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Keine Waffen, kein Militär: Der Plan für den Gazastreifen

Keine Waffen, kein Militär: US-Präsident Donald Trump hat verkündet, dass der von den Vereinigten Staaten initiierte Friedensrat eine Vereinbarung zur „vollständigen Entwaffnung“ der islamistischen Hamas im Gazastreifen erzielt habe. Die Hamas stimmte laut US-Kreisen ihrer Entwaffnung zu. Eine offizielle Stellungnahme aus Israel zu Trumps Ankündigung gibt es bislang nicht.

Was sieht der Plan für die Hamas vor?

Nach Trumps Friedensplan ist vorgesehen, dass der Gazastreifen entmilitarisiert und die Hamas entwaffnet wird. Über Vermittler habe die Gruppierung „dem finalen Text des Zeitplans zugestimmt, wie er ihnen in unserer letzten Vermittlungssitzung vorgelegt wurde“, verlautete aus US-Kreisen. Dies schließe einen Artikel ein, der „die vollständige Entwaffnung“ beinhalte.
Die Hamas solle ihre Waffen dabei der palästinensischen Übergangsverwaltung (NCAG) übergeben. Eine mit der Sache vertraute Person betonte, dass auch andere Milizen und Clans in Gaza entmachtet werden müssten. Die NCAG solle zudem künftig die Strafverfolgung im Gazastreifen übernehmen.
Laut Friedensrat dürfen keine Waffen an Israel oder nicht palästinensische Parteien übergeben werden. Nur die palästinensische Übergangsregierung solle künftig Waffen im Gazastreifen verwahren und kontrollieren.
Bei dem Vorhaben soll eine Internationale Stabilisierungstruppe helfen, die von den USA angeführt werden soll. Insidern zufolge gibt es bereits Zusagen für mehr als 5.000 Soldaten aus verschiedenen Ländern. Die Kräfte sollen im Kern folgende Aufgaben haben:
  1. Die Polizei in Gaza trainieren.
  2. Bei der Entwaffnung der Hamas helfen und beschlagnahmte Waffen entsprechend sicher lagern.
  3. Als Vermittler zwischen Israel und den Palästinensern während des Rückzugs israelischer Truppen aus dem Gazastreifen fungieren.
 

Wird Israel einfach so seine Truppen abziehen?

Nein. Zwar sieht der Plan einen schrittweisen Abzug vor, bis sämtliche Truppen am Ende aus dem Gazastreifen verschwunden sind. Der Zeitrahmen dafür ist aber bislang nicht festgezurrt, wie eine dem Friedensrat nahestehende Person erläuterte.
Israel habe dabei ein „zentrales“ Argument vorgebracht: Ein Rückzug sei so lange nicht möglich, solange die Hamas durch ihre Präsenz und den Zugang zu Waffen weiter eine Bedrohung darstelle.
Bis zur tatsächlichen Entwaffnung der Hamas werde sich die israelische Armee nicht von der „derzeitigen gelben Linie“ zurückziehen, hieß es aus israelischen Regierungskreisen.
Die gelbe Linie bezeichnet die Rückzugsposition der israelischen Armee im Gazastreifen. Sie hat ihre Kontrolle über das Palästinensergebiet in den vergangenen Monaten von 53 Prozent auf über 60 Prozent ausgeweitet.
Neben dem vollständigen Truppenabzug soll sich Israel zudem an Verpflichtungen halten und dafür Sorge tragen, dass humanitäre Zugänge und die Bereitstellung von Hilfsgütern in Gaza ermöglicht werden.
Seit Oktober 2025 herrscht im Gaza-Krieg eine Waffenruhe, es kommt aber immer wieder zu tödlichen Angriffen. Israel kontrolliert weiterhin mehr als die Hälfte des abgeriegelten, durch den Krieg verwüsteten Küstengebiets. Der Hamas gelang es seit Beginn der Waffenruhe aber, ihre Herrschaft in dem von ihr weiterhin kontrollierten Gebiet wieder zu festigen.

Welchen Zeitrahmen für eine Umsetzung des Plans gibt es?

Aus dem Umfeld des Friedensrats verlautete zwar grob ein Zeithorizont von „200 bis 350 Tagen“ für den gesamten Plan. Zugleich räumte eine mit dem Vorhaben befasste Person ein, dass der konkrete Zeitplan „maßgeblich von den einzelnen Phasen“ abhänge: So sieht der Plan ein schrittweises Vorgehen vor, bei dem sowohl die Hamas als auch Israel Bedingungen erfüllen müssen.
Nach Angaben des Friedensrats sollen innerhalb von 14 Tagen, nachdem alle Parteien dem Fahrplan zugestimmt haben, der Zeitplan und die Mechanismen für die Umsetzung ausgearbeitet werden.
Konkret bedeutet das, dass ein unabhängiger Prüfungsausschuss die Bedingungen einer Phase überprüft und als erfüllt ansehen muss, bevor der nächste Schritt gemacht wird. „Wenn Phase eins blockiert wird, gehen wir nicht zur Phase zwei über“, hieß es. Damit solle dem tief sitzenden Misstrauen beider Konfliktparteien vorgegriffen werden.
Zugleich zeigt der Mechanismus auch, wie fragil der Zeitplan ist. Erfüllt eine Partei die Anforderungen nicht oder stimmt das Prüfungskomitee nicht zu, dürfte der Plan deutlich in Verzug geraten.

Was soll mit all dem erreicht werden?

Das übergeordnete Ziel soll der Wiederaufbau des Gazastreifens sein. Die Rede ist von „Wohlstand, Sicherheit und Frieden für die Palästinenser“ in dem Gebiet.
„Eines unserer Ziele ist es, Gaza innerhalb weniger Jahre vollständig von Entwicklungshilfe unabhängig zu machen“, sagte eine mit dem Plan vertraute Person. Gelingen soll das, indem eine „starke Wirtschaft“ basierend auf Kapitalismus und freier Marktwirtschaft etabliert werde und Investitionen gefördert würden.
Dies werde allerdings nur dann gelingen, solange sichergestellt werde, dass die Hamas nicht wieder erstarke, hieß es weiter. (dpa/red)
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Trump verkündet Einigung zur „vollständigen Entwaffnung“ der Hamas

US-Präsident Donald Trump hat eine Einigung auf eine „vollständige Entwaffnung“ der mit Israel verfeindeten Palästinenserorganisation Hamas im Gazastreifen verkündet. Im Gegenzug würden die israelischen Streitkräfte aus dem Küstengebiet abziehen, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. Der genaue Zeitplan für die Umsetzung ist jedoch offen, ein Erfolg des Vorhabens fraglich.
Zwar sollen die für den Terroranschlag am 7. Oktober 2023 in Israel verantwortlichen Islamisten laut US-Kreisen einer Entwaffnung zugestimmt haben. Eine offizielle Stellungnahme der Hamas gab es zunächst jedoch ebenso wenig wie eine Reaktion des jüdischen Staates. Zuvor hatten sich israelische Regierungsvertreter skeptisch zu angeblichen Fortschritten in den jüngsten Verhandlungen geäußert.
Ein Mitglied der Verhandlungsdelegation der Hamas, Ghazi Hamad, sagte dem Sender Al Jazeera, die Frage der Entwaffnung hänge vom Rückzug Israels aus dem Gazastreifen und vom Fortschritt des Wiederaufbaus des großflächig zerstörten Küstengebiets ab. Die Hamas werde keinen Schritt des Friedensabkommens umsetzen, wenn Israel seinen Verpflichtungen nicht nachkomme.
Obwohl seit Oktober 2025 formell eine Waffenruhe im Gaza-Krieg herrscht, kommt es immer wieder zu tödlichen Konfrontationen und Angriffen. Im Zuge eines von Trump vermittelten Friedensplans wurde zu Jahresbeginn ein international besetztes „Board of Peace“ ins Leben gerufen, das gemäß seiner Charta den Wiederaufbau des Gazastreifens und die Nachkriegsordnung in dem großflächig zerstörten Küstengebiet überwachen soll.

Trump spricht von „monumentalem Schritt“

Als Knackpunkt bei den Gesprächen galt vor allem die in Trumps Friedensplan vorgesehene Entwaffnung der Hamas, die von den Extremisten bislang abgelehnt wurde. Nun verkündete der US-Präsident, die durch den Friedensrat erzielte Einigung sei „ein monumentaler Schritt“ hin zu dauerhaftem Frieden und Sicherheit. Auch alle anderen islamistischen Gruppen im Gazastreifen würden entwaffnet. Trump bezeichnete die Vereinbarung als „Meilenstein“ und dankte den Vermittlerstaaten Katar, Ägypten und der Türkei.
Eine internationale Stabilisierungstruppe solle mit „einer neuen palästinensischen Polizei“ zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Bewohner des Küstengebiets und der Nachbarn zu gewährleisten, schrieb Trump weiter. Israel solle die Garantie erhalten, dass der „Gazastreifen nicht länger als Basis für Terroranschläge missbraucht wird“.

Hilfsorganisationen schlagen Alarm

Der Terroranschlag der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober 2023, bei dem rund 1.200 Menschen in Israel getötet und mehr als 250 Geiseln in den Gazastreifen verschleppt wurden, hatte den Gaza-Krieg ausgelöst. (dpa/red)
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Chefankläger des Weltstrafgerichts verliert Amt – USA begrüßen Entscheidung

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung hieß. Die Vertragsstaaten, von denen 82 für seine Entlassung stimmten, attestierten ihm „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet.
Bisher waren 125 Länder Vertragsstaaten. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig.
Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden.
Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: „Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.“ Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen.
Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet.
Israels Ministerpräsident Netanjahu ist angeblich zum Alleingang gegen den Iran bereit. (Archivbild)

Israels Ministerpräsident Netanjahu ist angeblich zum Alleingang gegen den Iran bereit. (Archivbild)

Foto: Ronen Zvulun/Pool Reuters/dpa

Zweifel an UN-Untersuchung

Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin „in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise“ hatte.
Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei.
Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte.

Großer Druck vor aus den USA

Der Vorgang ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Gerichts, allen voran den USA. Sie werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten sind gesperrt. Die USA gehören wie Israel dem Gericht nicht an. Im Juli kündigte US-Außenminister Marco Rubio an, das Gericht „Schritt für Schritt demontieren“ zu wollen.
Die Affäre hat auch dem internationalen Ansehen des Gerichts geschadet. Der Chefankläger gilt als die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht.
Gleichzeitig mit der Sondersitzung zur Entlassung Khans kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige.
Das Völkerrecht steht derzeit weltweit unter Druck. Kriege und Konflikte wie in der Ukraine, im Gazastreifen oder im Sudan werfen immer wieder Fragen auf, wie internationales Recht heutzutage durchgesetzt werden soll. Zugleich geraten internationale Gerichte und Institutionen zunehmend in politische Auseinandersetzungen. (dpa/red)
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Toter und Verletzte bei Anschlag in Israel

Bei einer Serie von Schusswaffenangriffen in Israel sind nach Angaben von Sanitätern mindestens ein Mensch getötet und fünf weitere verletzt worden. Die Polizei teilte mit, es handele es sich um einen Terroranschlag.
Das Fahrzeug eines mutmaßlichen Täters sei sichergestellt worden, der Mann sei dabei erschossen worden. Das israelische Nachrichtenportal „ynet“ berichtete, es handele sich um einen arabischen Staatsbürger Israels.

Schüsse auf Menschen fallen an mehreren Orten

Nach Angaben des Rettungsdienstes Magen David Adom fielen zuerst an einer Tankstelle bei Kochav Jair nordöstlich von Tel Aviv Schüsse. Dabei seien zwei Menschen verletzt worden.
Anschließend wurden aus zwei nahegelegenen Orten weitere Schussverletzte gemeldet. Ein 55-jähriger Reservesoldat wurde getötet, wie die Armee später mitteilte. Zahlreiche Polizeikräfte waren im Einsatz. Polizeichef Danny Levi sagte nach Medienberichten, es habe nur einen Attentäter gegeben. Zunächst hatte es geheißen, die Polizei jage noch einen mutmaßlichen zweiten Täter.
In den vergangenen Jahren war es in Israel immer wieder zu Anschlägen von Palästinensern gekommen. Der jüngste Vorfall ereignete sich in israelischen Ortschaften in Grenznähe zum besetzten Westjordanland.
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hielt nach Angaben seines Büros wegen des Terrorverdachts eine Lagebesprechung ab. Er folge den Informationen zu dem „mörderischen Anschlag“, hieß es weiter.

Hamas lobt Anschlag

Die islamistische Terrororganisation Hamas lobte den Anschlag als „heldenhaft“, reklamierte ihn aber nicht für sich. Es handele sich um eine Reaktion auf fortwährende Angriffe Israels auf Palästinenser im Westjordanland, im Gazastreifen und Jerusalem, hieß es in einer Mitteilung der Palästinenserorganisation. (dpa/red)
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Wiener Polizei vor ESC-Finale: Lage „sehr ruhig“

Vor der Final-Show des streng bewachten Eurovision Song Contest (ESC) und den angekündigten Demonstrationen in Wien hat ein Polizeisprecher die Lage als „sehr ruhig“ bezeichnet. Das sei schon während der ganzen ESC-Woche so gewesen und habe sich bislang nicht geändert, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Die Polizei war dennoch auch am Samstag mit einem deutlich sichtbaren Großaufgebot an Beamten und Spezialkräften im Einsatz. Für Samstagnachmittag ist bei Regenwetter und niedrigen Temperaturen eine propalästinensische Demonstration mit einigen tausend Teilnehmern angemeldet. Sie richtet sich gegen die Teilnahme Israels am ESC. Aber auch eine Kundgebung gegen Antisemitismus und Antizionismus wird erwartet.

Sperrgebiet um Wiener Stadthalle

Beide Protestveranstaltungen sollen räumlich voneinander getrennt in der Nähe der Stadthalle stattfinden, wo das ESC-Finale am Abend über die Bühne geht. Direkt zum Veranstaltungsort dürfen die Demonstranten allerdings nicht. Denn dort wurde eine Sperrzone eingerichtet, zu der nur ESC-Beteiligte, Zuschauer und Anwohner Zutritt haben. Im Umkreis der Veranstaltungsorte herrscht zudem ein Drohnen-Flugverbot.
Das Innenministerium hat für Österreich die vierthöchste von fünf Terrorwarnstufen festgelegt – aber nicht erst vor dem ESC, sondern bereits seit Oktober 2023, als Hamas-Extremisten und andere Terrorgruppen ein Massaker in Israel verübten und danach die Lage im Gazastreifen eskalierte. Ein mutmaßlich geplanter und vereitelter Anschlagsversuch rund um ein Taylor-Swift-Konzert im Jahr 2024 in Wien hatte das Risikopotenzial bei Großveranstaltungen noch verdeutlicht. (dpa/red)
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Israels Militär bestätigt Tod von Hamas-Chef im Gazastreifen

Das israelische Militär und der Inlandsgeheimdienst Schin Bet haben den Tod des Militärchefs der Hamas im Gazastreifen, Iss al-Did al-Haddad, bei einem israelischen Luftangriff am Vortag bestätigt. Al-Haddad wurde in einer Mitteilung als einer der Architekten des Terrorangriffs am 7. Oktober 2023 bezeichnet. Bei dem Angriff töteten Terroristen der Hamas und andere Islamisten rund 1.200 Menschen in Israel und verschleppten mehr als 250 in den Gazastreifen.
Al-Haddad war nach der Tötung von Mohammed Sinwar zum Militärchef der Hamas im Gazastreifen aufgerückt. Nach israelischen Militärangaben gehörte er zu den dienstältesten Kommandeuren der Hamas. Er habe sich der Terrororganisation in ihrer Gründungsphase angeschlossen, hieß es. Israel hat eine Reihe politischer und militärischer Führer der Hamas gezielt getötet.
Eine offizielle Bestätigung des Todes durch die Hamas gibt es bisher nicht. Seine Familie bestätigte hingegen, dass al-Haddad, seine Frau und eine seiner Töchter bei dem israelischen Angriff in einem Stadtteil von Gaza am Freitag ums Leben gekommen sei. (dpa/red)
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Antisemitische Symbole erkennen – Veröffentlichungen des BfV

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will mit zwei neuen Veröffentlichungen zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären. Zudem informiert es über solche Formen der Palästina-Solidarität, die von der Behörde als extremistisch eingeschätzt werden.
Auf seiner Webseite widmet der Verfassungsschutz nicht religiös geprägten propalästinensischen Gruppierungen jetzt ein neues Unterkapitel.
Darin heißt es: „Insbesondere in Berlin hat sich ein harter Kern gebildet, der sich zu einem relevanten Teil aus extremistischen Personen und Gruppierungen zusammensetzt.“
Auf Pro-Palästina-Veranstaltungen komme es regelmäßig zu „Äußerungen oder Darstellungen mit antiisraelischen, teils auch antisemitischen Inhalten“.

Einige Aktivisten haben Angehörige verloren

Charakteristisch für den säkularen propalästinensischen Extremismus sei, dass Israels Politik und das Handeln der israelischen Sicherheitskräfte gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei den teils persönlich oder familiär betroffenen Anhängern in Teilen starke negative Emotionen gegenüber Israel auslösten.
Diese Gefühle würden „aufgrund der jüdischen Prägung Israels wiederum auf Jüdinnen und Juden insgesamt projiziert“.
Zuletzt habe sich die Zusammenarbeit solcher propalästinensischen Gruppierungen mit deutschen Linksextremisten weiter intensiviert, auch durch gemeinsam organisierte Veranstaltungen und Demonstrationen.

Wassermelone, Krake und rotes Dreieck

Zu den Symbolen und Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten zählt der Verfassungsschutz unter anderem die aufgeschnittene Wassermelone – wenn diese den Umriss des Staates Israel nachzeichnet.
Auch bei der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ (gemeint ist: vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer – Palästina wird frei sein) muss man genau hinschauen.
Denn deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass dieser Slogan nur dann als problematisch zu werten sei, wenn er sich erkennbar auf die in Deutschland als Terrororganisation verbotene islamistische Hamas bezieht.
Der Hamas ordnet der Verfassungsschutz auch das rote Dreieck zu, das häufiger bei propalästinensischen Kundgebungen zu sehen ist. Tatsächlich tauchte das Dreieck in Propagandavideos der Kassam-Brigaden, des militärischen Arms der Hamas, auf, um Angriffsziele zu markieren.
Genau wie die aufgeschnittene Wassermelone nutzen Palästinenser das rote Dreieck aber auch als Ersatz für die grün-weiß-rot-schwarze Palästina-Flagge, nachdem das Zeigen der Flagge in den besetzten Gebieten nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967 verboten worden war.

Codes von Antisemiten unterschiedlicher Couleur

Eine Darstellung, die von Antisemiten unterschiedlicher Couleur verwendet wird, ist laut das BfV das Krake-Motiv. Das Tier stehe sinnbildlich für eine angebliche „jüdische Weltverschwörung“, heißt es in einer neuen 80-seitigen Broschüre.
Zu den vom Verfassungsschutz aufgelisteten antisemitischen Codes, die vor allem im rechten Spektrum verankert sind, zählen Begriffe wie „Holocaust-Religion“, „Auferlegte Bußkultur“ oder „Psychologischer Völkermord“.
Damit solle das Leid der jüdischen Opfer des Holocaust kleingeredet und eine behauptete psychologische Belastung der Tätergesellschaft dargestellt werden.

Israels Staatsgründung und die „Nakba“ der Palästinenser

In dieser Woche jährt sich am 14. Mai Israels Staatsgründung zum 78. Mal. Jeweils am 15. Mai erinnern Palästinenser weltweit an die „Nakba“ (Katastrophe) – die Flucht und Vertreibung eines Großteils der dort ansässigen Palästinenser aus dem heutigen Staatsgebiet Israels. Der Konflikt um das frühere Mandatsgebiet Palästina dauert bis heute an.
Über die Grenze zwischen Antisemitismus und legitimer politischer Kritik am Regierungshandeln Israels wird unter Wissenschaftlern vor allem seit dem Überfall der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen vom 7. Oktober 2023 und dem darauffolgenden Krieg im Gazastreifen gestritten.
In seiner neuen Broschüre mit dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ definiert der Verfassungsschutz Antisemitismus als „ablehnende, feindselige oder gewaltvolle Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden beziehungsweise gegenüber Menschen, die als jüdisch wahrgenommen werden“.

Wo verläuft die Grenze der Meinungsfreiheit?

Amnesty International hat im Jahresbericht 2025 im Hinblick auf Deutschland aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen angeprangert.
Besorgt zeigt sich die Menschenrechtsorganisation auch über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Demos pauschal das Rufen arabischer oder hebräischer Slogans untersagt werde.
Das Verbot des Rufs „From the River to the Sea“ und dessen Durchsetzung wird von Amnesty als „pauschale Kriminalisierung“ kritisiert.
Hessen hat vergangene Woche im Bundesrat einen Antrag gestellt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Der hessische Justizminister, Christian Heinz (CDU), sagte, Kritik am Handeln der israelischen Regierung bleibe auch dann legitim, wenn dieser Gesetzesvorschlag verabschiedet werden sollte. (dpa/red)