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Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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Tödliches Unglück über Istrien: Vier Insassen sterben bei Absturz von Sportflieger

Beim Absturz eines in Österreich gestarteten deutschen Kleinflugzeugs am Donnerstag, 4. Juni auf der kroatischen Halbinsel Istrien sind vier Menschen ums Leben gekommen.
Das in Deutschland registrierte Kleinflugzeug stürzte nach Angaben der Polizei in Campanoz nahe der Stadt Medulin ab.
Dem nationalen Feuerwehrverband zufolge ereignete sich das Unglück in der Nähe des Sportflugplatzes von Medulin. Feuerwehrleute und Einsatzkräfte waren vor Ort, auch Ermittler wurden an der Unglücksstelle erwartet.

Nach Angaben des staatlichen Senders HRT handelte es sich um ein in Deutschland registriertes Kleinflugzeug, das in Österreich gestartet war und Medulin als Ziel hatte.

Foto: AFP via Getty Images

Nach Angaben des kroatischen Senders HRT war das Flugzeug in Österreich gestartet, Ziel war demnach Medulin. Auf einer Aufnahme der Nachrichtenagentur AFP war die deutsche Flagge am Heck des Flugzeugwracks zu sehen. (afp/red)
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Sanktionen umgangen: Vier Tanker mit iranischem Öl passieren Straße von Hormus

Vier unter iranischer Flagge fahrende Öltanker haben am Montag nach Angaben eines Schifffahrts-Monitors trotz einer US-Blockade iranischer Häfen die Straße von Hormus passiert.
Das erklärte am Donnerstag, 4. Juni das Unternehmen Kpler, das sich auf die Überwachung des weltweiten Rohstoff- und Schiffsverkehrs spezialisiert hat und dafür Satellitenbilder auswertet.

Fahrt mit abgeschalteten Transpondern

Zuletzt hatten drei weitere, mit dem Iran in Verbindung stehende Öltanker die Meerenge am 15. April durchquert.
Bei den vier Schiffen handelte es sich den Angaben zufolge um die „Hilda I“, „Amber“, „Silvia 1“ und „Happiness I“ mit insgesamt sieben Millionen Barrel Öl an Bord.
Alle Schiffe hätten ihre Ladung auf der Insel Charg aufgenommen, die das wichtigste Ölterminal des Landes beherbergt. Über die Insel wird normalerweise 90 Prozent des iranischen Rohöls verladen.
Danach seien die Tanker mit abgeschalteten Transpondern weitergefahren, erklärte Kpler.

Sanktionsumgehung durch illegale Tanker-Umladungen

In vielen Fällen schlagen die Schiffe eine Route in Gebiete vor den Küsten Malaysias und Singapurs ein, wo das Öl dann auf andere Tanker verladen wird, die es zu den Endkunden bringt. Mit Hilfe dieser Praxis kann Teheran die internationalen Sanktionen umgehen.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt.
Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt und mehrere Schiffe attackiert, die iranische Häfen ansteuern wollten.
Die Blockade durch Teheran hat die Weltmärkte erschüttert und die Öl- und Spritpreise in die Höhe schießen lassen. (afp/red)
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Magdeburg-Anschlag: Höchststrafe für Taleb A.

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag, 4. Juni vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen.
Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge „jede menschlich begreifbare Dimension“.

Schwere Vorwürfe vor dem Landgericht

An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“. Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht unter anderem wegen sechsfachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verantworten.

Wirre Aussagen und fehlende Einsicht des Angeklagten

Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus persönlichen Motiven. „Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst“, sagte Böttcher.
Dies decke sich auch mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Angeklagte habe „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ zu Erkennen gegeben.

Anklage zerpflückt Verteidigungsstrategie

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sprach angesichts der Tat von einer „mörderischen Fahrt“. Aussagen des Angeklagten, er habe nicht wahrgenommen, dass er Menschen überfahren habe, halten die Ankläger für unglaubwürdig.
Videoaufnahmen hätten eindrücklich gezeigt, wie Taleb A. mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen teils in Schlangenlinien und mit hoher Geschwindigkeit durch die Menschenmenge fuhr.
Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug „durch die Menge gepflügt“, sagte Staatsanwalt Marco Reinl als weiterer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.
Die weiteren Schlussvorträge von Verteidigung und Nebenklage werden voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wann das Urteil gegen den Todesfahrer fallen könnte, war noch offen. (afp/red)
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4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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Gescheiterte UN-Wahl

Das Scheitern Deutschlands bei der Wahl im UN-Sicherheitsrat sorgt für Enttäuschung in Berlin. Außenminister Johann Wadephul spricht von einer herben Niederlage. Mehrere Politiker sehen darin eine Folge der deutschen Außenpolitik. Kanzler Friedrich Merz betont hingegen, das Ergebnis ändere nichts am Bekenntnis Deutschlands zur UNO. Man bleibe verlässlicher Partner.

Verstoß gegen EU-Asylrecht

Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland können gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auslöser war die Klage eines Afghanen. Ihm waren vor einer geplanten Abschiebung nach Rumänien Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gestrichen worden. Die Richter verweisen auf das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Brüchige Waffenruhe

Israel und der Libanon haben sich auf einen Fahrplan zur Umsetzung der bestehenden Waffenruhe verständigt. Das berichtet das US-Außenministerium. Vorgesehen sind unter anderem Sicherheitszonen unter Kontrolle der libanesischen Armee. Die Hisbollah lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

Resolution gegen Irankrieg

Das US-Repräsentantenhaus hat eine Resolution verabschiedet, die den militärischen Einsatz gegen den Iran begrenzen soll. US-Präsident Donald Trump soll damit verpflichtet werden, für weitere Kämpfe die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Der Senat und ein mögliches Veto des Präsidenten entscheiden über das weitere Vorgehen.

37 Jahre Tian’anmen

Taiwans Präsident Lai Ching-te wirft China vor, das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens bis heute nicht aufzuarbeiten. Peking unterdrückt jede Erinnerung an die blutige Niederschlagung der Demokratieproteste vom 4. Juni 1989. Die Zahl der Opfer ist bis heute unbekannt. Nun tauchten Tausende bislang verborgene Fotos der Protestbewegung auf, die jahrzehntelang in einer Metallbox verschlossen waren.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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Deutschland und Österreich drängen auf Einschränkungen bei Ukraine-Flüchtlingen


In Kürze:

  • EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
  • Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
  • Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
  • Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
  • Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.

Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.

EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht

Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.

Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern

Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.

Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent

Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.

Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?

Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.

Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“

Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Pharmakonzerne wollen Investitionen in Deutschland kürzen

NEU: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen

Wie Konzernchef Dave Ricks dem „Handelsblatt“ sagte, kürzt der US-Pharmakonzern Eli Lilly seine ursprünglich geplante Investition von 2,3 Milliarden Euro für eine Fabrik zur Produktion von Abnehmspritzen im rheinland-pfälzischen Alzey um die Hälfte.
für Deutschland gestrichene Geld wird stattdessen voraussichtlich nach Pennsylvania in die USA oder an einen ganz neuen Standort verlagert.

Sparpläne der Politik fordern Opfer in der Pharmabranche

Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem Blatt zufolge Investitionen in Deutschland. Hintergrund sollen die Sparpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sein.
„Europa ist nicht komplett vom Tisch, aber die USA ergeben am meisten Sinn“, sagte Ricks weiter. Der Zeitung zufolge hat der Konzern bereits mehr als eine Milliarde Dollar in Alzey investiert.
Die Inbetriebnahme des Hightech-Werks sei mit reduzierter Kapazität weiterhin für 2027 geplant. 500 der geplanten 1000 Stellen entfallen.
„Deutschland wird bei der Unterstützung unserer Industrie auf den letzten Platz der europäischen Märkte fallen“, sagte der Eli-Lilly-Chef.

Innovationsstopp für Deutschland droht

Er schließe nicht aus, neue Medikamente künftig nicht mehr in Deutschland einzuführen, fuhr Ricks fort. „Wenn die Bedingungen einen Marktstart in Deutschland nicht ermöglichen, werden wir sehr transparent machen, warum wir so entschieden haben.“
Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem „Handelsblatt“ zufolge Investitionen in Deutschland in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro.
Betroffen seien Kapitalausgaben für die Jahre 2027 bis 2030, die vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an deutschen Standorten, etwa neue Laborgebäude, vorgesehen waren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers auf Anfrage des Blatts. Boehringer stehe weiter im Gespräch mit der Bundesregierung.

Kritik an geplanter Krankenversicherungs-Reform

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich am Donnerstag auf eine Presseanfrage der AFP zunächst nicht zu den angekündigten Investitionsstreichungen.
Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Diese soll die Defizite der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge der Versicherten stabil halten. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (VFA) hatte den Entwurf scharf kritisiert und erklärt, das Gesetz entziehe die „Planungsgrundlage für Hightech-Investitionen“.
„Jobs werden künftig nicht in Deutschland, sondern dort aufgebaut, wo Wachstum für Innovationen möglich ist“, erklärte VFA-Präsident Han Steutel. Grüne und Linke hingegen kritisierten, dass der Entwurf die Pharma-Industrie noch zuviel schone. (afp/red)
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Bugfahrwerk knickt ein – Verletzte am Frankfurter Flughafen

Schreck am Frankfurter Flughafen: Das Bugfahrwerk einer Boeing 787 ist dort eingeknickt. Mehrere Mitarbeiter der Fluglinie wurden verletzt, wie die Airline bestätigte.
Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagmittag, 4. Juni gegen 12.45 Uhr. Die Maschine mit der Flugnummer LH450 sollte nach Los Angeles fliegen.
Es handelt sich um eine Maschine vom Typ 787-9 Dreamliner – ein zweistrahliges Langstrecken-Flugzeug für 200 bis 440 Passagiere.

Crew und Bodenmitarbeiter an Bord

Was war passiert? „Auf einer Parkposition klappte unerwartet das Bugfahrwerk des Flugzeugs ein“, schilderte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage den Hergang.
„Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich Crew- und Bodenmitarbeitende an Bord. Mehrere Mitarbeitende wurden verletzt und werden derzeit medizinisch versorgt“, teilte der Sprecher mit.

Passagiere nocht nicht eingestiegen

Zum Glück: Fluggäste waren den Angaben zufolge noch nicht eingestiegen. Auf Fotos und Videos ist zu sehnen, dass die Fluggastbrücke bereits am Flieger anliegt. Das Flugzeug liegt in unmittelbarer Nähe des Terminals.
Bilder des Vorfalls zeigen, dass die Maschine stark beschädigt ist. Der Bug ist nach vorn gekippt, das Heck ragt nach oben. Die genauen Umstände würden derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen geprüft, sagte der Sprecher.

Dreamliner neu in der Flotte

Daneben sind die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte zu sehen. Techniker und Hilfskräfte seien vor Ort, sagte der Sprecher. Die Lufthansa hatte ihre erste Boeing 787-9 im Jahr 2022 bekommen. Bis Ende 2027 sollten 29 Dreamliner angeschafft werden. (dpa/red)
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deutschland

Söder warnt Pistorius vor Schwächung von Landeskommandos

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Schwächung der Landeskommandos der Bundeswehr gewarnt.
Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). In einem Schreiben an den Minister äußerte Söder demnach „Irritation und Sorge“ über „offenbar laufende Planungen“ im Verteidigungsministerium.

Söder warnt vor Stellenabbau bei der Bundeswehr

Eine deutliche Reduzierung von Dienstposten und weitere organisatorische Änderungen würden die Landeskommandos schwächen, obwohl sie „das zentrale Bindeglied zwischen Bundeswehr und den Ländern darstellen“, schrieb Söder. „Das wäre der falsche Weg für unser Land und auch für die Bundeswehr selbst.“
Der CSU-Chef erklärte, Bayern unterstütze die Neuausrichtung der Bundeswehr zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung „nachdrücklich“. Zugleich seien die Länder bei Katastrophenlagen weiterhin auf schnelle Unterstützung der Bundeswehr angewiesen.

Söder fordert Stärkung des Heimatschutzes

Mit Blick auf den „Operationsplan Deutschland“ warnte Söder, die angedachten Maßnahmen würden die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen „konterkarieren“.
Eine „kompensationslose Beschneidung der Landeskommandos“ wäre „nicht nur ein Rückschritt für die gesamtstaatliche Resilienz, sondern auch für die Gesamtverteidigung Deutschlands“.
Zudem sprach sich Söder dafür aus, die „aufwachsenden Heimatschutzkräfte“ den Landeskommandos wieder „wie früher“ zu unterstellen. Diese müssten eng mit den zivilen Verteidigungsstrukturen zusammenarbeiten.

Warnung vor Einschnitten bei Führungsstrukturen

Mit Verweis auf das Hochwasser 2024 in Süddeutschland warnte der Ministerpräsident vor weiteren Einschnitten bei Personal und Führungsstrukturen. Abschließend forderte er Pistorius auf, die „offenbar angedachten Änderungen nicht weiterzuverfolgen“.
Die Landeskommandos und das Operative Führungskommando gelte es „zu stärken, nicht zu schwächen“. Das Verteidigungsministerium äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. (dts/red)
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wirtschaft

Zwischen Energiepreisen und Standortproblemen: Die Warnsignale der neuen DIHK-Umfrage


In Kürze:

  • Die größte Warnung der DIHK-Umfrage ist die schwache Investitionsbereitschaft der Unternehmen.
  • Hohe Kosten, Bürokratie und Unsicherheit belasten den Standort Deutschland weiterhin.
  • Die Ergebnisse stützen die Einschätzungen des ifo-Instituts und der Bundesbank: Die Erholung der Wirtschaft bleibt fragil.

 
Die Hoffnung auf eine wirtschaftliche Erholung in Deutschland erhält einen neuen Dämpfer. Ende Mai hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Wachstumsprognose für 2026 deutlich gesenkt. Anstelle eines Anstiegs der Wirtschaftsleistung um 1 Prozent rechnet der Verband nun nur noch mit einem Plus von 0,3 Prozent. Gleichzeitig verschlechtern sich die Geschäftserwartungen, die Investitionspläne und die Beschäftigungsabsichten der Unternehmen.
Die Ergebnisse der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage unter rund 23.000 Betrieben zeichnen das Bild einer Wirtschaft, die weiterhin unter schwacher Nachfrage, hohen Kosten und zunehmender Unsicherheit leidet.
„Wir stecken in einer Doppelkrise“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov bei der Vorstellung der Umfrage. „Zu den Strukturproblemen in Deutschland kommen die wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Nahen Osten hinzu.“ Viele Unternehmen sind nach drei Jahren Rezession und Stagnation an ihrer Belastungsgrenze angekommen. „Wir leben in Deutschland von der Substanz.“

Geschäftserwartungen brechen ein

Besonders deutlich zeigt sich die Eintrübung bei den Erwartungen der Unternehmen. Ein Drittel der befragten Betriebe rechnet in den kommenden zwölf Monaten mit schlechteren Geschäften. Zu Jahresbeginn lag dieser Anteil noch bei 25 Prozent. Lediglich 13 Prozent erwarten eine Verbesserung ihrer Lage.
Gleichzeitig sank der DIHK-Stimmungsindex, der die aktuelle Lage und die Erwartungen der Unternehmen zusammenfasst, von 95,9 auf 88,1 Punkte. Nach Angaben der Kammer endet damit der vorsichtige Aufwärtstrend, der seit Herbst 2024 zu beobachten gewesen war.
Auch die aktuelle Geschäftslage wird zunehmend kritischer bewertet. Mehr als jedes vierte Unternehmen bezeichnet die eigene Situation als schlecht. Nur 23 Prozent sprechen von einer guten Geschäftslage. Damit übertrifft erstmals seit der Corona-Zeit der Anteil der Unternehmen mit negativer Einschätzung den Anteil der Unternehmen mit positiver Bewertung. Besonders angespannt ist die Situation im Handel. Dort bewerten 35 Prozent der Betriebe ihre Lage als schlecht.

DIHK senkt Wachstumsprognose deutlich

Vor diesem Hintergrund hat die DIHK ihre Konjunkturprognose für 2026 erheblich nach unten korrigiert. Anstelle eines Wirtschaftswachstums von 1 Prozent rechnet die Organisation nun nur noch mit 0,3 Prozent. Die Prognose fällt damit deutlich verhaltener aus als noch zu Jahresbeginn. Nach Einschätzung der DIHK belasten sowohl die Folgen des Nahostkonflikts als auch strukturelle Probleme am Standort Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung.
Als Belastungsfaktoren nennt die Kammer unter anderem hohe Arbeitskosten, steigende Energiepreise, Bürokratie sowie eine schwache Inlandsnachfrage. „Anders als in früheren Krisen haben viele Betriebe kaum noch Reserven, um den Belastungen etwas entgegenzusetzen“, sagte Melnikov.

Die Investitionsbereitschaft sinkt weiter

Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei den Investitionen. 34 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionsbudgets zu reduzieren. Lediglich 23 Prozent beabsichtigen, ihre Investitionen auszuweiten. Der Saldo der Investitionsabsichten sinkt auf minus elf Punkte und erreicht damit den niedrigsten Stand seit der Corona-Zeit.
Die Umfrage zeigt zugleich eine Verschiebung der Investitionsmotive. Unternehmen investieren vor allem in den Ersatz bestehender Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Das Motiv „Ersatzbedarf“ erreicht nach Angaben der DIHK einen Höchststand von 67 Prozent.
Investitionen zur Erweiterung von Kapazitäten spielen dagegen nur noch für 19 Prozent der Betriebe eine Rolle. Ein ähnlich niedriger Wert wurde laut DIHK zuletzt während der Finanzkrise 2008/2009 gemessen. Auch Produktinnovationen verlieren an Bedeutung und werden nur noch von 27 Prozent der Unternehmen als Investitionsmotiv genannt.
Die Kammer verweist darauf, dass die Investitionsabsichten bereits seit Herbst 2023 durchgehend im negativen Bereich liegen. Gleichzeitig lagen die privaten Investitionen im Jahr 2025 laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes, auf die die Kammer verweist, noch immer 11 Prozent unter dem Niveau von 2019. Ein rasches Schließen dieser Lücke sei angesichts der aktuellen Umfragewerte nicht erkennbar.
Besonders zurückhaltend zeige sich die Industrie, was Investitionen angeht. Dort liegen die Investitionspläne inzwischen seit drei Jahren im negativen Bereich. Mehr als ein Drittel der Industriebetriebe plant Investitionskürzungen. Investitionen zur Kapazitätserweiterung erreichen nach Angaben der DIHK nahezu Krisenniveau.

Energiepreise wieder größtes Risiko

Neben den Investitionen fällt in erster Linie die Entwicklung der Geschäftsrisiken auf. 70 Prozent der Unternehmen nennen inzwischen die Energie- und Rohstoffpreise als größtes Risiko für die eigene Geschäftsentwicklung. Zu Jahresbeginn waren es noch 48 Prozent. Damit werden Energie- und Rohstoffpreise wieder häufiger genannt als Arbeitskosten, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen oder die Inlandsnachfrage.
„Die zuletzt massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sind für viele Betriebe der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt“, sagte Melnikov.
Kurz nach Beginn der jüngsten Eskalation im Nahen Osten sind nicht nur die Preise für Öl-, Gas- und Kraftstoffe, sondern auch die Preise für Baumaterialien und Kunststoffe gestiegen. Besonders betroffen ist wiederum die Industrie. Dort nennen 81 Prozent der Unternehmen die Energie- und Rohstoffpreise als ihr Hauptrisiko. Bei energieintensiven Betrieben liegt dieser Wert sogar bei 90 Prozent.
Gleichzeitig bleiben die bereits zuvor dominierenden Belastungsfaktoren auf hohem Niveau bestehen. 58 Prozent der Unternehmen sehen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, 57 Prozent die Arbeitskosten und 56 Prozent die schwache Inlandsnachfrage als Risiko.
Eine Auswertung von rund 5.700 Freitextantworten zeigt zudem, dass Bürokratie mit großem Abstand das am häufigsten genannte Problemfeld ist. Dahinter folgen Energiekosten, Inflation und steuerliche Belastungen.

Arbeitsmarkt verliert an Dynamik

Die schwache wirtschaftliche Entwicklung wirkt sich inzwischen auch auf den Arbeitsmarkt aus. 24 Prozent der Unternehmen planen einen Personalabbau. Lediglich 10 Prozent beabsichtigen, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Der Saldo der Beschäftigungsabsichten sinkt auf minus 14 Punkte und erreicht damit ebenfalls den niedrigsten Stand seit Beginn der Corona-Pandemie.
Parallel dazu verliert der Fachkräftemangel an Bedeutung. Während vor wenigen Jahren noch mehr als die Hälfte der Unternehmen darin ein wesentliches Risiko sahen, sind es aktuell nur noch 36 Prozent. Die DIHK führt dies auf die schwächere Arbeitskräftenachfrage infolge der wirtschaftlichen Eintrübung zurück.
Besonders angespannt bleibt die Lage wiederum in der Industrie. Dort planen 31 Prozent der Unternehmen mit weniger Personal. Im Kraftfahrzeugbau erwartet sogar mehr als die Hälfte der Betriebe einen Stellenabbau.

Auch andere Einrichtungen senden Warnsignale

Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage stehen nicht isoliert da. Auch andere Konjunkturindikatoren zeichnen ein Bild einer weiterhin schwachen Wirtschaftsentwicklung.
Das ifo-Institut berichtete zuletzt zwar von einer leichten Erholung der Stimmung nach den Einbrüchen im März und April. So stieg der ifo-Geschäftsklimaindex im Mai leicht von 84,5 auf 84,9 Punkte. Die Unternehmen bewerteten ihre laufenden Geschäfte etwas günstiger und blickten etwas weniger pessimistisch auf die kommenden Monate. Zugleich betonte das Institut, die deutsche Wirtschaft stabilisiere sich „vorerst“, die Lage bleibe jedoch „fragil“.
Besonders in der Industrie trübten sich die Erwartungen weiter ein. Die Zahl der Neuaufträge ging nach Angaben des Münchner Instituts zurück. Im Handel blieb die Situation aufgrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung der Verbraucher schwierig, während die Unternehmen im Baugewerbe trotz leicht verbesserter Erwartungen weiterhin skeptisch auf die kommenden Monate blicken.
Auch die Bundesbank sieht bisher keinen deutlichen Anstieg bei den Investitionen. In ihrem Monatsbericht für Mai schreibt sie, dass viele Industriebetriebe, aufgrund der Auftragslage, ihre Anlagen nicht im vollen Umfang nutzen. Daher investieren Unternehmen nur sehr zurückhaltend in neue Maschinen und Anlagen.
Für das derzeit laufende zweite Quartal erwartet die Notenbank zusätzliche Belastungen durch die Folgen des Krieges im Nahen Osten. Höhere Energiepreise, Lieferengpässe, gestiegene Zinsen und eine erhöhte Unsicherheit dürften nach Einschätzung der Bundesbank sowohl die Industrieproduktion als auch die Unternehmensinvestitionen dämpfen. Die Wirtschaftsleistung dürfte deshalb in diesem Quartal lediglich stagnieren.

Standort Deutschland unter Reformdruck

Die DIHK sieht die Ursachen der schwachen Entwicklung nicht allein in den geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Monate. „Die wirtschaftlichen Probleme im eigenen Land sind hausgemacht“, sagte Melnikov. „Im ersten Jahr der Merz-Regierung wurden wichtige Weichenstellungen vertagt. Das reicht nicht aus, um Vertrauen zurückzugewinnen und Investitionen auszulösen.“
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wählte beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Bad Saarow vor wenigen Tagen ähnliche Worte, um die strukturellen Probleme des Standorts Deutschland zu beschreiben. „Wir müssen die hausgemachten Probleme lösen. Wir müssen die hausgemachten Wachstumshindernisse, die wir haben, abbauen“, sagte er. Deutschland habe ein Problem bei der Wettbewerbsfähigkeit: „Deutschland ist zu teuer geworden.“
Merz verwies zugleich auf bereits beschlossene Maßnahmen der Bundesregierung. Dazu zählten steuerliche Entlastungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen, Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sowie Programme zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Zudem nannte er Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte sowie neue Freihandelsabkommen der Europäischen Union als Bausteine zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.
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china

Erstmals veröffentlicht: Neue Fotos werfen Licht auf das Tiananmen-Massaker von 1989


In Kürze:

  • Neue Fotos erstmals öffentlich
  • China: Proteste und Niederschlagung am 4. Juni 1989
  • Historisch und politisch bedeutsam

 
Heute jährt sich das Tiananmen-Massaker von 1989 zum wiederholten Mal – ein Ereignis, das bis heute weltweit als Symbol für den Kampf um Demokratie, Meinungsfreiheit und politische Reformen in China gilt.
Über Jahrzehnte hinweg lagen Filmrollen mit mehr als 2.000 Fotos, welche die Demokratiebewegung auf dem Tiananmen-Platz im Jahr 1989 dokumentieren, in einer Metallbox verschlossen. Sie waren der Welt unbekannt.
Die Fotos, die ein Fotograf der chinesischen Staatsmedien aufgenommen hatte, überstanden die anschließenden politischen Säuberungskampagnen nach dem Massaker und gelangten schließlich in die Vereinigten Staaten. Kürzlich wurden sie der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times anvertraut.
Nun macht die Epoch Times die Fotos erstmals öffentlich zugänglich.
 
Im Frühjahr 1989 versammelten sich Tausende Studenten, Arbeiter und Bürger auf dem Tiananmen-Platz in Peking. Sie forderten politische Öffnung, mehr Rechte und ein Ende der Korruption.
Was zunächst friedlich begann, endete in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni in einer gewaltsamen Niederschlagung durch das Militär.
Die genaue Zahl der Opfer ist bis heute nicht offiziell geklärt; Schätzungen reichen bis zu mehreren Zehntausend.
Die Ereignisse wurden in China lange Zeit zensiert und sind dort im öffentlichen Diskurs kaum präsent. International gelten sie als eines der prägendsten Beispiele für staatliche Gewalt gegen friedliche Proteste im 20. Jahrhundert.
Fotos, Berichte und Augenzeugen erinnern daran, wie schnell politische Hoffnung in Gewalt umschlagen kann – und wie stark der Wunsch nach Freiheit dennoch ist.
Auch Jahrzehnte später bleibt Tiananmen ein sensibles und umkämpftes Thema.
Neue Bildarchive und Berichte, die immer wieder ans Licht kommen, tragen dazu bei, die Erinnerung an die Ereignisse wachzuhalten und die historischen Fragen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

Aufnahmen im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den Tiananmen-Platz 1989.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Exclusive: Never-Before-Seen 1989 Tiananmen Square Massacre Photos“. (deutsche Bearbeitung: zk) 
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ausland

Dänische Umweltschutzbehörde: Obduktion von Buckelwal am Donnerstagnachmittag

Der vor der Insel Anholt angeschwemmte Kadaver des unter dem Namen Timmy bekannt gewordenen Buckelwals soll am Donnerstag, 4. Juni von dänischen Experten obduziert werden.
Die dänische Umweltschutzbehörde erklärte am Morgen, die Obduktion solle wie geplant am Nachmittag stattfinden.

Ministerium rechnet mit eingeschränkten Befunden

Der über lange Zeit in die Rettungsversuche für das Tier eingebundene Landesumweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), warnte bereits vor möglicherweise begrenzten Ergebnissen.
Aufgrund des Zustands des bereits vor Wochen angetriebenen Kadavers de Wals könnten „einzelne Befunde nur eingeschränkt oder gar nicht mehr festgestellt werden“, erklärte Backhaus am Donnerstag nach Angaben seines Ministeriums in Schwerin.
Die Untersuchung könne gleichwohl dabei helfen, „offene Fragen u seinem Gesundheitszustand, möglichen Vorerkrankungen und den Ursachen seines Verendens zu beantworten“.

Obduktionsberichte aus Dänemark erwartet

Ergebnisse der Obduktion sollen laut der dänischen Behörde später veröffentlicht werden. Dänische Helfer hatten den Kadaver am Samstag an den Strand der Insel Anholt gezogen, vor welcher der Wal angeschwemmt worden war.
Der gut zwölf Meter lange Buckelwal war erstmals Anfang März im Hafen von Wismar gesichtet worden. Er irrte danach wochenlang vor der deutschen Ostseeküste umher und strandete mehrfach vor Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt lag er vor der Insel Poel.
Obwohl Experten das schwer angeschlagene und geschwächte Tier nach mehreren gescheiterten Hilfsversuchen schon aufgegeben hatten, duldete Backhaus Mitte April den Rettungsversuch einer Privatinitiative.
Timmy wurde in einem Lastkahn aus der Ostsee gebracht und Anfang Mai im Kattegat, einem Meeresgebiet zwischen Dänemark und Schweden, ins offene Meer bugsiert.
Mitte Mai wurde dann vor Anholt ein Walkadaver gefunden. Kurz darauf bestätigten dänische und deutsche Behörden, dass es sich um Timmy handelte. (afp/red)
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ausland

Sanktionen gegen Mastercard stoppen Kuba

Immer mehr ausländische Firmen verlassen die Karibikinsel Kuba. Am Mittwoch teilte die kubanische Zentralbank mit, dass Zahlungen mit Visa- und Mastercard ab Samstag nicht mehr möglich seien.
Zuvor hatten bereits vier internationale Hotelketten angekündigt, sich zurückzuziehen. Frachtschiffe etwa der deutschen Hapag-Llyod laufen die Insel nicht mehr an. Auch die kanadische Bergbaufirma Sherritt zog sich bereits zurück.

Sanktionen gegen Militärkonglomerat Gaesa

Am 1. Mai verschärfte die US-Regierung die Sanktionen gegen Kuba und führte auch sogenannte sekundäre Zwangsmaßnahmen gegen Unternehmen ein, die mit dem kubanischen Unternehmens- und Militärkonglomerat Gaesa zusammenarbeiten.
Washington zielt damit auf einen der wichtigsten wirtschaftlichen Akteure Kubas, der mit den kubanischen Streitkräften verbunden und in zahlreichen Schlüsselsektoren der Wirtschaft aktiv ist.
Der Finanzarm von Gaesa ist die Fincimex S.A., und mit diesem Unternehmen arbeitete bislang die ausländische Bank zusammen, die Zahlungen mit den Kreditkarten von Mastercard und Visa in Kuba abwickelte.
Die Bank beende ihre Transaktionen in Kuba, teilte die Zentralbank in Havanna mit. Den Namen des ausländischen Kreditinstituts nannte sie nicht.

Hotelgruppen ziehen sich zurück

Ebenfalls am Mittwoch erklärte die spanische Hotelgruppe Melia, sie beende ihre Geschäftstätigkeit „mit sofortiger Wirkung“ in 15 ihrer 34 Hotels auf der Insel. Grund sei die „aktuelle Lage“. Auch Iberostar aus Spanien zog sich bei zwölf von 18 Hotels in Kuba zurück.
Es sind Hotels, die beide Unternehmen zusammen mit Gaesa führten. Die verbleibenden Hotels leiten sie zusammen mit dem kubanischen Tourismusministerium.
Die Hotelgruppe Archipelago International aus Indonesien mit sechs Hotels auf der Insel will sich ebenfalls zurückziehen, auch die kanadische Kette Blue Diamond verlässt Kuba.

Auch Hapag-Lloyd liefert nicht mehr nach Kuba

Mitte Mai hatten die Reedereien CMA CGM aus Frankreich und Hapag-Lloyd aus Deutschland bereits bekanntgegeben, dass sie „vorübergehend“ keine Fracht mehr nach Kuba liefern.
Ein Sprecher von Hapag-Lloyd sagte AFP am Mittwoch, die Reederei sei weiter dabei, die „Folgen der kürzlich verhängten US-Sanktionen zu prüfen“.
„Die Auswirkungen des Weggangs all dieser internationalen Unternehmen auf die kubanische Wirtschaft sind kurz- und mittelfristig verheerend“, sagte der kubanische Ökonom Daniel Torralbas AFP. Dies mache das Jahr 2026 „zum schlimmsten Jahr in der Wirtschaftsgeschichte Kubas der letzten 70 Jahre“. (afp/red)
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deutschland

„Moin“ wird Schulfach – plattdeutsch als zweite Fremdsprache

In Niedersachsen können Schüler ab dem kommenden Schuljahr Plattdeutsch als reguläre zweite Fremdsprache wählen. Das Kultusministerium in Hannover erteilte der Oberschule im ostfriesischen Uplengen die Genehmigung, Niederdeutsch als Unterrichtsfach anzubieten.
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel für unsere Sprachenvielfalt in Niedersachsen“, erklärte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) dazu.
Die Genehmigung gilt laut Ministerium für Schüler, die ab dem 1. August in den sechsten Jahrgang der Oberschule in der Gemeinde nordwestlich von Leer eintreten.
Plattdeutschunterricht in Wahlpflichtfächern oder Arbeitsgemeinschaften gibt es demnach an niedersächsischen Schulen schon länger. Neu ist aber das Angebot als reguläre zweite Fremdsprache.

Universität Oldenburg bietet passenden Studiengang an

Die Schule arbeitet demnach eng mit der Universität Oldenburg bei der Ausbildung von Lehramtsstudenten zusammen. An der Hochschule wird für diese bereits bereits seit 2023 ein Studiengang für Niederdeutsch angeboten.
In Uplengen sollen ab 2028 auch die nötigen Ausbildungsplätze bereitstehen, um Referendare im sogenannten Vorbereitungsdienst für das neue Unterrichtsfach zu schulen.
Die Lehrkräfte der Oberschule arbeiten außerdem federführend an der Entwicklung eines Kerncurriculums für Niederdeutsch mit – also einem detaillierten Lehr- und Lernzielplan für den entsprechenden Unterricht.
Zugleich zeichnete Kultusstaatssekretär Stephan Ertner vier weitere Schulen als „Plattdeutsche Schule“ oder „Saterfriesische Schule“ aus. Vier weitere Schulen wurden rezertifiziert. Insgesamt tragen nun 50 Schulen in Niedersachsen diesen Titel.

Sprachenvielfalt als EU-Auftrag

Bereits 2017 beschloss der niedersächsische Landtag die Weiterentwicklung des Plattdeutschunterrichts zum ordentlichen Schulfach. Plattdeutsch ist die gebräuchlichere umgangssprachliche Bezeichnung für die niederdeutsche Regionalsprache.
Frühere war Plattdeutsch neben dem als eigentlich Bildungssprache geltenden Hochdeutsch in Norddeutschland im Alltag weit verbreitet. Die Sprache verlor mit der Zeit an Bedeutung.
Nach der Jahrtausendwende setzte nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover allmählich ein Umdenken ein – auch ausgelöst durch Initiativen der EU und des Europarats für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten.

EU bietet speziellen rechtlichen Status

In einer Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erhielten Niederdeutsch sowie die Teilen Niedersachsens gesprochene Minderheitensprache Saterfriesisch einen speziellen rechtlichen Status.
Niedersachsen ging demnach als eines von acht Bundesländern entsprechende Förderverpflichtungen ein.
Dem Ministerium zufolge änderte sich auch die pädagogische Bewertung. Erschienen Regionalsprachen wie das Plattdeutsch früher als tendenziell „bildungshemmend“, gelten sie demnach heute als „wichtige Bestandteile der Mehrsprachigkeit“.
Wer zweisprachig mit Hoch- und Niederdeutsch aufwachse, lerne leichter Fremdsprachen, teilte das Ministerium mit. (afp/dts/red)
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ausland

Nordkoreas Machthaber fordert Atom-Ausbau im Eiltempo

Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un hat einen drastischen Ausbau der Nuklearstreitkräfte des Landes verlangt.
Die Produktionskapazität für waffenfähiges Nuklearmaterial habe sich in den vergangenen fünf Jahren bereits mehr als verdoppelt und solle „exponentiell“ steigen, forderte Kim laut der staatlichen Nachrichtenagentur KCNA.
Demnach äußerte er sich beim Besuch einer neu in Betrieb genommenen Anlage zur Produktion von Nuklearmaterial.

Produktion verdoppelt

Zudem wurde nach seinen Angaben die Produktion von waffenfähigem Atommaterial in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt.
Nordkorea habe einen „ehrgeizigen Zukunftsplan verabschiedet, der darauf ausgerichtet ist, die Atomstreitkräfte unseres Staates in exponentiellem Tempo zu stärken“, sagte Kim laut dem Bericht von KCNA.
Im April hatte bereits die Internationale Atomenergiebehörde IAEA die Einschätzung geäußert, dass Nordkorea seine Kapazitäten zum Bau von Atomwaffen „sehr deutlich“ ausgeweitet habe. Nordkorea verfügt der IAEA zufolge über dutzende atomare Sprengköpfe. Das ostasiatische Land unterliegt wegen seines Atom- und Raketenprogramms massiven internationalen Sanktionen.

Nordkorea will niemals auf Atomwaffen verzichten

Die Führung in Pjöngjang bekräftigt immer wieder, dass sie niemals auf ihre Atomwaffen verzichten werde. Das international weitgehend isolierte Land argumentiert, dass es Atomwaffen zur Abschreckung gegen eine angebliche militärische Bedrohung durch die USA und mit ihr verbündete Staaten wie Südkorea benötige.
Seit 2009 verwehrt die nordkoreanische Regierung IAEA-Inspektoren den Zugang zu den Nuklearanlagen im Land. Seinen ersten Atomtest hatte Nordkorea im Jahr 2006 ausgeführt.
Seit 20 Jahren ist Nordkorea aufgrund des staatlichen Atomwaffenprogramms mit strikten UN-Sanktionen belegt. Insbesondere die benachbarten Staaten Südkorea und Japan, aber auch die USA nehmen die nordkoreanischen Atomwaffen als direkte Bedrohung wahr. (afp/dpa/red)
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deutschland

Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Deutschland-Schlappe in der UNO: Wadephul dachte kurz über Rücktritt nach


In Kürze:

  • Deutschland erhielt bei der Wahl zum UN-Sicherheitsrat nur 104 Stimmen und verfehlte damit die notwendige Mehrheit deutlich.
  • Als nichtständige Mitglieder für die Jahre 2027 und 2028 wurden Österreich und Portugal gewählt.
  • Außenminister Johann Wadephul sprach von einer „herben Niederlage“.
  • Politiker verschiedener Parteien machen unterschiedliche außenpolitische Entscheidungen für das Scheitern verantwortlich.

 
Nach der deutlichen Schlappe für Deutschland bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung ist die Enttäuschung vor allem im Auswärtigen Amt groß. Mit nur 104 Stimmen scheiterte am Mittwoch, dem 3. Juni, die Bewerbung des Landes um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028.
Für einen der beiden zu vergebenden Sitze als nichtständige Mitglieder der Gruppe „Westeuropa und sonstige Staaten“ (WEOG) hätte Deutschland 127 Stimmen benötigt. Bei der bis dahin letzten Kandidatur im Jahr 2018 entfielen noch 184 Stimmen auf Deutschland – damals ohne Gegenkandidatur und unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gewählt wurden diesmal Portugal mit 134 und Österreich mit 131 Stimmen.

Merz: Deutschland bleibt „Stütze des Multilateralismus“

Bundesaußenminister Johann Wadephul war zuletzt persönlich nach New York gereist, um für die deutsche Kandidatur zu werben. Zudem verfügt Deutschland mit seiner Amtsvorgängerin Annalena Baerbock derzeit über ein Aushängeschild in den Vereinten Nationen: Sie wird noch bis zum 9. September den Vorsitz der Generalversammlung führen. Zu einem besseren Ergebnis für Deutschland führte beides nicht – Baerbock selbst war es, die das für Deutschland enttäuschende Ergebnis verkünden musste.
Führende Vertreter der Bundesregierung äußerten bereits am Tag der Verkündung ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Bewerbung sei „aus Überzeugung“ erfolgt, man habe jedoch das Ziel nicht erreicht.
Am Bekenntnis zur UNO und ihrer Rolle ändere dies nichts: „Das Resultat ändert nichts an den Aufgaben, die wir in den Vereinten Nationen haben. Deutschland bleibt eine verlässliche Säule des multilateralen Systems,“ so der Kanzler.
Auch Wadephul äußerte sich unmittelbar nach der Abstimmung in New York. Er erklärte: „Das Ergebnis ist eine echte Enttäuschung, weil es eine herbe Niederlage ist.“

Wadephul nennt mögliche Ursachen und schließt Rücktritt aus

Der Minister mutmaßte, dass Deutschlands Unterstützung für Israel potenzielle Stimmen gekostet haben könnte. Allerdings gehört auch das in den Sicherheitsrat gewählte Österreich zu den Unterstützern des jüdischen Staates und hat dies auch in seinem Abstimmungsverhalten in der UNO wiederholt deutlich gemacht.
Zudem machte Wadephul Russland für das Ergebnis verantwortlich, das wegen Deutschlands „felsenfester Unterstützung“ für die Ukraine „Stimmung gegen uns gemacht“ habe. Auch die späte Bewerbung habe Deutschland geschadet; diese wurde erst im Jahr 2024 offiziell angekündigt.
Gänzlich unerwartet kam die Niederlage jedoch nicht: Für Deutschlands Bewerbungen um einen Sitz im Sicherheitsrat hatte sich bereits seit Längerem ein Acht-Jahres-Rhythmus etabliert. Die Bundesregierung kündigte zudem an, sich in acht Jahren erneut bewerben zu wollen.
Persönliche Konsequenzen aufgrund des Scheiterns schloss Wadephul aus. Er habe sich „persönlich nichts vorzuwerfen“, erklärte der Minister. Laut der Deutschen Presse-Agentur habe er lediglich „kurz“ über einen Rücktritt nachgedacht. Gleichzeitig räumte er ein, dass seine „Überzeugungskraft in Berlin durch dieses Ergebnis natürlich nicht größer“ werde.

SPD und Grüne: Außenpolitische Signale und Kürzungen mitverantwortlich

Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner äußerte auf X sein Bedauern über das Scheitern der deutschen Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Außenminister Wadephul treffe daran jedoch keine Mitschuld, so der Sozialdemokrat.

Wörtlich schrieb er: „Deutschland ist leider bei der Bewerbung um einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gescheitert. Am Einsatz des Bundesaußenministers Jo Wadephul hat das sicher nicht gelegen, an der reichlich späten adäquaten Reaktion auf Völkerrechtsverletzungen im Nahen Osten wohl eher. Schade!“

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic, sprach von einem „spürbaren außenpolitischen Rückschlag“. Das Ergebnis falle „nicht vom Himmel“, so der Bundestagsabgeordnete aus Hannover. Man müsse sich nun fragen, „welche Signale Deutschland in den vergangenen Jahren ausgesendet hat“.

Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner erklärte, Merz und Wadephul hätten das Ergebnis zu verantworten. Deutschland habe „in den vergangenen Monaten viel Vertrauen auf der internationalen Bühne verspielt“. So habe die Bundesregierung etwa humanitäre Hilfen gekürzt.

Zuletzt hatte Deutschland Haushaltskürzungen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Auswärtigen Amt beschlossen, die auch humanitäre Ausgaben betreffen. Diese beziehen sich jedoch nicht primär auf Deutschlands Pflichtbeitrag zum regulären UN-Budget, sondern vor allem auf freiwillige und thematische Zahlungen an UN-Organisationen und Programme.

Hat Deutschland seine Außenpolitik zu moralisch ausgerichtet?

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, sprach von einer „Schlappe für den sogenannten Außenkanzler Friedrich Merz“. Gegenüber „t-online“ erklärte sie, das Ergebnis sei „die Quittung dafür, dass Deutschland in den entscheidenden Konflikten dieser Tage den Mund gehalten und Völkerrechtsbrüche nicht eindeutig benannt“ habe.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah hingegen sieht die deutsche Niederlage als Konsequenz von zu viel Moralismus und zu wenig an außenpolitischem Realismus. Er erklärt auf X: „Die Welt hat Deutschland gezeigt, dass ihre Geduld mit der Geisterfahrer-Außenpolitik, den ständigen Belehrungen und der Kriegstreiberei erschöpft ist.“
Eine ähnliche Einschätzung kommt von FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Er schreibt: „Das ist die Folge der anmaßenden Baerbock’schen Außenpolitik, anderen Staaten mit hoher moralischer Attitüde Belehrungen zu erteilen, die Außenminister Wadephul bedauerlicherweise fortsetzt. Die Bedeutung Deutschlands in der Welt ist damit einmal mehr auf ihre tatsächliche politische Größe zurechtgestutzt worden. Das kann und muss man ändern.“

Kampfabstimmung auch bei Kandidatur um den Asien-Sitz

Bei den nichtständigen Sitzen für die übrigen Gruppen erhielt Simbabwe für Afrika 182 Stimmen von 191 mitvotierenden Ländern. In der Regionalen Gruppe für Lateinamerika bewarb sich Trinidad und Tobago um den Sitz und kam auf 181 Stimmen. Eine Kampfabstimmung über einen Sitz für Asien gewann nach vier Abstimmungsrunden Kirgistan gegen die Philippinen.
Nach der ersten Runde stand es 105 zu 85 für die zentralasiatische Ex-Sowjetrepublik. In den anschließenden Durchgängen konnte Kirgistan seinen Vorsprung ausbauen und wurde schließlich mit 142 Stimmen gewählt – mehr als alle europäischen Kandidaten. Die gewählten Länder werden mit Ende des Jahres Dänemark, Griechenland, Pakistan, Panama und Somalia ersetzen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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US-Regierung zu Tian’anmen: Chinas Zensur kann Massaker nicht „auslöschen“

Taiwans Präsident Lai Ching-te hat China für die mangelnde Aufarbeitung des Massakers am Platz des Himmlischen Friedens (Tian’anmen) vor 37 Jahren in Peking kritisiert.
Ein „wahrlich großes Land“ sollte nicht auf ein mächtiges Militär setzen, sondern sich den Wunden seiner Geschichte stellen, schrieb Lai auf Facebook. Er hoffe, dass China den Ereignissen ins Auge sehe, die Wahrheit anerkenne und einen Dialog beginne, hieß es.
China verbietet den Menschen, an die Ereignisse vom 4. Juni 1989 zu erinnern. Alle entsprechenden Informationen sind zensiert. In Peking fahren in Bussen, die den Tian’anmen-Platz überqueren, neben Sicherheitsleuten auch uniformierte Polizisten mit.

Was damals geschah

Mit dem Tod von Reform-Hoffnungsträger und KP-Generalsekretär Hu Yaobang Mitte April 1989 erhob sich im Herzen Pekings eine Bewegung für mehr Mitsprache und gegen Korruption.
Die Regierung zerschlug die Proteste durch das Militär. Am frühen Morgen des 4. Junis starben in den Straßen um den Tian’anmen-Platz Hunderte Menschen etwa durch Schüsse. Die genaue Opferzahl ist bis heute nicht bekannt, es wird von Tausenden Verletzten gesprochen.
Hinterbliebene fordern bis heute Aufklärung und Entschädigung. Die Regierung komme ihrer Verantwortung nicht nach, verweigere Wiedergutmachung und unterdrücke öffentliche Diskussion über die Geschehnisse, teilten die „Mütter des Tian’anmen“ vor dem Gedenktag mit.

Aktion in Hongkong, Andacht in Taipeh

In der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong spannte der Künstler Chen Sanmu am Mittwoch einen 6,4 Meter langen roten Faden nahe dem Victoria-Park, wo früher traditionell des Massakers gedacht worden war. Die Andacht in dem Park ist durch die KP Chinas verboten.
Berichten zufolge nahmen Polizisten in Zivilkleidung wenige Minuten später Chens Personalien auf und durchsuchten ihn. Die 6,4 Meter symbolisieren das Datum der Ereignisse.
Seit der Verabschiedung des sogenannten Sicherheitsgesetzes im Jahr 2020 sind diese jedoch auch dort verboten. AFP-Reporter beobachteten ein großes Polizeiaufgebot am Victoria Park, wo die Gedenkveranstaltungen früher stattgefunden hatten.
Spät in der Nacht stand dort der Aktivist Tang Ngok Kwan allein und las – unter den wachsamen Blicken mehrerer Polizisten in Zivil – mit leiser Stimme die Namen von hunderten Opfern vor. In Peking hinderten die Behörden in diesem Jahr Angehörige daran, die Gräber der bei dem Massaker Getöteten auf dem Wan’an-Friedhof zu besuchen. Amnesty International verurteilte dies als „herzlosen Akt“.
In Taiwans Hauptstadt Taipeh waren für den Nachmittag und Abend (Ortszeit) Gedenkveranstaltungen geplant. Mittlerweile finden die größten Erinnerungstreffen auf der unabhängig regierten Insel statt, die China für sich beansprucht und deren Regierung sie als Separatisten bezeichnet.

USA: Chinas Zensur kann Massaker nicht „auslöschen“

US-Außenminister Marco Rubio verweist darauf, dass die in China herrschende Zensur die Erinnerung an das Massaker nicht „auslöschen“ könne. Am Ende werde den Opfern „Recht geschehen“, erklärte Rubio. Peking warf der US-Regierung daraufhin vor, historische Tatsachen zu verdrehen.
„Kein Ausmaß an Zensur kann die Vergangenheit auslöschen“, erklärte Rubio auf einer Pressekonferenz. „Jenen, die Opfer brachten, um ihre unveräußerlichen Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung zu wahren, wird eines Tages Recht geschehen.“ (dpa/afp/red)