Der 19-Jährige erinnert sich an den Tag, an dem er seiner Mutter sagte, dass er die Schule abbrechen wolle.
Sie stammt aus einer Unternehmerfamilie, in der ein guter Schulabschluss dennoch wichtig war. Auch Beckers Vater hat als Arzt gearbeitet und vor seiner Selbstständigkeit promoviert.
Becker sah für sich jedoch einen anderen Lebensweg. Bereits mit 16 Jahren hatte er sich neben der Schule selbstständig gemacht. Als er mit seinen IT-Dienstleistungen immer erfolgreicher wurde und die Aufträge ihn zunehmend beanspruchten, entschied er sich, sich ganz auf seine Kunden und das Unternehmertum zu konzentrieren. Und diese Entscheidung bereut er bis heute nicht.
Die Zahlen, die Becker nennt, sind bemerkenswert: Nach seinen Angaben stieg der Jahresumsatz von rund 10.000 Euro im Jahr 2023 auf 100.000 Euro 2024 und 1 Million Euro 2025. Für 2026 rechnet er sogar mit 6 Millionen Euro. „Wir sind sehr, sehr gut dabei“, sagt er.
Was 2023 als Einzelunternehmen begann, entwickelte sich zur BIT-Systems GmbH, die nach eigener Beschreibung ein deutschlandweit tätiges, auf den Mittelstand spezialisiertes IT-Systemhaus ist.
Seit 2026 baut Becker unter dem Namen BIT Group weitere Geschäftsfelder auf, darunter Personalvermittlung und Softwareentwicklung. Neben Wiesbaden ist der Standort München hinzugekommen. Die Anzahl der Festangestellten stieg nach seinen Angaben auf 55.
„Irgendwann fragt auch keiner mehr nach dem Alter“
Kaum ist Becker aus Amsterdam zurück, wartet schon der nächste Termin. Seine Stimme klingt dennoch energiegeladen und vor allem selbstbewusst.
Er war auf einer Fachmesse für Cybersicherheit, eingeladen von einem Geschäftspartner. Für ihn gehört es zum Alltag, technologische Entwicklungen im Blick zu behalten. Zugleich ist es für ihn besonders schön zu sehen, „wenn auch unsere Arbeit in der Branche so ein bisschen wertgeschätzt wird“.
Im Schnitt besucht Becker monatlich 20 potenzielle Neukunden.
Foto: BIT-Systems GmbH
Dass er erst 19 Jahre alt ist, sorgt auch dort noch immer für Erstaunen. In einer Runde mit zahlreichen Branchenkollegen habe der Geschäftspartner sein Alter verraten und hinzugefügt: „Der macht den gleichen Umsatz wie ihr.“ Diese Anekdote erzählt Becker am Rande des Gesprächs mit Stolz, als die Frage aufkommt, ob sein junges Alter in der oft als konservativ geltenden deutschen Unternehmerwelt zum Nachteil werden könne.
„Das Schwierigste war es, den ersten Kunden rumzukriegen. Danach ging es dann relativ zügig weiter.“
Nach drei Jahren in der Branche erhält er viele Weiterempfehlungen von Kunden. Stolz ist er darauf, dass sein IT-Systemhaus in dieser Zeit keinen einzigen Kunden verloren habe. Für stetiges Wachstum setzt er aber auch auf Kaltakquise, um neue Kunden zu gewinnen.
Rund 20 Gespräche mit potenziellen Neukunden führt Becker zurzeit nach eigenen Angaben jeden Monat. Aus etwa jedem zweiten werde ein Auftrag.
Häufig begleitet ihn dabei der technische Leiter oder ein Spezialist für Softwareentwicklung, der das entscheidende Know-how mitbringt „und auch ein bisschen Reputation schafft“.
„Irgendwann fragt auch keiner mehr nach deinem Alter“, sagt Becker lächelnd.
Die 80-Stunden-Woche eines Gen-Z-Unternehmers
Wenn es sein Terminkalender erlaubt, beginnt Becker den Tag im Büro in Wiesbaden.
Dort verschafft er sich einen Überblick über laufende Projekte und mögliche Störungen. Nach seiner Erfahrung treten technische Probleme besonders häufig morgens auf.
Anschließend folgen Gespräche mit Mitarbeitern, Führungskräften und Auszubildenden, bevor am Nachmittag die Außentermine anstehen. „Ich mache keine Technik mehr. Ich mache nur noch Vertrieb und Management“, sagt Becker.
Die Kunden stammen aus unterschiedlichen Branchen: von spezialisierten Technologieunternehmen über größere Fleischereien bis hin zu Tierkliniken.
Trotz seines jungen Alters wird Becker von Geschäftspartnern und Kunden geschätzt.
Foto: BIT-Systems GmbH
Sobald ein Vertrag geschlossen ist, übernimmt das technische Team. Mit rund 40 Mitarbeitern bildet es die mit Abstand größte Abteilung des Unternehmens.
Die Mitarbeiter kümmern sich um sämtliche IT-Probleme der Kunden – von Hard- und Software über die Verwaltung der IT-Systeme bis hin zu Lösungen für die Cybersicherheit. Darunter sind auch mehrere Auszubildende.
Hinzu kommen Mitarbeiter im Management, Backoffice, Recruiting und Vertrieb, die zusammen das 55-köpfige Team bilden. Das Durchschnittsalter im Unternehmen schätzt Becker auf rund 30 Jahre.
Den Abend lässt Becker gern „mit etwas Sinnvollem ausklingen“. So trifft er sich mit Beratern, Geschäftspartnern oder Kunden zum Essen, wo ein persönliches, freundschaftliches Verhältnis das Geschäftliche abrundet.
So kommt der junge Unternehmer nach eigenen Angaben schnell auf rund 80 Arbeitsstunden pro Woche.
„Ich war immer der, der am meisten gearbeitet hat“
Woher nimmt er diese Motivation – als Angehöriger der Generation Z, die in der heutigen Arbeitswelt eher bekannt ist für ihren Fokus auf „Work-Life-Balance“?
Bei dieser Frage erinnert sich Becker gern an die Zeit, als er noch als Schüler bei einem der größten IT-Systemhauskonzerne Deutschlands ein Praktikum begann. Zunächst musste er lediglich Laptops von A nach B bringen. Später durfte er Kunden zeigen, wie ihre IT-Infrastruktur aussehen sollte. Zunehmend betreute er die Projekte selbstständig.
„Ich war vielleicht nicht der, der am schnellsten war. Am Anfang gar nicht. Aber ich war immer der, der am meisten gearbeitet hat“, erzählt er lächelnd.
Von seiner Familie sei er „wortwörtlich“ zur Selbstständigkeit erzogen worden. Ob Vater oder Mutter, Großmutter väterlicherseits oder Großvater mütterlicherseits – viele seiner Familienmitglieder waren selbstständig. „Das liegt so ein bisschen bei uns, in der Natur der Sache.“
Doch neben dem familiären Hintergrund ist es vor allem die Freude an seiner Arbeit, die ihn antreibt. „Es ist das Thema IT und jetzt auch das Thema Vertrieb und Partnermanagement. Das sind Sachen, die machen mir einen unglaublichen Spaß.“
Aus dieser Begeisterung erwächst bei dem jungen Unternehmer der Wunsch, den Kunden eigene Lösungen anzubieten – aus seiner Sicht näher am Kunden, schneller und effizienter, vor allem aber preislich „transparent und fair“.
Im November 2023 machte sich Becker mit 16 Jahren als Einzelunternehmer selbstständig. Als Minderjähriger musste er dafür eine gerichtliche Genehmigung einholen. Seine Eltern begleiteten ihn dabei. Auf die Frage, ob sie ihrem Sohn das zutrauten, antworteten beide mit „Ja“.
Ohne ihre Zustimmung, erfuhr er später, wäre sein Vorhaben kaum möglich gewesen.
Als Becker jedoch in der zwölften Klasse die Schule abbrechen wollte, um sich ganz auf sein Unternehmen zu konzentrieren, stieß er nicht zuletzt bei seiner Mutter auf erheblichen Widerstand.
Wie durch Zauberhand wirkten schließlich die Worte einer Taxifahrerin, die ihn seit fast einem Jahr regelmäßig zu Kundenterminen fuhr. Sie sagte zu seiner Mutter:
„Hören Sie, Frau Becker, ich fahre den Jungen jeden Tag von A nach B, und das mache ich seit knapp einem Jahr. Sie können davon ausgehen, wenn er so weitermacht wie jetzt, dann kann das gar nicht schiefgehen.“
Schließlich unterschrieb seine Mutter die Abmeldung.
Mut und Vertrauen: Ein Rezept gegen den Fachkräftemangel?
Was seine Eltern ihm mit 16 Jahren zutrauten, traut er heute seinen Mitarbeitern zu: Verantwortung zu übernehmen, Fehler zu machen und daran zu wachsen.
Denn neue Kunden zu gewinnen, ist nur die eine Hälfte des Geschäfts. Die andere besteht darin, genügend qualifizierte Beschäftigte für die umfangreichen Kundenaufträge zu finden.
Gerade in der IT-Branche ist das keine Selbstverständlichkeit: Nach einer Prognose des Digitalverbands Bitkom dürfte der deutsche IT-Markt im Jahr 2026 um 5,4 Prozent auf knapp 171 Milliarden Euro wachsen. Zugleich bleiben Fachkräfte knapp. Die von Bitkom bezifferte Zahl der unbesetzten IT-Stellen liegt 2026 bei rund 79.000.
„Die Lösung für den Fachkräftemangel ist es nicht, die guten Leute einzustellen. Die Lösung für den Fachkräftemangel ist es, die Leute einzustellen, die man hat. Und diese Leute so lange zu qualifizieren, bis man daraus eine Fachkraft hat“, sagt Becker überzeugt.
Mindestens vier Auszubildende nimmt sein Unternehmen nach eigenen Angaben jedes Jahr auf. Hinzu kommen Praktikanten und Quereinsteiger. Dabei sollen die jungen Leute nicht bloß zuschauen. Vom ersten Tag an erhalten sie praktische Aufgaben.
Im Umgang mit seinem Team spielen Mut und Vertrauen eine wichtige Rolle.
Foto: BIT-Systems GmbH
Für jeden Auszubildenden sieht Becker nach eigenen Angaben während der dreijährigen Ausbildung Schulungen im Wert von mindestens 10.000 Euro vor. Zuvor bespricht er mit jedem individuell, in welche Richtung er sich beruflich entwickeln möchte.
Stolz berichtet er auch, dass seine Auszubildenden regelmäßig zu den Besten ihrer Berufsschulklassen gehörten.
„Ich erwarte auch von jedem Mitarbeiter, der bei uns ist, dass er jeden Tag auf die Arbeit kommt und sagt: ‚Ich mache das gerne noch einen weiteren Tag.‘ Wenn er es nicht gerne noch einen weiteren Tag macht, dann wird der Kunde das merken.“
Bei der Personalauswahl zählt für ihn nicht allein der Lebenslauf:
„Es kommt darauf an, was sie im Kopf haben. Es kommt nicht darauf an, was sie da auf Papier stehen haben.“
Damit gibt er im Umgang mit seinen Mitarbeitern jenes „amerikanische Mindset“ weiter, das er selbst durch seine Eltern erfahren hat.
Die Expansion: Keine „Angst vor Scheitern“?
Um sich auch langfristig für das schnelle Wachstum des Geschäfts notwendige Personal zu sichern, ist Becker dabei, eine Münchner Personalvermittlung zu übernehmen.
Er bezeichnet die Entscheidung als eines der „zwei schlauen Dinge“, die er Anfang des Jahres gemacht habe.
Auch eine eigenständige Tochtergesellschaft für Softwareentwicklung und ein auf IT-Lösungen für Tierarztpraxen spezialisierter Geschäftsbereich gehören zum sich vollziehenden Wandel des IT-Systemhauses BIT-Systems GmbH zur breiter aufgestellten BIT Group.
Insgesamt möchte Becker im kommenden Jahr „mindestens“ 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften.
Den Ausbau finanziert Becker aus laufenden Einnahmen und Bankkrediten, ganz ohne externe Investoren. „Also ich bin, wenn Sie so möchten, hoch verschuldet“, sagt er schmunzelnd.
Damit führt das Gespräch unweigerlich zur aktuellen Debatte über den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der deutschstämmige US-Investor Peter Thiel sprach in einem Interview sinngemäß davon, dass in Deutschland weniger Gründer als in den USA ihre Unternehmen zu internationaler Größe ausbauten. Als mögliche Gründe nannte er eine Angst vor dem Scheitern, aber auch vor dem Erfolg.
„Angst vor Scheitern gibt es in Deutschland ohne Ende.“ Auch Becker stimmt zu.
„Wir sind in Deutschland meiner Meinung nach in einer Gesellschaft, die von Angst und durch Angst geprägt ist. Der Deutsche ist klassisch zurückhaltend, sauber und ordentlich strukturiert, aber definitiv niemand, der nach vorne prescht.“
Umso dankbarer ist Becker seinen unternehmerisch tätigen Eltern und Großeltern, die ihm vorlebten, mit Risiken und Ängsten umzugehen. „Ich habe ja gesehen, dass es funktionieren kann.“
Andererseits habe er auch keine Angst davor, dass seine Pläne scheitern könnten. „Wenn es nicht funktioniert, mache ich das, was alle anderen auch machen und gehe arbeiten.“
Standort Deutschland: Zwischen Krise und Zuversicht
Die Angst vor dem Erfolg hänge vielmehr mit den Rahmenbedingungen zusammen, die das Wachstum junger Unternehmen in Deutschland erschweren.
In den USA sei Kapital von institutionellen und privaten Investoren wesentlich leichter zugänglich, sagt Becker. In Deutschland erschwerten zudem hohe Steuern, Bürokratie und politische Unsicherheit das Wachstum.
„Wir haben die Bürokratie erschaffen. Wir leben sie auch“, sagt Becker. Seiner Meinung nach habe sich Deutschland damit „selbst einen Strick um den Hals gelegt“. Manchen politischen Entscheidungsträgern fehle aus seiner Sicht außerdem wirtschaftliche und unternehmerische Erfahrung.
Allerdings unterscheide sich sein Geschäftsmodell von dem eines klassischen Start-ups, das ein bestimmtes Produkt entwickelt und mithilfe von Wagniskapital schnell in großer Stückzahl verkaufen kann. „Bei uns muss der gesamte Apparat wachsen und das muss er mit einer gewissen Effizienz“, urteilt er nüchtern. Sonst werde das Unternehmen zu teuer und könne die Kunden nicht mehr zu dem zugesicherten Preis bedienen.
„Es sind ganz andere Dynamiken in der Firma. Der Kunde kommt zu uns mit einem von 20.000 Problemen. Wir müssen eine Lösung für dieses Problem finden. Dafür gibt es aber kein Schema F. Das heißt, jeder Kunde ist in sich einzigartig.“
Diese Kundennähe und die breite Aufstellung seiner IT-Dienstleistungen binden ihn an den Standort Deutschland und ermöglichen es ihm zugleich, hier weiterzuwachsen.
Pascal Becker will sein IT-Unternehmen weiter ausbauen – und sieht seine Zukunft am Standort Deutschland.
Foto: BIT-Systems GmbH
Um Risiken zu streuen, setzt er jedoch schon früh gezielt auf Kunden aus zukunftsträchtigen Branchen, darunter spezialisierte Technologieunternehmen und der medizinische Bereich. „Sie nutzen jeden Tag Produkte von unseren Kunden, ohne das zu wissen“, sagt er.
Sein Ziel: Er will ein solides mittelständisches Unternehmen aufbauen, das langfristig Bestand hat.
„Wir haben eine Krise.“ Der 19-Jährige erwartet zweifelsohne schwierige Jahre für Deutschland, bleibt aber zuversichtlich:
„Ich bin fest überzeugt, dass man sich da wieder aus der Krise rausarbeiten kann.“
„KI ist ein Werkzeug, nicht die Lösung“
Als IT-Unternehmer kommt auch Becker an Künstlicher Intelligenz nicht vorbei.
Gerade in der Cybersicherheit sieht er großes Potenzial. KI-gestützte Systeme können Daten aus unterschiedlichen Quellen auswerten und dabei helfen, verdächtige Vorgänge schneller zu erkennen. Auch intern nutzt sein Unternehmen Chatbots und KI-basierte Wissensdatenbanken.
Eine Grenze zieht Becker jedoch beim Kundenkontakt. Wer bei seinem Unternehmen anruft, soll weiterhin mit einem Menschen sprechen:
„Der Mensch braucht jetzt Hilfe und er braucht Hilfe von einem anderen Menschen.“
Ein KI-Chatbot könnte nach seiner Einschätzung so viel Arbeit übernehmen, dass sich mindestens 20 Prozent des Personals anderweitig einsetzen ließen. Trotzdem verzichtet er auf einen solchen Assistenten als erste Anlaufstelle.
Hinter den Kulissen soll KI die Arbeit beschleunigen. Im direkten Kundenkontakt bleibt für Becker der Mensch entscheidend. „KI ist ein Werkzeug, nicht die Lösung.“
„Eine Last, die man gerne trägt“
Bei allen Wachstumsplänen will Becker die Menschen hinter seinem Unternehmen nicht aus dem Blick verlieren.
Drei Mitarbeiter seien von Anfang an dabei gewesen und gehörten heute zum Führungsteam. Den Erfolg allein für sich zu beanspruchen, wäre deshalb falsch, sagt er. Gemeinsam hätten sie etwas aufgebaut, auf das inzwischen viele Menschen angewiesen seien.
Denn hinter den 55 Beschäftigten stehen auch Familien, deren Lebensunterhalt vom Unternehmen abhängt. Mit jedem neuen Auftrag, jeder Einstellung und jeder Investition wächst daher auch Beckers Verantwortung. „Das ist ein Risiko. Das ist eine Last, die man gerne trägt. Aber es ist eine Last“, sagt er.
Abschrecken lässt er sich davon nicht. Für Becker gehören Verantwortung und unternehmerische Freiheit zusammen. Fehler habe er auf seinem Weg durchaus gemacht.
Wohnhochhaus in Berlin mit dem Fernsehturm im Hintergrund. Die geplante Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände sorgt für Streit über Entschädigungen und mögliche Folgen für den Immobilienmarkt. - Foto: Christophe Gateau/dpa
In Kürze:
Die mögliche rot-grün-rote Koalition in Berlin plant die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
Drei Wirtschaftsstudien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Umstritten sind die Finanzierung und mögliche Folgen für Banken, Investoren und den Wohnungsbau.
2027 soll ein Finanzierungskonzept vorliegen. Ob die Vergesellschaftung die Mieter entlastet und welche Kosten dem Land entstehen, ist bislang offen.
Berlin könnte zum ersten Bundesland werden, das große private Wohnungsbestände auf Grundlage des Grundgesetzes vergesellschaftet. Linke, Grüne und SPD, die voraussichtlich Anfang November Koalitionsgespräche aufnehmen werden, haben sich in ihrem Sondierungspapier vom Samstag, 17. Oktober, auf entsprechende Pläne für eine mögliche rot-grün-rote Regierung verständigt.
Die Parteien einigten sich zudem auf einen Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.
Die Vergesellschaftung könnte wirtschaftliche Folgen über die Hauptstadt hinaus haben. Neben den Wohnungskonzernen und Mietern wären möglicherweise auch Banken, Versicherungen und andere Investoren betroffen.
Die Entschädigung soll laut Sondierungspapier auf insgesamt 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Unsicher ist jedoch, wie hoch die Kosten der Entschädigung tatsächlich für das Land Berlin ausfallen werden.
Zugleich steht Berlin vor der Aufgabe, seinen angespannten Haushalt zu sanieren.
Wie sich eine Vergesellschaftung wirtschaftlich auswirken würde, ist umstritten. Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und des Kiel Instituts für Weltwirtschaft weisen auf erhebliche Risiken hin. Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hält die Übernahme großer Wohnungsbestände dagegen unter bestimmten Voraussetzungen für finanzierbar.
Rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt, Grund und Boden durch ein Gesetz in Gemeineigentum zu überführen. Die deutsche Verfassung verlangt dabei eine Regelung über „Art und Ausmaß der Entschädigung“. Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf dieser Grundlage hat es in Deutschland bislang nicht gegeben.
Den politischen Ausgangspunkt bildet der Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der Abstimmenden – insgesamt 1.035.950 Menschen – dafür, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.
Die Abstimmung führte allerdings nicht unmittelbar zu einer Eigentumsübertragung.
Linke, Grüne und SPD haben sich nun auf eine höhere Schwelle verständigt. Im Sondierungspapier heißt es: „Die Anwendung gilt bei privaten Unternehmen ab 10.000 Wohnungen.“ Zusätzlich dürfen die Unternehmen jeweils 10.000 Wohnungen behalten. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Anbieter sowie Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig entstehen, bleiben ausgenommen.
Die Initiative begrüßt die grundsätzliche Einigung, kritisiert jedoch die Einschränkungen. „Das war längst überfällig“, erklärte Sprecherin Bana Mahmood zur geplanten Vergesellschaftung. Nach Berechnungen der Initiative würden rund 70.000 Wohnungen weniger erfasst als ursprünglich vorgesehen. Das widerspreche dem Ergebnis des Volksentscheids, so Mahmood.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen lehnt das Vorhaben dagegen ab. Verbandssprecher David Eberhard erklärte gegenüber dem rbb, der Wohnungsmangel lasse sich nur durch Neubau beheben. Auch die Entschädigungsobergrenze hält er für unrealistisch. Nach seinen Angaben könnten rund 160.000 Wohnungen betroffen sein.
Bei 160.000 Wohnungen entsprächen 16 Milliarden Euro rechnerisch durchschnittlich 100.000 Euro je Wohnung. Ob die vorgesehene Summe ausreicht, hängt jedoch vom Wert der betroffenen Immobilien ab. Dabei spielen unter anderem Lage, Gebäudezustand und Mieteinnahmen eine Rolle.
Das Kiel Institut errechnete für ihr im September erschienenes Gutachten für den Berliner Bestände, die von dem Gesetzentwurf der Initiative betroffen wären, einen Verkehrswert von rund 40,2 Milliarden Euro. Bei einer angenommenen Entschädigung von 50 Prozent des Verkehrswerts ergäben sich etwa 20,1 Milliarden Euro. Diese Modellrechnung bezieht sich allerdings auf einen anderen Wohnungsbestand als die aktuellen politischen Pläne.
Zu einer deutlich niedrigeren Bewertung gelangen Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger in ihrem IMK Policy Brief. Sie errechnen für rund 210.000 Wohnungen eine Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro. Grundlage sind nicht die möglichen Verkaufspreise, sondern die Erträge, die sich bei dauerhaft begrenzten Mieten erzielen ließen.
Die Forscher gehen von einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 7,08 Euro je Quadratmeter aus. In ihre Berechnung fließen unter anderem die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung ein. Berücksichtigt wird auch der verbleibende Grundstückswert.
Welche Entschädigung verfassungsrechtlich erforderlich wäre, ist umstritten. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass bei einer Vergesellschaftung andere Maßstäbe gelten könnten als bei einer Enteignung, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt wird.
„In ihrer Mehrheit ist die Kommission der Auffassung, dass für die Höhe der Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung andere Anforderungen bestehen als im Falle einer Enteignung“, heißt es im Abschlussbericht. Eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts hielt die Mehrheit grundsätzlich für zulässig. Über die Berechnung gab es unterschiedliche Auffassungen.
IMK hält Finanzierung für möglich
Das IMK hat auch untersucht, wie die Wohnungen übernommen und anschließend verwaltet werden könnten. Von drei geprüften Modellen bevorzugen die Wissenschaftler eine Lösung, bei der die sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Bestände bewirtschaften. Berlin könnte damit auf vorhandene Strukturen und Erfahrungen zurückgreifen.
Nach der Studie von Ende September 2026 müsste das Land für die angenommene Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro rund 4 Milliarden Euro Eigenkapital bereitstellen. Weitere 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsgesellschaften über Kredite finanzieren.
Die übernommenen Wohnungen könnten nach den Modellrechnungen jährlich einen Reinertrag von 543 Millionen Euro erwirtschaften. Davon wären 345 Millionen Euro für Zinsen und Tilgung der Wohnungsgesellschaften vorgesehen. Von den verbleibenden 198 Millionen Euro müsste das Land unter anderem einen eigenen jährlichen Schuldendienst von 135 Millionen Euro bestreiten.
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Übernahme nach Einschätzung des IMK ohne laufende Zuschüsse aus dem Landeshaushalt finanzierbar. Die Autoren halten fest: „Die Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist unter den hier angenommenen Parameterwerten wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig ohne Landeszuschüsse.“
Die möglichen Berliner Koalitionspartner beabsichtigen sicherzustellen, dass der Träger der Vergesellschaftung seine finanziellen Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kann. Im Sondierungspapier verlangen sie, dass dies auch bei einer „Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen im Zeitverlauf“ gewährleistet bleibe.
Zu den Unsicherheiten gehören steigende Kreditzinsen sowie höhere Ausgaben für Reparaturen und Modernisierungen. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage. Im Sondierungspapier erklären die Parteien: „Der Haushalt befindet sich zugleich in einer Schieflage, die wir beheben müssen.“ Für 2027 nennen sie ein Entlastungspotenzial von 900 Millionen Euro, ab 2028 jährlich 500 Millionen Euro.
Das IMK verweist auf eine Besonderheit der Schuldenbremse: Nimmt das Land Kredite auf, um sich an einem öffentlichen Unternehmen zu beteiligen, stehe den Schulden ein Vermögenswert gegenüber. Solche finanziellen Transaktionen würden bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme herausgerechnet. Die Schulden und ihre Zinskosten blieben jedoch bestehen.
Auch die Rechtsform der künftigen Verwaltung spielt eine Rolle. Bei einer neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts könnten deren Schulden nach europäischen Statistikregeln dem Staat zugerechnet werden. Kredite, etwa für die Sanierung des Wohnungsbestands oder für Neubauten, könnten dann im Extremfall dazu führen, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln verletzt. Bei der Nutzung bestehender Wohnungsgesellschaften schätzt das IMK dieses Risiko geringer ein.
PwC weist zudem auf mögliche Folgen für private Kreditgeber hin. Wohnungsunternehmen nutzen Immobilien häufig als Sicherheit für Bankkredite. Bei einer gesetzlichen Übertragung müsste deshalb geklärt werden, was mit diesen Sicherheiten geschieht.
Sollten Banken dadurch höhere Risiken erwarten, könnten sie künftig höhere Zinsen verlangen oder strengere Kreditbedingungen stellen. Das könnte neue Bauprojekte verteuern. Ob solche Reaktionen tatsächlich eintreten und über Berlin hinausreichen, ist allerdings nicht belegt.
Auch die IMK-Autoren halten höhere Finanzierungskosten und einen Rückzug privater Investoren für denkbar, warnen jedoch davor, historische Verstaatlichungen in anderen Ländern wie Frankreich in den 1980er-Jahren unmittelbar mit dem Berliner Vorhaben gleichzusetzen.
Ein Eigentümerwechsel schafft zunächst keine zusätzlichen Wohnungen. Das IMK sieht dennoch einen möglichen Nutzen: „Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“, schreiben die Forscher.
Öffentliche Wohnungsgesellschaften können Mieten dauerhaft begrenzen. Ein größerer Bestand günstiger Wohnungen könnte zudem den Mietspiegel beeinflussen, an dem sich viele zulässige Mieterhöhungen orientieren. Davon könnten auch Menschen profitieren, die nicht in einer vergesellschafteten Wohnung leben.
Das Kiel Institut untersuchte dagegen, wie sich zusätzliche Investitionen in den Neubau auswirken könnten. In einem Modell mit 40 Milliarden Euro bis 2045 errechneten die Wissenschaftler rund 71.000 fertiggestellte Wohnungen, davon etwa 28.000 zusätzliche. Die Angebotsmieten könnten dadurch 2045 um 2,2 bis 8,7 Prozent niedriger liegen als ohne das Programm. Das bedeutet nicht zwangsläufig sinkende Mieten, sondern zunächst einen niedrigeren Wert gegenüber dem Vergleichsszenario.
Auch das IMK hält Neubau für unverzichtbar. Die Wissenschaftler weisen allerdings darauf hin, dass die Übernahme großer Wohnungsbestände Personal und Verwaltungskapazitäten beansprucht, die dann möglicherweise für Neubauprojekte fehlen.
Linke, Grüne und SPD wollen zwischen 2026 und 2031 insgesamt 100.000 Baugenehmigungen erreichen, aus denen ebenso viele Wohnungen entstehen sollen.
Die politische Einigung legt bislang nur den Rahmen fest. Wie viele Wohnungen tatsächlich übernommen werden, welche Entschädigung die bisherigen Eigentümer erhalten und wie die Übernahme finanziert werden soll, muss noch konkretisiert werden.
Der vorläufige Fahrplan der drei Parteien sieht vor, dass die möglichen Koalitionspartner 2027 ein Finanzierungskonzept vorlegen. Mitte 2028 soll der Gesetzentwurf ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ein Jahr nach der Verkündung soll das Gesetz in Kraft treten.
Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, ob es überhaupt zu einer rot-grün-roten Regierung kommen wird. Offen ist zudem, ob die Bundesregierung ein Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen wird und ob die Berliner Pläne einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden.
Die Bau- und die Wohnungsbranche fürchten massive negative Auswirkungen, sollte es in Berlin zur Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen kommen. - Foto: Patrick Pleul/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung prüft weiter ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen, will aber zunächst die Koalitionsverhandlungen in Berlin abwarten.
Linke, Grüne und SPD haben sich in ihren Sondierungen auf eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verständigt.
Vonovia-Chef Luka Mucic kündigte an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde.
Angesichts einer möglichen linksgeführten Regierung in Berlin prüft die Bundesregierung weiter ein mögliches Gesetz gegen Vergesellschaftungen. Dies sei „eine mögliche Maßnahme“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Zunächst sollten aber mögliche Koalitionsverhandlungen der Linkspartei mit Grünen und SPD abgewartet werden.
Regierung sieht in Berlin keine Gefahr für Investoren
Er wolle „keine Spekulationen über mögliche Zeitpunkte“ für ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz anstellen, sagte Kornelius. „Es gibt momentan keinen Anlass, heute zu handeln.“
Kornelius bekräftigte auf Nachfrage, dass ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli weiter gelte, wonach die Verstaatlichung von Mietwohnungen per Gesetz verboten werden solle. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, dass sein Ressort die technische Federführung bei der Prüfung habe. Beteiligt sind demnach auch das Justiz- und das Bauministerium.
Linke, Grüne und SPD hatten am Samstag eine Einigung in ihren Sondierungsgesprächen erzielt. Eine zentrale Vereinbarung ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne: Ihre Bestände oberhalb von 10.000 Wohnungen sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Ein regelrechtes Verbot von Vergesellschaftungen gilt als rechtlich schwierig, da diese Möglichkeit im Grundgesetz (Artikel 15) vorgesehen ist.
Kornelius sah durch die Pläne in Berlin jedenfalls keine Gefahr, dass Investoren generell von einem Engagement in Deutschland abgeschreckt würden. Die Bundesrepublik sei ein Rechtsstaat, in dem Eigentum geschützt werde, sagte er. Investoren seien durchaus in der Lage, „über das Tagesgetümmel einer Stadt“ hinauszuschauen.
Nach Abschluss der Sondierungen in Berlin übt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie scharfe Kritik an geplanten Vergesellschaftungen.
„Insgesamt schauen wir fast schon fassungslos auf die Sondierungsergebnisse in Berlin“, sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller der „Rheinischen Post“. Zwar suggeriere das Sondierungsergebnis nach außen einen starken Appell für das Bauen in der Hauptstadt, bei genauerer Betrachtung werde aber das Gegenteil erreicht.
Müller warnte, eine Verstaatlichung von Wohnungsbeständen sei für die Bautätigkeit kontraproduktiv und schädlich. Denn weder entstünden so neue Wohnungen, noch würden bestehende saniert.
Bau-Turbo II statt Debatte über Verstaatlichung
Die Signalwirkung sei bereits jetzt für den Standort Deutschland verheerend. Berlin stehe als Hauptstadt für das gesamte Land. „Investoren, die international tätig sind, bauen dort, wo sie Rechtssicherheit haben und sich die Projekte auch rechnen“, sagte er. Statt über Verstaatlichung zu debattieren, brauche man einen „Bau-Turbo II“, der weit über eine Vereinfachung im Genehmigungs- und Planungsrecht hinausgehe.
Ähnlich kritisch äußerte sich der Ökonom Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Die Pläne zur Vergesellschaftung würden dem Standort Berlin, aber auch dem gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland einen großen Schaden zufügen, sagte Voigtländer der „Rheinischen Post“.
Er erklärte, die Unternehmen sollten ohne eine marktgerechte Entschädigung enteignet werden. Der Marktpreis der Wohnungen dürfte bei rund 25 Milliarden Euro liegen – zur Verfügung stünden aber nur 16 Milliarden Euro. Das sende ein verheerendes Signal an Investoren.
Luka Mucic, Vorstandschef des Wohnungsunternehmens Vonovia, kündigte unterdessen an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde. Das sagte er in einem am 13. Oktober veröffentlichten Interview mit dem „Handelsblatt“. Die derzeit rund 1.000 im Bau befindlichen Wohnungen in der Hauptstadt würden aber fertiggestellt.
Vonovia-Chef fordert Klarheit für die Wohnungsbranche
Dabei könne sein Unternehmen „in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen bauen – nur aus dem eigenen Bestand“. Dazu brauche es jedoch verlässliche Bedingungen, dann ginge es auch „schneller und günstiger“.
Viele Grundstücke würden aber derzeit nicht bebaut. Das liege daran, dass das „Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
Für seine Branche fordert Mucic zudem „Klarheit“. So sei es schwieriger geworden, von Banken Finanzierungen zu bekommen. Zudem seien die Konditionen dafür „in die Höhe gegangen“.
Eine lange Unsicherheit bis zu einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bremse Investitionen und Neubau. Mucic erinnerte an das Verfahren um den Berliner Mietendeckel, in dessen Verlauf „praktisch kaum gebaut“ worden sei. „Eine lange Hängepartie verschärft also eher das Problem auf dem Wohnungsmarkt“, sagte er.
Vonovia bewirtschaftet deutschlandweit rund 470.000 Wohnungen, davon allein in Berlin mehr als 138.000. Die geplante Vergesellschaftung halte man in der vorgesehenen Form für verfassungswidrig. Sie werde „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten“, teilte das Unternehmen mit.
Christian Sewing, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, hält am 30. September 2026 in Berlin eine Rede bei einer Veranstaltung der Initiative „Made for Germany“ in der Siemens-Mosaik-Halle. (Archiv) - Foto: Sean Gallup/Getty Images
Die Wirtschaftsinitiative „Made for Germany“ übergibt nach ihrem Jahrestreffen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den aktuellen Standortbericht. Der Zusammenschluss verfolgt das Ziel, „das Vertrauen in Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken, gezielt Investitionen anzuziehen und die Binnennachfrage anzukurbeln“.
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In dem anschließenden hybriden Pressekonferenz ab 13:30 Uhr im Bundeswirtschaftsministerium werden Christian Sewing, CEO der Deutsche Bank AG, und Roland Busch, CEO der Siemens AG, und die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), teilnehmen und eine Stellungnahme abgeben.
Der branchenübergreifenden Initiative gehören eigenen Angaben zufolge 147 Unternehmen und Investoren an, darunter neben Siemens und der Deutschen Bank etwa der Axel-Springer-Verlag, Volkswagen und Vonovia.
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Investitionen aus dem Ausland legen zu
Ausländische Unternehmen haben 2025 rund 86 Milliarden Euro in Deutschland investiert – 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft hervor. Investitionen aus den USA gingen um fast 44 Prozent zurück, während die aus Großbritannien um 284 Prozent auf 26 Milliarden Euro stiegen. Die aus China wuchsen um rund 51 Prozent.
Nach Schüssen während eines schweizer Techno-Raves ist ein 43-jähriger Schweizer festgenommen worden. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang sowie dem möglichen Motiv sind weiterhin im Gange. Aktuell gehen die Behörden von einem Einzeltäter aus. Bei dem Rave wurden am frühen Sonntagmorgen eine 22-jährige Italienerin getötet und fünf weitere Personen verletzt, einige davon schwer.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will Deutschland wieder attraktiver für Investoren machen. Statt Geld in die Wirtschaft zu pumpen, soll der Staat die Kosten senken, die er selbst durch Vorgaben verursacht. Zudem soll der Deutschlandfonds bis zu 130 Milliarden Euro an privaten Investitionen mobilisieren. Außerdem ist eine internationale Investorenkonferenz im Oktober geplant.
Brüssel nimmt künftig ChatGPT, Reddit und Roblox unter die Lupe. Die drei Dienste überschreiten die EU-Schwelle von 45 Millionen Nutzern und müssen deshalb unter anderem strengere Vorgaben beim Kinder- und Jugendschutz einhalten und den Digital Services Act befolgen. Die Brüsseler Internetwächter haben auf Grundlage des Gesetzes bereits zahlreiche Verfahren etwa gegen TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat und große Pornoplattformen eröffnet.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält an der Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag fest. Darauf habe sich die Koalition bereits verständigt. Dabei sollen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen jedoch Ausnahmen ermöglichen. Nun soll ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden. Zuvor hatte Arbeitsministerin Bärbel Bas die Regelung bezweifelt.
Ein Bild der Dodekanes-Inseln Makri und Alimia im Ägäischen Meer. - Foto: brunocoelhopt/iStock
In Kürze:
Insel Makri wird für relativ niedrigen Preis versteigert
Massive Umwelt- und Bauauflagen begrenzen Nutzung
Marktinteresse trifft auf rechtliche Realität
Diese seltene Immobilie – die Insel Makri – zeigt, wie groß die internationale Nachfrage nach griechischen Inseln weiterhin ist und wie stark rechtliche sowie ökologische Auflagen ihre Nutzung einschränken können.
Mit einer Fläche von fast 98 Hektar und einer Küstenlänge von über 7 Kilometern präsentiert sich Makri als „Juwel“ des Ionischen Meeres. Die Insel verfügt jedoch über keinerlei Infrastruktur.
Ihr Status als unbewohnte Insel und die in Griechenland geltenden Umweltschutzvorschriften schränken die Baumöglichkeiten stark ein, was den im Vergleich zum Markt für Privatinseln ungewöhnlich niedrigen Ausrufpreis erklärt.
Der für den 13. November geplante Verkauf im Rahmen einer gerichtlichen Versteigerung dürfte sowohl opportunistische Investoren als auch Liebhaber eines abgeschiedenen Rückzugsortes anziehen.
„Lächerliche Summe“ nach erfolgloser Versteigerung
Laut „Le Figaro Immobilier“ wurde die Insel auf Basis eines Ende 2021 erstellten Gutachtens auf 8 Millionen Euro geschätzt, bevor die Justiz eine erste erfolglose Versteigerung beschloss. Der neue Startpreis liegt nun bei 247.000 Euro, was im Vergleich zu den Marktstandards als „lächerliche Summe“ bezeichnet wird.
Private Inseln vergleichbarer Größe werden auf spezialisierten Plattformen üblicherweise für mehrere Millionen Euro gehandelt. Der Kontrast ist umso auffälliger, da sich Griechenland in den vergangenen Jahren als eines der erschwinglicheren Reiseziele Europas für den Kauf von Luxusferienwohnsitzen etabliert hat, ohne dabei seine spektakulärsten Lagen zu verlieren.
Auf dem griechischen Markt werden moderne Villen mit Meerblick und Pool häufig für 300.000 bis 600.000 Euro verkauft, während Luxusimmobilien auf begehrten Inseln dieses Niveau deutlich übersteigen.
Makri gehört zur Inselgruppe der Echinaden, liegt im Ionischen Meer und ist unbewohnt.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Startpreis für Makri als Anomalie, die ebenso viele Fragen aufwirft wie Begehrlichkeiten weckt.
Die Bilder und Videos, die insbesondere über das Medium Cerfia in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden, haben zur plötzlichen Bekanntheit dieser Insel beigetragen. „Wie wäre es, wenn Sie Ihre eigene griechische Insel kaufen würden? Diese private und unbewohnte Insel, ganz in der Nähe des mythischen Ithaka des Odysseus, steht für nur 247.000 Euro zum Verkauf“, fasst eine virale Nachricht zusammen.
Der Reiz des Inseltraums zu einem Preis, der unter dem einer Wohnung in vielen europäischen Hauptstädten liegt, hat eine lebhafte Diskussion um den Verkauf ausgelöst.
Käufertraum vs. regulatorische Realität
Experten weisen darauf hin, dass hinter diesem Traum strenge Vorschriften stehen. Der Erwerb einer privaten Insel in Griechenland ist ein streng geregelter Prozess. Das griechische Recht sieht strenge Bauauflagen in Küstengebieten vor, die für Standorte von ökologischem oder landschaftlichem Interesse noch einmal verschärft werden.
Im Fall von Makri „schränken bisher unterschätzte, erhebliche Umweltauflagen die Baumöglichkeiten stark ein“, wie in der in den sozialen Netzwerken geteilten Veröffentlichung betont wird.
Für auf Inselimmobilien spezialisierte Agenturen spiegelt der Ausrufpreis daher nicht nur einen Mitnahmeeffekt wider, sondern auch die Kosten dieser Auflagen für zukünftige Käufer. Das Profil des typischen Käufers entspricht eher dem eines geduldigen Investors oder einer Privatperson, die einen Rückzugsort „abseits der Zivilisation“ sucht und eine sehr eingeschränkte Nutzung der Immobilie in Kauf nimmt.
Einige sehen darin eine Chance für eine sanfte Entwicklung, die sich auf Freizeit-, Landwirtschafts- oder Naturschutzzwecke konzentriert, statt auf einen Tourismuskomplex.
Makri als Testfall
Die griechischen Behörden betonen ihrerseits die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und dem Schutz der Küste zu finden. Der Fall Makri veranschaulicht diesen Kompromiss: eine mögliche Erschließung, jedoch unter strengen Auflagen, um eine massive Bebauung der noch unberührten Inseln zu vermeiden.
Die Auktion im November wird daher als Test für das Marktinteresse an außergewöhnlichen Immobilien angesehen, die ein ebenso symbolisches wie wirtschaftliches Potenzial haben.
Luftaufnahme von Häusern, die am 12. Mai 2026 in einer brandneuen Wohnsiedlung im südöstlichen Vorort Clyde von Melbourne, Australien, gebaut werden. - Foto: Asanka Ratnayake/Getty Images
In Kürze:
Negative Gearing ist ab Juli 2027 nur noch bei Neubauten möglich.
Kapitalgewinne aus Immobilien, Aktien und Kryptowährungen werden mit mindestens 30 Prozent besteuert.
Ermessens-Trusts unterliegen künftig ebenfalls einer Mindeststeuer von 30 Prozent.
Die australische Labour-Regierung unter Anthony Albanese hat im Bundeshaushalt 2026/27 weitreichende Änderungen bei der Besteuerung von Immobilieninvestitionen, Kapitalgewinnen und sogenannten Discretionary Trusts angekündigt.
Ziel der Reformen ist es nach Regierungsangaben, Wohnkosten zu senken, das Steuersystem zu reformieren und die Mietpreise langfristig zu entlasten.
Finanzminister Jim Chalmers erklärte am 13. Mai beim National Press Club in Canberra, die Modellrechnungen seines Ministeriums gingen nur von „geringen Auswirkungen“ auf die Mieten aus. „Die Immobilienpreise werden weiter steigen, allerdings langsamer – etwa 2 Prozent langsamer, was ungefähr 19.000 australischen Dollar (11.700 Euro) weniger an Wertzuwachs entspricht“, sagte Chalmers.
Parallel dazu verweist die Regierung auf geplante Investitionen in den Wohnungsbau, die das Angebot erhöhen und so zusätzlichen Druck vom Mietmarkt nehmen sollen.
Chalmers deutete außerdem an, dass der Rahmen darauf abzielt, künftige Steuersenkungen für Arbeitnehmer mit regulärem Gehalt zu finanzieren – im Gegensatz zu Personen mit passiven Einkünften aus Investitionen. „Mein Ziel bei der künftigen Steuerreform ist es, mehr Steuererleichterungen für Arbeitnehmer zu schaffen. Deshalb habe ich diese Struktur entwickelt.“
Im Kern sollen steuerliche Vorteile für Immobilieninvestoren und komplexe Trust-Strukturen reduziert werden. Dadurch erwartet die Regierung höhere Staatseinnahmen und zusätzliche Impulse für den Wohnungsbau. Die Mittel sollen später gezielt zur Entlastung von Lohnsteuerzahlern eingesetzt werden.
Was bedeutet Negative Gearing?
Eine Person kann die negative Verzinsung (Negative Gearing) nutzen, wenn die Kosten für die Immobilie höher sind als die Mieteinnahmen. Dies kann der Fall sein, wenn die Summe aus Hypothekenzahlungen, Instandhaltungskosten, Grundsteuer und Versicherungsbeiträgen die Mieteinnahmen übersteigt.
Anleger akzeptieren diese Verluste häufig in der Erwartung, dass die Immobilie im Laufe der Zeit an Wert gewinnt und so langfristige Kapitalgewinne erzielt, die die anfänglichen Verluste übersteigen.
Im Vorfeld dieses Haushaltsplans konnten Anleger zudem Verluste aus anderen steuerpflichtigen Einkünften wie Löhnen abziehen und so ihre Gesamtsteuerlast senken.
Die Regeln ändern sich nun, doch der umfassende Schutz für bestehende Anleger bleibt bestehen.
Negative Gearing wird eingeschränkt
Die Regierung schränkt die Verrechnung von Mietverlusten bei bestehenden Immobilien ein. Eigentümer, die derzeit Negative Gearing nutzen, können dies weiterhin tun. Allerdings soll die Regelung ab dem 1. Juli 2027 auf Neubauten beschränkt werden. Die Möglichkeit der negativen Verzinsung in anderen Anlageklassen, wie beispielsweise Aktien, bleibt bestehen.
Zu Neubauten zählen Häuser, die auf unbebauten Grundstücken errichtet werden, oder Sanierungsprojekte, bei denen mehr Wohnungen geschaffen als ersetzt werden.
Abriss- und Wiederaufbauprojekte oder Renovierungen, die die Gesamtzahl der Wohneinheiten nicht erhöhen, sind hingegen nicht begünstigt. Wer später ein neu errichtetes Gebäude vom ursprünglichen Eigentümer erwirbt, verliert die entsprechende Vergünstigung.
Gewerbeimmobilien, breit gestreute Trusts und Pensionsfonds, einschließlich selbstverwalteter Fonds, sind nicht betroffen.
Ein im Bau befindliches Haus am 20. Februar 2025 vor neu errichteten Häusern in einer Wohnsiedlung in Sydney, Australien.
Foto: David Gray/AFP via Getty Images
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird fällig, wenn eine Person ein Wirtschaftsgut verkauft und dabei einen Gewinn erzielt. Bislang konnten Privatpersonen, Trusts und Personengesellschaften ihre Kapitalertragsteuer um 50 Prozent reduzieren, wenn sie den jeweiligen Vermögenswert länger als zwölf Monate gehalten hatten.
Im Haushaltsplan wird dieser Rabatt durch ein neues System ersetzt.
Änderungen bei der Kapitalertragsteuer
Ab dem 1. Juli 2027 will die australische Regierung einen pauschalen Mindeststeuersatz von 30 Prozent auf Kapitalgewinne einführen. Betroffen wären zahlreiche Vermögenswerte, darunter Aktien, Kryptowährungen und Anlageimmobilien. Die endgültige Steuerhöhe soll zusätzlich an die Inflation angepasst werden.
Das selbst genutzte Eigenheim bleibt weiterhin von der Kapitalertragsteuer ausgenommen. Auch bestehende Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen sollen unverändert bestehen bleiben.
Empfänger von Einkommensbeihilfen, einschließlich Altersrenten- und Arbeitslosengeldempfängern, sind in dem Jahr, in dem sie Gewinne erzielen, von der Mindeststeuer befreit.
30-Prozent-Mindeststeuer auf diskretionäre Trusts
Der Haushalt zielt auch auf die „Einkommensaufteilung“ über diskretionäre Trusts ab, ein Rechtsinstrument, das häufig von Familien oder Geschäftsinhabern genutzt wird, um ihre Steuerlast zu senken.
Künftig sollen Treuhänder solcher Trusts einer Steuer von 30 Prozent unterliegen, bevor Gelder an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Diskretionäre Trusts sind eine Form von Treuhandkonstruktionen, die vor allem in Australien, Großbritannien und anderen Ländern mit Common-Law-Systemen verbreitet sind und häufig zur Vermögensverwaltung genutzt werden.
Begünstigte erhalten Gutschriften für Steuern, die bereits vom Treuhänder gezahlt wurden.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind feste Trusts, breit gestreute Trusts, Rentenfonds, spezielle Behinderten-Trusts, gemeinnützige Trusts und bestimmte Einkünfte wie Erträge aus der Primärproduktion.
Das Finanzministerium rechnet durch die Neuregelung mit zusätzlichen Einnahmen von rund 4,5 Milliarden Dollar (2,7 Milliarden Euro) über fünf Jahre.
Opposition spricht von gebrochenen Wahlversprechen
Der finanzpolitische Sprecher der Opposition, Tim Wilson, kritisierte den Haushaltsplan scharf. Dieser sei „voller gebrochener Versprechen, höherer Steuern, sinkender Lebensstandards und – erschreckenderweise – weniger Wohnungen“.
Auf sozialen Medien erklärte Wilson, besonders Mieter würden unter den neuen Maßnahmen leiden. Selbst die Haushaltsunterlagen würden einräumen, dass höhere Mieten drohten.
Außerdem werde es weniger Neubauten geben, während Wohneigentum für Menschen schwieriger erreichbar werde – insbesondere für sogenannte Rentvestors, die zur Miete wohnen und gleichzeitig eine Immobilie als Kapitalanlage besitzen, sowie für Erstkäufer.