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Online-Verfahren und englische Dokumente: Regierung will Schiedsgerichte stärken

Die deutschen Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten sollen gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts.
So sollen künftig unter anderem Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt sein.
Das solle „schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen“, teilte das Justizministerium mit, von dem der Gesetzentwurf kam.

Anwendung oft in Handelsfragen

Schiedsgerichte gehören zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In solchen Verfahren entscheidet eine Dritte oder ein Dritter über den Streit der Parteien – der Urteilsspruch ist verbindlich, vergleichbar mit dem Urteil eines staatlichen Gerichts.
Besonders häufig sind solche Verfahren in Wirtschafts- und Handelsfragen. Entsprechende Schiedsgerichte sind unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt.
Die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spiele unter anderem im „deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf.
Nun werde das Recht weiterentwickelt, um Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort zu festigen. „Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache.“

Englische Dokumente erlaubt

Da viele internationale Schiedsverfahren auf Englisch geführt werden, soll es außerdem erlaubt sein, vor einem staatlichen Gericht englische Dokumente vorzulegen, das sich mit dem Verfahren eines Schiedsgerichts befasst – etwa mit der Aufhebung des Schiedsspruchs.
Staatliche Gerichte sollen bei Bedarf weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Vereinfachungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf ist im Wesentlichen der Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Er konnte wegen des vorzeitigen Endes der Regierung nicht mehr umgesetzt werden. (afp/red)
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„Glasfaser in jede Wohnung“ – Reform für schnelleren Ausbau

Zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus hat das Bundeskabinett eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht.
Die Neuregelungen, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat brauchen, sollen nach Angaben des zuständigen Bundesdigitalministeriums Bürokratie reduzieren und Verfahren vereinfachen.

Wildberger: „Glasfaser in jede Wohnung“

Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die Reform bündele eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, „um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen“.
Oft endet Glasfaser bisher am Haus. Die Neuregelungen sollen Telekommunikationsfirmen gegenüber Gebäudebesitzern ein sogenanntes Recht auf Vollausbau einräumen.
Liegt Glasfaser an, aber im Gebäude fehlt noch die Infrastruktur, sollen Anbieter auch dort die entsprechende Verkabelung legen dürfen. Alternative: Gebäudeeigentümer kümmern sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst um die hausinterne Glasfaser-Verkabelung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Beschleunigt werden sollen zudem Verfahren bei der Glasfaserverlegung in der Fläche durch kürzere Genehmigungsfristen und die Möglichkeit für Bauunternehmen, früher mit den Arbeiten zu beginnen.
Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. (dpa/red)
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BKA meldet Schlag gegen internationales Rauschgiftnetzwerk

Dem Bundeskriminalamt ist ein Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen. Wie die Behörden mitteilten, wurden in insgesamt 15 Objekten richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vollstreckt. Die Maßnahmen fanden zeitgleich in NRW, Hessen und Bulgarien statt.
Bei der Aktion arbeiteten das Bundeskriminalamt, die Polizei Nordrhein-Westfalen, die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft Varna in Bulgarien zusammen.
Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, darunter eine scharfe Schusswaffe, etwa 20.000 Euro Bargeld und eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln, sichergestellt.

Eine Festnahme

Im Zuge der Maßnahmen wurde einer der Hauptbeschuldigten vorläufig festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Er sollte noch heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dinslaken vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Internationales Firmennetzwerk

Die Ermittlungen richten sich gegen ein Netzwerk aus elf Beschuldigten verschiedener Nationalitäten im Alter zwischen 26 und 63 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, ein Firmennetzwerk aufgebaut zu haben, um erhebliche Mengen an Rauschgift aus Südamerika und Thailand illegal nach Deutschland einzuführen.
Bereits eine Lieferung von 140 Kilogramm Marihuana konnte sichergestellt werden. Zudem steht das Netzwerk im Verdacht, mehrere Millionen Euro ungeklärter Herkunft ins Ausland transferiert zu haben.
Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall geführt. (dts/red)
 
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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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Vor Sozialgipfel: CDU erwartet klares Lagebild zur Wirtschaft

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat an das heutige Treffen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik eine klare Erwartung.
Er erwarte, dass alle Beteiligten das gleiche Lagebild hätten, sagte Linnemann den Sendern RTL und ntv. Das Lagebild sei ganz einfach: Die Wirtschaft müsse wieder ins Laufen kommen.
„Wir haben keine Bodenschätze, wir haben was in der Birne, das müssen wir nutzen“, so der CDU-Politiker. Man müsse nach vorne kommen, und das habe vor allem etwas mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun.

Viele Streitpunkte, drei Stunden Treffen am Abend

Linnemann erklärte: Wenn alle am Abend teilten, dass man wieder wettbewerbsfähiger werden müsse, und vielleicht auch das eine oder andere Instrument, die eine oder andere Maßnahme teile, was dafür gemacht werden müsse im Bereich Steuern, Energie, Bürokratie, dann wäre man einen Schritt weiter.
Auch wenn alle Beteiligten einander zuhören würden, zeige die Geschichte ganz klar: Am Ende werde es die Politik sein, die die Entscheidung zu tragen habe.
Die Gewerkschaften würden nicht jubeln, auch bei vielen Themen die Arbeitgeberverbände nicht, sagte Linnemann. Auch wenn die Politik die Verantwortung trage, sei die Sozialpartnerschaft ein hohes Gut in Deutschland. Dass man nicht nur im Gespräch sei, sondern versuche, auch einen Pfad zusammen zu beschreiben, halte er für wichtig.
Auf die Frage, ob man alle Streitpunkte bei Rente, Steuer, Krankenkassenreform, Arbeitszeitgesetz und Bürokratieabbau in dem dreistündigen Treffen abarbeiten könne, sagte Linnemann: „Dann dauert es halt ein bisschen länger. Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass da einer abends noch einen Termin danach gesetzt hat. Also mir ist das völlig egal. Hauptsache, es kommt was bei rum.“
Eine Nachtsitzung hält Linnemann aber nicht für realistisch. „Nee, das glaube ich nicht, ich denke mal, so um 23:00 Uhr ist das Ding rum.“

Müller: Industrie verliert pro Monat 10.000 Arbeitsplätze

Sepp Müller, Vizefraktionschef der Union im Bundestag, fordert alle Beteiligten zu Zugeständnissen auf. Niemand solle „rote Linie“ ziehen, sagte Müller im ZDF-„Morgenmagazin“. Der Wohlstand in Deutschland sei „nicht für die nächsten Generationen gesichert“, das Land brauche Strukturreformen.
„Wir brauchen alle Seiten, alle Seiten an einem Tisch“, fügte Müller hinzu. Das gelte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Land benötige Wirtschaftswachstum, damit der Sozialstaat finanzierbar bleibe.
Gewerkschaften sollten beachten, dass in der Industrie aktuell 10.000 Arbeitsplätze pro Monat verlorengingen.
Arbeitgeberverbände sollten nicht vergessen, dass Deutschland nie zu den günstigen Standorten gehört habe, sagte Müller. Seine Stärke seien Innovationen gewesen, die durch gut bezahlte Jobs und „gute Tarifverträge“ möglich wurden.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition beraten am Abend im Kanzleramt in Berlin mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden unter anderem über die geplanten Reformen im Sozialbereich.
Bei dem Treffen unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll es laut Bundesregierung um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“ gehen. Entscheidungen sollen allerdings noch nicht getroffen werden. (afp/red)
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Steuerdaten: Jeder 13. zahlt den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 besteuerte der deutsche Staat rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entspricht dies einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.
Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

Jahreseinkommen von 58.597 bei einem Single

In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch sind Steuerpflichtige unterschiedlich stark belastet.
Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Reichensteuer ab Jahreseinkommen von 277.826 Euro

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen).
Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.

Anteile der Spitzensteuerzahler deutlich gestiegen

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst.
Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusät
zlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 Prozent.

Gesamteinkünfte stiegen um 127 Milliarden Euro

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr.
Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 Prozent) gegenüber 2021 entspricht. (dts/red)
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Neue Lücke: Defizit der Krankenkassen steigt auf 18,8 Milliarden Euro

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den Angaben zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent. Dies liege über den Jahres-Projektionen des Gesundheitsministeriums. Dieses sei bislang für das Gesamtjahr von einem Ausgabenanstieg von 6,5 Prozent ausgegangen.

Neue Lücke statt Puffer

Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/afp/red)
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Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung?


In Kürze:

  • Die Bundestagspolizei prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung, nachdem auf einem Balkon der AfD-Fraktion eine Deutschlandfahne geschwenkt worden war.
  • Beatrix von Storch verwies auf eine sichtbare Regenbogenflagge in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude.
  • Die Hausordnung untersagt das Anbringen von Fahnen, Plakaten oder Aufklebern an Gebäudeteilen, nicht jedoch das bloße Zeigen oder Halten von Fahnen.

 
Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnen-Affäre gekommen. Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionsbürobereichs Demonstranten zugewunken. Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechchöre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf dem AfD-Balkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.

Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Balkon ein

Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon. Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden. Der Sachverhalt sei „noch in der Klärung“, es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam. Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe. Der angesprochene Beamte entgegnete: „Das nehmen wir dann mit auf.“

Was die Hausordnung erlaubt – und was nicht

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März 2025 in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden. In Absatz 2 der Hausordnung wird untersagt, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies zuvor genehmigt wurde.
Zudem heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt. Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art „unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“.
Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen. Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine „von außen sichtbare Fassade“. Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht. Zudem handelt es sich weder um ein „Spruchband“ noch um ein „Transparent“ im Sinne der Regelung.

Im Vorjahr: Bundestagspolizei entfernt Regenbogen-Devotionalien wegen Hausordnung

Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenbogenflagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist. Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz, und sie ist weder „angebracht“ noch „ausgehängt“.
Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres. Damals hatte sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem „Tagesspiegel“ über eine „Jagd auf Regenbogenfahnen“ beklagt. Man sei, so erklärte sie, sogar dazu gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Auch die Linksabgeordnete Stella Merendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hatten damals „mehrfache“ Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert. In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbar an Gebäudeteilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem „Routinevorgang“. Seit März 2025 gelten im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Neuer Rekord: 301 Milliarden Euro für 19,1 Millionen Rentner gezahlt

Die Zahl der Rentner in Deutschland hat einem Bericht zufolge einen neuen Rekordwert erreicht.
„Insgesamt wurden Ende 2025 rund 19,1 Millionen Altersrenten gezahlt. Dies ist ein neuer Höchststand“, heißt es nach Angaben der „Rheinischen Post“ in einem Bericht der Deutschen Rentenversicherung. Die Ausgaben für die Renten beliefen sich demnach auf rund 301 Milliarden Euro.
„Für einen Großteil der Haushalte in Deutschland ist die Rente die wichtigste Einkommensquelle im Alter“, erklärte Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der DRV-Vertreterversammlung.
„Die Politik muss dies in ihren Entscheidungen berücksichtigen und dafür Sorge tragen, dass Rentenleistungen auch in Zukunft verlässlich bleiben“, fügte er mit Blick auf die derzeitigen Reformdebatten hinzu.

Fast jeder Dritte Neurentner nimmt Abschläge in Kauf

Fast jeder Dritte geht den Angaben zufolge mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand: „Rund 30 Prozent aller neu beginnenden Altersrenten waren 2025 mit Abschlägen behaftet. Im Durchschnitt wurden diese Renten rund 33 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen“, heißt es in dem Bericht.
Spitzenvertreter der Regierungskoalition beraten am Mittwochabend im Kanzleramt mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die geplanten Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft.
Das Treffen unter Vorsitz von Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist auf drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“. Entscheidungen sollen nicht getroffen werden.

Ver.di warnt vor Einschnitten bei der Rente

Vor dem Treffen warnte Verdi-Chef Frank Werneke vor Einschnitten bei der Rente. „Die Renten sind aus guten Gründen an die Reallohnentwicklung gekoppelt“, sagte Werneke der „Augsburger Allgemeinen“. Die Gewerkschaften würden entschieden Widerstand gegen Vorstöße leisten, diesen Mechanismus außer Kraft zu setzen.
Überlegungen zur Änderung oder Aussetzung des Mechanismus‘ zur Rentenberechnung waren jüngst aus den Reihen der Arbeitgeber und der Jungen Union gekommen. (afp/red)
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Größere Krankenkassen-Finanzlücke 2027 erwartet

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/red)
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9. Juni: ZDF-Doku führt zu Kündigung | Neues Kampfjet-Projekt | Buckelwal in die Fabrik

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ZDF-Doku führt zu Kündigung

Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen. Er hatte darin das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen berichtet. Die Stadt Bremen begründet die Kündigung mit Diffamierung und Vertrauensverlust. Das Arbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Entlassung rechtmäßig war.

Neues Kampfjet-Projekt

Nachdem das deutsch-französische Kampfjet-Projekt FCAS eingestellt wurde, plant ein Bündnis aus acht Firmen die Entwicklung einer europäischen Alternative. Zu den Beteiligten gehören unter anderem Airbus, Liebherr und Hensoldt. Weitere Details wollen die Partner bei der offiziellen Unterzeichnung des Positionspapiers auf der Luftfahrtmesse ILA in Berlin bekannt geben.

Buckelwal in die Fabrik

Die Überreste des Buckelwals „Timmy“ werden nun vom Strand entfernt. Nach der Obduktion hat die Firma Daka Dänemark den Kadaver übernommen. Das gesamte Fett wird zu Biodiesel verarbeitet. Knochen, Sehnen und Haut werden zu einem Mehl verarbeitet, das in einer Zementfabrik verbrannt wird. Einige Knochen werden zudem an das Naturhistorische Museum in Kopenhagen gegeben.

Demonstration gegen Bundesregierung

Am Montag demonstrierten in Berlin Tausende Menschen aus ganz Deutschland für den Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Auch die Abschaffung der CO2-Steuer sowie die Senkung von Energiesteuern und Netzentgelten wurden gefordert. Zu der Demonstration hatte die Initiative „Eine Million“ aufgerufen.

Palantir-Software im Reichsbürgerfall

Im Fall Johanna Findeisen stellt die Verteidigung die Rechtmäßigkeit des Beweismittels infrage. Dieses wurde mit dem Analysetool HessenData erhoben, das auf Software der US-amerikanischen Firma Palantir basiert. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei Risiken für die Grundrechte. Findeisen ist angeklagt, gemeinsam mit der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß einen Staatsstreich vorbereitet zu haben.
 
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Kanzleramt-Gipfel: Koalition fordert Kompromisse

Vor dem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt am Mittwoch hat die schwarz-rote Koalition an die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten appelliert.
„Wir brauchen jetzt weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstag, 9. Juni.

Fahrplan für den Wirtschafts-Pakt

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, Deutschland sei immer gut gewesen, wenn Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften in schwierigen Zeiten zusammengestanden hätten.
Für das Treffen im Kanzleramt sind am Mittwochabend drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“.
Entscheidungen zu Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft wollen CDU, CSU und SPD dann bei einem Koalitionsausschuss fällen. Miersch nannte dafür nun den 1. Juli als Termin.
Er hoffe, dass sich bei dem Treffen am Mittwoch ein „gemeinsames Verständnis“ der aktuellen Probleme und der nötigen Lösungen ergebe, sagte Unionsfraktionschef Spahn.

Gemeinsame Basis für die Wirtschaft

Die von der Koalition geplanten Reformen hätten das „übergeordnete Ziel“, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und „vor allem Wachstum ohne neue Schulden möglich machen“.
Er sei überzeugt, „dass Entscheidungen dann noch besser werden können, wenn sie von Gewerkschaften und Arbeitnehmern gemeinsam mitgetragen werden“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann appellierte an die gesellschaftliche Verantwortung der Sozialpartner. Sie hätten in der Vergangenheit „Großes für dieses Land geleistet“, sagte er. „Und wir sind zuversichtlich, dass das auch mit dem Blick in die Zukunft gelingen kann.“
SPD-Fraktionschef Miersch nannte die Zusammenkunft mit Gewerkschaften und Arbeitgebern „ein sehr entscheidendes Treffen“.
Es müsse ausgelotet werden, inwieweit eine „gemeinsame Basis“ bei Reformen und der Stärkung der Wirtschaft gefunden werden könne. Miersch bezeichnete die Gespräche am Mittwoch dabei als „Auftakt“.

Forderungen nach klaren Prioritäten

Aus seiner Sicht dürfe das Treffen mit den Sozialpartnern „nicht nur ein Kaffeekranz sein, der eine Eintagsfliege darstellt.“
Wirtschaftsverbände forderten, am Mittwoch Prioritäten sowie einen zeitlichen Rahmen bei Reformen abzustecken. Es gehe darum, „möglichst große Schnittmengen in zentralen und teils hoch umstrittenen Reformfeldern auszuloten“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände seien bereit, „im Rahmen eines Gesamtpakets für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ihren Anteil an notwendigen Kompromissen zu tragen“.
Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner warnte in der Debatte um Einsparungen davor, „Gelder pauschal mit dem Rasenmäher zu kürzen“.
Stattdessen forderte sie in den Zeitungen der Funke Mediengruppe eine gezielte Industriepolitik mit klaren Investitionsprioritäten, um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Sozialverbände warnen vor Kürzungen

Sozialverbände warnten vor Einschnitten für Normal- und Geringverdiener. „Von der Koalition erwarten wir, dass sie die über Jahrzehnte gewonnenen sozialen Errungenschaften für die Menschen nicht einfach über Bord schmeißt, weil angeblich kein Geld da sei“, sagte der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Michael Groß der Nachrichtenagentur AFP.
Er forderte, bei der Finanzierung der Sozialsysteme „den Blick verstärkt auf die Einnahmenseite“ zu richten statt „immer wieder über Einsparmöglichkeiten in den Systemen zu diskutieren“.
Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, erhofft sich von der Runde im Kanzleramt „Entscheidungen, die Reformen nicht als Kürzungsprogramm verstehen“.
Es müsse vielmehr um einen Auftrag gehen „für mehr soziale Sicherheit, gerechte Finanzierung und spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen“, sagte sie AFP. „Starke Schultern“ müssten dabei „mehr Verantwortung übernehmen“.

Gutverdiener stärker in die Pflicht

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte, Gutverdiener stärker in die Pflicht zu nehmen.
So müsse eine gerechte Einkommenssteuerreform „die breite Mehrheit entlasten und über eine stärkere Besteuerung Superreicher refinanziert werden“, sagte sie im Gespräch mit AFP.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Treffen im Kanzleramt „eigentlich viel zu spät“. Es dürfe „nicht alleine ein Kaffeekränzchen“ bleiben, „sondern es müssen dann auch reale Ergebnisse daraus folgen, wenn man die Sozialpartner ernst nimmt.“ (afp/red)
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Eudi-Wallet-Start in Gefahr: Deutschlands digitale Brieftasche im Chaos-Modus

Der Zeitplan für Deutschlands geplante digitale Brieftasche, die sogenannte Eudi-Wallet, gerät zunehmend ins Wanken.
Weniger als sieben Monate vor dem avisierten Starttermin am 2. Januar 2027 mehren sich die Anzeichen, dass das Prestigeprojekt von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden kann.
Das berichtet der „Tagesspiegel“ nach Gesprächen mit zahlreichen am Projekt beteiligten Akteuren. Demnach leidet das Projekt unter chaotischem Projektmanagement und ständig verschobenen Fristen.

Interessenkonflikte und ignorierte Risiken

Die federführende Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) hatte 2024 den Auftrag übernommen – obwohl sie für die operative Umsetzung eines solchen Großprojekts nicht konzipiert ist.
Hinzu kommen Interessenkonflikte: Der Projektleiter arbeitete parallel für die Open Wallet Foundation (OWF), eine Lobbyorganisation der Digitalidentitäts-Branche, deren CTO zugleich in der Sprind-Jury saß. Die Sprind sieht darin kein Problem.
Sorgen gibt es auch, was die technische Sicherheit betrifft. Intern sollen Sicherheitsbedenken aufgetaucht sein, die weit über Verfahrensfragen hinausgehen, berichten Insider. Im Hintergrund sei zu hören, dass diese Bedenken sowohl von der Sprind als auch der BSI-Hausleitung ignoriert worden sein sollen.

Verbraucherschützer warnen vor Daten-Risiko

Das BSI zieht sich auf die Aussage zurück, man könne eine abgeschlossene Sicherheitsbewertung erst abgeben, wenn die Entwicklung vollständig vorliegt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor einem „Cookie-Banner 2.0“: Ohne technische Schutzmechanismen müssten Nutzer bei jeder Datenabfrage selbst entscheiden, ob diese legitim ist – mit weit sensibleren Daten als bisher.
Zudem bleibt die Wallet zum geplanten Starttermin inhaltlich weit hinter den Erwartungen zurück. Verfügbar sein sollen zunächst nur Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie einfache digitale Nachweise.
Qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonyme, Zahlungsautorisierung und Datenportabilität fehlen zum Start. Auch der sogenannte Zero-Knowledge-Proof wird nicht rechtzeitig einsatzbereit sein – ein Verfahren, das etwa den Nachweis des Mindestalters ermöglicht, ohne das Geburtsdatum selbst preiszugeben. (dts/red)
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Phosphor am Ostsee-Strand: Kampfmittelräumdienst rückt aus

Ein Klumpen weißen Phosphors hat sich auf einem Steg der Seebadeanstalt Heikendorf an der Kieler Förde selbst entzündet.
Wie das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein mitteilte, wurde der Kampfmittelräumdienst am Sonntagnachmittag gegen 16.45 Uhr alarmiert und beseitigte den Klumpen von der Größe eines Tennisballs fachgerecht.
Es wird vermutet, dass eine Möwe den Phosphorklumpen aus dem Wasser gefischt und auf dem Steg fallen gelassen hatte.
Bis zum Eintreffen der Experten wurde der brennende Phosphor zurück ins Wasser geworfen. Verletzt wurde niemand.
Der Kampfmittelräumdienst warnt in diesem Zusammenhang erneut vor angeschwemmtem weißem Phosphor an Nord- und Ostseestränden.
Die meist aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden Überreste können Bernstein ähneln und sich beim Trocknen selbst entzünden.
Dabei entstehen schwer löschbare Brände, die schwere Verbrennungen und giftige Dämpfe verursachen können.

Granaten, Torpedos, Minen: Viel Altmunition in der Ostsee

Im Bereich der deutschen Nord- und Ostseeküste liegen schätzungsweise 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Kriegsmunition auf dem Meeresgrund.
Die Munitionshüllen rosten immer stärker durch, und dabei treten Schadstoffe aus, wie die Direktorin des Kieler Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung (Geomar), Katja Matthes, im vergangenen Jahr auf einer Tagung zur Bergung der Altlasten sagte.
In der südwestlichen Ostsee seien bereits rund 3.000 Kilogramm giftige Chemikalien freigesetzt worden.
Die Bundesregierung hat für ein Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Erste Bergungen haben bereits stattgefunden. Experten wollen einen konkreten Fahrplan für eine Bergung von Altmunition aus der Ostsee erarbeiten. (dpa/red)
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Bund plant KI-Sicherheitsinstitut für bessere Risikoanalyse

Die Bundesregierung will Chancen und Risiken neuer KI-Modelle mit Hilfe eines neuen Gremiums künftig besser einschätzen können. Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dazu die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts, wie die Regierung mitteilte.
Das neue Institut für Künstliche Intelligenz, das noch keinen Namen hat, ist in der Anfangsphase als virtuelle Institution geplant, wobei Strukturen und Kompetenzen der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genutzt werden sollen.
In einem zweiten Schritt soll dann ein Standort gefunden werden. Wann das sein wird, steht aber noch nicht genau fest. Ein BSI-Sprecher sagt, mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung bei KI sei es den federführenden Ministerien – das sind das Bundesinnenministerium und das Digitalministerium – wichtig, hier zügig voranzukommen.

Zwei Aspekte von Sicherheit stehen im Fokus

In den Blick nehmen soll das Institut KI-Security, also den Schutz vor Angriffen und die Cybersicherheit, aber auch KI-Safety – hier geht es um sichere KI-Produkte, die keine gefährlichen Aktionen auslösen und zum Beispiel keinen Horrorfilm vorschlagen, wenn der Nutzer nach einem Kinderfilm fragt.
Das Institut soll die Kapazitäten zur Analyse der Fähigkeiten moderner KI-Modelle inklusive ihrer Risiken bündeln.
Das Institut soll sich ferner stärker mit vergleichbaren ausländischen Instituten austauschen und auf einheitliche Standards im Umgang mit KI mit internationalen Partnern hinwirken.
Zahlreiche Staaten verfügen bereits über solche Institute, in Deutschland nahm bisher das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie Aufgaben in diesem Bereich wahr.
Ein internationales Treffen zur Standardisierung von KI-Standards fand etwa im Dezember in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul statt, bei dem das BSI vertreten war.

Digitalminister Wildberger: „Experten auf Weltniveau“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte am Rande eines EU-Treffens in Luxemburg an, das KI-Institut solle mit „Top-Expertise von Experten auf Weltniveau“ ausgestattet sein.

Wildberger fordert „Weltniveau“: Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Rande des EU-Treffens in Luxemburg zur Personalausstattung des neuen KI-Instituts. (Archivbild).

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Sie sollen neue Modelle wie etwa Claude Mythos demnach schnell testen, bewerten und die Bundesregierung sowie die Verwaltung dazu beraten. Ein Vorbild sei das britische KI-Sicherheitsinstitut.
Zuletzt sorgte die vom US-Unternehmen Anthropic entwickelte Software Mythos für Aufsehen, da sie in verschiedenen Programmen zum Teil über Jahrzehnte unentdeckt gebliebene Sicherheitslücken fand.
Die Bundesregierung erhielt zunächst keinen Zugang zu dem neuen Tool. Das BSI sei in Kontakt mit Anthropic, hieß es vom BSI auf Nachfrage.
Wie der BSI-Sprecher weiter mitteilte, soll die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland werden. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, wobei ein Teil der Regelungen ab dem 2. August 2026 verbindlich wird.
Kern der Verordnung ist eine Einteilung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – dazu zählen etwa Chat-GPT von Open AI oder Gemini von Google – in Risikoklassen, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Gesetze zur Versorgung in Krisenzeiten auf dem Prüfstand

Der Sicherheitsrat unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befasste sich ferner mit der sicherheitspolitischen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Beschlossen wurde zudem, Gesetze zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und kritischer Infrastruktur zu überprüfen und sie an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte den Nationalen Sicherheitsrat im vergangenen Jahr gegründet, um auf Krisen und Bedrohungen aller Art schnell und effektiv reagieren zu können.
Neben Mitgliedern der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden können auch Vertreter der Länder eingeladen werden. (dpa/red)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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„Merz muss weg“: Demonstration sorgt für Staus in Berlin


In Kürze:

  • In Berlin demonstrierten am Montag mehrere Tausend Menschen unter dem Motto „Merz muss weg“.
  • Die Polizei sprach von etwa 2.000 Teilnehmern, der Veranstalter nannte deutlich höhere Zahlen.
  • Organisiert wurde die Kundgebung vom „Projekt M1llion“, das verschiedene politische Forderungen erhebt.
  • Die Demonstration verlief laut Polizei ohne besondere Zwischenfälle.

Zu zeitweisen Verkehrsbehinderungen auf der Straße des 17. Juni und in Berlin-Mitte kam es am Montag, 8. Juni, infolge einer Kundgebung. Unter dem Motto „Merz muss weg“ versammelten sich Polizeiangaben zufolge etwa 2.000 Personen zu einem Demonstrationszug, der sich vom Platz des 18. März aus in Bewegung setzte.
Der Veranstalter selbst spricht unter Verweis auf zwei nicht näher bezeichnete „Forschungsinstitute“ von 13.200 bis 14.500 Teilnehmern. Der RBB nannte die Zahl von 4.000. Angemeldet war die Kundgebung für 10.000 Teilnehmer.

Demonstration gegen Merz verlief „ohne besondere Vorkommnisse“

Zuvor hatte die Polizei einige Personen umleiten müssen, die mit Fahrzeugen zu der Demonstration anreisen wollten. Offenbar hatten in sozialen Medien unzutreffende Meldungen die Runde gemacht, wonach deren Ausgangspunkt problemlos auch mit dem Fahrzeug zu erreichen sei. Allerdings waren die Parkplätze in dem Bereich bereits ausgelastet – deshalb wiesen die Beamten Teilnahmewillige an, in der weiteren Umgebung zu parken und mit dem ÖPNV anzureisen.
Die anschließende Demonstration selbst verlief einem Polizeisprecher zufolge „ohne besondere Vorkommnisse“. Mobilisiert zu der Kundgebung hatte eine Gruppe mit dem Namen „Projekt M1llion“. Ihr Initiator ist der Handwerker und Influencer Marcel Baldauf aus dem sächsischen Pirna. Er betreibt unter anderem eine private Facebook-Gruppe für „Krisenvorsorge und -hilfe“.
Zur Teilnahme wurde bundesweit aufgerufen – hauptsächlich über soziale Medien und Telegram-Gruppen. Der Initiator bewarb auch eine Petition für den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz, die bis dato mehr als 351.000 Unterzeichner fand. Zu den prominenteren Rednern der Versammlung gehörte der Autor und frühere Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer.

Kundgebung als überparteilich deklariert – AfD-Vertreter sprachen und winkten

Auch der AfD-MdB Thomas Stephan sprach ein Grußwort. Zudem begrüßten einige AfD-Abgeordnete den Demonstrationszug vom Balkon ihres Abgeordneten-Bürobereiches aus. Die Veranstaltung selbst war als überparteilich deklariert, Teilnehmer sollten auch keine Parteilogos verwenden.
Jenseits der Forderung nach einem Rücktritt von Kanzler Merz waren die Positionen, die Teilnehmer auf Transparenten artikulierten, unterschiedlich. Im Wesentlichen orientierten sie sich an dem sogenannten 11-Punkte-Programm, das auf der Website des „Projekts M1llion“ zu finden ist.
Neben dem Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gehört dazu auch „keine weiteren finanziellen Zahlungen an Kriegsbeteiligte aller Art“. Zudem fordert die Vereinigung „Echte direkte Demokratie nach dem Schweizer System“. Bundesweite Volksentscheide sind in Deutschland verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Bislang gibt es sie hauptsächlich auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern auf Landesebene – etwa in Hamburg, wo im Vorjahr eine Mehrheit für strengere Klimaschutzbestimmungen votierte.

Initiative hinter Demonstration gegen Merz stellt „11-Punkte-Programm“ vor

Weitere Punkte betreffen die CO₂-Steuer, die Energiesteuern und Netzentgelte, die als erhebliche Belastung für den Mittelstand wahrgenommen werden. Günstige und sichere Energieversorgung ist zudem ein Anliegen, das vom „Projekt M1llion“ als Schwerpunkt herausgestellt wird.
Um Treibstoff einzusparen, fordert die Initiative ein bundesweites 29-Euro-Ticket. Das Projekt fordert zudem ein Ende des „GEZ-Zwangsbetrages“ und die Einführung einer „knallharten Politikerhaftung“.
Weitere Forderungen erhebt das Projekt mit Blick auf die Einwanderungspolitik. So verlangt man einen nicht näher spezifizierten „Migrationsstopp“ und eine „Neuausrichtung der Migrationspolitik“. Es solle „gleiche Leistung für alle mit reinen Asylleistungen“ geben. Zudem fordert man „Kein Bürgergeld für Asylbewerber“.
Offen bleibt, wie man die rigide Migrationspolitik, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand voraussetzen würde, auf die gleichzeitige Forderung nach einer „Verschlankung des Staatsapparates und radikalen Entbürokratisierung“ abstimmen will.
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Initiative fordert Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen


In Kürze:

  • In Berlin demonstrierten am Montag mehrere Tausend Menschen für einen Rücktritt der Bundesregierung.
  • Die Polizei sprach von etwa 4.000 Teilnehmern, der Veranstalter nannte deutlich höhere Zahlen.
  • Organisiert wurde die Kundgebung vom „Projekt M1llion“, das verschiedene politische Forderungen erhebt.
  • Die Demonstration verlief laut Polizei ohne besondere Zwischenfälle.

Zu zeitweisen Verkehrsbehinderungen auf der Straße des 17. Juni und in Berlin-Mitte kam es am Montag, 8. Juni, infolge einer Kundgebung. Kernforderung war dabei der Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Laut Polizeiangaben nahmen rund 4.000 Personen an der Kundgebung und dem anschließenden Demonstrationszug, der sich vom Platz des 18. März aus in Bewegung setzte, teil. Die Teilnehmerzahl wurde Epoch Times auf Nachfrage durch einen Polizeisprecher mitgeteilt.
Der Veranstalter selbst spricht unter Verweis auf zwei nicht näher bezeichnete „Forschungsinstitute“ von 13.200 bis 14.500 Teilnehmern. Angemeldet war die Kundgebung für 10.000 Teilnehmer. Gegenüber Epoch Times schätzte er die Teilnehmerzahl auf 8.000 bis 10.000.

Demonstration verlief „ohne besondere Vorkommnisse“

Zuvor hatte die Polizei einige Personen umleiten müssen, die mit Fahrzeugen zu der Demonstration anreisen wollten. Offenbar hatten in sozialen Medien unzutreffende Meldungen die Runde gemacht, wonach deren Ausgangspunkt problemlos auch mit dem Fahrzeug zu erreichen sei. Allerdings waren die Parkplätze in dem Bereich bereits ausgelastet – deshalb wiesen die Beamten Teilnahmewillige an, in der weiteren Umgebung zu parken und mit dem ÖPNV anzureisen.
Die anschließende Demonstration selbst verlief einem Polizeisprecher zufolge „ohne besondere Vorkommnisse“. Mobilisiert zu der Kundgebung hatte eine Gruppe mit dem Namen „Projekt M1llion“. Ihr Initiator ist der Handwerker und Influencer Marcel Baldauf aus dem sächsischen Pirna. Er betreibt unter anderem eine private Facebook-Gruppe für „Krisenvorsorge und -hilfe“.
Zur Teilnahme wurde bundesweit aufgerufen – hauptsächlich über soziale Medien und Telegram-Gruppen. Der Initiator bewarb auch eine Petition für den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz, die bis dato mehr als 351.000 Unterzeichner fand. Zu den prominenteren Rednern der Versammlung gehörte der Autor und frühere Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer.

Kundgebung als überparteilich deklariert – AfD-Vertreter sprachen und winkten

Auch der AfD-MdB Thomas Stephan sprach ein Grußwort. Zudem begrüßten einige AfD-Abgeordnete den Demonstrationszug vom Balkon ihres Abgeordneten-Bürobereiches aus. Die Veranstaltung selbst war als überparteilich deklariert, Teilnehmer sollten auch keine Parteilogos verwenden.
Jenseits der Forderung nach einem Rücktritt der Bundesregierung waren die Positionen, die Teilnehmer auf Transparenten artikulierten, unterschiedlich. Im Wesentlichen orientierten sie sich an dem sogenannten 11-Punkte-Programm, das auf der Website des „Projekts M1llion“ zu finden ist.
Neben dem Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gehört dazu auch „keine weiteren finanziellen Zahlungen an Kriegsbeteiligte aller Art“. Zudem fordert die Vereinigung „Echte direkte Demokratie nach dem Schweizer System“. Bundesweite Volksentscheide sind in Deutschland verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Bislang gibt es sie hauptsächlich auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern auf Landesebene – etwa in Hamburg, wo im Vorjahr eine Mehrheit für strengere Klimaschutzbestimmungen votierte.

Initiative stellt „11-Punkte-Programm“ vor

Weitere Punkte betreffen die CO₂-Steuer, die Energiesteuern und Netzentgelte, die als erhebliche Belastung für den Mittelstand wahrgenommen werden. Günstige und sichere Energieversorgung ist zudem ein Anliegen, das vom „Projekt M1llion“ als Schwerpunkt herausgestellt wird.
Um Treibstoff einzusparen, fordert die Initiative ein bundesweites 29-Euro-Ticket. Das Projekt fordert zudem ein Ende des „GEZ-Zwangsbetrages“ und die Einführung einer „knallharten Politikerhaftung“.
Weitere Forderungen erhebt das Projekt mit Blick auf die Einwanderungspolitik. So verlangt man einen nicht näher spezifizierten „Migrationsstopp“ und eine „Neuausrichtung der Migrationspolitik“. Es solle „gleiche Leistung für alle mit reinen Asylleistungen“ geben. Zudem fordert man „Kein Bürgergeld für Asylbewerber“.
Offen bleibt, wie man die rigide Migrationspolitik, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand voraussetzen würde, auf die gleichzeitige Forderung nach einer „Verschlankung des Staatsapparates und radikalen Entbürokratisierung“ abstimmen will.
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Kein Bußgeld nach Einsatzfahrt: Freispruch für Feuerwehrmann in Sachsen

Ein Feuerwehrmann aus dem sächsischen Taucha hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Einsatzfahrt gewehrt.
Das Amtsgericht Eilenburg sprach den Mann am Dienstag vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit frei, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Mann war im Mai 2025 bei einer Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Taucha in einem Baustellenbereich geblitzt worden.
Die Stadt verhängte gegen ihn ein Bußgeld von anfangs mehr als 360 Euro, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 39 Stundenkilometer überschritten habe. Zudem bekam der Mann ein einmonatiges Fahrverbot.

Widerspruch, Austritt aus der FFW

Der Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und trat nach mehr als 30 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Der Fall machte über Sachsen hinaus Schlagzeilen.
Nach Überzeugung des Amtsgerichts galt in dem betreffenden Straßenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, weshalb von einer Tempoüberschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen war.
Vor diesem Hintergrund habe der Feuerwehrmann „die Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer gebührend berücksichtigt und seine Sonderrechte als Einsatzfahrer eines Rettungsfahrzeugs noch angemessen ausgeübt“, teilte das Gericht mit.

Formale Gründe

Das Gericht nannte formale Gründe. Zwar war die Stelle, an welcher der Kläger geblitzt wurde, demnach mit einem Tempo-30-Schild versehen.
Jedoch sei diese Höchstgeschwindigkeit nach Feststellung des Gerichts nicht wirksam angeordnet worden.
Für jedes Verkehrsschild, das im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt wird, habe die zuständige Verwaltungsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)