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AfD-Politiker Sichert geht gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl vor

Weil der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ihn nicht zur Landratswahl am 13. September zugelassen hat, zieht der AfD-Politiker Martin Sichert vor Gericht. Der 46-Jährige, der seit 2017 Bundestagsabgeordneter ist, hatte diesen Schritt angekündigt.
Der Wahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli mit 5:1 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Dieses verwies auf Äußerungen Sicherts in sozialen Medien, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen. So habe er unter anderem auf X eine Aussage zur Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus in Berlin gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

Staatsrechtler: Ausschluss „krass verfassungswidrig“

In einem Video zeigte sich Sichert „fassungslos“. Sein Ausschluss sei „ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“, sagte er.
Auf Facebook teilte Sichert mit, dass er eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss beantragt hat. „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, schrieb er. Es sei „absolut demokratiefeindlich“, wenn eine Landesregierung als auch ein Wahlausschuss „die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund“ sähen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eingang des Antrags des Politikers auf Anfrage von Epoch Times erhalten. Der Antrag werde dem Antragsgegner nun zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert, so ein Sprecher. Auch würden die Verwaltungsvorgänge einbezogen. Eine Entscheidung werde noch vor der Wahl fallen.
Kritik am Ausschluss des AfD-Politikers hatte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler in einem Interview mit der „WELT“ geübt. So reiche es nicht, „jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, der Mitglied in einer Partei ist, die nicht verboten ist“. Es sei „krass rechtswidrig und verfassungswidrig, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer Partei von der Wahl auszuschließen“. Dass Kandidaten „vorher aussortiert“ würden, „das kennen wir in der Demokratie eigentlich nicht, das kennen wir aus autoritären Staaten“.

Gerichte wiesen Eilantrag in einem anderen Fall zurück

In einem vergleichbaren Fall scheiterte im vergangenen Jahr der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul mit seinem Eilantrag. Ihn hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die  Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Gremium äußerte Zweifel an seiner Verfassungstreue und verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Eilantrag des verbeamteten Lehrers zurück.
Zur Begründung hieß es, dass Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl nicht per Eilverfahren gestoppt werden können. Juristisch könne dagegen erst im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden. Paul legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein und scheiterte auch dort. Das Gericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts.
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)