Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder (l) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am 2. Juli 2026. - Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn keine lange Hängepartie leisten.
Er will die Nachfolge schnell regeln und zusammen mit CSU-Chef Markus Söder bald einen Vorschlag machen. Die Unionsfraktion sei zwar in der Sommerpause, aber sie sei arbeitsfähig.
Der Wechsel an der Fraktionsspitze könnte personelle Veränderungen an anderer Stelle nach sich ziehen. „Es könnte die Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Kanzler Merz im ZDF-Sommerinterview.
Merz kritisierte den zurückgetretenen Fraktionschef massiv für seine Kommunikation in der Sache. Spahn habe die CDU und die Fraktion erst „sehr sehr spät“ informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Diese Namen spielen in den Spekulationen eine Rolle:
Thorsten Frei, 52, Chef des Bundeskanzleramts (CDU)
Als Kandidat Nummer eins für den Posten des Fraktionschefs gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt damit die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Der 52-Jährige war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann aber doch ins Kanzleramt. Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wird von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren.
Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm würde Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze haben und könnte gleichzeitig neuen Schwung ins Kanzleramt bringen.
Er könnte den Rücktritt also als Chance nutzen, nach den inhaltlichen Reformbeschlüssen auch personelle Impulse zu setzen, um die Koalition aus dem Stimmungstief zu holen.
Als Generalsekretär führt Carsten Linnemann die Geschäfte in der CDU-Parteizentrale, konnte sich dort bisher im Schatten von Parteichef Merz aber politisch noch nicht so richtig entfalten. Die Fraktionsführung könnte für ihn eine neue Chance bedeuten.
Allerdings hat ihm so mancher noch nicht verziehen, dass er nach der Bundestagswahl den Sprung ins Kabinett ablehnte, weil ihm der Zuschnitt des Wirtschaftsministeriums zu klein war. Unter dem Strich hat er allenfalls Außenseiterchancen.
Carsten Linnemann (Archiv)
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Ob er selbst Wechselambitionen hat, ist nicht bekannt. Als Generalsekretär stehen ihm aber unruhige Zeiten bevor. Bei den drei Landtagswahlen im September droht die Union – wenn es ganz schlecht läuft – zwei Ministerpräsidentenposten in Berlin und Sachsen-Anhalt zu verlieren – was für größere Aufwallungen in der Partei führen dürfte.
Alexander Dobrindt, 56, Bundesinnenminister (CSU)
Alexander Dobrindt gilt als erfolgreichstes Mitglied des schwarz-roten Kabinetts. Er hat dafür gesorgt, dass es in der Migrationspolitik keine größere Angriffsfläche mehr für die AfD gibt.
Und er gilt als jemand, der wie kein anderer die Koalitionspartner zusammenführen kann. Als langjähriger Vorsitzender der CSU-Landesgruppe war er außerdem schon so eine Art Neben-Fraktionschef.
Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Sein Erfolg als Innenminister ist aber das stärkste Argument gegen einen Wechsel. In dieser Position ist er so etwas wie der Vizevizekanzler neben Merz und seinem Stellvertreter Lars Klingbeil von der SPD.
Er ist also der Anführer der CSU-Minister und kann von dieser Position bestens die Strippen ziehen, was das Gesamtgefüge der Koalition angeht.
Günter Krings, 56, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion (CDU)
Von den Stellvertretern Spahns ist Günter Krings der einzige, der in den Personalspekulationen eine Rolle spielt. Er ist in der Fraktionsführung für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucher zuständig und führt die mächtige Landesgruppe NRW an.
Im vergangenen Jahr hatte Merz versucht, ihn als Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung zu installieren. Er scheiterte in einer Kampfabstimmung gegen die frühere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.
Günter Krings (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Kanzler ist ihm also quasi noch etwas schuldig. Allerdings wird Krings eher als Chef des Kanzleramts genannt für den Fall, dass Frei zurück in die Fraktion wechselt. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium gilt nicht als jemand, der in dem Ausmaß wie Frei die Öffentlichkeit sucht und könnte ein Kanzleramtschef sein, der im Hintergrund die Fäden in der Hand hält.
Nina Warken, 47, Bundesgesundheitsministerin (CDU)
Und was ist mit den Frauen in der Union? Die einzige, die in den Personalspekulationen von Medien und Unionisten eine Rolle spielt, ist Gesundheitsministerin Nina Warken.
Sie hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gerade über die Bühne gebracht, hat aber noch die Pflegereform vor sich, zu der bisher erst ein Referentenentwurf existiert.
Nina Warken am 15.07.2026.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Ihr derzeitiger Job und die große männliche Konkurrenz lassen es als eher unwahrscheinlich erscheinen, dass sie es wird. (dpa/red)
Bereits nach dem wichtigen Koalitionsausschuss von Anfang Juli verbreiteten die Koalitionsspitzen Optimismus. (Archivfoto) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.
Freitagmorgen wird es noch einmal spannend
Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.
Wie die Koalition in den Sommer starten will
Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.
Verflixter Juli
Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
Viele Bafög-Empfänger müssen sich weiter gedulden: Ein Teil der geplanten Erhöhung wird um ein halbes Jahr verschoben. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.
Was war beim Bafög ursprünglich geplant?
CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.
Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?
Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.
Wie sieht nun die Einigung konkret aus?
Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.
Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?
2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.
Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?
Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.
Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?
Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.
Wie kommen die Pläne an?
Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.
Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?
Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.
Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?
Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)
Die schwarz-rote Koalition stellte die Eckpunkte der geplanten Steuerreform vor. Höhere Freibeträge sollen entlasten, zugleich werden einzelne Steuervergünstigungen gekürzt. - Foto: Tobias SCHWARZ / AFP via Getty Images
In Kürze:
Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.
Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen
Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.
Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert
Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich
Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“
Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen
Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
Oft krank zu Hause - ein deutsches Phänomen? - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Lassen sich die Bundesbürger im Vergleich zu anderen Europäern am häufigsten krankschreiben? Diese Frage hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) 2025 im Auftrag der Krankenkasse DAK untersucht.
Lassen sich die Gesundheitsdaten von europäischen Staaten bei Krankschreibungen vergleichen?
Bei Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht das auf den ersten Blick so aus. Danach führte Deutschland nach IGES-Angaben im Jahr 2022 mit 24,9 registrierten Fehltagen an der Spitze, gefolgt von Tschechien (19,2 Tage), Norwegen (18,8 Tage) und Luxemburg (18,6 Fehltage). Am unteren Ende der Tabelle stehen Portugal (8,5 Tage), Großbritannien (5,7 Tage) und die Türkei (3,2 Tage).
Diese Zahlen eignen sich laut IGES-Studie jedoch nicht für einen Systemvergleich, da die OECD ihre Daten aus verschiedenen nationalen Quellen beziehe. Eine Krux dabei: Die registrierten Fehlzeiten werden von nationalen Regeln beeinflusst, wie Arbeitsunfähigkeit genau gemessen wird.
Neben Estland, Lettland und Polen ist Deutschland eines der wenigen europäischen Länder, das Fehltage durch ein gesetzlich verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren (eAU) sehr genau erhebt. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer hierzulande spätestens am 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die anderen Tage werden nicht erfasst.
Eignen sich andere Erhebungen besser für Vergleiche?
Ja. Die Europäische Arbeitskräfteerhebung (European Labour Force Survey) befragt Haushalte auch nach Abwesenheitszeiten von der Arbeit.
2024 lag Deutschland mit 3,6 Wochen Abwesenheit im Jahr hier im oberen Mittelfeld. An der Spitze standen Norwegen (5,9 Wochen), Finnland (5 Wochen) und Spanien (4,9). Ganz unten rangierten Bulgarien (0,4), Griechenland (0,2) und Rumänien (0,1).
Diese Zahlen sind für den Zeitraum ihrer Erhebung einheitlich, es gibt aber erneut eine Krux: In den Staaten gibt es unterschiedliche Regelungen zur Lohnfortzahlung – und damit auch verschiedene Wahrnehmungen von einem Krankentag.
So gibt es laut IGES in Estland, Frankreich, Portugal, Spanien und Lettland Karenz-Regelungen von einem bis zu drei Tagen: In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Ist das deutsche System im Hinblick auf Krankheit sehr großzügig?
Ja, weil es hohe Absicherungen und lange Leistungszeiträume gibt. Damit ist Deutschland aber nicht ganz allein. In sieben europäischen Ländern erhalten Beschäftigte bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vergleichsweise lange ihren Lohn oder ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter.
Neben Deutschland (6 Wochen) sind das Luxemburg (77 Tage) und die Niederlande (104 Wochen bei 70 bis 100 Prozent Lohnfortzahlung). Viel kürzer ist dieser Zeitraum zum Beispiel in Bulgarien (drei Tage), Irland (maximal fünf Tage pro Jahr) oder Rumänien (fünf Tage).
Unterschiede zwischen den Ländern zeigen sich auch in der Bezugsdauer des Krankengeldes durch Sozialversicherungsträger. Vergleichsweise lange Leistungszeiträume finden sich laut der IGES-Auswertung neben Deutschland in Portugal, Irland, Belgien und Finnland.
Die prozentuale Höhe liegt europaweit zwischen 50 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens. In Deutschland sind es bei der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttoentgelts für bis zu 78 Wochen.
Wo sehen Fachleute Deutschland bei all diesen Unterschieden beim Krankenstand?
Das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung sieht Deutschland nach der Analyse all dieser Daten nicht an der Spitze bei Krankschreibungen.
Die Fachleute ordnen die Bundesrepublik im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld ein. Noch ein Fazit: Fehlzeiten hätten im Ländervergleich wegen der großen Unterschiede der Systeme nur begrenzte Aussagekraft für Reformdebatten. (dpa/red)
Auf diesem vom Bundespresseamt (BPA) zur Verfügung gestellten Bild sind (von l. nach r.) der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket, zu sehen. - Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
In Kürze:
34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU) das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.
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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte
Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.
Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.
Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag
Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.
Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen
Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.
Der eigentliche Test steht noch bevor
Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
Wo geht's hin mit den Reformen - und der Koalition? (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am späten Abend nach siebeneinhalbstündigen Verhandlungen aus Koalitionskreisen.
Das Paket soll auch eine Reform der Einkommensteuer enthalten. Einzelheiten wollen die Vorsitzenden der Regierungsparteien heute um 9:00 Uhr in einer Pressekonferenz im Garten des Kanzleramts verkünden.
Monatelang haben die Koalitionspartner an einem großen Reformpaket gearbeitet, das die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren, die Bürger steuerlich entlasten und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Das Treffen im Kanzleramt galt als entscheidende Runde – und brachte gegen 22.30 Uhr schließlich Ergebnisse.
Die werden nicht nur für die Wirtschaft und die Stimmung im Land von Bedeutung sein, sondern auch für das Schicksal des Regierungsbündnisses.
Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform
Erste Reformschritte waren bereits vor der Runde im Kanzleramt erfolgt. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist schon im parlamentarischen Verfahren.
Bei der Rentenreform sind sich Union und SPD einig, dass die Vorschläge einer dafür eingesetzten Kommission mit Politikern und Experten eins zu eins umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass dafür heute ein Zeitplan vorgelegt wird.
Dickster Brocken Einkommensteuer
Schon vor Beginn der Sitzung im Kanzleramt hieß es, dass über etwa 30 Reformmaßnahmen bereits Einigkeit bestehe. Der dickste Brocken in den Verhandlungen war die Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will mit Wirkung 1. Januar 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Entscheidend ist die Frage der Gegenfinanzierung: Je höher die Entlastungen ausfallen, desto mehr kostet die Reform.
Die SPD hatte sich für einen höheren Spitzensteuersatz und eine höhere Erbschaftsteuer eingesetzt, was die Union aber ablehnte. Im Gespräch waren auch eine Anhebung der Reichensteuer, eine Mehrwertsteuererhöhung, Subventionskürzungen und Einsparungen im Haushalt.
Keine Probleme gab es in den Vorbereitungen beim Thema Bürokratieabbau. Die Koalition wird dazu heute aller Wahrscheinlichkeit nach eine ganze Reihe von Maßnahmen präsentieren.
Ist es der „große Sprung nach vorn“?
„Meine Erwartung ist, dass wir wirklich einen großen Sprung nach vorn machen in der Modernisierung unseres Landes“, hatte Merz am Mittwoch kurz vor der Spitzenrunde zum Gesamtpaket gesagt. Als Ziel nannte er, „dass wir alles tun, damit private Haushalte konsumieren können, aber auch die Industrie investieren kann“.
Der Kanzler versuchte aber auch, die Erwartungen etwas zu dämpfen. Einen „großen Big Bang“ werde es nicht geben, sagte er. Er hatte auch in den vergangenen Wochen schon mehrfach betont, dass der Reformprozess nach diesem Sommer weitergehen werde.
Bekommt die Koalition die Kurve?
Das Paket hat für das schwarz-rote Regierungsbündnis große Bedeutung. Kurz nach Ostern hatte es schon mal einen Anlauf gegeben, ein größeres Reformbündel zu schnüren.
Ein ganzes Wochenende lang verhandelten Union und SPD in der Villa Borsig am Tegeler See am Rande Berlins – und versanken schließlich im Streit.
Danach rumpelte es heftig in der Koalition, die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller. Das Reformpaket dürfte mit darüber entscheiden, ob die Regierung kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland noch die Kurve kriegt.
Kippt die Stimmung zum Guten?
Am Tag des Koalitionsausschusses meldete sich auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er hoffe, dass die Koalition „ein Reformpaket zustande bringt, was auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder verändern wird“, sagte er dem SWR.
Steinmeier verwies darauf, „dass wir wirklich in einer veritablen Krise leben“. Er betonte aber auch: „Es gab schon schwere Krisen, und wir haben sie überstanden.“ Er warb deshalb für Zuversicht, „dass wir auch mit dieser Krise (…) irgendwann zurande kommen können“. Allerdings verlange das jetzt viel Arbeit und auch Bereitschaft zur Veränderung. (dpa/red)
Foto: Sascha Schuermann / AFP via Getty Images; Montage: Epoch Times
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Aufstände befürchtet
Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.
Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.
Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.
Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.
Steuerreform
Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.
Änderungen bei der Arbeitszeit
Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.
Rente
Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.
Gesundheit und Pflege
In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.
Bürokratie
Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
SPD-Politiker Lars Klingbeil. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.
Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen
Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.
Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet
Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer
Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.
Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus
Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.
SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe
Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
„Wenn wir jetzt Haushaltslöcher stopfen und Steuerentlastungen auf den Weg bringen wollen, liegt hier eine große Chance für Markus Söder“, sagt CDU-Politiker Tilman Kuban. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der CDU-Wirtschaftsexperte Tilman Kuban hat den CSU-Chef Markus Söder vor dem Koalitionsausschuss zum Verzicht auf die Ausweitung der Mütterrente aufgefordert.
„Wenn wir jetzt Haushaltslöcher stopfen und Steuerentlastungen auf den Weg bringen wollen, liegt hier eine große Chance für Markus Söder“, sagt Kuban dem „Focus“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch.
Söder könne den Ball ins Rollen bringen, indem er sage, er sei bereit, auf die Ausweitung der Mütterrente zu verzichten, um so fünf Milliarden Euro pro Jahr zu sparen.
Dafür müssten sich auch die anderen Koalitionsparteien bewegen, schlug Kuban vor. „Dafür müssen dann CDU und SPD jeweils Projekte, die ihnen lieb sind, in der gleichen Größenordnung ebenfalls mit in den Topf werfen. Am Ende hätten wir 15 Milliarden Euro eingespart.“
Kuban fordert Verzicht auf Mütterrente für 15 Milliarden Einsparung
Die Ausweitung der Mütterrente ist ein Projekt, das die CSU gegen große Bedenken bei SPD und CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hatte. Damit sollen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, drei Rentenpunkte für ihre Erziehungsleistung erhalten.
Für Mütter ab 1992 geborener Kinder ist dies bereits der Fall. Die Kosten für die Ausweitung werden mit rund fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Mit Blick auf eine mögliche Steuerreform warnte Kuban vor einer Belastung des Mittelstands. „Menschen, die viel Geld in unserem Land verdienen, sagen mir, sie sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wenn jeder das tut.
Aber wir müssen auch hier differenzieren“, sagte der CDU-Politiker. „Denn mehr als 80 Prozent der Betriebe werden über die Einkommensteuer veranlagt und nicht über die Körperschaftsteuer. Wir würden also de facto den Mittelstand noch stärker belasten.“ (afp/red)
Werner J. Patzelt arbeitete lange am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Dresden. - Foto: André Wirsig für die TU Dresden (Mit freundlicher Genehmigung von W. Patzelt)
In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.
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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich?
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
(l-r) Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) am 13. April 2026 im Bundeskanzleramt. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.
CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“
Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.
Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.
Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
(l-r) Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) am 13. April 2026 im Bundeskanzleramt. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.
CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“
Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.
Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.
Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde über die Empfehlungen der Rentenkommission zur Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.
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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung
Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.
Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen
Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.
Grundlage für Gesetzesvorhaben
Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Sozialministerin Bärbel Bas nehmen die Empfehlungen der Rentenkommission entgegen. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach der Rentenkommission ist jetzt die Bundesregierung am Zug. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nehmen die 33 Empfehlungen des Expertengremiums am Vormittag im Kanzleramt entgegen und äußern sich dazu.
Bundeskanzler Merz hatte sich vor einigen Tagen zuversichtlich geäußert, dass die Regierung gute Vorschläge bekommt. Die Botschaft sei: „Wir wollen unser Land so reformieren, dass auch nachfolgende Generationen, junge Generationen, die Chance haben, in Freiheit zu leben, im Frieden zu leben und im Wohlstand zu leben.“
Sozialministerin Bas lobte die bereits bekannten Ideen der Kommission am Wochenende grundsätzlich. Sie sagte aber auch, man müsse sehen, „wie wir mit den Ergebnissen umgehen“.
Gegenwind kommt aus diversen Richtungen. „Wir sehen einen heißen Rentensommer auf uns zukommen“, warnte der Sozialverband VdK.
Der CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Hendrik Hoppenstedt warnte die Koalitionäre denn auch davor, einzelne Vorschläge zu zerpflücken. Die Kommission habe einen Gesamtvorschlag unterbreitet, den alle ihre Mitglieder mittrügen, sagte der Christdemokrat zu dpa.
„Nicht jeder Vorschlag wird bei uns oder der SPD auf Gegenliebe stoßen. Aber wir alle wissen, dass das Aufschnüren einzelner Punkte automatisch Forderungen der Gegenseite nach sich ziehen und dann von dem großen Wurf nicht viel übrig bleiben wird“, erklärte er.
Auch die Chefin des SPD-Arbeitnehmerflügels, Cansel Kiziltepe, sagte: „Die Vorschläge dürfen jetzt nicht zerpflückt werden aus Angst vor Zumutungen für die, die vom jetzigen System profitieren.“ Sie hätte sich eine „echte Erwerbstätigenversicherung mit Einbeziehung aller arbeitenden Menschen“ gewünscht.
Die SPD-Vertreterin in der Rentenkommission, Annika Klose, wies Kritik an der vorgeschlagenen Anhebung des Renteneintrittsalters zurück. „Die meisten jüngeren Menschen haben das Gefühl, dass die Rente für sie möglicherweise später nicht reichen könnte.“ Das Konzept sehe vor, dass man zwar „ein bisschen mehr zahlen muss, am Ende aber auch eine bessere Leistung bei ‚rauskommt“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Der Rentenexperte und frühere Regierungsberater Bert Rürup lobte die Kommission. Würde ihr Gesamtkonzept umgesetzt, „würde das für zwei Legislaturperioden den Druck aus dem Kessel nehmen“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Wichtigste Punkte der Reform
Zu den wichtigsten Empfehlungen der Kommission gehört:
Einführung einer „Kapitalrente“: Sie soll das Rentenniveau stabilisieren. Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns hinzu. 2028 wird er Prognosen zufolge schon bei 19,9 Prozent liegen.
Wiedereinführung des „Nachhaltigkeitsfaktors“: Er soll nach Vorschlägen der Kommission ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen.
Einschränkung der Frührente: Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können.
Ausweitung der Beitragszahler: In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftig Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte.
Bas hat von einem „Gesamtkunstwerk“ gesprochen, weil die Empfehlungen an vielen Stellen ansetzen und praktisch alle Altersgruppen betreffen. Je nach Interessenlage gibt es Kritik an einzelnen Punkten.
So lehnen Gewerkschafter die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente ab – für DGB-Chefin Yasmin Fahimi „eine Frage der Gerechtigkeit“, wie sie im Podcast „Ronzheimer“ sagte. Die Arbeitgeber wiederum wehren sich gegen eine verpflichtende Kapitalrente, die sie mit bezahlen müssten.
Fahimi nannte auch die Idee, das Renteneintrittsalter anzuheben, „nicht sachdienlich“. „Je höher das Renteneintrittsalter wird, desto größer wird die Gruppe werden, die es nicht schafft“, erklärte sie. Um die müsse die Politik sich kümmern.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigte an: „Wir als Sozialverband VdK werden hart darum ringen, dass bei der Umsetzung der Vorschläge vor allem gesundheitlich gefährdete ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht unter die Räder kommen.“ Lob hat Bentele für den Vorschlag, kleine gesetzliche Renten nicht mehr voll auf die Grundsicherung anzurechnen.
Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath kritisierte, dass die Kommission sich auf den Kapitalmarkt verlassen will. „Das ist kein zukunftssicheres Rentenkonzept.“ Die Linke hat bereits massive Proteste angekündigt, um die von der Regierung geplanten Sozialreformen zu stoppen. (dpa/red)
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission macht Vorschläge zur Zukunft der Rente. (Symbolbild) - Foto: Felix Kästle/dpa
Schon vor der offiziellen Vorstellung sorgen die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission für heftige Diskussionen. Kritik an den am Wochenende bekanntgewordenen Punkten kam vor allem von der Linken und Gewerkschaften. Die Rentenkommission schließt heute ihre Beratungen ab. Ihre Vorschläge wollen die Fachleute am morgigen Dienstag offiziell im Kanzleramt an die Bundesregierung übergeben.
Die wichtigsten Punkte sind: Das Rentenniveau soll durch eine neue Kapitalrente langfristig gesichert und das Rentenalter in den nächsten Jahrzehnten schrittweise angehoben werden. Auch die Rentenbeiträge werden weiter steigen. Wegfallen soll der frühe Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Eine beitragsfinanzierte Kapitalsäule soll in Zukunft höhere Renten für heute Jüngere möglich machen als nach heutigem Recht. Selbstständige und Politiker sollen in die gesetzliche Rente einzahlen.
IG-Metall-Chefin Christiane Benner teilte mit, wenn geplant sei, die Rente ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, werde dies in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie auf heftige Ablehnung treffen. „Diese Vorschläge blenden die Arbeits- und Lebenssituation vieler Beschäftigter in unseren Betrieben aus.“ Der Sozialverband Deutschland und die Gewerkschaft Verdi hatten ebenfalls enttäuscht auf die Vorschläge der Kommission reagiert.
Juso-Chef Philipp Türmer sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung ist sozial ungerecht und geht zulasten derjenigen, die gerade in ein Leben voll harter Arbeit starten.“ In diesem Kernpunkt sei das Paket nicht hinnehmbar.
Der Vorsitzende der Linken im Bundestag, Sören Pellmann, sagte dem „Tagesspiegel“: „Mit der Anhebung des Renteneintrittsalters und der Abschaffung der Rente für langjährig Versicherte liefert die Rentenkommission die von der Merz-Regierung bestellten Ergebnisse: Rentenkürzungen.“ Die kapitalgestützte Komponente führt nach Ansicht des Oppositionspolitikers Pellmann dazu, „dass die Höhe unserer Renten davon abhängig sein wird, dass Mieten, Pflegekosten und die Aktienkurse von Rüstungsunternehmen steigen“. Nichts davon sei nötig, so Pellmann, „nichts davon ist akzeptabel“.
Die Vorsitzende des Sachverständigenrates (SVR), Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen. Viele deckten sich mit denen des SVR von 2023, sagte sie dem „Handelsblatt“. Das gelte für die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, die Rücknahme der Rente mit 63 und den Aufbau einer kapitalgedeckten Komponente. Sinnvoll sei, die Altersversorgung von Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten einzubeziehen. Der Sachverständigenrat ist Deutschlands wichtigstes Beratungsgremium für Wirtschaftspolitik.
Der Vorsitzende der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), rief die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) zu einer raschen Umsetzung der Vorschläge auf. „Die Regierung sollte den Vorschlägen im Grundsatz folgen. Streit wäre jetzt schlecht für alle – für Rentner, junge Leute und erst recht für die Demokratie“, sagte Hüppe der „Rheinischen Post“ (Montag). Er bezeichnete die Vorschläge als „ausgewogen und maßvoll“.
Die Rentenkommission unter Vorsitz der Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda und des Ex-Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, tagte rund 150 Stunden. Nach Angaben aus dem Gremium herrschte breiter Konsens über die Ergebnisse. Die Vorschläge sollen dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter gerade für kleinere und mittlere Einkommen durch gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge zu sichern.
Die schwarz-rote Koalition will bis zur Sommerpause ein Reformpaket schnüren, das den Arbeitsmarkt, die Rente, die Einkommensteuer und den Bürokratieabbau betrifft. (dpa/red)
Streeck will die Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer für das Gesundheitssystem nutzen. (Symbolbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
Zigaretten sollen nach Plänen des Finanzministeriums schrittweise deutlich teurer werden. So könnte der Durchschnittspreis für eine 20er-Packung von rund 8,80 Euro im Jahr 2027 auf rund 11,40 Euro im Jahr 2030 steigen.
Dies geht aus dem Entwurf für die Erhöhung der Tabaksteuer hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Steueranteil am Päckchenpreis würde sich von rund 4,40 Euro auf 5,75 Euro erhöhen. Die Verteuerung soll auch für andere gängige Tabakprodukte gelten.
Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte auf Anfrage, der vom Ministerium erarbeitete Entwurf diene „auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit dem Ziel, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken“.
Zudem sei es eine zentrale Aufgabe, den Haushalt zu konsolidieren und dafür die Einnahmeseite zu stärken. „Dazu gehört unter anderem, die Tabaksteuer zu erhöhen.“
Das Ministerium erwartet sich Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Laut Entwurf soll das Plus für 2027 rund 756 Millionen Euro betragen, für 2028 wären es 1,6 Milliarden, für 2029 rund 2,5 Milliarden und für 2030 rund 3,6 Milliarden Euro.
Wie es im Entwurf heißt, bewegten sich die Tabaksteuereinannahmen in den Jahren 2011 bis 2023 stabil zwischen 14,1 und 14,9 Milliarden Euro. 2024 gab es demnach einen Anstieg auf 15,6 Milliarden Euro und 2025 auf 17,4 Milliarden Euro.
Gesundheitspolitiker verlangen schon länger, Tabakprodukte teurer zu machen, um insbesondere junge Leute vom Konsum abzuhalten. Zigaretten sind in Deutschland im Vergleich zu den westlichen Nachbarn billig.
Nach Angaben des Deutschen Zigarettenverbands kostete eine 20-Stück-Packung in Deutschland 2024 noch durchschnittlich 7,33 Euro. In Nachbarländern wie Frankreich waren es schon damals 12,07 Euro. (dpa/red)
Der Entwurf zum Arbeitszeitgesetz von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt für Diskussion in der Regierungskoalition. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Streit über tägliche vs. wöchentliche Arbeitszeitgrenze
Arbeitgeber für Flexibilisierung, Gewerkschaften dagegen
Koalition sucht Kompromiss im Ausschuss
Zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD ist ein heftiger Streit um die Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes ausgebrochen. In einem geleakten Referentenentwurf, will die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit begrenzen, berichtet die WELT. So soll eine neue Regelung lediglich für Firmen mit Tarifverträgen gelten.
Linnemann: Entwurf „keine Grundlage“ für Diskussionen
Demnach heißt es in dem Papier auf Seite 2: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ Auf Seite 4 heißt es weiter, dass dies möglich sein soll, wenn die Tarifverträge dies zuließen. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit sichergestellt sein.
14 Wirtschaftsverbände haben hingegen eine grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Sie argumentieren mit mehr Gestaltungsspielräumen für Betriebe und Beschäftigte. Dabei verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, der eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Auch die Union lehnt eine Verknüpfung mit Tarifverträgen ab. In dieser Form sei der Referentenentwurf „keine Grundlage“ für eine weitere Diskussion, betont Generalsekretär Carsten Linnemann (CDU), wie das „Handelsblatt“ berichtet.
„Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, ergänzt der Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag, 18. Juni.
Die SPD-Spitze hat laut WELT ein Entgegenkommen ankündigt. Man arbeite intensiv an wichtigen Reformen, dies erfordere Kompromisse.
Gewerkschaften sind gegen Reformen
Der Entwurf hatte am Donnerstag für Krach in der Koalition gesorgt. CDU-Generalsekretär Linnemann übte Kritik an dem Papier: „Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.“
Eine Einigung soll bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli erzielt werden. Dann stehen weitere Reformpläne zu Rente, Steuern und Arbeitsmarkt an. Laut SPD-Führung sei das Reformpaket „eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit es danach für alle einfacher und fairer ist“.
Von den Reformen erwarten sie eine positive Wirkung auf Wirtschaftswachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit. Sozialkürzungen lehnt die SPD hingegen ab.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Es sei das Ziel der Arbeitgeber, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. Die derzeitige Regelung sichere zudem die Gesundheit der Beschäftigten.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) drängt auf ein einstimmiges Votum der Koalition zu ihrem Entwurf für die Arbeitszeitreform. (Archivbild). Foto von Maryam Majd/Getty Images
Die Vorschläge wurden demnach in Einzelabstimmungen mit großer Mehrheit angenommen, allerdings nicht einstimmig. Nach AFP-Informationen ist eine weitere Sitzung geplant, in der ein einstimmiger Beschluss über den gesamten Kommissionsbericht angestrebt wird.
Hintergrund
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte auf ein einstimmiges Votum gedrungen. Nur dann würden die Vorschläge von der Koalition „so umgesetzt“, sagte sie Ende Mai der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Andernfalls müsse in der Koalition darüber gesprochen werden.
Die schwarz-rote Koalition hat eine umfassende Rentenreform angekündigt, um das System angesichts des demografischen Wandels langfristig zu stabilisieren. Die 13-köpfige Kommission hatte im Januar ihre Arbeit aufgenommen. Die Übergabe der Empfehlungen an die Regierung ist für kommenden Dienstag geplant.
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission wird geleitet von Frank-Jürgen Weise, dem ehemaligen Chef der Bundesagentur für Arbeit, und der Sozial- und Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda. Stellvertretende Vorsitzende sind die Abgeordneten Annika Klose (SPD), Pascal Reddig (CDU) und Florian Dorn (CSU). Hinzu kommen acht Wissenschaftler. (afp/red)