Categories
gesellschaft

Deutschland ringt um die Widerspruchslösung bei der Organspende


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Auch Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält den neuen Vorschlag für verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“. Eine Widerspruchslösung drücke „den Geist, dass der Körper des Menschen der Allgemeinheit“ aus, so Sichert gegenüber Epoch Times.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
Categories
gesellschaft

Der Tag der Organspende 2026


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
Categories
deutschland

Bekommt Sachsen-Anhalt die dritte Minderheitsregierung der Republik?


In Kürze:

  • Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September: Regierungsbildung absehbar schwierig
  • CDU-intern offenbar Minderheitsregierung mit der SPD im Gespräch
  • AfD hofft mangels Koalitionsoption auf absolute Mehrheit
  • Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bald Innenminister in Diensten der AfD?

 
Knapp vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stellt sich für den amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) die Frage, wie er eine Koalition schmieden könnte, mit der er den voraussichtlichen Wahlsieger AfD für weitere fünf Jahre auf die Oppositionsbank schicken könnte.
Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR besteht die derzeit rechnerisch einzig mögliche Mehrheitsoption der CDU (26,0 Prozent) in einem Bündnis mit zwei linken Parteien, nämlich der SPD (7) und den Linken (12). Außer der AfD (41) wird voraussichtlich keine weitere Partei mehr im Landtag sitzen.
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest dimap-Wahlumfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 7. Mai 2026. Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest-dimap-Umfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 5. Mai 2026. Falls die SPD bis zum Wahltag am 6. September unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele, könnte es zu einem Drei-Parteien-Parlament kommen.

Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Regierungsbildung noch ungewiss

Zusammen käme Schwarz-rot-rot auf 45 Prozent und könnte 44 der 83 Sitze im Plenum belegen. Für die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund würde es für 39 Sitze reichen.
Das Kernproblem für die CDU: Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD verbietet, erstreckt sich offiziell gleichermaßen auf Die Linke.
Nach Angaben der „BILD“ existieren innerhalb der CDU zwei mögliche Lösungsszenarien, über die offiziell aber niemand reden wolle. Demnach stünden namentlich nicht genannte CDU-Politiker in Berlin einer Minderheitsregierung Schulzes mit der SPD offen gegenüber. Die fehlenden Stimmen für Gesetzesinitiativen könne man sich ja bei den Linken holen. Ein „kleiner Teil“ aus dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt würde nach Informationen der „BILD“ dagegen eher zur Annäherung an die AfD neigen.

CDU-Bundestagsabgeordnete für Tolerierung durch die AfD

Die brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hatte sich im Februar für eine CDU-Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ausgesprochen, die sich ihrer Meinung nach von der AfD tolerieren lassen sollte. Eine direkte Koalition mit der AfD schloss jedoch auch Ludwig als „nicht machbar“ aus.
Der AfD-Spitzenkandidat Siegmund hat einer Tolerierung der CDU eine Absage erteilt. Sein erklärtes Ziel bleibe bei „45 Prozent plus“, weil höchstwahrscheinlich nur damit eine absolute Mehrheit möglich würde.
Aufgrund der „Brandmauer“ aller anderen Parteien zur AfD gibt es für Ulrich faktisch keinen anderen Weg, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.

Seit 2024: CDU-Minderheitsregierungen in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen hatte es nach den vergangenen Landtagswahlen vergleichbar schwierige Ausgangssituationen gegeben.
Damit die CDU in Thüringen 2024 an der Macht bleiben konnte, entschloss sich CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt zu einer Koalition mit der SPD und dem BSW, welches aus der Linken hervorgegangen war. Voigt ließ sich im Dezember 2024 trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses mit Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen. Da dieses Bündnis nur auf 44 von 88 Sitzen kommt, sind Gesetze seither vom Wohlwollen der Linken oder der AfD abhängig.
CDU und SPD in Sachsen entschieden sich im Dezember 2024 ebenfalls für eine Minderheitsregierung, nachdem das BSW kein gemeinsames Dreierbündnis eingehen wollte.
Ausgestattet mit nur 51 von 120 Sitzen im Parlament bedeutet, dass die Landesregierung bei jedem Gesetzesvorhaben auf mindestens zehn Stimmen aus den Reihen der fünf Oppositionsparteien angewiesen ist. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) wurde zudem erst im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.

Unvereinbarkeitsbeschluss für Schulze derzeit irrelevant

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze hatte seit seiner Amtsübernahme von Reiner Haseloff Ende Januar immer wieder betont, weiterregieren zu wollen.
Mit der Frage nach dem Unvereinbarkeitsbeschluss beschäftige er sich aktuell nicht, erklärte er am 10. Mai im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Immerhin liege er bei der Frage nach dem Ministerpräsidenten in Umfragen „klar vorn“, obwohl er erst 100 Tage im Amt sei, gab sich Schulze zuversichtlich.
Tatsächlich würden nach dem jüngsten „Sachsen-Anhalt-Trend“ des MDR 36 Prozent der Befragten Schulze den Vorzug geben, wenn sie den Regierungschef direkt wählen könnten. Für Siegmund votierten 4 Prozentpunkte weniger. 32 Prozent sind unentschlossen.

Im Fall eines AfD-Siegs: Maaßen Innenminister?

Sollte die AfD dennoch die absolute Mehrheit gewinnen, könnte womöglich Hans-Georg Maaßen Innenminister werden.
Nach Informationen der „ZEIT“ hatten mehrere einflussreiche Politiker aus dem AfD-Landesverband bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz intern im Gespräch sei.
Auch Maaßen hat bereits Interesse signalisiert. Er gehe davon aus, dass ein künftiger Regierungschef Siegmund „gute Leute um sich herum“ benötigen werde, „die ihn unterstützen und professionell“ seien.
Nach vielen Jahren in der CDU hatte sich Maaßen Anfang 2024 entschlossen, mit der „Werte-Union“ eine konservative Partei zu gründen. Wegen schwachen Wählerzuspruchs und interner Querelen verließ er seine Partei im Herbst 2025 wieder.

Parlamentsreform schränkt Spielräume ein

Sämtliche im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD hatten am 23. April eine Parlamentsreform verabschiedet, um dessen Arbeitsfähigkeit „auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“, wie es auf der Landtagswebsite heißt.
Das Gesetz zielt unter anderem auf Änderungen bei Sperrminoritäten, auf den Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten, auf das Kündigungsrecht von Staatsverträgen, auf die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sowie auf neue Regeln für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Umfeld ab.
Im Kern geht es darum, die bisherigen Spielräume der stärksten Fraktion und des Regierungschefs zu beschneiden.