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Von der Weltspitze zur Systemkrise: Die Geschichte des deutschen Rettungsdienstes


In Kürze

  • Der deutsche Rettungsdienst agiert an der Belastungsgrenze.
  • Tiefgreifende strukturelle Reformen stehen an.
  • Fortschreitende Digitalisierung und WHO-Leitlinien setzen neue Maßstäbe.
  • Das föderale System hat erhebliche regionale Qualitätsunterschiede.
  • Praxisbeispiel zeigt, wie Qualitätskontrolle und Ersthelfer-Apps Leben retten können.

 
Das moderne Rettungswesen in Deutschland geht größtenteils auf die Björn Steiger Stiftung zurück. Sie trägt den Namen eines achtjährigen Jungen, der 1969 nach einem Verkehrsunfall wegen fehlender schneller Hilfe verstarb. Seine Eltern haben die Stiftung zu ihrem Lebenswerk gemacht. Bis Ende 1971 wurden Verletzte und Kranke nur „transportiert“. Die Stiftung hat einen Rettungsdienst etabliert, bei dem die transportierte Person von einem Sanitäter begleitet wird.
Auch die Notrufsäulen an Straßen, das Sprechfunksystem im Rettungswesen und die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 gehen auf Initiativen der Stiftung zurück. Damals galt das System als weltweiter Standard für Notfallrettung.

Der Weg zur Notaufnahme ist in ländlichen Regionen mitunter lang. (Symbolbild)

Foto: istockphoto/8X8(r.yPx}lBzr39e#pZ

Doch mittlerweile habe man in Deutschland in einigen Bereichen des Rettungswesens „Standards von Entwicklungsländern“ erreicht, sagte der aktuelle Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger laut dem Portal „web.de“ am 18. Juli 2024 bei einer Pressekonferenz.
An diesem Tag hatte die Björn Steiger Stiftung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde: Das deutsche Rettungsdienstsystem verletze das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch unzureichende bundesweite Qualitätsstandards. Das oberste deutsche Gericht hat die Beschwerde im Kern zugelassen, ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Globale Leitlinien

Die WHO gibt strategische Rahmenwerke vor, mit deren Hilfe Länder ihre nationalen Rettungsdienststrukturen aufbauen und bewerten können. Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme ist jedoch schwierig. Selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Notarztausbildungen stark voneinander. Valentin Mezler-Andelberg schreibt in seiner 2019 erschienenen Diplomarbeit „Notarztsysteme im EU-Vergleich“:
„Basierend auf der Philosophie ,Load and Go‘ (übersetzt: Laden und Fahren) werden in Ländern wie USA, Kanada, Großbritannien, Irland, etc. sogenannte ‚Paramedics‘ für die Versorgung von schwer verletzten bzw. kritisch kranken PatientInnen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um SanitäterInnen, die eine mehrjährige Ausbildung im Bereich Notfallmedizin absolvieren.“
Paramedics haben häufig mehr Befugnisse als deutsche Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Wenn bei einer Rettung in Deutschland besondere medizinische Maßnahmen erforderlich sind, muss ein Notarzt angefordert werden. Dieser hat wiederum weitreichendere Kompetenzen als ein Paramedic.
Mezler-Andelberg schlussfolgert:
„Tendenziell zeigt sich jedoch, dass Paramedic-Systeme kostengünstiger sind, während notarztgestützte Rettungssysteme eine höhere Versorgungsqualität aufweisen.“
Doch wie gut eine Notfallrettung funktioniert, hängt nicht von der individuellen Leistung einzelner Helfer, sondern von der Effizienz des Gesamtsystems ab. Dies ist in den globalen Leitlinien für Lebensrettung nachzulesen.
Darin wird verdeutlicht, dass die unverzügliche Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer die Überlebensrate verdoppeln bis vervierfachen kann.

Pierre-Enric Steiger, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Foto: Christophe Gateau/dpa

Ersthelfer-Apps können Leben retten

Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, gewinnen Ersthelfer-Apps (First-Responder-Apps) zunehmend an Bedeutung. Ihre Aufgabe besteht darin, qualifizierte und registrierte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes aufhalten, per GPS-Ortung simultan mit dem Rettungsdienst zu alarmieren. Diese ehrenamtlichen Helfer können somit qualifizierte Basismaßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) einleiten, noch bevor der Rettungswagen eintrifft.
Die Björn Steiger Stiftung treibt heute die flächendeckende Etablierung von Ersthelfer-Systemen und die Digitalisierung entscheidend voran.

Das strukturelle Defizit

Die deutsche Notfallversorgung leidet trotz Investitionen unter struktureller Zersplitterung. Dies belegt eine umfassende Untersuchung des Care and Public Health Research Institute (CAPHRI) der Maastricht University in einer Kooperation von Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung. Die Studie trägt den Namen „Partikularismus vs. Systemdenken“.
Die Studienautoren konstatieren einen erheblichen Reformbedarf in den Strukturen der deutschen Notfallversorgung. Sie bemängeln ein Fehlen an Transparenz sowie ineffiziente Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Kliniknotaufnahmen und Rettungsdienst. Zudem wird das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards moniert.
Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, erklärte gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“, dass es in Deutschland mehr als 200 unterschiedliche Leitstellensysteme gebe:
„Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es einheitliche Vorgaben, für das Rettungswesen nicht. Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben.“
Aktuell hätten nur etwa 36 Prozent der Rettungsleitstellen ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation, ergänzt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, in der „Stuttgarter Zeitung“.

Frank Ulrich Montgomery: „Deutschland hat 200 unterschiedliche Leitstellensysteme.“

Foto: Guido Kirchner/dpa

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Defizite ebenfalls erkannt. Gangbare Lösungen umfassen die Einrichtung bundesweit einheitlicher integrierter Leitstellen (ILS). Diese bilden die zentrale Schnittstelle zwischen dem Hilfegesuch und der medizinischen Notfallversorgung. Ohne sie wäre eine strukturelle, flächendeckende und vor allem schnelle Lebensrettung nicht möglich.
Eine weitere Lösung ist die sektorübergreifende Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Finanzierungsstrukturen. Letztere soll den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich definieren.

Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Kreis Heinsberg

Wie eine erfolgreiche Umsetzung moderner Standards in der Praxis aussehen kann, zeigt der Kreis Heinsberg. Gegenüber Epoch Times zieht der Geschäftsführer des dortigen Rettungsdienstes, Ralf Rademacher, eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz.
Die hohe Qualität in der Region der Versorgung vor der Einlieferung in ein Krankenhaus lässt sich anhand konkreter Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen. Demnach konnten 75 Patienten nach einem plötzlichen Herzstillstand und einer erfolgreichen Reanimation mit einem stabilen Spontankreislauf lebend in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Bei der telefonisch angeleiteten Reanimation durch die Leitstelle erreichte der Kreis Heinsberg eine Quote von 63,1 Prozent. Damit hebt sich die Region signifikant von den allgemeinen Referenzdaten ab, die im Durchschnitt bei 55,8 Prozent lagen.

8 Minuten bis zum Krankenwagen

In Deutschland ist die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt. Dabei gilt in der Regel, dass 95 Prozent aller Einsätze 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Rademacher erklärte, die Rettungsmittel würden in der Regel innerhalb von 8 Minuten nach Benachrichtigung am Notfallort eintreffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesem Durchschnitt.
Dennoch sei die physische Vorhaltung von Rettungsmitteln im ländlichen Raum begrenzt. Rademacher betont mit Nachdruck:
„Ohne die Corhelper-App würde es nicht gehen. Sie stellt eine außerordentliche Hilfe und Unterstützung des Rettungsdienstes dar.“
Die Ersthelfer können jene kritischen Minuten überbrücken, die für den neurologischen Zustand des Patienten entscheidend sind.

Defizite in der Datenerhebung

Die kontinuierliche Datenerhebung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg.
Die Region nimmt seit 2013 freiwillig am Deutschen Reanimationsregister teil. Hierin sieht der Geschäftsführer Rademacher jedoch auch eine Schwachstelle im bundesdeutschen System. Da die Teilnahme freiwillig ist, nutzen nicht alle Rettungsdienste dieses Instrument.
Ohne diese Daten fehlen jedoch wichtige Parameter zur Qualitätssicherung. Zudem ist eine evidenzbasierte Optimierung der Notfallrettung ohne Datenlage nicht möglich.

Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland. Paramedic-Systeme sind oft kostengünstiger.

Foto: iStock

Der Rettungsdienst Heinsberg setzt dabei auf ein „gelebtes“ Qualitätsmanagement (QM). Alle Mitarbeiter haben das QM-Handbuch mit allen aktualisierten Informationen als mobile App auf ihrem Smartphone. „So verstaubt kein Ordner mehr im Regal und wird nicht genutzt“, erklärt Rademacher.

Regelmäßiger Austausch mit Kliniken

Der Erfolg im Kreis Heinsberg basiert laut Rademacher primär auf einer engen, institutionalisierten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. So findet ein regelmäßiger Austausch mit den ansässigen Kliniken vor Ort statt. Rademacher erklärt:
„Ein gemeinsames Verständnis aller Akteure, ein starkes ‚Wir‘ und eine organisierte zentrale Anlaufstelle können zukunftsweisende Lösungen sein. Wenn wir jetzt keine Veränderungen auf den Weg bringen, wird das System implodieren.“
Als entscheidenden Faktor erachtet der Geschäftsführer, dass die Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg konsequent auf Augenhöhe erfolgen muss und zudem kritische Punkte transparent dargelegt werden.
„Als ich neben meinem sterbenden Sohn kniete, habe ich ihm versprochen, wenigstens anderen Menschen zu helfen. […] Ich bitte Sie, mir zu helfen, dass der Tod meines Sohnes nicht sinnlos war“, schrieb Ute Steiger zu Beginn ihrer Stiftungsarbeit an die Frau des damaligen Bundespräsidenten, Hilda Heinemann.
Die Optimierung des Rettungswesens, durch die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor damals stark nach vorn gebracht hat, benötigt heute neue gemeinsame Impulse.
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Von der Weltspitze zur Systemkrise: Die Geschichte des deutschen Rettungsdienstes


In Kürze

  • Der deutsche Rettungsdienst agiert an der Belastungsgrenze.
  • Tiefgreifende strukturelle Reformen stehen an.
  • Fortschreitende Digitalisierung und WHO-Leitlinien setzen neue Maßstäbe.
  • Das föderale System hat erhebliche regionale Qualitätsunterschiede.
  • Praxisbeispiel zeigt, wie Qualitätskontrolle und Ersthelfer-Apps Leben retten können.

 
Das moderne Rettungswesen in Deutschland geht größtenteils auf die Björn Steiger Stiftung zurück. Sie trägt den Namen eines achtjährigen Jungen, der 1969 nach einem Verkehrsunfall wegen fehlender schneller Hilfe verstarb. Seine Eltern haben die Stiftung zu ihrem Lebenswerk gemacht. Bis Ende 1971 wurden Verletzte und Kranke nur „transportiert“. Die Stiftung hat einen Rettungsdienst etabliert, bei dem die transportierte Person von einem Sanitäter begleitet wird.
Auch die Notrufsäulen an Straßen, das Sprechfunksystem im Rettungswesen und die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 gehen auf Initiativen der Stiftung zurück. Damals galt das System als weltweiter Standard für Notfallrettung.

Der Weg zur Notaufnahme ist in ländlichen Regionen mitunter lang. (Symbolbild)

Foto: Claudia Nass/iStock

Doch mittlerweile habe man in Deutschland in einigen Bereichen des Rettungswesens „Standards von Entwicklungsländern“ erreicht, sagte der aktuelle Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger laut dem Portal „web.de“ am 18. Juli 2024 bei einer Pressekonferenz.
An diesem Tag hatte die Björn Steiger Stiftung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde: Das deutsche Rettungsdienstsystem verletze das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch unzureichende bundesweite Qualitätsstandards. Das oberste deutsche Gericht hat die Beschwerde im Kern zugelassen, ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Globale Leitlinien

Die WHO gibt strategische Rahmenwerke vor, mit deren Hilfe Länder ihre nationalen Rettungsdienststrukturen aufbauen und bewerten können. Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme ist jedoch schwierig. Selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Notarztausbildungen stark voneinander. Valentin Mezler-Andelberg schreibt in seiner 2019 erschienenen Diplomarbeit „Notarztsysteme im EU-Vergleich“:
„Basierend auf der Philosophie ,Load and Go‘ (übersetzt: Laden und Fahren) werden in Ländern wie USA, Kanada, Großbritannien, Irland, etc. sogenannte ‚Paramedics‘ für die Versorgung von schwer verletzten bzw. kritisch kranken PatientInnen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um SanitäterInnen, die eine mehrjährige Ausbildung im Bereich Notfallmedizin absolvieren.“
Paramedics haben häufig mehr Befugnisse als deutsche Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Wenn bei einer Rettung in Deutschland besondere medizinische Maßnahmen erforderlich sind, muss ein Notarzt angefordert werden. Dieser hat wiederum weitreichendere Kompetenzen als ein Paramedic.
Mezler-Andelberg schlussfolgert:
„Tendenziell zeigt sich jedoch, dass Paramedic-Systeme kostengünstiger sind, während notarztgestützte Rettungssysteme eine höhere Versorgungsqualität aufweisen.“
Doch wie gut eine Notfallrettung funktioniert, hängt nicht von der individuellen Leistung einzelner Helfer, sondern von der Effizienz des Gesamtsystems ab. Dies ist in den globalen Leitlinien für Lebensrettung nachzulesen.
Darin wird verdeutlicht, dass die unverzügliche Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer die Überlebensrate verdoppeln bis vervierfachen kann.
Der Präsident der Björn Steiger Stiftung, Pierre-Enric Steiger.

Pierre-Enric Steiger, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Foto: Christophe Gateau/dpa

Ersthelfer-Apps können Leben retten

Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, gewinnen Ersthelfer-Apps (First-Responder-Apps) zunehmend an Bedeutung. Ihre Aufgabe besteht darin, qualifizierte und registrierte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes aufhalten, per GPS-Ortung simultan mit dem Rettungsdienst zu alarmieren. Diese ehrenamtlichen Helfer können somit qualifizierte Basismaßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) einleiten, noch bevor der Rettungswagen eintrifft.
Die Björn Steiger Stiftung treibt heute die flächendeckende Etablierung von Ersthelfer-Systemen und die Digitalisierung entscheidend voran.

Das strukturelle Defizit

Die deutsche Notfallversorgung leidet trotz Investitionen unter struktureller Zersplitterung. Dies belegt eine umfassende Untersuchung des Care and Public Health Research Institute (CAPHRI) der Maastricht University in einer Kooperation von Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung. Die Studie trägt den Namen „Partikularismus vs. Systemdenken“.
Die Studienautoren konstatieren einen erheblichen Reformbedarf in den Strukturen der deutschen Notfallversorgung. Sie bemängeln ein Fehlen an Transparenz sowie ineffiziente Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Kliniknotaufnahmen und Rettungsdienst. Zudem wird das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards moniert.
Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, erklärte gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“, dass es in Deutschland mehr als 200 unterschiedliche Leitstellensysteme gebe:
„Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es einheitliche Vorgaben, für das Rettungswesen nicht. Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben.“
Aktuell hätten nur etwa 36 Prozent der Rettungsleitstellen ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation, ergänzt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, in der „Stuttgarter Zeitung“.
Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery.

Frank Ulrich Montgomery: „Deutschland hat 200 unterschiedliche Leitstellensysteme.“

Foto: Guido Kirchner/dpa

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Defizite ebenfalls erkannt. Gangbare Lösungen umfassen die Einrichtung bundesweit einheitlicher integrierter Leitstellen (ILS). Diese bilden die zentrale Schnittstelle zwischen dem Hilfegesuch und der medizinischen Notfallversorgung. Ohne sie wäre eine strukturelle, flächendeckende und vor allem schnelle Lebensrettung nicht möglich.
Eine weitere Lösung ist die sektorübergreifende Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Finanzierungsstrukturen. Letztere soll den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich definieren.

Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Kreis Heinsberg

Wie eine erfolgreiche Umsetzung moderner Standards in der Praxis aussehen kann, zeigt der Kreis Heinsberg. Gegenüber Epoch Times zieht der Geschäftsführer des dortigen Rettungsdienstes, Ralf Rademacher, eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz.
Die hohe Qualität in der Region der Versorgung vor der Einlieferung in ein Krankenhaus lässt sich anhand konkreter Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen. Demnach konnten 75 Patienten nach einem plötzlichen Herzstillstand und einer erfolgreichen Reanimation mit einem stabilen Spontankreislauf lebend in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Bei der telefonisch angeleiteten Reanimation durch die Leitstelle erreichte der Kreis Heinsberg eine Quote von 63,1 Prozent. Damit hebt sich die Region signifikant von den allgemeinen Referenzdaten ab, die im Durchschnitt bei 55,8 Prozent lagen.

8 Minuten bis zum Krankenwagen

In Deutschland ist die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt. Dabei gilt in der Regel, dass 95 Prozent aller Einsätze 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Rademacher erklärte, die Rettungsmittel würden in der Regel innerhalb von 8 Minuten nach Benachrichtigung am Notfallort eintreffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesem Durchschnitt.
Dennoch sei die physische Vorhaltung von Rettungsmitteln im ländlichen Raum begrenzt. Rademacher betont mit Nachdruck:
„Ohne die Corhelper-App würde es nicht gehen. Sie stellt eine außerordentliche Hilfe und Unterstützung des Rettungsdienstes dar.“
Die Ersthelfer können jene kritischen Minuten überbrücken, die für den neurologischen Zustand des Patienten entscheidend sind.

Defizite in der Datenerhebung

Die kontinuierliche Datenerhebung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg.
Die Region nimmt seit 2013 freiwillig am Deutschen Reanimationsregister teil. Hierin sieht der Geschäftsführer Rademacher jedoch auch eine Schwachstelle im bundesdeutschen System. Da die Teilnahme freiwillig ist, nutzen nicht alle Rettungsdienste dieses Instrument.
Ohne diese Daten fehlen jedoch wichtige Parameter zur Qualitätssicherung. Zudem ist eine evidenzbasierte Optimierung der Notfallrettung ohne Datenlage nicht möglich.
Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland.

Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland. Paramedic-Systeme sind oft kostengünstiger.

Foto: Wirestock/iStock

Der Rettungsdienst Heinsberg setzt dabei auf ein „gelebtes“ Qualitätsmanagement (QM). Alle Mitarbeiter haben das QM-Handbuch mit allen aktualisierten Informationen als mobile App auf ihrem Smartphone. „So verstaubt kein Ordner mehr im Regal und wird nicht genutzt“, erklärt Rademacher.

Regelmäßiger Austausch mit Kliniken

Der Erfolg im Kreis Heinsberg basiert laut Rademacher primär auf einer engen, institutionalisierten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. So findet ein regelmäßiger Austausch mit den ansässigen Kliniken vor Ort statt. Rademacher erklärt:
„Ein gemeinsames Verständnis aller Akteure, ein starkes ‚Wir‘ und eine organisierte zentrale Anlaufstelle können zukunftsweisende Lösungen sein. Wenn wir jetzt keine Veränderungen auf den Weg bringen, wird das System implodieren.“
Als entscheidenden Faktor erachtet der Geschäftsführer, dass die Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg konsequent auf Augenhöhe erfolgen muss und zudem kritische Punkte transparent dargelegt werden.
„Als ich neben meinem sterbenden Sohn kniete, habe ich ihm versprochen, wenigstens anderen Menschen zu helfen. […] Ich bitte Sie, mir zu helfen, dass der Tod meines Sohnes nicht sinnlos war“, schrieb Ute Steiger zu Beginn ihrer Stiftungsarbeit an die Frau des damaligen Bundespräsidenten, Hilda Heinemann.
Die Optimierung des Rettungswesens, durch die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor damals stark nach vorn gebracht hat, benötigt heute neue gemeinsame Impulse.
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Deutschland ringt um die Widerspruchslösung bei der Organspende


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Auch Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält den neuen Vorschlag für verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“. Eine Widerspruchslösung drücke „den Geist, dass der Körper des Menschen der Allgemeinheit“ aus, so Sichert gegenüber Epoch Times.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

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Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Der Tag der Organspende 2026


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.