In Kürze:
- Zwischen April und September steht die Sonne in unseren Breiten hoch genug, damit der Körper Vitamin D bilden kann.
- Ausgiebiges Sonnenbaden und regelmäßiger Sonnenbrand erhöhen das Risiko für Hautalterung und Hautkrebs.
- Vor allem Menschen mit sensibler Haut – Kinder und helle Hauttypen – benötigen mehr Sonnenschutz.
- Der älteste Sonnenschutz der Welt hat den Vorteil, dass er nicht über die Haut aufgenommen wird.
- Wer jedoch in der Sonne schnell errötet, sollte vielleicht nicht nur über Cremes nachdenken.

Viele Menschen cremen sich aus Angst vor Sonnenbrand bereits früh am Morgen ein.
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Sonnenbrand ist kein Gesundheitsprogramm
Wann bildet die Haut überhaupt Vitamin D?

In unseren Breiten können wir nur zwischen April und September Vitamin D über die Haut bilden.
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Kleidung schlägt Creme
Welche Sonnencreme?

Bei Kindern, sehr heller Haut, am Meer, in den Bergen oder bei längeren Aufenthalten in der Sonne kann Sonnencreme sinnvoll sein. Nur sollte sie nicht der erste Reflex sein.
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Freie Radikale – wie der Bösewicht im Märchen

Je nach Hauttyp sind Menschen gegenüber Sonneneinstrahlung mehr oder weniger empfindlich, was natur-geografische Gründe hat.
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Die Sache mit dem „inneren Lichtschutz“
Fazit: Die Sonne ist kein Feind

Wer die Sonne gezielt nutzt, kann seiner Gesundheit Gutes tun.
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In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
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In Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
- Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
- Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
- Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.
Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:
BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.
— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026
Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor
Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.
Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.
Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.
Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“
Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“
Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.
Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.
Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:
„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“
Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.
Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar
Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.
Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.
Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.
Weitere Flugzeuge folgen
Krisenstab gebildet
Viele Straßen müssen dringend saniert werden
Kritik der Umweltschützer
„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie
In Kürze:
- Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
- Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alle Fraktionen.
- Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen Lebensrettung und Selbstbestimmungsrecht.
- Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
- Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020 gescheitert.
Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert
Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt
Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung
Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?
Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern
Teheran droht

































