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Dublin-Regeln: Deutschland will Asylsuchende nach Italien zurückführen


In Kürze:

  • Deutschland will mit dem neuen EU-Asylsystem Dublin-Rückführungen nach Italien und Griechenland wieder aufnehmen.
  • Italien verweist auf Vereinbarungen zu Altfällen und lehnt eine bedingungslose Rücknahme ab.
  • Rom fordert zudem, die von europäischen NGO-Schiffen nach Italien gebrachten Migranten einzubeziehen.
  • Die EU-Kommission kritisiert Italien wegen bislang abgelehnter Überstellungen.

 
Zwischen Deutschland und Italien gibt es erneut Unstimmigkeiten wegen der Rückführung von Asylsuchenden nach dem Dublin-System. Auch mit Griechenland könnte es Konflikte geben. Anlass dafür ist die deutsche Forderung an beide Länder, nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Dublin-Rückführungen zu akzeptieren.
Italien will dies nicht bedingungslos akzeptieren – Griechenland hat sich bislang noch nicht zu den jüngsten Forderungen aus Berlin geäußert. Das GEAS ist am 12. Juni 2026 anwendbar geworden und hat das bisherige Dublin-System durch die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt.

Deutschland sieht Italien grundsätzlich für Dublin-Fälle in der Pflicht

Wie die Zeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, will die deutsche Regierung Asylsuchende nach Italien zurücküberstellen, die von dort aus nach Deutschland weitergereist sind. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Dublin-Regeln. Demnach ist grundsätzlich jener Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem die erste Einreise erfolgt ist.
Deutschland betrachtet Rückführungen in die Erstaufnahmestaaten als Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Systems. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums verwies auf die Verbindlichkeit des GEAS. In Berlin erwarte man daher, „dass ab diesem Datum erneut Überstellungen nach Italien und Griechenland erfolgen“.
Italien hingegen will keine Altfälle zurücknehmen. Aus Rom heißt es, für einen Teil der Fälle gebe es bereits Vereinbarungen über einen „Schlussstrich“ bei der Frage der Zuständigkeit. Darüber hinaus erklärte die Regierung von Giorgia Meloni, dass Deutschland selbst zur Belastung Italiens als Erstaufnahmeland beitrage. Schließlich unternehme die Bundesregierung nichts, um die Schiffe der „Seenotretter“-NGOs zu stoppen, die Asylsuchende nach Italien bringen.

Vereinbarung zum „Schlussstrich“ bei Altfällen

Die „Schlussstrich“-Vereinbarung für Fälle aus der Zeit vor dem 12. Juni 2026 sei mit Deutschland und anderen wichtigen EU-Staaten getroffen worden, heißt es aus Rom. Für Fälle, die vor diesem Datum aktenkundig geworden seien, sei Italien demnach nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet.
Außerdem beruft sich Rom darauf, dass es bei Schutzsuchenden, die nach dem 12. Juni nach Italien gelangt seien, noch zu früh für eine Bestandsaufnahme sei. So lasse sich derzeit noch nicht feststellen, wie viele von ihnen tatsächlich später in andere EU-Länder weitergereist seien. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli hat die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission zufolge zwölf Übernahmeersuchen an Italien gerichtet. Die italienischen Behörden hätten alle abgelehnt.
Am Mittwoch, 19. August, wollte Deutschland demnach die etwa 22-jährige Somalierin Abdirisaq Warsame nach Italien überstellen. Sie war im März über Italien nach Deutschland gelangt und hatte dort Asyl beantragt. In Berlin steht man auf dem Standpunkt, dass aufgrund der Dublin-Regeln Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei.

Streit um NGO-Seenotrettung und Ersteinreise

Bereits seit 2022 hatte Italien jedoch Dublin-Überstellungen weitgehend verweigert. Im Dezember 2025 hatten die zuständigen Minister in Berlin und Rom eine Vereinbarung über die Erledigung von Altfällen unterzeichnet.
Demgegenüber betonte ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums gegenüber „La Repubblica“, Deutschland fordere für alle Asylsuchenden seit Jahresbeginn konsequent die Anwendung der europäischen Regeln. Insbesondere hätten auch Italien und Griechenland im Vorjahr bilateralen Vereinbarungen zugestimmt, die Dublin-Verfahren ab Inkrafttreten des neuen EU-Systems wieder anzuwenden.
Dies bedeute, dass Deutschland alle Asylsuchenden, die erstmals in Italien EU-Territorium betreten hätten, auch dorthin zurücküberstellen wolle. In Rom betrachtet man Deutschland hingegen in vielen Fällen als Flaggenstaat der Seenotretter-NGO-Schiffe und damit als Ersteinreisestaat. Im Rahmen eines „Kompensationsmechanismus“ solle – so heißt es aus Rom – berücksichtigt werden, dass die Migranten erst durch diese Schiffe nach Italien gelangt seien.

NGOs weisen Darstellung der Regierung in Rom zurück

Die EU-Kommission hatte am 15. Juli kritisiert, dass Italien weiterhin Überstellungen aus anderen EU-Staaten nicht in ausreichendem Maße ermögliche. Auch könne ein aufnehmender Staat eine Überstellung nicht einfach ablehnen, hieß es aus Brüssel, sondern müsse gegebenenfalls einen Alternativtermin anbieten.
Wie viele Personen tatsächlich betroffen wären, ist noch unklar. Dies hängt von zahlreichen weiteren Faktoren sowie den jeweiligen Einzelfällen ab. Die NGOs weisen die Vorwürfe aus Rom zurück. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Ansa“ heißt es von „SOS Humanity“, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt weniger als zehn Prozent der in Italien angekommenen Menschen von Such- und Rettungs-NGOs gerettet worden seien.
Zudem sei die private Seenotrettung erst notwendig geworden, nachdem Italien seine eigene Rettungsoperation „Mare Nostrum“ eingestellt habe. Seenotrettung sei eine völkerrechtliche Verpflichtung und keine politische Gefälligkeit. Daher könne die Tätigkeit der entsprechenden NGOs auch nicht als Grundlage für eine Gegenrechnung gegenüber Deutschland herangezogen werden.
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Nach Frontex-Video: Ermittlungen gegen Sea-Watch-Kapitän


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Brindisi ermittelt gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5“ wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
  • Auslöser sind Frontex-Videoaufnahmen, die eine Übergabe von Migranten auf See dokumentieren sollen.
  • Sea-Watch weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Verleumdungskampagne.
  • Der Fall dürfte die Debatte über die Rolle privater Seenotrettungsorganisationen erneut anfachen.

 
Auf Grundlage von Videoaufnahmen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex hat die Staatsanwaltschaft Brindisi Ermittlungen gegen die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch eingeleitet. Dem niederländischen Kapitän der „Sea-Watch 5“, Anne van Dam, wird „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ vorgeworfen. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft. Am 15. Mai lief die „Sea-Watch 5“ mit 166 geretteten Drittstaatsangehörigen – überwiegend aus Bangladesch – in den Hafen von Brindisi ein.

Sea-Watch und Schnellboot trafen 73 Kilometer vor Libyen aufeinander

Anlass für die Ermittlungen ist ein Video, das Frontex-Mitarbeiter am 11. Mai 2026 aus einem Helikopter rund 73 Kilometer vor der libyschen Küste aufgenommen haben sollen. Die Aufnahmen sind Teil der Ermittlungsakten. Einen Zusammenschnitt veröffentlichte die französische Zeitung „Le Figaro“ auf X.

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Das Video zeigt die Übergabe von mehreren Dutzend Menschen von einem Schnellboot im Mittelmeer an Freiwillige von Sea-Watch. Das Boot ist nicht überfüllt. Fünf Personen in paramilitärischer Aufmachung und offenbar bewaffnet führen das Kommando. Vieles deutet darauf hin, dass es sich um Handlanger professioneller Schleuser handeln könnte. Frontex bestätigte, am Tag der Aufnahmen mit dem Helikopter „Eagle 1“ einen Überwachungseinsatz in dem Gebiet durchgeführt zu haben.

Nur Seenotrettung oder darüberhinausgehende Kooperation?

Dem „Figaro“ zufolge ereignete sich das Zusammentreffen der Boote um kurz nach 10:00 Uhr Ortszeit. Verfügbare Aufnahmen der Übergabe sind zwischen sieben und 30 Minuten lang. Sie zeigen, wie Beiboote zwischen der „Sea-Watch 5“ und dem Schnellboot pendeln und rund 90 Migranten auf das Schlauchboot der NGO gebracht werden. Vier Tage später läuft die „Sea-Watch 5“ in Brindisi ein.
Im Raum steht nun die Frage, inwieweit die Seenotretter schon im Vorfeld über die Ankunft des Schnellboots in Kenntnis gewesen seien – und ob es sogar eine Absprache gegeben haben könnte. Sollte es, wie einige Medien und Politiker seit Jahren vermuten, eine Kooperation mit Schleusern geben, würde dies über eine Seenotrettung hinausgehen. Es könnte in einem solchen Fall der Tatbestand der Beihilfe zu irregulärer Migration erfüllt sein.
Der „Figaro“ berichtet, die „Sea-Watch 5“ habe vor der libyschen Küste auf das mutmaßliche Schleuserboot „gewartet“. Bei dessen Eintreffen habe die Besatzung des Rettungsschiffs der Mannschaft „zugewunken“.

Bisher keine Verurteilungen gegen Seenotretter

Sea-Watch weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Organisation erklärt, das Boot am Horizont entdeckt und Rettungsteams vorausgeschickt zu haben, um die Lage zu prüfen. Von bewaffneten Schleusern an Bord habe man nichts gewusst; auch die Rettungscrew habe dies nicht erkannt. In einer Pressemitteilung schilderte Sea-Watch ihre Darstellung des Einsatzes.
Die Maskierten hätten damit gedroht, Menschen ins Meer zu werfen, heißt es. Deshalb habe man versucht, die Situation zu deeskalieren. Während das in Medien veröffentlichte Video willkürlich zusammengeschnitten worden sei, habe Sea-Watch die Behörden über alle Details der Rettungsaktion informiert. Die NGO bezeichnet die gegen sie erhobenen Vorwürfe als Teil einer „Verleumdungskampagne“ durch rechtsextreme Kreise.
Italienische Staatsanwaltschaften haben seit Beginn der privaten Seenotrettungsmissionen von Sea-Watch im Jahr 2015 mehrfach gegen die Organisation und andere Seenotretter ermittelt. Zu den bekanntesten Fällen zählen das Verfahren gegen die heutige EU-Abgeordnete Carola Rackete sowie der Fall „Iuventa“. Zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise kam es bislang jedoch nicht. Allerdings hatten Verfahren häufig eine monatelange Beschlagnahmung von Schiffen zur Folge.

Sea-Watch kritisiert Frontex wegen Pullbacks

Die NGO wirft ihrerseits Frontex vor, mit der libyschen Küstenwache zusammenzuarbeiten. Mehrfach habe die EU-Grenzschutzagentur nicht eingegriffen, wenn diese Boote mit Geflüchteten abgefangen und die Menschen im Rahmen sogenannter Pullbacks nach Libyen zurückgeführt worden seien.
Die Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Schutzsuchenden nach Libyen lehnt Sea-Watch ab. Nach Ansicht der Organisation drohen den Betroffenen dort Folter, unmenschliche Behandlung, unzumutbare Unterbringung oder Zwangsarbeit unter Bedingungen, die der Sklaverei ähneln könnten.
Die in der Seenotrettung tätigen NGOs geben an, in zehn Jahren ihrer Arbeit 175.000 Menschen gerettet zu haben. Nach Angaben internationaler Organisationen kamen seit 2010 im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen über das Mittelmeer mindestens 35.000 Menschen ums Leben. Die Bundesregierung unterstützte die Arbeit privater Seenotretter in den vergangenen Jahren finanziell, kündigte im Vorjahr jedoch das Ende dieser Förderung an.