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26. Juni: Altersfreigabe verweigert | Lebenslange Haft nach Anschlag | Razzia in Berlin

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Altersfreigabe verweigert

Die FSK verweigert dem Thriller „Citizen Vigilante“ des Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe. Ohne diese ist ein regulärer Vertrieb in Deutschland unmöglich. Boll wirft der Prüfstelle politische Motive vor, da der Film Selbstjustiz gegen korrupte Beamte und kriminelle Migranten zeigt und dabei auf reale Fälle wie den Hamburger Stadtpark-Fall verweist. Elon Musk veröffentlichte den Film daraufhin vollständig auf X.

Lebenslange Haft nach Anschlag

Taleb A., der Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn heute des Mordes in sechs Fällen sowie des vielfachen versuchten Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt war mit einem Mietwagen in eine Menschenmenge gerast.

VW streicht 100.000 Stellen

Laut einem Medienbericht will der Autokonzern Volkswagen weltweit bis zu 100.000 Stellen abbauen. In Deutschland sollen vier Werke davon betroffen sein. Zudem wird eine Ausgliederung der Kernmarke Volkswagen geprüft. Arbeitnehmervertreter kündigten Widerstand an. Der Konzern selbst hat die Pläne bislang nicht bestätigt.

Razzia in Berlin

Am Donnerstag ist es in Berlin zu mehreren Hausdurchsuchungen im Umfeld des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt nun wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung. Anlass war eine Plakataktion. Abgebildet war dort der AfD-Politiker Tino Chrupalla mit Hitlergruß zusammen mit einem Polizisten und einer Reichskriegsflagge.

Angriff bei Straße von Hormus

Laut US-Angaben wurde ein Handelsschiff in der Straße von Hormus von einer iranischen Drohne getroffen. Dieser Vorfall belastet das jüngste Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Nach dem Angriff stoppte die Internationale Seeschifffahrts-Organisation vorerst die Evakuierung von Schiffen aus der Region. Zuvor hatte Teheran gedroht, nur bestimmte Schifffahrtsrouten als sicher einzustufen.
 
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Wegen Karikatur: Hausdurchsuchungen beim Zentrum für politische Schönheit in Berlin


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
  • Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
  • Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
  • Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.

 

Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:

BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.

— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026

Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor

Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.

Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.

Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.

Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“

Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“

Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.

Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.

Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:

„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“

Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.

Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar

Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.

Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.

Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.