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Bericht: Bundeshaushalt 2027 steht – Klingbeil nutzt Rücklage

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat sich für den Bundeshaushalt 2027 mit seinen Kabinettskollegen final über Einsparungen im Etat geeinigt.
Die ursprünglich 21 Milliarden Euro große Haushaltslücke sei vollständig geschlossen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf mehrere Regierungsvertreter. Der Bundeshaushalt stehe und werde daher wie geplant am 6. Juli vom Bundeskabinett beschlossen.
Allerdings muss Klingbeil eine Rücklage von rund zehn Milliarden Euro antasten, weil sich nicht alle Einsparungen wie gewünscht realisieren ließen.
Zudem riss der Iran-Krieg ungeplante Löcher in den Bundeshaushalt. Deshalb muss Klingbeil einen beträchtlichen Teil der Rücklage in Höhe von 9,7 Milliarden Euro für 2027 heranziehen.
Ursprünglich hatte der Finanzminister gehofft, die Rücklage schonen zu können. Allerdings sei es gelungen, dank Einsparungen auch das Haushaltsloch für 2028 von knapp unter 30 Milliarden Euro zu reduzieren, hieß es.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) soll durch eine Elterngeld-Reform einen Einsparbetrag für 2027 in Höhe von 500 Millionen Euro liefern. Im Jahr darauf soll die Reform zu Minderausgaben von zwei Milliarden Euro führen.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) werde 2027 mit 738 Millionen Euro nicht ganz den anvisierten Sparbetrag liefern, hieß es weiter. Zudem will die Bundesregierung Subventionen nach der „Rasenmäher-Methode“ im Umfang von 15 bis 30 Prozent kürzen, was drei Milliarden Euro bringen soll.
Bei der Rente soll sich Klingbeil mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf einen Einsparbetrag von vier Milliarden Euro geeinigt haben. Nicht erreicht wurden die Sparziele bei der Staatsmodernisierung.
Statt drei Milliarden Euro betragen die Einsparungen 2027 zunächst nur über eine Milliarde Euro. Auch erreichte Klingbeil nicht sein Ziel, zwei Milliarden Euro durch eine Krypto-Besteuerung und eine stärkere Bekämpfung von Steuerbetrug einzunehmen.
Mehreinnahmen durch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak und eine neue Zuckerabgabe seien dagegen planmäßig auf dem Weg. (dts/red)
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Keine Altersfreigabe für „Citizen Vigilante“: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film kann nicht ins Deutsche Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film darf nicht ins Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Spionageprozess um iranische Anschlagspläne

Zwei Männer sitzen im Hanseatische Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Zumindest physisch nicht mit im Saal: die Islamische Republik Iran und seine mächtigen Revolutionsgarden, in deren Auftrag die 42 und 54 Jahre alten Männer in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.
Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum

„Das Verfahren zeigt nicht nur, dass der Iran nach wie vor ein wesentlicher Akteur im Bereich der Spionage ist, sondern auch, dass die iranischen Revolutionsgarden Deutschland zunehmend als Handlungsraum für staatsterroristische Anschläge betrachten“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser.
Seine Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchte „Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung“ vor. Der 42-Jährige, ein afghanischer Staatsbürger geboren im Iran, soll sich für die versuchte Beteiligung an einem Mord verantworten.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln habe seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zu ihren Aufgaben gehören auch verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant

Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Volker Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung.
Für einen Brandanschlag auf das koschere Lebensmittelgeschäft in Berlin habe er sich bei seiner Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen – gut 4.000 Euro – soll er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt haben.

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

Nach der Anklageverlesung wollte sich keiner der beiden Beschuldigten äußern. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde dann ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz in die Verhandlung eingeführt, dass den 54 Jahre alten Hauptangeklagten bei einem Besuch in Berlin im vergangenen Sommer observiert hatte.
Mitarbeiter des deutschen Geheimdienstes hatten ihn demzufolge im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 kurz nach seiner Einreise aus Dänemark in Empfang genommen. In einem Wagen mit dänischem Kennzeichen ging es dann weiter nach Berlin.
Dort besuchte der Mann laut Observationsbericht die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den koscheren Lebensmittelhandel und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Josef Schuster angehört. An allen Orten soll er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht haben.

Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst

Die dänische Polizei hatte ihn kurze Zeit nach seiner Rückkehr in Arhus festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Sein mutmaßlicher Komplize war im vergangenen November ebenfalls in Dänemark festgenommen worden.
Den Tipp zu den Planungen der beiden bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden offenkundig aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Festnahme im vergangenen Jahr gesagt. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Volker Beck nahm als Zuschauer unter Personenschutz am ersten Verhandlungstag teil. Über seinen Antrag, als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen zu werden, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Ihm sei es wichtig, die Angeklagten zu sehen, sagte er. „Ich würde denen auch gerne als Verfahrensbeteiligter im Prozess gegenübertreten, um zu zeigen, mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern dann denken wir über unsere Sicherheit nach, aber wir weichen nicht.“
Für Beck, der von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß, steht nach den Ausführung der Bundesanwaltschaft fest: „Auch die Mitarbeiter der iranischen Vertretung in Berlin sind Teil der Infrastruktur für terroristische Machenschaften des Iran. Und da kann nur eine Konsequenz sein: den Botschafter ausweisen und das Personal radikal zu reduzieren.“
Der Iran hatte die Vorwürfe bereits nach der Anklageerhebung zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von „unbegründeten und gefährlichen Behauptungen“, wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. (dpa/red)
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Bahn erklärt Ursache für bundesweiten Zugstillstand

Ursache war demnach der planmäßige Tausch eines sogenannten Switches, einer Netzwerkverteilkomponente, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Als Folge des Austauschs sei ein Softwarefehler aufgetreten.

Automatische Fehlermeldung blieb aus

Dieser habe aber nicht wie eigentlich vorgesehen eine automatische Fehlermeldung nach sich gezogen, weshalb das betroffene System nicht auf ein Parallelsystem umgesprungen sei. Der Wechsel habe stattdessen manuell vollzogen werden müssen.
Zuvor hätten die Mitarbeiter aber ausschließen müssen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte. Erst danach habe der Wechsel durchgeführt werden können. Gegen 0.30 Uhr, rund zwei Stunden nach dem Ausfall, funktionierte der Funk wieder und die Züge konnten weiterfahren.

Vorerst kein weiterer Komponententausch

Die Bahn hat eigenen Angaben zufolge mehrere Maßnahmen ergriffen, damit sich dieser bisher einmalige Vorfall nicht wiederholt. Vorerst sollen demnach keine weiteren Komponenten getauscht werden, bis mit dem Hersteller des Geräts der Fehler behoben sei.
Instandhaltungen im System sollen künftig zudem nur noch in der Nacht zwischen 0.00 und 4.00 Uhr durchgeführt werden und nur in dem System, das gerade nicht verwendet wird.
„Klar ist: Die Modernisierung unserer Infrastruktur ist der einzige Weg nach vorn“, teilte der Chef der Bahn-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo, Philipp Nagl, mit. „Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie erneuern wir das aktuelle GSM-R-Netz deshalb gerade noch mal umfassend, unterziehen es einem Upgrade und machen es resilienter.“

Funksystem noch mindestens zehn Jahre im Einsatz

Das Funksystem GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) ist mehr als 20 Jahre alt, aber nach wie vor europaweiter Standard bei sämtlichen Eisenbahnen.
Das Nachfolgesystem FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) ist laut Bahn frühestens in zehn Jahren bereit für den Einsatz. Bis dahin müsse das alte System noch funktionieren.
Das Bahnfunksystem in Deutschland ist den Angaben zufolge redundant gebaut. Funktioniere ein System nicht, springe der Funk zunächst auf ein Zwillings-System um. Gibt es auch dort Probleme, wechsele der Funk auf eine Rückfallebene über den öffentlichen Mobilfunk.
Diese zusätzlichen Systeme hätten in der Nacht auf Dienstag zwar tadellos funktioniert, betont die Bahn. Der automatische Wechsel habe aber aufgrund der ausbleibenden Fehlermeldung nicht geklappt.
Der Vorfall mit Tausenden betroffenen Reisenden hatte Kritik seitens der Politik und Branchenverbänden ausgelöst, die vor allem auf die überalterte Infrastruktur der Bahn abzielte. (dpa/red)
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Wird es wärmer als je zuvor? Extremhitze lähmt Deutschland

Schwitzen am Tage – und wenig Abkühlung in der Nacht. Die hartnäckige Hitzewelle soll zum Wochenende ihren Höhepunkt erreichen, es könnte so heiß werden wie nie zuvor. Die Extremtemperaturen bergen Gefahren und wirbeln so manche Pläne durcheinander. Ein Überblick über die Lage in Deutschland und darüber hinaus.

Wie heiß es werden könnte

Für Sonntag sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis zu 42 Grad vorher – damit könnte der Allzeit-Temperaturrekord gebrochen werden. Die bislang höchste jemals in Deutschland gemessene Temperatur lag bei 41,2 Grad Celsius – am 25. Juli 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl.
Die Gefahrenkarte zeigt am Sonntag für ganz Deutschland Gefahr für schwere Gewitter. Auch am Samstag sieht der DWD einzelne Hitzegewitter kommen, besonders in der Westhälfte. Die Höchstwerte am Samstag liegen zwischen 36 und 41 Grad, nur an der See bleibt es etwas kühler.

Wer besonders gefährdet ist

Besonders gefährlich ist Hitze für Ältere, Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu gehören oft auch Patienten in Krankenhäusern. Und diese sind nur sehr mangelhaft auf die Temperaturen eingestellt, die mittlerweile in Deutschland vorkommen.
„Die meisten Intensivstationen in Deutschland sind mittlerweile klimatisiert, aber dann hört es auch schon fast auf. Nur ein Drittel der Häuser haben klimatisierte Patientenzimmer“, sagte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, im ZDF-„Morgenmagazin“. Klare Vorgaben gebe es nur für Operationsbereiche oder die Radiologie, weil die Geräte schlicht die Hitze nicht aushielten.
Für Patienten sei die Hitze sehr belastend und auch eine Gefahr. So heilten etwa Wunden schlechter bei hohen Temperaturen. „Man muss eben realistisch sagen, in solchen Hitzewellen sterben Menschen häufiger. Das ist statistisch eindeutig so, und zwar auch im Krankenhaus“, sagte Johna.
Als Faustregeln für den Schutz vor Hitzegefahren gilt laut Experten: direkte Sonne meiden, viel trinken und keine zu hohe körperliche Belastung in den wärmsten Stunden des Tages.

Wie auch die Infrastruktur ächzt

Auch auf den Straßen und Schienen des Landes herrscht Ausnahmezustand: Auf mehreren Autobahnen mussten Strecken gesperrt werden. Beton dehne sich bei Wärme aus, hieß es von der Autobahn GmbH.
Normalerweise werde das bei der Bauweise berücksichtigt. Auf älteren Fahrbahnen könne es jedoch passieren, dass der Beton sich nicht ausreichend ausdehnen könne. Dann baut sich Spannung auf und entlädt sich nach oben.
Die Folge: Die Fahrbahn wölbt sich oder bricht auf. Auf der A2 mussten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg in dieser Woche zwei Abschnitte wegen Hitzeschäden gesperrt werden. Auch auf der A93 in Bayern wurde ein solcher Hitzeschaden gemeldet.
Die Bahn bietet an, gebuchte Fernverkehrsfahrten für die Tage bis zum 30. Juni kostenfrei zu stornieren – eine sogenannte erstmalige Hitze-Sonderkulanz. „Allen, die in dieser extremen Wetterlage auf ihre Fahrt verzichten können, legen wir die Sonderregelung zur Stornierung nahe“, hieß es von der Bahn.
Weichen sowie Leit- und Sicherheitstechnik können bei den hohen Temperaturen und stundenlanger direkter Sonneneinstrahlung Schaden nehmen. Das kann zu weiteren Problemen auf dem ohnehin stark störanfälligen Netz der Bahn führen.

Etliche Veranstaltungen am Wochenende abgesagt

Angesichts der extremen Hitze in Deutschland haben mehrere Städte geplante große Veranstaltungen abgesagt. Die Stadt Köln teilte am Freitag mit, das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest müsse abgesagt werden. Eigentlich war ein mehrstündiges Programm inklusive Bühnenauftritte und Bewegungsparcours geplant.
Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab, das Konzert wäre eine Premiere geworden. Die Tickets für das Konzert behalten demnach aber ihre Gültigkeit, es werde ein neuer Termin geprüft. Die Stadt begründete die Verschiebung mit Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad für den Sonntag.
In Leipzig sagte die dortige Oper den Premierentermin des musikalischen Märchens „Pit und Paula – frisch versalzen“ am Samstag ab. „Der Auftritt des Kinder- und Jugendchores wäre nicht zu verantworten“, hieß es von der Oper. Die hessische Stadt Hanau sagte sämtliche städtische Veranstaltungen für das gesamte Wochenende ab. Oberbürgermeister Claus Kaminsky rief auch dazu auf, alle nicht-städtischen Veranstaltungen im Freien abzusagen.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant. (dpa/afp/red)
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Stuttgart 21: Inbetriebnahme erneut verschoben

Die Deutsche Bahn verschiebt die Inbetriebnahme des Großprojektes Stuttgart 21 offiziell auf 2031. Im Dezember 2031 soll nun der neue Hauptbahnhof der baden-württembergischen Hauptstadt eröffnet werden, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla am Freitag, 26. Juni.
Alle Elemente des Projektes – weitere Bahnhöfe und Tunnel im Großraum Stuttgart – sollen demnach erst bis Dezember 2033 fertiggestellt werden.
Zudem steigen die Kosten um weitere drei Milliarden Euro, wie Palla ausführte. „Die Mehrkosten sind ausschließlich von der Deutsche Bahn AG zu tragen.“

Projekt mehrfach verschoben, Kosten verfünffacht

Der Tiefbahnhof in Stuttgart sollte eigentlich Ende dieses Jahres eröffnet werden. Zuvor war die Inbetriebnahme bereits mehrfach verschoben worden. Die Kosten für das Gesamtprojekt waren zunächst bei drei Milliarden Euro angesetzt worden und haben sich inzwischen nahezu verfünffacht.
Palla stellte zusammen mit dem baden-württembergische Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) einen Konzernbericht zur Entwicklung bei Stuttgart 21 vor.
Die Untersuchung habe „erhebliche Projektversäumnisse festgestellt und offengelegt“, sagte sie. „Der Bericht zeigt gravierende Defizite in Planung, in Steuerung und auch im Risikomanagement.“
Am Bahnprojekt Stuttgart 21 wird seit gut 16 Jahren gearbeitet. Palla versprach nun eine Neuaufstellung der ausführenden Stellen. „Das klare Ziel ist dabei, die komplexen Prozesse verlässlich und zukunftsfähig zu steuern. Wesentlich ist dafür, dass Ehrlichkeit und Realismus einkehren.“
„Ich glaube, alle miteinander stehen wir davor, dass es kaum zu erklären ist, dass wir mittlerweile die neunte Verschiebung um weitere fünf Jahre haben“, sagte Özdemir. Palla dankte er für ihre Offenheit: „Es geht nur mit maximaler Transparenz“.

Leistungsfähiger Bahnknoten benötigt

Wichtig sei, dass grundsätzlich an der vollständigen Fertigstellung des Projekts festgehalten werde, sagte der Grüne weiter. „Wir brauchen einen leistungsfähigen Bahnknoten mit maximaler Kapazität, mit hoher Pünktlichkeit und vollständiger Digitalisierung.“ Er hoffe zudem, dass „die Belastungen für die Fahrgäste und die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden“.
Stuttgarts Bürgermeister Nopper lobte, dass Palla „für die Deutsche Bahn glaubhaft Besserung“ und „schonungslose Offenheit“ gelobt habe.
„Diese schonungslosen Offenheit war nicht gegeben.“ Der neue Zeitplan scheine nun „realistisch und nachvollziehbar“. „Die Deutsche Bahn hat als Bauherrin glaubhaft versichert, dass sie nicht mehr verspricht, als sie halten kann.“ (afp/red)
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Wegen Karikatur: Hausdurchsuchungen beim Zentrum für politische Schönheit in Berlin


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
  • Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
  • Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
  • Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.

 

Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:

BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.

— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026

Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor

Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.

Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.

Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.

Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“

Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“

Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.

Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.

Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:

„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“

Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.

Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar

Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.

Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.

Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.

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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)
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Gut 450.000 Wohnungslose in Einrichtungen untergebracht

Die Zahl der in Sammelunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland ist um fünf Prozent gesunken.
Rund 452.900 Menschen waren zum Stichtag 31. Januar 2026 betroffen, wie das Statistische Bundesamt am Freitag, 26. Juni, in Wiesbaden mitteilte. Obdachlose, die auf der Straße leben, oder Menschen, die bei Freunden oder Angehörigen unterkommen, sind in der Statistik nicht erfasst.
85 Prozent der von der Statistik erfassten Menschen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als jeder Vierte stammt aus der Ukraine.
Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 128.900. Dennoch blieben Menschen aus der Ukraine die größte Gruppe innerhalb der Statistik.
15 Prozent hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl stieg um zwei Prozent.
41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren jünger als 25 Jahre. Im Schnitt waren sie 31 Jahre alt. Rund 57 Prozent der Untergebrachten waren Männer.
Am häufigsten untergebracht waren mit einem Anteil von 35 Prozent Alleinstehende und Paarhaushalte mit Kindern mit einem Anteil von 33 Prozent.
Im Ländervergleich waren in Nordrhein-Westfalen mit 104.700 Betroffenen die meisten Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 90.800 Menschen und Berlin mit 57.600. (afp/red)
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Stromausfall in Rüsselsheim – genaue Ursache noch unklar

In Rüsselsheim ist in der Nacht teils großflächig der Strom ausgefallen. Eine Unternehmenssprecherin der Stadtwerke sagte, es werde ein technisches Problem vermutet, das mit der Hitze zusammenhängen könnte.
Hinweise auf Sabotage lägen nicht vor. Eine erste kurze Stromunterbrechung von wenigen Sekunden habe es während des WM-Fußballspiels Deutschland gegen Ecuador gegeben, sagte die Sprecherin.
Nach Mitternacht seien dann Störungsmeldungen aus verschiedenen Stadtteilen bei den Stadtwerken eingegangen. Zwischendurch sei es „ein fast flächendeckendes Ereignis“ gewesen.
Am Freitagmorgen, 26. Juni, waren nach den Worten der Sprecherin fast alle Haushalte wieder mit Strom versorgt, außer im Stadtteil Haßloch. Dort werde die Störung voraussichtlich im Laufe des Vormittags behoben. Die Stadtwerke wollen sich ebenfalls im Laufe des Vormittags zur genauen Ursache und Zahl der betroffenen Haushalte äußern, kündigte die Sprecherin an. (dpa/red)
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Merz kündigt Reformen an: Koalition will schneller handeln

Nach den Beratungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Geschlossenheit der Koalition aus Union und SPD bei geplanten tiefgreifenden Reformen betont.
„Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass wir mehr machen müssen“, sagte Merz am Donnerstag in Berlin.
Die Koalition habe ein „ziemlich großes Aufgabenpaket“ vor sich und wolle nun die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen.
Merz verwies auf intensive Beratungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie des Koalitionsauschusses, die in den kommenden Tagen bevorstehen.
„Wir müssen jetzt wirklich sehen, dass wir schnell aus dieser schwierigen Lage herauskommen.

Koalition plant konkrete Reformbeschlüsse

Es muss jetzt schnell wieder dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsplätze in Deutschland sicher und die Unternehmen international und national wettbewerbsfähig sind.“
Dafür würden nun ganz systematisch mehrere Themen abgearbeitet. Merz sagte, er gehe mit „großer Zuversicht“ in diese Beratungen der nächsten Tage.
Am 1. Juli soll der Koalitionsausschuss zusammenkommen. Geplant sind dabei konkrete Beschlüsse, mit denen die Koalition auch ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen will. (afp/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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25. Juni: Neues AfD-Gutachten | Proteste gegen Parteitag | 530 Freiwillige rekrutiert | Ölpreis | Doppeltes Erdbeben

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Neues AfD-Gutachten

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht. Ihr Befund: Die Partei sei verfassungswidrig. Laut Analyse möchte die AfD ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen. Zudem gehe es der Partei um Ausgrenzung und rechtliche Abwertung von Migranten und anderer gesellschaftlicher Gruppen. Ein AfD-Verbotsverfahren könne laut dem Verein erfolgreich sein.
Zum Artikel

Proteste gegen Parteitag

Linke Bündnisse, Kirchen und Politiker haben zu Protesten gegen den AfD-Parteitag aufgerufen. Dieser soll am ersten Juliwochenende in Erfurt stattfinden. Laut Polizeianalysen sei mit 50.000 Gegendemonstranten zu rechnen, darunter bis zu 2.500 Linksextremisten.Thüringens Innenminister Georg Maier stellt klar, dass Blockaden des Parteitags nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

530 Freiwillige rekrutiert

Es gibt erste Zahlen zur neuen Wehrerfassung der Bundeswehr: Rund 300.000 Fragebögen wurden verschickt. Sie führten zu 1.500 Musterungen und rund 600 weiteren Terminen. 530 Freiwillige meldeten sich auf diesem Weg zum Wehrdienst. Auch die klassische Rekrutierung legte zu. Die Armee verzeichnet fast ein Viertel mehr Interessenten als im Vorjahreszeitraum.

Ölpreis

An der Börse sinken die Ölpreise. Ein Fass Öl der Sorte Brent für Lieferung im August kostet aktuell weniger als 64 Euro – und damit weniger als vor Beginn des Irankriegs. Grund dafür ist, dass immer mehr Schiffe die Straße von Hormus durchqueren können. An deutschen Tankstellen dürfte das vorerst noch nicht zu spüren sein, da die Lieferkette für Kraftstoffe komplex sind.

Doppeltes Erdbeben

Venezuela ist am Mittwochabend von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden. Zahlreiche Gebäude stürzten ein, der internationale Flughafen ist schwer beschädigt. Nach Angaben der venezolanischen Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez sind von der UN koordinierte Rettungsteams auf dem Weg. Hilfsorganisationen rechnen laut ersten Schätzungen mit bis zu 100.000 Opfern.
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Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.
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AfD in Erfurt: Innenminister warnt vor Blockaden und Gewalt


In Kürze:

  • Thüringens Innenminister Georg Maier stellt klar, dass Blockaden des AfD-Parteitags nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Mehrere Bündnisse mobilisieren zu Protesten, teilweise auch mit dem Ziel, den Parteitag durch Blockaden zu verhindern.
  • Polizeianalysen rechnen mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten und bis zu 2.500 gewaltbereiten Linksextremisten.
  • Politiker wie Wolfgang Kubicki warnen vor Angriffen auf demokratische Grundrechte durch die Verhinderung eines Parteitags.

Thüringens Innenminister Georg Maier hat im Vorfeld des geplanten Bundesparteitages der AfD am ersten Juliwochenende in Erfurt vor Blockaden gewarnt. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) betonte er insbesondere, dass „eine Verhinderungsblockade nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“ sei. Die Polizei werde, so kündigte der SPD-Politiker an, „das Versammlungsrecht durchsetzen“.
Zudem rief Maier dazu auf, friedlich vom Grundrecht auf Protest Gebrauch zu machen. Gewalt könne „niemals Ausdruck der politischen Auseinandersetzung sein – und sie würde nur der AfD nützen“. Auch der frühere thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow rief gegenüber dem RND zum friedlichen Protest gegen den Parteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei auf.

Protest gegen den AfD-Parteitag im Januar 2025 in Riesa.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bündnisse machen gegen AfD-Parteitag in Erfurt mobil

Mehrere Abgeordnete von Bundestag und Landtagen, Parteien, Gewerkschaften, Kirche und zivilgesellschaftliche Organisationen haben für das Wochenende zum Protest aufgerufen. Der größte Zusammenschluss ist dabei das bereits seit 2018 bestehende Bündnis „Zusammenstehen“. Ihm gehören mehr als 100 Organisationen, Netzwerke und Einzelpersonen an. Diese reichen von SPD-Verbänden über Robin Wood, die Grüne Jugend oder die „Seebrücke“ bis zu den „Omas gegen Rechts“.
Gewaltbereite Gruppen finden sich in diesem Bündnis nicht, allerdings sind mit dem Landesverband der MLPD und deren Jugendverband „Rebell“ auch zwei vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigungen mit aufgeführt. Das Bündnis ruft zur Teilnahme an Gegenprotesten auf. Dies könne etwa „durch öffentliche Stellungnahmen, kulturelle und bildungspolitische Aktionen, durch Zeichen im Alltag und im öffentlichen Raum“ erfolgen.
Teilweise Überschneidungen, was die Unterstützer anbelangt, gibt es mit dem Bündnis „Widersetzen“. Während „Zusammenstehen“ ausschließlich zur Teilnahme an Demonstrationen aufruft, spricht „Widersetzen“ von „zivilem Ungehorsam“. Das Bündnis will den Parteitag durch Blockaden vereiteln und „auf den Zufahrtswegen je nach Situation sitzen oder stehen“.

Debatte über historische Symbolik des Termins

Das Bündnis „Widersetzen“ verweist auf die Blockaden im Vorfeld des Gründungskongresses der „Generation Deutschland“ im November des Vorjahres in Gießen. Dass diese „ihren Kongress mit 2,5 Stunden Verzögerung in einer halb leeren Halle beginnen“ musste, feiert das Bündnis als Erfolg und Vorbild für die geplanten Aktionen in Erfurt.
Zwar betonen die Aktivisten, die für das Bündnis sprechen, dass von ihnen „keine Eskalation“ ausgehen werde. Ihr Ziel geht jedoch über bloßen Protest hinaus und besteht explizit darin, den Parteitag zu verhindern. Die AfD sei eine „faschistische Partei, die Massendeportationen und andere Verbrechen plant“. Der Parteitag sei deshalb „eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet“, was den zivilen Ungehorsam rechtfertige.
Was die Stimmung weiter anheizt: Die AfD-Gegner interpretieren eine mögliche symbolische Botschaft in die Wahl von Ort und Zeit des Parteitages. Wie etwa die Leitung der Gedenkstätte Buchenwald anmerkt, hat die NSDAP fast genau 100 Jahre zuvor ihren 2. Reichsparteitag in Thüringen abgehalten. Allerdings fand diese Versammlung nicht am 4. und 5., sondern am 3. und 4. Juli 1926 statt. Darüber hinaus war nicht Erfurt der Austragungsort, sondern Weimar.

Möller: „Zwanghafte Instrumentalisierung der Geschichte“

In der AfD weist man jede beabsichtigte Referenz an dieses Datum zurück. Landessprecher Stefan Möller spricht von einer „zwanghaften Instrumentalisierung der Geschichte“. Auf X weisen Nutzer darauf hin, dass der geplante Tag der Wahl des neuen Bundespräsidenten im nächsten Jahr auf den 30. Januar fällt – den Tag der nationalsozialistischen Machtergreifung.
Es gibt keine offizielle Statistik darüber, wie beliebt das erste Juliwochenende als Parteitagstermin verglichen mit anderen Wochenenden des Jahres ist. Allerdings liegt der Termin noch vor der Sommerpause und der Hauptreisezeit – was es möglicherweise leichter macht, Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet geschlossen zu versammeln.
Gleichzeitig fällt der Juli bereits in eine landläufig als „Sommerloch“ bekannte Phase geringerer geschäftlicher und politischer Aktivitäten. Diese erhöht die Chance für Parteien, mediale Aufmerksamkeit für Parteitage zu generieren. Vom Standpunkt der Aufmerksamkeitsökonomie erscheint Anfang Juli als naheliegendes Datum, um diese auszurichten.

Größte Gegenmobilisierung bislang zu AfD-Parteitag in Essen 2024

Unterdessen wächst in Erfurt selbst die Sorge vor möglichen Ausschreitungen und Krawallen. Interne Polizeianalysen, aus denen die „WELT“ zitiert, gehen von möglicherweise mehr als 50.000 Gegendemonstranten am Parteitagswochenende in Erfurt aus. Proteste in dieser Größenordnung hatte es zuletzt 2024 am Rande des damaligen AfD-Parteitages in Essen gegeben.
Unter den erwarteten mindestens 50.000 Demonstranten sollen sich auch bis zu 2.500 gewaltbereite Aktivisten aus der linken Szene befinden. Diese mobilisiert unter anderem über einschlägige Portale wie „indymedia“. Dabei sei auch etwa die Rede von einer Besetzung von Dächern oder möglichen Sabotageakten. Mit der Vorbereitung des Einsatzes betraute Beamte gehen von einer Lage aus, die mit dem G8-Gipfel in Heiligenstadt 2008 oder dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 vergleichbar sei.
Die Rede ist von Linksextremisten der Kategorie „rot“ – diese gelten als besonders gewaltbereit und gleichzeitig auch protesterfahren. Die Mobilisierung gegen den Parteitag entwickele „Skalierungsdynamiken“, heißt es weiter. Sie habe eine „für Thüringen bislang nur selten beobachtete Größenordnung erreicht“.

Kubicki: Verhinderung eines Parteitags widerspricht demokratischen Grundsätzen

Von 2015, als von den Demonstranten gegen den AfD-Parteitag etwa 200 Personen als gewaltbereit galten, habe sich deren Anzahl zuletzt verzehnfacht. So seien 2.000 gewaltbereite AfD-Gegner nach Gießen zum Gründungskongress der „Jungen Alternative“ angereist. Es gibt den Polizeianalysen zufolge bundesweit mehrere Dutzend sogenannte Mobilisierungshotspots mit Blick auf den Bundesparteitag. Die Behörden gehen zudem von 30 möglichen Blockadepunkten bei der Anfahrt aus.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki übt Kritik an den Ankündigungen von AfD-Gegnern, den Parteitag verhindern zu wollen. Es sei „bestürzend“, schrieb er im „Cicero“, dass diese sich „so sicher auf der Seite der Demokratie wähnen“. Demonstrationen gegen die AfD und deren Ziele seien legitim. Allerdings, so fügt er hinzu:
„Wer jedoch nicht auf Protest, sondern auf die aktive Verhinderung eines Parteitags setzt und damit die von Verfassungs wegen garantierte parteiinterne Willensbildung mutwillig unterbinden will, der will keine Auseinandersetzung, sondern Schweigen – und steht damit nicht auf der Seite der Demokratie.“