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Ungarn begrenzt Amtszeit des Regierungschefs

Die Abgeordneten in Ungarn haben mit großer Mehrheit für eine Begrenzung der Amtszeit des ungarischen Regierungschefs auf höchstens acht Jahre gestimmt.
Der Antrag für die Verfassungsänderung wurde vom Parlament am Montag, 15. Juni, mit 135 Ja-, 50 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen angenommen. Nach ungarischem Recht kann eine solche Maßnahme mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, ohne dass ein Referendum nötig ist.

Wahlversprechen abgelöst

Eine Begrenzung der Amtszeit des Regierungschefs würde eine Rückkehr des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orban in das Amt ausschließen. Die Verfassungsänderung war eines der Wahlversprechen des pro-europäischen Konservativen Peter Magyar, der Orban nach seinem Sieg bei der Wahl im April abgelöst und umfassende Reformen versprochen hatte.
Magyar hatte betont, unbegrenzte Amtszeiten könnten zu einer Machtkonzentration führen und dabei seinen Vorgänger Orban als Beispiel angeführt. Kritiker hatten Orban den kontinuierlichen Umbau des politischen Systems vorgeworfen mit dem Ziel, seine Macht zu festigen.
Orbans Fidesz-Partei lehnt eine Beschränkung der Amtszeit ab und argumentiert, dadurch könne der Volkswille eingeschränkt werden.
Die Amtszeit des ungarischen Präsidenten, dessen Rolle weitgehend repräsentativer Natur ist, ist bereits begrenzt: Er kann nur einmal für eine zweite Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt werden.

Auch Souveränitätsamt vor dem Aus

Mit der Verabschiedung der Verfassungsänderung wurde auch der Weg für eine Auflösung des „Amtes für den Schutz der nationalen Souveränität“ geebnet. Die umstrittene Behörde war 2024 unter der vorherigen Regierung gegründet worden. Sie war mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet – angeblich um „ausländische Einflussnahme“ einzudämmen.
Sie richtete sich jedoch hauptsächlich gegen Orbans Kritiker und unabhängige Medien und NGOs wie etwa Transparency International, denen vorgeworfen wurde, ausländische Interessen zu vertreten.
Seit Magyars Wahlsieg hat die Behörde keine neuen Berichte veröffentlicht. Das ungarische Parlament wird voraussichtlich Ende Juni über ihre Auflösung abstimmen. (afp/red)
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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KI-Einsatz in Merz-Reden weiter unklar

Die Bundesregierung hat ausweichend auf Fragen nach einer möglichen KI-Nutzung in den Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert.
Auf die Frage, wie viel KI in den Reden des Bundeskanzlers stecke, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 10. Juni, der dts Nachrichtenagentur: „Die Worte des Bundeskanzlers sind die Worte des Bundeskanzlers.“
Auch auf Nachfrage, ob die Redenschreiber des Kanzlers künstliche Intelligenz einsetzen, antwortete Meyer ausweichend: „Wenn der Bundeskanzler etwas spricht, dann sind das die Worte des Bundeskanzlers und von niemand anderem.“
Hintergrund sind Berichte über den Einsatz von KI in den Reden und Texten von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Nach Recherchen des Portals „Frag den Staat“ soll Voigt in mehreren seiner Ansprachen auf von KI generierte Inhalte zurückgegriffen haben. (dts/red)
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Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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EU-Kommission: Irreguläre Migration hat sich halbiert

Nach Angaben der EU-Kommission ist die Zahl der irregulär eingereisten Menschen, die nach Europa kommen, um mehr als die Hälfte zurückgegangen.
„Die illegale Migration in die EU ist in den vergangenen zwei Jahren um 55 Prozent zurückgegangen. Auf manchen Routen, wie über den Westbalkan, sogar um 90 Prozent in drei Jahren“, sagte der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner der Funke-Mediengruppe.

Weniger Migranten auf der Griechenland-Route

„Ganz frisch haben wir registriert: In den ersten vier Monaten in diesem Jahr ist die illegale Migration von der Türkei auf die Ägäischen Inseln in Griechenland im Vergleich zu den ersten vier Monaten im vergangenen Jahr um 67 Prozent zurückgegangen“, sagte Brunner.
Gestiegen sei zudem die Zahl der Rückführungen abgelehnter Asylsuchender aus der EU in die Herkunftsländer – „von 21 auf knapp 30 Prozent im vergangenen Jahr. Das ist aber noch viel zu wenig“, hob Brunner hervor.
Am 12. Juni tritt das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Die Reform dient vor allem der Eindämmung illegaler Migration in die EU sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren.

Asylverfahren an den EU-Außengrenzen

Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden.
Migrationskommissar Brunner sagte: „Deutschland ist Vorreiter bei der Umsetzung der Reformen.“
Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher sehen die Gefahr, dass durch die neue Reform das Asylrecht ausgehöhlt werde und die Menschenrechte missachtet würden. (dts/red)
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EU-Kommissar verspricht „faire“ Bedingungen in Asylzentren

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat „faire Lebensbedingungen“ in den geplanten Asylzentren an der europäischen Außengrenze versprochen. Dazu gehörten der Zugang zu Bildung und ärztlicher Betreuung, sagte Brunner der Funke-Mediengruppe. Es müsse Menschen auch möglich sein, schon nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen.

EU verspricht faire Bedingungen in Asylzentren

Sowohl als Europäische Union als auch mithilfe von Organisationen wie den Uno-Agenturen IOM und UNHCR wolle die Kommission Sorge dafür tragen, dass die EU-Staaten in ihren Asyleinrichtungen „alle Mindeststandards“ europaweit einhielten, hob der EU-Kommissar hervor. Das Recht auf Asyl bleibe „bestehen“, daran gebe es „keinen Zweifel“, sagte Brunner.
Alle EU-Mitgliedstaaten würden sich an die Gesetze und Regeln halten. Und diese Regeln seien klar, etwa was den Zugang zu medizinischer Versorgung angehe. „Dass wir die Dauer der Asylverfahren für Menschen mit geringen Chancen auf Schutz in der EU reduzieren, ist auch zum Schutz der Asylsuchenden.“

Kritik an möglichen Folgen für Asylrechte

Das im Mai 2024 beschlossene und am 12. Juni in Kraft tretende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll vor allem der Eindämmung illegalisierter Migration in die Europäische Union sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren dienen. Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden.
Die Entscheidungen sollen innerhalb von zwölf Wochen getroffen werden. Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent sollen so möglichst schnell zurückgeführt werden. Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher sehen die Gefahr, dass durch die neue Reform das Asylrecht ausgehöhlt werde und die Menschenrechte missachtet würden. (dts/red)
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US-Repräsentantenhaus beschließt Ukraine-Hilfe und Russland-Sanktionen


In Kürze:

  • 8 Milliarden US-Dollar Kredite für Ukraine und NATO-Partner beschlossen
  • Umfassende Sanktionen gegen Russland ausgeweitet
  • Weiteres Verfahren im Senat und mögliche Trump-Vetos

 
Das US-Repräsentantenhaus hat am 4. Juni einen Gesetzentwurf verabschiedet, der 8 Milliarden US-Dollar an Darlehen für die Ukraine und NATO-Verbündete vorsieht. Die Mittel sollen dem Kauf neuer Waffen und militärischer Ausrüstung dienen und werden durch ein umfangreiches Sanktionspaket gegen Russland ergänzt.
Der von den Demokraten eingebrachte „Ukraine Support Act“ wurde mit 226 zu 195 Stimmen angenommen.
Es handelt sich um den ersten größeren Gesetzentwurf zu Ukraine-Hilfen in der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Die republikanische Führung im Repräsentantenhaus hatte sich zuvor gegen den Vorstoß gestellt und stattdessen eine engere Abstimmung mit dem Weißen Haus im Umgang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine gefordert.
Europäische Nato-Staaten finanzieren weitere US-Waffenlieferungen in die Ukraine. (Archivbild)

Europäische NATO-Staaten finanzieren stetig weitere US-Waffenlieferungen in die Ukraine.

Foto: Uncredited/Ukrainian Defense Ministry Press Service/AP/dpa

Einbringung und parlamentarischer Weg

Der demokratische Abgeordnete Gregory Meeks brachte die Gesetzesinitiative erstmals im April 2025 ein. Da die republikanische Führung im Repräsentantenhaus jedoch keine Schritte unternahm, um eine Abstimmung im Plenum zu ermöglichen, reichte Meeks eine sogenannte „Discharge Petition“ ein. Dieses Verfahren erlaubt es Abgeordneten, die Führung zu umgehen und mit einfacher Mehrheit eine Abstimmung zu erzwingen.
Bis Mai dieses Jahres hatte Meeks die dafür notwendigen 218 Unterschriften gesammelt.
„70 Prozent der Amerikaner unterstützen die Ukraine. Dieser Republikaner tut das auch. Es ist Zeit, dass das Repräsentantenhaus die Angelegenheiten des Volkes erledigt und Freiheit gegen einen eindringenden Diktator unterstützt“, schrieb der republikanische Abgeordnete Don Bacon, der die Initiative unterstützte, in einem Beitrag auf X nach der Verfahrensabstimmung am 3. Juni.

Weiterer Gesetzgebungsweg

Auch nach der Zustimmung im Repräsentantenhaus muss der Gesetzentwurf noch den Senat passieren, bevor er in Kraft treten kann. Zudem besteht die Möglichkeit eines Vetos durch Präsident Trump.
Im Wahlkampf 2024 hatte Trump erklärt, er könne den Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der im Februar 2022 begann, durch Verhandlungen rasch beenden. Seit seiner Rückkehr ins Amt im vergangenen Jahr hatte er zwar diplomatische Initiativen vorangetrieben, ein Durchbruch ist jedoch ausgeblieben, während die Kämpfe weiter andauern.
Seit 2022 hat der US-Kongress insgesamt rund 195 Milliarden Dollar für die Ukraine bereitgestellt.
Vor der finalen Abstimmung am 4. Juni erklärte der republikanische Mehrheitsführer im Repräsentantenhaus, Steve Scalise, der Kongress verhandle bereits mit dem Weißen Haus über einen Sanktionsrahmen. Der demokratische Gesetzentwurf gefährde diese laufenden Gespräche.
„Es war ein sehr fehlerhafter Gesetzentwurf, der konstruktive parteiübergreifende Verhandlungen ignoriert, die derzeit stattfinden, um härtere Sanktionen gegen Russland zu erlassen“, so Scalise.
Die vom Kreml verkündete Waffenruhe geht der Ukraine und den USA nicht weit genug. (Archivbild)

Bildkollage mit Donald Trump, Präsident der Vereinigten Staaten, Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, und Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine. (Archivbild)

Foto: Morissard/Bednyakov/AP/dpa

Inhalt der Sanktionen

Zusätzlich zur Bereitstellung von 8 Milliarden Dollar an Darlehen für militärische Ausrüstungskäufe durch die Ukraine und NATO-Staaten enthält der „Ukraine Support Act“ einen umfassenden neuen Sanktionsrahmen.
Der Gesetzentwurf benennt 13 russische Finanzinstitute und verpflichtet den Präsidenten, innerhalb einer Frist Sanktionen gegen mindestens drei davon zu verhängen. Darüber hinaus richtet sich das Paket gegen die russische staatliche Atomenergiegesellschaft Rosatom sowie gegen den Rohstoff- und Bergbausektor Russlands.

Logo der russischen Atomenergiebehörde Rosatom während der Weltatomausstellung in Le Bourget bei Paris.

Foto: ERIC PIERMONT/AFP via Getty Images

Weitere Maßnahmen zielen auf Personen ab, die am Bau von Tunneln oder Brücken zur Krim beteiligt sind, auf ausländische Schiffsbetreiber, die wissentlich russisches Öl transportieren, auf Akteure der militärischen Zusammenarbeit zwischen Russland und Nordkorea sowie auf Verantwortliche für die Untergrabung der ukrainischen Kontrolle über das Kernkraftwerk Saporischschja.
Nathan Worcester hat zu diesem Bericht beigetragen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „House Passes Bill Authorizing New Ukraine Aid, Russia Sanctions“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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gesellschaft

Deutschland ringt um die Widerspruchslösung bei der Organspende


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Auch Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält den neuen Vorschlag für verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“. Eine Widerspruchslösung drücke „den Geist, dass der Körper des Menschen der Allgemeinheit“ aus, so Sichert gegenüber Epoch Times.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

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Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Der Tag der Organspende 2026


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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USA verschärfen Sanktionen gegen Kubas Führung um Díaz-Canel

Die Trump-Regierung hat am Donnerstag, dem 4. Juni, Sanktionen gegen den kubanischen Staatschef Miguel Díaz-Canel, seine Ehefrau sowie drei weitere zentrale Personen verhängt und damit den Druck auf die kommunistische Führung der Insel deutlich verschärft – vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden wirtschaftlichen Krise.
Die Maßnahme des US-Finanzministeriums baut auf früheren Exekutivanordnungen auf und richtet sich gezielt gegen führende Vertreter des Regimes sowie ihnen zugeordnete Organisationen. Sie sieht das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte vor, die diese Personen oder Einrichtungen in US-Gerichtsbarkeiten besitzen könnten, und untersagt US-Staatsbürgern jegliche geschäftlichen Beziehungen zu ihnen.
Betroffen sind unter anderem Alejandro Castro Espín, Sohn des ehemaligen Staatschefs Raúl Castro, sowie dessen Sohn. Darüber hinaus gelten die Sanktionen auch für Kubas Verteidigungsministerium, das Institut für Freundschaft mit den Völkern, die staatliche Reiseagentur Amistur Cuba sowie die Komitees zur Verteidigung der Revolution, wie aus öffentlichen Unterlagen hervorgeht.
«Wenn das passiert, wird es Kämpfe geben, und es wird einen Widerstand geben», sagte Kubas Präsident Miguel Diaz-Canel. (Archivbild)

«Wenn das passiert, wird es Kämpfe geben, und es wird einen Widerstand geben», sagte Kubas Präsident Miguel Diaz-Canel. (Archivbild)

Foto: Ramon Espinosa/AP/dpa

Rechtsgrundlage und neue US-Anordnung

Die Benennungen stehen im Zusammenhang mit der Anfang Mai von US-Präsident Donald Trump unterzeichneten Executive Order 14404, die den Sanktionsrahmen erweiterte. Sie zielt auf Personen ab, die aus Sicht der USA an Repressionen beteiligt sind oder die nationale Sicherheit sowie außenpolitische Interessen der Vereinigten Staaten gefährden. Im Rahmen des International Emergency Economic Powers Act (Gesetz über internationale wirtschaftliche Notbefugnisse) ermöglicht die Anordnung zudem sogenannte sekundäre Sanktionen gegen ausländische Akteure, die das kubanische Regime unterstützen.
Parallel dazu hat Kuba infolge von US-Maßnahmen, die unter anderem seine Öllieferungen eingeschränkt haben, mit zunehmenden wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Die Folgen reichen von großflächigen Stromausfällen über Lebensmittelknappheit bis hin zu erheblichem wirtschaftlichem Druck. Diese Entwicklungen haben soziale Spannungen verstärkt und Forderungen nach politischen und wirtschaftlichen Veränderungen auf der Insel weiter angefacht.

Aussagen aus Washington

„Das Land hungert, und es hat keine Energie, kein Öl, kein Geld, es hat nichts. Es ist ein wunderschönes Stück Land“, sagte Donald Trump am Donnerstag bei einer Veranstaltung im Oval Office. „Man könnte dort wunderschöne Resorts haben.“
Auf die Frage, ob das Land zusammenbrechen könnte, erklärte er: „Es ist irgendwie schon zusammengebrochen“. Er fügte hinzu, man werde sich darum „kümmern, sobald andere Prioritäten abgeschlossen sind“. „Ich mache gern eine Sache nach der anderen“, sagte er weiter.
Der Präsident deutete zudem die Möglichkeit einer „freundlichen Übernahme“ an, sollte die kubanische Führung keine wirtschaftliche Öffnung vorantreiben und sich nicht von Widersachern distanzieren – eine Aussage, die die Aussicht auf weitergehende politische und wirtschaftliche Maßnahmen zusätzlich verschärft.

Position der US-Regierung

US-Außenminister Marco Rubio, dessen Familie kubanische Wurzeln hat, erklärte, die Sanktionen seien notwendig und Kuba stelle eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA dar.
„Die heute benannten Personen steuern oder finanzieren das Regime und seine Bemühungen, seine radikalen revolutionären Bewegungen in den Vereinigten Staaten und weltweit zu mobilisieren“, so Rubio in einer Stellungnahme.
Die Eltern von US-Außenminister Marco Rubio sind einst selbst aus Kuba in die Vereinigten Staaten eingewandert (Archivbild)

Die Eltern von US-Außenminister Marco Rubio sind einst selbst aus Kuba in die Vereinigten Staaten eingewandert.

Foto: Mark Schiefelbein/AP/dpa

Reaktionen aus Kuba

Miguel Díaz-Canel reagierte auf Spanisch über die Social-Media-Plattform X. Er erklärte, diese „politische Blindheit“ reihe sich in die Zwangsmaßnahmen der vergangenen Wochen ein, die darauf abzielten, dem kubanischen Volk zu schaden.
Zugleich warf er den USA „neue Drohungen gegen Kuba“ vor und kündigte an, Widerstand zu leisten, „um den schlimmsten Szenarien zu begegnen und die imperiale Offensive abzuwehren“.
Kubas Außenminister Bruno Rodríguez verurteilte die Maßnahmen ebenfalls deutlich. Jede US-Politik, die auf eine Eskalation zwischen beiden Staaten abziele, sei zum Scheitern verurteilt, sagte er in einer Übersetzung aus dem Spanischen. Zudem betonte er, jede Bedrohung der Unabhängigkeit und Souveränität Kubas werde mit „noch größerer Einheit und Entschlossenheit“ beantwortet.

(L von links nach rechts) Der Revolutionsveteran José Ramón Machado Ventura, Premierminister Manuel Marrero Cruz, Verteidigungsminister Alvaro López Miera und Außenminister Bruno Rodríguez nehmen am 16. April 2026 in Havanna an den Feierlichkeiten zum 65. Jahrestag des Sieges in der Schweinebucht und der Ausrufung des sozialistischen Charakters der kubanischen Revolution teil.

Foto: ADALBERTO ROQUE / AFP via Getty Images

Politische Ausgangslage

Miguel Díaz-Canel, der 2018 die Nachfolge von Raúl Castro antrat, steht einer sich zunehmend verschärfenden Krise gegenüber. Seine Ehefrau Lis Cuesta Peraza übernimmt dabei eine Rolle, die einer First Lady ähnelt, und wurde ebenfalls mit Sanktionen belegt.
Auch sein Stiefsohn Manuel Anido Cuesta ist von den Maßnahmen betroffen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Trump Admin Tightens Squeeze on Cuba With Sanctions on Díaz-Canel, Others“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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deutschland

CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

Die CDU-Spitze hat einem Medienbericht zufolge ihre für Ende August angekündigte Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt.
Hintergrund der Entscheidung sei der Wunsch von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), den Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt zu legen, berichtete der „Spiegel“ am Freitag, 5. Juni, unter Berufung auf Parteikreise. Demnach bestätigte die Parteispitze die Absage der Klausur.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU von Schulze auf Platz eins.
Eigentlich hatte die CDU-Führung die Landeshauptstadt Magdeburg explizit für ihre Tagung der Bundespartei ausgewählt. Dem Bericht zufolge gab es jedoch im Landesverband Bedenken: Mit Blick auf die derzeit sinkende Zustimmung für die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könne ein solches Treffen im Wahlkampf eher schaden.
„Wir haben volles Verständnis dafür, dass für Sven Schulze im August die Schlussmobilisierung vorgeht, statt interne Gremiensitzungen abzuhalten“, erfuhr der „Spiegel“ nach eigenen Angaben aus der CDU-Spitze. Bundeskanzler Merz werde Schulze aber im Wahlkampf unterstützen. Auch andere Unionspolitiker seien für Wahlkampftermine eingeplant. (afp/red)
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deutschland

Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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china

Erstmals veröffentlicht: Neue Fotos werfen Licht auf das Tiananmen-Massaker von 1989


In Kürze:

  • Neue Fotos erstmals öffentlich
  • China: Proteste und Niederschlagung am 4. Juni 1989
  • Historisch und politisch bedeutsam

 
Heute jährt sich das Tiananmen-Massaker von 1989 zum wiederholten Mal – ein Ereignis, das bis heute weltweit als Symbol für den Kampf um Demokratie, Meinungsfreiheit und politische Reformen in China gilt.
Über Jahrzehnte hinweg lagen Filmrollen mit mehr als 2.000 Fotos, welche die Demokratiebewegung auf dem Tiananmen-Platz im Jahr 1989 dokumentieren, in einer Metallbox verschlossen. Sie waren der Welt unbekannt.
Die Fotos, die ein Fotograf der chinesischen Staatsmedien aufgenommen hatte, überstanden die anschließenden politischen Säuberungskampagnen nach dem Massaker und gelangten schließlich in die Vereinigten Staaten. Kürzlich wurden sie der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times anvertraut.
Nun macht die Epoch Times die Fotos erstmals öffentlich zugänglich.
 
Im Frühjahr 1989 versammelten sich Tausende Studenten, Arbeiter und Bürger auf dem Tiananmen-Platz in Peking. Sie forderten politische Öffnung, mehr Rechte und ein Ende der Korruption.
Was zunächst friedlich begann, endete in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni in einer gewaltsamen Niederschlagung durch das Militär.
Die genaue Zahl der Opfer ist bis heute nicht offiziell geklärt; Schätzungen reichen bis zu mehreren Zehntausend.
Die Ereignisse wurden in China lange Zeit zensiert und sind dort im öffentlichen Diskurs kaum präsent. International gelten sie als eines der prägendsten Beispiele für staatliche Gewalt gegen friedliche Proteste im 20. Jahrhundert.
Fotos, Berichte und Augenzeugen erinnern daran, wie schnell politische Hoffnung in Gewalt umschlagen kann – und wie stark der Wunsch nach Freiheit dennoch ist.
Auch Jahrzehnte später bleibt Tiananmen ein sensibles und umkämpftes Thema.
Neue Bildarchive und Berichte, die immer wieder ans Licht kommen, tragen dazu bei, die Erinnerung an die Ereignisse wachzuhalten und die historischen Fragen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

Aufnahmen im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den Tiananmen-Platz 1989.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Exclusive: Never-Before-Seen 1989 Tiananmen Square Massacre Photos“. (deutsche Bearbeitung: zk) 
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deutschland

Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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deutschland

Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD


In Kürze:

  • Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zur „Brandmauer“ haben Spekulationen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgelöst.
  • Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD weiterhin aus und will weder einen CDU- noch einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen.
  • In Fragen wie Russlandpolitik, Sanktionen, Friedenspolitik, Medienreform oder Verfassungsschutz bestehen gewisse Schnittmengen zwischen AfD und BSW.

 
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht für Spekulationen gesorgt. Gegenüber BILD erklärte sie, mit einer Stimme für das BSW werde die „Brandmauer abgewählt“.
Gleichzeitig sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali der Deutschen Presse-Agentur, man wolle keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen. Auch CDU-Ministerpräsident Sven Schulze werde nicht unterstützt, ebenso wenig AfD-Kandidat Ulrich Siegmund, da man sich von beiden klar abgrenze.

Weder Schulze noch Siegmund: BSW setzt auf neutralen Kandidaten

Bereits beim Wahlkampfauftakt des BSW in der Vorwoche in Halle erklärten die Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze, nicht selbst Ministerpräsident werden zu wollen. Stattdessen stellten sie in Aussicht, einen „überparteilich respektierten Kandidaten“ vorzuschlagen, falls es auf die Stimmen der Wagenknecht-Partei ankommt. Auch Amira Mohamed Ali nannte dies am Dienstag als Option.
Namen möglicher Kandidaten wollte man auf Nachfrage nicht nennen. Neben Wagenknecht war beim Wahlkampfauftakt auch der Politikwissenschaftler Johannes Varwick anwesend, Mitglied der BSW-Grundwertekommission.
Eine Koalition mit der AfD hatte Spitzenkandidat Thomas Schulze bereits im März gegenüber dem MDR ausgeschlossen. Die AfD stehe für Steuersenkungen für Reiche, ein traditionelles Familienbild und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Positionen seien mit denen des BSW unvereinbar, so Schulze: Daher komme eine Koalition nicht infrage. „Das sind alles Themen, die konträr zu unseren sind. Und deshalb brauchen wir uns über eine Koalition mit der AfD gar nicht weiter zu unterhalten.“

BSW hat zum Teil Wähler direkt an die AfD verloren

Sollte die Frage einer künftigen Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich vom BSW abhängen, könnte auch ein Tolerierungsmodell relevant werden. Derzeit hat sich das Thema Umfragen zufolge jedochn vorerst erledigt: In Sachsen-Anhalt liegt die Wagenknecht-Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie zwar bei rund 5 Prozent, die AfD käme dort auf etwa 36 Prozent und könnte damit keine eigene Regierungsmehrheit erreichen.
In Sachsen-Anhalt hat das BSW seit Anfang 2025 zahlreiche Stimmen an die Linkspartei verloren, von der sich die Wagenknecht-Partei ursprünglich abgespalten hatte. Ein Teil früherer Wähler scheint jedoch auch zur AfD gewechselt zu sein. Seit dem 16. Januar 2025 hat die CDU in Umfragen rund 8 Prozentpunkte verloren, das BSW etwa 10, während die AfD um 11 und die Linke um 9 Punkte zulegen konnte.
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel sagte gegenüber BILD, man wolle keine Option ausschließen, die eine tragfähige Regierungsbildung ermögliche. Gleichzeitig gibt es offenbar interne Vorbehalte gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit dem BSW.
Diese rühren vor allem von der als instabil wahrgenommenen Rolle des BSW dort, wo die Partei bereits in Parlamenten oder Regierungen vertreten ist. In Brandenburg ist eine Regierungskoalition der SPD mit der Wagenknecht-Partei zerbrochen, zudem kam es dort und im EU-Parlament zu Parteiaustritten.

Ähnliche Positionen zu Russland, Corona und Verfassungsschutz

Politikwissenschaftler wie Benjamin Höhne von der TU Chemnitz sehen Schnittmengen zwischen AfD und BSW und halten sogar eine Koalition für denkbar. Viele dieser Gemeinsamkeiten betreffen jedoch Bereiche, in denen die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, etwa Friedenspolitik, Russland-Sanktionen oder Volksentscheide auf Bundesebene.
Ähnlichkeiten zeigen sich auch bei der Kritik am Verfassungsschutz oder an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Überschneidungen gibt es bei der Pandemiepolitik, Energiepreisen, der Ablehnung von Gendersprache und einer restriktiven Einwanderungspolitik.

Staatsquote, § 218, ethnisch-kulturelle Migrationspolitik: Unterschiede zwischen AfD und BSW

Deutliche Unterschiede gibt es in Bereichen wie der Wirtschaftspolitik. Hier verspricht die AfD in ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ Steuersenkungen, Staatsabbau und Bürokratieabbau. Das BSW hingegen stellt sich gegen „neoliberale“ Politik und fordert einen starken Sozialstaat, für den auch Umverteilungspolitik kein Tabu ist.
Aber auch in der Familien- und Gesellschaftspolitik gibt es abseits der Ablehnung der Genderpolitik deutliche Unterschiede. Während die AfD den Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafrecht verankern möchte, strebt das BSW „perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB“ an. Die von der AfD geforderte Reform des Bildungswesens hin zu einer Bildungspflicht statt Schulpflicht lehnt das BSW ebenfalls ab.
Auch in der Migrations- und Integrationspolitik bestehen trotz oberflächlicher Ähnlichkeiten substanzielle Unterschiede. Während die AfD „Remigration“ fordert und sich gegen „kulturfremde“ Einwanderung stellt, spielen ethnisch-kulturelle Kriterien beim BSW kaum eine Rolle.
Bei der Bekämpfung islamistischer Tendenzen zeigen sich ebenfalls deutliche Differenzen. Während das BSW die Zusammenarbeit mit islamischen Gemeinden in die Präventionsarbeit einbinden will, setzt die AfD stärker auf Konfrontation und die Einschränkung islamischer Religionsausübung. Insgesamt werden die Unterschiede zwischen beiden Parteien besonders dort deutlich, wo Landespolitik konkrete Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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Emiratische Herrscherfamilie soll Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten haben


In Kürze:

  • Über 71 Millionen Euro EU-Agrargelder an Firmen mit Emirate-Bezug
  • Zahlungen basieren stark auf Flächengröße landwirtschaftlicher Betriebe
  • Diskussion über Reform und stärkere Begrenzung großer Subventionsempfänger

 
Laut Recherchen des investigativen Medienunternehmens „DeSmog“ sollen mit der herrschenden Familie von Abu Dhabi verbundene Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten über landwirtschaftliche Flächen in Rumänien, Spanien und Italien.
Die Familie, welcher Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan vorsteht, verfügt über ein geschätztes Vermögen von mehr als 275 Milliarden Euro und zählt damit zu den reichsten Dynastien weltweit. Al Nahyan ist sowohl Herrscher des Emirats Abu Dhabi als auch Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Der Fall gilt als exemplarisch und hat die Debatte über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU neu entfacht. Diese macht rund ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Al Dahra und die Struktur der EU-Agrarsubventionen

Im Mittelpunkt des Falls steht die emiratische Agrar- und Lebensmittelgruppe Al Dahra, die in vielen Ländern aktiv ist und der Herrscherfamilie Abu Dhabi gehört. Über Tochtergesellschaften kontrolliert diese Gruppe rund 60.000 Hektar Land in Europa, hauptsächlich in Rumänien, aber auch in Spanien und Italien.
In Rumänien gilt die Agrarfläche von Agricost im Donaudelta als eine der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union, mit etwa 57.000 Hektar. Laut den von der Presse zitierten Zahlen soll allein dieses Unternehmen im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an Subventionen erhalten haben.
Insgesamt haben die Ermittler von „DeSmog“ und ihren Medienpartnern 110 Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren identifiziert, die an ein Netzwerk von Unternehmen gingen, die direkt oder indirekt von Mitgliedern der Familie Al Nahyan kontrolliert werden, mit einem Gesamtbetrag von über 71 Millionen Euro.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Landwirte bei der Ernte. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Schwächen der flächenbasierten Förderung

Diese Subventionen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, deren Basiszahlungen weiterhin größtenteils nach der Fläche der Betriebe berechnet werden. Je größer ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, desto höher fallen die Zahlungen aus, was großen Agrarkonzernen und Eigentümern umfangreicher Landflächen strukturell zugutekommt.
Laut der Untersuchung erfolgen die Zahlungen an mit der emiratischen Familie verbundene Betriebe im Rahmen der gültigen Regeln: Jeder landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der EU, der die Kriterien erfüllt, kann Anspruch auf GAP-Zahlungen haben – unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Diese Situation bleibt dennoch für einen Teil der europäischen Landwirtschaft umstritten, da sie dies als Entkopplung von den Zielen der Unterstützung familiengeführter Betriebe sehen, schreibt „DeSmog“.
Studien des Europäischen Rechnungshofs haben auf das Risiko von „Verzerrungen“ und eine unzureichende Ausrichtung bestimmter Beihilfen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf kleine Betriebe und junge Landwirte.

Brüssel kündigt Reformen an

Angesichts der Kritik äußerte die Europäische Kommission die Notwendigkeit, die Verteilung der Subventionen besser zu steuern. EU-Vertreter haben eingeräumt, dass das Beispiel dieser Familie aus dem Golf die Grenzen eines Systems zeigt, das große ausländische Eigentümer unter den Empfängern hoher Zahlungen zulässt.
Brüssel arbeitet an einer Reform, darunter einer Obergrenze für Direktzahlungen, die ab 2028 auf 100.000 Euro pro Jahr und Empfänger festgelegt werden könnte – deutlich weniger als die derzeit von einigen Gruppen erhaltenen Millionenbeträge. Ziel ist es, einen Teil der Mittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf ökologische Transformationen umzulenken.
Der Europäische Rechnungshof betont in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Reform der GAP für den Zeitraum 2028–2034 jedoch die zunehmende Komplexität des Systems und das Risiko, dass mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu neuen Ungleichheiten zwischen Landwirten führt.
Die Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen dürften schwierig werden.

Der leere Plenarsaal des Europäischen Parlaments.

Foto: Jc Milhet/Hans Lucas/AFP via Getty Images

960.000 Hektar Ackerland weltweit

Die emiratischen Eigentümer betonen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit europäischem Recht stehen. Die mit der Familie Al Nahyan verbundenen Agrarunternehmen erklären, dass sie lokale Arbeitsplätze schaffen und in strukturschwachen ländlichen Regionen Europas in die Infrastruktur investieren.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate verweisen auf die Diversifizierung ihrer Wirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes durch landwirtschaftliche Investitionen im Ausland. In etwas mehr als 15 Jahren hat sich die Dynastie parallel zu ihren Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu einem globalen Akteur in der Landwirtschaft entwickelt. So kontrollieren die VAE mittlerweile weltweit rund 960.000 Hektar Ackerland – neben Europa, auch in Afrika und Südamerika.
Europäische Landwirtschaftsorganisationen bleiben jedoch gespalten. Einige vertreten die Ansicht, dass das Hauptproblem weniger die Nationalität der Begünstigten sei, sondern vielmehr die Konzentration der Subventionen auf eine kleine Zahl großer Betriebe.
Laut in der Presse zitierten Daten sollen 0,5 Prozent der größten Eigentümer rund 16 Prozent des GAP-Haushalts erhalten, was das Gefühl der Ungerechtigkeit unter vielen Landwirten verstärkt.
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deutschland

Kubicki kontert Strack-Zimmermanns Gummihammer-Tweet

Der neugewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat den „Gummihammer“-Tweet seiner unterlegenen Herausforderin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gekontert.
Es sei gar nicht so leicht, mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, sagte Kubicki am Montag, 1. Juni, dem Nachrichtensender „Welt“. Er habe das mal versucht, „mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, überhaupt Nägel einzuschlagen“, und sei „gnadenlos gescheitert“.
Strack-Zimmermann hatte bei X/Twitter in Richtung Kubicki gepostet, jetzt wisse sie ja, wo der Hammer hänge, und habe ihn sicherheitshalber an sich genommen, denn sie wolle ja nicht, „dass Du Dir versehentlich weh tust“. Strack-Zimmermann reagierte damit auf das Kubicki-Zitat: „Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent – und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“

Kubicki spricht von „Nickeligkeiten“

Diese Auseinandersetzung will Kubicki aber insgesamt nicht überbewertet wissen.
Man müsse verstehen, dass sie beide „meinungsstarke Persönlichkeiten“ seien und sich „auch gelegentlich wirklich necken, im wahrsten Sinne des Wortes“. Sie seien 13 Jahre gemeinsam in Führungsverantwortung, in den Spitzengremien der Partei. Und sie habe ihm nach der Wahl gesagt, er wisse jetzt, dass 40 Prozent der Mitglieder mit ihr gemeinsam ein Auge auf ihn werfen würden.
Da habe er nur zurückgeworfen: „Marie-Agnes, 60 Prozent zeigen Dir, wo der Hammer hängt.“ Auch das hätten sie am Morgen in einer gemeinsamen Präsidiumssitzung wieder „nett auseinanderklamüsert“, hätten sich aber darauf verständigt, dass die „Fortsetzung der Nickeligkeiten“ in der deutschen Öffentlichkeit die „Ahnung“ hinterlassen würde, zwischen ihnen würde es nicht stimmen.
In der Sache finde er die Zuschreibung, dass die 40 Prozent alle Linksliberale seien oder die anderen 60 Prozent alle Rechtsliberale, „ziemlich komisch“, so Kubicki. Er „finde es immer schön, dass man den Wettbewerb sofort zur Zerrissenheit erklärt – dann dürfte ja in demokratischen Parteien überhaupt niemand gegen jemand anderes kandidieren“.
Außerdem seien er und Strack-Zimmermann in politischen Fragen auch gar nicht weit auseinander: „Ich kenne keinen politischen Punkt, wo Marie-Agnes Strack-Zimmermann und ich unterschiedlicher Auffassungen sind. Wir intonieren das vielleicht ein bisschen anders und sind auch ein bisschen pointierter, unterschiedlich. Ich bin der Letzte, der Marie-Agnes Strack-Zimmermann zur Zurückhaltung auffordern dürfte, weil ich ja selbst jemand bin, der nicht zurückhaltend ist. Aber in welcher politischen Frage – würde ich mal alle fragen, die das jetzt auch in den Zeitungen schreiben – in welcher politischen Frage kann mir dokumentiert werden, dass ihre Auffassung, die sie äußert, von meiner abweicht?“

Strack-Zimmermann: Keiner sei „allein unterwegs“

Auch Strack-Zimmermann legt im Ringen mit dem neugewählten FDP-Vorsitzenden derweil noch einmal nach. „Jeder Chef braucht motivierte Mitstreiter“, sagte sie dem Nachrichtenportal T-Online. „Kein Parteivorsitzender kann einfach seinen Stiefel durchziehen, er braucht Partner, Kolleginnen und Kollegen, Verbündete im besten Sinne, die ihren Kopf hinhalten und kämpfen.“
Keiner sei „allein unterwegs“, so Strack-Zimmermann, und sie sei fest überzeugt, dass die künftige Zusammenarbeit auch gelinge. „Dazu müssen wir beide selbstverständlich konstruktiv sein. Ich erwarte das von Wolfgang Kubicki und er kann das auch von mir erwarten“, sagte sie.
„Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass wir nicht auch inhaltlich diskutieren werden, wenn erforderlich.“ Die Europapolitikerin weiter: „Ich bin kein Stachel im Fleische eines Kollegen, ganz sicher aber im Fleische anderer Parteien und werde meinen Teil dazu beitragen, dass wir wieder erfolgreich sein werden.“
Zum künftigen Kurs der FDP, die unter anderem über ihren Umgang mit der AfD und das Werben um mögliche Wähler der Rechtspopulisten streitet, sagte sie: „Ich glaube nicht, dass wir mit schrillen Tönen überzeugte AfD-Wähler wieder zurückgewinnen. Die unappetitliche Tonlage der AfD sind wir nicht und wollen wir niemals sein. Sie löst Empörung, Angst und Unmut aus.“ (dts/red)
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meinung

Ungarns ständiger Hunger nach Freiheit

Während ich diesen Text schreibe, hat sich auf irgendeine Weise der Geruch von hausgebranntem Aprikosenbranntwein in meinem Arbeitszimmer verbreitet. Mein Gedächtnis ist insofern seltsam, als es Gerüche speichert.
Erinnerungen an Reportagereisen im Ungarn der 1980er- und 90er-Jahre werden durch den Geruch von Barackpálinka mit einer gewissen Selbstverständlichkeit ausgelöst; der starke, süße und zugleich säuerliche Duft der Aprikose mit einer schwachen, aber merklichen Mandelnote.
Jeder, mit dem man damals im Ungarn jener Zeit Schwarzgeld wechselte, zog fröhlich eine Flasche hervor und sagte: „Die bekommst du gratis dazu.“

Eine neue Epoche in Ungarn

In Ungarn lebten die Menschen freier.
Niemand – nicht einmal die Herrschenden – schien die Sache mit dem sowjetisch verordneten Sozialismus wirklich ernst zu nehmen, vielleicht aus dem Grund, dass János Kádár, der Führer des Landes von 1956 bis 1988, nicht Lenins zentrales Werk „Staat und Revolution“ als Lieblingslektüre hatte, sondern Jaroslav Hašeks „Der brave Soldat Schwejk“ bevorzugte.
Die Erzählung geht davon aus, dass die Welt von fantasielosen, machtbesessenen Bürokraten gesteuert wird, und Hašek will zeigen, dass man am besten durchkommt, wenn man genau das tut, was die Obrigkeit befiehlt. Da dies nicht funktioniert, entstehen Chaos und ein Raum, der ein wenig mehr Handlungsfreiheit möglich macht. Möglicherweise leitete diese Philosophie Kádár, nachdem der Ungarische Volksaufstand niedergeschlagen und er von den Sowjets zum neuen Diktator ernannt worden war.
Aber das war damals. Jetzt im April konnte eine Mehrheit der ungarischen Wähler in einer freien Parlamentswahl ihre Stimmen für Péter Magyars Tisza-Partei abgeben – und damit endete Viktor Orbáns 16-jährige Herrschaft.
2026 ist auch das Jahr, in dem sich der Ungarnaufstand von 1956 zum 70. Mal jährt, und es lohnt sich, daran zu erinnern, dass dieser Aufstand damals – kaum merklich – ebenfalls im April begann.
Vor der Wahl versuchte ich, mich durch die Lektüre neu veröffentlichter Literatur über die aktuellen Entwicklungen in Ungarn zu informieren.

Befleckte Demokratie

Zsuzsanna Szelényis „Tainted Democracy: Viktor Orbán and the Subversion of Hungary“ erschien 2022 und hat etwas zu viel von dem moralisierenden Ton, der die Medienberichterstattung über Ungarn oft prägt.
Man erfährt, wer Fehler gemacht hat, erkennt aber kein Muster. Es ist im Grunde eine Auflistung von Charakterschwächen. Szelényi ist zudem eine ehemalige Funktionärin im Parteiapparat Orbáns, was zwar auf interne Kenntnisse hindeutet, mich aber gleichzeitig vermuten lässt, dass der Darstellung eine persönliche Abneigung zugrunde liegt.
Ein weiterer Insider der ungarischen Politik ist Paul Lendvai. Er ist seit den 1940er-Jahren als Journalist tätig, zunächst in Ungarn, seit 1956 in Österreich. Sein Buch „Orbáns Ungarn“ von 2016 ist zwar faktenreich, bietet aber wenig analytische Tiefe.
Lendvai ist vielleicht mehr als Person denn als Autor faszinierend – ständig umgeben von Gerüchten, er habe als Einflussagent für verschiedene Geheimdienste gearbeitet. Ungarn, Sowjetunion, DDR und CIA gehören zu den genannten angeblichen Auftraggebern. Vielleicht liegt das daran, dass seine Texte manchmal unbequem waren und verschiedene Kräfte ihn deshalb durch Gerüchte neutralisieren wollten.

Ein sich wiederholendes Muster

Wer jedoch Werke sucht, die wirklich Einblick in die Bewegungsmuster der ungarischen Geschichte geben, sollte zu zwei Werken greifen, die im Umfeld des 50. Jahrestags des Aufstands von 1956 entstanden sind.
Das erste Buch ist István Révs „Retroactive Justice: Prehistory of Post-Communism“ (2005), eines der bemerkenswertesten und tiefgründigsten Werke über Osteuropa vor, während und nach dem Fall der Sowjetunion.
Rév, Professor für Geschichte und Politikwissenschaft an der Central European University in Budapest, argumentiert, dass es bei „postkommunistischer Gerechtigkeit“ nicht nur darum geht, die Vergangenheit zu verstehen, sondern auch darum, eine für die Gegenwart nutzbare Vergangenheit zu schaffen.
In der Geschichte Ungarns wiederholt sich immer wieder dasselbe Muster: relativ lange Phasen der Ruhe, Stabilität, bestenfalls langsam wachsender Wohlstand und dann plötzlich eine unerwartete Protestbewegung, die zu einer Entladung führt, woraufhin die Machthaber hart zurückschlagen.
Doch nach jeder Phase ist nichts ganz wie zuvor. Vielleicht wird es manchmal sogar – trotz allem – besser. Die Machthaber werden vorsichtiger, wie Kádár.

Geschichte neu interpretieren

Nun erleben wir einen ähnlichen Prozess in Ungarn, allerdings unter äußerst friedlichen Bedingungen im Vergleich zur Ungarischen Revolution 1848, dem Zusammenbruch der Monarchie und der Ausrufung der Ersten Ungarischen Republik 1918 sowie dem Aufstand 1956.
Aber jede Periode wird auch von Diskussionen begleitet, in denen die Ereignisse der ungarischen Geschichte im Lichte des jeweils jüngsten Umbruchs neu interpretiert werden.
Révs Vater war nach der Niederschlagung des Aufstands von 1956 ein hochrangiger Staatsbeamter in Ungarn. Er wuchs in einem Umfeld auf, in dem die Freunde der Eltern an den Hinrichtungen von Imre Nagy und anderen Aufständischen beteiligt waren.
Diejenigen, die ihn an der Universität unterrichteten, waren zugleich jene, die die ungarische Geschichte so umdeuteten, dass die eigene Gegenwart erträglich wurde. Ungarn ist ein kleines Land, in dem die Mörder oft in demselben Mietshaus wohnen wie die Hinterbliebenen der Opfer.
Das ehemalige Büro von Rév an der Universität befand sich im Stockwerk über den ehemaligen Räumen, in denen diejenigen, die aktuell als Staatsfeinde galten, vom Sicherheitsdienst verhört und gefoltert wurden.

Zwei Arten von Gerechtigkeit

Es gibt laut Rév zwei Arten von Gerechtigkeit: die gewöhnliche und die „postkommunistische“, und sie sind nicht ganz dasselbe.
Dazu schreibt Rév in seinem Werk, dass nur wenige später zur Verantwortung gezogen wurden. Kaum jemand scheint für die Unterdrückung in den Ländern des ehemaligen sowjetischen Imperiums verantwortlich gewesen zu sein.
Denn wenn die neuen Machthaber die Geschichte umdeuten, geschieht dies nicht, um das wahre Geschehen zu verstehen, sondern um eine Geschichte zu schreiben, die Widersprüche beschönigt und die Machthaber stärkt. Das bedeutet, dass ein früherer Volksfeind plötzlich zum Volkshelden werden kann. Wenn er tot und in einem einfachen Grab bestattet ist, werden seine sterblichen Überreste exhumiert und ihm ein pompöses Begräbnis zuteil.

Vom Agenten zum Märtyrer

Das klingt absurd, geschah aber tatsächlich mit László Rajk. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er Innenminister, baute den kommunistischen Sicherheitsapparat auf und begann mit der Verfolgung von politischen Gegnern. Bis zu 1.500 Menschen wurden in Schauprozessen verurteilt oder verschwanden spurlos.
Gegen Ende der 1940er-Jahre verschärfte sich der Machtkampf. Parteichef Mátyás Rákosi fürchtete Rajks Popularität, und gemeinsam mit dem sowjetischen Geheimdienst wurden Anschuldigungen verbreitet, Rajk sei ein ausländischer Agent.
1949 wurde Rajk durch den Strang hingerichtet.
1956 wurde Rajk rehabilitiert und erhielt ein monumentales Staatsbegräbnis. Die Partei befand sich erneut im Machtkampf. Neue Kräfte um Imre Nagy strebten ein freieres Ungarn mit einem unabhängigeren Verhältnis zur Sowjetunion an. Nagys Gruppe benötigte ein einigendes Symbol, einen Märtyrer – und sie wählte László Rajk. Rákosi musste die falschen Anschuldigungen eingestehen, verlor sein Amt und der Kreis um Nagy konnte seine Reformbemühungen in Ungarn beginnen.

Der Volksaufstand von 1956

Man merkt, wie beunruhigt Rév über das Geschehene ist. Nagy und seine Reformgruppe wussten genau, wer Rajk wirklich war und dass er in manchen Fällen für den Tod ihrer Freunde oder sogar Familienmitglieder verantwortlich war. Doch sie erkannten, dass Rajk aufgrund seiner Berühmtheit als Symbolfigur nützlich war. Es ging nicht nur darum, seine Vergehen nicht zu verheimlichen, sondern auch darum, ihn als Opfer darzustellen.
Rajks Prozess glich einem Theaterstück, doch auch seine Umbettung war ein Spektakel. Rund eine Viertelmillion Menschen versammelten sich auf dem Heldenplatz, um der Zeremonie beizuwohnen, bei der Nagy eine Rede hielt.
Die Spannungen im Land nahmen zu und immer mehr Menschen wünschten sich Nagy als Ministerpräsidenten. Gut zwei Wochen später, am 23. Oktober 1956, fand in Budapest eine große Studentendemonstration statt. Die Forderungen waren weitreichend: Pressefreiheit, Reformen und Unabhängigkeit von der Sowjetunion.
Die Stalin-Statue wurde gestürzt. Nagy wurde eilig zum Premierminister ernannt, um die Lage zu beruhigen. Doch es war zu spät. Bewaffnete Kämpfe brechen aus zwischen Sicherheitskräften, die auf die Demonstranten schießen, und Studenten, die vom Militär, das sich auf die Seite der Demonstranten gestellt hatte, bewaffnet wurden.

Operation „Wirbelwind“

Am nächsten Tag marschierte die Rote Armee in Budapest ein. Es folgte eine Phase angespannter Doppelherrschaft. Nagy ließ sich nicht einschüchtern, sondern setzte Reform um Reform um. Das Einparteiensystem wurde abgeschafft, neue Parteien zugelassen, politische Gefangene freigelassen.
Am 1. November erklärte Nagy, dass Ungarn den Warschauer Pakt verlässt und neutral wird.
In den folgenden Tagen schien alles ruhig zu sein. Ungarische Delegationen verhandelten mit sowjetischen.
Daraufhin starteten die Sowjets die Operation „Wirbelwind“, eine massive Invasion Ungarns. Innerhalb von sechs Tagen war jeglicher Widerstand im ganzen Land niedergeschlagen. Kádár rief eine neue Regierung aus, die von den Bajonetten der Roten Armee gestützt wurde.
Für die Nachwelt erscheint Nagy als Held, doch das andere wichtige Werk, Charles Gatis bedeutende Studie „Failed Illusions: Moscow, Washington, Budapest, and the 1956 Hungarian Revolt“ (2008), zeichnet ein differenzierteres Bild.
Gati erlebte den Aufstand von 1956 im Alter von 20 Jahren und wurde ins Exil gezwungen. Im Laufe der Zeit entwickelte er sich zu einem Meister der Analyse der Geschichte des Kalten Krieges. Doch seine Arbeit löste eine breite Debatte aus.

Mut und naiver Optimismus

Gati zeichnete ein differenzierteres Bild des Aufstands als üblich. Ein Schlüsselfaktor war die Unfähigkeit aller Beteiligten, klar zu denken. Nagy besaß großen persönlichen Mut, aber auch eine gehörige Portion naiven Optimismus.
Die nach Freiheit strebenden Ungarn verschätzten sich hinsichtlich der Absichten und der Interventionsbereitschaft sowohl der USA als auch der Sowjetunion. Nagy und sein Umfeld waren überzeugt, dass die USA ihnen im Bedarfsfall zu Hilfe kommen würden, und glaubten, die Sowjetunion wolle dieses Risiko nicht eingehen.
Doch vonseiten der Vereinigten Staaten gab es nie klare Zusagen und die Ungarn mussten allein kämpfen und allein sterben.
Nach dem üblichen Schauprozess wurde Nagy im Juni 1958 hingerichtet und in einem namenlosen Grab auf dem Gefängnishof beigesetzt. 1961 wurde sein Leichnam in einen abgelegenen Teil des neuen öffentlichen Friedhofs in Budapest überführt. Dort wurde er, symbolisch demütigend, mit dem Gesicht nach unten begraben. Sein Körper wurde in Teerpapier gewickelt und Hände und Füße mit Stacheldraht umwickelt. Das Grab war völlig anonym und Angehörige wurden schikaniert, wenn sie versuchten, Blumen niederzulegen.

Das Alte zu Grabe tragen

Nach dem Fall der Berliner Mauer wurde Nagy ein neues, einem Helden würdiges Begräbnis zuteil. Ein sehr junger Viktor Orbán hielt eine der Trauerreden. Die Trauerfeier wurde von László Rajks Sohn organisiert und inszeniert, der für die würdevolle Atmosphäre Bühnenbilder aus einer Opernproduktion von „Aida“ verwendete.
Nagy, Orbán, Rajk der Ältere und Rajk der Jüngere – wie gesagt, Ungarn ist ein kleines Land. Politik und Systeme wechselten dort über lange Zeiträume, doch Sicherheitsapparat, Medien und Staatsbürokratie waren stets mit Personen aus Familien besetzt, deren Mitglieder ihre Positionen scheinbar erbten.
Deshalb benötigte die ungarische Politik die großen Spektakel, manchmal in Form von Prozessen oder Beerdigungen – alles, um den Menschen das Gefühl zu geben, dass etwas Neues geschehen und das Alte mit ins Grab gegangen sei.
Es bleibt abzuwarten, ob dies auch die Herrschaft von Péter Magyar prägen wird.
Im Jahr 2014 wurde auf dem Freiheitsplatz in Budapest ein von Orbáns Regierung in Auftrag gegebenes Denkmal errichtet. Es zeigt einen Adler, der den Erzengel Gabriel – der Ungarn symbolisiert – erschlägt.

Ein Denkmal für die Opfer

Das Denkmal ist den Opfern der Unterdrückungszeit gewidmet, die mit dem Angriff Nazideutschlands auf Ungarn im Jahr 1944 begann.
Gemäß einer Bestimmung in der Verfassung gilt dies als Beginn der Periode der Unfreiheit in Ungarn, die 1990 mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion endete.
Hier sehen wir ein Beispiel für das, was Rév als „postkommunistische Gerechtigkeit“ bezeichnet. Die Geschichte wird umgeschrieben, sodass einige der Schuldigen plötzlich zu den Opfern gezählt werden können.
Das Ungarn, wie es vor 1944 existierte, kollaborierte mit Deutschland bei den Angriffen auf Rumänien und Jugoslawien, und in Novi Sad wurden Massaker und ethnische Säuberungen verübt.
Wir werden sehen, ob die ungarische Regierung etwas gegen diese Geschichtsdarstellung unternimmt.
Dieser Artikel erschien im Original auf der schwedischen Epoch Times unter dem Titel Ungerns ständiga hunger efter frihet. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Gericht lässt Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer zu

Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Anklage zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag, 29. Mai, mit.

Staatsanwaltschaft wirft Scheuer Lüge vor

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.
Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete.

Prozessbeginn noch offen

Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter.
Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.
Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

„Bewusste Falschaussagen“

Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dts/red)