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Deutschland ringt um die Widerspruchslösung bei der Organspende


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Auch Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält den neuen Vorschlag für verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“. Eine Widerspruchslösung drücke „den Geist, dass der Körper des Menschen der Allgemeinheit“ aus, so Sichert gegenüber Epoch Times.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

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Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Der Tag der Organspende 2026


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.