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BGH verwirft Revision: Haftstrafe gegen Reiner Fuellmich rechtskräftig


In Kürze:

  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Ex-„dieBasis“-Politiker Reiner Fuellmich weitgehend verworfen.
  • Fuellmich wurde wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • Fünf Monate der Untersuchungshaft werden wegen seines Verhaltens während des Verfahrens nicht auf die Strafe angerechnet.
  • Die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 700.000 Euro wurde vom BGH lediglich geringfügig korrigiert.

 
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, 25. August, in einer Erklärung mitteilte, ist das Urteil gegen den früheren Rechtsanwalt Reiner Fuellmich mittlerweile rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des BGH hatte im März über die Revision entschieden. Dabei verwarf er diese weitgehend. Nun veröffentlichte der BGH die entsprechende Entscheidung.
Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich im April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von Taterträgen an. In diesem Punkt korrigierte der BGH das Urteil „geringfügig“.

Fuellmich als Anwalt für „Schrottimmobilien“

Gleichzeitig bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. Das Göttinger Gericht hatte Fuellmich dies mit der Begründung verweigert, er habe das Verfahren verschleppt. Dies rechtfertige nach Auffassung des Gerichts eine Nichtanrechnung aufgrund des Nachtatverhaltens gemäß Paragraf 51 Abs. 1 Satz 2 StGB.
Fuellmich hatte sich in der Fachwelt als Rechtsanwalt einen gewissen Bekanntheitsgrad durch Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien erworben, unter anderem gegen die Deutsche Bank. Während der Corona-Pandemie war er einer der Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses. Dieser organisierte Sitzungen, in denen verschiedene Experten zu den Maßnahmen und Folgen der Corona-Pandemie befragt wurden. Die Sitzungen wurden im Internet und über soziale Medien übertragen.
Fuellmich verbreitete dabei unter anderem unzutreffende Behauptungen über COVID-19 und die Corona-Impfung. Wegen mehrerer Fälle von Beleidigung und Volksverhetzung wurde er in den Jahren 2021 und 2022 zu Geldstrafen verurteilt. Im Zusammenhang mit einem im Internet verbreiteten Video erließ das Amtsgericht Göttingen 2022 einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung.

Spenden für vermeintliche Sammelklagen eingeworben

Die nunmehr rechtskräftige Verurteilung bezog sich auf den Vorwurf, Spenden in Höhe von insgesamt etwa 700.000 Euro zweckentfremdet zu haben. Fuellmich hatte die Gelder unter anderem mit der Ankündigung eingeworben, in mehreren Staaten, darunter den USA, Sammelklagen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu führen. Diese stellte er als Teil eines angeblich geplanten „Massenmordes“ oder „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ durch die Bundesregierung und deren wissenschaftliche Berater dar. Darüber hinaus soll er Rechnungen für angebliche gerichtliche Eingaben verschickt haben.
Im Juli 2021 kündigte Fuellmich unter anderem an, einen „Nürnberger Prozess“ gegen Verantwortliche für die Pandemiemaßnahmen einzuleiten. Zuvor hatte ein Gericht in Kanada eine sogenannte Class Action, an der Fuellmich beteiligt gewesen sein soll, als „querulatorisch“ abgewiesen.
Das Ausbleiben der angekündigten gerichtlichen Schritte sorgte auch im sogenannten Corona-Ausschuss für Unstimmigkeiten. Im September 2022 schloss die Stiftung Fuellmich aus. Auch in der Partei „dieBasis“ kam es zu heftigen internen Auseinandersetzungen, ehe Fuellmich im November 2022 von sich aus als Vorsitzender zurücktrat.

Fuellmich nach Ankunft in Frankfurt verhaftet

Im Jahr 2023 lebte Fuellmich im mexikanischen Tijuana. Im Oktober desselben Jahres wies ihn die mexikanische Regierung aus. Sicherheitskräfte verhafteten den Juristen nach seiner Ankunft in Frankfurt am Main. Den Feststellungen des Landgerichts zufolge, denen sich der BGH anschloss, hatte Fuellmich Spendengelder in Höhe von etwa 700.000 Euro für eigene Zwecke verwendet. Die Rechtsmittel Fuellmichs, der die Tatvorwürfe zurückgewiesen hatte, blieben erfolglos.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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Mediziner will nach BGH-Maskenattest-Urteil Verfassungsbeschwerde einreichen

Der Mediziner Dr. Wolfgang Urmetzer wurde wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse vom Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe von 15.000 Euro, die das Landgericht Nürnberg-Fürth 2024 verhängte, blieb bestehen.
Das Verfahren habe ihn mittlerweile über 100.000 Euro gekostet, sagte er gegenüber Epoch Times. Ein Revisionsverfahren …
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deutschland

13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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wirtschaft

Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)