Das Luftschiff „Norge“ von Roald Amundsen über Ny-Ålesund auf Spitzbergen. - Foto: Nasjonalbiblioteket, Wikimedia Commons | CC BY 2.0
In Kürze:
Am 12. Mai 2026 jährt sich zum 100. Mal der erste Flug über den Nordpol durch den Polarforscher Roald Amundsen.
Mit diesem Erfolg sicherte sich der damals 54-jährige Norweger seinen zweiten Rekord.
Insgesamt benötigte der Mann, dessen Name „der Ruhmvolle“ bedeutet, drei Anläufe: zu Schiff, per Flugzeug und im Luftschiff.
Der Drang nach Abenteuern und Entdeckungen ist eines der Merkmale der Menschheit. Früher wie heute schrecken Neugierige weder vor Fremdem noch vor Extremem zurück und dringen zu Orten vor, an denen niemand zuvor war. Im 19. Jahrhundert fassten Entdecker besonders die Arktis und Antarktis ins Auge.
Schon bald begann ein Wettlauf um die Rekorde. Wer durchquert als Erstes per Schiff die Nordwestpassage oder erreicht die geografischen Erdpole? Und wer überfliegt erstmals das Ewige Eis oder taucht darunter durch?
Ein Mann, der später als bekanntester Polarforscher in die Geschichte einging, nahm erfolgreich an diesem Wettbewerb teil. Sein Name ist Roald Amundsen.
In Norwegen wird der Polarforscher Roald Amundsen als Nationalheld gefeiert.
Der Norweger Roald Engelbregt Gravning Amundsen erblickte im Juli 1872 als Sohn eines wohlhabenden Schiffskapitäns das Licht der Welt. Geprägt von dem Beruf seines Vaters und den Büchern über Entdeckungsreisen entbrannte in dem jungen Amundsen bereits früh die Faszination für Polarforschungen – sehr zum Leidwesen seiner schulischen Leistungen.
Zwar begann er zunächst ein Studium, brach dieses jedoch bald ab, um Matrose zu werden. Gute soziale und finanzielle Absicherungen reichten nicht aus, um seine Leidenschaft für das Ewige Eis aufzuwiegen.
Mit 24 Jahren heuerte er bei dem Belgier Adrien de Gerlache de Gomery (1866–1934) für eine Antarktisexpedition an. Aufgrund seiner guten Kenntnisse wurde Amundsen bald zum Zweiten Offizier und Co-Leiter der Belgica-Expedition erhoben.
Aufnahme des getakelten Dampfschiffs „Belgica“ vor dem antarktischen Eis.
Fortan unternahm Amundsen zahlreiche weitere Expeditionen und veröffentlichte stets Berichte über seine Reisen. Seine Beliebtheit stieg und seine Landsleute feierten ihn als Nationalheld.
Einen Meilenstein erreichte der Norweger im Dezember 1911, als er als erster Mensch den geografischen Südpol erreichte. Doch das Erlebte reichte dem damals 39-Jährigen nicht, und er setzte Kurs auf die Arktis.
Amundsen wusste sich im Ewigen Eis zu orientieren, zu bewegen und zu überleben.
Zwar erreichte die Welt 1909 die umstrittene Nachricht, dass der US-Amerikaner Robert Edwin Peary bereits den Nordpol erobert habe, doch hielt dies Amundsen nicht davon ab, die Arktis selbst zu bereisen. 1920 startete er deshalb seinen ersten Versuch per Schiff, musste diesen jedoch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Da die Luftfahrt zu dieser Zeit enorme Fortschritte machte und Amundsen sie für „die Zukunft des Reisens und Forschens“ hielt, plante er seine nächste Reise mit dem Flugzeug. 1925 startete der Norweger zusammen mit dem US-amerikanischen Piloten Lincoln Ellsworth (1880–1951) seinen zweiten Versuch, die Arktis zu erreichen. Doch auch dieser erste Versuch der Amundsen-Ellsworth-Expedition schlug fehl, da die Flugzeuge 255 Kilometer vor dem Nordpol den Dienst versagten.
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Seinen ersten Versuch, den Nordpol zu überfliegen, startete Roald Amundsen mit dem deutschen Flugboot vom Typ Dornier Wal.
Rund 250 Kilometer vor dem geografischen Nordpol erzwangen technische Defekte eine Notlandung. Das Expeditionsteam soll drei Wochen benötigt haben, um eines der Flugzeuge zu reparieren und es vom Eis freizuschaufeln.
Es heißt „alle guten Dinge sind drei“ und so unternahm Amundsen ein Jahr später erneut einen Anlauf. Dieses Mal sollte die Reise in einem Luftschiff des italienischen Flugpioniers Umberto Nobile (1885–1978) erfolgen.
Amundsen kaufte der italienischen Regierung den fliegenden Giganten „N-1“ ab, benannte es in „Norge“ um und ließ das Luftschiff für seine Expedition umrüsten. Am 10. April 1926 startete Amundsen mit seiner 16-Mann-starken Besatzung das Abenteuer.
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Das Luftschiff „Norge“ bei einem Flug im Jahr 1926.
Datenblatt zum Luftschiff „Norge“, konstruiert von Umberto Nobile.
Foto: kms/Epoch TImes
Von Italien ging es zunächst über England, Oslo und Russland nach Spitzbergen (7. Mai). Kurz vor dem Start am 11. Mai erreichte die Mannschaft die Meldung, dass dem US-Amerikaner Richard Byrd bereits der Überflug über den Nordpol geglückt sei. Diese ist bis heute umstritten, da die Angaben zu seiner Route und zum Wetter Zweifel wecken.
Unbeeindruckt startete Amundsen am 12. Mai 1926 seinen Flug über den geografischen Nordpol. Nach 16 Stunden, 40 Minuten und rund 5.300 Kilometern Luftweg über die Arktis landete das Team erfolgreich in Alaska.
Ein Teil der Besatzung der „Norge“. Auf den Stühlen sitzend v.l.n.r.: Roald Amundsen, Lincoln Ellsworth und Umberto Nobile.
Damit gilt dieser Versuch offiziell als erster Überflug des Nordpols. Roald Amundsen, dessen Name im Nordischen „der Ruhmvolle“ bedeutet, hält damit gleich zwei Rekorde rund um die Pole der Erde.
Steigende Mengen minderwertiger Kleidung belasten Entsorgungssysteme und Sammler zunehmend. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) macht Druck für die Einsetzung eines Textilgesetzes, das Hersteller von Textilien für Entsorgungskosten in Mithaftung nimmt.
Die Altkleidersammlung gerate zunehmend unter Druck, sagte Krischer der „Rheinischen Post“.
Kommunen am Limit
Mehr Mengen, schlechtere Qualität und viele Stücke seien nicht mehr wiederverwendbar. Das bringe vor allem Kommunen und gemeinnützige Sammler an ihre Grenzen.
„Ohne eine Neuordnung der Verantwortung droht das bestehende Sammelsystem wirtschaftlich zu kippen“, sagte Krischer. Die Hersteller müssten hier stärker in die Pflicht genommen werden. Sie seien für die Textilien und auch deren Entsorgung und Recycling mit verantwortlich.
Aktuell trügen vor allem Sammler und Kommunen die Kosten und Risiken. „Das muss sich ändern. Die Hersteller müssen an den Kosten beteiligt werden.“
Fast Fashion als Treiber
Als besonders problematisch gilt „Fast Fashion“: günstig produzierte Kleidung, die Verbraucher rasch wieder entsorgen wollen, die sich vielfach nicht gut fürs Second-Hand-Geschäft eignet und die bei Textilsammlungen in großen Mengen anfällt.
Wie sehr die Mengen an textilen Abfällen angewachsen sind, veranschaulichen Zahlen, die die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Daten aus dem Landesumweltamt nennt.
Demnach haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in NRW im Jahr 2012 noch 16.184 Tonnen Alttextilien getrennt gesammelt. 2024 kamen die Entsorger demnach nach vorläufigen Daten auf 36.145 Tonnen.
Was von karitativen oder gewerblichen Akteuren gesammelt wurde, taucht in dieser Statistik nicht auf.
Das Bundesumweltministerium hat im März ein „Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien“ vorgelegt, das zur Grundlage für ein bundesweites Textilgesetz werden soll. (dts/red)
Dieses Foto zeigt eine Ölraffinerie in der Wüste zwischen Riad und Haradh in Saudi-Arabien am 14. Januar 2025. - Foto: Valery Hache/AFP via Getty Images
In Kürze:
Dem Iran droht ein erzwungener Produktionsstopp in der Ölindustrie.
Dadurch kann es zu langfristigen Schäden an Bohrlöchern, Ölquellen und anderen Ölanlagen kommen.
Trotz des Drucks könnte Teheran den USA trotzdem nicht nachgeben.
Die „Speicheruhr“ tickt: Tanker mit täglich 3,2 Millionen Barrel Rohöl werden von der US-Marine in iranischen Häfen festgehalten.
Die Blockade im Golf von Oman ist ein empfindlicher Druckpunkt. Sie ist Teil einer Strategie, Teheran monatlich rund 13 Milliarden US-Dollar an Einnahmen zu entziehen und die iranische Erdölindustrie lahmzulegen, indem das Land gezwungen wird, die Förderung einzustellen, sobald die Lagerkapazitäten erschöpft sind, weil das Öl nicht mehr verschifft werden kann.
Seit US-Präsident Donald Trump am 13. April die Blockade verhängte, werden täglich mindestens 1,5 Millionen Barrel iranischen Öls eingelagert, da es keinen Abnehmer und keinen Transportweg gibt.
Speicheruhr tickt: Iran vor drohender Kapazitätsgrenze
Diese Mengen summieren sich rasch. Nach übereinstimmenden Schätzungen der Branche, darunter der britischen Firma Energy Aspects, waren Ende April bereits bis zu 68 Millionen Barrel der maximalen iranischen Lagerkapazität von 122 Millionen Barrel belegt. Damit verblieb nur noch Platz für weitere 20 bis 30 Millionen Barrel.
Um zu berechnen, wann die Speicher vollständig gefüllt sein werden, sind Zeit und Raum die entscheidenden Faktoren. Die Antwort liefert die sogenannte Storage Clock – die Speicheruhr. Ihre zentrale Konstante lautet: Je mehr Zeit vergeht, desto weniger Lagerraum bleibt.
Zu den Analysten, die Ende April Berechnungen zur Speicheruhr anstellten, gehörten Experten von Kpler und JPMorgan Chase. Sie prognostizierten, dass dem Iran innerhalb von 15 bis 22 Tagen – also zwischen Mitte und Ende Mai – Zeit und Lagerkapazität ausgehen würden, falls kein Öl mehr exportiert werden kann.
„Der Iran wird in einen lagerbedingten Stilllegungszyklus gedrängt“, schrieb Analyst Homayoun Falakshahi in einer Kpler-Analyse vom 29. April. „Der Iran steht vor unmittelbar bevorstehenden erzwungenen Stilllegungen, wobei die Lagerkapazitäten voraussichtlich innerhalb von etwa 20 bis 24 Tagen erschöpft sein werden. Dies dürfte rasche Produktionskürzungen auslösen.“
Energy Aspects prognostizierte Ende April, dass es bis zu sieben Wochen – also etwa bis Mitte Juni – dauern könnte, bis die Blockade zu Produktionsdrosselungen und Stilllegungen führt.
Der unter gambischer Flagge fahrende Tanker „Bili“ liegt am 2. Mai 2026 in der Straße von Hormus vor Bandar Abbas im Süden des Iran vor Anker.
Foto: Amirhossein Khorgooei/ISNA/AFP via Getty Images
Zentrale Rolle der Insel Charg im iranischen Energiesystem
Der Iran verfügt über vier Öl- und Gasförderregionen.
Die Felder von Chuzestan sind seit den 1960er-Jahren in Betrieb und fördern etwa 2,2 Millionen Barrel pro Tag.
West-Karoun an der irakischen Grenze fördert 500.000 Barrel pro Tag.
Die Provinzen Fars und Buschehr am Persischen Golf fördern hauptsächlich Offshore-Erdgas. Dazu gehört South Pars, der iranische Teil des North Field in Katar – das größte Gasfeld der Welt.
Die vierte Region sind die Ölfelder des Iran am Persischen Golf, wobei etwa 65 Prozent des Öls aus drei Feldern im Bezirk Charg stammen.
Alle Straßen, Eisenbahnstrecken und Pipelines sowie praktisch alle aus den iranischen Öl- und Gasfeldern geförderten Kohlenwasserstoffe gelangen zur Insel Charg, einem 8 Quadratmeilen großen Korallenriff 300 Meilen nördlich der Straße von Hormus.
Hier sind mehr als 25 Prozent der iranischen Lagerkapazitäten untergebracht. 90 Prozent des für den Export bestimmten Öls aus Teheran werden von Terminals auf Charg in Supertanker gepumpt, bis zu zehn gleichzeitig.
Das Foto vom 12. März 2017 zeigt eine Ölförderanlage auf der Insel Charg am Ufer des Golfs.
Foto: Atta Kenare/AFP via Getty Images
Enges Exportnetz und eingeschränkte Ausweichrouten
Am 20. April, eine Woche nach der Verhängung der US-Seeblockade, waren die Öllager auf der Insel Charg zu 74 Prozent gefüllt, analysierte Antoine Halff, Fellow am Center on Global Energy Policy, am 28. April.
Vier von fünf Irans weiteren exportfähigen Häfen – die Inseln Sirri und Lavan, Saroosh und Assaluyeh nahe Buschehr – liegen im Persischen Golf. Lediglich Jask liegt südlich der Meerenge. Schiffe können das neu erbaute Terminal von Jask am Golf von Oman nicht nutzen, während die US-Marine in der Nähe patrouilliert.
Grenzüberschreitende Pipelines für Rohöl hat der Iran nur zu Kasachstan und Turkmenistan. Erdgas über Pipelines exportiert der Iran in die Türkei, den Irak und nach Armenien.
Laut dem Sprecher der Iran Oil Exporters Union, Hamid Hosseini, erwäge der Iran auch den Öltransport per Zug auf einer neu gebauten Eisenbahnstrecke nach Yiwu und Xi’an in China. Die Kapazitäten dafür sind jedoch begrenzt.
15. Februar 2016: Ein Container des ersten Zuges, der China und den Iran verbindet, im Teheraner Hauptbahnhof. Der Zug beförderte 32 Container mit Handelsgütern aus der östlichen Provinz Zhejiang nach Kasachstan und Turkmenistan und fuhr dann über Sarakhs in den Iran.
Foto: Stringer/AFP via Getty Images
Blockade trifft Iran im Gegenzug selbst
Solange die US-Marine ihre Blockade nicht aufhebt, kann der Iran kein Öl und Gas aus dem Land transportieren.
Damit ist Teheran in derselben Lage, die es seinen Nachbarn in den Golfstaaten seit Anfang März auferlegt hat, indem es die Straße von Hormus bedroht, den Handel im Golf zum Erliegen bringt, Häfen und Infrastruktur durch Drohnen- und Raketenangriffe beschädigt und schätzungsweise 20.000 Seeleute auf Schiffen festsetzt, die auf der „arabischen Seite“ des Golfs in einer Art Schwebezustand vor Anker liegen.
„Als der Iran erstmals den Tankerverkehr in der Straße von Hormus unterbrach, drosselten jene arabischen Produzenten, die über die geringste Lagerkapazität und keine Exportalternative verfügten, rasch ihre Produktion“, sagte Halff. „Da die Vereinigten Staaten nun den Schiffsverkehr von und zu iranischen Häfen einschränken, steht Teheran vor dem gleichen Dilemma.“
Antoine Halff, Programmdirektor für globale Ölmärkte am Center on Global Energy Policy der Columbia University, am 19. Januar 2016 im Senatsbüro auf dem Capitol Hill in Washington, D.C.
Foto: Chip Somodevilla/Getty Images
Belastungen durch Stilllegungen
Wenn die Speicheruhr abläuft, müssen Bohrlöcher verschlossen oder stillgelegt, Bohrinseln demontiert, Feldnetze abgeschaltet und Raffinerien geschlossen werden sowie Personal und Maschinen pausieren. Die Wiederherstellung der Produktionskapazität auf das Niveau vor der Abschaltung kann Wochen oder sogar Monate dauern.
Je länger Öl- und Gasinfrastruktur stillgelegt und nur minimal besetzt ist, desto höher sind strukturelle Schäden und, wie US-Präsident Trump anmerkte, desto anfälliger ist sie auch dafür, aufgrund von nicht abgelassenem Druck zu „explodieren“.
Robin Mills, Fellow am Center on Global Energy Policy, schreibt zudem: „Langfristige Stilllegungen könnten zu Korrosion von Bohrlöchern und Pipelines, zur Ablagerung von Sand und Schutt im Bohrloch oder in den Pumpen oder zur mechanischen Verformung der Bohrlöcher führen. […] Eine sorgfältige technische Planung von Abschaltungen und Wiederanläufen […] kann die meisten dieser Probleme beheben.“
Das Risiko langfristiger Schäden wird durch das im Iran geförderte „Wachs“-Öl verstärkt, ein schweres Rohöl, das zum Verfestigen neigt und Bohrlöcher sowie Pipelines verstopfen kann, wenn es nicht fließt.
Eine dichte Rauch- und Feuerwolke steigt über einer Ölraffinerie im Süden Teherans auf, nachdem diese bei einem nächtlichen israelischen Angriff am 15. Juni 2025 getroffen wurde.
Foto: Atta Kenare/AFP via Getty Images
Risiko dauerhafter Schäden durch Stilllegungen
Eine weitere potenzielle Gefahr für stillgelegte Bohrlöcher ist das „Water Coning“. „Wenn reife Ölquellen stillgelegt werden, strömt Grundwasser ein – ein Vorgang, der als ‚Water Coning‘ bezeichnet wird“, schrieb Miad Maleki, Senior Fellow der Foundation for Defense of Democracies und früherer Manager im US-Finanzministerium, auf X. „Öltropfen werden dadurch dauerhaft in den Poren des Gesteins eingeschlossen. Dieses Öl kann niemals wiedergewonnen werden.“
Maleki weiter: „Erzwungene Stilllegungen könnten 300.000 bis 500.000 Barrel Förderkapazität pro Tag dauerhaft zerstören. Das sind [9 bis 15 Milliarden Dollar pro Jahr] Einnahmen, die für immer verloren sind.“
Das Risiko einer „Wertminderung durch längere Stilllegungen […] ist real, aber stark feldspezifisch“, schrieb der iranische Unternehmer Siamak Namazi in einer Analyse des Middle East Institute vom 29. April. Namazi war vor seiner Freilassung im Jahr 2023 acht Jahre lang im Iran inhaftiert.
Die größte Befürchtung des Iran bei der Wiederinbetriebnahme nach einem Stillstand sei nicht, dass er „plötzlich die Fähigkeit verlieren würde, Öl zu fördern“, sagte Namazi, „sondern dass einige Felder langsamer, mit geringerer Fördermenge oder mit dauerhaften Einbußen bei der Produktionskapazität wieder in Betrieb genommen werden könnten“.
Namazi erklärte: „Mit anderen Worten: Der Schaden wäre wahrscheinlich teilweise, ungleichmäßig und kostspielig – aber nicht total.“
Ein widerstandsfähiger Gegner
Mehrere Analysten, darunter Falakshahi, warnten, dass die Islamische Republik selbst in einem „Zustand des Zusammenbruchs“ den Forderungen der USA ohne Zugeständnisse wahrscheinlich nicht nachgeben werde. Die National Iranian Oil Co. in Teheran verfüge „über fundierte Erfahrungen“, da sie unter anderem ein halbes Jahrhundert Sanktionen, den Iran-Irak-Krieg und die COVID-19-bedingte Einstellung des Schiffsverkehrs überstanden habe.
Viele Schiffe stecken in der Straße von Hormus fest, wie eine Website zur Schiffsverfolgung am 4. Mai 2026 zeigt.
Foto: AFP via Getty Images
Die abwechselnde Stilllegung einzelner Bohrlöcher anstelle einer vollständigen Stilllegung ganzer Felder gehört zu den Maßnahmen, mit denen der Iran in der Vergangenheit vollständige Stilllegungen vermieden hat. Laut zahlreichen Medienberichten lagern Iraner Öl in alten Tankern und in „Notlagern“ – in allem und überall, wo es möglich ist.
Antoine Halff sagte, es gebe wahrscheinlich unterschätzte Lagerkapazitäten an Land, eingebettet in eine „strukturell lange Lagerkapazität im Verhältnis zum Export“, womit große Entfernungen vom Bohrloch zum Hafen in Zentral- und Südchina gemeint seien.
„Der Druck auf Teheran ist real“, sagte Namazi und warnte zugleich, dass der Iran nach seinen eigenen Regeln handle. „Produktionsausfälle, die auf einem Tabellenblatt entscheidend erscheinen, könnten in der Kalkulation des Regimes weniger Gewicht haben, als viele westliche Analysten annehmen.“
Politische Logik statt wirtschaftlicher Druck
Seit 1979 habe die Islamische Republik „Überleben, Zwangsmittel, ideologische Verpflichtungen und interne Kontrolle über wirtschaftliches Wohlergehen gestellt“, so Namazi. „Das Land hat Sanktionen, Isolation, Inflation, Kapitalflucht und tiefgreifende wirtschaftliche Schäden in Kauf genommen, wenn die Führung diese Kosten strategischen Zugeständnissen vorzog.“
„Countdowns“ seien „gefährlich“. Er warnte davor, „einen noch schwerwiegenderen analytischen Fehler zu begehen, indem man annimmt, die Islamische Republik wäge Kosten so ab, wie es ein normaler, wirtschaftlich denkender Staat tun würde“.
„Die Aussicht auf den Verlust von Ölförderkapazitäten wird die derzeitigen Entscheidungsträger in Teheran höchstwahrscheinlich nicht davon überzeugen, den amerikanischen Forderungen nachzugeben“, sagte er.
Die freigelassenen US-Bürger Siamak Namazi (r.), Morad Tahbaz und Emad Shargi steigen am 19. September 2023 am Davison Army Airfield in Fort Belvoir, Virginia, aus einem Flugzeug.
Foto: Jonathan Ernst/POOL/AFP via Getty Images
Politische Geduld entscheidend
Die Pattsituation in der Meerenge hat die Energiekosten weltweit und auch in den USA in die Höhe getrieben. Da die US-Zwischenwahlen im November 2026, bei denen knappe republikanische Mehrheiten gefährdet sind, näher rücken, meinen Analysten, dass der Iran davon ausgehe, einen ungeduldigen Trump aussitzen zu können.
„Teheran könnte auch darauf setzen, dass seine Leidensgrenze die seiner Rivalen und einer ölabhängigen Weltwirtschaft übersteigt, dass andere lange vor ihm nach Entlastung suchen werden, bevor es selbst einen Kompromiss macht“, sagte Namazi.
Die arabische Seite des Golfs
Vor dem Krieg produzierten die Golfstaaten rund 20 Millionen Barrel pro Tag. Goldman Sachs schätzte am 24. April die Rohölproduktion am Golf auf 57 Prozent davon. An jenem Tag fielen rund 14,5 Millionen Barrel in Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Kuwait, Katar und Bahrain aus.
Die U.S. Energy Information Agency erwartet, dass die Exporte aus dem Golf unter 9 Millionen Barrel pro Tag sinken könnten, sollte sich die Pattsituation über Mitte Mai hinaus hinziehen. Die Hälfte davon würde über die Ost-West-Pipeline Saudi-Arabiens nach Yanbu am Roten Meer exportiert.
Die iranische Kontrolle über die Straße von Hormus hat den Export der Golfstaaten lahmgelegt. Zudem stoppten Teherans Raketen- und Drohnenangriffe auf „die arabische Seite des Golfs“ dort die Produktion und verursachten Schäden in Milliardenhöhe, deren Behebung Monate benötigen wird, um die Vorkriegsproduktion wiederherzustellen.
Ein Raketenangriff am 18. März zerstörte beispielsweise die Pearl-Anlage in der Industriestadt Ras Laffan in Katar, in der Erdgas für den Transport verflüssigt wird. Saad al-Kaabi, CEO von QatarEnergy, sagte, der Wiederaufbau werde bis zu fünf Jahren dauern.
Saad Sherida al-Kaabi (r), Energieminister und CEO von QatarEnergy, und Claudio Descalzi, CEO des italienischen Öl- und Gaskonzerns ENI, am 19. Juni 2022 in Doha.
Foto: Karim Jaafar/AFP via Getty Images
Folgen für Vertrauen und Stabilität
Zudem gibt es Spannungen zwischen den Emiraten und Saudi-Arabien, die schon längere Zeit unter der Oberfläche schwelen, wie Amena Bakr, Leiterin für Energie im Nahen Osten und OPEC+-Einblicke bei Kpler, sagte. Dass die VAE zum 1. Mai aus der OPEC+ ausgetreten seien, sei eine Folge davon.
„Wir haben emiratische Vertreter öffentlich sagen hören, sie hätten das Gefühl, dass einige arabische Staaten nicht genug für sie getan hätten, als sie vom Iran angegriffen wurden“, sagte sie. „Wie Sie wissen, richtete sich der Angriff des Iran noch stärker gegen die VAE als gegen Israel.“
William Reinsch, Scholl-Emeritus am Center for Strategic and International Studies in Washington, schrieb in einer Analyse vom 22. April, der Krieg habe „die Fragilität der kleineren Länder am Persischen Golf offenbart“.
Die Golfstaaten hätten „Jahrzehnte damit verbracht, die Welt davon zu überzeugen, dass sie sichere und verlässliche Standorte für ausländische Investitionen, Produktion, Tourismus und Transit sind“, sagte William Reinsch. „Der Krieg hat diese Illusion zerstört. Während die Infrastruktur wieder aufgebaut werden kann und wird, wird es deutlich schwieriger sein, das Vertrauen von Investoren und Besuchern zurückzugewinnen. Menschen und Kapital werden sich zunehmend nach anderen Regionen orientieren.“
Am 28. Mai 2025 vor dem Hauptsitz der OPEC in Wien.
Das chinesische Schiff „Yi Peng 3“ soll in eine Unterseekabelsabotage involviert gewesen sein. - Foto: MIKKEL BERG PEDERSEN/Ritzau Scanpix/AFP via Getty Images
In Kürze:
Donald Trump reist am 13. Mai erstmals seit 2017 wieder nach China.
Experten warnen vor gezielten Sabotageakten Chinas gegen Unterseekabel.
Rund 99 Prozent des weltweiten Datenverkehrs laufen über diese Infrastruktur.
Taiwan registrierte in den vergangenen Jahren etwa 30 Vorfälle mit beschädigten Unterseekabeln.
Am Mittwoch, 13. Mai, reist US-Präsident Donald Trump erstmals seit November 2017 wieder nach China. Es ist zugleich der erste Besuch eines US-Präsidenten im Land seit mehr als acht Jahren. Joe Biden hatte zwar Xi Jinping 2023 in den USA empfangen und 2024 am Rande des APEC-Gipfels in Peru getroffen, das Land selbst jedoch nicht besucht.
Neben dem Irankrieg, der den ursprünglich geplanten Trump-Besuch verschoben hat, und dem Zollstreit könnten auch sicherheitspolitische Fragen auf der Agenda stehen. Experten zufolge dürfte dabei auch hybride Kriegsführung ein Thema sein, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Vorfälle mutmaßlicher Sabotageakte gegen Verbündete der USA.
Zentrale Bedeutung von Unterwasserkabeln für die Weltwirtschaft
Der Chefstratege des Verteidigungs-Start-ups, Andrew Badger, sprach mit „Fox News“ über dieses Thema. Er wies darauf hin, dass rund 99 Prozent des weltweiten Datenverkehrs über Unterseekabel laufen. Allein der Wert der Finanztransaktionen, die über diese abgewickelt werden, summiert sich auf etwa 10 Billionen US-Dollar pro Tag. Die Kabel seien essenziell für Internetkommunikation, Banken- und Finanzsysteme, Energiehandel, militärische Kommunikation und die KI- und Cloud-Infrastruktur. Damit würden die Kabel zum „Nervensystem“ moderner Staaten.
Badger nannte China und – im europäischen Raum – Russland als Akteure, die deutlich mehr in Sabotage westlicher Unterwasserinfrastruktur investierten als der Westen in deren Schutz. Der Analyst sprach von „hybrider Kriegsführung“ unterhalb der Schwelle eines offenen Krieges.
Ein koordinierter Angriff könnte massive wirtschaftliche Schäden verursachen. Der Zahlungsverkehr könnte massiv gestört werden. Ein Angriff könnte die Kommunikationssysteme inklusive des Internets lahmlegen und politische Instabilität auslösen.
Einfluss auf öffentliche Meinung im Taiwan-Konflikt
Im Fall eines chinesischen Angriffs auf Taiwan könnte die Sabotage von Kabeln auch zum Druckmittel gegen die USA werden. Immerhin wäre Washington verpflichtet, dem Verbündeten zu Hilfe zu kommen.
Die Zerstörung amerikanischer Unterseekabel würde zwar keinen militärischen Sieg bewirken, könnte jedoch die Wirtschaft und den Alltag in den USA erheblich beeinträchtigen. Ein solcher Eingriff hätte das Potenzial, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und die Unterstützung für eine militärische Verteidigung Taiwans deutlich zu schwächen.
Bereits heute zeigen sich ähnliche Effekte. Spürbare wirtschaftliche Nebenwirkungen, etwa steigende Treibstoffpreise, können die Zustimmung in der US-Bevölkerung zu militärischen Einsätzen, etwa im Zusammenhang mit dem Konflikt im Iran, merklich reduzieren.
Taiwan galt schon in der Vergangenheit als besonders exponiertes Ziel von Sabotageaktionen an Unterwasserkabeln. Allein in den vergangenen Jahren registrierte die Insel etwa 30 Zwischenfälle dieser Art. Im Jahr 2023 kam es zu einer Beschädigung der Hauptkabel zu den Matsu-Inseln. Die Folge war ein 50-tägiger Kommunikationsausfall für deren etwa 13.000 Bewohner.
Verdacht auf gezielte Kabelsabotage vor Taiwan
Erst im Februar 2025 sollen die chinesischen Schiffe „Shunxing 39“ und „Hong Tai 58“ gezielt Unterseekabel vor Taiwan beschädigt haben. Dabei sollen die Schiffe ihre Anker über mehrere Kilometer über den Meeresboden gezogen und die Kabel mutmaßlich absichtlich zerstört haben. Offiziell wurde von einem „Navigationsfehler“ gesprochen, die Positions- und Zeitdaten deuten jedoch auf ein anderes Vorgehen hin.
China soll für solche Operationen unter anderem die maritime Einheit PAFMM einsetzen. Diese tritt formal als Fischereiflotte auf, steht jedoch in enger Verbindung zum Militär.
Zudem wird berichtet, dass in China ein Tiefseesystem entwickelt wurde, das Unterseekabel in bis zu 3.500 Metern Tiefe durchtrennen kann. Es soll auf einem elektrohydrostatischen Aktuator basieren und vor allem für Angriffe auf Untersee-Infrastruktur gedacht sein.
Die bisherigen Schutzmaßnahmen westlicher Staaten gelten als unzureichend, insbesondere angesichts der wachsenden Bedeutung von KI, Cloud-Infrastruktur und globalen Datenströmen. Die Straße von Taiwan bleibt dabei ein strategischer Knotenpunkt für Daten- und Halbleiterverkehr.
Reparaturen können mehrere Monate dauern – nur wenige Spezialschiffe
Die realistischen Verteidigungsoptionen gelten als überschaubar. Kriegsschiffe sind teuer und nur bedingt geeignet, verdeckte Sabotage zu verhindern. Küstenwachen sind häufig personell überlastet und können Tausende Kilometer Kabeltrassen nicht dauerhaft überwachen.
Als möglicher Ansatz gelten autonome Unterwasserdrohnen, die verdächtige Aktivitäten erkennen, melden und im Ernstfall Antriebe blockieren könnten. Dabei würden sich etwa Aramidfasern in den Propellern von Schiffen verfangen und sie so stoppen, ohne sie ernsthaft zu beschädigen oder Personen zu gefährden, mit dem Ziel, Eskalationen zu vermeiden.
Weltweit stehen derzeit weniger als 60 Spezialschiffe zur Reparatur von Unterseekabeln zur Verfügung. Reparaturen dauern oft Monate, während einzelne Sabotageakte bereits Kosten von über 1 Million US-Dollar verursachen können. Hinzu kommen milliardenschwere wirtschaftliche Verluste durch Kommunikationsausfälle. Prävention gilt daher als deutlich kostengünstiger als die Behebung von Schäden.
Interesse an Prävention – und Gefahr der Eskalation
Andererseits könnten Abwehrmaßnahmen wie der Einsatz von Drohnen von China und Russland als aggressive Handlung interpretiert werden. Dies könnte dazu führen, dass betroffene Staaten verstärkt auf militärische Eskorten setzen – mit entsprechend erhöhtem Eskalationsrisiko.
Zudem wären technische Gegenmaßnahmen zu erwarten, ebenso wie das Risiko von Fehlalarmen, die im ungünstigen Fall auch zivile Schiffe betreffen könnten.
Deshalb bedürfe es laut dem geostrategischen Analysten Franciszek Kopczewski klarer Einsatzregeln, durchgängiger Videoaufzeichnungen, rechtlicher Absicherung sowie geeigneter Entschädigungsmechanismen bei Fehlern. So lasse sich Sabotage eindämmen, ohne das Eskalationsrisiko zusätzlich zu erhöhen.
Blick über Leipzig, fotografiert vom Turm des Neuen Rathauses. Unten im Bild: der Wilhelm-Leuschner-Platz. - Foto: Pressefoto/Stadt Leipzig/ph
In Kürze:
Fachleute und Politiker einig: Einen hundertprozentigen Schutz kann es in Innenstädten nicht geben.
Dortmunder Architekturhistoriker warnt vor Gestaltung von Städten als „Hochsicherheitstrakt“.
Berliner Soziologe empfiehlt möglichst wenig Raum für Autos in den Städten.
Leipziger OB Jung ließ die Tatort-Fußgängerstraße vom 4. Mai mittlerweile mit Pollern abriegeln.
Nach der tödlichen Amokfahrt eines anscheinend psychisch erkrankten 33-jährigen Haustechnikers und Boxtrainers in Leipzig wird wieder vermehrt die Frage gestellt, wie man die deutschen Innenstädte sicherer machen kann.
Denn der Tatverdächtige konnte offenbar in die Fußgängerzone einfahren, ohne auf Hindernisse wie Poller zu treffen.
Architekturhistoriker empfiehlt Verzicht auf breite und gerade Schnellstraßen
Für Wolfgang Sonne, den Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte und Theorie der Architektur an der TU Dortmund, könnte man die Sicherheit in den Innenstädten erhöhen, indem man primär auf mehrspurige, schnurgerade oder bogenförmige Schnellstraßen im Stadtkern verzichten würde.
Diese würden nämlich häufig zu überhöhter Geschwindigkeit einladen, erklärte Sonne gegenüber Epoch Times. Durch engere Straßen, auch mit Gegenverkehr, Parkbuchten und Bürgersteige könne man das Tempo eines Fahrzeugs dagegen ganz natürlich einschränken.
Optimal seien deshalb fußgängerfreundliche, leicht gewundene Straßenzüge mit einem abwechslungsreichen Stadtszenario, in dem Menschen arbeiten, schlendern oder einen Kaffee trinken könnten. Das erhöhe zugleich die Qualität des öffentlichen Raums. Nach einem „Hochsicherheitstrakt“ dürfe es in den Städten nämlich keinesfalls aussehen, so Sonne.
Er empfiehlt eine vielfältige Mischung aus Plätzen, Straßen, Bürgersteigen sowie „einem Poller hier und da“, auch unter dem Gesichtspunkt der „sozialen Überwachung“.
Sonne riet allerdings, „das Leben nicht immer bloß am Worst-Case-Szenario auszurichten“, zumal es eine „völlige Sicherheit“ in Städten gar nicht geben könne.
„Wenn wir unser gesamtes Stadtleben dem glücklicherweise sehr seltenen Fall einer Amokfahrt unterwerfen, dann haben wir natürlich keine sinnvoll nutzbaren Stadträume mehr“, erklärte der Architekturhistoriker. Nur noch „verschlängelte Straßenführungen oder allzu verrückte Maßnahmen, wo alles auf Sicherheit ausgelegt ist – das kann’s auch nicht sein“.
Soziologe: Am besten ganz auf das Auto verzichten
„Grundsätzlich kann sich eine offene und plurale Gesellschaft nicht vor Anschlägen schützen“, erklärte auch Andreas Knie, der Leiter der Forschungsgruppe Digitale Mobilität und soziale Differenzierung am Wissenschaftszentrum Berlin, auf Anfrage von Epoch Times. Der Soziologe vertritt allerdings die Meinung, dass das Thema Auto in Deutschland generell „auf eine neue Grundlage gestellt werden“ müsse:
„Wir haben dem privaten Fahrzeug zu lange viel zu viel öffentlichen Raum geschenkt. Den brauchen wir jetzt für andere Dinge: Wir müssen die Städte revitalisieren und klimaresilient machen. Am Ende sind diese Städte dann auch sicherer.“
Deutschland habe in diesem Punkt gegenüber seinen Nachbarländern einen großen Nachholbedarf, meinte Knie. „Die Kommunen sollten hier mutiger sein, denn unsere Forschungen zeigen, dass die Menschen mehrheitlich diese Neuausrichtung begrüßen würden“, riet er.
Stadtsicherheitsexperte: Mehr Maßnahmen nicht wünschenswert
Thomas Sakschewski, Professor für Veranstaltungsmanagement an der Berliner Hochschule für Technik, schließt eine „hundertprozentige Sicherheit“ in Innenstädten ebenfalls aus.
So etwas sei „weder baulich noch politisch überhaupt tragbar“, erklärte er im „Mitteldeutschen Rundfunk“, weil so etwas „eine massive Maßnahme von Zufahrtsbarrieren, Sicherheitskontrollen et cetera“ bedeuten würde.
Solche Maßnahmen seien angesichts der „doch geringen Anzahl von Taten eigentlich weder wirtschaftlich noch politisch noch gesellschaftlich wünschenswert“, so schlimm ein Ereignis wie jenes von Leipzig im Einzelfall auch sein mag.
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte im Rahmen seiner Kranzniederlegung am Ort des Geschehens vor falschen Erwartungen an absolute Sicherheit in Innenstädten gewarnt. „Es hätte jede andere Stelle sein können. Das ist eben auch eine bittere Erkenntnis.“
Die Gewerkschaft der Polizei, ein Teil des DGB, ließ einen Fragenkatalog unbeantwortet.
Stadt Leipzig installiert Poller am Tatort
Ein Sprecher der Stadt Leipzig betonte auf Anfrage von Epoch Times, dass es „außerhalb von Großveranstaltungen“ in den vergangenen Jahren niemals einen Anlass gegeben habe, „die Innenstadt vollständig und im Sinne von mit Kfz nicht überwindbaren Sicherheitssperren abzuriegeln“. Dies sei wegen der „notwendigen Befahrbarkeit mit Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, dem Lieferverkehr, Rettungsdiensten, Handwerkerfahrten und der Erreichbarkeit privater Tiefgaragen und Stellplätze weder zweckmäßig noch umsetzbar“.
Der Pressesprecher verwies darauf, dass Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) dafür gesorgt habe, dass zwei Tage nach dem Ereignis „kurzfristig eine Zufahrtssperre in Form fester Elemente“ an der Einfahrtstelle Grimmaische Straße/Augustusplatz aufgebaut worden sei.
Man habe Fahrzeugpoller vom System Oktablock eingesetzt. Die Stadt habe beschlossen, die Sperre zunächst auf unbegrenzte Zeit stehen zu lassen.
Die betroffene Einkaufsstraße ist für Passanten inzwischen wieder frei.
Sicherheitskonzept wird überdacht
Ferner habe die Stadtverwaltung entschieden, „das gesamte bisher für Großveranstaltungen geltende Sicherheitskonzept Innenstadt in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden noch einmal auf den Prüfstand zu stellen“, bestätigte der Sprecher eine Ankündigung des Oberbürgermeisters vom 5. Mai. Wann mit einem überarbeiteten Konzept zu rechnen sei, könne die Stadt bislang nicht sagen.
Leipzig setze seit den 1990er-Jahren das Konzept einer „autoarmen“ Innenstadt um, so der Sprecher weiter. Der von einem Ring umgebene Innenstadtbereich könne mit Kraftfahrzeugen schon lange nur an bestimmten Stellen befahren werden, die in der Nähe zu Tiefgaragen lägen.
An einigen Stellen gebe es ebenfalls schon länger Poller. Dort aber, „wo Fußgängerzonen, mit durchgehendem Belag ausgestattet, unmittelbar als solche erkennbar“ seien, habe man Absperrungen bislang nicht für notwendig gehalten. Immerhin seien „Fußgängerzonen auch so respektiert und nicht durchfahren“ worden.
Jeffrey K. hatte Tat angedeutet
Am Nachmittag des 4. Mai war Jeffrey K. mit seinem Auto vom Augustusplatz in die nicht abgesperrte Fußgängerzone Grimmaische Straße gefahren. Dabei kamen zwei ältere Passanten ums Leben. Sechs weitere Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer. Sie sollen inzwischen aber außer Lebensgefahr sein.
Am 7. Mai wurde bekannt, dass K. seine Fahrt im Vorfeld per Chat-Nachricht an seine Frau angedeutet haben soll. Sie lebe von ihm getrennt, wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet. Dem Blatt zufolge soll K. geschrieben haben, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“. Zudem soll K. bereits zuvor damit gedroht haben, andere Mitglieder der Familie zu töten. Die Polizei hat dies gegenüber dem Medium bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte kurz nach der Tat mitgeteilt, dass K. „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt haben könnte. Da er auch weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, sei er in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden.
Das Motiv für seine Fahrt ist weiter unklar. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Beweggrund aus. Nach Informationen des Landessozialministeriums hatte sich K. im April auf eigenen Wunsch in eine psychiatrische Klinik begeben und war Ende des Monats entlassen worden.
Die Ärzte hätten zu diesem Zeitpunkt „keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ erkennen können. Nähere Einzelheiten zu den Gründen für seinen Aufenthalt in der Psychiatrie unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, so das Ministerium.
Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
Vertreter des Mittelstands verlangen steuerliche Entlastungen zur Stärkung von Investitionen und Beschäftigung. (Symbolbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Deutsche Mittelstandsbund, Vertreter von rund 34.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen, fordert die Bundesregierung zu einer Reform der Einkommensteuer auf.
Notwendig seien ein späterer Einstieg in den Spitzensteuersatz und ein angepasster Tarifverlauf, erklärte der Verband am Montag, 11. Mai. Der Mittelstand brauche „mutige und nachhaltige Reformen statt symbolische Maßnahmen ohne wirtschaftliche Wirkung“.
Der Koalitionsausschuss will am Dienstag über die Zukunft der vom Bundesrat gestoppten Entlastungsprämie und mögliche Alternativen beraten. Gesprochen werden dürfte dabei auch über die geplante Reform der Einkommensteuer.
Spitzensteuersatz in der Kritik
Der Mittelstandsbund forderte, die Grenze für den Spitzensteuersatz „deutlich“ anzuheben – aktuell greift er bei knapp 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Alleinstehenden und setze damit zu früh an.
Kleine und mittlere Unternehmen werden als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen über die Einkommensteuer besteuert, wie der Verband betonte.
Die Gewinne würden unmittelbar den Inhabern zugerechnet und unterlägen damit direkt dem progressiven Einkommensteuertarif. Deshalb wirke sich jede Veränderung im Einkommensteuertarif auch unmittelbar auf betriebliche Einkommen aus.
Forderung nach Investitionsanreizen
„Wenn beispielsweise ein Handwerksunternehmen in seiner Region investiert, ausbildet und Arbeitsplätze sichert, darf es nicht noch zusätzlich belastet werden“, erklärte Verbandschef Marc Tenbieg.
In der aktuellen „ökonomisch angespannten Lage“ seien stattdessen Impulse wichtig, die Investitionen erleichtern, Beschäftigung sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken.
Der Spitzensteuersatz beträgt aktuell 42 Prozent. Ab einem Einkommen von rund 278.000 Euro greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent. (afp/red)
Sitzung des Bundeskabinetts. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.
Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist
Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.
Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“
In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.
Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit
Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.
Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme
Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Sitzung des Bundeskabinetts. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.
Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist
Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.
Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“
In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.
Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit
Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.
Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme
Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Die Reform des Heizungsgesetzes kann sich auf die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter auswirken. - Foto: photoschmidt/iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach dem Aus für die 1000-Euro-Prämie konzentriert sich die Bundesregierung nun auf mögliche Alternativen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. „Morgen Abend stecken wir intern die Köpfe zusammen und dann werden wir eine Entscheidung treffen, wie das weitere Vorgehen sein wird“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Am Dienstag kommt der Koalitionsausschuss in Berlin zusammen.
„Unser Ziel als SPD ist es jedenfalls, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten“, fuhr Wiese fort. „Welches Instrument jetzt auf den Tisch kommt, das wird morgen Thema sein.“ Zur Frage nach der 1000-Euro-Prämie, die besonders aus den Ländern teils schon für tot erklärt wurde, sagte er, er nehme die Kritik daran „sehr wohl wahr“, diese habe es auch schon im Vorfeld der Abstimmung gegeben.
Ablehnung der Entlastungsprämie von Länderkammer
Am Freitag hatte die Länderkammer die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen worden war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen. Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Wie es mit dem Plan nun weitergeht, ist offen.
Wiese verwies nun explizit auf die geplante Einkommensteuerreform, die als nächstes angegangen werde. Ausgemacht sei, „dass wir eine Einkommensteuerreform wollen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und gezielt kleine und mittlere Einkommen im Land entlasten soll“. Das sei einer der Punkte, der jetzt umgesetzt werden müsse. „Jetzt werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Details ausbuchstabieren.“
Wichtig sei dabei eine „saubere und solide Gegenfinanzierung“, sagte Wiese im ZDF. „Das geht gar nicht anders bei der aktuell angespannten Haushaltslage und in diesem geopolitischen Umfeld.“ (afp/red)
Die deutschen Passagiere wurden per Konvoi nach Frankfurt gebracht. - Foto: Christoph Reichwein/dpa
Eine nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ausgeflogene Französin ist nach Angaben der Regierung in Paris positiv auf den Erreger getestet worden. Ihr Zustand habe sich in der Nacht verschlechtert und die Tests hätten ein positives Ergebnis gezeigt, sagte die französische Gesundheitsministerin Stéphanie Rist am Montag dem Radiosender France Inter.
Die erkrankte Frau war nach ihrer Ankunft in Paris gemeinsam mit vier anderen Passagieren isoliert worden. Zuvor war bereits ein US-Passagier auf dem Rückflug in die USA positiv auf das Virus getestet worden.
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Vier Passagiere nach Deutschland gebracht
Die vier in die Niederlande ausgeflogenen deutschen Passagiere des von einem Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiffs sind am späten Sonntagabend von Eindhoven aus nach Deutschland gebracht worden.
Am Montagmorgen sollte es weiter von Frankfurt am Main in die jeweiligen Bundesländer nach Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gehen. Die Beförderung werde von den jeweiligen Bundesländern beziehungsweise Kommunen übernommen, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Morgen in Berlin mit. Sie seien alle „vollständig ohne Symptome“, hieß es.
Eine Bestätigung für die geplante Ankunft des sogenannten Sonderisoliertransports in der mehr als 300 Kilometer entfernten Uniklinik Frankfurt gab es bis zum frühen Morgen nicht. Dort sollen die Passagiere zunächst weiter untersucht und beobachtet und anschließend zur Quarantäne in die jeweiligen Bundesländer gebracht werden.
Am Sonntagnachmittag waren die Betroffenen per Evakuierungsflug von der Kanareninsel Teneriffa, wo die „Hondius“ nach mehreren Wochen auf See angelegt hatte, nach Eindhoven in den Niederlanden gebracht worden. Neben Niederländern und Deutschen befanden sich auch Belgier und Griechen an Bord des Schiffs. Alle waren ohne Symptome, wie das spanische Gesundheitsministerium vor dem Abflug mitteilte.
Vom militärischen Teil des Flughafens Eindhoven aus ging es für die Passagiere in einem Fahrzeugkonvoi weiter nach Frankfurt. Der Transport sollte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Einsatzkräften der Feuerwehren Essen und Frankfurt organisiert und begleitet werden.
Einer der deutschen Passagiere soll in die Berliner Charité gebracht werden. Nach Angaben der zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit zeigt die Person bisher keine Symptome und kommt „aus der Region Berlin-Brandenburg“. Eine symptomfreie deutsche Kontaktperson soll in Baden-Württemberg in häusliche Quarantäne gehen. Das teilte das Sozial- und Gesundheitsministerium in Stuttgart am Abend mit.
USA: „Hondius“-Passagier positiv getestet
Ein Passagier von dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ist auf dem Rückflug in die USA positiv auf das Hantavirus getestet worden. „Ein Passagier hat derzeit leichte Symptome und ein weiterer Passagier wurde im PCR-Test leicht positiv auf das Andes-Virus getestet“, teilte das US-Gesundheitsministerium am Sonntag (Ortszeit) mit Blick auf den von Mensch zu Mensch übertragbaren Virusstamm des Hantavirus mit. Beide Passagiere befanden sich den Angaben zufolge in einer Isolierstation des Flugzeugs.
Die 17 US-Passagiere, die an Bord des von einem tödlichen Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiffs „Hondius“ waren und am Sonntag auf der Kanareninsel Teneriffa evakuiert wurden, werden in eine Einrichtung im US-Bundesstaat Nebraska gebracht.
Die Person mit leichten Krankheitssymptomen wird nach Angaben des Ministeriums direkt in eine andere Einrichtung verlegt. Die positiv auf das Virus getestete Person, die bisher keine Symptome hat, wird in einer Isolierstation der Uniklinik von Nebraska untergebracht, wie eine Kliniksprecherin sagte.
Alle anderen Rückkehrer werden nicht zwingend unter Quarantäne gestellt, wie der Chef der US-Gesundheitsbehörde CDC, Jay Bhattacharya, im Sender CNN sagte. „Wir werden sie befragen und ihr Risiko einschätzen, ob sie engen Kontakt zu jemandem hatten, der Symptome zeigte“, sagte Bhattacharya.
Abhängig von der Risikobewertung dürfen die Passagiere dann „in Nebraska bleiben, wenn sie dies wünschen, oder, falls sie nach Hause zurückkehren möchten und ihre häusliche Situation dies zulässt, sicher nach Hause fahren, ohne andere Menschen auf dem Weg dorthin zu gefährden“, sagte Bhattacharya weiter.
Evakuierung unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen
Auf der „Hondius“ waren zuletzt insgesamt 140 bis 150 Reisegäste, Besatzungsmitglieder und begleitende Experten aus 23 Ländern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums war darunter eine mittlere einstellige Zahl von deutschen Staatsangehörigen. Nach Angaben des Schiffsbetreibers Oceanwide waren insgesamt sechs Deutsche an Bord.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wurden die Menschen von der im Hafen von Granadilla vor Anker liegenden „Hondius“ zunächst in kleinen Gruppen an Land gebracht und anschließend mit Bussen zum nahegelegenen Flughafen Tenerife Sur gefahren.
Nach jüngsten Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es sechs bestätigte Hantavirus-Fälle und zwei Verdachtsfälle. Drei dieser acht Personen starben: ein älteres Ehepaar aus den Niederlanden und eine deutsche Frau. Die WHO vermutet, dass die Infektionskette von dem niederländischen Ehepaar ausging, das sich vor der Einschiffung in Argentinien angesteckt haben könnte.
„Hondius“ fährt weiter nach Rotterdam
Die „Hondius“ soll nach Ausschiffung der Menschen mit einem Teil der Crew in Richtung Niederlande steuern, unter deren Flagge sie fährt.
Erst nach der Ankunft im Hafen Rotterdam soll die an Bord gestorbene Deutsche vom Schiff gebracht werden. Auch die Desinfektion des Schiffs wird in den Niederlanden erfolgen. Bis nach Rotterdam wird die „Hondius“ rund fünf Tage unterwegs sein. (dpa/afp/red)
Ein Telekom-Techniker an einem Mobilfunk-Masten - an so einem Standort könnten künftig auch Anti-Drohnen-Sensoren hängen. (Archivbild) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Der Rüstungskonzern Rheinmetall übt den Schulterschluss mit der Deutschen Telekom, um gemeinsam feindliche Drohnen und Cyberangriffe abzuwehren. Ein entsprechendes Entwicklungsvorhaben für einen Drohnen-Schutzschild gaben die beiden Firmen bekannt. Es ist noch in einem frühen Stadium.
Es geht darum, Drohnen frühzeitig zu erkennen und dann durch Störsignale – durch Jammen – oder eigene Abfangdrohnen sowie möglicherweise Laserschüsse aufzuhalten, etwa an Kraftwerken, Industrieanlagen, Brücken und anderer kritischer Infrastruktur. Um Flugabwehr-Geschütze geht es nicht.
Die Telekom soll ihre Kompetenz zu Handynetzen und anderen Digitalanwendungen in das Gemeinschaftsvorhaben einbringen, Rheinmetall ist für Sensorik und Effektoren, also Laser, zuständig.
Firmenchefs haben große Pläne
„Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital“, sagt Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Zur Abwehr brauche es eine Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. „Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
Telekom-Chef Tim Höttges verweist auf die Kompetenz seiner Firma zur Konnektivität, Cloud und Datenanalyse, womit die Drohnenabwehr „auf ein neues Level“ gehievt werde: „Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“
Bislang werden die meisten Drohnen am Himmel über Deutschland per Fernsteuerung von Piloten gesteuert, und zwar über eine Funk-Frequenz, auf Englisch Radio Frequency (RF) genannt. Die Funksignale lassen sich über sogenannte RF-Sensoren erkennen. Die Telekom setzt hierbei passive RF-Sensoren ein, die kein aktives Suchsignal aussenden. Das Gute daran: Wenn man sie an Funkmasten befestigt, stören sie dort Mobilfunktechnik nicht.
Rheinmetall wiederum baut nicht nur selbst Drohnen, sondern hat auch Erfahrung mit der Bekämpfung und dem Abfangen von feindlichen Drohnen. Dabei greift die Firma auch auf spezielle Sensortechnologien zurück. Hierbei geht es nicht nur um den militärischen Einsatz, sondern auch um den Schutz ziviler Bereiche. So hat die Waffenschmiede Ende vergangenen Jahres eine Partnerschaft mit der Hamburger Polizei und dem Hamburger Hafen geschlossen, um Lösungen für mögliche Drohnen-Bedrohungen zu finden.
Telekom feilt am Schutz gegen Handynetz-Drohnen
Deutschlands Handynetze werden besser, die Flächenabdeckung schreitet voran. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, hat aber gewissermaßen eine Nebenwirkung: Drohnen lassen sich inzwischen auch gut über weite Strecken über das Mobilfunknetz steuern – also nicht per Fernbedienung in Sichtweite über die übliche Funk-Frequenz, sondern von überall aus über das Internet.
Das wiederum stellt Firmen und Behörden vor eine neue Herausforderung. Die Telekom erforscht mit der Hamburger Bundeswehr-Universität, wie sich solche Drohnen finden lassen. Hierfür wird das Mobilfunknetz selbst zu einer Art Radar, das bestimmte Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst. Dadurch wiederum sollen die Drohnen frühzeitig erkannt werden. Diese neue Art der Abwehr von Mobilfunk-Drohnen soll ebenfalls in das Gemeinschaftsvorhaben der Telekom und von Rheinmetall einfließen. (dpa/red)
Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird in Deutschland für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen: 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilte.
Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.
Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 Prozent). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 Prozent) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.
Haushalt mit Kindern überdurchschnittlich betroffen
Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 Prozent überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 Prozent unter dem Durchschnitt (11,7 Prozent). Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 Prozent) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 Prozent) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.
Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 Prozent) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 Prozent deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.
Knapper Wohnraum vor allem in Städten
Auch bei der Betrachtung der Bevölkerung nach Alter zeigt sich, dass der Wohnraummangel häufig Kinder und Jugendliche betrifft: Unter Minderjährigen lag der Anteil derjenigen, die in Wohnungen mit zu wenig Zimmern lebten, 2025 bei 19,0 Prozent. Am seltensten waren ältere Menschen ab 65 Jahren (3,1 Prozent) von Überbelegung betroffen.
Die Überbelegungsquoten 2025 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist. So war der Anteil der Menschen in überbelegten Wohnungen in größeren Städten (16,9 Prozent) deutlich höher als in Vororten und kleineren Städten (9,6 Prozent) und dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 Prozent).
Im EU-Durchschnitt lag die Überbelegungsquote laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2025 mit 16,8 Prozent höher als in Deutschland (11,7 Prozent). In Rumänien (40,4 Prozent) und Lettland (38,9 Prozent) lebten anteilig die meisten Menschen in überbelegten Wohnungen, in Zypern (2,2 Prozent) und den Niederlanden (4,1 Prozent) die wenigsten. (dts/red)
US-Präsident Donald Trump verlässt am 11. März 2026 das Weiße Haus. - Foto: Madalina Kilroy/The Epoch Times
In Kürze:
Die USA lehnen die Antwort des Iran auf den US-Friedensvorschlag entschieden ab; Teheran will vor allem über die Beendigung der Kampfhandlungen verhandeln, nicht über das Atomprogramm.
Der Iran knüpft eine Einigung zudem an ein Ende der Kämpfe sowie an die Aufhebung der US-Seeblockade.
Bei einem dauerhaften Friedensschluss und der Aufhebung der Blockade würde der Iran die Straße von Hormus wieder vollständig öffnen.
US-Präsident Donald Trump lehnte am 10. Mai die Antwort des Iran auf den jüngsten US-Friedensvorschlag entschieden ab. „Ich habe gerade die Antwort der sogenannten ‚Vertreter‘ des Iran gelesen. Sie gefällt mir nicht – vollkommen inakzeptabel!“, schrieb Trump am Sonntag auf Truth Social.
Seine Reaktion erfolgte wenige Stunden, nachdem der Iran seine offizielle Antwort eingereicht hatte. Der Vorschlag zielte darauf ab, den am 28. Februar begonnenen Krieg zwischen beiden Ländern dauerhaft zu beenden.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times wandte sich mit der Bitte um eine Stellungnahme an das Weiße Haus, erhielt zunächst jedoch keine unmittelbare Antwort.
Teheran fordert Kontrolle über die Straße von Hormus
Die Islamic Republic News Agency (IRNA) erklärte, die aktuellen Verhandlungen sollten sich ausschließlich auf die Beendigung der Feindseligkeiten in der Region konzentrieren. Andere Themen, darunter das iranische Atomprogramm, sollten erst in späteren Phasen erörtert werden. Laut iranischem Staatsfernsehen konzentriere sich die Antwort Teherans auf ein Ende der Gewalt an allen Fronten – einschließlich israelischer Angriffe auf den Libanon – sowie auf die Sicherung der Schifffahrt im Persischen Golf.
Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Kontrolle der Schifffahrt durch die Straße von Hormus. Das iranische Staatsfernsehen erklärte, die Meerenge stehe seit Beginn des Krieges unter iranischer Kontrolle. Teheran sei jedoch bereit, die Meerenge wieder zu öffnen, falls der Krieg dauerhaft beendet und die Sanktionen sowie die US-Seeblockade aufgehoben würden.
Die erste Phase der Friedensverhandlungen solle sich laut IRNA auf den Schiffsverkehr und die Sanktionen konzentrieren. Gleichzeitig signalisiere der Iran die Bereitschaft, das Atomprogramm des Landes in späteren Gesprächsphasen mit den USA zu erörtern. Pakistan habe zudem einen Waffenstillstand zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten vermittelt, der den fast 40-tägigen Krieg beendet habe, so die staatliche Nachrichtenagentur.
Trump wirft Iran jahrzehntelange Provokationen vor
Donald Trump wandte sich am Sonntag in einem weiteren Beitrag auf Truth Social an den Iran. „Der Iran spielt seit 47 Jahren Spielchen mit den Vereinigten Staaten und dem Rest der Welt (Verzögerung! Verzögerung! Verzögerung!)“, schrieb Trump.
„Seit 47 Jahren halten uns die Iraner hin, lassen uns warten, töten unsere Leute mit ihren Straßenbomben, zerschlagen Proteste und haben kürzlich 42.000 unschuldige, unbewaffnete Demonstranten getötet und lachen über unser nun wieder großartiges Land. Sie werden nicht länger lachen!“
Erster LNG-Tanker aus Katar passiert Straße von Hormus
Die Meldung über die iranische Reaktion folgte auf die Durchfahrt eines katarischen Erdgastankers durch die Straße von Hormus am Sonntag. Es war das erste Mal seit Kriegsbeginn, dass ein katarischer Flüssigerdgastanker die Meerenge passierte. Laut Schifffahrtsdaten befindet sich das Schiff auf dem Weg nach Pakistan.
Die Straße von Hormus zählt zu den weltweit wichtigsten Energierouten: Rund 25 Prozent des globalen Ölhandels werden über den Seeweg durch diese Engstelle abgewickelt.
Dass nach wochenlangen Störungen wieder ein Tanker die Meerenge passieren konnte, könnte darauf hindeuten, dass der Iran die Durchfahrt vorübergehend zulässt. Dies wird als mögliches Signal für erste diplomatische Fortschritte oder zumindest eine kurzfristige Entspannung der Lage gewertet.
Das Vereinigte Königreich gab am 9. Mai bekannt, dass es den Zerstörer HMS Dragon in die Straße von Hormus entsenden werde. Die HMS Dragon befand sich noch im März im östlichen Mittelmeer.
Die Verlegung in den Nahen Osten folgt auf die Entsendung einer Flugzeugträgergruppe durch Frankreich ins Rote Meer. Damit bündeln beide Länder ihre Kräfte, um wichtige Handelsrouten zu schützen.
Großbritannien und Frankreich kündigten zudem für den 12. Mai ein virtuelles Verteidigungsministertreffen zur Lage in der Straße von Hormus an.
Drohnen über Kuwait entdeckt
Der Sprecher des kuwaitischen Verteidigungsministeriums, Brigadegeneral Saud Abdulaziz Al-Otaibi, erklärte, die Streitkräfte hätten in den frühen Morgenstunden mehrere feindliche Drohnen im eigenen Luftraum entdeckt. Die kuwaitische Armee teilte mit, man habe entsprechend den festgelegten Verfahren auf die Drohnen reagiert.
Die Vereinigten Staaten und der Iran halten seit dem 7. April einen fragilen Waffenstillstand ein. Seit dem 13. April setzen die USA zudem eine Blockade iranischer Häfen durch; inzwischen sollen rund 70 Schiffe festliegen.
Bayerischer Landtag (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bayern kann sich im Deutschlandvergleich wirtschaftlich weiter behaupten. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Allerdings können nicht alle süddeutschen Regionen mithalten. „Im jahrzehntelangen Wettlauf um die Wohlstandskrone in Deutschland fällt Baden-Württemberg zurück“, sagte IW-Forscher Hanno Kempermann über das aktuelle Regionalranking.
Während Bayern mit Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik sowie Dienstleistungen breiter aufgestellt sei, müsse Baden-Württemberg „flächendeckend viel stärker mit der Krise in den Branchen Automotive, Maschinenbau und Metallerzeugnisse kämpfen“, so Kempermann.
Deutlich wird dies bei einer Langzeitbetrachtung der alle zwei Jahre veröffentlichten Regionalrankings. Während Baden-Württemberg heute im Vergleich zu 2016 nur noch 19 statt damals 30 Regionen in den Top 100 hat, konnte Bayern seine Dominanz ausbauen. Der Freistaat stellt nun 58 statt 53 Regionen.
14 Indikatoren in drei Bereichen
Zusammen mit Vanessa Hünnemeyer und Johannes Ewald hat Kempermann für alle 400 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland sowohl den wirtschaftlichen Zustand als auch die Aussichten untersucht. Um zu ermitteln, ob eine Region erfolgreich ist, haben die Forscher 14 Indikatoren in den drei Bereichen Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt und Lebensqualität ausgemacht.
Einigen, wie der gemeindlichen Steuerkraft, messen sie in ihrer Auswertung ein höheres Gewicht zu als etwa dem Vorhandensein naturnaher Flächen. Untersucht wurden unter anderem auch Alterung, Ärztedichte, Frauenerwerbstätigkeit oder die private Überschuldung.
Suhl zählt zu schwächsten Regionen
Im Ranking dominieren neben bayerischen Regionen – darunter vor allem der Großraum München – auch das Rhein-Main-Gebiet mit dem Finanzplatz Frankfurt. Laut IW gaben bei letzterem der starke Arbeitsmarkt und eine leistungsfähige Wirtschaft den Ausschlag. Zu den schwächsten Regionen zählt neben mehreren Ruhrgebietsstädten die thüringische Stadt Suhl.
In einem zweiten Teil des Rankings, der die wirtschaftliche Dynamik von Regionen untersucht, sieht das Forscherteam große Fortschritte in bislang weniger starken Städten.
Das brandenburgische Cottbus etwa kann laut den IW-Forschern von einem Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn profitieren, ebenso vom Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz. Im schleswig-holsteinischen Neumünster wiederum sei die Zahl registrierter Straftaten stark gesunken. Im Vorteil sind laut den Forschern Innovationsökosysteme, die regionale Wissenschaft, Wirtschaft und Start-ups verbinden. (dts/red)
Seit acht Jahren fordern Investoren vor Gericht eine Milliarden-Entschädigung für Kursverluste nach dem Dieselskandal. (Archivbild) - Foto: Swen Pförtner/dpa
Investorenprozess – Für Volkswagen vielleicht das letzte Stichwort, das in der Wolfsburger Konzernzentrale nach der Dieselaffäre noch Unruhe auslöst.
Denn mehr als zehn Jahre nach Auffliegen der Abgasmanipulation könnte der Ausgang dieses Verfahrens noch richtig viel Geld kosten. Anleger wollen für Verluste entschädigt werden und verlangen Milliarden. Nach einer langen Pause wird nun am Dienstag und Mittwoch weiter verhandelt.
Worum geht es in dem Prozess?
Aktionäre fordern in dem Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht in diesem Prozess aber nicht um den Betrug selbst. Die entscheidende Frage ist eher: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um die millionenfach manipulierten Dieselmotoren informiert?
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden.
Musterverfahren – Was bedeutet das?
Mit dem Prozess wird kein strafrechtliches Handeln einzelner Personen überprüft. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, bei dem um viel Geld in Form von Schadenersatz gestritten wird. Während sich im Normalfall dabei zwei Parteien gegenüberstehen, erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Ausnahme.
In dem Musterprozess können viele Parallelverfahren für eine einheitliche Entscheidung gebündelt werden. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit rund 3.400 Klageparteien.
Am Ende des Verfahrens am Oberlandesgericht Braunschweig soll es einen Musterentscheid geben. Wenn dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für die Gerichte aller ausgesetzten Verfahren bindend.
Wer streitet eigentlich vor Gericht?
Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE.
Während sich Volkswagen mit Blick auf die vielen Strafprozesse und Hafturteile gegen frühere Konzern-Manager betont unbeteiligt gibt, ist das für dieses Verfahren nicht möglich. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen den Autobauer und die Porsche SE.
Ist das nach so langer Zeit überhaupt noch wichtig?
Von Bedeutung ist der Prozess vor allem, weil es um sehr viel Geld geht. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Nach Einschätzung von Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, ist der Ausgang relevant für VW, weil damit Zahlungen und Vergleiche im Raum stehen, deren finanzielle Rückstellungen die Bilanz belasten.
Die Aufarbeitung der Affäre hat den VW-Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Im schlimmsten Fall würden dem Unternehmen also weitere Milliarden für Investitionen fehlen.
Wie argumentieren die Kläger?
Die Klägerseite meint, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 klar war: Die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß können nicht eingehalten werden. Danach habe VW betrogen – und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien viel zu teuer gekauft.
Das Musterverfahren in Braunschweig hat demnach gezeigt, dass der Vorstand mit dem damaligen Chef Martin Winterkorn ab einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 wusste, dass VW nicht in der Lage war, regelkonforme Dieselfahrzeuge herzustellen.
„Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen“, sagt Klägeranwalt Axel Wegner.
Was entgegnen die Beklagten?
Sie streiten die Vorwürfe ab. In einer Klageerwiderung vor Verfahrensbeginn betonte VW, dass es aus Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gab, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.
„Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben“, sagt ein Konzernsprecher. Fast wortgleich lautet die Einschätzung aus Stuttgart: „Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben“, teilt ein Sprecher von dort mit.
Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich bei VW niemand genötigt, von dieser Sichtweise abzurücken. „Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt“, sagt der Konzernsprecher.
Warum dauert das Verfahren so unendlich lang?
Schon 2020 – nach zwei Jahren Verhandlung – erklärte eine OLG-Sprecherin, dass in dem komplexen und umfangreichen Verfahren kein Ende absehbar sei. Damals sprach sie von rund 5.500 Blatt Akten, zahlreichen Anlagen und 21 Privatgutachten.
2023 verkündete das Gericht, dass es eine Beweisaufnahme durchführen und dafür rund 80 Zeugen hören sowie eine Vielzahl an Dokumenten sichten will. Auf der Zeugenliste fanden sich unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.
Von September 2023 bis September 2025 wurden nach einer Auflistung des Gerichts 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Zu der schwierigen Bewertung der Aussagen kommt, dass einige der eingeplanten Zeugen sich auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht beriefen.
Kommt bald die Entscheidung?
Für die beiden Termine in dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Spannend könnte dabei werden, was der mittlerweile rechtskräftig verurteilte ehemalige Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz aussagt.
Alle Beteiligen erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter, was die Beweisaufnahme bisher erbracht hat und wie es im Prozess weitergehen soll. Der Musterentscheid ist und bleibt aber nicht absehbar. (dpa/red)
AfD-Logo (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im brandenburgischen Zehdenick hat AfD-Kandidat René Stadtkewitz die Bürgermeisterwahl am Sonntag deutlich im ersten Wahlgang gewonnen. In der 13.000-Einwohner-Stadt nördlich von Berlin stimmten 58,4 Prozent der Wähler für Stadtkewitz, auf Platz zwei folgte Stephan von Hundelshausen (FDP) mit 28,6 Prozent.
„Zehdenick ist ein Vorgeschmack auf das, was in Brandenburg noch kommen wird“, kommentierte Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer das Ergebnis. „Immer mehr Bürgermeister und Landräte von der AfD. In unserem Land muss sich etwas ändern – und nur mit der AfD wird sich etwas ändern. Genau das erkennen immer mehr Bürger.“ Stadtkewitz wird vorerst der einzige hauptamtliche AfD-Bürgermeister in Brandenburg.
Von einem „Achtungserfolg“ für die FDP sprach deren Landeschef Zyon Braun. Das Ergebnis zeige, „dass die Freien Demokraten weiterhin für viele Menschen attraktiv sind und dass wir gebraucht werden“.
Weitere Kandidaten von etablierten Bundesparteien gab es bei der Wahl am Sonntag in Zehdenick nicht. Dafür holten der parteilose Wolf-Gernot Richardt 7,8 Prozent und Dennis Latzke von der „Partei des Fortschritts“ 5,2 Prozent. (dts/red)
US-Präsident Donald Trump. - Foto: Jose Luis Magana/AP/dpa
China hat einen von den USA angekündigten Besuch von US-Präsident Donald Trump beim chinesischen Staatschef Xi Jinping in dieser Woche bestätigt. Trump werde auf Einladung von Xi „vom 13. bis 15. Mai zu einem Staatsbesuch nach China reisen“, teilte das Außenministerium in Peking am Montag mit.
Ein hochrangiger US-Regierungsvertreter hatte am Sonntag vor Journalisten gesagt, er gehe davon aus, dass Trump bei dem Besuch mit Blick auf den Irankrieg Druck auf Xi ausüben werde. Peking ist im Hintergrund an Bemühungen zur Beilegung des Konflikts beteiligt und soll bei den Verhandlungen zur Waffenruhe bereits eine wichtige Rolle gespielt haben.
Trump strebt mit bei dem Treffen mit Xi zudem Abkommen über Handel, Seltene Erden und andere Schlüsselthemen an. Der US-Präsident will dem Vernehmen nach die Chefs von Unternehmen wie Apple oder Boeing mit nach Peking nehmen, die auf Geschäfte in China hoffen.
Im erbitterten Handelskrieg zwischen den beiden größten Volkswirtschaften gilt derzeit ein zerbrechlicher Waffenstillstand, auf den sich Trump und Xi im Oktober in Südkorea geeinigt hatten. (afp/red)
Der ukrainische Verteidigungsminister Mychajlo Fjodorow (rechts) und Verteidigungsminister Boris Pistorius am 11. Mai 2026 während einer gemeinsamen Pressekonferenz in Kiew. - Foto: Tetiana Dschafarova / AFP via Getty Images
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat die gemeinsame deutsch-ukrainische Entwicklung und Produktion von Drohnen mit Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern angekündigt. Deutschland setze im Bereich unbemannter Systeme auf Joint Ventures zwischen deutschen und ukrainischen Unternehmen, sagte Pistorius am Montag bei einem nicht öffentlich angekündigten Besuch in Kiew.
Dies gelte „ganz besonders für die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Drohnen mit unterschiedlichen Reichweiten von unter 100 Kilometern bis zu 1.500 Kilometern“.
Der Verteidigungsminister will die Zusammenarbeit beider Staaten weiter ausbauen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
In der Ukraine stehen politische Gespräche an.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Enge militärische Zusammenarbeit
Pistorius sagte an der Seite seines ukrainischen Amtskollegen Mychailo Fedorow zudem die Fortsetzung der Ausbildung ukrainischer Soldaten zu. Bislang habe Deutschland „fast 27.000 Soldatinnen und Soldaten“ der Ukraine ausgebildet, sagte Pistorius. Deutschland werde dies fortsetzen, „also auch für die Zeit nach einem Waffenstillstand“. Dies sei „einer von mehreren Bestandteilen möglicher europäischer Sicherheitsgarantien“.
Pistorius hob die inzwischen enge militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine hervor. „Die Ukraine und Deutschland, wir sind strategische Partner“, sagte er. Die Ukraine stelle im Rahmen dieser Kooperation Deutschland bereits Daten zur Verfügung.
Der Bundesverteidigungsminister sagte ferner, zudem werde sich die Bundeswehr im zweiten Halbjahr „sehr intensiv“ mit ukrainischen Battle-Management-Systemen beschäftigen – also mit Software, die bei der Planung, Ausführung und Überwachung militärischer Einsätze verwendet wird. „Es ist denkbar, dass wir ein solches Battle-Management-System ergänzend bei uns einführen“, sagte Pistorius.
Pistorius will Fähigkeitslücken schließen
Als Deep strike wird die Fähigkeit bezeichnet, wichtige Angriffsziele weit im Hinterland eines gegnerischen Landes zu zerstören. Die europäischen NATO-Partner haben im Bereich der weitreichenden Waffen noch sogenannte Fähigkeitslücken. Pistorius hält es für nötig, dass die NATO-Staaten diese schnellstmöglich schließen.
Er sagte, die Bundesregierung strebe weitere deutsch-ukrainische Gemeinschaftsunternehmen („Joint Ventures“) an. „Dabei profitieren wir von den Erfahrungen der Ukrainer auf dem Gefechtsfeld. Außerdem planen wir, über die Plattform „Brave One“ Entwickler, die vielversprechende Innovationen vorweisen können, zu fördern“, sagte Pistorius.
Ukrainische Kriegserfahrung soll Bundeswehr helfen
Um einen Mangel an weiterreichenden Waffen auszugleichen, hat die Ukraine inzwischen umfangreiche Eigenentwicklungen gemacht. So gilt sie im fünften Jahr des Abwehrkampfes gegen Russland als ein weltweit führendes Land beim Kampf mit Drohnen. Aus leidvollen Erfahrungen an der Front wurden neue Einsatzverfahren abgeleitet.
Inzwischen stehen Russlands Truppen durch die Gegenwehr der von NATO-Staaten unterstützten Ukraine – Deutschland liegt hier ganz vorn – zunehmend unter Druck. Im April verlor das russische Militär erstmals seit Jahren wieder mehr Gebiete in der Ukraine als es neu besetzte.
Vor allem die ukrainischen Drohnen treffen in immer kürzeren Abständen ihre Ziele auch weit hinter der Front. Zugleich sind die Kampfhandlungen weitgehend festgefahren und auf dem Schlachtfeld gibt es kaum echte Bewegung. Allein im April hatte Russland nach westlichen Militärangaben 35.000 Tote und Verletzte zu verzeichnen.
Was kommt nach dem Auslaufen der Waffenruhe?
Mit Sorge wird auf das Auslaufen der Waffenruhe am Montag geblickt, auf die sich Russland und die Ukraine unter Vermittlung von US-Präsident Donald Trump geeinigt hatten.
Anlass dieser Einigung waren die Feierlichkeiten in Russland zum Jahrestag des Sieges über Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg.
Kremlchef Wladimir Putin wollte eine störungsfreie Militärparade in Moskau gewährleisten, die ukrainische Seite vor diesem Hintergrund eine längere Waffenruhe durchsetzen.
Russland hat in den Kriegsjahren immer wieder ukrainische Städte und zivile Infrastruktur unter Feuer genommen. Auch trotz der aktuell geltenden Feuerpause setzten russische Truppen nach den Worten des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj Angriffe „in den für sie entscheidenden Richtungen“ fort.
In seiner abendlichen Videoansprache sagte Selenskyj, Russland habe in den vergangenen 24 Stunden rund 150 Angriffsaktionen gestartet. Auch das russische Militär warf der Gegenseite fortwährende Provokationen und Angriffe vor.
Deutschland will mehr privates Kapital mobilisieren
Deutschland hat seine Unterstützung für den Abwehrkampf der Ukraine zuletzt ausgeweitet. So will die Bundesregierung auch private deutsche Geldgeber verstärkt für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe und Gemeinschaftsunternehmen gewinnen.
Um über die Bedingungen dafür zu reden, hatte das Verteidigungsministerium in Berlin eine Konferenzschalte mit Regierungsvertretern der Ukraine ausgerichtet. Erstmals waren auch Banken, Fonds und weitere relevante Akteure des Finanzsektors dabei.
Mitte April hatte die Bundesregierung bei Regierungskonsultationen eine „strategische Partnerschaft“ mit der Ukraine vereinbart und weitere Militärhilfe zugesagt. Die Zusammenarbeit soll künftig weit über die militärische und finanzielle Hilfe Deutschlands hinausreichen, sodass beide Seiten langfristig davon profitieren können.
Bekanntgegeben wurde, dass Deutschland einen Vertrag der Ukraine mit dem US-Rüstungsunternehmen Raytheon über die Lieferung von mehreren hundert Patriot-Raketen finanzieren wird.
Ferner sei mit dem deutschen Unternehmen Diehl Defence die Lieferung weiterer Startgeräte für Iris-T-Luftabwehrsysteme abgemacht worden. Vereinbart wurde auch die Produktion von Drohnen mittlerer und größerer Reichweite. Geplant ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem Ziel der Lieferung Tausender Drohnen.
Waffenhilfe soll Verhandlungsposition der Ukraine stärken
Erklärtes Ziel Deutschlands und der anderen Unterstützer der Ukraine ist es, dem Land eine möglichst starke Position in etwaigen Friedensverhandlungen mit Russland zu verschaffen. (dpa/afp/red)