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90 Prozent der Rüstungsexporte entfallen auf vier Bundesländer

Mehr als 90 Prozent aller genehmigten Rüstungsexporte der vergangenen Jahre entfallen auf nur vier Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Demnach wurden für Baden-Württemberg von 2023 bis Ende April 2026 Einzelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Wert von insgesamt 12,4 Milliarden Euro erteilt. Auf in Bayern ansässige Antragsteller entfielen 12,3 Milliarden, auf Niedersachsen 9,3 Milliarden und auf Schleswig-Holstein 3,3 Milliarden Euro.
Zusammen entsprach das rund 91 Prozent aller Einzelausfuhrgenehmigungen in diesem Zeitraum. Der Schwerpunkt auf diesen vier Bundesländern erklärt sich aus den Produktionsstandorten der großen deutschen Rüstungsunternehmen.
Für Baden-Württemberg wurden bis Ende April dieses Jahres bereits Ausfuhren im Wert von 4 Milliarden Euro genehmigt – das ist jetzt schon mehr als der Wert für das gesamte Vorjahr.

Neuer Rekordwert erwartet

Die außenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cansu Özdemir, erwartet, dass 2026 erneut ein Rekord bei den Rüstungsexporten erreicht werden könnte. So seien in den ersten vier Monaten bereits Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 7,3 Milliarden Euro erteilt worden, davon im Umfang von 5,3 Milliarden für Kriegswaffen.
Würde sich dieses Niveau fortsetzen, ergäbe sich hochgerechnet auf das gesamte Jahr eine Summe von fast 22 Milliarden Euro – deutlich höher als der Vorjahresrekord von rund 13 Milliarden Euro, sagte Özdemir. (dts/red)
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USA prüfen deutsche Arzneipreise – Zölle drohen

Die US-Regierung hat eine Untersuchung wegen mutmaßlich unfairer Arzneimittelpreise in Deutschland aufgenommen.
Dabei gehe es um die Frage, ob US-amerikanische Patienten einen unverhältnismäßig großen Anteil der Kosten für Forschung und Entwicklung schultern, teilte das Büro des Handelsbeauftragten Jamieson Greer mit. Er beruft sich auf ein Handelsgesetz, das je nach Ausgang Zölle rechtfertigen könnte.
Greer wies darauf hin, dass den Ermittlungen monatelange Gespräche mit der Bundesregierung vorausgegangen seien – offenbar ohne Erfolg.
Erst im April sei ein Abkommen mit Großbritannien erzielt worden, teilte Greer mit. „Deutschland sollte diesem Beispiel folgen und konstruktive Verhandlungen führen, um das Ungleichgewicht zu beseitigen.“

Ermittlungen könnten Folgen für Handel haben

Die Maßnahme ist Teil eines breiteren Vorstoßes der Regierung von Präsident Donald Trump, die vergleichsweise hohen Medikamentenpreise im Land zu drücken. Gegen etliche Länder wurden deshalb bereits Zölle erhoben.
Andere ließen sich auf Vereinbarungen mit der US-Regierung ein, die etwa die Verlagerung von Produktion in die USA vorsehen.
Die Untersuchung stützt sich auf einen Passus eines US-Handelsgesetzes aus dem Jahr 1974. In der Vergangenheit nutzten die USA diesen Mechanismus etwa, um Strafzölle gegen China zu verhängen.
Auch gegen die Europäische Union und weitere Länder leiteten die USA im März Ermittlungen auf Grundlage des Passus ein. Der Vorwurf damals: strukturelle Überkapazitäten.
In einem wegweisenden Urteil hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Februar einen Großteil von Trumps Zöllen gekippt. Seither setzt der Republikaner auf neue rechtliche Vehikel, die jedoch zeitlich befristet sind oder Ungleichgewichte im Handel voraussetzen. (dpa/red)
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Evonik streicht bis 2029 weltweit weitere 3200 Stellen – 2150 davon in Deutschland

Evonik streicht bis 2029 weltweit weitere 3200 Stellen – 2150 davon in Deutschland
Der Essener Chemiekonzern Evonik baut bis 2029 weltweit weitere rund 3200 Stellen ab. Allein in Deutschland sollen 2150 Arbeitsplätze wegfallen. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.
Bereits bis Ende dieses Jahres werden bei Evonik 2800 Stellen abgebaut. Hinzu kommt nun der neue Stellenabbau, auf den sich Vorstand und Sozialpartner geeinigt haben. Das Unternehmen betonte, der Abbau solle sozialverträglich erfolgen.

Werk in Witten wird geschlossen

Das Werk in Witten mit 266 Beschäftigten soll 2027 komplett geschlossen werden. Grund ist die Einstellung des globalen Polyester-Geschäfts. Auch am Standort Marl sollen 45 Stellen wegfallen. In der Produktionsanlage im chinesischen Shanghai sind 35 Arbeitsplätze betroffen.
Evonik begründet den Stellenabbau mit einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. „Die weltpolitische Lage ist unsicher und das wirtschaftliche Wachstum ist anhaltend schwach. Zugleich wird der internationale Wettbewerb immer härter“, sagte Vorstandschef Christian Kullmann. „In diesem Umfeld müssen wir stärker werden.“

Gewerkschaft kritisiert Belastung der Beschäftigten

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) reagierte mit deutlicher Kritik. „Das ist ein harter Schlag für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen“, sagte Alexander Bercht, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands. Er forderte, dass die vereinbarten Sozialmechanismen nun konsequent greifen müssen wir stärker werden.“  (afp/red)
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Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Männer im Alter von 21 bis 29 Jahren. Fünf Wohnungen in Dormagen wurden durchsucht, Beweismittel wie Datenträger und Kleidung beschlagnahmt.
Die Verdächtigen mussten die Ermittler zeitweise auf eine Polizeiwache begleiten, blieben aber auf freiem Fuß.

Vorfall

In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 waren Einsatzkräfte im Dormagener Stadtteil Hackenbroich gezielt mit Feuerwerkskörpern beschossen und beworfen worden, unter anderem bei Löscharbeiten eines Wohnungsbrandes. Eine Polizistin wurde leicht verletzt, ein Streifenwagen beschädigt.
Die Polizei betonte, solche Angriffe auf Einsatzkräfte nicht zu dulden. „Feuerwehr und Polizei sind für das Wohl jedes Einzelnen verantwortlich und dürfen nicht zur Zielscheibe von Unzufriedenheit und Gewalt gemacht werden.“ (afp/red)
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gesellschaft

Deutsche Welle: Sender sieht sich durch Etatkürzungen gefährdet

Bereits für das kommende Jahr 2026 wurde der Etat der Deutschen Welle um zehn Millionen Euro reduziert.

Warnung des Verwaltungsrats

„Angesichts sich abzeichnender weiterer Kürzungen bei fortgesetzten Kostensteigerungen droht jedoch eine wachsende Lücke zwischen politisch formuliertem Auftrag und finanzieller Basis“, teilte der Sender am Donnerstag in Bonn mit.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Achim Dercks, warnte, die Einsparungen führten zu Stellenabbau und einer spürbaren Reduktion des journalistischen Angebots. Dies gefährde die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.
Die Deutsche Welle wird im Gegensatz zu anderen öffentlich-rechtlichen Sendern vollständig aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. (afp/red)
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Rentenkommission einigt sich auf rund 30 Empfehlungen

Die Vorschläge wurden demnach in Einzelabstimmungen mit großer Mehrheit angenommen, allerdings nicht einstimmig. Nach AFP-Informationen ist eine weitere Sitzung geplant, in der ein einstimmiger Beschluss über den gesamten Kommissionsbericht angestrebt wird.

Hintergrund

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte auf ein einstimmiges Votum gedrungen. Nur dann würden die Vorschläge von der Koalition „so umgesetzt“, sagte sie Ende Mai der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Andernfalls müsse in der Koalition darüber gesprochen werden.
Die schwarz-rote Koalition hat eine umfassende Rentenreform angekündigt, um das System angesichts des demografischen Wandels langfristig zu stabilisieren. Die 13-köpfige Kommission hatte im Januar ihre Arbeit aufgenommen. Die Übergabe der Empfehlungen an die Regierung ist für kommenden Dienstag geplant.

Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission wird geleitet von Frank-Jürgen Weise, dem ehemaligen Chef der Bundesagentur für Arbeit, und der Sozial- und Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda. Stellvertretende Vorsitzende sind die Abgeordneten Annika Klose (SPD), Pascal Reddig (CDU) und Florian Dorn (CSU). Hinzu kommen acht Wissenschaftler. (afp/red)
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Union und Arbeitgeber kritisieren Entwurf zur Arbeitszeitreform

Laut dem Entwurf, der AFP am Donnerstag, 18. Juni, vorlag, soll der Übergang von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Tarifverträge geknüpft werden.

Zudem sind strengere Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Das Ministerium bezeichnete das Papier als „interne Arbeitsfassung“, die sich noch in der Hausabstimmung befinde.

Koalitionsvertrag vs. Entwurf

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.

Der Entwurf sieht vor, dass Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen Betriebspartner diese Möglichkeit erhalten – allerdings nur, wenn die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Kritik aus Wirtschaft und Union

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und weitere Verbände (Handel, Handwerk, Baugewerbe, Familienunternehmer) monierten, der Entwurf widerspreche dem Koalitionsvertrag, der keine tarifliche Bindung vorsehe.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU sprach von einem „Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag zulasten des Mittelstandes“. Unionspolitiker Marc Biadacz (CDU) erklärte, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es nicht geben.

Auch die geplante Pflicht zur täglichen elektronischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit stieß auf scharfe Ablehnung. Arbeitgeberverbände kritisierten dies als „bürokratisch“ und als „Stechuhr“.

Stellungnahme der SPD

Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, verteidigte den Entwurf. Die Reform müsse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.

Die elektronische Zeiterfassung sei notwendig, um unbezahlte Überstunden zu verhindern. Tarifverträge seien der richtige Ort für den Interessenausgleich.

Weitere Regelung

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden und öffentliche Bibliotheken bis zu sechs Stunden öffnen dürfen. (afp/red)

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Verabschiedung der Gesundheitsreform verschoben

Pantazis begründete die Verzögerung mit weiterem Beratungsbedarf. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung“, erklärte er.
Die Koalitionsfraktionen wollten die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung umfassend auswerten und in die weiteren Beratungen einbeziehen. Das gemeinsame Ziel bleibe ein Abschluss noch vor der Sommerpause.

Kritik an dem Vorhaben

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) waren bereits bei der ersten Lesung im Bundestag vor einer Woche auf breiten Widerstand gestoßen. Oppositionspolitiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam. Auch die Bundesländer äußerten im Bundesrat massive Kritik.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie kostendämpfende Maßnahmen bei der Vergütung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen vor.
Ziel ist die Stabilisierung der zuletzt stark gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge. (afp/red)
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Teures Masken-Urteil: Bund droht Millionen-Zahlung

In erster Instanz hatte das Landgericht Bonn dem klagenden Maskenhändler mit Sitz auf Mallorca noch rund 33 Millionen Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht Köln erhöhte den Betrag nun auf etwa 220 Millionen Euro. Hinzu kommen Zinsen und Zinseszinsen von voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro.

Umstrittene Beschaffung 2020

Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) im März 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet. Es gab weder eine Begrenzung der Lieferantenzahl noch der Gesamtmenge. Der Bund bot 4,50 Euro pro FFP2-Maske.
Nachdem das Marktangebot schnell zunahm und die Preise fielen, nahm der Bund viele bestellte Masken nicht ab – unter anderem wegen angeblicher Mängel oder Fristversäumnisse. Zahlreiche Händler klagten daraufhin.

Gesamtes Risiko in Milliardenhöhe

Das Gesundheitsministerium beziffert das gesamte Streitvolumen aller anhängigen Verfahren inzwischen auf 2,3 Milliarden Euro. Bislang sind nur wenige Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bonn die Zahlungspflicht noch auf beanstandete Masken beschränkt. Das Oberlandesgericht Köln verpflichtete den Bund nun auch zur Zahlung für Masken, die wegen angeblicher Fristversäumnis nicht abgenommen wurden. (dpa/red)
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Angeklagte im Fabian-Mord will sich am 6. August erstmals äußern

Die wegen des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau will sich am 6. August erstmals vor Gericht äußern. Dies kündigte ihr Verteidiger Thomas Löcker am Ende des 13. Verhandlungstags vor dem Landgericht Rostock an.
In welchem Umfang und zu welchen Punkten sich die 30-Jährige äußern werde, sei noch offen. Die Kammer will für die Aussage den Vormittag des 6. August reservieren.
Zwischen dem 9. Juli und dem 6. August ist eine vierwöchige Verhandlungspause angesetzt, die die Verteidigung zur Vorbereitung nutzen will.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den aus Güstrow stammenden Jungen am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und die Leiche anschließend angezündet zu haben. Die Angeklagte hatte den Fund des Leichnams am 14. Oktober der Polizei gemeldet und angegeben, ihn zufällig beim Spaziergang mit dem Hund entdeckt zu haben. Bislang schwieg sie vor Gericht.

Widersprüchliche Aussagen einer früheren Freundin

Eine ehemalige Freundin und Nachbarin der Angeklagten sagte am 18. Juni als Zeugin aus, die 30-Jährige habe ihr am Morgen des 14. Oktober am Telefon gesagt: „Wir haben ihn gefunden. Er ist tot.“
Die Zeugin berichtete weiter, sie sei mit der Angeklagten und zwei Hunden zum Fundort an einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren. Dort habe die Angeklagte zielstrebig das Gelände abgesucht. Die Zeugin äußerte den Verdacht, die Angeklagte habe sie und die Hunde nur für ein Alibi mitgenommen. „Das kam mir alles sehr komisch vor.“
Zuvor hatten bereits zwei andere Zeugen ausgesagt, sie seien mit der Angeklagten am Abend des 13. Oktober am selben Ort gewesen, wo die stark verbrannte Leiche des Jungen lag.

Beziehungsprobleme und finanzielle Lage

Die Zeugin berichtete zudem von schwierigen Beziehungsproblemen zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Das Verhältnis habe zwischen Harmonie und Eskalation geschwankt.
„Man wusste nie, was einen erwartet.“ Finanziell habe die Angeklagte stets unter Druck gestanden.
Der Prozess wird am 23. Juni fortgesetzt. Dann sollen mehrere Polizeibeamte gehört werden. Insgesamt sind Verhandlungstage bis zum 10. September terminiert. (dpa/red)
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Unionsfraktion kritisiert Pläne des Arbeitsministeriums zur Arbeitszeitflexibilisierung

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), erklärte am 18. Juni gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Flexibilisierung müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von einer Tarifbindung.
Eine Bindung an Tarifverträge lehnt die Union ab. „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen“, sagte Biadacz.

Kritik an Arbeitszeiterfassung

Biadacz lehnte auch Überlegungen des Ministeriums zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung ab. Die Erfassung müsse unbürokratisch möglich sein. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben weiterhin möglich bleiben.

Interne Arbeitsfassung

Ein Sprecher der Unionsfraktion wies darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf handelt. Das Bundesarbeitsministerium hatte sie als „interne Arbeitsfassung“ bezeichnet. (afp/red)
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Einigungsdruck bei Gesundheits-Sparpaket und viel Skepsis

Beim umkämpften Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge steigt der Einigungsdruck in der schwarz-roten Koalition.
Im Bundestag steht Anfang nächster Woche eine Mammut-Anhörung mit mehr als 80 geladenen Organisationen an, und dafür bringen sich Verbände und Patientenvertreter noch mit Forderungen und Warnungen in Stellung.
Das Gesetz könnte dann nach vorläufiger Planung Ende kommender Woche zur Verabschiedung ins Parlament kommen. Vor der heißen Phase treffen die Pläne in der Bevölkerung laut einer Umfrage auf viel Skepsis – einzelne Maßnahmen werden aber unterstützt.
Das zentrale Ziel von Ministerin Nina Warken (CDU), die seit Jahren stark steigenden Gesundheitsausgaben zu bremsen, lehnen 61 Prozent ab, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Voll und ganz lehnen es 32 Prozent ab, eher dagegen sind 29 Prozent. Tendenziell zustimmend äußerten sich ebenfalls 29 Prozent.

Lasten gerecht verteilt?

Gefragt nach ihrem persönlichen Eindruck, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass Lasten bei Einsparungen zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und Versicherten „eher nicht gerecht verteilt“ würden.
Als „eher gerecht verteilt“ erscheinen sie demnach 10 Prozent der Befragten. Jedoch antworteten auch 18 Prozent auf die Frage nach ihrem Gerechtigkeitseindruck mit „weiß nicht“. Für die Umfrage wurden vom 12. bis 15. Juni 2.154 Personen ab 18 Jahren befragt.
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche kommen.
Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Größere Milliardenlücke 2027

Nach einem rasanteren Anstieg der Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hat Warken das Sparziel inzwischen noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss nun eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro.
Dazu müssen Union und SPD jetzt noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr an Entlastungen herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht. Verständigungen sollen auch noch zu einer Reihe strittiger Punkte bei den Sparinstrumenten her.
Die Verbraucherzentralen monieren bisher unausgewogen hohe Belastungen für Patientinnen und Patienten. „Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands zur Anhörung am Montag.
Verpasst werde die Chance, Patienten auch positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder bessere Versorgung. Bei einer geplanten Zuckerabgabe für Getränke bleibe es nur bei Ankündigungen. Dabei sollte ein Gesetz mit einschneidenden Maßnahmen auch Zuversicht auslösen, mahnen die Verbraucherzentralen.

Beitragszahler schon in „Vorleistung“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnt noch weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber ab. Durch die Anhebungen der Zusatzbeiträge von 2024 bis 2026 seien sie bereits mit 49 Milliarden Euro in Vorleistung getreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt mit Nachdruck vor Beeinträchtigungen der Versorgung. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, heißt es in der Stellungnahme.
Bei der Akzeptanz einzelner Sparmaßnahmen unter den Bundesbürgern zeigt die YouGov-Umfrage ein gemischtes Bild.
Auf Zustimmung trifft, dass Gutverdiener über eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf einen größeren Einkommensteil Beiträge zahlen sollen – voll und ganz befürworten das 36 Prozent, weitere 33 Prozent äußerten sich eher befürwortend.
Mehrheitlich positiv kommt auch an, dass homöopathische Mittel nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen – voll und ganz dafür sind 30 Prozent, eher dafür weitere 23 Prozent.

Breites Nein zu höheren Zuzahlungen

Von fast drei Vierteln (72 Prozent) abgelehnt wird dagegen laut Umfrage die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente in Apotheken – voll und ganz dagegen sind 44 Prozent, eher ablehnend äußerten sich 28 Prozent.
Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern lehnen demnach 36 Prozent voll und ganz ab, weitere 21 Prozent lehnen dies eher ab. (dpa/red)
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Verdi will am 19. Juni IKEA-Filialen bestreiken

Die Gewerkschaft Ver.di ruft in den laufenden Tarifverhandlungen im Handel erneut zu bundesweiten Warnstreiks auf. Im Zentrum der Aktionen am 19. Juni steht die Möbelhauskette IKEA.
„In mehr als der Hälfte der IKEA-Einrichtungshäuser in Deutschland werden Beschäftigte in den Arbeitskampf treten“, teilte Ver.di mit. Beschäftigte anderer Handelsunternehmen beteiligen sich nach Angaben einer Sprecherin ebenfalls am Warnstreik.
Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer sagte: „Im Handel werden täglich Milliardenumsätze gemacht, aber bei den Beschäftigten kommt so gut wie nichts davon an – gerade auch bei IKEA.“
Das Unternehmen stehe wirtschaftlich gut da und plane dennoch einen Personalabbau. Statt faire Löhne zu zahlen, werde ein radikaler Sparkurs gefahren. Mitte Mai und Anfang Juni hatte die Gewerkschaft bereits zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen.

Verdi fordert sieben Prozent mehr Lohn

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel waren im April in den ersten Landesbezirken gestartet. In einigen Bundesländern hatte die Arbeitgeberseite zuletzt Tarifangebote vorgelegt, die Ver.di jedoch zurückwies.
IKEA spielt in der aktuellen Tarifrunde auf der Arbeitgeberseite nach Angaben der Gewerkschaft eine einflussreiche Rolle. Das Unternehmen sei an Arbeitgeberkommissionen beteiligt und stelle im Saarland die Verhandlungsführung, so Zimmer.
Die Gewerkschaft fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber haben zuletzt in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Einzelhandel ab November eine Erhöhung um zwei Prozent angeboten und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent – bei einer Laufzeit von zwei Jahren.
Im Handel arbeiten laut Ver.di hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorangegangenen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin. (dpa/red)
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Neue Waffen: Pistorius kündigt 400 Millionen Dollar für Ukraine an

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat der Ukraine weitere Unterstützung für ihren Verteidigungskampf gegen Russland zugesagt.
Deutschland werde sich über den Purl-Mechanismus mit 200 Millionen Dollar (rund 174 Millionen Euro) an einem neuen US-Waffenpaket für Kiew beteiligen, sagte Pistorius am Rande eines Treffens mit NATO-Kollegen in Brüssel am Donnerstag.
Zusätzlich werde Berlin weitere 200 Millionen Dollar zur Beschaffung von speziellen Lenkflugkörpern für die Luftabwehrsysteme vom Typ Patriot beisteuern.

Berlin beteiligte sich bereits an drei Waffenpaketen

Die NATO-Länder und ihre Verbündeten können über den sogenannten Purl-Mechanismus Waffenpakete im Wert von jeweils 500 Millionen Dollar für die Ukraine in den USA kaufen. Deutschland hatte sich in der Vergangenheit bereits am Kauf von drei Paketen beteiligt.
Auch andere Länder kündigten weitere Waffenkäufe für die Ukraine an, darunter Schweden, Kanada, Norwegen und die Niederlande.
Pistorius sagte, Deutschland gehe mit den neuen Militärhilfen voran. „Wir wollen auf diesem Weg weitere Unterstützer im Kreis der Ukraine Defense Contact Group ermutigen, sich ebenfalls an der Finanzierung für PAC-3-Lenkflugkörper zu beteiligen“, betonte er.

Auch Großbritannien beteiligt

Die sogenannte Ukraine-Kontaktgruppe (UDCG) unter Leitung Großbritanniens und Deutschlands wollte am Nachmittag zusammenkommen. Zu dem Treffen wird der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erwartet.
Die UDCG war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine erstmals im April 2022 auf Einladung der USA auf deren Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein zusammengekommen.
Seitdem trägt das Format als Koordinierungsstelle für die Ukrainehilfen maßgeblich zur Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland bei. Dabei beteiligen sich auch Länder außerhalb der NATO. (afp/red)
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Bei 38. Freigang geflohen: Fahndung nach Mörder läuft

Fahnder suchen weiter mit Hochdruck nach einem in Niedersachsen geflohenen Mörder. Bisher ohne Erfolg, wie das Landeskriminalamt auf Nachfrage mitteilte.
Verschiedene Maßnahmen seien ergriffen worden, unter anderem gebe es Befragungen, sagte ein Sprecher ohne weitere Details zu nennen. In den Hinweisen zu bevorzugten Aufenthaltsorten nennen die Ermittler neben Peine auch Kassel in Hessen.
Der 42-Jährige war am Dienstagnachmittag während eines begleiteten Freigangs in Peine geflohen. Am Mittwoch informierten die Behörden über die Öffentlichkeitsfahndung nach dem möglicherweise gefährlichen Mann.
Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter während seines Freigangs gemeinsam mit dem Begleiter die Wohnung seiner Mutter besucht.

Für Mord an 23-jähriger Melanie verurteilt

Der Geflohene mit deutscher Staatsbürgerschaft verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Er hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt.
Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat gestanden.

130 Kilo schwerer Mann

Während des Besuchs nutzte der Mann nun einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit einem Motorrad zu fliehen. Nach Ministeriumsangaben war es der 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.
Nach einer ersten erfolglosen Suche startete das LKA die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des etwa 192 Zentimeter großen und etwa 130 Kilogramm schweren Straftäters.
Demnach trug der 42-Jährige bei seiner Flucht eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit Schriftaufdruck „Metallica“, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe.

Fahnder warnen: Geflohenem nicht nähern

Wer den Geflohenen mit kurzen Haaren und Bart sieht, soll sich ihm nicht nähern, sondern über den Notruf die Polizei verständigen. Nach LKA-Angaben ist möglich, dass sich der Gesuchte bevorzugt in den Städten Peine und Kassel aufhält.
Die Fahnder betonen ausdrücklich, dass für die beiden Städte keine konkrete Gefahrenlage bestehe. (dpa/red)
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Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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VW bekräftigt Sparkurs – Abbau von 28.000 Stellen fix

VW-Chef Oliver Blume hat auf der Hauptversammlung des Konzerns seinen Sparkurs verteidigt.
„2026 haben sich die Rahmenbedingungen der Automobilindustrie nochmals verschärft“, sagte er laut vorab veröffentlichtem Redemanuskript bei dem virtuellen Aktionärstreffen. „Unsere Lage ist angespannt und anspruchsvoll.“ Darauf müsse der Konzern reagieren.
Blume hatte im Frühjahr ein „Zielbild Volkswagen Konzern 2030“ angekündigt und erste Eckpunkte für die Neuausrichtung genannt. „Unser über Jahrzehnte erfolgreiches Geschäftsmodell funktioniert heute nicht mehr. Wir müssen es weiterentwickeln“, sagte er.
Daran werde gearbeitet. „Weitere wesentliche Entscheidungen treffen wir gemeinsam mit unserem Aufsichtsrat im Sommer.“
Ziel sei es, 2030 „weltweit der attraktivste Automobilhersteller“ zu sein. Die Umsatzrendite soll dann bei 8 bis 10 Prozent liegen.

Blume: Verdienen nicht genug Geld

Zugleich zog Blume eine positive Bilanz der bisherigen Bemühungen. Mit neuen Modellen wie dem gerade vorgestellten elektrischen ID. Polo sei die Marke auf dem richtigen Weg.
„Mit unseren Produkten stehen wir wieder vorn im Wettbewerb. Allerdings verdienen wir damit nicht genug Geld.“ Zwar zeigten die laufenden Sparprogramme bereits Wirkungen. Dem wirkten Belastungen durch Zölle, Handelsbarrieren und geopolitische Risiken entgegen.
Auf der Automesse IAA Mobility in München war der ID. Polo im September noch im bunten Tarnkleid zu sehen. (Archivbild)

Auf der Automesse IAA Mobility in München war der ID. Polo im September noch im bunten Tarnkleid zu sehen. (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/dpa

Beim geplanten Abbau von konzernweit 50.000 Stellen bis 2030 liege VW im Plan. Allein bei der Kernmarke, wo 35.000 Stellen wegfallen sollen, werde sich die Belegschaft bis Ende 2026 um 19.000 reduzieren, berichtete Blume.
28.000 freiwillige Austritte seien bereits fest vereinbart, die Fabrikkosten an deutschen VW-Standorten 2025 um mehr als 20 Prozent gesunken.

Überkapazitäten abbauen

Zugleich bekräftigte Blume seine Pläne, die Kapazität der Werke weiter zu senken und Überkapazitäten abzubauen.
Bis 2030 will Blume die Kapazität seiner europäischen Werke um weitere 500.000 Fahrzeuge senken – zusätzlich zum bereits laufenden Kapazitätsabbau um eine Million Fahrzeuge bis 2028. Ebenso viele sollen es in China sein, weltweit damit eine Million Autos wegfallen. Details zu konkreten Maßnahmen nannte Blume zunächst nicht.
„Wir benötigen wettbewerbsfähige Kosten, um im Wettbewerb zu bestehen“, sagte Finanzvorstand Arno Antlitz. Das gelte auch für Materialkosten, für den Overhead, und für die Kosten der Werke, den Fabrikkosten.
„Und jetzt kommt der Wettbewerb aus China nach Europa und baut im Osten und Süden Europas neue effiziente Werke. Dagegen können wir nicht mit unterausgelasteten Fabriken bestehen.“
Das Aktionärstreffen findet erneut rein digital statt – wie bereits in den vergangenen beiden Jahren. Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei nicht einmal in Wolfsburg, sondern werden aus München zugeschaltet. In Präsenz hatte Blume die eigenen Anteilseigner zuletzt 2023 empfangen. (dpa/red)
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Umweltrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.

Umsetzung schwierig

Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.

Schlecht gemachte Regelungen reformieren

Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.

Behörden mehr mit einbinden

Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
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Wadephul erwägt Kürzungen bei UN-Engagement

Nach der Schlappe bei der Wahl für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwägt Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) Kürzungen bei deutschen Zahlungen an die UNO.
„Es kann nicht sein, dass wir einer der größten Beitragszahler sind und bei manchen Entscheidungen, auch im personellen Bereich, nicht berücksichtigt werden“, sagte Wadephul der „Rheinischen Post“.
Der Bundestag werde sich nun im Zuge der Haushaltsaufstellung „einzelne Engagements genauer anschauen“. Für humanitäre Hilfe wünsche er sich aber mehr deutsche Mittel.

Wadephul fordert mehr Respekt

„Die Vereinten Nationen müssen schon davon ausgehen, dass wir unsere Position in Zukunft etwas deutlicher markieren“, sagte Wadephul. „Wir wollen gehört werden. Deutschland hat Interessen. Und Deutschland möchte auch respektiert werden.“ Das sei „keine Forderung nach einer Dominanz“, fügte er hinzu.
Deutschland hatte vor zwei Wochen in New York für einen der zwei freiwerdenden nicht-ständigen Sitze für westeuropäische Länder im UN-Sicherheitsrat für 2027 und 2028 kandidiert – und war unterlegen.
Bei der geheimen Abstimmung in der UN-Vollversammlung holte Portugal 134 Stimmen, auf Österreich entfielen 131 Stimmen. Deutschland landete mit nur 104 Stimmen abgeschlagen auf dem dritten Platz und ging damit leer aus.

Rund 960 Millionen Euro

Mit Blick auf Einschnitte bei der humanitären Hilfe im Bundeshaushalt sagte Wadephul nun der „Rheinischen Post“: „Die Notwendigkeit, unser humanitäres Engagement in Zukunft eher noch zu verstärken, springt uns doch aus jeder zweiten Nachrichtenmeldung an.“
Darüber wolle er „noch einmal im Kabinett und danach mit dem Parlament diskutieren“, sagte der Minister.
Dies sei „auch in unserem eigenen Interesse“, betonte Wadephul. „Jeder weiß, dass die große Flüchtlingswelle 2015 im Wesentlichen humanitäre Gründe hatte. Und so weit sollten wir es nicht wieder kommen lassen.“
Im aktuellen Bundeshaushalt sind für den Bereich „Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich“ rund 961 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind rund 84 Millionen Euro weniger als im Haushalt für das Vorgängerjahr 2025. (afp/red)
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Neue Pflicht im Onlinehandel: Der Button für den Widerruf

Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen.
Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.

Widerruf in zwei Stufen

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“ platziert sein.
Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.
Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Verbraucherzentrale: Mehr Komfort und Sicherheit

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht.
Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe.
Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufsbutton die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2.071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Kritik von den Verbänden

Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.
Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.
Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern.
„Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.
Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen.
„Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch. (dpa/red)