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SPD-Vorstoß zum Hitzeschutz: Unterstützung und Zurückhaltung

Für ihren Vorstoß zu einer Verfassungsänderung zugunsten des Hitzeschutzes erhält die SPD Unterstützung von Umweltverbänden, Sozialverbänden und Gewerkschaften. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte sich hingegen noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners unterstützt.
Die Regierung werde nun zunächst intern über den Vorstoß der SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin.

Was die SPD vorschlägt

Ziel der von der SPD vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre es, dass sich der Bund stärker an Klimaanpassungs-Maßnahmen wie dem Hitzeschutz beteiligen kann als bisher.
Der Bund sollte „Länder und Gemeinden dabei unterstützen, vor Ort wirksame Maßnahmen treffen zu können – für einen besseren und vorausschauenden Umgang mit Hitze, mit Niedrigwasser und mit anderen Folgen des Klimawandels“, sagte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums.
In einem am Sonntag vorgelegten vierseitigen Papier fordern die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen, Soziales, Bauen und Entwicklung unter anderem:
  • einen nationalen Hitzeaktionsplan,
  • Änderungen im Bauplanungsrecht,
  • den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums nannte das Ziel, bis zur Umweltministerkonferenz im November einen genauen Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung auszuarbeiten.
„Es reicht nicht, einfach nur das Wort ‚Klimaanpassung‘ reinzuschreiben“, sagte er. „Das muss genauer eingegrenzt werden, um die nötige juristische Eindeutigkeit herzuleiten.“ Darum kümmere sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Unterstützung von Verbänden und Gewerkschaften

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, nahm die Regierungskoalition aus Union und SPD in die Pflicht: „Das muss jetzt konkret werden und darf nicht beim nächsten Lippenbekenntnis bleiben.“ Der Extremsommer zeige, dass Deutschland nicht gewappnet sei für die Hitze, die durch die Klimakrise immer häufiger auftrete.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, betonte, die Verfassungsänderung solle für eine verlässliche Finanzierung der Klimaanpassung durch den Bund sorgen. „Ohne schnelle und unbürokratische Investitionen in hitzeresiliente Gebäude bleiben vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass der Klimawandel reale Auswirkungen auf Gesundheit, Wertschöpfung und Arbeitsbedingungen habe. „Wir unterstützen das von der SPD vorgelegte Konzept und fordern einen Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft“, erklärte DGB-Vizevorsitzender Stefan Körzell.
Auch Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) drängten auf konkrete Maßnahmen. Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser kritisierte, dass die Klimakrise bei der anstehenden Kabinettsklausur nicht im Zentrum stehe. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend forderte ein „effektives Vorsorgepaket“, das mehr Klimaschutz, Anpassung und Investitionen in die Natur bündelt.

Zurückhaltung der Union und interne Beratung

Die Unionsfraktion meldete erheblichen Klärungsbedarf an. Vizeregierungssprecher Hille sagte, die Regierung werde den SPD-Katalog zunächst intern beraten: „Wie das so ist in einer Koalition: Wenn es Impulse und Ideen und Vorschläge gibt, dann spricht man in der Koalition drüber. Die Bedeutung des Themas ist allen bewusst.“

Forderungen der Kommunen

Die Kommunen in Deutschland forderten ein Milliarden-Programm, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Bund und Länder müssten dauerhaft und verlässlich die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger. Den Finanzierungsbedarf bezifferte er mit acht Milliarden Euro jährlich – also rund 40 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.  (afp/red)
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – CDU fordert Präzisierung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“

CDU/CSU: Offene Fragen klären

Die Unionsfraktion im Bundestag sieht erheblichen Klärungsbedarf. „Ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann erst ein konkreter Vorschlag zeigen“, erklärte der für Umwelt und Klimaschutz zuständige Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Mack forderte die SPD auf, offene Fragen zu klären und ihren Vorschlag zu präzisieren: Eine Verfassungsänderung müsse einen „Mehrwert“ bringen, sonst sei sie nicht sinnvoll.
Mack formulierte mehrere offene Fragen seiner Fraktion: So müssten die finanziellen Folgen geklärt werden, die mit einer Grundgesetzänderung verbunden wären. Geklärt werden müsste zudem, worin der Vorteil einer solchen Änderung gegenüber den bestehenden Förderungen bestünde, und wie die Zuständigkeiten geregelt würden.
„Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte vor wenigen Tagen gefordert, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die SPD-Bundesminister griffen dies in ihrem Aktionsplan zum Hitzeschutz auf.
Unioinsfraktionsvize Mack wies auf das aufwändige Verfahren dafür hin. „Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister nicht im Alleingang auf den Weg bringen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
„Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst mit den Ländern beraten werden – über die Umweltministerkonferenz und anschließend in der Ministerpräsidentenkonferenz.“ Erst dann komme der Bund im weiteren Verfahren ins Spiel. Eine Grundgesetzänderung könne „nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen“.
Weiter erklärte Mack: „Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.“ In der Frage der Grundgesetzänderung sei für die Union maßgeblich, „dass die Mittel am Ende tatsächlich und möglichst unbürokratisch bei den Kommunen und den Menschen ankommen“.

SPD: GG-Änderung Voraussetzung für Beteiligung des Bundes

Dem hielten die Minister der SPD entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden.

FDP-Chef Kubicki: Klima im GG unnötig

FDP-Chef Wolfgang Kubicki hält das SPD-Vorhaben, die Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern, für unnötig.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits als Staatsziel im Grundgesetz verankert, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“. Der SPD gehe es vor allem darum, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe festzuschreiben, damit der Bund Aufgaben der Länder mitfinanzieren könne.
Der Vorschlag sei im Kern „der übliche SPD-Schuldenpopulismus“, sagte Kubicki. Dabei wäre beispielsweise eine „spürbare Aufklärungskampagne“ zur Verhütung von Waldbränden schon für die halbe Million Euro zu haben. (afp/dts/red)
 
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – Beharren auf Verfassungsänderung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“
Die SPD-Kabinettsmitglieder stellen sich in dem Papier hinter die kürzlich von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgebrachte Forderung, das Grundgesetz für den Hitzeschutz zu ändern und eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ darin zu verankern.

Bis zur GG-Änderung soll ein Sofortprogramm Maßnahmen bündeln

Der Koalitionspartner Union hatte darauf skeptisch reagiert: Er stellte den Nutzen einer solchen Verfassungsänderung in Frage und verwies auf die schwierige Mehrheitsfindung im Bundestag für eine Verfassungsänderung.
Dem hielten die Minister der SPD nun entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden. (afp/red)
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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Befürchtungen einer unkontrollierten Massenüberwachung durch die Reform der deutschen Nachrichtendienste zurückgewiesen. „Unbescholtene Bürger“ hätten durch die Ausweitung der Befugnisse der Dienste „gar nichts“ zu befürchten, sagte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
„Wir reden hier über Terrorismus, wir reden hier über Staatsterror fremder Mächte“, sagte er. Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten deshalb anpassen.
Das Kabinett hatte am Vormittag ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste“, sagte Dobrindt. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Denn sie erhielten erstmals seit ihrer Gründung „operative Befugnisse“. Mit der Reform, „revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, betonte der Minister.
Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betonte, mit der Reform sei es dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren. Der Dienst könne zudem Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen.
Bei der Aufklärung bekomme der BND gleichzeitig „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Daten dürften zudem künftig länger gespeichert werden. Bei Inhaltsdaten gelte dies künftig für sechs Monate, für sogenannte Metadaten zum Datenverkehr seien es zwölf Monate.
Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“, sagte er. Notwendig seien auch die Befugnisse für „aktive Schutzmaßnahmen“, um Tatmittel oder sensible Informationen „zu verfälschen, zu beeinträchtigen, unschädlich zu machen“. Gleichzeitig sei die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse „zwingend notwendig in einer Zeit der Datenflut“.(afp/red)
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Von „überfällig“ bis „Tabubruch“: Warken, Kubicki und Maaßen reagieren auf Geheimdienstreform


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Neue Geheimdienstreform: Warken, Kubicki und Maaßen zur Ausweitung der Befugnisse


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundeskabinett beschließt Reformen: Geheimdienste, Frühstartrente und BAföG


In Kürze:

  • Geheimdienste: BND und Verfassungsschutz erhalten zusätzliche Befugnisse.
  • Frühstartrente: Der Staat zahlt für Kinder monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot.
  • Weitere Reformen: BAföG, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Befugnisse des Zolls werden ausgeweitet.

 
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

BAföG-Sätze sollen steigen

Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit.
Die Wohnkostenpauschale für Studenten außerhalb des Elternhauses soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studenten soll in zwei Schritten angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-BAföG soll entsprechend steigen.
Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angepasst werden. Der Leistungsnachweis soll entfallen, zudem soll die Antragstellung künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Die Reform muss nun noch vom Bundestag beraten werden.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige

Das Bundeskabinett will das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abschaffen. Künftig sollen Jugendliche auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründete den Schritt mit dem besseren Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Als Nächstes muss der Bundestag über die Änderung beraten.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Von Geheimdienstreform bis zur Frühstartrente: Kabinett fasst mehrere Beschlüsse

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)
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Doktortitel bleibt entzogen: Uni weist Voigts Einspruch ab

Die Technische Universität Chemnitz bleibt bei ihrer Entscheidung, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Ein Widerspruch des CDU-Politikers gegen die Aberkennung des Titels sei vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz zurückgewiesen worden, teilte ein Sprecher der Universität auf Anfrage mit. Zuvor hatte der „Stern“ berichtet.
Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. „Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.“

Erste Vorwürfe kamen im Wahlkampf auf

Voigt steht seit Monaten wegen der Sache unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen.
Damals war Voigt mit seiner CDU noch in der Opposition und trat als Spitzenkandidat der Christdemokraten an. Die CDU witterte damals eine Schmutzkampagne im Wahlkampf. Nach der Wahl bildete Voigt eine Regierung aus CDU, BSW und SPD – die sogenannte Thüringer Brombeer-Koalition – und wurde im Landtag zum Regierungschef gewählt.
Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass die TU Chemnitz nach einer langwierigen Prüfung zu der Entscheidung gekommen ist, Voigt die Doktorwürde abzuerkennen. Schon damals kündigte Voigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren – notfalls vor Gericht.

Seit Monaten unter Druck

Dieser Punkt könnte nun erreicht sein. „Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit“, so der Anwalt von Voigt. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Universität einen Doktortitel aberkenne, nachdem ein „externer, neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat“.
Vor allem die oppositionelle AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke setzt Voigt wegen des Entzugs seines Doktortitels immer wieder unter Druck. Anfang Februar hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Voigt losgetreten – Höcke trat dabei selbst für den Posten des Ministerpräsidenten an und scheiterte. Voigt blieb im Amt.
Mitte Mai präsentierte Höckes AfD-Fraktion ein von ihr bezahltes Gutachten des als „Plagiatsjäger“ bekannten österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber, das weitere Plagiatsstellen in Voigts Doktorarbeit belegen sollte.
Voigt stand auch wegen der nicht gekennzeichneten Verwendung von Künstlicher Intelligenz in seinen Reden und mehreren Gastbeiträgen in der Kritik. Nachdem dies im Juni bekannt geworden war, nahm die „FAZ“ einen Gastbeitrag von Voigt aus dem Netz. (dpa/red)
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Zeitung: Trump heimlich im Catering-Wagen aus Jet geschleust

Für US-Präsident Donald Trumps Rückflug nach dem NATO-Gipfel in der Türkei hat das Weiße Haus wegen einer vom Iran ausgehenden Bedrohung Berichten zufolge zu einer höchst ungewöhnlichen List gegriffen.
Der Präsident stieg in Ankara vor laufenden Kameras in eine alte Air-Force-One-Präsidentenmaschine ein, wie die „Washington Post“ unter Berufung auf einen US-Regierungsvertreter berichtet.
Er habe sich dann aber in einen an das Flugzeug angedockten Catering-Container begeben. In diesem sei er zu einer kleineren C-32A-Maschine gebracht worden und mit dem kleineren US-Militärflugzeug nach Großbritannien abgereist, hieß es weiter.
Auch die „New York Times“ berichtete unter Berufung auf einen US-Beamten über das Täuschungsmanöver. Solche Catering-Lastwagen werden auf Flughäfen zum Verladen von Mahlzeiten für die Passagiere genutzt.
Nach der Landung der Regierungsmaschine in Großbritannien wechselte der Tross des Präsidenten von der alten, hellblauen Boeing 747 in den neuen Jet, der Trump von Katar geschenkt worden war.
Der Präsident stieg dort auch in die Maschine um. Die Öffentlichkeit sollte den Eindruck bekommen, dass er die ganze Reise in den Regierungsmaschinen zurückgelegt habe, berichtete die „Washington Post“. In den USA stieg er dann vor laufenden Kameras aus.

Zeitung: Selbst Mitarbeiter des Weißen Hauses wussten nichts

Der Zeitung zufolge sollen selbst einige Mitarbeiter des Weißen Hauses, die ebenfalls in der Türkei in den Regierungsjet gestiegen waren, nicht gewusst haben, dass Trump gar nicht an Bord war.
Auch eine Journalistengruppe, die den Präsidenten regelmäßig auf seinen Reisen begleitet, war an Bord der Maschine. Laut dem Bericht sollen sie nicht über die mögliche iranische Bedrohung in Kenntnis gesetzt worden sein.
Die „Washington Post“ beruft sich in ihrem Bericht auf eingesehene Dokumente sowie auf Angaben eines mit dem Manöver vertrauten US-Beamten und einer weiteren Person, der Einzelheiten zu der Präsidentenreise bekannt sein sollen.
Das Weiße Haus äußerte sich auf Anfrage nicht direkt zu dem Zeitungsbericht. Kommunikationsdirektor Steven Cheung verwies darauf, dass es – wie Trump kürzlich gesagt habe – viele Feinde Amerikas gebe, die es auf ihn abgesehen hätten. Man setze „jedes uns zur Verfügung stehende Mittel“ ein, um diesen Bedrohungen zu begegnen.
(dpa/afp/red)
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IWH-Studie zum AfD-Wahlprogramm: Milliardenlücke bei Wahlsieg?


In Kürze:

  • Das IWH errechnet für das AfD-Wahlprogramm eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Die Kostenrechnung stützt sich auf 28 von insgesamt 136 kostenwirksamen Maßnahmen; die übrigen fließen über methodische Annahmen in die Bewertung ein.
  • Auf Nachfrage der Epoch Times erläutert das Institut, warum ausschließlich das AfD-Wahlprogramm untersucht wurde und weshalb es seine Aussage dennoch auf das gesamte Programm bezieht.

 
2,2 Milliarden Euro – so hoch beziffert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) die jährliche Finanzierungslücke des AfD-Wahlprogramms, wenn die Partei nach der Landtagswahl allein in Sachsen-Anhalt regieren und ihr Programm vollständig umsetzen würde.
Zu diesem Ergebnis kommt eine wenige Wochen vor der Wahl veröffentlichte Policy Note des Instituts. Nach Berechnungen des IWH sieht das Wahlprogramm zugleich umfangreiche neue Leistungen, niedrigere Steuern und den Verzicht auf neue Schulden vor. Unter diesen Voraussetzungen sei das Programm „selbst mittelfristig in Teilen nicht finanzierbar“, erklärte IWH-Präsident Reint Gropp.

136 Maßnahmen – nur 28 berechnet

Analysiert wurden die 136 Maßnahmen im AfD-Wahlprogramm, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben könnten. Für die übrigen Vorhaben fehlten nach Angaben der Autoren belastbare amtliche Daten oder ausreichend konkrete Angaben im Wahlprogramm. Deshalb flossen lediglich 28 Maßnahmen in die eigentliche Kostenrechnung ein.
Aus den 28 berechenbaren Maßnahmen errechnet das IWH zusätzliche jährliche Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro. Zu den größten Kostenposten zählen ein landeseigenes Kindergeld mit rund 303 Millionen Euro jährlich, ein höherer kommunaler Finanzausgleich mit 214 Millionen Euro, eine kostenfreie Mittagsverpflegung von der Krippe bis zur Schule mit 155 Millionen Euro, beitragsfreie Krippen und Kindergärten mit 117 Millionen Euro sowie ein Landespflegegeld für häusliche Pflege in Höhe von 115 Millionen Euro.

Genderprogramme und Klimaförderung – geplante Einsparungen

Hinzu kommen laut Institut 877 Millionen Euro jährlicher Neuverschuldung, die bereits im Landeshaushalt vorgesehen sind. Da das Wahlprogramm der AfD neue Schulden ausdrücklich ausschließt, wertet das IWH diesen Betrag ebenfalls als zusätzlichen Finanzierungsbedarf.
Dem stellt das Institut Einsparungen von rund 243 Millionen Euro gegenüber. Der größte Teil entfällt auf den Bereich „Asyl, Aufnahme und Remigration“ mit 166 Millionen Euro.
In der Gesellschafts-, Kultur- und Förderpolitik sollen 25 Millionen Euro eingespart werden, darunter 14,3 Millionen Euro durch die Streichung von Gleichstellungs- und Genderprogrammen. Weitere 12 Millionen Euro sollen bei der Klimaschutzförderung eingespart werden. Hinzu kommen 40 Millionen Euro Einsparungen in der Verwaltung durch eine zehnprozentige Kürzung der Ministerialapparate.
Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich nach Berechnung des Instituts eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro jährlich. Das entspreche rund einem Viertel der Steuereinnahmen des Landes beziehungsweise gut 1.000 Euro je Einwohner und Jahr. Da das Wahlprogramm zugleich Steuererhöhungen ausschließt, bleibe offen, wie diese Lücke geschlossen werden solle, heißt es in der Pressemitteilung des IWH.

Eigeninitiative des IWH: Warum nur die AfD analysiert wurde

Wenn lediglich 28 der 136 Maßnahmen konkret berechnet wurden – wie kann daraus eine Aussage über die Finanzierbarkeit des gesamten Wahlprogramms entstehen?
„Es handelt sich tatsächlich um eine Aussage über das gesamte Wahlprogramm. Dies wird durch die Qualifizierung ‚mindestens‘ deutlich“, erklärte ein Sprecher des Instituts auf Nachfrage der Epoch Times. Diese Einschätzung beruhe auf Überschlagsrechnungen. Die Zahl der nicht belegbaren Ausgabepositionen sei zehnmal so hoch wie die Zahl der nicht belegbaren Einnahmepositionen. Die Analyse sei als Eigeninitiative des IWH erstellt worden – ohne externen Auftrag oder andere Förderungen.
Das IWH selbst wird aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern finanziert und entscheidet im Rahmen seines Forschungsauftrags selbst, welche Policy Notes und Studien es veröffentlicht.
Auf die Frage der Epoch Times, nach welchen Kriterien entschieden wurde, das Wahlprogramm der AfD zu analysieren und ob vergleichbare finanzwissenschaftliche Analysen der Wahlprogramme anderer zur Landtagswahl antretender Parteien geplant oder bereits in Arbeit seien, antwortete ein Sprecher des IWH: „Das Wahlprogramm der AfD wurde ausgewählt, weil die AfD als einzige Partei realistische Chancen auf eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt und damit auf eine direkte Umsetzung ihres Wahlprogramms hat. Die Analyse des Wahlprogramms der CDU wurde erwogen, ist aber derzeit nicht geplant. (…)“
Zur Begründung verweist das Institut darauf, dass das CDU-Programm im Wesentlichen die bisherige Regierungspolitik fortschreibe und sich deren Finanzierung bereits im Landeshaushalt widerspiegele.
Einen Monat vor der Landtagswahl liegt die AfD in einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap bei 41 Prozent. Damit könnte die Partei am 6. September eine absolute Mehrheit erreichen und erstmals allein ein Bundesland regieren.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Innenministerium plant Personalausweis ohne Adresse und mit größerem Foto

Auf dem Personalausweis könnte die Adresse künftig entfallen. Wie die „Rheinische Post“ am Samstag berichtete, arbeitet das Bundesinnenministerium an einer neuen Generation des Dokuments – mit größerem Foto und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Dabei werde „auch über das Datenfeld Anschrift, den bei Umzügen aufzubringenden Änderungsaufkleber und diesbezügliche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Digitalisierung nachgedacht“, zitierte die Zeitung einen Ministeriumssprecher.
Die Konzeption soll den Angaben zufolge bis Ende 2027 dauern. Viele Alltagsvorgänge liefen bereits digital ab. „Ein aufgedrucktes Datenfeld Anschrift beziehungsweise ein Änderungsaufkleber sind hierfür nicht erforderlich“, erklärte der Sprecher demnach weiter. Für Fälle, in denen der Ausweis bislang als Adressnachweis diene, seien barrierearme und unkomplizierte digitale Lösungen vorgesehen.
Im Gespräch sind laut Bericht außerdem zusätzliche Sicherheitsmerkmale, eine verbesserte kryptografische Absicherung und die Integration eines Data-Matrix-Codes. Damit soll sich die Identität leichter feststellen lassen.
Auch der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Überlegungen, bei einer neuen Generation von Personalausweisen auf den Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. Der Ausschuss beschloss Anfang Mai eine entsprechende Beschlussempfehlung, nachdem dies in einer Petition gefordert worden war. (afp/red)
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Russland weist Verantwortung für Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle scharf zurück

Die russische Botschaft in Berlin hat jegliche Verantwortung für den Fund einer mit einem Sprengsatz bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle zurückgewiesen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnete die diplomatische Vertretung den Vorfall als „fingierte Provokation“ und warnte vor einer neuen Welle antirussischer Stimmung in Deutschland.
Die Botschaft erklärte, es gebe keine Belege für einen russischen Hintergrund des Vorfalls. Mutmaßungen über einen Anschlagsversuch Moskaus dienten aus ihrer Sicht vor allem den Interessen der Ukraine und Teilen der europäischen Politik. Damit solle die weitere finanzielle und politische Unterstützung für Kiew gerechtfertigt werden, hieß es in der Erklärung.

Drohne mit Sprengsatz entdeckt

Die Drohne war in der Nacht zum Mittwoch im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Ein Mitarbeiter des Flughafens hatte das Fluggerät bemerkt und zum Absturz gebracht. An der Drohne befand sich ein Sprengsatz mit einem nicht intakten Zünder, der anschließend von Spezialisten der Bundespolizei entschärft wurde.
In unmittelbarer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein wichtiger Umschlagplatz für Fracht und wird auch für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine genutzt.
Kurz nach der Entdeckung der Drohne musste zudem ein Flugzeug wegen der vorübergehenden Sperrung des Flughafens durchstarten. Dabei kollidierte die Maschine mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt. Es wird geprüft, ob es sich dabei ebenfalls um eine Drohne gehandelt haben könnte.
Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Die Ermittler prüfen dabei auch die Hintergründe und mögliche Verantwortliche.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Vorfall als „neues Bedrohungsszenario“. Nach einem Besuch am Flughafen erklärte er, dass möglicherweise auch „fremde Mächte“ beteiligt sein könnten. Einen konkreten Staat nannte der Minister nicht.
In politischen und sicherheitspolitischen Kreisen richten sich Vermutungen teilweise gegen Russland. Beweise für eine russische Beteiligung liegen bislang jedoch nicht vor.

Moskau spricht von Provokation

Die russische Botschaft kritisierte die entsprechenden Spekulationen scharf. Sie sprach von einer gegen Russland gerichteten Provokation und erklärte, die größte Gefahr für Deutschland bestehe nicht in angeblichen russischen „Hybridangriffen“, sondern in Politikern, die Szenarien für einen möglichen Krieg mit Russland entwickelten.
Die Botschaft warf europäischen Politikern zudem vor, den Vorfall nutzen zu wollen, um die weitere Unterstützung der Ukraine zu rechtfertigen. Gleichzeitig kritisierte sie, dass trotz der öffentlichen Spekulationen über eine mögliche russische Beteiligung bislang keine Beweise vorgelegt worden seien.
Die russische Stellungnahme stellt damit eine klare Zurückweisung möglicher Vorwürfe dar. Ob die Drohne tatsächlich im Zusammenhang mit Russland, der Ukraine oder einem anderen Akteur steht, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (afp/dpa/red)
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Grenzkontrollen zwischen Spanien und Italien verschärfen EU-Streit

Spanien reagiert mit eigenen Grenzkontrollen auf Italiens Weigerung, die wegen der Ceuta-Migrationskrise eingeführten Kontrollen aufzuheben. Ab Samstag 0.00 Uhr würden Reisende aus Italien zunächst bis zum 7. September stichprobenartig an Häfen und Flughäfen kontrolliert, zitierte der staatliche spanische TV-Sender RTVE aus einem am Abend veröffentlichten Dekret der Regierung in Madrid.
Überprüft werden sollten dabei die Identität und Staatsangehörigkeit von Reisenden sowie, im Falle von Drittstaatsangehörigen, deren Visum oder Aufenthaltserlaubnis. Als Grund wurde der „anhaltende Druck irregulärer Migration“ genannt, dem Italien ausgesetzt sei.
Die Regierung in Madrid reagierte damit auf die Zurückweisung ihres Ultimatums. Sie hatte Italien aufgefordert, die wegen der Ankunft von zeitweise 72.000 Migranten in Spaniens Nordafrika-Exklave Ceuta eingeführten Grenzkontrollen bis Sonntag aufzuheben.
Die EU-Innenminister beraten in einer Videokonferenz über Konsequenzen.

Die EU-Innenminister beraten in einer Videokonferenz über Konsequenzen.

Foto: Iván Zambrano / Europa Press/EUROPA PRESS/dpa

Italien wies spanisches Ultimatum zurück

Meloni stellte klar, dass sie sich keinem Ultimatum beugen werde. „Italien akzeptiert keine Ultimaten oder Vorgaben aus dem Ausland, was die nationale Sicherheit und die Grenzkontrolle betrifft“, hieß es in einer Erklärung ihres Büros, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Italien werde seine Kontrollen zumindest bis zum 15. August und in jedem Fall so lange aufrechterhalten, bis „Sicherheits- und Terrorismusrisiken für Italien vollständig ausgeschlossen sind.“

Spanien spricht von „Torpedo gegen Einheit Europas“

Die Grenzkontrollen sind nach spanischer Auffassung unfair, den Interessen der EU zuwiderlaufend und diskriminierend gegenüber der eigenen Bevölkerung. Spaniens Außenminister José Manuel Albares bezeichnet Italiens Vorgehen als „ein Torpedo unterhalb der Wasserlinie der europäischen Einheit“.
Italien hat keine Landgrenze mit Spanien. Die nach Ceuta eingedrungenen Migranten sind inzwischen fast alle nach Marokko zurückgekehrt. Es gibt seither auch keine Hinweise, dass Migranten in Ceuta überhaupt die Absicht hätten, nach Italien weiterzureisen. Die restlichen Migranten befinden sich in der nordafrikanischen Exklave zudem weder im Schengen-Raum noch auf europäischem Festland.

Migranten vor dem CETI-Aufnahmezentrum in Ceuta am 1. August 2026. Bei der jüngsten Migrationswelle aus Marokko starben mindestens 67 Menschen. Die meisten der rund 60.000 Migranten kehrten nach Marokko zurück.

Foto: Henry Nicholls/AFP via Getty Images

Kritiker werfen Meloni innenpolitisch motivierte Symbolpolitik vor

Kritiker der Regierung in Rom werteten die italienischen Grenzkontrollen als vor allem innenpolitisch motivierte Symbolpolitik. Melonis Regierungskoalition war 2022 mit dem Versprechen an die Macht gekommen, die irreguläre Migration zu verringern. Derzeit steht die Meloni-Regierung zudem unter erheblichem Druck durch die neu gegründete Partei „Futuro Nazionale“ des Ex-Armeegenerals Roberto Vannacci. Seine Haltung gegenüber irregulärer Migration findet bei einem nicht unerheblichen Teil der Wählerschaft der Regierungsparteien Anklang. (dpa/red)
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EU-Streit verschärft: Spanien führt Grenzkontrollen zu Italien ein

Spanien reagiert mit eigenen Grenzkontrollen auf Italiens Weigerung, die wegen der Ceuta-Migrationskrise eingeführten Kontrollen aufzuheben. Ab Samstag 0.00 Uhr würden Reisende aus Italien zunächst bis zum 7. September stichprobenartig an Häfen und Flughäfen kontrolliert, zitierte der staatliche spanische TV-Sender RTVE aus einem am Abend veröffentlichten Dekret der Regierung in Madrid.
Überprüft werden sollten dabei die Identität und Staatsangehörigkeit von Reisenden sowie, im Falle von Drittstaatsangehörigen, deren Visum oder Aufenthaltserlaubnis. Als Grund wurde der „anhaltende Druck irregulärer Migration“ genannt, dem Italien ausgesetzt sei.
Die Regierung in Madrid reagierte damit auf die Zurückweisung ihres Ultimatums. Sie hatte Italien aufgefordert, die wegen der Ankunft von zeitweise 72.000 Migranten in Spaniens Nordafrika-Exklave Ceuta eingeführten Grenzkontrollen bis Sonntag aufzuheben.
Die EU-Innenminister beraten in einer Videokonferenz über Konsequenzen.

Die EU-Innenminister beraten in einer Videokonferenz über Konsequenzen.

Foto: Iván Zambrano / Europa Press/EUROPA PRESS/dpa

Italien wies spanisches Ultimatum zurück

Meloni stellte klar, dass sie sich keinem Ultimatum beugen werde. „Italien akzeptiert keine Ultimaten oder Vorgaben aus dem Ausland, was die nationale Sicherheit und die Grenzkontrolle betrifft“, hieß es in einer Erklärung ihres Büros, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Italien werde seine Kontrollen zumindest bis zum 15. August und in jedem Fall so lange aufrechterhalten, bis „Sicherheits- und Terrorismusrisiken für Italien vollständig ausgeschlossen sind.“

Spanien spricht von „Torpedo gegen Einheit Europas“

Die Grenzkontrollen sind nach spanischer Auffassung unfair, den Interessen der EU zuwiderlaufend und diskriminierend gegenüber der eigenen Bevölkerung. Spaniens Außenminister José Manuel Albares bezeichnet Italiens Vorgehen als „ein Torpedo unterhalb der Wasserlinie der europäischen Einheit“.
Italien hat keine Landgrenze mit Spanien. Die nach Ceuta eingedrungenen Migranten sind inzwischen fast alle nach Marokko zurückgekehrt. Es gibt seither auch keine Hinweise, dass Migranten in Ceuta überhaupt die Absicht hätten, nach Italien weiterzureisen. Die restlichen Migranten befinden sich in der nordafrikanischen Exklave zudem weder im Schengen-Raum noch auf europäischem Festland.

Migranten vor dem CETI-Aufnahmezentrum in Ceuta am 1. August 2026. Bei der jüngsten Migrationswelle aus Marokko starben mindestens 67 Menschen. Die meisten der rund 60.000 Migranten kehrten nach Marokko zurück.

Foto: Henry Nicholls/AFP via Getty Images

Kritiker werfen Meloni innenpolitisch motivierte Symbolpolitik vor

Kritiker der Regierung in Rom werteten die italienischen Grenzkontrollen als vor allem innenpolitisch motivierte Symbolpolitik. Melonis Regierungskoalition war 2022 mit dem Versprechen an die Macht gekommen, die irreguläre Migration zu verringern. Derzeit steht die Meloni-Regierung zudem unter erheblichem Druck durch die neu gegründete Partei „Futuro Nazionale“ des Ex-Armeegenerals Roberto Vannacci. Seine Haltung gegenüber irregulärer Migration findet bei einem nicht unerheblichen Teil der Wählerschaft der Regierungsparteien Anklang. (dpa/red)
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Argentinien: Polizei geht mit Tränengas und Gummigeschossen gegen Proteste vor

Die argentinische Polizei ist mit Tränengas und Gummigeschossen gegen Demonstranten vorgegangen, die in Buenos Aires gegen einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Stärkung von Privatbesitz protestierten. Die Demonstration fand am Donnerstag vor dem Sitz des Senats in der Hauptstadt statt und startete zunächst friedlich. Mit Einbruch der Nacht brachen laut dem Bericht eines Korrespondenten der Nachrichtenagentur AFP dann Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Teilnehmern aus. Die Beamten seien dabei mit Steinen angegriffen worden.
Die Demonstration fand statt, während im Senat über den umstrittenen Gesetzentwurf beraten wurde. Bei den Auseinandersetzungen wurden laut Medienberichten zwei Polizisten und ein Demonstrant verletzt. Mindestens zehn Menschen seien festgenommen worden.
An der Demonstration nahmen mehrere tausend Menschen teil. Sie trugen argentinische Flaggen sowie Transparente mit der Aufschrift „Das Vaterland steht nicht zum Verkauf“. Ihr Protest richtete sich vor allem gegen – inzwischen von der Regierung bereits abgeschwächte – Pläne, ausländischen Bürgern und Unternehmen den Erwerb von Landbesitz zu erleichtern. Das umstrittene Gesetz sieht aber weiterhin eine grundsätzliche Stärkung von privatem Besitz von Eigentum und Land vor, wogegen linke Parteien und Gewerkschaften mobil machen.
(afp/red)
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Polizei in LA nimmt vor Trump-Auftritt bewaffneten Mann fest

Die Polizei hat auf Donald Trumps Golfplatz im Raum Los Angeles zwei Tage vor einem geplanten Auftritt des US-Präsidenten einen bewaffneten Mann festgenommen.
Sicherheitskräfte des Bundes in Zivil bemerkten ein Verhalten des 38-Jährigen, das nahelegte, dass er die Vorbereitungen der Sicherheitsvorkehrungen für den Besuch des Präsidenten beobachtete, wie die örtliche Polizei erklärte.
Bei der Festnahme am Sonntag fanden Beamte ein 16 Schuss fassendes Magazin. Im Auto des Verdächtigen auf dem Parkplatz des Golfplatzes fanden sie zudem eine geladene Pistole und ein weiteres Magazin, ebenfalls gefüllt mit Hohlspitzmunition.

Festgenommener polizeibekannt

Die Polizei im Bundesstaat Kalifornien wirft dem Mann das verdeckte Mitführen einer Waffe sowie den Besitz verbotener Munition vor. Gegen den 38-Jährigen wird demnach in anderer Sache bereits wegen eines Raubdeliktes ermittelt.
Bei einer anschließenden Durchsuchung seines nahen Wohnorts in Downey wurde laut dem Büro des Sheriffs im Bezirk Los Angeles unter anderem sichergestellt:
  • ein illegal modifiziertes Sturmgewehr vom Typ AR
  • eine Pistole
  • besonders große Magazine
  • größere Mengen Pistolen- und Gewehrmunition
  • eine kugelsichere Weste
  • „Mehrere Notizbücher mit besorgniserregenden Äußerungen“
Die Polizei machte keine näheren Angaben zum Inhalt der Notizbücher. Die Ermittlungen würden gemeinsam mit Anti-Terror-Kräften und dem Secret Service geführt, der für den Schutz des Präsidenten zuständig ist, erklärte die Polizei. Der Verdächtige befinde sich weiter in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft prüfe die Vorwürfe, hieß es.
Der US-Präsident kam am Dienstagabend (Ortszeit) in den Trump National Golf Club im Vorort Rancho Palos Verdes, um dort bei einem Event Spenden für die republikanische Partei einzuwerben.
In einem Interview mit Fox-News in Kalifornien sagte er auf die Festnahme angesprochen, es spende ihm „ein bisschen Trost“, dass nur die bedeutenden Präsidenten zum Ziel würden.

Trump wurde bereits häufiger zum Ziel

Im aktuellen Fall wurde dem Verdächtigen laut Polizei zunächst kein Anschlagsplan zur Last gelegt. Allerdings war es nicht der erste Sicherheitsvorfall in Zusammenhang mit Trumps Golfplätzen.
Im September 2024 schoss der Secret Service auf Trumps Golfplatz im Bundesstaat Florida auf einen bewaffneten Mann, der sich in den Büschen versteckte. Der Verdächtige selbst feuerte keine Kugel ab, floh und wurde wenig später festgenommen. Wegen des versuchten Attentats wurde der Mann im Februar 2026 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zuvor hatte im Juli 2024 ein Schütze bei einer Wahlkampfveranstaltung in Butler im Bundesstaat Pennsylvania von einem nahe gelegenen Dach auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr verletzt. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet. (dpa/red)