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Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts soll Teil einer Schleuserbande gewesen sein


In Kürze:

  • Die Kölner Ausländerbehörde geriet bereits mehrfach in die Schlagzeilen:
  • Eine ehemalige Mitarbeiterin soll 76.000 Euro kassiert haben.
  • Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits 2022.

 
Nachdem die Polizei Anfang Dezember vergangenen Jahres einer mutmaßlichen Schleuserbande auf die Schliche kam und mehrere Personen verhaftete, gab es nun Konsequenzen in der betroffenen Kölner Behörde.
Im Ausländeramt des Stadtteils Ehrenfeld habe Subha L. vier Jahre gearbeitet, berichtete „BILD“. Sie stehe unter Verdacht, diese Zeit genutzt zu haben, um an Inder mit auf Zypern eingegangenen Scheinehen Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland vermittelt zu haben.
Laut „BILD“ soll sie mit ihrem Mann etwa 76.000 Euro dafür kassiert haben.

Bulgarinnen zum Heiraten nach Zypern geschickt

Die Aufenthaltsgenehmigungsanträge soll die Frau, die Deutsche mit indischen Wurzeln ist, dann in der Behörde selbst bearbeitet und genehmigt haben. Mittlerweile hat das Amt die Fälle untersucht und die „rechtswidrig festgestellten Erteilungen […] durch entsprechende Rücknahmeentscheidungen aufgehoben“, so die Stadtverwaltung gegenüber der Zeitung.
Wie „WELT“ berichtete, soll die Mitarbeiterin etwa 20 Männern aus Indien zu Aufenthaltsgenehmigungen verholfen haben. Dazu hatte die Bande Bulgarinnen nach Zypern gebracht, wo sie Ehen eingingen. Als EU-Bürgerinnen gilt für die Osteuropäerinnen die Freizügigkeit, die ihnen erlaubt, sich in Deutschland niederzulassen. Die Behörden der östlichen Mittelmeerinsel schienen dabei kaum zu prüfen, ob die Frauen in Bulgarien bereits verheiratet waren oder ob sie ihre zukünftigen Partner überhaupt persönlich kannten.
Die Schleuserbande soll aus vier Personen bestanden haben. Im kommenden Februar beginnt voraussichtlich der Prozess gegen sie vor dem Landgericht Darmstadt. Dabei gilt laut „BILD“ das jüngste Mitglied der Bande als wichtiger Zeuge. Nach Angaben seines Anwaltes Marc Piel war der 26-Jährige „vollumfänglich geständig“ und habe das „verwirklichte Unrecht“ eingesehen.

Abschiebungen verhindert?

Die Kölner Behörde ist bereits in die Schlagzeilen geraten. So gab es 2022 einen ähnlichen Vorfall. Bei einer Razzia im Oktober jenes Jahres nahm die Polizei die Mitglieder einer Schleusergruppe fest, darunter die Gruppenleiterin des Ausländeramtes. Laut Anklage hatte sie Daten manipuliert und gefälschte Aufenthaltsdokumente sowie Reisepapiere ausgestellt, um überwiegend Syrern die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dafür hat sie insgesamt etwa 15.000 Euro erhalten. Das Landgericht Köln verurteilte sie Ende Juni 2023 zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
Im vergangenen August war bekannt geworden, dass Köln die Abschiebung von mehreren Hundert Ausreisepflichtigen verhindert haben soll. Unter sollen sich auch zahlreiche Straftäter befunden haben.
Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, sagte gegenüber „WELT“: „Hier wurde Recht und Gesetz mit voller Absicht gebrochen, um Menschen hierzubehalten, die längst hätten abgeschoben werden müssen.“ Diese Menschen könne man nicht integrieren, „und ich will sie auch gar nicht integrieren. Da sind Kriminelle dabei, da sind Sozialstaatsbetrüger dabei“.
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Nach Frontex-Video: Ermittlungen gegen Sea-Watch-Kapitän


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Brindisi ermittelt gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5“ wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
  • Auslöser sind Frontex-Videoaufnahmen, die eine Übergabe von Migranten auf See dokumentieren sollen.
  • Sea-Watch weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Verleumdungskampagne.
  • Der Fall dürfte die Debatte über die Rolle privater Seenotrettungsorganisationen erneut anfachen.

 
Auf Grundlage von Videoaufnahmen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex hat die Staatsanwaltschaft Brindisi Ermittlungen gegen die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch eingeleitet. Dem niederländischen Kapitän der „Sea-Watch 5“, Anne van Dam, wird „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ vorgeworfen. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft. Am 15. Mai lief die „Sea-Watch 5“ mit 166 geretteten Drittstaatsangehörigen – überwiegend aus Bangladesch – in den Hafen von Brindisi ein.

Sea-Watch und Schnellboot trafen 73 Kilometer vor Libyen aufeinander

Anlass für die Ermittlungen ist ein Video, das Frontex-Mitarbeiter am 11. Mai 2026 aus einem Helikopter rund 73 Kilometer vor der libyschen Küste aufgenommen haben sollen. Die Aufnahmen sind Teil der Ermittlungsakten. Einen Zusammenschnitt veröffentlichte die französische Zeitung „Le Figaro“ auf X.

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Das Video zeigt die Übergabe von mehreren Dutzend Menschen von einem Schnellboot im Mittelmeer an Freiwillige von Sea-Watch. Das Boot ist nicht überfüllt. Fünf Personen in paramilitärischer Aufmachung und offenbar bewaffnet führen das Kommando. Vieles deutet darauf hin, dass es sich um Handlanger professioneller Schleuser handeln könnte. Frontex bestätigte, am Tag der Aufnahmen mit dem Helikopter „Eagle 1“ einen Überwachungseinsatz in dem Gebiet durchgeführt zu haben.

Nur Seenotrettung oder darüberhinausgehende Kooperation?

Dem „Figaro“ zufolge ereignete sich das Zusammentreffen der Boote um kurz nach 10:00 Uhr Ortszeit. Verfügbare Aufnahmen der Übergabe sind zwischen sieben und 30 Minuten lang. Sie zeigen, wie Beiboote zwischen der „Sea-Watch 5“ und dem Schnellboot pendeln und rund 90 Migranten auf das Schlauchboot der NGO gebracht werden. Vier Tage später läuft die „Sea-Watch 5“ in Brindisi ein.
Im Raum steht nun die Frage, inwieweit die Seenotretter schon im Vorfeld über die Ankunft des Schnellboots in Kenntnis gewesen seien – und ob es sogar eine Absprache gegeben haben könnte. Sollte es, wie einige Medien und Politiker seit Jahren vermuten, eine Kooperation mit Schleusern geben, würde dies über eine Seenotrettung hinausgehen. Es könnte in einem solchen Fall der Tatbestand der Beihilfe zu irregulärer Migration erfüllt sein.
Der „Figaro“ berichtet, die „Sea-Watch 5“ habe vor der libyschen Küste auf das mutmaßliche Schleuserboot „gewartet“. Bei dessen Eintreffen habe die Besatzung des Rettungsschiffs der Mannschaft „zugewunken“.

Bisher keine Verurteilungen gegen Seenotretter

Sea-Watch weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Organisation erklärt, das Boot am Horizont entdeckt und Rettungsteams vorausgeschickt zu haben, um die Lage zu prüfen. Von bewaffneten Schleusern an Bord habe man nichts gewusst; auch die Rettungscrew habe dies nicht erkannt. In einer Pressemitteilung schilderte Sea-Watch ihre Darstellung des Einsatzes.
Die Maskierten hätten damit gedroht, Menschen ins Meer zu werfen, heißt es. Deshalb habe man versucht, die Situation zu deeskalieren. Während das in Medien veröffentlichte Video willkürlich zusammengeschnitten worden sei, habe Sea-Watch die Behörden über alle Details der Rettungsaktion informiert. Die NGO bezeichnet die gegen sie erhobenen Vorwürfe als Teil einer „Verleumdungskampagne“ durch rechtsextreme Kreise.
Italienische Staatsanwaltschaften haben seit Beginn der privaten Seenotrettungsmissionen von Sea-Watch im Jahr 2015 mehrfach gegen die Organisation und andere Seenotretter ermittelt. Zu den bekanntesten Fällen zählen das Verfahren gegen die heutige EU-Abgeordnete Carola Rackete sowie der Fall „Iuventa“. Zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise kam es bislang jedoch nicht. Allerdings hatten Verfahren häufig eine monatelange Beschlagnahmung von Schiffen zur Folge.

Sea-Watch kritisiert Frontex wegen Pullbacks

Die NGO wirft ihrerseits Frontex vor, mit der libyschen Küstenwache zusammenzuarbeiten. Mehrfach habe die EU-Grenzschutzagentur nicht eingegriffen, wenn diese Boote mit Geflüchteten abgefangen und die Menschen im Rahmen sogenannter Pullbacks nach Libyen zurückgeführt worden seien.
Die Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Schutzsuchenden nach Libyen lehnt Sea-Watch ab. Nach Ansicht der Organisation drohen den Betroffenen dort Folter, unmenschliche Behandlung, unzumutbare Unterbringung oder Zwangsarbeit unter Bedingungen, die der Sklaverei ähneln könnten.
Die in der Seenotrettung tätigen NGOs geben an, in zehn Jahren ihrer Arbeit 175.000 Menschen gerettet zu haben. Nach Angaben internationaler Organisationen kamen seit 2010 im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen über das Mittelmeer mindestens 35.000 Menschen ums Leben. Die Bundesregierung unterstützte die Arbeit privater Seenotretter in den vergangenen Jahren finanziell, kündigte im Vorjahr jedoch das Ende dieser Förderung an.