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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Buckelwal Timmy lebte nach der Freilassung noch mehrere Tage – Todesursache weiter unklar

 

In Kürze:

  • Pressekonferenz mit Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus zum Fall Timmy.
  • Der Tracker am Wal sammelte mehr als 90.000 Daten, die nun ausgewertet werden.
  • Die Rettungsaktion stand zweimal kurz vor dem Abbruch.
  • Deutschland ist nicht auf die Strandung eines großen Wals vorbereitet.

 
Der unter dem Namen Timmy bekannt gewordene Buckelwal hat nach seiner Freilassung im Meer offenbar noch mindestens vier Tage gelebt. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin sagte, verendete der Wal laut den Trackerdaten „zwischen dem 6. und 7. Mai“, nachdem er am 2. Mai aus einem Lastkahn in die offene Nordsee entlassen worden war. Insgesamt habe der Tracker zwischen dem 2. bis 7. Mai über 90.000 Daten geliefert, so Backhaus im Verlauf einer Pressekonferenz am Freitag, 12. Juni.

Noch 215 Kilometer geschwommen

„Danach bricht das Signal ab“, sagte Backhaus. Der Buckelwal sei anschließend „mehr oder weniger gedriftet“. Der an der Rückenfinne angebrachte Tracker habe unter Wasser keine Daten mehr geliefert. Insgesamt habe der Wal nach seiner Freilassung noch 215 Kilometer zurückgelegt. Die genaue Todesursache sei weiterhin unklar.
„Die Trackerdaten beantworten nicht alle Fragen“, so Backhaus weiter. Sie zeigten aber, dass der Wal nicht unmittelbar nach der Freilassung verendet sei. „Das ist für mich eine entscheidende Feststellung“, betonte der Minister.
Am 14. Mai war vor der dänischen Insel Anholt im Kattegat zwischen Dänemark und Schweden ein Walkadaver entdeckt worden. Kurz darauf bestätigten dänische und deutsche Behörden, dass es sich um Timmy handelte.
Backhaus wies zudem darauf hin, dass man in Mecklenburg-Vorpommern – wo Timmy gestrandet war – zweimal kurz vor dem Abbruch der Rettungsaktion gestanden habe. „Das habe ich noch nie öffentlich gesagt“, so der Umweltminister. Einmal habe es die Initiative selbst erwogen, weil sie der Auffassung war, „es sei zu bürokratisch und dauere alles zu lange“. Das konnten wir dann durch Gespräche mit beiden Investoren der Rettung ausräumen, „weil wir in kürzester Zeit Entscheidungen getroffen haben, die rechtssicher waren“.
Auch Backhaus selbst habe ein vorzeitiges Ende in Erwägung gezogen, weil das erste Konzept mit zwei Pontons sowie einer Netz- und Planenkonstruktion nicht umsetzbar war.
Nach Wochen der vergeblichen Versuche sollte der Wal in die Nordsee gebracht werden.

Nach Wochen der vergeblichen Versuche sollte der Wal in die Nordsee gebracht werden.

Foto: Philip Dulian/dpa

Untersuchungen gaben bisher keine Erkenntnisse

Der gut zwölf Meter lange Buckelwal tauchte erstmals Anfang März im Hafen von Wismar auf. Er irrte danach wochenlang vor der deutschen Ostseeküste umher und strandete mehrfach vor Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt lag er vor der Insel Poel.
Obwohl Experten das schwer angeschlagene und geschwächte Tier nach mehreren gescheiterten Hilfsversuchen schon aufgegeben hatten, duldete Backhaus Mitte April den Rettungsversuch einer Privatinitiative. Die Aktivisten brachten Timmy in einem Lastkahn aus der Ostsee und entließen ihn am 2. Mai im Kattegat ins offene Meer.
Den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun von dem Tracker aufgezeichnete Bewegungsdaten zur Verfügung gestellt, die ausgewertet wurden. Weitere Daten unter anderem zu Wassertemperatur, Tauchtiefe, geschwommenem Radius, Geschwindigkeit und auch Untersuchungen zu den Organen sollen laut Backhaus in einigen Wochen oder Monaten übermittelt und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Bei der Untersuchung des Kadavers in Dänemark Anfang Juni sei „nichts Ungewöhnliches“ entdeckt worden – „weder am, noch im Wal“, sagte Backhaus. Es habe keine schwerwiegenden inneren oder äußeren Verletzungen gegeben, auch Reste eines Fischernetzes seien nicht gefunden worden. Auch die Untersuchungen auf Bakterien, Viren oder Krankheiten habe keinen Aufschluss gegeben.
Umweltminister Backhaus stellt Ergebnisse der Senderauswertung vor.

Umweltminister Backhaus stellt Ergebnisse der Senderauswertung vor.

Foto: Jens Büttner/dpa

Aus dem Kadaver soll Biokraftstoff hergestellt werden

Es gebe „nach heutigem Erkenntnisstand keine belastbaren Hinweise“, dass der Transport oder die Freisetzung des Meeressäugers zu seinem Tod oder zur Gefährdung beigetragen hätten, sagte Backhaus. „Der Rettungsversuch war aus unserer Sicht rechtlich und fachlich vertretbar.“
Der Umweltminister betonte auch selbstkritisch, dass Deutschland auf die Strandung eines großen Wals nicht vorbereitet sei. „Es fehlen Standards, es fehlen eingespielte Abläufe“, erläutert er. Auch die Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene sei nicht „ausreichend definiert“. Das müsse sich ändern, „wir brauchen klare Strukturen“.
Aus dem Kadaver des Buckelwals soll Biokraftstoff hergestellt werden, aus dem restlichen Material soll nach Angaben der dänischen Behörden Fleisch- und Knochenmehl gemacht werden, das ebenfalls als Biokraftstoff genutzt werden kann, etwa bei der Zementherstellung.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Jobcenter-Chef nach Kostenaffäre abberufen

Nach Kritik an explodierenden Kosten in Höhe von fast einer Million Euro für einen Besprechungsraum hat der Geschäftsführer des Bremer Jobcenters seinen Posten verloren.
Die Trägerversammlung entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Arbeitsagentur und das Arbeitsressort mitteilten. Zur Trägerversammlung gehören Vertreter des Jobcenters, des Arbeits- und des Finanzressorts.

Kreativraum kostete 906.000 Euro

Der sogenannte „Kreativraum“ mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro. Das stünde in keinem Verhältnis, kritisierte die Trägerversammlung, die nach eigenen Angaben nicht darüber informiert war. Weitere 293.000 Euro entfielen auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling zeigte sich entsetzt. „Die vorliegenden Erkenntnisse haben das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte die SPD-Politikerin. „Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung erforderlich, Thorsten Spinn als Geschäftsführer abzuberufen.“
Die Trägerversammlung kündigte an, über weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu beraten und den Skandal vollständig aufzuklären. (dpa/red)
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Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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Abschaffung der Bonpflicht: Union will Einführung erst 2027

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), spricht sich für eine Abschaffung der Bonpflicht erst zeitgleich mit der geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht aus.
„Die Bonpflicht sollte aus unserer Sicht parallel zur Einführung der Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz zum 1. Januar 2027 fallen“, sagte Güntzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen werde derzeit noch verhandelt.
„Wir brauchen ein schnelles Ergebnis“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl wirksam gegen Steuerbetrug vorgehe als auch Unternehmen entlaste.
„Entscheidend ist für uns eine praxistaugliche, bürokratiearme Lösung, die Steuerbetrug wirksam bekämpft und ehrliche Betriebe nicht unnötig belastet“, so Güntzler.

Finanzministerium plant Lockerung der Bonpflicht

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die umstrittene Bonpflicht lockern.
Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen. Belege müssen dann nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.
Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden.
Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.

Steuergewerkschaft warnt vor falscher Reihenfolge

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geplante Lockerung der Bonpflicht kritisiert.
Der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zwar für eine Modernisierung der Belegausgabe aus. „Den Papierbon durch einen digitalen Beleg zu ersetzen, ist überfällig“, erklärte er.
Eine Abschwächung bestehender Kontrollinstrumente ohne gleichzeitig verschärfte Vorgaben für Registrierkassen sei jedoch der falsche Weg.
Köbler kritisierte insbesondere den zeitlichen Ablauf der Pläne. Die Reihenfolge stimme nicht: Erst lockere der Minister die Kontrolle, die Registrierkassenpflicht solle aber erst 2027 kommen.
Das heiße: „Erst den Wachmann nach Hause schicken und dann über die Tür nachdenken. Wer zuerst lockert und später kontrolliert, lädt die Betrüger ein“, sagte er.
Der DSTG-Chef warnte vor einer Ausweitung von Steuerhinterziehung im Bargeldbereich. Der Angestellte führe jeden Cent Lohnsteuer ab, während nebenan das Bargeld weiter in der Pappschachtel neben der Kasse lande.
„Genau diese Lücke darf der Staat nicht noch größer machen. Die ehrlichen Betriebe verdienen Schutz, nicht die Schummler“, sagte Köbler.
Sollte die Bonpflicht gelockert werden, müsse dies nach Ansicht der Gewerkschaft mit einer flächendeckenden Pflicht zu manipulationssicheren Registrierkassen verknüpft werden.
„Wenn die Lockerung kommt, dann nur Zug um Zug mit einer flächendeckenden, manipulationssicheren Registrierkassenpflicht“, forderte Köbler.
Zudem sei die geplante Umsatzgrenze von 100.000 Euro zu hoch angesetzt. Österreich mache es seit 2016 konsequenter. Deutschland müsse nachschärfen, nicht lockern. (dts/red)
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Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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FDP erreicht wieder 5 Prozent, SPD stürzt ab auf 11 Prozent


In Kürze:

  • Zwei aktuelle Umfragen von GMS und Forsa sehen die FDP bei 5 Prozent und damit an der Schwelle zum Wiedereinzug in den Bundestag.
  • Die Wahl von Wolfgang Kubicki zum FDP-Bundesvorsitzenden könnte den Liberalen zusätzlichen Rückenwind verschafft haben.
  • Union und SPD verlieren weiter an Zustimmung, während die AfD mit 27 Prozent ihre starke Position behauptet.
  • 55 Prozent der Befragten trauen derzeit keiner Partei die Lösung der wichtigsten Probleme Deutschlands zu.

Ein kurzfristiger Kubicki-Effekt – oder Ausdruck eines möglichen Comebacks? Das Ergebnis der am Montag, 1.6., präsentierten Sonntagsfrage der Hamburger Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung (GMS) zieht vor allem aufgrund eines Ergebnisses die Aufmerksamkeit auf sich. Ihren Zahlen zufolge legt die FDP auf 5 Prozent zu und könnte sich demnach Hoffnungen auf eine Rückkehr in den Bundestag machen.
Zumindest teilweise ist der Bundesparteitag der Liberalen vom vergangenen Wochenende in die Zahlen mit eingepreist. Die Umfrage erfolgte unter 1.023 Wahlberechtigten in der Zeit von 27. Mai bis 1. Juni – wobei man einige Teilnehmer telefonisch und einige online befragte. Am Samstag wählten die Delegierten in Berlin in einer Kampfabstimmung Wolfgang Kubicki zu ihrem neuen Bundesvorsitzenden.

FDP dank Kubicki wieder im Aufwärtstrend?

Mit seinen für die FDP ausgewiesenen Werten stand GMS unter den Umfrageinstituten in Deutschland bis Dienstag allein. INSA, das am Samstag seine letzte Sonntagsfrage publizierte, sah die Liberalen nur bei 3 Prozent – mit einem Minus von einem Prozentpunkt. Auch Ipsos und Forsa sahen die FDP zuletzt nur bei 3 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen wies sie nicht einmal mehr gesondert aus.
Die letzten Umfragen, die das Erreichen der Sperrhürde für die Liberalen als möglich betrachteten, waren jene von Ipsos vom 1.4. sowie die am 14.1. publizierte von Pollytix. Keine andere Sonntagsfrage eines der führenden Meinungsforschungsinstitute sah die FDP sonst in diesem Jahr bei 5 Prozent.
GMS jedoch geht davon aus, dass die breite Unzufriedenheit mit der Koalition in Berlin in der Bevölkerung generell die Oppositionsparteien stärke – mit Ausnahme des BSW, das nur noch bei 2 Prozent liege. Das Institut führt lediglich vierteljährlich Sonntagsfragen durch, die Ergebnisse erscheinen meist auf msn.com.

GMS sieht Grüne wieder mit großem Abstand auf Platz 3

Frühere Partnerschaften wie jene mit Sat.1 oder der Bayerischen Staatskanzlei hat GMS beendet. Im Jahr 2008 war das Institut in die öffentliche Kritik geraten, weil sie für 108.000 Euro aus Steuergeldern Studien durchgeführt haben soll. Aus diesen sollte die CSU Anleitungen erhalten, wie sie politische Gegner kleinhalten könne. Eine Studie aus dem genannten Jahr soll dazu geraten haben, mit dem damaligen Koalitionspartner FDP den Konflikt zu suchen.
Diese Zeiten liegen jedoch lange zurück, und abseits des Plus von zwei Prozentpunkten Zuwachs seit März, den die Umfrage den Liberalen ausweist, weichen die GMS-Zahlen kaum von jenen der Konkurrenz ab. Die AfD liegt dem jüngsten Umfrageergebnis bei 27 Prozent, was einem Plus von drei Prozentpunkten gegenüber März entspräche.
Auch das Minus von drei Prozentpunkten von CDU und CSU, die GMS bei 24 Prozent sieht, spiegelt einen Trend wider, den auch andere abbilden. Höher als andere Meinungsforscher schätzt das Institut das Ergebnis für die Grünen ein. Diese würden demnach 16 Prozent erzielen – ein Plus von 4 Prozentpunkten gegenüber Anfang März und von 4,4 Prozent gegenüber dem Bundestagsergebnis.

Forsa sieht FDP ebenfalls wieder bei 5 Prozent

Demgegenüber stürzt die SPD auf 11 Prozent ab – was gegenüber März einem Minus von 5 Prozentpunkten gleichkäme. Damit liegen die Sozialdemokraten bei GMS gleichauf mit der Linkspartei, die sich um einen Prozentpunkt gegenüber der vorangegangenen Umfrage verbessert.
Ein Wiedereinzug der FDP in den Bundestag würde jedoch nichts an den Koalitionsoptionen ändern. Die sogenannte Kenia-Koalition aus Union, SPD und Grünen wäre das einzige realistische Dreiermodell, das noch eine Aussicht auf eine Mehrheit ohne AfD hätte.
Neben GMS hat mittlerweile auch Forsa eine Umfrage veröffentlicht, die von 5 Prozent für die FDP ausgeht. Die Zahl der Befragten liegt dort bei 2.502, der Umfragezeitraum war 26. Mai bis 1. Juni, damit auch hier zum Teil nach dem Bundesparteitag. Auch Forsa sieht die AfD bei 27 Prozent, allerdings die Union bei nur noch 21 Prozent (minus 1) und damit erheblich schlechter als alle anderen Institute.

55 Prozent halten keine Partei mehr für kompetent

Die Grünen kommen in der Forsa-Umfrage auf 15 Prozent. Sie bleiben ebenso unverändert wie die SPD mit 12 und die Linkspartei mit 11 Prozent. Bezeichnend ist weiterhin die Einschätzung der Bevölkerung zur Kompetenz der Parteien: 55 Prozent der Befragten trauen keiner politischen Partei zu, die Probleme lösen zu können. Auch bei AfD (13 Prozent) und Union (12 Prozent) glaubt nur ein Teil der Anhänger, dass diese Parteien dazu in der Lage wären.
Den Grünen sprechen 8 Prozent aller Befragten Kompetenz zu, SPD und Linke (plus 1) kommen in diesem Bereich auf je 5 Prozent. Nur 13 Prozent (minus 1) sind derzeit mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz zufrieden, das ist ein neues Allzeittief. 85 Prozent (plus 1) sind unzufrieden, darunter sogar 54 Prozent der Unionsanhänger.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
  • Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
  • Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.

 
Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.

Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente

Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“

Koalition hält an Rentenempfehlung fest

Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.

Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein

Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.

Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“

Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.

Kritik kommt vom Beamtenbund

Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.
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BAföG-Reform auf der Kippe? Streit um Finanzierung belastet Koalition


In Kürze:

  • Die Koalition streitet über die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform und möglicher Leistungserhöhungen.
  • Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro sowie eine spätere Anhebung des Grundbedarfs.
  • SPD-Politiker werfen der Union Verunsicherung von Studenten vor und pochen auf die Umsetzung der Reform.
  • Aussagen von Forschungsministerin Dorothee Bär zu Studentenjobs lösten zusätzliche Kritik aus.

 
Die Frage der BAföG-Reform belastet die Koalition. Eigentlich hatte das Bundesforschungsministerium bereits Ende April verkündet, dass sich Union und SPD auf die Finanzierung geeinigt hätten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Regierungssprecher Stefan Kornelius machten jedoch zu Wochenbeginn deutlich, dass die geplante Reform weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte die vereinbarte Reform zwar nicht infrage – diese soll das Kabinett im Juli beschließen. Allerdings sei noch nicht gesichert, dass es zu der vorgesehenen Erhöhung der Leistungen kommen werde.

Was das BAföG-Paket beinhalten soll

Die Einigung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte: Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, soll von 380 auf 440 Euro steigen. In weiterer Folge soll der Grundbedarfssatz von derzeit 475 Euro schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der Bezug von Bürgergeld ist für Immatrikulierte grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Studienanfänger aus bedürftigen Familien soll es allerdings eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro geben, die nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruchsberechtigt seien Studienanfänger, die nicht älter als 25 Jahre sind, Bürgergeld beziehen und in Familien leben, die ihr Einkommen aufbessern müssen.
Die Antrags- und Verwaltungsverfahren für das BAföG sollen zudem modernisiert und entbürokratisiert werden. Außerdem ist eine regelmäßigere Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale soll bereits zum Wintersemester 2026/27 stattfinden. Die Umsetzung der Erhöhung des Grundbedarfs soll dagegen in zwei Schritten ab 2027/28 erfolgen.

Bär: „Kein Drama“, wenn Studenten nebenbei jobben

Dass aus der Union jetzt Stimmen kommen, die den Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags anmahnen, sorgt in der SPD für Unmut. Vizefraktionschefin Wiebke Esdar wirft dem Kanzleramt vor, junge Menschen zu verunsichern. Die Finanzierung stehe, so Esdar. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe die Reform bereits in seiner Haushaltsplanung abgebildet, betonte sie.
Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ hatte Ministerin Bär erklärt, sie habe Zweifel an der Umsetzbarkeit der BAföG-Reform angesichts des allgemeinen Spardrucks. Zudem sei es „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, so Bär.

SPD-Abgeordnete bringt wegen BAföG-Reform Koalitionsbruch ins Spiel

Juso-Chef Philipp Türmer kritisierte die Aussagen am 1. Juni im Deutschlandfunk als „ehrlicherweise saudumme Klischees“ über angeblich „faule Studenten“, die „doch mal arbeiten“ sollten. Tatsächlich seien bereits rund 65 Prozent der Studenten neben dem Studium berufstätig – mehr als in früheren Generationen.
Trotzdem lebten 50 Prozent der Immatrikulierten, die nicht mehr zu Hause wohnten, in Armut. Grund dafür seien die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Tatsache, dass das BAföG eben nicht ausreiche. Die Ministerin solle sich auf die Seite der Betroffenen stellen, mahnt Türmer: „Sie müsste ein Interesse daran haben, dass es in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängt, ob man sich das Studieren leisten kann.“
Die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner erhöhte den Druck auf den Koalitionspartner. In einem am Montag veröffentlichten Meme deutete sie an, dass die SPD bei einem Scheitern der BAföG-Reform Konsequenzen ziehen könnte: „Wenn die BAföG-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt – dann gehen wir!“
Später löschte sie das Bild. Screenshots davon verbreiten sich jedoch weiterhin in den sozialen Medien. Aus dem Bundesforschungsministerium hieß es unterdessen, man arbeite „mit Nachdruck“ daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Bundeskabinett verabschiedet werden könne und zum Wintersemester in Kraft trete.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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29. Mai: Fahrerüberwachung | Pflegefinanzierung | Tankrabatt nicht verlängern

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Fahrerüberwachung

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem Fahrerkontrollsystem ADDW ausgestattet sein. Mithilfe von Kameras und Warnsignalen soll erkannt werden, wenn Fahrer abgelenkt oder unaufmerksam sind. Das Ziel der EU ist mehr Verkehrssicherheit. Kritiker warnen jedoch vor Datenschutzproblemen und zusätzlicher Ablenkung. Auch der ADAC berichtet von teils störenden Systemen.

Pflegefinanzierung

Der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, dass Pflegebedürftige vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ihr eigenes Vermögen und ihr Eigenheim stärker einsetzen müssen. SPD, Linke und Sozialverbände kritisieren diesen Vorschlag scharf, da er die Altersvorsorge und das Zuhause vieler Familien gefährdet. Hintergrund sind die massiven Defizite der Pflegeversicherung und die geplante Reform.

Tankrabatt nicht verlängern

Die Verbraucherzentrale lehnt eine Verlängerung des Tankrabatts ab. Sie bezeichnete die Maßnahme als teuer und ineffizient. Ein Teil der Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen statt bei den Verbrauchern angekommen. Auch Union und ADAC äußern Zweifel. Stattdessen werden gezielte Hilfen für Pendler, den Mittelstand und die Logistikbranche diskutiert.

Wertsachen nach Millionen-Coup zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Coup in einer Sparkasse in Gelsenkirchen erhalten die ersten Schließfachkunden ihre Wertsachen zurück. Unter diesen befinden sich Schmuck, Edelmetalle und Bargeld, die die Täter Ende 2025 im Tresorraum zurückgelassen hatten. Der Schaden liegt laut Polizei bei mindestens einem zweistelligen Millionenbetrag.

Bedingungen für Iran

US-Präsident Trump hat neue Bedingungen für ein Abkommen mit dem Iran bekannt gegeben. In einem Beitrag auf Truth Social schreibt er, dass Teheran die Straße von Hormuz sofort in beide Richtungen ohne Gebühren öffnen, Minen räumen und auf Atomwaffen verzichten müsse. Trump will heute eine endgültige Entscheidung treffen. Zudem wird die US-Seeblockade aufgehoben.
 
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Tankrabatt: Verbraucherschützer gegen Verlängerung, CDU und SPD uneins


In Kürze:

  • Kontroverse Diskussionen um eine Verlängerung des Tankrabatts.
  • Die Verbraucherzentrale hält den Tankrabatt für ineffizient und teuer.
  • ADAC: Spritpreise müssten niedriger sein.
  • Ifo: Vollständiger Rabatt bei Diesel immer noch nicht weitergegeben.

 
Deutschlands oberste Verbraucherschützer haben sich deutlich gegen eine Verlängerung des Tankrabatts ausgesprochen. Dieser sei „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verlängerung lehnen wir deshalb klar ab.“

Verbraucherzentrale sieht Vorteile für Ölkonzerne

Der Tankrabatt habe die Erwartungen „wenig überraschend verfehlt“, sagte Pop. Ein erheblicher Teil der durch die Regierungsmaßnahme erhofften Entlastung sei zunächst nicht bei den Verbrauchern angekommen, sondern in den Kassen der Mineralölkonzerne versickert. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.“
Die als Tankrabatt bekannte Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin hatte die Regierung Anfang Mai eingeführt, um die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Benzinpreise abzufedern. Der Tankrabatt beträgt rund 17 Cent je Liter.
Zurückhaltend äußerte sich die Union zu einer möglichen Verlängerung der Steuersenkung. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sieht den Staat in diesem Zusammenhang „irgendwann an der Grenze seiner Möglichkeiten“. Unionsfraktionsvize Sepp Müller sieht das ebenso: „Dauerhafte Subventionen kann der Staat nicht leisten“, sagte Müller den Funke-Zeitungen. Der „Steuereuro“ müsse gezielt eingesetzt werden.
„Hält die Blockade der Straße von Hormus an, werden wir über zielgerichtete Maßnahmen sprechen“, fuhr der Politiker fort, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Armand Zorn die Taskforce im Bundestag zu den Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Preise in Deutschland leitet.
Im Fokus stünden dann aber „gezielte Hilfen“ für Mittelstand, Logistik und Pendler. Wie diese aussehen könnten, führte Müller nicht aus.
Der brandenburgische Regierungschef Dietmar Woidke plädiert hingegen für eine Fortsetzung des Tankrabatts. Im Gespräch mit WELT TV betonte der SPD-Politiker, dass Beschäftigte finanziell entlastet werden müssten. Dazu gehöre auch, die Kosten für Kraftstoffe bezahlbar zu halten.

ADAC: Zeitverzögerte Weitergabe des Rabatts

Kritik äußerte Woidke erneut an den Mineralölkonzernen. Die Senkung der Abgaben auf Kraftstoffe sei anfangs nur eingeschränkt bei den Verbrauchern angekommen. Er sieht darin einen Beleg dafür, dass eine strengere Kontrolle der Branche notwendig sei. Die Preisentwicklung müsse weiterhin genauer beobachtet werden.
Der ADAC merkte an, dass die Preise für Diesel und Benzin angesichts der staatlichen Subventionierung niedriger sein müssten. Demnach geben die Ölkonzerne den Tankrabatt nicht vollständig an die Verbraucher weiter, betonte der ADAC und lieferte Zahlen. So habe das Barrel Brent-Öl vor einer Woche noch etwa 111 US-Dollar gekostet, sei mittlerweile aber deutlich unter 100 US-Dollar gefallen.
Erneut zeige sich, dass sinkende Einkaufskosten bei Mineralölunternehmen nur verzögert an die Endkunden weitergegeben werden, während steigende Rohölpreise sich in der Regel deutlich schneller auf den Tankstellenpreis auswirkten.
Der Euro-US-Dollar-Kurs hat sich im Vergleich zur Vorwoche kaum verändert. Da Rohöl international in US-Dollar gehandelt wird, verbessert ein starker Euro grundsätzlich die Einkaufsbedingungen. Angesichts der zuletzt starken Schwankungen am Ölmarkt spielt der Wechselkurs derzeit jedoch nur eine untergeordnete Rolle bei der Preisentwicklung.
Das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) zeigt anhand eines Tankrabatt-Trackers anschaulich, wie schleppend der Verlauf bei der Weitergabe der Subvention verläuft. So ist anhand der Verlaufskurve des Trackers deutlich zu sehen, dass die Konzerne den Rabatt für Super (E5) erstmals um den 10. Mai voll weitergegeben haben. Der Nachlass für E10 kam erst in dieser Woche vollständig zum Tragen, beim Diesel ist er noch nicht vollständig weitergegeben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Warken will mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld sichern

Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.

„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“

Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.

Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld

Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)
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Schleswig-Holstein: Gericht rügt Landesregierung in Northvolt-Affäre

Im Zusammenhang mit der Förderung der Northvolt-Batteriefabrik in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung den Landtag nicht ausreichend informiert.
Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Freitag, 29. Mai, und gab damit einem Antrag der FDP-Fraktion statt, dem sich die SPD-Fraktion angeschlossen hatte.
Der schwedische Batteriehersteller Northvolt wollte eine Fabrik mit rund 3000 Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein errichten, ging dann aber in die Insolvenz.

Parlament zu spät informiert

Über Bedenken bezüglich der Finanzierung und der Rückzahlung einer sogenannten Wandelanleihe hätte die schwarz-grüne Landesregierung die Abgeordneten früher vollständig informieren müssen, nämlich vor einer entscheidenden Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses sowie des Finanzausschusses im Januar 2024, wie das Gericht nun urteilte.
In dieser Sitzung stimmten die Abgeordneten für die Förderung der geplanten Fabrik durch die Wandelanleihe von rund 600 Millionen Euro von der staatlichen Förderbank KfW. Dafür bürgten Bund und Land jeweils zur Hälfte.
Nach dem Urteil in Schleswig kündigte Vivien Albers als Sprecherin der Staatskanzlei „einen Vorschlag für ein standardisiertes und strukturiertes Informationsformat für solche Vorhaben“ an.
Die Landesregierung wolle das Urteil sorgfältig auswerten und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, erklärte sie. „Auf Basis dieses Vorschlags wollen wir dann mit dem Parlament gemeinsam ein Verfahren definieren.“

Opposition verlangt Entlassung Schrödters

FDP und SPD forderten als Reaktion auf das Urteil die Entlassung von Staatskanzleichef Dirk Schrödter. Dieser müsse „seinen Posten jetzt räumen oder der Ministerpräsident muss ihn entlassen“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt.
Auch die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli, teilte mit, Regierungschef Daniel Günther (CDU) müsse „die Konsequenzen ziehen und Herrn Schrödter entlassen“. SPD-Landeschef Ulf Kämpfer hielt Schrödters Rücktritt oder Entlassung ebenfalls für „unausweichlich“.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch, kritisierte: „Hintergangen wurde aber nicht nur das Parlament“. Hintergangen worden seien „vor allem die Menschen, die das Parlament gewählt haben, um ihre Interessen zu repräsentieren“. (afp/red)
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CDU-Finanzpolitiker offen für Kompromiss bei höherer Reichensteuer

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
„Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“

Spitzensteuersatz soll später greifen

Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
„Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.

Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen

Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.

Mittelstand soll geschützt bleiben

Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)
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Mehr Direktflüge vom Flughafen Berlin Brandenburg erforderlich

Neue Passagierzahlen deuten auf einen Bedarf für mehr Direktflüge auf Langstrecken vom Hauptstadtflughafen aus hin. Auf Anfrage dreier SPD-Abgeordneter hat der BER erstmals eine Liste der Fernziele vorgelegt, die seine Fluggäste nur durch einen oder mehrere Zwischenstopps erreichen.
Die Liste, über die der „Tagesspiegel“ in seiner Dienstagausgabe berichtet, wird von Bangkok angeführt.
Im Jahr 2025 flogen 64.182 BER-Passagiere über Umwege in die thailändische Hauptstadt. Das entspricht rechnerisch einer Direktverbindung mit einem kleinen Langstreckenjet mit 200 Sitzen sechsmal pro Woche.
Unter den beliebtesten 25 Langstreckenzielen befinden sich zwölf in Asien und neun in den USA.
„Wir fordern von der Bundesregierung als Miteigentümerin des Flughafens, unverzüglich dafür zu sorgen, dass deutlich mehr Non-Stop-Langstreckenverbindungen vom BER angeboten werden können“, teilten die Berliner Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg, Jörg Stroedter und Florian Dörstelmann dem „Tagesspiegel“ mit.
„Das unsägliche Monopol der Lufthansa in München und Frankfurt muss gebrochen werden. 35 Jahre nach der Deutschen Einheit ist es inakzeptabel, dass die Hauptstadt immer noch auf das Niveau der alten West-Berliner Zeiten gedrückt wird.“
Die Lufthansa wickelt ihre Langstreckenverbindungen über die beiden großen Drehkreuze ab. (dts/red)
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„Sonntagstrend“: AfD weiter vorn – FDP legt nach Kubicki-Entscheidung leicht zu

Die FDP hat nach der Entscheidung im Machtkampf um den Parteivorsitz leicht in der vom Institut INSA gemessenen Wählergunst zugelegt, bleibt aber unter der Fünf-Prozent-Hürde. Das berichtet die „Bild am Sonntag“.
Demnach kommt die Partei auf vier Prozent, ein Prozentpunkt mehr als in der Vorwoche.
Der frühere Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hatte sich vergangene Woche in einem parteiinternen Machtkampf gegen den nordrhein-westfälischen FDP-Chef Henning Höne durchgesetzt.

Stärkste Kraft bleibt die AfD

Stärkste Kraft bleibt der Umfrage zufolge die AfD mit 29 Prozent. Die Union kommt unverändert auf 22 Prozent.
Die Grünen bleiben bei 14 Prozent, die SPD bei 12 Prozent. Die Linke legt um einen Punkt auf elf Prozent zu. Das BSW liegt bei drei Prozent, die sonstigen Parteien kommen auf fünf Prozent, zwei weniger als in der Vorwoche.
Für den „Sonntagstrend“ hatte INSA 1.203 Personen im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 22. Mai 2026 befragt. (dts/red)
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Albig: Können nicht so tun, als wäre AfD „Ausgeburt der Hölle“

Der frühere Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig, hat seiner SPD empfohlen, sich auch auf von der AfD tolerierte Minderheitsregierungen einzulassen. „Wahrscheinlich wäre es sogar einfacher, wenn wie in Dänemark Sozialdemokraten die Ersten wären, die auch mit den Rechtspopulisten bei bestimmten Themen zusammenarbeiten, die unsere Wähler heute in deren Arme treiben“, sagte der 62-Jährige der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Für ihn wäre es vorstellbar, „wenn also nach der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise Manuela Schwesig sagen würde: „Ich suche mir meine Mehrheiten im Landtag je nach Thema“.“ Vielparteienbündnisse mit CDU, Linken, Grünen oder BSW belasteten die Leistungsfähigkeit der Demokratie „und lassen nur noch frustrierte Wähler zurück“, sagte er.

Albig fordert neuen Umgang mit AfD-Wählern

Eine Zusammenarbeit bedeute nicht, dass „wir das ideologische Gedankengut von Rechtspopulisten teilen, sondern weil wir unseren verlorengegangenen Wählern zeigen: Wir haben verstanden – kommt wieder nach Hause“, sagte Albig. Alte Genossen träten eins zu eins in die AfD ein – „und das sicher nicht, weil die alle Nazis geworden sind, sondern weil sie bei uns etwas vermissen“.
„Wenn 30 Prozent diese Partei wählen, können wir nicht auf Dauer so tun, als wäre das die Ausgeburt der Hölle.“ So weiterzumachen wie bisher, berge die Gefahr, „dass es die Sozialdemokratie hierzulande bald nicht mehr gibt“.
Albig war von 2009 bis 2012 Oberbürgermeister von Kiel und danach bis 2017 Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Nach einer verlorenen Landtagswahl zog er sich aus der aktiven Politik zurück und ging in die Wirtschaft. Nach leitenden Funktionen bei der Deutschen Post DHL und beim Bundesverband Deutscher Postdienstleister wechselte er 2023 als Lobbyist zum Tabakkonzern Philip Morris. (dpa/red)
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Gaskraftwerk für Ukraine? AfD und CDU für Erhalt in Lubmin


In Kürze:

  • Die AfD stellte einen Antrag zur Debatte über das umstrittene Gaskraftwerk in Lubmin.
  • Laut Leif-Erik Holm (AfD) sei die Schenkung an die Ukraine „ein schwerer Fehler“.
  • Die CDU blickt vielmehr auf die wirtschaftliche Stärkung des Standortes Lubmin.
  • Grüne und SPD weisen unter anderem auf einen möglichen fehlenden technischen Nutzen der Anlage hin.

 
„Wir wollen, dass dieses Kraftwerk am Standort Lubmin bleibt.“ Mit diesen Worten forderte der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) den Erhalt eines stillgelegten, aber noch funktionsfähigen Gaskraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Partei stellte zu dem Thema einen entsprechenden Antrag für eine Debatte im Deutschen Bundestag, die am Freitag, 22. Mai, stattfand.
Erst kürzlich sickerte durch, dass der Betreiber, die bundeseigene SEFE Energy GmbH, das transportable Kraftwerk nach gescheiterten inländischen Verkaufsversuchen an die Ukraine verschenken wollte.

Geschenk an den mutmaßlichen Attentäter?

Angesichts „explodierender Energiepreise“ und „mangelnder Versorgungssicherheit“ forderte Holm zudem die „Integration [des Kraftwerks] in die deutsche Energieinfrastruktur“.
Bis 2022 wurde die 84-Megawatt-Kraftwärmekopplungsanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme mit russischem Erdgas durch die Nordstream-Pipelines betrieben. Laut Holm könne die Anlage nach Kriegsende bei normalisierenden Beziehungen zu Russland „konkurrenzlos günstig“ produzieren.
Ebenso bemängelte der AfD-Politiker, „dass wir in Zeiten klammer Kassen unsere funktionierenden Anlagen ins Ausland verschenken. Und dann auch noch an den Staat, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nordstream-Pipelines hat sprengen lassen.“ Das Verschenken der Anlage sei laut Holm „ein schwerer Fehler zulasten unserer Bürger und Unternehmen“.

Der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Teil-Unterstützung durch die CDU

Auch die regierende Union befürwortet in Teilen den Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin. Im Kreistag Vorpommern-Rügen stimmten die meisten CDU-Abgeordneten im Vorfeld für den Antrag der AfD.
Philipp Amthor (CDU/CSU) stellte jedoch klar, dass das Motiv der Union darauf beruht, Lubmin als Energie- und Industriestandort zu entwickeln. Er betonte zudem eindringlich, dass dieser Standort nicht „als Kulisse für Moskauliebeleien und Wahlkampfinszenierung der AfD“ genutzt werden solle.

Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU/CSU) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Als legitim bezeichnete Amthor unter anderem die Frage nach den Folgen des geplanten Rückbaus der Anlage für Lubmin und die Region. Ebenso, welche Alternativen es gebe. Die Bundesregierung prüfe diese Fragen laut dem Unionspolitiker „seriös“.
Nach den gescheiterten Verkaufsversuchen des Kraftwerks wäre die Alternative zur Schenkung kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb gewesen, sondern die Verschrottung, wie Amthor darstellte.

Technisch ohnehin nicht nutzbar?

Stärkere Kritik erhielt der Antragsteller aus den Reihen der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Claudia Müller (Grüne) richtete sich explizit an die Menschen auf Instagram und TikTok: „In Wirklichkeit geht es hier um euch.“ Ihrer Aussage nach wolle die AfD mit diesem Thema bei den Nutzern dieser Social-Media-Plattformen „Empörung und Wut erzeugen“.
Müller wies darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) mitgeteilt habe, dass „im höchst unwahrscheinlichen Fall“ der Einspeisung von Gas durch die Nordstream-Pipeline das Gaskraftwerk nicht gebraucht werden würde. Sie begründete dies damit, dass sie technisch anders funktioniere.
Im Weiteren argumentierte die Grünen-Politikerin mit den Kosten, die bei einem Abriss des Gaskraftwerks entstehen würden. „Durch die Schenkung an die Ukraine bezahlt die Ukraine die Demontage und die Transportkosten. Das heißt keine Kosten vor Ort“, sagte sie.

Schenkung, sinnvollste Option?

Ebenso äußerte sich Dunja Kreiser (SPD) zu dem Thema. Sie betonte, dass es hierbei um Solidarität, Verantwortung und um „die konkrete Unterstützung eines Landes, das durch Krieg und Zerstörung in eine existenzielle Notlage geraten ist“, gehe.
Laut Kreiser sei eine reine Stromerzeugung „technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll“. Zudem hätte der Betreiber trotz intensiver Suche keine alternativen Wärmeabnehmer finden können. Daher habe die SEFE-Gruppe letztlich die humanitäre und unentgeltliche Übergabe der Anlage als die sinnvollste Option gesehen.