicht. Stattdessen mussten zusätzliche Stromimporte aus dem Ausland den Bedarf decken. Das liegt auch daran, dass der Atomausstieg im Jahr 2023 und der fortschreitende Kohleausstieg die Grundlast hierzulande bereits deutlich reduziert haben.

Netzausbau schleift

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, benennt den hinterherhinkenden Netzausbau als Grund für die nun erhöhte Reservekapazität. „Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr ist leicht höher als im vergangenen Jahr“, sagte er.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut der Energiebehörde steigen die Transportaufgaben im Stromnetz. Das ist auch der Grund für den Anstieg der Reserve vom Zeitraum 2026/2027 zu 2028/2029. Dass die Netze immer größere Strommengen transportieren müssen, liege unter anderem am kontinuierlichen Ausbau der „erneuerbaren“ Energien und an ihrer diskontinuierlichen Einspeisung.
An sonnigen oder windigen Tagen produzieren die rund 6 Millionen Photovoltaik- und rund 31.000 Windkraftanlagen der Bundesrepublik hohe Strommengen. Der überschüssige norddeutsche Windstrom kann wegen fehlender Leitungen jedoch nicht in den verbrauchsintensiven Süden fließen. Diese „Stromautobahnen“ befinden sich noch im Bau.
Ein weiterer Grund ist die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Erst mit ausreichend Stromleitungen sind eine vollständige Nutzung der Erneuerbaren und die für die sichere Stromversorgung wichtigen Stromexporte und -importe möglich.
Bis dahin müssen die Netzbetreiber bei Stromüberproduktion durch Windkraft und Solar weiterhin zunehmend Redispatch-Maßnahmen anwenden. Dabei schalten sie im genannten Fall Windkraftanlagen im Norden des Landes ab, um dort die Netze nicht zu überlasten – der negative Redispatch. Im Süden hingegen fahren sie bestehende Marktkraftwerke – meist Gaskraftwerke – und bei Bedarf noch die entsprechenden Reservekraftwerke hoch – der positive Redispatch.

Reserve teils im Ausland

Die Reservekraftwerke für den kommenden Winter stehen allerdings nicht alle in der Bundesrepublik. Das trifft nur auf 4.742 MW der veranschlagten 7.407 MW zu. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen Kraftwerke im benachbarten Ausland den verbleibenden Bedarf abdecken. Dieses Mal liegt er bei 2.665 MW, also bei mehr als einem Drittel der Gesamtreserve.
Die Behörde schrieb hierzu: „Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.“
Für die in der Bundesrepublik stehende Reserve stehen meist stillgelegte, aber systemrelevante Anlagen bereit. Bei Bedarf können die Übertragungsnetzbetreiber diese Anlagen hochfahren.
Die ausländische Reserve bilden Kraftwerke, deren Betreiber sich vertraglich gegenüber den deutschen Übertragungsnetzbetreibern verpflichten, für den Redispatch Strom ins Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Bereitschaft der Kraftwerke und deren Abrufung finanzieren sich über die Netzentgelte. Diese Kraftwerke stehen unter anderem in Österreich, der Schweiz, Frankreich, oder den Niederlanden.
Der ausländische Kraftwerksanteil ist dabei im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Im Zeitraum 2025/2026 war dieser mit 1.344 MW (von insgesamt 6.493 MW) nur gut halb so hoch wie aktuell. Auch im Zeitraum 2024/2025 lag dieser Anteil bei 1.367 MW (von 6.947 MW). In den Jahren zuvor befand sich der Anteil aus dem Ausland ebenfalls grob in dieser Größenordnung.

Deutschland nicht autark?

Nun könnte man annehmen, dass Deutschland sich aufgrund der ausländischen Netzreserve und der hauptsächlich bei Dunkelflaute nötigen Stromimporte nicht autark mit Strom versorgen kann.
Allerdings beträgt die installierte Leistung aller nicht wetterabhängigen Kraftwerke in Deutschland rund 85.000 MW. Da der Bedarf normalerweise nie die 80.000 MW erreicht, ist das ausreichend. Windkraft und Solar sollen den fossilen Anteil in der Stromversorgung senken.
Das Miteinplanen von ausländischer Reserve und Stromimporten habe oft wirtschaftliche Gründe und ist somit von staatlicher Seite kalkuliert. Technisch wäre die Autarkie möglich, aber teuer, da Strom aus dem Ausland oftmals günstiger ist als der aus vielen inländischen Öl- oder Gaskraftwerken.
Zu erwähnen ist allerdings, dass Kraftwerke, die nur gelegentlich Strom produzieren, teilweise gerade deswegen kostspielig sind. Der zeitweise Stillstand verteuert die Kosten pro erzeugter Megawattstunde im Vergleich zu einem Dauerbetrieb.
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deutschland

Regierungsfraktionen sind sich einig: Keine Verlängerung des Tankrabatts


In Kürze:

  • CDU nennt Tankrabatt finanzpolitisch „nicht sinnvoll“.
  • Linken-Parteichefin Schwerdtner kritisiert das Auslaufen.
  • ifo: Konzerne gaben Rabatt weitgehend weiter.

 
Das Ende des Tankrabatts ist beschlossene Sache. Nach zwei Monaten läuft die Maßnahme aus, berichtet die „BILD“. Demnach hätten sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt.
Die Koalitionspartner hätten sich, obwohl die Maßnahme gut gewirkt habe, „nach langen Beratungen“ gegen eine Verlängerung entschieden, sagt Armand Zorn (SPD), einer der beiden Tank-Taskforce-Chefs. Der andere, Sepp Müller (CDU), nennt den Rabatt „finanzpolitisch nicht sinnvoll. Wir können es uns in der aktuellen Lage nicht leisten, Schulden dafür aufzunehmen.“

1,6 Milliarden Euro Steuerausfall

Somit steigen die Preise für Sprit ab 1. Juli rein rechnerisch wieder um 17 Cent je Liter an. Den Steuerausfall für die beiden Monate hatte das Bundesfinanzministerium mit 1,6 Milliarden Euro angegeben.
Kritik am ersatzlosen Auslaufen des Tankrabatts übt die Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner. „Die Bundesregierung muss liefern – stattdessen herrscht betretenes Schweigen“, sagte Schwerdtner dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Krieg im Nahen Osten dauere an, die Mineralölpreise blieben hoch – und die Bundesregierung lasse den Tankrabatt auslaufen, ohne eine neue Maßnahme parat zu haben. „Diese Regierung ist offenbar nicht bereit, den Menschen im Land mit echten Entlastungen zu helfen“, kritisierte sie.
Schwerdtner forderte eine Senkung der Stromsteuer auf ein Minimum, eine Spritpreisaufsicht und eine Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Sie pochte zudem darauf, die Mineralölkonzerne stärker in die Pflicht zu nehmen. Als Beispiel nannte die Linken-Vorsitzende eine rückwirkende Übergewinnsteuer und einen Gewinnmargendeckel. Würde die Bundesregierung dadurch Geld einnehmen, könnte sie „echte Entlastungsmaßnahmen finanzieren“, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.
SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte im ZDF, sie plane, die Entwicklung zunächst abzuwarten. „Wenn es zu großen Belastungen kommt, werden wir sicherlich darüber auch nochmal reden müssen“, sagte sie.

Grüne und Linke stimmten dagegen

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte den Tankrabatt bei seiner Einführung kritisiert und ihn als unzureichend beziehungsweise wirkungslos bezeichnet.
Die Fraktion argumentierte damals, dass die Steuersenkung nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben und beim Auslaufen zu einem sprunghaften Preisanstieg führen werde. Statt einer zeitlich befristeten Steuersenkung forderte sie unter anderem eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Im Bundestag stimmte die AfD „schweren Herzens“ mit der Union und der SPD für das Gesetz zum Tankrabatt, während die Grünen und die Linke Ende April mehrheitlich dagegen stimmten.
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, sprach sich seinerzeit stattdessen für eine Energiekrisenzahlung von 100 Euro pro Person aus: „Die würde versteuert, sodass untere Einkommen mehr davon haben als hohe Einkommen.“ Das sei aus ihrer Sicht viel gerechter als dieser „sinnlose Tankrabatt“, sagte sie gegenüber dem Nachrichtensender n-tv.
Der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sieht das ersatzlose Auslaufen des Tankrabatts kritisch. Er warnt davor, nicht zu handeln, wenn die Preise zum 1. Juli wieder in die Höhe schnellen.
Dem TV-Sender „WELT“ sagte Holetschek: „Ich glaube, wir müssen aufpassen. Die Zapfsäule ist in der Osterzeit so ein bisschen zum Fanal geworden für die Handlungsunfähigkeit des Staates.“ Man müsse jetzt schon draufschauen und dürfe dann nicht einfach nur zuschauen. Wenn dort wieder etwas passiere, müsse man gerüstet sein, dass man auch weiter eingreifen könne.
Dabei könne man über gezielte Zuschüsse für diejenigen nachdenken, die nicht so viel haben. „Ich finde, da darf es jetzt keine rote Linie geben, sondern wir müssen jetzt sehen, was kommt, und dann muss gehandelt werden, weil das ein wichtiges Thema ist“, betont Holetschek.

Institute sehen Preisnachlass kritisch

Die Ökonomen des ifo Instituts führen drei Argumente gegen den Tankrabatt an. So begünstige er vor allem Menschen mit hohem Kraftstoffverbrauch. Für einkommensschwächere Pendler entfalte der Rabatt nur begrenzte Entlastungswirkungen. Zudem setze er angesichts knapper Energieressourcen falsche Anreize beim Verbrauch.
Auch sei die Förderung fossiler Kraftstoffe aus Sicht der Ökonomen nicht mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung vereinbar.
Der Rabatt sei jedoch laut dem Institut überwiegend von Ölkonzernen weitergegeben worden. Im Mai seien es beim Diesel 12 Cent, bei Super 16 Cent und bei Super E10 15 Cent, sagte Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte den Tankrabatt nach der Beschlussfassung kritisiert. Es nannte ihn einen „energiepolitischen Kurzschluss“ und „die schlechteste aller Lösungen“.
Als „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“ bezeichnete Ramona Pop, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, den Tankrabatt. Ein großer Teil sei in den Kassen der Mineralölkonzerne hängen geblieben. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken“, sagte sie.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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gesellschaft

Brandanschläge auf Stromnetz bei Regensburg

Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.

Polizei sucht nach Zeugen

In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
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china deutschland

Bundesregierung fehlt Lagebild zu chinesischen Bauteilen

Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Lagebild, welche chinesischen Komponenten wo in der kritischen Infrastruktur in Deutschland verbaut sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die FAZ berichtet.

Energieanlagen zunehmend im Fokus

Die Regierung sieht zwar die Gefahren, die von chinesischer Technik in Autos, Windrädern und Hafenkränen ausgehen können. Nach eigener Aussage bewertet sie die Cybersicherheit vernetzter Energieanlagen als immer wichtiger werdendes Thema für die Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa.
Laut Bundesinnenministerium sei man aber immer noch dabei, technische und regulatorische Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, sagte der FAZ, die Antwort der Bundesregierung bestätige seine schlimmsten Vermutungen zu den Sicherheitsrisiken chinesischer Technologien im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Es bestätige sich die Sorge, dass Chinas Einfluss auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. Dass Deutschland keine umfassende Übersicht über verbaute chinesische Komponenten habe, sei hochriskant. „Es ist höchste Zeit, hier konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ (dts/red)
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wirtschaft

DIHK mahnt bei Reformen Wachstumsorientierung an

Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.

Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus

„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
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wirtschaft

E-Autos: VW will Fünf-Minuten-Laden ab 2030 im Massenmarkt anbieten

Volkswagen rechnet damit, Elektroautos mit extrem kurzen Ladezeiten für den Massenmarkt Anfang der 2030er-Jahre anbieten zu können. Das sagte VW-Vertriebschef Martin Sander dem Podcast „Vorangedacht“ des Nachrichtenportals „T-Online“.
„Im Labor können wir das heute schon“, sagte Sander. „Zu einem sehr hohen Preis für eine sehr exklusive Anzahl an Kunden werden wir das sehr bald können.“

Fünf-Minuten-Laden ab 2030

Volkswagen wolle jedoch Fahrzeuge anbieten, die für viele Kunden interessant und erschwinglich seien. Da werde das Thema „Fünf Minuten von 10 auf 80 Prozent“ möglicherweise noch ein bisschen dauern.
Auf die Frage nach einem konkreten Zeitraum sagte Sander: „So Richtung Anfang des nächsten Jahrzehnts, wenn ich mich jetzt festlegen soll.“
Der chinesische Hersteller BYD hatte kürzlich mit der „Flash-Charging-Revolution in Europa“ Schlagzeilen gemacht.
Demnach lassen sich die Akkus der E-Autos mit neuen, megawattstarken Ladestationen binnen fünf Minuten von 10 auf 70 Prozent laden. In neun Minuten soll es von 10 auf 97 Prozent funktionieren.
VW-Manager Sander sieht den Wendepunkt bei der Nachfrage nach Elektroautos jetzt gekommen. „Wir sind fast ein bisschen überrascht von der sehr starken Nachfrage nach Elektrofahrzeugen“, die das Unternehmen derzeit vor allem in Deutschland beobachte, sagte er.

Kein Zurück zum Verbrenner

Neben der Kaufprämie spiele dabei das Signal der Bundesregierung eine Rolle, dass Elektromobilität wichtig sei.
Zudem erreiche die Technologie nun den „Tipping Point“. Immer mehr Menschen machten positive Erfahrungen mit Elektroautos und trügen diese weiter.
„Kaum jemand, der mal in einem Elektroauto gefahren ist, will wieder zurück zu einem Verbrenner“, sagte Sander. (dts/red)
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deutschland

Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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deutschland wirtschaft wissen

IWH: Wirtschaftswachstum nur bei Öffnung der Straße von Hormus

Die deutsche Wirtschaft wird nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nur anziehen, wenn die Straße von Hormus noch in diesem Sommer wieder befahrbar wird.
Andernfalls „würde die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2026 bestenfalls stagnieren“, heißt es in einer Analyse. Dann würde Erdöl noch wesentlich teurer werden, und es wäre mit höheren Inflationsraten und Zinssätzen zu rechnen. Auch wäre ein Rückschlag für die deutschen Exporte wahrscheinlich.
Sollte sich der Golfkonflikt jedoch entspannen und sollten die Energiepreise nicht weiter steigen, wird sich nach Ansicht des Instituts die Erholung im Laufe des Jahres 2026 fortsetzen.
In diesem Fall dürfte die Produktion in diesem und im folgenden Jahr um 0,9 Prozent zunehmen. Ähnliche Expansionsraten sind auch für Ostdeutschland zu erwarten.
Im März waren die IWH-Konjunkturforscher für die deutsche Wirtschaft noch von einem Zuwachs von 0,7 Prozent für 2026 und 1 Prozent für 2027 ausgegangen. (dts/red)
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deutschland

Neue Netzentgelte: Was auf Stromkunden zukommen kann


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
  • Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
  • Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
  • Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
  • Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.

 
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.

Neuverteilung von 37 Milliarden Euro

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Er sieht Besserungen bei der Post: Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.

Was ändert sich für Privatkunden?

Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.

Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen

Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.

Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.

Foto: Joe Morris/iStock

Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.

Gute Nachrichten für Betreiber von Stromspeichern

Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.

Große Änderungen für Großverbraucher

Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik von Siemens.

Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.

Foto: picture alliance/dpa

„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.

Sonderbehandlung für Elektrolyseure

Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
 

Auf den Punkt gebracht:

  • Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
  • Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
  • Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
  • Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
  • Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte

 

Kritik am dynamischen Konzept

Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.
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Hambacher Wald soll zu Wildnis werden: Einigung über dauerhaften Schutz

Der Hambacher Wald soll dauerhaft erhalten bleiben und sich ungestört zu einem Wildnisgebiet entwickeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen der Region, die RWE Power AG sowie Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft, wie das Umweltministerium in Düsseldorf am Dienstag, 9. Juni mitteilte.
Eine entsprechende gemeinsame Erklärung sei am gleichen Tag unterzeichnet worden.

Schutzgebiet statt Braunkohle

Nach der Vereinbarung sollen der Hambacher Wald und benachbarte Waldflächen unter Schutz gestellt und in öffentliches Eigentum überführt werden.
Spätestens bis 2035 soll der Wald offiziell als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen werden. Bereits zuvor werde RWE den Angaben zufolge die forstwirtschaftliche Nutzung einstellen, damit sich der Wald ungestört entwickeln könne.
Geplant seien zudem zwei breite Waldstreifen, die den Hambacher Wald mit benachbarten Waldgebieten verbinden sollen. Ziel sei eine großflächige ökologische Vernetzung der Lebensräume, hieß es weiter.

Historischer Tag für den Wald

Die vereinbarten Eckpunkte sollen demnach bis Ende des Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgeschrieben werden.
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) sprach von einem „historischen Tag“ für den Hambacher Wald. „Er wird nun dauerhaft zu einem Ort des Schutzes, der Vielfalt und der Verantwortung für kommende Generationen“, erklärte er.
Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) wertete die Einigung als „Ergebnis harter Arbeit“, in deren Folge der Hambacher Wald nun in eine „sichere Zukunft überführt“ werde.

RWE gibt Wald an öffentliche Hand

Der Vorstand der Sparte RWE Power, Frank Weigand, sprach von einem verlässlichen Beitrag des Unternehmens für die Region. Mit den vereinbarten Eckpunkten bekräftige RWE die Bereitschaft, „den Hambacher Forst in die öffentliche Hand zu übertragen“, betonte Weigand.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Einigung. Damit bestehe die Chance, „die ökologische Wiederbelebung der durch die Tagebaue geschundenen Region“ voranzubringen, erklärte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Holger Sticht.
Zugleich forderte Sticht eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen.

Die Geschichte des Widerstands

Chronik des Widerstands: Seit der ersten Besetzung im Jahr 2012 und trotz einer polizeilichen Räumung 2018 erstritten Aktivisten den gerichtlichen Rodungsstopp. (Archivbild).

Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP via Getty Images

Der Hambacher Wald im Rheinischen Revier zwischen Köln und Aachen war durch Proteste von Umweltschützern zum Symbol für den Kampf gegen die Kohleverstromung geworden.
Ab 2012 besetzten Aktivisten Teile des Walds, um dessen Abholzung für den Braunkohletagebau zu verhindern.
Die Proteste gingen auch nach einer Räumungsaktion durch die Polizei im Jahr 2018 weiter. Es kam unter anderem zu gewaltsamen Konfrontationen. Im selben Jahr verhängte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp. (afp/red)
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wirtschaft

Deutschland ist erstmals seit 2023 Netto-Exporteur von Strom

Deutschland ist erstmals seit Ende 2023 wieder Nettoexporteur von Strom. Im ersten Quartal sanken die Stromimporte um 15,5 Prozent, während die Exporte ins Ausland um gut 20 Prozent stiegen. Unterm Strich stand ein Überschuss von 3,1 Milliarden Kilowattstunden.
Insgesamt wurden im ersten Quartal 126,6 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland produziert und ins Stromnetz eingespeist. Dabei stammte über die Hälfte (53,3 Prozent) aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar.
Während die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um fast 14 Prozent auf 67,5 Milliarden Kilowattstunden stieg, sank die konventionelle Stromerzeugung um knapp zwei Prozent zum Vorjahresquartal auf 59,1 Milliarden Kilowattstunden.

Windkraft legt stark zu

Der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal lag vor allem an einer starken Zunahme der Windkraft. Zum Vorjahresquartal stieg die Stromproduktion hier um fast 29 Prozent auf 42,8 Milliarden Kilowattstunden, ihr Anteil am gesamten inländisch produzierten und eingespeisten Strom wuchs auf ein Drittel.
Dagegen schrumpfte die Stromerzeugung aus Photovoltaik zum Vorjahresquartal um 7,4 Prozent auf 10,3 Milliarden Kilowattstunden.

Weniger Strom aus Kohle, mehr aus Erdgas

Bei den konventionellen Energien sank die Stromerzeugung aus Kohle im ersten Quartal um gut fünf Prozent auf 30,5 Milliarden Kilowattstunden.
Damit blieb Strom aus Kohle mit einem Anteil von knapp einem Viertel (24,1 Prozent) an der inländischen Stromerzeugung zweitwichtigster Energieträger. Die Stromproduktion aus Erdgas stieg um 3,2 Prozent.
Größter Abnehmer von Strom aus Deutschland war nach früheren Angaben der Bundesnetzagentur im ersten Quartal Österreich.
Die größten Zuwächse gab es demnach bei den Exporten nach Dänemark und Norwegen. Deutlich weniger Strom wurde hingegen nach Frankreich geliefert.

Erzeugungskosten sinken

Der Ausbau erneuerbarer Energien senkt tendenziell die Erzeugungskosten und Börsenstrompreise. Der durchschnittliche Großhandelspreis lag nach Angaben der Bundesnetzagentur im ersten Quartal bei 102,17 Euro pro Megawattstunde, 8,7 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal. Der Rückgang war stärker als in den meisten Nachbarländern.
An Tagen mit zu viel Wind- und Sonnenstrom gibt es immer häufiger phasenweise auch negative Großhandelspreise für Strom.
2025 war das nach Angaben der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft in so vielen Stunden wie nie zuvor der Fall. Besonders zu diesen Zeiten lohnt es sich für Nachbarländer, Strom aus Deutschland zu importieren.

Auch negative Verbraucherpreise möglich

Für viele Verbraucher macht sich das bisher allerdings nur begrenzt bemerkbar. Profitieren können vor allem Haushalte mit dynamischen Tarifen, bei denen sich der Strompreis direkt am Markt orientiert – sie können dann beispielsweise ihr Elektroauto kostenlos laden.
Voraussetzung sind intelligente Stromzähler, die aktuelle Verbrauchsdaten übermitteln. Verbraucherschützer sehen solche Tarife kritisch, denn die Preise können etwa stark in die Höhe schießen, wenn in einer sogenannten Dunkelflaute Wind und Sonnenlicht fehlen. Das Risiko trägt der Stromkunde.

EU erlaubt weitere Strompreisentlastung: Reiche braucht Extra-Milliarde

Die Europäische Union ermöglicht der Bundesregierung eine Entlastung beim Strompreis für Unternehmen in diesem Jahr: Es sei dem Wirtschaftsministerium gelungen, eine „Kumulierbarkeit“ von Industriestrompreis und Strompreiskompensation zu ermöglichen, sagte Ministerin Katherina Reiche (CDU) dem „Handelsblatt“.
Der Verhandlungserfolg erfordere zusätzliche Haushaltsmittel von rund einer Milliarde Euro. „Diese müssen wir bereitstellen“, sagte Reiche.
Die Strompreiskompensation entlastet Unternehmen von CO2-Kosten; der Industriestrompreis war neu eingeführt worden. Bislang war eine gleichzeitige Nutzung beider Instrumente ausgeschlossen.
Das wurde nun geändert. Reiche sagte dem „Handelsblatt“, die EU-Kommission sei „unserer Argumentation in diesem Punkt gefolgt, dass dieser Schritt angesichts der enorm hohen Energiepreise durch die aktuelle Krise notwendig ist“. (dpa/(afp/red)
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ausland

Opec+ beschließt Anhebung der Ölförderquote für Juli

Die Opec+-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Ölförderquote für Juli um insgesamt 188.000 Barrel pro Tag anzuheben. Die Erhöhung der Fördermenge sei am Sonntag in einer Videokonferenz der Ölminister der wichtigsten Opec+-Länder – Saudi-Arabien, Russland, Irak, Kuwait, Kasachstan, Algerien und Oman – beschlossen worden, hieß es in einer Erklärung der Organisation erdölexportierender Länder und ihrer Partner (Opec+).
Die Erhöhung diene „einer Stabilisierung des Ölmarktes“, hieß es in der Erklärung weiter. Die sieben Länder sähen darin jedoch auch eine Gelegenheit, „ihre Gewinne in einer Zeit historisch hoher Ölpreise zu steigern“.
Ferner hieß es, die Minister hätten die Notwendigkeit bekräftigt, „einen vorsichtigen Ansatz zu verfolgen und sich alle Optionen offen zu halten, um die freiwilligen Produktionsanpassungen zu erhöhen, auszusetzen oder rückgängig zu machen“.
Jorge Leon, Analyst bei Rystad Energy, erklärte, der Anstieg der Fördermenge spiele „kaum eine Rolle, solange die Straße von Hormus gesperrt bleibt“. Es mangele auf dem Markt nicht „an Ankündigungen von Förderquoten, sondern an tatsächlichen Barrel, die auch wirklich bewegt werden können“, betonte er.
Die angekündigte Erhöhung der Fördermenge um 188.000 Barrel pro Tag sei somit eher „ein politisches Signal als eine echte Angebotssteigerung“.
Weiter gab Leon zu bedenken, dass sich im Fall einer Öffnung der Straße von Hormus die Angst vor einer Verknappung auf dem Markt schnell in eine Angst vor einem Überangebot verwandeln könne.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt.
Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt. Die Sperrung durch Teheran hat die Öl- und Spritpreise weltweit in die Höhe schießen lassen.(afp/red)
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deutschland

Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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deutschland

Netzbetreiber fordert Pause beim Solarboom

Der deutsche Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz warnt davor, es mit dem Solarzubau in Deutschland zu übertreiben.
Die Vielzahl an negativen Strompreisen im Mai zeige, dass Deutschland günstigen Strom aus erneuerbaren Energien herstellen könne, sagte 50-Hertz-Chef Stefan Kapferer in einem Podcast des Senders ntv. Gleichzeitig werde damit deutlich, dass das System noch nicht auf die großen Mengen erneuerbaren Stroms vorbereitet sei.

Neue Prioritäten setzen

„Der Strompreis berechnet sich nicht nur durch Gestehungskosten. Wir müssen die Systemkosten im Griff behalten, also den Netzausbau und auch den Redispatch, also die Eingriffe ins Stromsystem“, sagte Kapferer. Die Botschaft des 50-Hertz-Chefs ist deutlich: Man sollte fünf oder sechs Jahre andere Prioritäten als den massiven Zubau weiterer Solarparks setzen.
Der Netzbetreiber fügte hinzu, dass seine Warnung nicht alle Regionen oder alle Technologien betreffe. Er rede nicht davon, den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen, so Kapferer.
Bei Windkraft an Land und auf See müsse die Dynamik der Genehmigungen unbedingt auf die Umsetzung der Projekte übertragen werden. Es gehe nur um den Solarzubau. Dort habe es einen enormen Zuwachs gegeben, es sei kein zusätzliches Tempo notwendig. „Das muss man so klar sagen.“

Wo wird Strom benötigt?

Als Beispiel nennt Kapferer Brandenburg. Das Land befindet sich im Netzgebiet von 50 Hertz. Brandenburg müsse beständig Strom exportieren, weil die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten 17 Gigawatt betragen, die Last aber nur drei Gigawatt. Dort werde sicherlich weitere Windkraft benötigt für Zeiten, in denen keine Sonne scheint, aber Solarparks nicht unbedingt.
Anders sehe es in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aus. „Die verkraften weitere Kapazitäten. Das sind Industrieregionen, die den Strom aufnehmen können“, sagte der Netzbetreiber. In Berlin und Hamburg sei auch jede Solaranlage wunderbar, egal ob privat oder Gewerbe. Der Stromverbrauch sei vorhanden.
Kapferer ist seit 2019 Vorstandsvorsitzender von 50 Hertz. Der Übertragungsnetzbetreiber ist für den Netzbetrieb in Berlin, Hamburg und allen ostdeutschen Bundesländern verantwortlich.

Mehr neue Gaskraftwerke bauen

50 Hertz dringt gleichzeitig auf den schnellen Bau neuer Gaskraftwerke. In einer Dunkelflaute deckten die Erneuerbaren weniger als zehn Prozent des Strombedarfs, sagte Kapferer. In fünf oder zehn Jahren stünden die Erneuerbaren an solchen Tagen vielleicht bei 20 Prozent – doch dann fehlten immer noch 80 Prozent.
Nur mit Batteriespeichern ließen sich wind- und sonnenschwache Zeiten noch nicht auffangen. „Batterietechnologien machen nicht nur bei den verfügbaren Mengen große Fortschritte. Die laufen inzwischen auch bis zu acht Stunden“, sagte Kapferer.
„Wir hatten aber 2025 eine Dunkelflaute, die länger als 200 Stunden dauerte. Das sind etwa neun Tage. Das decken wir nicht ohne neue Gaskraftwerke ab. Die zehn Gigawatt aus der ersten Ausschreibungsrunde benötigen wir definitiv.“

Ausschreibung 2026 im Plan

Die Ausschreibung der Gaskraftwerke ist noch für dieses Jahr geplant. Die Bundesregierung strebt den entsprechenden Beschluss im Bundestag vor der Sommerpause an – Kapferer zufolge auch höchste Zeit.
In der Vergangenheit habe man für Bau und Genehmigung mit mindestens vier Jahren rechnen müssen, sagte der 50-Hertz-Chef. Das sei auch das Zeitfenster, das gerade noch zur Verfügung stehe. In einer Dunkelflaute wolle man ja keine Kohlekraftwerke ins System holen. Braunkohlekraftwerke seien die dreckigsten von allen fossilen Kraftwerken und auch nicht so flexibel wie Gaskraftwerke.
Sicher ist ihm zufolge auch, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht unter den Gaskraftwerken leiden wird. „Kein Gaskraftwerk wird einen Solarpark, einen Onshore- oder einen Offshore-Windpark bei der Stromerzeugung verdrängen, denn das Gaskraftwerk ist die teuerste Lösung“, sagte Kapferer. Das rechne sich nicht. (dts/red)