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Keine Altersfreigabe für „Citizen Vigilante“: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film kann nicht ins Deutsche Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film darf nicht ins Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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kultur

Wenders vs. Kinski: Wie umgehen mit umstrittener Nacktszene?

Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders‘ Film „Falsche Bewegung“ (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.

Was will Kinskis Anwalt unternehmen?

Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen „Ich“ könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete“.
Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt.
„Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.

Um welche Szene geht es eigentlich?

„Falsche Bewegung“ (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon – gespielt von Kinski.
Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon.
In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht.
Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.

Warum ist die Szene für Kinski problematisch?

Ihr Anwalt Schertz argumentiert: „Es geht darum, dass er als Regisseur damals eine Schauspielerin mit 13 Jahren halbnackt gefilmt hat und auch so im Film zeigt, die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre.
Und diese Szene auch herausgeschnitten werden kann, ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde.“
„Sie fühlte sich in der Rückschau völlig überfordert mit der Situation und auch damals nicht geschützt von ihm. Und sie haben die Szene ja mehrfach gedreht“, sagte Schertz. „Manchmal guckt man auf sein Leben zurück und stellt fest, da sind Dinge passiert, die waren schlicht nicht in Ordnung, die möchte ich korrigiert wissen. Und so war es hier auch.“

„Die möchte ich korrigiert wissen“: Nastassja Kinski über ihren Umgang mit vergangenen Unrechtserfahrungen beim Film. (Archivbild).

Foto: Vittorio Zunino Celotto/Getty Image

Kinski sagte kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“. Sie kritisierte auch die Produktionsbedingungen. „Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt.“ Mit Wenders hatte Kinski etwa auch sein Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht.

Wie reagiert die Filmbranche auf Wenders‘ Rede?

Wenders fragte bei der Gala, bei der er den Ehrenpreis erhielt: Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – weh tue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Er sei mit dieser Frage ziemlich allein und er sei auch ratlos.
Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte. Angenommen, er kürze den Film, dann sei das ein Präzedenzfall. „Dann ist es bei allen anderen Filmen später möglich.
Ich möchte es diskutieren und ich möchte da nicht alleine bleiben“. Die Filmakademie hat sich zu Wenders‘ Vorschlag und zu seiner Rede auf Anfrage bislang nicht geäußert.
Auch Tage später sorgte seine Ansprache aber für Diskussionen. „Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht.
Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen“, kommentierte Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth einen Beitrag ihres Kollegen Clemens Schick bei Instagram.

Wie sollte mit Filmerbe in solchen Fällen umgegangen werden?

Ob man die Geschichte nachträglich korrigieren kann oder soll, hält die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch für eine „sehr grundsätzliche Frage“, wie sie kürzlich im Deutschlandfunk erklärte. Sie berühre alles, was man „Cancel Culture“ oder „Political Correctness“ nenne.
Dann müsse man die ganze Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte angehen, was zum Teil gemacht werde. Brauerhoch hält es für sehr wichtig, die Debatte zu eröffnen, „aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren, denn das sind ja auch wichtige Dokumente“.
Heleen Gerritsen, Künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, äußerte sich nicht zum konkreten Fall, betont aber grundsätzlich die notwendige historische Einordnung alter Filme. „Filmerbe braucht Bewahrung, Forschung und sorgfältige Vermittlung“, sagte sie.
„Wenn historische Filme heute gezeigt werden, sind Einführungen, Gespräche, begleitende Texte oder kuratorische Hinweise notwendig, um ihre Entstehungsbedingungen und ihre Wirkungsgeschichte einzuordnen.
Das gilt besonders dann, wenn Werke aus heutiger Perspektive Fragen nach Machtverhältnissen, Repräsentation oder verletzenden Darstellungen aufwerfen.“
Die Regisseurin Julia von Heinz schlug in einem Instagram-Post vor, die Szene zu kontextualisieren. „Durch Triggerwarnungen und Begleitmaterial. Alle Institutionen, die so einen alten Film noch verleihen oder archivieren, können dieses Begleitmaterial bereithalten“.
Teil des Materials könne etwa ein Interview oder Essay mit Kinski sein, in dem sie ihre Erfahrung beschreibe. Auch symbolisch die Szene aus der Masterkopie herauszuschneiden, wäre eine „einfache und klare Geste. Und würde Filmgeschichte schreiben!“, schrieb sie. Die Regisseurin riet Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.

Gab es so etwas schon einmal?

Schertz bestätigte, dass es bei dem Tatort „Reifezeugnis“ (1977) von
Wolfgang Petersen eine Einigung mit dem NDR gab. Dort spielt Kinski eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat und auch dort nackt gezeigt wird.
Wenders erwähnte in seiner Rede seinen Kollegen Steven Spielberg, der eine Szene im Film „E.T.“ nachträglich verändert hat – und dies später bereute. Die Tatsache, dass Polizisten mit Waffen Kinder gejagt haben, gefiel dem Starproduzenten Jahre später nicht mehr.
In einer Neufassung zum 20-jährigen Jubiläum des Films 2002 ersetzte er die Waffen durch Walkie-Talkies. Jahre später sagte Spielberg, kein Film solle durch die Brille überarbeitet werden, „durch die wir heute schauen, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen.“ Diese Fälle lassen sich aber nicht unbedingt vergleichen. (dpa/red)