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13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)