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Darf Ihr Auto künftig entscheiden, ob Sie fahren dürfen?

Wir sprechen oft über Steuerungssysteme, als gehörten sie einer fernen Zukunft an. Als wären sie etwas Vages und Theoretisches. Etwas, das eines Tages Realität werden könnte, wenn wir nicht aufpassen. Doch die Grundlagen dafür werden bereits ganz konkret gelegt, nicht nur in dem, was heute gebaut wird, sondern auch in dem, was für morgen patentiert wird – zum Beispiel in Ihrem Auto.

Patente der Überwachung

Autohersteller der gesamten Branche melden Patente für Fahrzeuge an, die Körper, Verhalten, Identität und Umgebung des Fahrers in Echtzeit überwachen können. Es handelt sich nicht um ein einzelnes Unternehmen, das einen bestimmten Weg beschreitet. Vielmehr findet ein branchenweiter Wettlauf statt, um die nächste Fahrzeuggeneration zu definieren.
Diese Anmeldungen beschreiben biometrische Authentifizierungssysteme, die Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung zum Entriegeln und Starten eines Fahrzeugs nutzen. Sie beschreiben außerdem Überwachungssysteme im Fahrzeuginnenraum, die Augenbewegungen, Gesichtsausdrücke und physiologische Signale erfassen, um festzustellen, ob ein Fahrer aufmerksam, beeinträchtigt oder emotional aufgewühlt ist. Weiterhin werden Systeme skizziert, die auf diese Feststellungen reagieren und den Fahrzeugbetrieb einschränken oder unterbinden können.
Andere Patente betrachten den Fahrzeuginnenraum als Datenumgebung. Mikrofone dienen nicht nur für Navigationsbefehle. Es werden Systeme beschrieben, die kontinuierlich auf Eingaben reagieren. Einige kombinieren akustische mit visuellen Signalen, wie beispielsweise Mundbewegungen, um Sprache besser zu interpretieren. Andere befassen sich mit der Bereitstellung von Inhalten oder Werbung, die auf Standort, Verhalten und abgeleiteten Präferenzen basieren.
Einige Patentanmeldungen lassen auf eine Eignung für den Einsatz bei Strafverfolgungsbehörden schließen. Identitätsprüfung, Nutzungsprotokolle und Verhaltensdaten werden als Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit beschrieben. Gleichzeitig sind sie die Bausteine eines Systems, das aufzeichnet, wer Sie sind und wie Sie sich in einem System verhalten, von dem Sie glauben, dass es Ihnen gehört.
Übertragen Sie das Ganze nun von der Patentanmeldung in die Realität.
Lucid, Nuro und Uber präsentieren ein Robotaxi während der Nvidia Live-Veranstaltung auf der CES 2026 im Vorfeld der jährlichen Consumer Electronics Show in Las Vegas, Nevada, am 5. Januar 2026. Foto: Patrick T. Fallon / AFP via Getty Images

Lucid, Nuro und Uber präsentieren ein Robotaxi während der Nvidia-Live-Veranstaltung auf der CES 2026 im Vorfeld der jährlichen Consumer Electronics Show in Las Vegas, Nevada, am 5. Januar 2026.

Foto: Patrick T. Fallon/AFP via Getty Images

Was wäre, wenn …

Auf einer Ranch passiert ein Unfall. Ein Mann verletzt sich mit einer Kettensäge. Keine Zeit zum Nachdenken. Du rennst zu deinem Truck. Dein Herz rast. Deine Pupillen sind geweitet. Du bist in Panik. Vielleicht weinst du sogar. Dein Körper schaltet auf Hochtouren, denn etwas Dringendes und Ernstes passiert.
Wollen Sie in diesem Moment wirklich ein System, das Ihre Fahrtauglichkeit beurteilt?
Möchten Sie, dass Ihr Fahrzeug Ihre Stressreaktion als Beeinträchtigung interpretiert?
Und möchten Sie, dass eine Maschine Ihre Biologie interpretiert und möglicherweise Ihre Handlungsfähigkeit einschränkt?

Lebensbedrohliche Verzögerungen

Oder betrachten wir ein anderes Szenario.
Eine Biene sticht Sie und Ihr Gesicht schwillt an. Oder Sie erleiden eine schwere allergische Reaktion oder kommen mit Giftefeu in Kontakt (Kletternder Giftsumach, Toxicodendron radicans), Dinge, die Ihr Aussehen verändern können. Ihre Augen sind geschwollen. Ihre Atmung ist beeinträchtigt. Ihr Gesicht entspricht nicht mehr dem biometrischen Profil, das das Fahrzeug erwartet.
Sie sind allein. Sie brauchenHilfe. Und das System, das Sie eigentlich erkennen sollte, tut es nicht mehr.
Für Menschen mit Allergien oder Anaphylaxie ist dies keine theoretische Frage. Es handelt sich um eine lebensbedrohliche Verzögerung.
Ein anderes Szenario, das schwer anzusprechen ist, aber benannt werden muss.
Stellen Sie sich eine Frau vor, die gerade brutal angegriffen wurde. Sie kann fliehen. Sie ist verletzt. Ihr Gesicht ist zerkratzt oder geschwollen. Sie versucht, sich so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen.
Sie erreicht ihr Auto, doch das System, das sie erkennen soll, tut es nicht. In diesem Moment geht es bei der Frage nach Zugang oder Verweigerung nicht um Bequemlichkeit oder Sicherheit. Es geht ums Überleben.

Wenn der Staat die Kontrolle übernimmt – reine Science Fiktion?

Unmittelbar danach stellt sich die nächste Frage.
was passiert, wenn ein Fahrzeug Sie anhand biometrischer Daten identifizieren, Ihr Verhalten überwachen und seinen eigenen Betrieb steuern kann und diese Systeme mit externen Instanzen kombiniert werden?
Könnte ein Fahrzeug eines Tages dazu benutzt werden, jemanden einzusperren?
Könnte es die Bewegungsfreiheit einschränken oder sich ohne Zustimmung des Fahrers selbstständig in eine bestimmte Richtung bewegen?
Aktuell lautet die Antwort „Nein“. Die geltenden US-Gesetze erlauben es nicht, dass ein Privatfahrzeug eine Person festhält oder auf diese Weise als verlängerter Arm der Strafverfolgungsbehörden fungiert.
Doch die Technologie entwickelt sich seit jeher schneller als die Gesetze, die sie regeln. Die entsprechenden Funktionsmöglichkeiten werden Stück für Stück aufgebaut: Identifizierung, Überwachung, Interpretation, Kontrolle und Vernetzung. Jede dieser Funktionen hat für sich genommen eine klare und nachvollziehbare Berechtigung, doch zusammen ergeben sie etwas weitaus Mächtigeres.
Während einige von Ihnen dies lesen, kann ich die aufkommenden Gedanken förmlich sehen: Sie werden sich kein neues Auto kaufen. Sie werden weiterhin Ihr älteres Auto fahren.

Im Namen des Umweltschutzes …

Es gibt bereits Präzedenzfälle für die verpflichtende Fahrzeugmodernisierung. So verlangt Kalifornien im Namen des Umweltschutzes, dass ältere Diesel-Lkw, die die neueren Abgasnormen nicht erfüllen, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Regierungen können und tun dies auch, indem sie Fristen festlegen, nach deren Ablauf der Betrieb älterer Fahrzeuge praktisch unmöglich oder illegal wird.
Es reicht nicht aus, sich einfach abzumelden. Es ist durchaus möglich, dass uns eines Tages ein Zeitfenster eingeräumt wird, in dem wir erfahren, dass alle Fahrzeuge einen neuen Standard erfüllen müssen. Dieser könnte Systeme umfassen, die den Fahrer überwachen, seine Identität überprüfen oder den Betrieb unter bestimmten Bedingungen einschränken. Ähnliches ist bereits in anderer Form geschehen und kann wieder geschehen.

Alles nur für Ihre Sicherheit!

Uns wird gesagt, diese Technologien dienten der Sicherheit, sie sollten Trunkenheit am Steuer reduzieren, Unfälle verhindern und die Verkehrssicherheit für alle verbessern. Das mag in manchen Fällen zutreffen, doch Sicherheit war schon immer die einfachste Rechtfertigung für verstärkte Kontrollen.
Gleichzeitig entstehen diese Systeme in einem Umfeld, in dem Daten wertvoll sind. Verhalten wird verfolgt, analysiert und monetarisiert. Selbst private Räume werden zu Möglichkeiten der Beobachtung und Einflussnahme umgewandelt.
Früher war der Innenraum eines Fahrzeugs einer der letzten Orte, an denen man ungestört sprechen konnte. Es war ein Ort, an dem man sich frei mit dem Partner, dem Kind oder einem Freund unterhalten konnte, ohne dass dies aufgezeichnet, interpretiert oder verkauft wurde. Diese Annahme stimmt heute nicht mehr.
Wenn diese patentierten Systeme zum Standard werden, ist das Auto nicht mehr nur ein Transportmittel. Es wird zu einer Sensorplattform, die Sie identifiziert, überwacht, Ihr Verhalten interpretiert, Informationen über Sie speichert und in manchen Fällen auf Grundlage dieser Interpretationen handelt.
Wir sollten uns darüber im Klaren sein, wo wir stehen. Die meisten Fahrzeuge können heute nicht all das gleichzeitig, aber wir sollten uns ebenso darüber im Klaren sein, in welche Richtung sich die Branche entwickelt. Die Frage ist nicht, ob jede dieser Ideen exakt so umgesetzt wird, wie sie formuliert ist. Die Frage ist, ob wir mit der Richtung, die sie vorgeben, einverstanden sind. Ich persönlich bin es nicht.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Car You Own May Soon Decide If You’re Allowed to Drive It“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Weniger Schnellstraßen, weniger Autos? Wie Experten die Sicherheit in den Städten erhöhen würden


In Kürze:

  • Fachleute und Politiker einig: Einen hundertprozentigen Schutz kann es in Innenstädten nicht geben.
  • Dortmunder Architekturhistoriker warnt vor Gestaltung von Städten als „Hochsicherheitstrakt“.
  • Berliner Soziologe empfiehlt möglichst wenig Raum für Autos in den Städten.
  • Leipziger OB Jung ließ die Tatort-Fußgängerstraße vom 4. Mai mittlerweile mit Pollern abriegeln.

 
Nach der tödlichen Amokfahrt eines anscheinend psychisch erkrankten 33-jährigen Haustechnikers und Boxtrainers in Leipzig wird wieder vermehrt die Frage gestellt, wie man die deutschen Innenstädte sicherer machen kann.
Denn der Tatverdächtige konnte offenbar in die Fußgängerzone einfahren, ohne auf Hindernisse wie Poller zu treffen.

Architekturhistoriker empfiehlt Verzicht auf breite und gerade Schnellstraßen

Für Wolfgang Sonne, den Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte und Theorie der Architektur an der TU Dortmund, könnte man die Sicherheit in den Innenstädten erhöhen, indem man primär auf mehrspurige, schnurgerade oder bogenförmige Schnellstraßen im Stadtkern verzichten würde.
Diese würden nämlich häufig zu überhöhter Geschwindigkeit einladen, erklärte Sonne gegenüber Epoch Times. Durch engere Straßen, auch mit Gegenverkehr, Parkbuchten und Bürgersteige könne man das Tempo eines Fahrzeugs dagegen ganz natürlich einschränken.
Optimal seien deshalb fußgängerfreundliche, leicht gewundene Straßenzüge mit einem abwechslungsreichen Stadtszenario, in dem Menschen arbeiten, schlendern oder einen Kaffee trinken könnten. Das erhöhe zugleich die Qualität des öffentlichen Raums. Nach einem „Hochsicherheitstrakt“ dürfe es in den Städten nämlich keinesfalls aussehen, so Sonne.
Er empfiehlt eine vielfältige Mischung aus Plätzen, Straßen, Bürgersteigen sowie „einem Poller hier und da“, auch unter dem Gesichtspunkt der „sozialen Überwachung“.
Sonne riet allerdings, „das Leben nicht immer bloß am Worst-Case-Szenario auszurichten“, zumal es eine „völlige Sicherheit“ in Städten gar nicht geben könne.
„Wenn wir unser gesamtes Stadtleben dem glücklicherweise sehr seltenen Fall einer Amokfahrt unterwerfen, dann haben wir natürlich keine sinnvoll nutzbaren Stadträume mehr“, erklärte der Architekturhistoriker. Nur noch „verschlängelte Straßenführungen oder allzu verrückte Maßnahmen, wo alles auf Sicherheit ausgelegt ist – das kann’s auch nicht sein“.

Soziologe: Am besten ganz auf das Auto verzichten

„Grundsätzlich kann sich eine offene und plurale Gesellschaft nicht vor Anschlägen schützen“, erklärte auch Andreas Knie, der Leiter der Forschungsgruppe Digitale Mobilität und soziale Differenzierung am Wissenschaftszentrum Berlin, auf Anfrage von Epoch Times. Der Soziologe vertritt allerdings die Meinung, dass das Thema Auto in Deutschland generell „auf eine neue Grundlage gestellt werden“ müsse:
„Wir haben dem privaten Fahrzeug zu lange viel zu viel öffentlichen Raum geschenkt. Den brauchen wir jetzt für andere Dinge: Wir müssen die Städte revitalisieren und klimaresilient machen. Am Ende sind diese Städte dann auch sicherer.“
Deutschland habe in diesem Punkt gegenüber seinen Nachbarländern einen großen Nachholbedarf, meinte Knie. „Die Kommunen sollten hier mutiger sein, denn unsere Forschungen zeigen, dass die Menschen mehrheitlich diese Neuausrichtung begrüßen würden“, riet er.

Stadtsicherheitsexperte: Mehr Maßnahmen nicht wünschenswert

Thomas Sakschewski, Professor für Veranstaltungsmanagement an der Berliner Hochschule für Technik, schließt eine „hundertprozentige Sicherheit“ in Innenstädten ebenfalls aus.
So etwas sei „weder baulich noch politisch überhaupt tragbar“, erklärte er im „Mitteldeutschen Rundfunk“, weil so etwas „eine massive Maßnahme von Zufahrtsbarrieren, Sicherheitskontrollen et cetera“ bedeuten würde.
Solche Maßnahmen seien angesichts der „doch geringen Anzahl von Taten eigentlich weder wirtschaftlich noch politisch noch gesellschaftlich wünschenswert“, so schlimm ein Ereignis wie jenes von Leipzig im Einzelfall auch sein mag.
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte im Rahmen seiner Kranzniederlegung am Ort des Geschehens vor falschen Erwartungen an absolute Sicherheit in Innenstädten gewarnt. „Es hätte jede andere Stelle sein können. Das ist eben auch eine bittere Erkenntnis.“
Die Gewerkschaft der Polizei, ein Teil des DGB, ließ einen Fragenkatalog unbeantwortet.

Stadt Leipzig installiert Poller am Tatort

Ein Sprecher der Stadt Leipzig betonte auf Anfrage von Epoch Times, dass es „außerhalb von Großveranstaltungen“ in den vergangenen Jahren niemals einen Anlass gegeben habe, „die Innenstadt vollständig und im Sinne von mit Kfz nicht überwindbaren Sicherheitssperren abzuriegeln“. Dies sei wegen der „notwendigen Befahrbarkeit mit Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, dem Lieferverkehr, Rettungsdiensten, Handwerkerfahrten und der Erreichbarkeit privater Tiefgaragen und Stellplätze weder zweckmäßig noch umsetzbar“.
Der Pressesprecher verwies darauf, dass Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) dafür gesorgt habe, dass zwei Tage nach dem Ereignis „kurzfristig eine Zufahrtssperre in Form fester Elemente“ an der Einfahrtstelle Grimmaische Straße/Augustusplatz aufgebaut worden sei.
Man habe Fahrzeugpoller vom System Oktablock eingesetzt. Die Stadt habe beschlossen, die Sperre zunächst auf unbegrenzte Zeit stehen zu lassen.
Die betroffene Einkaufsstraße ist für Passanten inzwischen wieder frei.

Sicherheitskonzept wird überdacht

Ferner habe die Stadtverwaltung entschieden, „das gesamte bisher für Großveranstaltungen geltende Sicherheitskonzept Innenstadt in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden noch einmal auf den Prüfstand zu stellen“, bestätigte der Sprecher eine Ankündigung des Oberbürgermeisters vom 5. Mai. Wann mit einem überarbeiteten Konzept zu rechnen sei, könne die Stadt bislang nicht sagen.
Leipzig setze seit den 1990er-Jahren das Konzept einer „autoarmen“ Innenstadt um, so der Sprecher weiter. Der von einem Ring umgebene Innenstadtbereich könne mit Kraftfahrzeugen schon lange nur an bestimmten Stellen befahren werden, die in der Nähe zu Tiefgaragen lägen.
An einigen Stellen gebe es ebenfalls schon länger Poller. Dort aber, „wo Fußgängerzonen, mit durchgehendem Belag ausgestattet, unmittelbar als solche erkennbar“ seien, habe man Absperrungen bislang nicht für notwendig gehalten. Immerhin seien „Fußgängerzonen auch so respektiert und nicht durchfahren“ worden.

Jeffrey K. hatte Tat angedeutet

Am Nachmittag des 4. Mai war Jeffrey K. mit seinem Auto vom Augustusplatz in die nicht abgesperrte Fußgängerzone Grimmaische Straße gefahren. Dabei kamen zwei ältere Passanten ums Leben. Sechs weitere Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer. Sie sollen inzwischen aber außer Lebensgefahr sein.
Am 7. Mai wurde bekannt, dass K. seine Fahrt im Vorfeld per Chat-Nachricht an seine Frau angedeutet haben soll. Sie lebe von ihm getrennt, wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet. Dem Blatt zufolge soll K. geschrieben haben, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“. Zudem soll K. bereits zuvor damit gedroht haben, andere Mitglieder der Familie zu töten. Die Polizei hat dies gegenüber dem Medium bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte kurz nach der Tat mitgeteilt, dass K. „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt haben könnte. Da er auch weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, sei er in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden.
Das Motiv für seine Fahrt ist weiter unklar. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Beweggrund aus. Nach Informationen des Landessozialministeriums hatte sich K. im April auf eigenen Wunsch in eine psychiatrische Klinik begeben und war Ende des Monats entlassen worden.
Die Ärzte hätten zu diesem Zeitpunkt „keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ erkennen können. Nähere Einzelheiten zu den Gründen für seinen Aufenthalt in der Psychiatrie unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, so das Ministerium.