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Hausarztpflicht kostet Millionen und spart trotzdem?


In Kürze:

  • Die sogenannte Hausarztpflicht soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Andere Untersuchung kommen auf Mehrkosten im Millionenbereich.
  • Der Widerspruch ist offensichtlich – und dennoch bedeutungslos.
  • Nicht nur die Grundlagen beider Berechnungen sind unterschiedlich, auch was überhaupt untersucht wird, ist verschieden.
  • Die Berichterstattung über beide Werte lässt das wichtigste außen vor.

 
Im Juli sorgten zwei Zahlen für Verwirrung in der Diskussion um die Zukunft der hausärztlichen Versorgung: 160 Millionen Euro Mehrkosten und 169 Euro Ersparnis pro Person – im Rahmen ein und der selben Reform.
Die erste Zahl stammt von der Techniker Krankenkasse : So viel koste sie das Programm „Hausarztzentrierte Versorgung“ jährlich zusätzlich – ohne erkennbaren Nutzen. Die zweite Zahl stammt vom Hausärzteverband Baden-Württemberg und besagt, dass dasselbe Programm pro Versichertem und Jahr 169 Euro einspare.
Mit anderen Worten: Die eine Zahl sagt, die Hausarztzentrierte Versorgung lohnt sich nicht, die andere sagt, sie lohnt sich sehr wohl. Was stimmt denn nun?

Hausarztpflicht – Worum es geht

Bislang können gesetzlich Versicherte weitgehend frei entscheiden, welche Praxis sie aufsuchen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein freiwilliges Gegenmodell: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis, die die Behandlung koordiniert, bei Bedarf an eine Facharztpraxis überweist und dafür besser vergütet wird. Bereits über zehn Millionen Menschen nehmen daran teil.
Dieses Prinzip möchte die Bundesregierung mit dem geplanten Primärarztsystem verbindlich machen. Beschlossen ist diese Hausarztpflicht noch nicht, wohl aber das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli, das laut Hausärzteverband eine „Versorgungsbremse“ für ebenjene HZV enthält. Das Programm soll also gleichzeitig Vorbild und Sparposten sein. Der Streit über seine Wirkung scheint daher vorprogrammiert.

Zwei Zahlen, zwei verschiedene Verträge

Die Rechnung über 160 Millionen Euro Mehrkosten stammt aus einer Untersuchung der Verträge der Techniker Krankenkasse in 13 Bundesländern durch das Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Diese Verträge honorieren die Hausarztpraxis besser, lassen den Versicherten aber den direkten Weg zum Facharzt offen.
Die zweite Zahl – eine Ersparnis von 169 Euro pro Versicherten und Jahr – stammt aus der Evaluation des baden-württembergischen AOK-Vertrags für HZV durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt. Im Unterschied zum TK-Vertrag bindet der AOK-Vertrag 13 Facharztrichtungen seit 2010 fest ein.
In den beiden Evaluationsstudien wird somit gar nicht die Wirksamkeit desselben Instruments verglichen, sondern zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle unter identischem Namen.

Wie die Zahlen wirklich entstehen

Aufschlussreicher ist jedoch die Frage, wie die jeweiligen Zahlen entstehen. In den Rohdaten der AOK-Evaluation kosteten HZV-Versicherte im Jahr 2021 im Schnitt 4.038 Euro, die Vergleichsgruppe hingegen nur 3.975 Euro. Die Hausarztzentrierte Versorgung war also 63 Euro pro Kopf teurer.
Die Ersparnis von 169 Euro erscheint erst nach einer statistischen Bereinigung. Denn HZV-Versicherte sind im Schnitt kränker. Berechnet werden daher reine Modellkosten, oder anders gesagt: Was würden HZV-Versicherte kosten, wenn sie so gesund wären wie die Vergleichsgruppe?
Ähnliches gilt für die 160 Millionen Euro Mehrkosten in der HCHE-Studie der Techniker Krankenkasse. Auch dies ist ein Modellwert, der jedoch auf einem anderen Verfahren zur Konstruktion der Vergleichsgruppe basiert.
Beide Verfahren sind in der Versorgungsforschung etabliert. Das Heidelberger Verfahren vergleicht Niveaus und bereinigt um das, was in den Abrechnungsdaten der AOK beobachtbar ist. Das Hamburger Verfahren vergleicht Veränderungen vor und nach dem Eintritt in eine HZV mit zeitgleichen Veränderungen in der Kontrollgruppe und bereinigt um unbeobachtete, gleichbleibende Unterschiede zwischen den Gruppen. Annahmen und Grenzen diskutiert der Bericht transparent.

Interessant ist, was nicht gesagt wird

Auffallend ist die Wahl des Vergleichsjahres in der AOK-Analyse. Die Kostentabelle bezieht sich auf das Pandemiejahr 2021, in dem sich das Ausgabenmuster „besonders deutlich“ gezeigt habe. Die meistzitierte Kennzahl des Berichts stammt damit aus dem Jahr, in dem der Effekt am deutlichsten ausfiel; neuere Ergebnisse werden nicht berichtet.
Eine zweite offene Frage ergibt sich aus dem zentralen Erfolgsindikator der AOK-Evaluation, den Facharztbesuchen ohne Überweisung. In der Vergleichsgruppe steigen sie zwischen 2012 und 2013 erheblich an, während die HZV-Gruppe fast unverändert bleibt. Der Vorsprung der Hausarztpflicht wächst dadurch schlagartig von 10 auf 36 Prozent. Dafür sind mehrere Erklärungen denkbar; etwa wurde zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft. Der größte Teil des Vorsprungs entstand jedenfalls nicht dadurch, dass die HZV besser wurde, sondern dass sich die Vergleichsgruppe veränderte.
Aufschlussreich ist schließlich eine Zahl, die es in keine Schlagzeile geschafft hat. Der TK-Bericht – jener der in Summe Millionen Mehrkosten ausweist – findet für Versicherte ab 80 Jahren eine bessere Versorgung bei geringeren Kosten. Entsprechend empfiehlt er am Ende nicht, die HZV abzuschaffen, sondern sie „auf chronisch erkrankte und ältere Versicherte zuzuschneiden“. In der Pressemitteilung der Kasse, die den Bericht bezahlt hat, steht davon allerdings kein Wort.

Fazit – Mehr Äpfel als Birnen

Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen, messen nicht nur verschiedene Verträge, sondern auch in verschiedenen Regionen und mit verschiedenen statistischen Verfahren. Bei Studien verbindet, dass sie von Akteuren des Gesundheitssystems im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungskontexte beauftragt wurden. Zudem sind beide Ergebnisse von Rechenmodellen, deren Annahmen und Grenzen man kennen muss.
Wer wissen will, ob sich die Hausarztpflicht oder ein flächendeckendes Primärarztsystem ökonomisch lohnt, erfährt es aus keinem der beiden Berichte – bestenfalls erhält man Hinweise darauf, unter welchen Bedingungen es sich lohnen könnte. Das ist weniger griffig als „160 Millionen Euro“, aber es ist die differenzierte Information, auf die es bei der anstehenden Reform ankommt.
Über die Autoren
Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt.
Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter www.unstatistik.de. Dieser Artikel erschien im Original unter dem Titel: „Unstatistik des Monats zum Hausarztmodell: Welchen Wert hat die Reform?“. (redaktionelle Bearbeitung ts)
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Hausärzte warnen vor den „Super-GAU“: Wenn der Arztbesuch zur Pflicht wird

Die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein umfassendes Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen beschlossen. Ziele des Pakets sind die Stabilisierung der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen sowie Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen. Ein zentraler und diskutierter Teilaspekt betrifft das Gesundheitswesen mit neuen Regeln zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit.

Besonderheiten im Gesundheitswesen

Im Fokus der Neuregelungen für das Gesundheitswesen steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt. Weiterhin gilt künftig die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung. Die bisherige gesetzliche Regelung, eine AU erst ab dem vierten Tag dem Arbeitgeber vorzulegen entfällt.
Die Reform zielt darauf ab den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, die einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellen, so Merz. Für die Unternehmen bleiben aber abweichende Ausnahmen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich.

Auswirkungen für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem

Erkrankte müssen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung, auch bei leichten Infekten, die medizinische Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Mit dem Primärgesetz soll die Versorgung der Patienten bedarfsgerecht gesteuert und Fachkräfte entlastet werden. In einem Primärsystem gehen die Patienten bei nahezu allen Fragen und Beschwerden zuallererst in die eigene Hausarztpraxis.
Ziel des Gesetzes ist die effiziente und systematische Ausrichtung der Versorgungsprozesse. Weiterhin soll hierdurch auch die Qualität der Behandlung gesichert und erhöht werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die kardiovaskuläre Sterblichkeit (Herz-Kreislauf-Erkrankung) zu senken.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache. Mit rund 57 Millionen Euro verursachten Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems im Jahr 2020 die höchsten Kosten für das deutsche Gesundheitssystem. Mit einer Bündelung an Präventionsmaßnahmen, wie Früherkennung und die Versorgung von Her-Kreislauf-Erkrankungen, soll die Herz-Kreislauf-Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden.
Diese Maßnahmen fordern die Praxen in besonderer Weise heraus. Elke Cremer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein beklagt das bürokratische System in Deutschland. Patienten werden zukünftig in überfüllten Wartezimmern auch im Hinblick aufkommender Infekt Zeiten, sitzen. Aus einem einzigen Grund: Den administrativen Vorgaben. Cremer warnt: „Die wirklich kranken und chronisch Erkrankten bleiben auf der Strecke.“

Sorge der Bevölkerung

Auch die Bevölkerung zeigt sich besorgt. In einer Protestkampagne gegen das GKV-Spargesetz startete der Hausärztinnen-und Hausärzteverband eine Patientenumfrage. Demnach erwarten 77 Prozent, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken. Knapp 60 Prozent erwarten, dass die Praxen weniger Zeit pro Patienten haben, ebenfalls 60 Prozent befürchten längere Wartezeiten.
Auf die Ärzte rollt nach Angaben des Hausärzteverbandes eine Bürokratiewelle zu. Er erwartet eine Überlastung der niedergelassenen Praxen durch reine Routine-Atteste. Verbandschef Nicola Buhlinger-Göpfarth spricht von einem „bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“. Die Erwartung, dass die Zahl der Krankheitstage durch die Reform reduziert werde, hält der Verband für „eine Illusion“.
Der Kanzler argumentierte in einem Interview mit Maybrit Illner, dass mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibungen künftig wieder die Regelung gelten werde, wie sie bereits vor der Corona-Pandemie üblich war. „Wir haben gesehen, dass seitdem die Krankschreibungen deutlich angestiegen sind“, erklärte Merz.
Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sieht das anders. Er bezeichnete die Reform als „faktenfrei“. „Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat.“ Der beobachtete Anstieg sei vielmehr auf eine verbesserte Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 zurückzuführen und damit ein statistischer Effekt, so Beier.
Der Vorstand der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sprechen von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Das Wegnehmen vieler Milliarden Euro aus der Patientenversorgung durch das GKV-Spargesetz auf der einen Seite und durch das Aufbürden von noch mehr Arbeit und Bürokratie auf der anderen Seite, garnieren die Regierungsparteien ein erhebliches Maß an Misstrauen gegenüber den Bürgern, so der KBV-Vorstand.
Das Sparpaket sieht unter anderem finanzielle Kürzungen bei Ärzten und Kliniken, gedeckelte Ausgaben für medizinische Leistungen, Budgetierung sowie weitere Klinik-Kürzungen vor.
Der AOK – Bundesverband warnt ebenso gegen eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese werde den Krankenstand nicht senken, im Gegenteil. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann warnt vor erheblichen Mehraufwand, zusätzlichen Belastungen der Arztpraxen sowie höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Sie betont weiterhin, es sei „nicht nachvollziehbar“, wie die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag zur Entbürokratisierung beitrage.
Das Paket der Bundesregierung ergänzt das bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz.

Verdi warnt vor Befristungswachstum

Für einen kritischen Blick auf das Reformpaket spricht sich zudem die Gewerkschaft Verdi aus und warnt vor Befristungswachstum. Durch die neuen Beschlüsse dürfen Arbeitgeber künftig neu eingestellte Beschäftigte bis zu vier Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigen.
Eine sachgrundlose Befristung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, ohne dass es dafür einen speziellen rechtlichen Grund gibt. Das unternehmerische Risiko wird somit allein auf die Beschäftigten verlagert, betont der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. In der Krankschreibung ab Tag 1 sieht er eine Zunahme der „Misstrauenskultur“.
Im Laufe des Jahres 2027 soll die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Kraft treten. Das Inkrafttreten lässt sich erst nach Einreichung der kabinettsentwürfe im Bundestag präzise absehen.