Streeck machte für die vielen jungen Opfer auch Mischkonsum von Medikamenten, Alkohol und anderen Substanzen verantwortlich. - Foto: Soeren Stache/dpa
Für 2.150 Menschen in Deutschland hatte der Konsum von Drogen im vergangenen Jahr tödliche Folgen – dabei ist jeder vierte Drogentote jünger als 30. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck sprach von einer Totenzahl auf Rekordniveau. 2024 hatte es 2.137 Drogentote gegeben.
„Besonders erschüttert mich, dass die Opfer immer jünger werden“, sagte Streeck. Seit 2021 sind die Todesfälle unter 30 um mehr als die Hälfte gestiegen, bei den unter 20-Jährigen haben sie sich nahezu verdoppelt. 106 der Toten waren unter 20 Jahre, 422 waren 20 bis 29 Jahre alt. Mit 1.777 Opfern war die überwiegende Zahl der Toten männlich.
Streeck machte für die vielen jungen Opfer auch Mischkonsum von Medikamenten, Alkohol und anderen Substanzen verantwortlich – tödliche Kombinationen. „Viele dieser jungen Menschen können die Risiken noch nicht oder nicht vollständig überschauen.“
Der Drogenbeauftragte und Mediziner nannte als Gründe junger Menschen, Drogen zu nehmen: psychische Belastung und Krisen – aber auch Neugier und Übermut.
„Sucht und Drogenabhängigkeit entstehen selten aus einer einzigen Ursache und so gut wie nie ausschließlich aus der Substanz.“ Ursachen seien fehlende Bindung, Sicherheit oder Perspektive, auch wachsende Einsamkeit. Die Verfügbarkeit aller möglichen Drogen sei hoch. Interventionen kämen oft zu spät.
Junge Drogentote hätten insbesondere Medikamente konsumiert. Oft beteiligt: Benzodiazepine, opioidhaltige Schmerzmittel und andere psychoaktive Arzneimittel. Den in den allermeisten Fällen zugrunde liegenden Konsum mehrerer Substanzen nannte Streeck „hochgefährlich“.
Aufruf zu mehr Hilfe
Nur rund die Hälfte der Betroffenen bekämen die nötigen Hilfen, sagte der Berliner Substitutionsarzt Thomas Peschel, in dessen Praxis Streeck die Zahlen vorstellte. Es gebe nicht genug ärztlichen Nachwuchs. Grund: Oft sei die Behandlung Abhängiger nach wie vor stigmatisiert.
„Für Streeck ist die Frage, „warum wir als Gesellschaft nicht aus diesen Drogentoten-Zahlen lernen.“ Er sagte: „Die Drogenproblematik wird oft als Problem des Stadtbilds beschrieben, sie wird als Problem des Bahnhofs beschrieben.“
Für Streeck ist das Kernproblem aber, dass Hilfe „an vielen Stellen schwer erreichbar, zu langsam und sehr unterfinanziert“ sei.
Er verlangte: „Wenn fast jeder vierte Drogentote unter 30 ist, dann darf unsere Antwort nicht Betroffenheit sein, sondern es braucht auch Konsequenzen: mehr Prävention, frühere Hilfe und ein Hilfesystem, das Menschen rechtzeitig erreicht.“
Angesichts der knappen Haushalte beim Bund, aber auch den Kommunen mit ihren Hilfeeinrichtungen forderte Streeck: „Wir haben in Deutschland ein gutes Suchthilfesystem, aber wir dürfen es nicht kaputtsparen.“
Gerade Jugendliche bräuchten ausreichend Entzugs- und Therapieplätze. Es müsse Begleitung für Familien geben. Streeck forderte „Angebote, die sie erreichen, bevor aus Risiko ein Todesfall wird“.
Die Todesfälle durch Drogen
Vergiftungen in Verbindung mit Opiaten/Opioiden machen mit 1.316 Toten die meisten Todesfälle aus – gefolgt von Vergiftungen mit Kokain/Crack (769), mit Heroin/Morphin (708), psychoaktiven Medikamenten (696) und mit Opiat-Substituten wie Methadon (611). Vergiftungen in Verbindung mit Amphetaminen lagen 602 Mal vor.
Synthetische Opioide hätten sich ausgebreitet: So gab es etwa auch 118 Todesfälle mit Beteiligung von Fentanyl, einem hochpotenten Schmerzmittel, das als Droge in den USA eine tödliche Epidemie ausgelöst hatte.
„Wir sehen auf dem Markt Tabletten, die aussehen wie bekannte Medikamente, aber mit hochpotenten synthetischen Opioiden wie Nitazenen versetzt sind“, sagte Streeck zudem.
Dabei handelt es sich um hochwirksame synthetische Opioide, viel stärker als Morphin und hochgradig gefährlich. „Schon kleinste Mengen können tödlich sein.“
Trends über die Jahre
Bereits seit Jahren fordern die Drogenbeauftragten entschlossenes Handeln gegen steigende Opferzahlen. „Wir müssen schneller, systematischer und konsequenter reagieren auf neue, immer gefährlichere Drogen“, hatte Streeck im vergangenen Jahr gesagt.
Streeck kündigte Maßnahmen zur Eindämmung neuer Drogenprobleme an, die die Bundesregierung derzeit ressortübergreifend erarbeite. Ein Teil davon sollen ausgebaute Frühwarnsysteme für synthetische Opioide sein.
Der Beauftragte wies aber auch darauf hin, dass die Entwicklung kein rein deutsches Problem sei. Weltweit sei der Drogenkonsum zuletzt weiter gestiegen, besonders bei Kokain und synthetischen Drogen.
„Drogen, gefälschte Medikamente und hochriskante Mischungen sind heute oft nur wenige Klicks entfernt“. Der „Dealer an der Straßenecke“ sei längst nicht das einzige Problem.
Tendenziell steigen die Opferzahlen seit einigen Jahren bis auf Ausnahmen an. Vor zehn Jahren, 2016, gab es beispielsweise 1.333 Drogentote in Deutschland.
Die Experten hatten damals von einer Zunahme des Konsums von neuen psychoaktiven Substanzen berichtet. Die meisten Todesfälle waren auf Heroinkonsum zurückzuführen, mit immer älteren Heroin-Konsumenten.
Dadurch steige die Gefahr, die Droge körperlich nicht zu verkraften, hieß es damals. Bis 2012 war die Opferzahl zurückgegangen. (dpa/red)
Ein 14-jähriger Junge betrachtet am 24. Oktober 2025 auf einem Smartphone die Instagram-App. Die EU-Kommission will Kinder und Jugendliche mit einer Neuregelung vor übermäßigem Konsum schützen. Doch es hagelt Kritik. - Foto: David Gray/AFP via Getty Images
In Kürze:
Die EU-Kommission beabsichtigt, unter 16-Jährigen die Nutzung sozialer Medien zu verbieten.
Dafür plant sie eine EU-App mit Altersüberprüfung.
Einige EU-Abgeordnete äußern Kritik an dem Vorhaben.
Sie befürchten die Einschränkungen für die NutzungvonVPNs und sogar die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur.
In den vergangenen Monaten haben Politiker in Deutschland und der EU verstärkt auf digitale Reformen zum Schutz der Sicherheit von Kindern gedrängt. Gleichzeitig befürchten Kritiker, dass die Vorschläge die Bürgerrechte gefährden könnten.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört eine Altersüberprüfung, um Minderjährigen unter 16 Jahren die Nutzung sozialer Medien zu verbieten. Um Umgehungen dieser Altersüberprüfung zu verhindern, haben einige vorgeschlagen, die Nutzung von virtuellen nicht öffentlichen Netzwerken (VPNs) einzuschränken.
Die Europäische Union hat bestritten, ein Interesse am Verbot von VPNs zu haben. Einige Politiker stehen ihnen jedoch skeptisch gegenüber. Erst im Mai erklärte die EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen, dass VPNs nicht als Schlupfloch dienen dürfen.
Zum Schutz von Jugendlichen?
Der Vorschlag geht auf eine Abstimmung des EU-Parlaments vom November 2025 zurück, bei der ein Bericht über Onlinegefahren für Kinder angenommen und dabei das Alter von 16 Jahren als Standardgrenze gefordert wurde. Unterhalb dieser Grenze sollten Minderjährige ohne elterliche Zustimmung keinen Zugang zu sozialen Plattformen erhalten.
Die Abstimmung war nicht bindend, lieferte jedoch klare politische Forderungen an die Kommission in Brüssel für neue Gesetze. Mit der Abstimmung wollen die Abgeordneten auf die Krise der psychischen Gesundheit von Jugendlichen reagieren. Diese habe die süchtig machende Gestaltung der Plattformen verursacht.
Als Durchsetzungsinstrument dient der Digital Services Act, das umfassende EU-Gesetz für digitale Inhalte und Plattformen. Es ermächtigt Brüssel, Unternehmen bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes zu belegen.
Um die Überprüfung zu gewährleisten, ist die EU-Kommission kurz davor, eine eigene App zur Altersüberprüfung freizugeben, die in der digitalen ID-Wallet der EU verankert sein soll. Bei der EUID-Wallet handelt es sich um eine Art digitale Brieftasche. Diese soll es den Bürgern ermöglichen, Ausweise, Zeugnisse und andere Nachweise in einem einzigen, staatlich anerkannten System zu speichern.
Ein 14-jähriger Junge bedient am 24. Oktober 2025 ein Smartphone. Laut einer EU-Studie nutzen 25 Prozent der Minderjährigen ihr Smartphone auf „problematische“ oder „dysfunktionale“ Weise, was auf ein suchtähnliches Verhalten hinweist.
Foto: David Gray/AFP via Getty Images
Sucht durch soziale Medien
Befürworter dieser Maßnahme argumentieren, dass der Status quo unhaltbar sei. Die dänische Sozialdemokratin Christel Schaldemose, die Berichterstatterin des Parlaments, erklärte ihren Kollegen gegenüber, dass Plattformen „nicht für Kinder gemacht sind“.
Die Befürworter wiesen darauf hin, dass suchterzeugende Funktionen wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen und Belohnungen für kontinuierliche Nutzung bewusste technische Entscheidungen seien, die die sich entwickelnden Gehirne von Kindern ausnutzen.
Unter Berufung auf den Bericht, den ein Ausschuss des EU-Parlaments in Auftrag gegeben hatte, stellte die Entschließung fest, dass jedes vierte Kind und jeder vierte Jugendliche sein Smartphone „auf ‚problematische‘ oder ‚dysfunktionale‘ Weise“ nutzt, was auf ein „suchtähnliches Verhalten“ hinweist.
Der Plan zur Einführung dieser Altersüberprüfungen stößt auch innerhalb des Parlaments selbst auf heftigen Widerstand. Eine Kritikerin ist Barbara Bonte, eine belgische Europaabgeordnete der Fraktion Patrioten für Europa. Sie argumentierte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass Entscheidungen über den Zugang von Kindern in die Zuständigkeit deren Familien und der nationalen Regierungen fallen und nicht nach Brüssel gehören.
Datenschützer warnen zudem, dass das eigentliche Problem nicht die Altersbegrenzung selbst, sondern der Überprüfungsmechanismus sei. Da Plattformen dann das Alter jedes Nutzers bestätigen müssten, könnten Erwachsene laut Kritikern letztlich dazu verpflichtet werden, einen digitalen Ausweis vorzuweisen, um soziale Medien überhaupt nutzen zu können.
Eine Koalition aus 438 Sicherheits- und Datenschutzforschern hat groß angelegte Altersüberprüfungsvorschriften als „gefährlich und gesellschaftlich inakzeptabel“ bezeichnet, solange ihre Folgen nicht klar absehbar sind.
Die Digitalrechtskoalition European Digital Rights argumentierte zudem, dass solche Überprüfungen in die Privatsphäre eingreifen. Sie schließen demnach mehr Gruppen als nur Kinder aus und könnten zudem leicht umgangen werden.
Ebenso bleibt die Wirksamkeit der EU-App zur Altersüberprüfung fraglich. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sie im April 2026 vorgestellt, um die Durchsetzung von Social-Media-Verboten für Minderjährige zu unterstützen. Doch schon bald wurde die App durch ihr eigenes Open-Source-Konzept untergraben.
Innerhalb weniger Stunden meldeten Forscher, die den Programmiercode prüften, schwerwiegende Mängel. Der Sicherheitsberater Paul Moore behauptete im April auf 𝕏, er habe die App in etwa 2 Minuten geknackt. Zudem seien sensible Daten ungeschützt gespeichert worden.
Brüssel reagierte auf die Sicherheitsbedenken mit der Erklärung, es handele sich um eine unfertige Demoversion und der Fehler sei bereits behoben worden. Die Forscher gaben jedoch an, die aktuellste veröffentlichte Version getestet zu haben.
Die EU-Kommission plant, Jugendlichen unter 16 Jahren künftig den Zugang zu sozialen Plattformen zu verwehren.
Foto: Michael Kappeler/dpa
VPNs im Fadenkreuz
Nutzer können durch VPNs ihren Standort verschleiern und nationale Altersbeschränkungen mit wenigen Klicks umgehen. Daher sind diese Werkzeuge auch in der EU und in Großbritannien ins Fadenkreuz der Regulierungsbehörden geraten.
Das deutlichste Signal kam vergangenen Monat aus einem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments. Dieser warnte, dass VPNs zunehmend zur Umgehung der Altersüberprüfung genutzt werden, und bezeichnete diesen Trend als „eine Lücke in der Gesetzgebung, die geschlossen werden muss“.
Hochrangige EU-Beamte haben das Thema aufgegriffen. Bei einer Pressekonferenz am 29. April zur Vorstellung der neuen EU-App zur Altersüberprüfung sagte Digitalkommissarin Virkkunen, das System „sollte nicht umgangen werden“, als sie auf eine Frage zur Nutzung von VPNs einging.
Andere Regierungen von EU-Mitgliedsländern schlagen ähnliche Töne an. Die französische Digitalministerin Anne Le Hénanff sagte Anfang des Jahres, dass VPNs „als Nächstes für mich anstehen“. Derzeit bereitet sich Frankreich darauf vor, Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien zu verbieten.
Die Befürworter argumentierten, dass VPNs die Identität der Nutzer verschleiern und sie so vor der Rechenschaftspflicht für rechtswidriges Verhalten schützen. Nach heftigen öffentlichen Protesten wurde das Verbot aus dem französischen Gesetz gestrichen.
In dem Bestreben, Minderjährige im Internet zu schützen, untermauert Brüssel seine Argumente mit Forschungsergebnissen von jenseits des Ärmelkanals.
Als die Altersüberprüfungen des britischen „Online Safety Act“, eines Gesetzes, das Kinder im Internet schützen soll, Mitte Juli 2025 in Kraft traten, „waren Berichten zufolge die Hälfte der Top 10 der kostenlosen Apps in den App-Download-Charts der britischen App-Stores VPN-Dienste“, stellte der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments fest. Er fügte hinzu, dass „ein App-Entwickler einen Anstieg der Downloads um 1.800 Prozent im ersten Monat nach Inkrafttreten der Gesetzgebung meldete“.
Für die Regulierungsbehörden zeigen solche Daten, dass sich VPNs von Datenschutzwerkzeugen zu Hindernissen gewandelt haben. Oder anders ausgedrückt: VPNs werden aus Sicht der Behörden nicht mehr primär als legitimes Werkzeug für die Wahrung der Privatsphäre gesehen, sondern als technisches Hindernis für die Durchsetzung von Kinderschutzgesetzen.
Gegner der Kontrollmaßnahmen argumentieren jedoch, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Kinder die Altersüberprüfungen umgehen. Ebenso seien primär Erwachsene für den Anstieg der VPN-Downloads verantwortlich.
Der Anbieter Proton VPN verzeichnete unmittelbar nach Inkrafttreten der Altersüberprüfungsvorschriften einen Anstieg der täglichen Neuanmeldungen im Vereinigten Königreich um 1.800 Prozent. Der Dienst führte dieses Verhalten auf Erwachsene zurück, die „besorgt sind über die Auswirkungen, die allgemeine Gesetze zur Altersüberprüfung auf den Datenschutz haben werden“.
Internet Matters, eine führende britische NGO, die sich für die Onlinesicherheit von Kindern einsetzt, berichtete, dass es „keine Beweise dafür gibt, dass Kinder auf Virtual Private Networks (VPNs) zurückgreifen, um neue Altersüberprüfungen zu umgehen, die verhindern sollen, dass unter 18-Jährige auf Pornografie und andere schädliche Inhalte zugreifen“. Die Organisation veröffentlichte diese Ergebnisse einer Untersuchung, die fünf Monate nach Inkrafttreten des britischen Online Safety Act durchgeführt wurde.
Datenschützer und Gruppen für digitale Rechte warnen zudem, dass eine Überwachung oder Einschränkung von VPNs Europa in Richtung einer Art von Internetkontrolle treiben würde, wie sie mit China und Russland assoziiert wird.
Sie verbinden die VPN-Debatte mit der umfassenderen Agenda des „Digital Services Act“ und dem umstrittenen Vorschlag der Chatkontrolle, offiziell die Verordnung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Laut Kritikern könnte dieser Vorschlag eine Überwachungsinfrastruktur schaffen und verschlüsselte Kommunikation schwächen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte, die unabhängige Datenschutzbehörde der EU, hat gewarnt, dass dieser Vorschlag „zur Grundlage für eine de facto allgemeine und wahllose Überprüfung der Inhalte praktisch aller Arten elektronischer Kommunikation aller Nutzer in der EU werden könnte“.
Widerstand kam auch aus Teilen der Linken. Die Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz im EU-Parlament hat Brüssel vorgeworfen, unter „falschen Vorwänden“ das Recht auf Privatsphäre „schwächen“ zu wollen. „Ihre privaten Nachrichten sollten privat bleiben“, erklärte die Fraktion.
Guillaume Bigot, Abgeordneter der Partei Rassemblement National in der französischen Nationalversammlung, sagte der Epoch Times: „Es gibt andere Lösungen als die Einführung einer universellen digitalen Identität und den Kampf gegen VPNs. Wir könnten zum Beispiel automatisierte Kindersicherungen einführen“, sagte er.
„Anstatt Betriebssysteme zu zwingen, diese einfache Anpassung vorzunehmen, zieht es die EU vor, alle zu überwachen, auch wenn dies bedeutet, sich durch das Verbot von VPNs Nordkorea anzunähern“, fügte er hinzu.
Auch einige Pro-EU-Stimmen sprachen sich gegen Einschränkungen für VPNs aus. „Einfach NEIN! […] Ein Verbot von VPNs unter dem Deckmantel der Kinderrechte ist inakzeptabel“, schrieb Svenja Hahn auf 𝕏. Sie ist eine deutsche FDP-Abgeordnete der Fraktion Renew Europe.
Angesichts des Aufruhrs hat die EU-Kommission nun versucht, die Erwartungen zu dämpfen. Virkkunens Büro erklärte, es gebe „absolut kein hartes Durchgreifen gegen VPNs“. Ein Sprecher sagte, die EU bleibe einem freien und offenen Internet verpflichtet, während sie gleichzeitig den Kinderschutz stärke.