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Umfrage: Mehrheit gegen Rot-Grün-Rot in Berlin

Die Deutschen lehnen eine mögliche Koalition aus Linken, Grünen und SPD in Berlin größtenteils ab. Das geht aus dem aktuellen „Spiegel“-Ipsos-Politikmonitor hervor.
Mit der Aussage, „SPD und Grüne sollten in Berlin mit der Linken eine Regierung bilden“, stimmten 31 Prozent der Befragten überhaupt nicht überein, weitere 11 Prozent eher nicht.
Gemeinsam lehnten so 42 Prozent der Befragten eine rot-grün-rote Regierung unter Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp ab.
Die Zustimmung zu dem Bündnis fiel mit 37 Prozent etwas geringer aus. 18 Prozent der Befragten stimmten einer Regierungsbildung voll und ganz zu, 19 Prozent eher. Weitere 9 Prozent sagten weder noch.

Quelle: „Spiegel“-Ipsos-Politikmonitor · 2.002 Befragte bundesweit, 30. September bis 4. Oktober 2026 · Rest zu 100 %: nicht ausgewiesen · eigene Darstellung

Berlin hatte Mitte September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt, die Linke ging als klare Wahlsiegerin hervor. Wahlsiegerin Eralp hofft auf eine Koalition mit Grünen und SPD, allerdings zögern die Parteien nach Antisemitismusvorwürfen gegen die Linke.

SPD-Anhänger zurückhaltender

Wie uneins sich die politischen Lager über das linke Regierungsbündnis sind, zeigt auch die Aufschlüsselung nach Parteienpräferenz der Befragten.
Im „Spiegel“-Ipsos-Politikmonitor stimmten lediglich Wählende der Linken und Grünen mit großer Mehrheit für eine rot-grün-rote Regierung.
79 Prozent der Befragten Linken-Anhänger stimmten den Gesprächen voll oder eher zu, bei den Grünen waren es 78 Prozent. Mit nur 46 Prozent fiel die Zustimmung im SPD-Lager deutlich geringer aus.

Quelle: „Spiegel“-Ipsos-Politikmonitor · 2.002 Befragte bundesweit, 30. September bis 4. Oktober 2026 · Rest zu 100 %: nicht ausgewiesen · eigene Darstellung

Noch seltener stimmten Anhänger der übrigen Parteien zu. Bei den BSW-Wählenden zeigten sich noch 38 Prozent offen, bei der CDU-Anhängerschaft 26 Prozent.
Bei der FDP stimmten 16 Prozent der Anhänger voll oder eher zu – im AfD-Lager konnten sich nur 7 Prozent für Rot-Grün-Rot begeistern.
Das Meinungsforschungsinstitut Ipsos hatte im Auftrag des „Spiegel“ vom 30. September bis zum 4. Oktober bundesweit 2.002 Menschen befragt. (dts/red)
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Linke, Grüne und SPD machen Weg für Sondierungsgespräche frei – Fischer und Thierse warnen


In Kürze:

  • Nach einer Woche von Vorgesprächen scheint in Berlin der Weg für Sondierungen über ein rot-grün-rotes Bündnis frei.
  • Linke, Grüne und SPD haben sich laut Parteikreisen auf ein Handlungspaket bei antisemitischen Vorfällen geeinigt.
  • Auch ein Bündnis aus CDU, Grünen und SPD hätte rechnerisch eine knappe Mehrheit.
  • Frühere Spitzenpolitiker wie Fischer und Thierse fordern Grüne, SPD und CDU auf, ein gemeinsames Bündnis zu prüfen.

 
Zweieinhalb Wochen nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfte der Weg für rot-grün-rote Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung frei sein. Nach einem Treffen von Linken, Grünen und SPD am Mittwoch verständigten sich die Parteien auf ein Handlungspaket, das im Fall antisemitischer Vorfälle greifen soll, und räumten damit ein zentrales Hindernis für den Beginn von Sondierungen beiseite. Das berichtet die deutsche Presseagentur unter Berufung auf Informationen aus Parteikreisen. Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ über die Einigung berichtet.

Linke hatte verbindlicher Verständigung als Voraussetzung zugestimmt

Zuvor hatte der Landesparteitag der Linken grundsätzlich Sondierungen für ein mögliches rot-grün-rotes Bündnis zugestimmt. Die Berliner Grünen und die Landes-SPD trafen ähnliche Beschlüsse.
Die Linke war mit 25,7 Prozent der abgegebenen Stimmen als deutlich stärkste Kraft aus der Abgeordnetenhauswahl am 20. September hervorgegangen.
Neben Rot-Grün-Rot würde jedoch auch ein sogenanntes Kenia-Bündnis von CDU, Grünen und SPD über eine knappe Mehrheit im Abgeordnetenhaus verfügen.
Sowohl SPD als auch Grüne hatten eine verbindliche Verständigung aller drei Parteien über den Kampf gegen den Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens zur Grundvoraussetzung für den Beginn von Sondierungen gemacht. Die Linke hatte diesem Vorgehen zugestimmt.
Wie der rbb am Sonntag berichtete, haben in der Vorwoche erste Dreierrunden im Rahmen der Vorgespräche stattgefunden. Am Samstag hatten die Parteien mitgeteilt, sich auf einen „gemeinsamen Weg“ verständigt zu haben.

„Berliner Appell“ warnt vor Linken-Regierung

Prominente frühere Politiker von Grünen, SPD und CDU haben sich gegen eine Koalition unter der Führung der Linken ausgesprochen.
In dem als „Berliner Appell für Verantwortung“ betitelten Text warnen unter anderem der erste grüne Bundesaußenminister Joschka Fischer, der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse von der SPD und der frühere CDU-Kanzleramtschef Peter Altmaier vor einer solchen Koalition.
Die Unterzeichner drücken ihre Befürchtung aus, dass eine Regierung unter Führung der Berliner Linken „ein Klima erzeugt, in dem nicht mehr die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Berlin garantiert werden kann“.
Die Linke Berlin sei eine „in Teilen antisemitische Partei“. Weiter heißt es in dem Appell: „CDU, Bündnisgrüne und SPD haben jetzt die Aufgabe, ernsthaft zu prüfen, wie sie vor diesem Hintergrund gemeinsam Verantwortung für Berlin übernehmen können.“

Merz: „Ich kann es mir nicht vorstellen“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warnt ebenfalls vor einem von der Linken geführten Regierungsbündnis in Berlin.
Diese Warnung meine er „sehr ernst“, sagte der Kanzler am Mittwoch in Berlin bei einer Veranstaltung des „Handelsblatts“ und der „WirtschaftsWoche“. „Ich kann es mir nicht vorstellen.“
Merz ordnete seine Äußerungen auch vor dem Hintergrund des dritten Jahrestags des Hamas-Großangriffs auf Israel ein. „Gerade an diesem Tag sollen diese unverhandelbaren Grundsätze unseres Gemeinwesens allen Ernstes verhandelt werden, sollen in Teilen zur Disposition gestellt werden für ein Regierungsbündnis mitten in unserer Hauptstadt?“, fragte Merz. Da fehlten ihm „die Worte“.

Irritationen nach Wahlparty in Neukölln

In den Reihen von Grünen und SPD hatte es teilweise erhebliche Vorbehalte gegen ein mögliches Bündnis unter Führung der Linken gegeben. Grund waren insbesondere antisemitische Vorfälle und Äußerungen aus den Reihen der Partei während des Wahlkampfs. Vor allem der Bezirksverband Neukölln geriet diesbezüglich mehrfach in die Kritik.
Wenige Tage nach der Wahl hatte die Vorsitzende der Linken in Berlin, Kerstin Wolter, laut der „Jüdischen Allgemeinen“ die Schwerpunkte der Vorgespräche erläutert. So gehe es bei den ersten Terminen um Sicherheit und Schutz jüdischen Lebens und den Kampf gegen Antisemitismus. Zudem seien auch Sicherheit und Schutz muslimischen Lebens, der LGBTQ*-Community und der Kampf gegen Rassismus Kernthemen.
Grünen-Fraktionschefin Bettina Jarasch und SPD-Landesvorsitzende Bettina König erklärten, dass man auch Themen wie Organisierte Kriminalität und gesellschaftlicher Zusammenhalt erörtert habe.
Zuvor hatte eine öffentliche Wahlparty des Linken-Bezirksverbandes Neukölln für Irritationen gesorgt.
Ein führender Aktivist des Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees hatte sich dort eingefunden. Dieses bildet nach Einschätzung des Verfassungsschutzes ein gemeinsames Dach für Anhänger von Vereinigungen wie die Volksfront zur Befreiung Palästinas und die Hamas, die beide von der EU als Terrororganisationen geführt werden.
Außerdem warf ein Chatverlauf Fragen über eine mögliche Nähe des Neuköllner Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak zum sogenannten Clanmilieu auf. Der Politiker hat sich mittlerweile aus dem Innenausschuss zurückgezogen.

Grüne und SPD: Linke muss noch weitere Zugeständnisse machen

Die Parteiführung der Linken hatte mehrfach klargestellt, dass sie sich zum Existenzrecht Israels und zum Schutz jüdischen Lebens bekenne. Neben der Antisemitismus-Thematik gibt es jedoch noch weitere Vorbehalte bei den potenziellen Koalitionspartnern.
Grünen-Co-Parteichefin Franziska Brantner verweist unter anderem auf Forderungen, die im Wahlkampf von Teilen der Linken erhoben wurden. Gegenüber dem „SPIEGEL“ erklärte sie Ende September: „Wir werden weder den Verfassungsschutz noch die Polizei abschaffen lassen, das ist für uns nicht akzeptabel.“
Ein weiterer Punkt ist jener der von der Linken geforderten Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von mehr als 3.000 Einheiten. Dagegen sperrt sich vor allem die SPD.

Eralp wäre erste Regierende Bürgermeisterin der Linkspartei in Berlin

Auch der Beginn regulärer Sondierungen stellt keine Garantie dafür dar, dass es auch zu Koalitionsverhandlungen und am Ende tatsächlich zu einer rot-grün-roten Koalition kommen würde.
Die Linke war in Berlin bislang in mehreren Koalitionsregierungen als Juniorpartner beteiligt. In den 2000er-Jahren regierte sie – teilweise noch als PDS – unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) mit. Von 2016 bis 2023 war die Linke gemeinsam mit den Grünen an SPD-geführten Koalitionsregierungen beteiligt.
Elif Eralp wäre, sollte es zu einem rot-grün-roten Bündnis kommen, die erste Regierende Bürgermeisterin in Berlin, die von der Linken gestellt würde.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Schlag gegen Goldschmuggler – Durchsuchungen bei Juwelieren

Mit Durchsuchungen in Deutschland und den Niederlanden ist die Polizei gegen eine international operierende Goldschmuggler-Bande vorgegangen. Drei Hauptverdächtige seien festgenommen und neben Gold auch mehrere zehntausend Euro Bargeld sichergestellt worden, teilten die federführende Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln mit. Es gehe um den Verdacht der Geldwäsche.
Am Morgen durchsuchten Ermittler den Angaben zufolge rund 40 Wohn- und Geschäftsräume, vor allem von Juwelieren. Durchsuchungen gab es in mehreren nordrhein-westfälischen Städten wie Köln, Düsseldorf, Wuppertal und Gelsenkirchen sowie in Berlin und den Niederlanden.

Gold für über 200 Millionen Euro in die Türkei geschmuggelt?

Nach bisherigen Ermittlungen sollen Mitglieder einer Bande mit Geld, das vor allem aus Drogengeschäften stammte, bei involvierten Juwelieren Altgold angekauft haben. Das Gold soll anschließend eingeschmolzen und zu Schmelzgoldbarren verarbeitet worden sein, die dann per Flugzeug oder mit speziell präparierten Fahrzeugen in die Türkei gebracht wurden.
Auf diese Weise sollen in einem Zeitraum von sechs Jahren bis zu vier Tonnen Gold mit einem Wert bis zu 210 Millionen Euro in die Türkei geschmuggelt worden sein.

Geldwäschetaten als Auftragsarbeit

Die Goldbarren sollen in der Türkei weiterverarbeitet oder zum Ankauf hochwertigen Goldschmucks verwendet worden sein. Anschließend wurde die Auszahlung der Vermögenswerte an die Auftraggeber veranlasst, ein Teil des aufbereiteten Goldes soll auch wieder nach Deutschland gebracht und den beteiligten Juwelieren übergeben worden sein. Die Bande soll die Geldwäschehandlungen als Dienstleistungen für Dritte – einem sogenannten Crime-as-a-Service – angeboten haben.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Goldfund im Jahr 2023 in Niederbayern. Bei einer Kontrolle an der Autobahn 3 hatten Polizisten damals den Angaben zufolge in einem Fahrzeug über 55 Kilogramm Gold und knapp eine halbe Million Euro Bargeld entdeckt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen geriet dann eine Gruppe von überwiegend türkischstämmigen Männern zwischen 43 und 59 Jahren in den Fokus.

Haftbefehle gegen drei Hauptverdächtige vollstreckt

Bei den heutigen Durchsuchungen wurden laut Kölner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen drei Hauptverdächtige vollstreckt. Dabei handele es sich um einen 45-Jährigen aus dem Kreis Heinsberg, einen 46-Jährigen aus dem Raum Wuppertal und einen 43-Jährigen aus dem Raum Remscheid. Insgesamt werde in dem Verfahrenskomplex gegen 24 Beschuldigte ermittelt.
Die Ermittler stellten unter anderem 800 Gramm Schmelzgold sowie zwölf Fahrzeuge – teils mit professionell eingebauten Schmuggelverstecken – sicher. An den Durchsuchungen seien insgesamt 450 Beamten von Polizei und Zoll beteiligt gewesen.
Bereits im Februar hatte das Zollfahndungsamt Essen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe rund fünf Kilo Goldschmuck beschlagnahmt. Im September sei ein Verdächtiger in Hamm festgenommen worden. (dpa/red)
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Regierung plant neue Plastiksteuer: Was Verbraucher wissen sollten


In Kürze:

  • Die Steuer soll im Juli 2027 eingeführt werden.
  • 550 Euro soll eine Tonne Kunststoffverpackungen kosten.
  • Die Deutsche Umwelthilfe will eine Ausweitung auch auf andere Verpackungsmaterialien.
  • Verbände fordern ein geordnetes und transparentes Verfahren.
  • Die Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisiert Unklarheiten im Gesetzesentwurf.

Plastikverpackungen könnten für Unternehmen bald deutlich teurer werden: Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden.
Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung vom vergangenen Juli. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet.

1,5 Milliarden Euro Einnahmen ab 2028

Das kursierende Papier stammt aus dem Umwelt- und Finanzministerium. Die Bundesregierung will vor der Einbringung noch die Inhalte des Entwurfs abstimmen. Im Gesetzentwurf heißt es:
„Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern.“
Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.
Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Schon für 2027 rechnet der Bund mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.

Was fällt unter die Plastiksteuer?

Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt.
Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.
Die Koalition rechnet zunächst mit der Versteuerung von rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz. Eine Sprecherin der Organisation fügte hinzu:
„Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Kunststoffverpackungssteuer auf Einwegverpackungen beschränkt bleibt und keinesfalls auf Mehrweg erhoben wird.“
Um eine Verlagerung auf andere Verpackungsmaterialien zu verhindern, sollte die Verbrauchsteuer nach Ansicht der Umwelthilfe auf Papier, Pappe und Karton sowie auf Metalle wie Aluminium und Weißblech ausgeweitet werden.

Verband: ein nationales Steuerexperiment

Kritik kommt vom Kunststoffverband Plastics Europe Deutschland. Der Gesetzentwurf lasse wichtige Fragen zur Umsetzung der Steuer offen.
Es handle sich nicht um ein „ausgereiftes Gesetz, sondern ein nationales Steuerexperiment“, sagte die Hauptgeschäftsführerin Christine Bunte. Auch enthalte der Entwurf einen „bemerkenswerten Widerspruch“. So kalkuliere die Regierung zwar mit bis zu 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen und fast 800 zusätzlichen Stellen beim Zoll, „nennt aber an keiner Stelle die Zahl der Unternehmen, die tatsächlich steuerpflichtig werden sollen“.
Offen sei zudem, welche Kunststoffverpackungen betroffen wären. Treffen könne es hauptsächlich Produkte, die etwa aus Gründen des Produktschutzes, der Hygiene oder der Haltbarkeit in Kunststoffen verpackt seien.
Unklar sei außerdem, welche Ausnahmen es geben könnte. Die Steuer werde auch die Verbraucher belasten, heißt es weiter. Die Verbände schätzen, dass Haushalte jährlich mit etwa 50 Euro an Mehrkosten rechnen müssten.
Die Liste derer, die die Steuer kritisch sehen, ist lang. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in ihrer Einführung einen Widerspruch zu den Umweltzielen.
In einer Stellungnahme verweist der Verband dabei auf eine Studie, deren Ergebnisse das Umweltbundesamt (UBA) im vergangenen Jahr veröffentlichte. Die Behörde war auch Auftraggeberin der Untersuchung.
So seien „Lenkungseffekte“ hin zu anderen Verpackungsmaterialien möglich. Dies sei „problematisch“, weil diese dann – unversteuert – vorgezogen werden könnten, obwohl ihre Ökobilanz „teils sogar schlechter“ ausfallen könnte.

Verbände schreiben an Kanzleramtschefin Warken

Zudem wird die Art der Gesetzgebung kritisiert. In einem Eilschreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) vom 2. Oktober fordern acht Verbände die Einstellung des „Schnellverfahrens“.
Stattdessen sprechen sie sich für ein „geordnetes und transparentes Verfahren“ aus, so wie es bislang üblich gewesen sei. Sie wiesen darauf hin, dass „neue Verbrauchsteuern“ stets „in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren behandelt“ worden seien. Und weiter:
„Das beabsichtigte Vorgehen wäre daher ein beispielloses Schnellverfahren und für die Einführung eines vollständig neuen, bürokratie- und vollzugsintensiven Steuerregimes nicht sachgerecht.“
Warken solle darauf hinwirken, „dass eine Formulierungshilfe zur Plastiksteuer erst dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wenn ein vollständiger und begründeter Gesetzentwurf vorliegt und die fachlich betroffenen Bundesministerien ordnungsgemäß beteiligt worden sind“.
Auch müssten zuvor „die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen belastbar unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats geprüft“ werden. Die Absender mahnten zudem eine „angemessene parlamentarische Beratung unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse und von Sachverständigen“ an.
Zu den Unterzeichnern gehört als branchenfremder Verband auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ). Wie bei Verbrauchsteuern üblich, müsste der Zoll die Abgabe umsetzen. BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel kritisierte, dass „nicht einmal klar definiert ist, was überhaupt besteuert werden soll“. Allein die Einrichtung der digitalen Infrastruktur könne etwa ein Jahr dauern.

Bereits seit 2021: EU-Plastikabgabe

Bereits seit 2021 gibt es eine EU-weite Plastikabgabe. Sie wurde vor allem als Finanzierungsinstrument für den EU-Haushalt eingeführt.
So zahlen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Deutschland hat diese Zahlung bislang aus dem Bundeshaushalt geleistet. Diese Abgabe soll nun durch die Einführung der nationalen Plastiksteuer geleistet werden. Im Haushalt 2027 sind rund 1,26 Milliarden Euro dafür eingeplant.
Außerdem gibt es hierzulande seit 2024–2025 den sogenannten Einwegkunststofffonds. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen dafür Abgaben zahlen. Dies gilt etwa für To-go-Verpackungen, Getränkebecher, Tüten und Folien. Ab 2027 kommen überdies kunststoffhaltige Feuerwerkskörper hinzu.
Andere EU-Länder haben bereits nationale Plastiksteuern eingeführt. Dazu gehört beispielsweise Spanien, das seit 2023 je Kilogramm 45 Cent auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen erhebt.
In Portugal und in Litauen gibt es ebensolche Abgaben. In Großbritannien kassiert der Fiskus seit April 2022 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen mit weniger als 30 Prozent Recyclingkunststoff.
Der bereits erwähnte Kunststoffverband weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass das erhoffte Ziel der Steuer – mehr Recycling, weniger Verpackungsmüll – fraglich sei. So habe ein Gutachten aus dem Jahr 2026 keine eindeutigen Auswirkungen auf die Umwelt in diesen Ländern nachweisen können.
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7. Oktober 2023: Israel gedenkt der Opfer und warnt vor neuen Terrorangriffen


In Kürze:

  • Israel versetzt die Armee zum dritten Jahrestag des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023 in höchste Alarmbereitschaft.
  • In Israel und Deutschland sind zahlreiche Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Massakers geplant.
  • Die Knesset-Wahl am 27. Oktober könnte die politischen Kräfteverhältnisse in Israel verändern.

 
Am Mittwoch, 7. Oktober, jährt sich zum dritten Mal das Massaker der Hamas in der israelischen Grenzregion zum Gazastreifen.
Verteidigungsminister Israel Katz hat anlässlich des Jahrestages das israelische Militär in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Die Anweisung erfolgte angesichts von Geheimdienstinformationen „über die Absichten der Hamas, an diesem Tag Angriffe und Terroroperationen gegen unsere Streitkräfte im Gazastreifen zu verüben“, erklärte Katz‘ Büro am Dienstag.

Armee zum 7. Oktober in höchster Alarmbereitschaft

Zudem richtete der Minister eine Warnung an die Terrororganisation: Sollten israelische Streitkräfte zu Schaden kommen, würden die Hamas und die Bevölkerung von Gaza „einen hohen Preis“ zahlen.
Erst in der Vorwoche hatte es einen Sicherheitsvorfall auf einem Flug Richtung Tel Aviv gegeben, bei dem ein mutmaßlicher Terrorangriff vereitelt werden konnte.
Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu sprach zudem in einer Kabinettssitzung davon, dass die Hamas versuchen könne, Israel noch vor der für Ende Oktober geplanten Parlamentswahl anzugreifen.
„Wir sind darauf vorbereitet“, sagte Netanjahu. „Zuallererst werden wir solche Versuche vereiteln, und auf jeden Fall werden wir mit überwältigender Gewalt reagieren, sollten sie diesen Fehler begehen.“

1.221 Menschen getötet und 251 als Geiseln verschleppt

Am Tag des jüdischen Festes Simchat Tora waren Terroristen der Hamas und verbündeter Gruppen aus Gaza auf israelisches Territorium eingedrungen. Unter anderem überfielen sie 21 Kibbuzim sowie das von Gästen aus mehreren Ländern besuchte Nova-Musikfestival. Dabei verübten sie ein Massaker an Bewohnern und Veranstaltungsbesuchern.
Insgesamt töteten die Terroristen 1.221 Menschen und verschleppten 251 als Geiseln in den Gazastreifen. Israel reagierte mit einer umfangreichen Militäroperation. Nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums in Gaza starben dabei mehr als 74.200 Menschen. Die Hamas-Behörden führen Todesopfer aus den Reihen der bewaffneten Dschihadisten und der Zivilbevölkerung nicht gesondert auf.
Seit Oktober des Vorjahres gilt offiziell eine von den USA, Katar, Ägypten und der Türkei vermittelte Waffenruhe in Gaza. Israels Armee geht jedoch weiterhin gegen mutmaßliche Positionen der Hamas vor.

Kollektive Erinnerung in Israel von Wahlkampf und Konflikten überschattet

Es wird am 7. Oktober im gesamten jüdischen Staat Gedenkveranstaltungen geben. Die Einigkeit, die es im Angesicht des Terrors vor drei Jahren in weiten Teilen der Bevölkerung gegeben hatte, ist jedoch längst wieder innenpolitischen Verwerfungen gewichen. Der Wahlkampf spaltet das Land, dazu kommen Ereignisse, die für heftige Kontroversen in der Bevölkerung sorgen.
Zu diesen gehören Zusammenstöße zwischen Siedlern und Palästinensern im Westjordanland oder die Frage des Militärdienstes für Ultraorthodoxe. So kam es in der Nacht zu Dienstag zu Zusammenstößen zwischen mehreren Hundert Mitgliedern der Haredi-Community und der Militärpolizei in Modiin, als diese dort einen Wehrdienstverweigerer festnehmen wollte.
Am 27. Oktober werden die ersten Knesset-Wahlen seit dem Massaker vom 7. Oktober 2023 stattfinden. Meinungsumfragen zeigen ein uneinheitliches Bild, aber der Likud-Block von Premier Netanjahu und dessen Verbündete könnten ihre Mehrheit verlieren. Allerdings könnten auch Netanjahus bedeutendster Rivale, Ex-Generalstabschef Gadi Eisenkot, und dessen Unterstützer eine eigene Mehrheit verfehlen.

Mehrere Gedenkveranstaltungen zum 7. Oktober in Berlin

Auch in Berlin sind für Mittwoch mehrere Gedenkveranstaltungen angekündigt. Ab 15 Uhr werden unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Botschafter Ron Prosor an der zentralen Kundgebung teilnehmen. Die Veranstaltung auf dem Bebelplatz in Berlin-Mitte steht unter dem Motto „Nie vergessen. Niemals schweigen.“
Weitere Gedenkveranstaltungen, Mahnwachen und ökumenische oder interreligiöse Gedenkgottesdienste finden unter anderem auf dem Sderotplatz in Steglitz-Zehlendorf sowie in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche am Breitscheidplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf statt. Als „Zeichen des Innehaltens und der Solidarität“ wird laut dem Land Berlin zudem das Brandenburger Tor von 18:30 bis 00:00 Uhr in den Farben der israelischen Flagge angestrahlt.
Einer umstrittenen und nach eigenen Angaben „anti-kolonialen“ Demonstration am Mittwoch um 18 Uhr wurde laut „Tagesspiegel“ eine neue Route zugewiesen. Diese soll nun statt am Schlesischen Tor am Oranienplatz beginnen und zum Hermannplatz führen.
Die Polizei ermittelt wegen Gewaltverherrlichung. Auf einem Aufruf war eine Planierraupe zu sehen, die einen Zaun und Stacheldraht durchbrochen hat. Solche hatten auch die Terroristen am 7. Oktober 2023 verwendet, um die Grenzbefestigungen zu durchbrechen. Zudem wurde der Überfall als „unausweichlicher“ Akt des „Widerstandes“ bezeichnet.
Mit diesen Aufrufen wolle der Anmelder laut Polizei nichts zu tun haben.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundesweite Sabotageserie an Autos: Drei Verantwortliche in Ulm verurteilt

Nach einer bundesweiten Sabotageserie an Autos hat das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ulm drei Angeklagte verurteilt. Wie eine Sprecherin des baden-württembergischen Gerichts am Montag mitteilte, galt als erwiesen, dass die Angeklagten die Abgasrohre von 20 Autos in sieben Städten mit Bauschaum verschlossen hatten. Es sei davon auszugehen, dass ein unbekannter Auftraggeber den Angeklagten eine Bezahlung versprochen habe.
Laut Gericht wurden zwei der zum Tatzeitpunkt 18- bis 21-Jährigen wegen Sachbeschädigung in sieben Fällen zu einer Geldstrafe von jeweils 3.000 Euro verurteilt. Eine dritte Angeklagte wurde demnach wegen eines Fall von Sachbeschädigung zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Identität unklar

Zur Identität des Auftraggebers machte das Gericht keine Angaben. Die Sprecherin betonte, dass nach wie vor unklar sei, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Gruppe im In- oder Ausland handle. Spekuliert wurde, ob Russland hinter den Taten steckt, mit denen offenbar gegen die Grünen aufgestachelt werden sollte.
Die nun Verurteilten hatten laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2024 Auspuffrohre in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg verstopft. An den Autos wurden zugleich Aufkleber mit der Aufschrift „Sei grüner!“ sowie ein Bild des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) angebracht.
Die Aktionen sollten nach Erkenntnissen der Behörde von einem unbekannten Auftraggeber gesteuert worden sein, der die Gruppe gezielt gegen Geld angeworben haben soll, um die Taten politisch erscheinen zu lassen und das Wahlverhalten vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beeinflussen. (afp/red)
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Reiche warnt vor Linken-Regierung: Partei zieht vor Bundesverfassungsgericht

Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
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Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor Gericht – Online Nachrichten aktuell – Epoch Times (Deutsch)

Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
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Spandau: Wahlkreisergebnis geändert – AfD holt Direktmandat statt CDU

Nach der Neuauszählung eines Wahlergebnisses in Berlin-Spandau gibt es im Berliner Landesparlament voraussichtlich fünf Abgeordnete weniger als bisher erwartet. Das teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf dpa-Anfrage mit. „Nach dem jetzigen Stand wird das Parlament 153 Sitze haben. In der Wahlnacht sind wir noch von 158 ausgegangen“, sagte er. Jeweils einen Sitz weniger gebe es für CDU, SPD und Grüne. Bei der Linken seien es zwei Sitze. Zuvor hatten mehrere Berliner Medien über das Thema berichtet.
Den Ausschlag gab die Nachzählung des Ergebnisses im Wahlkreis Spandau 1. Dort stellte sich heraus, dass der AfD-Kandidat Tommy Tabor die meisten Stimmen und damit das Direktmandat erreicht hat, nicht die CDU-Kandidatin Bettina Meißner, wie Bröchler erläuterte.
Anlass der Nachzählung war nach seinen Angaben, dass die per Telefon übermittelte Schnellmeldung des Ergebnisses nicht mit dem in der Niederschrift des Wahlvorstands übereinstimmte. Dort sei die korrekte Zahl festgehalten worden, nach der Tabor vorn liegt und nicht Meißner. Zu den Gründen für die falsche telefonische Übermittlung könne er nichts sagen.

CDU-Kandidatin kommt nicht ins Landesparlament

Meißner zieht auch nicht über die Bezirksliste ins Abgeordnetenhaus ein und ist damit im neuen Parlament nicht vertreten, wie ein Sprecher der CDU-Fraktion auf Anfrage sagte.
Bei den vier weiteren Sitzen, die aufgrund der entfallenden Ausgleichsmandate ebenfalls wegfallen, handelt es sich laut Landeswahlleiter um diejenigen von Martin Matz (SPD), Oda Hassepaß (Grüne), Coco Aglibut und Bettina Günter (beide Linke). Die endgültige Feststellung obliege den zuständigen Wahlorganen, zuletzt dem Landeswahlausschuss in seiner für den 12. Oktober geplanten Sitzung, hieß es.
Für die bisher rechnerisch denkbaren Koalitionsmöglichkeiten hat die veränderte Sitzzahl grundsätzlich keine Auswirkungen: Die Linke käme nach der neuen Berechnung auf 45, die CDU auf 33, die Grünen auf 25 und die SPD auf 21 Sitze. Die Mehrheit im Landesparlament ist bei einer Gesamtzahl von 153 Sitzen bei 77 erreicht. Die Zahl der AfD-Abgeordneten bleibt unverändert bei 29. Eine Dreierkoalition aus CDU, Grünen und SPD hätte derzeit eine knappe Mehrheit von zwei Stimmen, Rot-Grün-Rot eine von 14 Stimmen.

Warum plötzlich fünf Abgeordnete ihre Mandate verlieren

Wie hängt das alles mit der Nachzählung in Spandau zusammen? Weil die betreffende CDU-Kandidatin dort kein Direktmandat bekommen habe, falle ein Überhangmandat weg, sagte Bröchler. Damit müsse auch die Zahl der Ausgleichsmandate neu berechnet werden.
Vor der Neuauszählung standen der CDU im Abgeordnetenhaus 34 Sitze zu, darunter 6 Überhangmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen eigentlich zustehen.
Um das über die Zweitstimmen festgestellte Kräfteverhältnis im Parlament zu wahren, wurden diese Überhangmandate über Ausgleichsmandate für die anderen Parteien aufgewogen. Die nach der Wahl errechneten 21 Ausgleichsmandate für ganz Berlin verteilten sich auf SPD (4), Grüne (4), Linke (8) und AfD (5).
Da nach der Neuauszählung in Spandau ein CDU-Direktmandat entfällt und der Partei eines der Überhangmandate verloren geht, stehen der CDU also statt 34 nur noch 33 Sitze zu. Auf dieser Grundlage wird berechnet: Insgesamt wird es nur noch 153 statt der 158 Sitze im Abgeordnetenhaus geben. Das heißt: Auch vier Ausgleichsmandate für die anderen Parteien entfallen.
Das Ergebnis der Nachzählung in dem Wahlkreis in Spandau sieht Bröchler grundsätzlich nicht kritisch: „Wir haben kein Wahlchaos in Berlin“, betonte er. „Momentan wird ein geordneter Kontrollprozess durchgeführt.“ Und genau das sei in Spandau zum Tragen gekommen. (dpa/red)
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Streit um Buchhandlungspreis: Weimer präsentiert Chronologie

Nach neuen Fragen zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis gibt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erstmals Einblicke in die Abläufe bei der Entscheidung. Ein Sprecher wies damit den Vorwurf zurück, Weimer habe sich über Empfehlungen seines Hauses hinweggesetzt. Dies entbehre jeder Grundlage, hieß es.
Es geht um Weimers Entscheidung, die drei linken Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Geschäfte streichen lassen, die eine Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis empfohlen hatte. Der Fall löste bereits im März heftige Kritik aus. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die Läden vorliegt.
Eine neue Debatte begann nun nach einem Bericht von „t-online“. Das Nachrichtenportal hatte aus Unterlagen zitiert, wonach Weimers zuständige Fachabteilung ausdrücklich empfohlen hatte, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. Grüne und Linke im Kulturausschuss des Bundestags sahen dadurch neue Fragen aufgeworfen und forderten von Weimer Aufklärung. Daraufhin veröffentlichte ein Sprecher Weimers nun eine Chronologie.

Weimer: Fachebene schaltete Verfassungsschutz ein

Dieser Darstellung zufolge hatte es in einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 tatsächlich eine Empfehlung des Fachreferats gegeben, dem Juryvotum zu folgen. Doch dazu erklärte der Sprecher: „Diese Vorlage erreichte Staatsminister Dr. Wolfram Weimer nicht.“ Vielmehr hätten sich „bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben“. Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – also einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt.
„In der zweiten Novemberhälfte informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in beiden Fällen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen, die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden“, erklärte Weimers Sprecher weiter. Diese mündliche Erläuterung auf Nachfrage war bisher so nicht bekannt. In einem Interview der „Zeit“ hatte Weimer im März gesagt, was gegen die Läden vorliege, „das darf uns der Verfassungsschutz nicht im Detail sagen“.

„Er folgte dem Votum“

Laut Weimers Sprecher wurde der Staatsminister Anfang Dezember 2025 von dem Haber-Verfahren informiert. „Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben“, hieß es weiter. Buchhandlung Nummer drei wurde den Angaben zufolge „aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise“ im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. „Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.“
Der Sprecher stellte klar: „Der Staatsminister hat seine Entscheidung erst nach Abschluss der Haber-Verfahren, die zuvor auf Fachebene eingeleitet wurden, getroffen.“ Was genau Anlass für die Überprüfungen war, warum sie in zwei Etappen erfolgte und welcher Art die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ sind, teilte Weimers Sprecher nicht mit. (dpa/red)
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Kann Berlin vom Länderfinanzausgleich ausgeschlossen werden?

 

In Kürze:

  • Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
  • Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
  • Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.

 
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ausgleich nach Rechenregeln

Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.

Politische Sanktion schwer begründbar

Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.

Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall

Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.

Finanzstarke Länder fordern Reformen

Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.

Kein einfaches Druckmittel

Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
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Linken-Abgeordneter Koçak verlässt Innenausschuss

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak gibt nach der Kritik an seinen Kontakten zum Berliner Remmo-Clan seinen Sitz im Innenausschuss ab. Dies gab Kocak am Mittwoch, den 30. September im Onlinedienst X bekannt.
In seiner Nachricht beklagte Kocak zunächst, Teile der Debatte über seine Person seien „verletzend, diskriminierend und von Unterstellungen geprägt“. Zugleich verwies er auf den am Mittwoch von ihm veröffentlichten Kommunikationsverlauf zur Familie Remmo. Daraus gehe hervor, dass er Menschen, denen Verbindungen zur organisierten Kriminalität zugeschrieben würden, weder Vorteile gewährt noch von ihnen Vorteile erhalten habe.

Fehler eingeräumt

Kocak räumte zugleich eigenes Fehlverhalten ein. „Ich habe einen Fehler gemacht“, erklärte er. Im Umgang mit seinem Kontakt zur Familie Remmo sei er „naiv und mit der Situation überfordert“ gewesen. Sein Verhalten habe Fragen aufgeworfen und werde seinem „Anspruch an einen Abgeordneten im Innenausschuss nicht gerecht“.
Die Linksfraktion solle ihre Arbeit in dem Gremium „unbelastet von der Debatte um meine Person“ fortsetzen können, erklärte Kocak zur Begründung seines Rückzugs. Sein Bundestagsmandat behält er.

Hintergrund der Vorwürfe

Kocak hatte zuvor Kontakte zum Remmo-Clan eingeräumt, darunter einen Austausch mit Firas Remmo, einem Sohn von Clanchef Issa Remmo.
Ebenfalls war Kocak auf Fotos in sozialen Medien auf einer Wahlparty der Linken auch neben Ibrahim Ibrahim zu sehen. Nach Angaben des Vereins democ, der sich mit demokratiefeindlichen Bewegungen beschäftigt, ist dieser ein langjähriger Aktivist der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die in der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft ist.
Gleichzeitig werden Mitgliedern des Remmo-Clans zahlreiche schwere Straftaten vorgeworfen. Dazu zählen unter anderem eine Beteiligung am Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum sowie der Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden.
Wegen der Vorwürfe hatte Kocak seine Parlamentsfunktionen ruhen lassen und war Sitzungen des Innenausschusses ferngeblieben. Die Grünen forderten daraufhin seinen Ausschluss aus der Linksfraktion.

Berliner Koalitionsgespräche laufen an

Die Linke in Berlin strebt nach dem Gewinn der Abgeordnetenhauswahl am 20. September eine Koalition mit Grünen und SPD an. Die drei Parteien kommen am Donnerstag zu einem ersten Gespräch vor möglichen Sondierungen zusammen. (afp/dpa/red)
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Berliner Bürgermeisterkandidatin Eralp: Bis 2025 Mitglied der „Roten Hilfe“


In Kürze:

  • Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp war bis 2025 Mitglied der „Roten Hilfe“.
  • Laut Verfassungsschutz ist die „Rote Hilfe“ eine der wichtigsten linksextremistischen Gruppierungen und versucht, den Rechtsstaat zu delegitimieren.
  • Ihr primäres Betätigungsfeld sei laut dem Bericht die Unterstützung linksextremistischer Straftäter.

 
Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin, Elif Eralp, war laut einem Medienbericht noch bis zum vergangenen Jahr Mitglied der „Roten Hilfe“. Dies gehe aus zwei früheren Auflagen des Handbuchs des Berliner Abgeordnetenhauses hervor, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Mittwochsausgabe unter Berufung auf eigene Recherchen. Die Auflagen erschienen im März 2022 und im Juli 2023. Die jüngste Auflage vom Oktober 2025 führt den Verein nicht mehr unter Eralps Mitgliedschaften auf.

1975 von der KPD/ML gegründet

Der Verfassungsschutz hält den Verein für die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. In dem im Juni erschienenen Bericht für 2025 heißt es, dass die „Rote Hilfe“ seit Jahren anwachse. Im Bericht für 2024 nennt der Verfassungsschutz eine Mitgliederzahl von rund 14.400 und etwa 50 Ortsgruppen bundesweit. Der Verein existiert seit 1975. Damals gründete die Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) die „Rote Hilfe Deutschland“. Die Umbenennung in „Rote Hilfe e.V.“ erfolgte 1986.
Die „Rote Hilfe“ versuche, „durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Agitation Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den Rechtsstaat zu delegitimieren, indem sie ihm einen ‚repressiven Charakter‘ unterstellt“, heißt es im aktuellen Bericht.
Das primäre Betätigungsfeld sei die Unterstützung linksextremistischer Straftäter. Der Verein biete „einen Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“.
Straftäter mit linker Gesinnung können bei der „Roten Hilfe“ die Erstattung ihrer Geldstrafen und Bußgelder beantragen. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes sollen die Zahlungen des Vereins die Täter ermutigen, nicht mit Polizei und Gerichten zu kooperieren: Die Regularien der „Roten Hilfe“ sehen vor, dass der Verein einen Unterstützungsantrag ablehnen kann, wenn der Antragsteller in einem Strafverfahren eine Aussage macht oder sich entschuldigt.

Linke: Eralp 2025 wegen politischer Differenzen ausgetreten

Im Wahlprogramm der Linken zur Abgeordnetenhauswahl heißt es dazu auf Seite 327, dass unter anderem in Deutschland antifaschistische Aktivisten zur Zielscheibe würden. Antifaschistische Vereine wie etwa die „Rote Hilfe“ sähen sich „steuerlichen Angriffen ausgesetzt“. Auch würden deren Konten geschlossen. Daher stehe die Linke „an ihrer Seite und verteidigen ihre Gemeinnützigkeit“.
Die Landesgeschäftsstelle der Linkspartei teilte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Dienstag mit, Eralp sei während ihres Jurastudiums in die „Rote Hilfe“ eingetreten, weil „sie unterstützen wollte, dass Menschen einen juristischen Beistand haben, die sich für linke und soziale Themen engagieren, auch wenn sie selbst nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen“.
Anschließend sei sie über Jahre passives Mitglied gewesen. Über die Mitgliedschaft habe Eralp auf der Homepage des Abgeordnetenhauses immer transparent informiert. Im vergangenen Jahr sei sie wegen teilweise anderer politischer Ansichten ausgetreten – bevor sie Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl geworden sei.
Die Linkspartei hatte die Abgeordnetenhauswahl in Berlin am Sonntag, 20. September, gewonnen. Eralp sondiert mit Grünen und SPD eine Regierungsbildung.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Nach Wahlsieg der Linken: Union stellt Berliner Finanzierung infrage


In Kürze:

  • Unionsländer stellen die Berliner Hauptstadtfinanzierung für den Fall einer linken Landesregierung infrage.
  • CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bringt einen möglichen Entzug von Bundesmitteln ins Gespräch.
  • Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert zudem eine Debatte über den Länderfinanzausgleich.
  • Berlin erhielt 2025 mit 4,2 Milliarden Euro den höchsten Zuschlag im Finanzkraftausgleich.

 
Der neu unterzeichnete Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin zur Hauptstadtfinanzierung ist gerade erst zwei Wochen alt – und schon stellen ihn Teile der Union infrage. Auch der Länderfinanzausgleich ist wieder Streitthema, seit bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in der Hauptstadt die Linke mit deutlichem Abstand stimmenstärkste Partei geworden ist.
Am Sonntag, 27. September, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Fraktionschefs der unionsgeführten Länder nach München eingeladen. Dabei ging es unter anderem auch um das künftige Verhältnis zur Hauptstadt, sollte diese eine von der Linkspartei geführte Regierung bekommen.

Warnung vor Duldung von Antisemitismus in Berlin

Im Anschluss an das Treffen äußerte sich der Chef der CSU-Fraktion im Maximilianeum, Klaus Holetschek, gegenüber Reportern. Er drohte der Hauptstadt mit finanziellen Konsequenzen, sollte diese unter Führung der Linken einen zu radikalen ideologischen Kurs einschlagen. In diesem Fall könnten die unionsgeführten Länder einen gemeinsamen Vorstoß zum Entzug von Bundesmitteln erwägen.
Holetschek erklärte: „Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Die Spitzenkandidatin der Linken in Berlin, Elif Eralp, hat sich wiederholt von antisemitischen Auffassungen distanziert. Auch der Bundesparteitag der Partei hatte sich im Juni – wenn auch verbunden mit scharfer Kritik an der Politik der Regierung in Jerusalem – zum Existenzrecht Israels bekannt. Außerdem verabschiedete er eine Resolution „Gegen jeden Antisemitismus“.
Gleichzeitig kam es im Wahlkampf zu antisemitischen Vorfällen am Rande von Veranstaltungen der Partei. Dabei wurde insbesondere der Bezirksverband Neukölln thematisiert. So trat auf Einladung des Verbandes ein Rapper auf, der in einem Song Todeswünsche gegen die israelische Armee äußerte.

Söder will „extremistische und antidemokratische Politik“ nicht belohnen

Die direkt ins Abgeordnetenhaus gewählte Neuköllner Linkspolitikerin Vanessa Emde erklärte auf Israel gemünzt, sie spreche generell „Staaten das Existenzrecht ab“. An der Wahlparty des Neuköllner Verbandes nahm Ibrahim Ibrahim teil. Seinem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee schreibt der Verfassungsschutz eine Scharnierfunktion zwischen Sympathisanten der Terrororganisationen PFLP und Hamas zu.
Bereits in der Vorwoche hatte Ministerpräsident Söder am Rande der Herbstklausur der CSU angekündigt, mit Amtskollegen über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sprechen zu wollen. Es könne nicht sein, so Söder, dass „extremistische und antidemokratische Politik“ belohnt werde. Zudem „nervt uns langsam ohne Ende“, dass „wir für die Schwäche anderer und für falsche Politik bezahlen sollen“.
Der Vertrag zur Hauptstadtfinanzierung regelt die Finanzierung von Aufgaben, die Berlin kraft seiner Stellung als Bundeshauptstadt zukommen. Dazu kommen Beteiligungen des Bundes an den zusätzlichen Aufgaben, die Berlin als Hauptstadt im Bereich von Sicherheit und Kultur wahrzunehmen hat.

Berlin derzeit größter Profiteur – aber auch Bayern erhielt lange Geld aus Finanzausgleich

Auch beim Länderfinanzausgleich gehört Berlin regelmäßig zu den größten Nettoempfängern. Im Jahr 2025 war die Hauptstadt mit 4,2 Milliarden Euro erneut der größte Nettoempfänger innerhalb dieses Systems. Vor allem in sozialen Medien regt sich Kritik am Vorstoß aus der CSU. Nutzer machen darauf aufmerksam, dass auch Bayern in der Zeit von 1950 bis 1986 sowie kurzzeitig 1992 Nutznießer des Länderfinanzausgleichs gewesen sei.
Kritiker werfen Söder zudem vor, mit zweierlei Maß zu messen: Nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt hatte er eine Streichung von Mitteln des Länderfinanzausgleichs für Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-Regierung als „absurd“ bezeichnet. Der Mechanismus, so Söder, bedürfe einer Reform. Er dürfe jedoch nicht „zur Bestrafung eines ganzen Landes“ genutzt werden.
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Kritik an den Linken vor möglichen Sondierungen

Vor möglichen Sondierungsgesprächen zwischen Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin ist am Dienstag, den 29. September weitere Kritik an der Linken laut geworden. Der scheidende Bezirksbürgermeister von Neukölln, Martin Hikel (SPD), meldete Zweifel an den Distanzierungsversuchen beim Thema Antisemitismus an.
Die unionsgeführten Bundesländer drohten damit, einer Regierung, „die Antisemitismus und Judenhass“ im Programm habe, Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zu streichen. Unterdessen wurden weitere mögliche Verbindungen von Linken-Parteimitgliedern in das Kriminellenmilieu bekannt.

Hikel zweifelt an Distanzierung der Berliner Linken

Hikel sagte im Deutschlandfunk, er habe angesichts antisemitischer „Ausfälle“ innerhalb der Berliner Linken „wenig Vertrauen, dass sich da was ändert“. Es bringe auch nichts, dass Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp Antisemitismus glaubhaft verurteile, „wenn dann wesentliche Akteure dem nicht folgen“.
Genau diese Linken-Politiker säßen nun auch im Abgeordnetenhaus, sagte Hikel. Die Linken-Spitze sei dort dann auf deren Stimmen angewiesen, etwa wenn es darum gehe, den Haushalt zu organisieren. Er sehe nicht, wie eine glaubhafte Distanzierung funktionieren solle. „Da hat die Linke eine ganze Menge nachzuholen“, sagte Hikel.

Union droht mit Initiative zur Hauptstadtfinanzierung

Bayerns CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek erklärte nach einer Sitzung der Fraktionschefs von CDU und CSU in München: „Sollte Berlin eine Regierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer die Hauptstadt finanziert.“
Holetschek hatte das Treffen initiiert, auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nahm daran teil. Holetschek erklärte, es sei ein einvernehmlicher Wertekanon unter den Bundesländern nötig. „Wir brauchen Länder, die eng zusammenstehen, gemeinsame Werte teilen und nach vorn denken.“

Wahlsieger Linke strebt Bündnis mit Grünen und SPD an

Die Linke hatte die Abgeordnetenhauswahl am 20. September deutlich vor der bislang gemeinsam mit der SPD regierenden CDU gewonnen. Eralp kündigte anschließend an, eine Regierung mit Grünen und SPD anzustreben. Am Donnerstag finden erste Vorgespräche von Vertretern der drei Parteien für mögliche Sondierungen statt. Rechnerisch möglich wäre auch eine Dreierkoalition unter CDU-Führung mit Grünen und SPD.

Antisemitismusvorwürfe und Berichte über Clan-Kontakte

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Der „Tagesspiegel“ berichtete am Dienstag, neben Clanchef Issa Remmo und einem israelfeindlichen Aktivisten seien bei der Wahlparty des Linken-Bezirksverbands in Neukölln auch zwei Mitglieder eines anderen palästinensischen Clans anwesend gewesen.
Heranwachsende aus dieser Familie seien innerhalb weniger Jahre „justizerfahren“ geworden, zitierte die Zeitung einen Ermittler. Unter anderem seien sie durch Rohheitsdelikte bei propalästinensischen Demonstrationen aufgefallen. (afp/red)
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Unionsgeführte Bundesländer drohen Berlin mit Entzug von Geldern

Unionsgeführte Bundesländer haben einer möglichen Linken-geführten Regierung in Berlin mit dem Entzug von Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich gedroht. Nach einem Treffen der CDU- und CSU-Fraktionschefs in München sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek: Sollte Berlin „eine Regierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat“, werde man eine gemeinsame Initiative starten – auch zur Frage, „wer die Hauptstadt finanziert“.
An dem von Holetschek initiierten Treffen nahm auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teil. Holetschek forderte einen gemeinsamen Wertekanon der Länder.

SPD warnt vor finanziellem Druck

Die SPD weist solche Drohungen zurück. „Auch wenn uns Wahlergebnisse oder die politische Ausrichtung einer Landesregierung nicht gefallen, dürfen wir den Ländern nicht pauschal mit finanziellem Sanktionspopulismus drohen“, sagte NRW-SPD-Spitzenkandidat Jochen Ott dem „Handelsblatt“. Das sei verfassungsrechtlich hochproblematisch und würde populistischen Parteien die Opferrolle schenken.
Ott nahm am Dienstag, den 29. September am Treffen der SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern teil. Wo staatliches Handeln Grundrechte verletze, müsse der Rechtsstaat eingreifen. Den Länderfinanzausgleich dürfe man aber nicht zum Sanktionsinstrument gegen unliebsame Landesregierungen machen, so Ott.

Berliner Wahl: Linke vorne, Koalition offen

Die Linke hatte die Abgeordnetenhauswahl am 20. September deutlich vor der bisher mit der SPD regierenden CDU gewonnen. Sie strebt eine Regierung mit Grünen und SPD an. Rechnerisch möglich wäre auch eine Koalition unter CDU-Führung mit Grünen und SPD.
In Teilen von SPD und Grünen gibt es Vorbehalte. Der Berliner Landesverband der Linken steht wegen Antisemitismusvorwürfen und mutmaßlicher Kontakte zu kriminellen Clans in der Kritik. Strittig sind zudem Pläne zur Enteignung von Wohnungskonzernen. (afp/dts/red)
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Berliner Linke geht rechtlich gegen weitere Politiker vor

Die Berliner Linke geht rechtlich gegen weitere Politiker vor, die der Partei via Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Nach Angaben eines Parteisprechers schickte ein Anwalt sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärungen an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (beide CDU).
Beide sollen sich verpflichten, bestimmte Äußerungen auf offiziellen Regierungskanälen nicht zu wiederholen. Falls das nicht geschieht, behält sich die Partei demnach weitere rechtliche Schritte vor. Zuletzt hatte die Berliner Linke bereits Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wegen Äußerungen in der TV-Talkshow gestellt.

Umstrittene Äußerungen

Stein des Anstoßes ist diesmal ein auf Instagram veröffentlichtes Video von Reiches Ministerium, in dem die Politikerin die Berliner Linke auf einer Konferenz als Partei beschreibt, „die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“. Das sei gefährlich für die Hauptstadt und für den Investitionsstandort Deutschland, so die Ministerin.
Finke wiederum äußerte bei Instagram vor wenigen Tagen mit Blick auf die Linke in Berlin: „Wer Verbindungen zu Clan-Strukturen hat, wer Judenhass in den eigenen Reihen duldet, wer ein gestörtes Verhältnis zu unseren Sicherheitsbehörden hat, darf niemals Verantwortung für die Sicherheit übernehmen.“

Linke sieht Rechtsverstoß

Aus Sicht der Linken verstoßen beide Äußerungen gegen das Neutralitätsgebot im politischen Wettbewerb und das Recht auf Chancengleichheit. Regierungsmitglieder seien zu sachlichen Informationen verpflichtet, wenn sie offiziellen Social-Media-Kanäle ihrer Ministerien nutzten. „Politischer Meinungskampf“ oder parteipolitisch einseitige Wertungen seien hier nicht erlaubt.
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte den Eingang des anwaltlichen Schreibens, das nun geprüft werde. Der Instagram-Beitrag sei im Zusammenhang mit einer Rede vor Familienunternehmern entstanden und beziehe sich eindeutig „auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Ein Sprecher des Kieler Innenministeriums erklärte: „Ich kann den Eingang eines anwaltlichen Schreibens bestätigen. Dies wird derzeit rechtlich geprüft.“

Linke will Berliner Landesregierung anführen

Die Linke war bei der Berlin-Wahl am 20. September mit Abstand stärkste Kraft geworden, will mit Grünen und SPD eine Koalition schmieden und mit ihrer Spitzenkandidatin Elif Eralp die Regierende Bürgermeisterin stellen.

Debatte um Antisemitismus

Teile der Landespartei stehen wegen ihrer Positionen zu Israel und Palästina und zum Antisemitismus schon seit längerem immer wieder in der Kritik. Für Wirbel sorgte zuletzt eine Wahlparty der Linken in Neukölln, bei der sowohl ein Oberhaupt eines arabischstämmigen und zum Teil kriminellen Clans als auch ein umstrittener propalästinensischer Aktivist anwesend waren.
Der Linke-Bundestagsabgeordnete aus Neukölln, Ferat Koçak steht unter Druck, weil er freundschaftliche Chatnachrichten mit einem Sohn einer dem Clan-Milieu zugeordneten Großfamilie austauschte.
Die Linke-Parteiführung hatte angesichts heftiger Kritik nach der Wahl mehrfach klargestellt, dass sie sich zum Existenzrecht Israels und zum Schutz jüdischen Lebens bekenne – und auch keine Nähe zur organisierten Kriminalität bestehe. Womöglich geht die Linke auch noch gegen weitere Politiker rechtlich vor, offiziell äußerte sie sich auf dpa-Anfrage dazu nicht. (dpa/red)
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Studie: Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände würde Wohnungsmangel verschärfen

Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, wie dies die Berliner Linke fordert, würde den Wohnungsmangel in der Hauptstadt laut einer Studie noch verschärfen.
Die für die Entschädigung angenommene Milliardensumme, in den Neubau investiert, könnte dagegen bis zu 71.000 neue Wohnungen bis 2045 schaffen und so den Mietenanstieg „deutlich dämpfen“, heißt es in der Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft.
Das Institut veranschlagte den Wert der betroffenen Wohnungsbestände auf 40,2 Milliarden Euro. Die Verfechter einer Enteignung schätzen demnach die Entschädigung auf die Hälfte des Verkehrswerts, also 20,1 Milliarden Euro.
„Würde diese Summe alternativ in neue Wohnungen fließen, könnten die Angebotsmieten bis 2045 um bis zu 8,7 Prozent unter der heute zu erwartenden Entwicklung liegen“, heißt es in der Studie.

„Umzugsketten“ und das Privileg einer verstaatlichten Wohnung

Wer in eine neu gebaute Wohnung zieht, mache häufig eine andere Wohnung frei. Über solche „Umzugsketten“ reduziere zusätzliches Angebot den Preisdruck im Markt. Baue die Stadt Berlin gezielt im unteren Mietsegment neu, wäre die Mietdämpfung dort nach Modellrechnungen des Kiel Instituts besonders ausgeprägt.
Eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen dagegen „ersetzt Marktpreise durch Privilegien für diejenigen, die das Glück haben, in einer dann verstaatlichten Wohnung zu leben oder eine solche künftig zu ergattern“, erklärte Studienautor Stefan Kooths vom Kiel Institut.
„Im Ergebnis wird es zu noch mehr Stillstand und Fehlbelegungen kommen. Das kann weder wohnungswirtschaftlich noch sozialpolitisch überzeugen.“
Mitautor Jonas Zdrzalek vom Kiel Institut sagt: „Entscheidend ist nicht, wem die Wohnungen gehören, sondern ob neue dazukommen.“ Neubau entlaste direkt.

IMK kommt zum gleichen Ergebnis

Auftraggeber der Studie ist die Wirtschaftsinitiative „Berlin denkt weiter“, Mitglieder sind die Industrie- und Handelskammer Berlin, die Handwerkskammer Berlin, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg sowie der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller. Die Initiative warnte vor einem „gefährlichen Enteignungs-Experiment“.
Erst vor wenigen Tagen hatten das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung sowie die Universität Mannheim und die Universität Duisburg-Essen eine Studie zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände veröffentlicht.
Auch sie kommen zu dem Schluss, dass dies den Wohnraummangel nicht beheben würde. Eine Vergesellschaftung könnte demnach aber als „ergänzendes Element“ zu Neubau sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern.
Die Berliner Linke hatte nach ihrem Wahlsieg bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus angekündigt, an ihren Plänen zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festzuhalten. Die Pläne stoßen parteiübergreifend auf scharfe Kritik. Sie könnten zu einem zentralen Streitpunkt in möglichen Sondierungsgesprächen mit SPD und Grünen werden. (afp/red)
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Schüsse vor Polizeiwache in Berlin: Gewerkschaft warnt vor „Abrüstung der Polizei“


In Kürze:

  • Am Sonntagabend und am Montagmorgen kam es zu schwerwiegenden Straftaten in Berlin.
  • Vor einem Polizeirevier in Moabit wurde aus einem fahrenden Auto auf einen Mann geschossen.
  • Die Polizeigewerkschaft GdP warnt vor Debatten über eine „Abrüstung der Polizei“.

 
In Berlin ist es am Wochenende erneut zu Fällen von Schusswaffengewalt gekommen. Einer ereignete sich unmittelbar vor einer Polizeiwache im Stadtteil Moabit. In einer Mitteilung auf X heißt es, bislang nicht identifizierte Täter hätten am Montagmorgen, 28. September, um kurz nach 2 Uhr aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug auf einen Mann geschossen.
Bei dem Angriff soll ein 22-Jähriger eine Schussverletzung im Bein erlitten haben. Polizeibeamte vor Ort hätten das Opfer erstversorgen können. Anschließend kam der Verletzte ins Krankenhaus und musste operiert werden.

Mehrere schwere Straftaten innerhalb weniger Stunden in Berlin

Die Tat habe sich gegenüber dem Polizeiabschnitt 27 in Moabit ereignet. Die Kriminalpolizei der Direktion 2 übernahm die Ermittlungen vor Ort. Ein weiterer Schuss traf der „Berliner Zeitung“ zufolge einen geparkten Mercedes der E-Klasse – direkt gegenüber dem Eingang zum Polizeirevier. Beamte konnten mindestens ein Projektil am Tatort sichern. Es sei jedoch noch nicht abschließend geklärt, wie viele Schüsse insgesamt abgegeben wurden.
Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen „älteren grauen Pkw“ gehandelt haben, aus dem heraus die Schüsse gefallen seien. Über die Hintergründe der Tat oder eine mögliche Vorgeschichte, an der das Tatopfer beteiligt gewesen sein könnte, gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse.
Die B.Z. berichtet von einem „unbeteiligten Opfer“. Zugleich stellt das Blatt einen möglichen Zusammenhang mit einer vorangegangenen Auseinandersetzung in der Torfstraße im Wedding her. Gegen 20 Uhr seien dort mehrere Jugendliche aneinandergeraten und mit Messern aufeinander losgegangen.

Medienberichte sprechen von einem Bezug zum „Clanmilieu“ – Polizei ermittelt

Offenbar auf denselben Sachverhalt bezieht sich die „Berliner Zeitung“. Ihren Angaben zufolge könnte die Spur jedoch in das sogenannte Clanmilieu führen. Auch in diesem Bericht ist von einer Messerstecherei in der Torfstraße im Wedding und einem 28-Jährigen die Rede, der durch einen Stich in die Brust verletzt worden sei.
Allerdings unterscheiden sich die Zeitangaben. So sei die Polizei am späten Sonntagabend gegen 22 Uhr an den Tatort gerufen worden. Die Auseinandersetzung soll vor dem Restaurant Doree 65 stattgefunden haben. Mehrere Männer aus den arabischen Großfamilien A., Al-Z. und Ch. seien dabei aneinandergeraten. Auf einem Facebook-Account wurden Teile des Einsatzes veröffentlicht.
In zeitlichem Zusammenhang mit den Schüssen soll die Vernehmung eines 37-jährigen Tatverdächtigen auf der Polizeiwache beendet worden sein. Dieser soll gegen 2 Uhr das Gebäude verlassen haben, als der mutmaßliche Tatwagen vorfuhr und es zu der Schussabgabe kam.

GdP warnt vor Schusswaffengewalt in Berlin

Einen umfassenden Polizeibericht zu den Vorfällen gab es am Montagnachmittag noch nicht. Die mit den Ermittlungen im Bereich der Schusswaffenkriminalität betraute Besondere Aufbauorganisation Ferrum soll nun einen möglichen Zusammenhang zwischen beiden Taten aufklären. Im Zuge der Vernehmung des 37-jährigen Ali A. nahmen die ermittelnden Beamten eine erkennungsdienstliche Behandlung vor.
Der Berliner Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, sprach von einer „besorgniserregenden“ Entwicklung. Dass eine Schusswaffenattacke aus einem fahrenden Auto direkt vor einer Polizeistation stattfinde, zeige „eine Dimension, die niemand mehr schönreden kann“. Berlin sei für internationale Banden ein „Biotop, in welchem man mit Waffengewalt Geschäftsfelder neu ausloten kann“. Mit Blick auf aktuelle politische Debatten in der Bundeshauptstadt sagte Weh: „Wer hier von Abrüstung der Polizei spricht, hat den Verstand verloren.“
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„Bitter“: Marathon-Drama in Berlin um Äthiopierin Assefa

Mit schmerzverzerrtem Gesicht humpelte Tigst Assefa über die Ziellinie beim Berlin-Marathon, ehe sie sich völlig entkräftet auf die Knie fallen ließ. Mit Tränen in den Augen suchte die Äthiopierin anschließend Halt bei Lauf-Legende und Trainer Haile Gebrselassie.
Nach einem Drama auf den letzten Metern hatte Assefa den fast schon sicher geglaubten Weltrekord über die magische Distanz von 42,195 Kilometern in der Hauptstadt verpasst.
Bei der Siegerehrung und auch bei der anschließenden Pressekonferenz fehlte die erstplatzierte Assefa wegen einer Sehnenverletzung. Sie wurde nach Angaben der Veranstalter stattdessen zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Trotzdem drittschnellste Zeit der Geschichte

Assefa, die lange Zeit auf Kurs globale Bestmarke lag, lief trotz der Verletzungsprobleme auf dem letzten Teil der Strecke zu einem Streckenrekord von 2:11:04 Stunden – und damit zur drittschnellsten Zeit in der Marathon-Geschichte bei den Frauen.
Nur Assefas Landsfrau Fotyen Tesfay, die vor einem halben Jahr in Barcelona 2:10:51 Stunden lief, und Weltrekordlerin Ruth Chepngetich aus Kenia waren schon einmal schneller. Chepngetich, die 2024 in Chicago nach 2:09:56 Stunden ins Ziel gekommen war, ist derzeit wegen eines positiven Dopingtests gesperrt.
„Es ist schon bitter, aber das ist halt Marathon. Marathon hat seine eigenen Gesetze. Der entscheidet sich wirklich erst im Ziel. Ich denke, bei ihr waren es die Muskeln, die dann zugemacht haben.
Die wird erst in zwei, drei, vier Tagen sich freuen können über ihre Bestzeit“, sagte RTL-Expertin Sabrina Mockenhaupt über das Leiden von Assefa beim größten und bekanntesten Marathon Deutschlands.

Erst sagt Sawe ab, dann das Drama um Assefa

Für die ambitionierten Veranstalter in Berlin war es der nächste bittere Rückschlag. Wenn es nach den Organisatoren gegangen wäre, hätten auf einer der schnellsten Marathon-Strecken der Welt gleich zwei Rekorde geknackt werden sollen. Doch wenige Wochen vor dem Berlin-Marathon musste Weltrekordler Sabastian Sawe bei den Männern verletzungsbedingt absagen.
So ruhten die Hoffnungen auf den insgesamt 14. Weltrekord in der Hauptstadt auf Assefa. „Ich bin sehr gut vorbereitet und will meine Bestzeit unterbieten“, erklärte die nach Angaben des Leichtathletik-Weltverbands 29-Jährige.

Dritter Berlin-Sieg nur Randnotiz

Bei nahezu optimalen Bedingungen in der Hauptstadt lief Assefa angetrieben von mehreren Tempomachern und Zehntausenden Fans an der Strecke von Beginn an ein einsames Rennen bei den Frauen. Die Olympia-Zweite von Paris und WM-Zweite von Tokio ging allerdings etwas langsamer an als Chepngetich bei ihrem Weltrekord in Chicago.
Doch Assefa hielt das Tempo auf der zweiten Hälfte des Marathons konstant hoch. Bei Kilometer 40 lag sie noch klar auf Weltrekord-Kurs. Dann kamen die Schmerzen – und der Traum platzte.
Dass Assefa zum dritten Mal nach 2022 und 2023 in Berlin gewann, konnte sie kaum trösten. Vor drei Jahren war sie in 2:11:53 Stunden Weltrekord gelaufen. Dann nahm Chepngetich ihr die Bestmarke ab.

Auch Pfeiffers deutscher Rekordtraum platzt

Esther Pfeiffer, die den deutschen Rekord von Irina Mikitenko aus dem Jahr 2008 (2:19:19 Stunden) knacken wollte, erlebte ebenfalls einen bitteren Tag. Sie musste beim zweiten Marathon in ihrer Karriere schon nach rund 15 Kilometern aufgeben. „Leider hat der enorme Erwartungsdruck heute seinen Tribut gefordert und sich unter anderem auf den Magen ausgewirkt.
Esther ist das Rekordtempo angelaufen, doch aufgrund des angeschlagenen körperlichen Zustandes ging es dann nicht mehr. Sie wird zurückkommen und hat im Marathon noch viel vor“, sagte ihr Ehemann und Tempomacher Hendrik Pfeiffer.
Beste Deutsche wurde Anna Langerwisch mit einer Zeit von 2:27:31 Stunden. Sie landete auf dem 16. Platz.
Bei den Männern siegte Guye Adola aus Äthiopien in 2:02:50 Stunden. Haftom Welday als bester Deutscher belegte in 2:08:25 Stunden den 16. Rang. Die schnellsten deutschen Marathon-Läufer um Europameister Amanal Petros waren in Berlin nicht am Start. Sie peilen stattdessen einen Start in Frankfurt in gut einem Monat an. (dpa/red)