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Italien führt Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen ein


In Kürze:

  • Wer sich an das Verschleierungsverbot an italienischen Schulen nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
  • Die Begrenzung für ausländische Schüler in Klassen gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Auch in anderen europäischen Ländern gelten Verbote und Einschränkungen.
  • In mehreren Bundesländern gelten Verbote, in manchen gibt es aber kein gesetzliches Verbot.

 
Die italienische Regierung hat ein Verschleierungsverbot an Schulen des Landes beschlossen. Ein entsprechendes Dekret hat der Ministerrat unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Donnerstag, 24. September, verabschiedet. Das berichtet das italienische Politikportal „Pagella Politica“, das nach eigenen Angaben Einsicht in das noch nicht offiziell veröffentlichte Dekret hat. Das Dekret muss nun noch vom Parlament innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden.

Der bisherige Bildungsweg ist entscheidend

Demnach ist eine Teilnahme an schulischen oder außerschulischen Veranstaltungen mit verhülltem Gesicht verboten. Das Dekret nennt keine konkreten Kleidungsstücke wie Burka oder Niqab. Es betont jedoch, dass Personen, die an schulischen Aktivitäten teilnehmen, zu erkennen sein müssen. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 200 und 1.000 Euro geahndet. Bei Minderjährigen wird die Geldbuße gegen die Eltern verhängt.
Des Weiteren führt die Regierung eine 30-Prozent-Grenze ein, um den Anteil ausländischer Schüler, die erst kürzlich in das italienische Schulsystem aufgenommen wurden, innerhalb der Klassen zu begrenzen. Vorgesehen ist auch eine mögliche Umverteilung der Schüler auf benachbarte Schulen, wenn diese Grenze nicht eingehalten werden kann. Ausländische Eltern können bei Bedarf an kostenlosen Italienischkursen teilnehmen.
Das Dekret sieht allerdings keine pauschale Begrenzung auf 30 Prozent ausländische Schüler pro Klasse vor. Die Grenze gilt vielmehr nur für bestimmte Schüler anderer Nationalitäten. Entscheidend sind dabei Kriterien wie die Geburt in Italien und der bisherige Bildungsweg. In der Grundschule werden etwa Kinder nicht berücksichtigt, die in Italien geboren wurden oder mindestens zwei Jahre eine italienische Vorschule besucht haben. In der Sekundarstufe gilt die Grenze für Schüler, die nicht mindestens drei Jahre italienische Schulen besucht haben.

In Portugal drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld

Italien hat bereits seit 1975 Vorschriften gegen die Verdeckung des Gesichts. Der italienische Staatsrat entschied allerdings 2008, dass eine religiös begründete Vollverschleierung unter Umständen einen „berechtigten Grund“ darstellen kann. Das neue Schulverbot könnte deshalb rechtlich relevant werden.
Verbote der Gesichtsverhüllung gelten auch in anderen europäischen Ländern. In Portugal ist ein entsprechendes Gesetz Mitte August in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld. Ausnahmen gelten wie in Italien unter anderem aus gesundheitlichen Gründen.
Bereits 2011 trat in Frankreich das im Jahr zuvor beschlossene Verbot der Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum in Kraft. Es umfasst auch Vollverschleierungen wie Burka und Niqab.
2023 rückten zwei Kleidungsstücke in den Mittelpunkt einer Debatte über religiöse Symbole an öffentlichen Schulen. Konkret handelt es sich um die Abaya, ein langes, den Körper weitgehend bedeckendes Gewand, das Frauen tragen, sowie den Qamis, ein ebenfalls langes Kleidungsstück für Männer. Der damalige Bildungsminister Gabriel Attal untersagte das Tragen von Abayas und Qamis an öffentlichen Schulen. Seiner Auffassung nach könne es eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen. Der französische Staatsrat (Conseil d’État) lehnte am 7. September 2023 einen Eilantrag gegen die Regelung ab und sah in ihr keine offensichtlich rechtswidrige Verletzung grundlegender Rechte.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Auch in Österreich gelten landesweit entsprechende Verbote. In Dänemark gilt seit 2018 ein im Strafgesetzbuch verankertes Verbot für den öffentlichen Raum. In den Niederlanden trat 2019 ein auf bestimmte Bereiche beschränktes Verbot in Kraft. Es gilt unter anderem in Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2021 ist das Tragen gesichtsverhüllender Kleidung in der Öffentlichkeit auch in der Schweiz untersagt.
In Deutschland gibt es kein bundesweites Verbot der Gesichtsverhüllung an Schulen, da das Schulwesen in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. In mehreren Bundesländern ist die Verhüllung des Gesichts im Unterricht oder bei Schulveranstaltungen jedoch untersagt. Dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gelten ebenfalls entsprechende Regelungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es dagegen kein ausdrückliches gesetzliches Verbot. Die Verhüllung des Gesichts kann dort jedoch wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Kommunikation unzulässig sein.
In den ostdeutschen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit kein gesetzlich geregeltes Verbot für Schüler.
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Schweiz stimmt am Sonntag über Zuwanderungsgrenze von 10 Millionen ab


In Kürze:

  • Eine Schweizer Initiative fordert eine maßvolle Zuwanderung.
  • Ziel ist der Erhalt von Lebensqualität und Wohlstand.
  • Seit 2002 ist die Bevölkerung um 1,7 Millionen gewachsen.
  • Die Regierung warnt vor möglichen Folgen.

 
Die Schweizer stimmen am Sonntag über eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab, die die Bevölkerung auf 10 Millionen Einwohner begrenzen will. In Umfragen liegen laut Agenturen die Gegner knapp vorn. Die Befürworter der Initiative behaupten, die Schweiz mit ihren 9,1 Millionen Einwohnern breche unter der Last der angeblichen „Massenimmigration“ zusammen. Die Regierung und die meisten anderen Parteien warnen hingegen vor katastrophalen Folgen einer Bevölkerungsobergrenze.

Fremd im eigenen Land

„Keine 10-Millionen-Schweiz!“ heißt die Volksinitiative der SVP, die sich gegen Migration und gegen eine Annäherung an die EU positioniert. Die Zuwanderung in die Schweiz sei „massiv zu hoch“, argumentieren die Initiatoren auf ihrer Internetseite. „Wohnungsnot, höhere Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllte Züge, steigende Kriminalität, ein Gesundheitswesen am Anschlag und sinkende Bildungsqualität“ seien die Folgen. Viele fühlten sich „fremd im eigenen Land“, daher „muss jetzt gehandelt werden“.
Deshalb wollen die Initiatoren eine „maßvolle, geregelte Zuwanderung, um unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand zu wahren“. Die Bevölkerung solle daher bis 2050 nicht über 10 Millionen steigen. Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Menschen in der Alpenrepublik, heißt es auf der Website der Regierung. Somit sei die Zahl seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 um rund 1,7 Millionen Bewohner gewachsen.
Die amtliche Statistik deutet darauf hin, dass bis 2055 rund 10,5 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Sollte die Bevölkerung vor 2050 die 9,5-Millionen-Marke überschreiten, soll die Regierung der Initiative zufolge einschreiten und vor allem weniger Flüchtlinge aufnehmen sowie den Familiennachzug begrenzen, heißt es auf Seite 7 eines Flyers.  Falls die Bevölkerung vor 2050 dennoch auf über 10 Millionen wächst, soll die Schweiz ihr Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit nach zwei Jahren kündigen.

„Ausländerfeindlich“ und „kontraproduktiv“

Das ist für viele eine rote Linie, da es bedeuten würde, dass zwei 1999 und 2004 mit Brüssel unterzeichnete Vereinbarungen hinfällig würden, die der Schweiz einen weitreichenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. „Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Abkommen von Schengen und Dublin würde ebenfalls infrage gestellt, wodurch die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Asyl gefährdet wäre“, zitieren Agenturen die Regierung in Bern, die die Schweizer auffordert, am kommenden Sonntag mit Nein zu stimmen.
Die Grünen lehnen das Vorhaben als „ausländerfeindlich“ ab, die Sozialdemokraten sprechen von einer „Chaos-Initiative“, die Zentrumsparteien von einer „oberflächlichen Lösung“. „Ich kann nachvollziehen, dass manche das Ende der Personenfreizügigkeit als Wunderlösung betrachten. Aber die Aufkündigung aller Abkommen mit Europa erscheint mir völlig kontraproduktiv“, sagt Cyril Aellen, Vizepräsident der liberalen Freisinnigen Partei.
Zudem unterschätze die SVP „die sehr konkreten negativen Folgen eines Bevölkerungsrückgangs“, da Ausländer in der Schweiz auch das Sozialsystem mitfinanzierten. „Die Lebenshaltungskosten würden deutlich steigen“, behauptet Aellen.
Die deutschsprachigen Kantone der Schweiz befürworten Einwanderungsbeschränkungen im Allgemeinen eher, während der französischsprachige Westen den EU-Abkommen positiver gegenübersteht. Um angenommen zu werden, benötigt die Initiative sowohl mehr als 50 Prozent der Stimmen auf nationaler Ebene als auch die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone.

Bundesstellen begleiten Studie

Eine aktuelle Studie der Universität Genf kommt zu dem Ergebnis, dass der mit der Initiative anvisierte Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung negative wirtschaftliche Folgen hätte, da Schweizer Arbeitskräfte fehlen. Mehrere Bundesstellen haben die Studie „eng begleitet und verabschiedet“.
Demnach machten Ende 2024 Ausländer 27,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus. Rund 330.000 Deutsche leben in der Schweiz. Die meisten Ausländer in dem Land stammen aus Italien.
Manche Branchen sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. So machen sie im Gastgewerbe etwa 46 Prozent aus, auf dem Bau 34 Prozent, wobei Grenzgänger noch nicht mitgerechnet sind.
Die SVP sorgte bereits 2009 und 2021 mit Initiativen für Schlagzeilen, durch die Minarette und Burkas verboten wurden. 2014 stimmten die Schweizer zudem einer SVP-Initiative zu, die Quoten für Migranten, insbesondere für Europäer, wieder einführte. Bei der späteren Umsetzung verzichtete die Regierung jedoch auf eine vollständige Wiedereinführung solcher Quoten, weshalb die SVP ihr und dem Parlament vorwirft, den Volksentscheid nicht vollständig umgesetzt zu haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)