Categories
deutschland ticker

Reiche warnt vor Linken-Regierung: Partei zieht vor Bundesverfassungsgericht

Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
Categories
deutschland ticker

Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor Gericht – Online Nachrichten aktuell – Epoch Times (Deutsch)

Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
Categories
deutschland ticker

Fünf Fakten über das Bundesverfassungsgericht

Seit 75 Jahren wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Bürger können sich „nach Karlsruhe“ wenden, wenn sie ihre Rechte aus der Verfassung verletzt sehen.
Außerdem entscheidet das Gericht im Streit zwischen politischen Akteuren – zum Beispiel, wenn sich Fraktionen oder einzelne Abgeordnete mit der Bundesregierung uneinig sind. Fünf Dinge, die Sie vielleicht noch nicht über das höchste deutsche Gericht wussten:

1. Das Gericht untersteht keinem Ministerium

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur das höchste Gericht Deutschlands, sondern auch eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik. Als solches untersteht es anders als die Fachgerichte keinem Ministerium.
Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen treffen die 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate aufteilen, selbst. Die Verwaltung leitet Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Insgesamt sind rund 270 Personen beim Bundesverfassungsgericht angestellt.

2. Die roten Roben werden weitergereicht

Wenn am Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet wird, dann von Richterinnen und Richtern in scharlachroten Roben, mit Baretts auf dem Kopf und weißem Jabot um den Hals.
Die Amtstracht ist ein Markenzeichen des Gerichts. Sie gehört den Verfassungsrichtern nicht selbst, sondern wird von Richter zu Richter weitergegeben. Eine Schneiderin aus Karlsruhe bessert die Satin-Gewänder bei Bedarf aus und passt sie bei Personalwechseln im Senat dem neuen Träger oder der neuen Trägerin an.

3. Örtliche Trennung von Justiz und Politik

Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmte 1951, dass dieser „vorerst in Karlsruhe“ ist. Das hatte vor allem praktische Gründe: Der Bundesgerichtshof saß damals schon rund ein Jahr dort. Man dachte, die Gerichte könnten sich etwa eine Verwaltung oder eine Bibliothek teilen.
Außerdem muss ein Drittel der Richter am Bundesverfassungsgericht Bundesrichter sein – da war die räumliche Nähe zum größten Bundesgericht von Vorteil. Dass die obersten Gerichte nicht in der Hauptstadt sitzen, hat eine lange Tradition. Die Justiz soll so räumlich vom Zentrum der politischen Macht getrennt werden.

Polizisten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Thomas Kienzle/AFP via Getty Images

4. In der ersten Entscheidung ging es um Baden-Württemberg

Die allererste Entscheidung fällte das Bundesverfassungsgericht am 9. September 1951. Im Eilverfahren ordnet der Zweite Senat an, dass die für den 16. September angesetzte Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaates Baden-Württemberg später stattfinden muss.
Die Richter brauchten mehr Zeit, um vorher die Rechtslage zu prüfen. Am Ende gab das Gericht aber grünes Licht: Die Abstimmung wurde im Dezember 1951 nachgeholt – mit dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg entstand.

5. Nur rund 1,5 Prozent der Verfassungsklagen haben Erfolg

Die allermeisten Verfahren, die am Bundesverfassungsgericht eingehen, sind sogenannte Verfassungsbeschwerden – im Jahr 2025 machten sie mit 4.722 rund 96 Prozent der Verfahren aus. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürger ans Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen.
Die Beschwerden sind aber sehr selten erfolgreich: Die durchschnittliche Erfolgsquote der letzten zehn Jahre liegt bei 1,48 Prozent. In der Regel stellt das Gericht also keinen Verstoß gegen die Verfassung fest. (dpa/red)
Categories
deutschland ticker

Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
Categories
deutschland ticker

Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)