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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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Deutschland und Frankreich vereinbaren erste gemeinsame Nuklearübung

Deutschland und Frankreich haben bei der Sitzung des gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsrats einen historischen Schritt hin zu einer gemeinsamen nuklearen Abschreckung vereinbart. Die Bundeswehr werde sich erstmals an einer französischen Nuklearübung beteiligen, hieß es in der nach der Sitzung am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte zudem an, zentrale Bestandteile des gescheiterten FCAS-Projekts in einem anderen Rahmen fortzuführen. Zugleich verständigten sich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron offenbar auf einen schärferen gemeinsamen Kurs gegenüber China.
Zur neuen nuklearen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich sagte Merz nach den Beratungen: „Wir schlagen in der Abschreckung einen neuen gemeinsamen Weg ein.“ Dazu gehöre, dass sich „die konventionellen deutschen Kräfte noch in diesem Jahr an einer nuklearen Übung der französischen Streitkräfte beteiligen“.
Die Verlegung französischer Rafale-Kampfjets nach Nörvenich sei ein „erster operativer Schritt der strategischen Zusammenarbeit“, heißt es in der Abschlusserklärung.
„In der neu geschaffenen strategischen Steuerungsgruppe durchdenken wir, mit welchem Mix an Fähigkeiten wir unsere gemeinsame Abschreckung in Zukunft weiter steigern“, fügte Merz an.
Die deutsche Beteiligung an der Übung sei „komplementär zu unserer nuklearen Teilhabe und der Abschreckung in der NATO, an der wir festhalten“. Die Kooperation solle die NATO-Abschreckung, deren bisheriges Herzstück die Stationierung von US-Atomsprengköpfen in Europa ist, „ergänzen und nicht ersetzen“.
Macron schloss derweil eine deutsche Beteiligung an den Kosten der französischen Atomstreitkräfte ausdrücklich aus. Die Zusammenarbeit ziele „unter keinen Umständen“ auf eine Mitfinanzierung des französischen Nuklearprogramms, sagte er.
„Das französische Atomprogramm wird immer von Frankreich finanziert.“ Ziel sei vielmehr, die Sicherheit Europas zu verbessern und bei möglichen Gegnern größere strategische Unsicherheit zu schaffen.
Merz betonte, über weitere Schritte sei noch nicht entschieden. Eine neu geschaffene „strategische Steuerungsgruppe“ solle alle strategischen Optionen erörtern und Vorschläge machen. „Wir gehen hier Schritt für Schritt vor“, sagte der Kanzler. Die Beratungen könnten in eine neue Nukleardoktrin münden, es sei aber „viel zu früh“, dies bereits festzustellen.
Trotz des Aus für den gemeinsam geplanten FCAS-Kampfjet wollen Deutschland und Frankreich zudem zentrale Bestandteile des Projekts weiterführen. „Wir werden zum Beispiel die wichtige Cloud-Lösung aus FCAS in anderem Rahmen fortführen“, sagte Merz. „FCAS war nie allein ein neues Kampfflugzeug, sondern war immer ein System.“
Cloud-Umgebung und digitale Steuerung könnten langfristig sogar wichtiger sein als ein neues Flugzeug. Die Cloud-Lösung soll eine Plattform zur digitalen Kommunikation unter anderem zwischen Flugzeugen, Drohnen und anderen Waffensystem schaffen.
In der Abschlusserklärung des deutsch-französischen Sicherheitsrats ist von einem „gemeinsamen europäischen Gefechtsstandard“ und der „Entwicklung eines künftigen Systemverbunds“ die Rede. Dieser soll bemannte Kampfflugzeuge und unbemannte Fluggeräte, insbesondere Drohnen, miteinander vernetzen. Ziel sei die „Interoperabilität aller europäischen Luftsysteme“.
Weiter bestätigte Bundeskanzler Merz bei seiner Pressekonferenz mit Macron, Deutschland werde sich im Herbst an einer französisch initiierten Übung der sogenannten Koalition der Willigen zur Unterstützung der Ukraine beteiligen. „Deutschland wird sich beteiligen. Wir klären gemeinsam, wie diese Beteiligung dann im Einzelnen aussehen wird“, sagte der Kanzler.
Macron wie Merz gingen zudem auf den Umgang mit China ein. „Ich möchte keinen neuen Handelskonflikt mit China, aber ich möchte einen offenen Dialog über diese Ungleichgewichte“, sagte Merz. Hochsubventionierte Überkapazitäten würden vor allem in den europäischen Markt gedrückt und gingen „einseitig zu Lasten der Arbeitsplätze in Europa“.
Berlin und Paris fordern deshalb schnellere Schutzmaßnahmen der EU, mehr Produktion und Technologietransfer in Europa sowie Gespräche über Wechselkurse und den Zugang zu Chinas Finanzmärkten.
Der französische Präsident sagte, Deutschland und Frankreich seien in dieser Frage „noch nie so übereinstimmend“ gewesen. Die EU verzeichne gegenüber China inzwischen ein Handelsdefizit von rund einer Milliarde Euro pro Tag.
Merz bezifferte das jährliche Defizit auf mehr als 300 Milliarden Dollar und bezeichnete die chinesische Währung als „drastisch unterbewertet“. Im September sollen Berlin und Paris hierzu demnach eine gemeinsame Position entwickeln.
Merz erinnerte zudem daran, dass dies für Macron „aller Voraussicht nach“ der letzte deutsch-französische Ministerrat als Präsident gewesen sei. Er dankte ihm für „das Vertrauen und auch den Elan“, mit dem Macron die Zusammenarbeit geprägt habe. Für Lobreden sei es jedoch noch zu früh, in den kommenden Monaten wollten beide das Vereinbarte „mit Schwung umsetzen“.
Mit Blick auf die Kandidatur der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr sagte Merz, die „deutsche Hand“ bleibe unabhängig vom Wahlausgang zur vertieften Zusammenarbeit ausgestreckt. Macron riet dazu, dem französischen Volk nicht immer das Schlimmste vorauszusagen und ihm zuzutrauen, „das Beste wollen“ zu können.(afp/red)
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Neuer Labour-Chef Burnham: Der „König der Nordens“ zieht in die Downing Street ein

Der „König des Nordens“ regiert bald in London: Der Labour-Politiker Andy Burnham hat am Freitag den scheidenden Premierminister Keir Starmer an der Spitze der britischen Sozialdemokraten abgelöst. Am Montag soll der 56-Jährige dann von König Charles III. zum Regierungschef ernannt werden und als neuer Regierungschef in die Downing Street 10 in London einziehen.
Burnham erwarb sich seinen Spitznamen „König des Nordens“ als langjähriger Bürgermeister des Großraums Manchester. Die Nachfolge des zurückgetretenen Amtsinhabers Starmer an der Labour-Spitze konnte er sich souverän sichern – Mitbewerber hatte er keine. Burnham zählt zum gemäßigt-linken Lager seiner Partei und sicherte sich eine breite Unterstützung von 379 der 403 Labour-Abgeordneten im Parlament.
Mit Burnhams voraussichtlicher Ernennung zum Premier am Montag bekommt Großbritannien den siebten Regierungschef in zehn Jahren.
Der neue Labour-Chef kündigte eine Abkehr von der Politik der „vergangenen 40 Jahre“ an. Die Menschen in Großbritannien hätten zu lange darauf warten müssen, „dass die Politik ihnen wieder Hoffnung gibt“, sagte Burnham nach seiner Wahl auf dem Sonderparteitag in London. „Wir werden ihnen die Hoffnung zurückgeben.“ Seine Regierung wolle dafür sorgen, dass „die Wirtschaft und das Land für alle Menschen und Orte funktioniert“.
Der bisherige Regierungs- und Parteichef Starmer hatte im Juni parteiinternem Druck nachgegeben und seinen Rücktritt erklärt. Burnham gab unmittelbar im Anschluss bekannt, dass er Starmer beerben wolle.
Bei einer Nachwahl im nordwestenglischen Wahlkreis Makerfield hatte sich Burnham zunächst einen Sitz im Unterhaus in London gesichert.
Sein hoher Sieg gegen den Kandidaten der rechtspopulistischen Partei Reform UK gab all denen in der sozialdemokratischen Labour-Partei Hoffnung, die den jüngsten Höhenflug der Rechtspopulisten von Nigel Farage bei den Kommunal- und Regionalwahlen im Mai sowie in den landesweiten Umfragen mit Entsetzen beobachteten – und die Starmer dafür mitverantwortlich machten.
„Ich sage meiner eigenen Partei, dass dies die letzte Chance für Veränderung ist“, erklärte Burnham nach seinem Sieg in Makerfield. Als Bürgermeister von Manchester war der Ausbau des Nahverkehrs zu erschwinglichen Preisen einer seiner größten Erfolge.
Auch der Wohnungsbau und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsversorgung zählen zu den Prioritäten des Brexit-Kritikers, der sich als Vertreter eines „wirtschaftsfreundlichen Sozialismus“ versteht. „Ich denke, wir müssen das, was wir im Großraum Manchester erreicht haben, auf die nationale Ebene übertragen“, sagte Burnham im Mai dem Sender BBC.
Burnham, der sich bereits 2010 und 2015 um den Labour-Vorsitz beworben hatte, kann für seine künftige Aufgabe als Labour-Chef und Premierminister langjährige Erfahrung in der nationalen und regionalen Politik vorweisen.
2001 wurde er zum ersten Mal ins Unterhaus gewählt, in der Regierung von Tony Blair war er Staatssekretär im Innenministerium. Premier Gordon Brown ernannte ihn zum Staatssekretär im Finanzministerium, später zum Kultur- und danach zum Gesundheitsminister.
2017 kehrte Burnham London den Rücken, um Bürgermeister des Großraums Manchester mit 2,8 Millionen Einwohnern zu werden. Zwei Mal wurde er wiedergewählt, zuletzt mit einer Mehrheit von fast zwei Dritteln.
Starmer kritisierte er für Kürzungen bei den Sozialleistungen. In der Corona-Pandemie stritt Burnham sich öffentlich mit dem damaligen konservativen Premier Boris Johnson und kämpfte für mehr Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer in der Region, was ihm den Namen „König des Nordens“ einbrachte.
Burnham ist tief in der ehemaligen Bergbau- und Industrieregion in Nordengland verwurzelt. 1970 wurde er in Aintree bei Liverpool geboren, er wuchs im Dorf Culcheth auf. Sein Vater war Kommunikationstechniker, die Mutter Arzthelferin.
Wegen seiner Herkunft habe er sich später beim Anglistikstudium in Cambridge manchmal wie ein Hochstapler gefühlt, sagte Burnham über sich. Mit 14 Jahren trat er in die Labour-Partei ein, „radikalisiert“ durch den Bergarbeiterstreik von 1984 bis 1985, den die konservative Premierministerin Margaret Thatcher niederschlagen ließ.
In den 1990er Jahren tauchte Burnham eigenen Angaben zufolge tief in die „Madchester“-Musikszene Jahre ein. „Ich war voll und ganz dabei – mit Anglerhut, Schlaghosen und der ganzen Kluft“, erzählte er 2023 der Zeitung „Daily Telegraph“. Bis heute ist er treuer Fan des Liverpooler Fußballvereins FC Everton. Burnhams Frau stammt aus den Niederlanden, das Paar hat drei Kinder.
Auf den rechten Oberarm hat sich Burnham eine Arbeiterbiene tätowieren lassen, das Symbol Manchesters. Es steht für den harten Fleiß der früheren Bergarbeiter, aber auch für die Solidarität nach dem Anschlag auf ein Popkonzert in der Manchester Arena 2017 – Tugenden, die sicher auch einem Premier Burnham weiterhelfen könnten.(afp/red)
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Was Merz und Macron heute gemeinsam vorhaben

Gemeinsame nukleare Abschreckung, engere Kooperation bei Künstlicher Intelligenz, Satelliten und in der Handelspolitik: Deutschland und Frankreich wollen heute mit ihren Regierungsgesprächen in der Nähe von Köln neuen Schwung in ihre zuletzt schwierigen Beziehungen bringen.
Die Zusammenarbeit beider Länder müsse weiter ausgebaut und der strategische Aufbruch Europas beschleunigt werden, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron am Donnerstagabend nach seiner Ankunft in Deutschland. Auf Schloss Bensberg kam er mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen, um das Regierungstreffen vorzubereiten.

Vom Militärflugplatz ins Schloss

Heute Morgen tagt zunächst der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat unter Leitung von Merz und Macron auf dem Fliegerhorst Nörvenich. Anschließend kommt der sogenannte Ministerrat auf Schloss Augustusburg in Brühl zusammen. An den Beratungen nehmen auf beiden Seiten Minister und Staatssekretäre aus zehn Ressorts teil.
Das Rokoko-Schloss aus dem 18. Jahrhundert ist ein historisch bedeutender Ort für die deutsch-französischen Beziehungen. Dort schlug 1962 der damalige französische Präsident Charles de Gaulle dem Kanzler Konrad Adenauer einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag vor, der 1963 im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sei bis heute „die Basis für unsere Arbeit“, sagte Merz bei der Ankunft Macrons.

FCAS-Pleite war Rückschlag für strategische Zusammenarbeit

Zuletzt holperte es allerdings in den deutsch-französischen Beziehungen – vor allem wegen des weitgehenden Scheiterns des milliardenschweren Kampfjet-Projekts FCAS. Heute soll geklärt werden, was davon noch zu retten ist. Die Entwicklung einer sogenannten Combat Cloud, eines System zur Vernetzung von Waffensystemen, soll fortgeführt werden.
Daneben wollen beide Länder ein weiteres wichtiges Verteidigungsprojekt vorantreiben: Die Partnerschaft bei der nuklearen Abschreckung auf Grundlage des französischen Atomwaffenarsenals, die Merz und Macron im März vereinbart hatten.
Eine erste gemeinsame Luftwaffenübung von französischen Rafale- und deutschen Eurofighter-Kampfjets zur Betankung in der Luft fand bereits am Donnerstag statt. Die Rafale-Jets sind darauf ausgelegt, Atomwaffen einzusetzen. Auf dem Flugplatz Nörvenich werden sich Macron und Merz die Jets gemeinsamen anschauen.

Was kommt nach Macron?

Für Macron ist es wohl der letzte deutsch-französische Ministerrat. Im nächsten Frühjahr findet in Frankreich die Präsidentschaftswahl statt, bei der er nach zwei Amtszeiten nicht mehr antritt. Was danach kommt, ist völlig offen.
Umfragen sehen Marine Le Pen in der ersten Runde seit langem vorne. Und nach der jüngsten Umfrage des Instituts Ifop, die nach der Ankündigung von Le Pens Kandidatur trotz einer Verurteilung vor Gericht erhoben wurde, kann Le Pen auch die zweite Runde gewinnen und Präsidentin werden, ganz egal welche Kandidaten die übrigen politischen Lager am Ende ins Rennen schicken.
Sollte das tatsächlich so kommen, würde der innerhalb der EU wichtige deutsch-französische Motor sicher an Fahrt verlieren. Statt auf eine enge Integration in Europa setzt Le Pen auf nationale Souveränität und steht der EU zumindest skeptisch gegenüber. Wichtige deutsch-französische Rüstungsvorhaben könnten ausgebremst werden.
Auch deswegen wollen Merz und Macron in den letzten Monaten noch möglichst viel gemeinsam zustande bringen. Er freue sich, mit dem französischen Kabinett in Deutschland zu Gast zu sein, sagte Macron bei seiner Ankunft auf Schloss Bensberg. (dpa/red)
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Äußerungen von Merz zu Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss sorgen für Kritik

Die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sorgen für heftige Kritik. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warf Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) vor, die Lebensrealität vieler Alleinerziehender nicht zu verstehen.
Viele Betroffene arbeiteten bereits und seien trotzdem auf den staatlichen Vorschuss angewiesen, sagte Schwesig dem „Spiegel“.

Staatliche Hilfe soll kürzer gezahlt werden

Familienministerin Prien plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu zahlen. Bisher kann die Unterstützung bis zur Volljährigkeit gewährt werden. Hintergrund sind Sparvorgaben für den Bundeshaushalt.
Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt, nicht bekannt ist oder verstorben ist. Der Staat übernimmt zunächst die Zahlungen und versucht anschließend, das Geld zurückzufordern.

Kritik an Merz‘ Aussagen

Für zusätzlichen Unmut sorgten Aussagen von Merz und Prien, wonach Eltern mit älteren Kindern stärker arbeiten könnten als Eltern kleiner Kinder. Der Kanzler äußerte sich dazu bei seiner Sommerpressekonferenz.
Schwesig widersprach: Auch 16- und 17-Jährige verursachten Kosten und benötigten Unterstützung. Sie betonte außerdem, dass bei den Koalitionsverhandlungen mit Prien keine Kürzungen angekündigt worden seien. Stattdessen seien Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss geplant gewesen.

Verbände warnen vor Belastungen

Auch die Linke im Bundestag kritisierte die Aussagen des Kanzlers. Mareike Hermeier warf Merz vor, die Situation Alleinerziehender nicht zu kennen. Viele alleinerziehende Mütter arbeiteten bereits in Vollzeit.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bezeichnete die geplanten Einschnitte als „Schlag ins Gesicht“ für Betroffene. Auch der Paritätische Gesamtverband warnte vor zusätzlichen Belastungen. Geschäftsführerin Katja Kipping betonte, viele Alleinerziehende arbeiteten, trügen gleichzeitig die gesamte Verantwortung für die Kinder und seien häufig zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen.
Statt Kürzungen forderte Kipping, stärker gegen Eltern vorzugehen, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. (afp/red)
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Ukraine: Widerstand gegen Selenskyjs Regierungsumbau

Mitten im Ukrainekrieg hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj seine Regierung erneut umgebildet. Die Entscheidung stößt im Land auf scharfe Kritik. Besonders der Rücktritt des beliebten Verteidigungsministers Mychailo Fedorow sorgt für Proteste. Das Parlament bestätigte unterdessen den bisherigen Chef des staatlichen Energieversorgers Naftogaz, Serhij Korezky, als neuen Ministerpräsidenten. Er folgt auf Julia Swyrydenko, die nach kurzer Amtszeit entlassen wurde.
Selenskyj hatte bereits in der Vergangenheit Minister ausgetauscht. Eine ausführliche Begründung für den erneuten Umbau blieb diesmal aus. Er sprach lediglich von „neuen Herausforderungen und neuen Aufgaben“.

Proteste gegen Fedorows Rücktritt

Nach Swyrydenkos Entlassung erklärte auch Fedorow seinen Rücktritt. Auf Telegram schrieb er, es sei eine große Ehre gewesen, dem ukrainischen Volk als Verteidigungsminister zu dienen. Ukrainischen Medien zufolge könnte Innenminister Ihor Klymenko seine Nachfolge übernehmen.
Allein die Aussicht auf Fedorows Absetzung löste in mehreren Städten Proteste aus. In Kiew versammelten sich Hunderte Menschen und riefen „Schande“ sowie „Bring Fedorow zurück“. Viele schwenkten ukrainische und EU-Flaggen. Auch in Odessa, Charkiw, Dnipro und Lwiw gingen Menschen auf die Straße.
Für viele Ukrainer steht Fedorow für einen Neuanfang in der Armee, die seit Jahren mit Vorwürfen von Korruption und Bürokratie kämpft.

Warum Fedorow so beliebt ist

Die Demonstrantin Margarita Gretschko sagte, Fedorow habe bewiesen, dass künftig eher Drohnen als Soldaten kämpfen sollten. Seine Arbeit habe er mit Taten statt mit Worten unter Beweis gestellt.
Fedorow war bei seiner Ernennung erst 25 Jahre alt. Er sollte die ukrainischen Streitkräfte modernisieren und setzte früh auf den Einsatz von Drohnen, die inzwischen als unverzichtbar gelten.
Gretschko hatte bereits vor einem Jahr gegen Korruption demonstriert. Sie lobte Fedorow dafür, Missstände aufgedeckt und bekämpft zu haben. „Er hat alles richtig gemacht, warum wurde er dann entlassen?“, fragte sie.
Auch der Unternehmer Roman Wlada stellte sich hinter den Minister. Er sagte, Selenskyj habe Angst vor tüchtigen Leuten.

Streit mit Armeechef

Die Kritik der Demonstranten richtet sich auch gegen Armeechef Oleksander Syrsky. Ukrainischen Medien zufolge soll ein Konflikt zwischen ihm und Fedorow der Auslöser für die Entlassung gewesen sein. Gretschko warf Syrsky vor, Soldaten bei „Kanonenfutter-Angriffen“ sinnlos sterben zu lassen.
Fedorow selbst bestätigte am Donnerstag vor Journalisten einen Streit mit Syrsky. Er warf dem Armeechef vor, das vom Krieg gezeichnete Land zu spalten.

Neuer Ministerpräsident bestätigt

Das Parlament folgte erneut Selenskyjs Vorschlag und bestätigte Serhij Korezky mit 289 von 318 Stimmen als Ministerpräsident. Der bisherige Naftogaz-Chef übernimmt das Amt von Julia Swyrydenko, die es erst im Juli 2025 angetreten hatte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Korezky und kündigte an, die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine fortzusetzen. Die Unterstützung der Europäischen Union bleibe uneingeschränkt.
Unterdessen kündigten weitere Vertraute Fedorows ihren Rücktritt an, darunter der Vize-Kommandeur der Luftwaffe, Pawlo Jelisarow. Bereits zuvor hatte Ministeriumsberater Sergej Sternenko seinen Rückzug angekündigt.

Krieg geht unvermindert weiter

Die Regierungsumbildung fällt in eine Phase neuer Eskalation. Russland hat seine Raketenangriffe zuletzt verstärkt, während die Ukraine plant, US-Luftabwehrraketen vom Typ Patriot künftig im eigenen Land zu produzieren.
Bei neuen Angriffen auf beiden Seiten kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben. In Kiew wurden bei einem russischen Raketenangriff zwei Menschen getötet und fünf weitere verletzt, darunter ein Kind. Nach Angaben Selenskyjs setzte Russland 151 Drohnen und 13 Raketen ein, darunter acht ballistische Raketen.
In der russischen Grenzregion Brjansk starben nach Behördenangaben eine 15-Jährige und ihre Großmutter bei einem ukrainischen Drohnenangriff. Auch aus der Region Jaroslawl wurde ein Todesopfer gemeldet. (afp/red)
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Neues Gesetz: Arztüberweisung wird bis 2029 digital

Die Arztüberweisung soll digitalisiert werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Die elektronische Überweisung soll demnach schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden.
Mit dem Gesetz will die Regierung auch insgesamt die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. So sollen die elektronische Patientenakte (ePA) ausgebaut und Gesundheitsdaten besser genutzt werden.

ePA soll für Impfungen ausgebaut werden

Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind seit 1. Oktober 2025 verpflichtet, die ePA zu nutzen. Sie soll nun um verschiedene Anwendungen wie eine digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Impfungen ergänzt werden.
Zudem sollen die Krankenkassen die Akte um weitere Angebote ausbauen dürfen.
Über die elektronische Akte sollen Versicherte künftig auch Termine buchen können.
Insgesamt will die Bundesregierung mit den geplanten Änderungen die technischen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystems schaffen.

Warken: „Zukunft ist digital“

„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt“, betonte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden.“
Mit dem Gesetz „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ muss sich als nächstes der Bundestag befassen.
Ein Primärversorgungssystem ist eines der großen Vorhaben Warkens: Die Hausärztin oder der Hausarzt soll künftig die erste Anlaufstation bei gesundheitlichen Problemen sein.
Ein Facharzt soll erst nach einer hausärztlichen Erstberatung aufgesucht werden können. Ziel ist es, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren und damit Kosten zu sparen. (afp/red)
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Kabinett beschließt Finanzplanung für Klima- und Transformationsfonds

Das Kabinett hat die Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Dieser soll insbesondere die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft finanzieren.
Der Regierungsentwurf sieht schrittweise sinkende Einnahmen und Ausgaben bis 2030 vor.
Angesichts von Sparzwängen sei es gelungen, im Einvernehmen mit den Ressorts die Programmausgaben anzupassen und auf klare Prioritäten auszurichten, hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Das schaffe auch Spielraum für die notwendige Entlastung des Bundeshaushalts.

Finanziert vor allem aus CO2-Zertifikaten

Der Klima- und Transformationsfonds war unter der Ampel-Regierung aus dem Energie- und Klimafonds hervorgegangen – ein Sondervermögen des Bundes, das 2010 per Gesetz eingerichtet wurde.
Der KTF soll über den Bundeshaushalt hinaus Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende ermöglichen. Dazu zählt etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die energetischen Gebäudesanierung oder der Ausbau der Elektromobilität.
Finanziert wird der KTF vorwiegend durch Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels sowie seit 2025 auch durch Zuschüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Ausgaben von je rund 40 Milliarden Euro vorgesehen

Laut dem Regierungsentwurf sind im KTF in den Jahren 2027 bis 2029 Ausgaben von jeweils gut 40 Milliarden Euro vorgesehen.
Die größten Posten sind dabei der Klimaschutz im Gebäudebereich (13 Milliarden Euro im Jahr 2027) und Entlastungen bei den Energiekosten (13,3 Milliarden Euro im Jahr 2027). In diesen Bereichen sollen die Ausgaben bis 2030 auf gut zehn Milliarden beziehungsweise 11,6 Milliarden Euro sinken.
Die Einnahmen des Fonds sollen nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung von 38,9 Milliarden im Jahr 2027 sukzessive auf 32,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 sinken.

Gelder für den normalen Haushalt?

Zuletzt hatte es heftige Kritik von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegeben, aus dem KTF kommendes Jahr 2,7 Milliarden Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Dies wird im Finanzministerium als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gesehen. Allein für 2027 musste eine Lücke von 34 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geschlossen werden.
Als weitere Einsparungen im KTF nennt das Ministerium eine höhere Effizienz bei der Mittelvergabe, eine schrittweise Reduzierung der Förderung in bestimmten Bereichen, etwa bei Wärmepumpen, sowie den Abbau bei der Förderung von Kleinstprogrammen.
Der KTF-Wirtschaftsplan soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.  (afp/red)
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Burnham auf dem Weg zum Premierminister

Der britische Labour-Politiker Andy Burnham hat sich für die Nachfolge von Parteichef Keir Starmer intern eine Parteimehrheit gesichert – seiner baldigen Ernennung auch zum Premierminister dürfte damit nichts mehr im Weg stehen.

Klare Mehrheit der Labour-Abgeordneten

Burnham erhielt laut öffentlicher Parteizählung bis Montagnachmittag die Stimmen von 349 der 403 Labour-Abgeordneten und lag damit uneinholbar vorne. Sollte es zu keiner Gegenkandidatur kommen, dürfte Burnham am Montag von König Charles III. zum neuen Regierungschef ernannt werden.
Burnham, ein Vertreter des gemäßigt-linken Labour-Flügels und bisher als Bürgermeister der nordenglischen Metropole Manchester sehr beliebt, ist als einziger Kandidat im Rennen um die Starmer-Nachfolge angetreten.
Mit der deutlichen Unterstützung von inzwischen 349 Labour-Abgeordneten wäre es nun für jeden anderen Kandidaten unmöglich, die 81 Stimmen für einen Einstieg ins Rennen um die Labour-Führung zu bekommen.

Wechsel in der Downing Street erwartet

Die Frist für Nominierungen zur Nachfolge Starmers endet am Donnerstag. Burnham dürfte damit am Freitag zum neuen Labour-Vorsitzenden gekürt werden und drei Tage später das Amt des Premierministers übernehmen, das in Großbritannien traditionell an den Parteivorsitz gekoppelt ist.
Damit könnte Burnham am kommenden Montag Starmer als Premierminister in der Downing Street 10 ablösen. Burnham wäre somit Großbritanniens siebter Premierminister in zehn Jahren.

Burnham als Hoffnungsträger der Labour-Partei

Burnham ist anders als Starmer, der auch in seiner eigenen Partei massiv unter Druck geraten und zurückgetreten war, in Großbritannien sehr beliegt: Der heute 56-Jährige wurde drei Mal hintereinander zum Bürgermeister des Großraums Manchester gewählt, was ihm den Spitznamen „König des Nordens“ einbrachte.
Ende Juni war er als Abgeordneter für den nordenglischen Wahlkreis Makerfield ins Unterhaus eingezogen, um für das Amt des Parteichefs kandidieren zu können – und hatte dabei auch die rechtspopulistische Partei Reform UK von Nigel Farage deutlich abgehängt, die zuletzt bei Kommunal- und Regionalwahl stark zugelegt hatte.

Starmers schwierige Amtszeit

Starmer war 2024 durch einen Erdrutschsieg seiner sozialdemokratischen Labour-Partei ins Amt des Premierministers gekommen, hatte aber schnell an Beliebtheit eingebüßt. Es begann im Sommer 2024 mit Plänen zur Streichung des Heizkostenzuschusses für ältere Bürger, nach einem Proteststurm musste Starmer zurückrudern.
Im September 2025 trat seine Stellvertreterin Angela Rayner zurück, weil sie eine Immobiliensteuer nicht in voller Höhe entrichtet hatte.
Im selben Monat musste der Regierungschef das langjährige Labour-Schwergewicht Peter Mandelson als Botschafter aus Washington abberufen – Starmer hatte ihn ernannt, obwohl dessen enge Verbindung zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein bekannt war.
Bei den Regional- und Kommunalwahlen im Mai erlitt Labour eine schwere Niederlage. Seitdem steht die Partei noch stärker unter Druck – vor allem wegen der Erfolge der rechtspopulistischen Partei Reform UK.
Seither verstummten die Rufe nach einem Rücktritt Starmers auch in den eigenen Reihen nicht mehr: Ihm wurde nicht mehr zugetraut, das Ruder noch herumreißen zu können.

Herausforderung durch Reform UK

Während Starmers Umfragewerte nach den Regional- und Kommunalwahlen weiter abstürzten, gilt Burnham als einer der beliebtesten Politiker des Landes und als Hoffnungsträger für Labour. Seine Parteigenossen hoffen, dass er Wählerstimmen für die Sozialdemokraten von Reform UK zurückholen kann.
Die nächste Parlamentswahl wird zwar erst 2029 erwartet. Doch in landesweiten Umfragen liegt die rechtspopulistische Reform UK von Brexit-Befürworter Farage derzeit deutlich in Führung. Labour und die konservativen Tories liegen jeweils dahinter. (afp/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)
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„Wir liefern“: Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die bisherige Bilanz seiner schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag verteidigt.
„Es ist sehr viel geschehen in diesem ersten Jahr, das für unser Land einen wirklichen Aufbruch bedeutet“, sagte Merz in einer Regierungserklärung am Donnerstag. Ziel sei „ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nach innen wie nach außen verteidigungsfähiges Deutschland. Wir liefern, was es dazu braucht.“
Die schwarz-rote Koalition habe sich „als Regierung der Erneuerung auf den Weg“ gemacht, sagte Merz.

„Die Mitte liefert“

Er höre „immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht, sie blockiere nur und sie blockiere sich selbst“, sagte der Kanzler. „Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit erwidern: Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“
Radikale Kräfte wollten hingegen „das Land schlechtreden“, sagte Merz. „Die Antworten radikaler Parteien, ob nun von links oder von rechts, mögen verführerisch klingen. Aber sie gestalten nicht, sie zerstören. Sie spalten unser Land und würden es, sollten sie politische Verantwortung in Deutschland übernehmen, in den Abgrund führen.“

Tomahawk-Raketen für Deutschland

Die US-Regierung hat dem Verkauf von weitreichenden Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt.
Sie würden von der Bundesregierung erworben und in Deutschland stationiert, sagte Merz. Darauf hätten sich beide Seiten am Rande des Nato-Gipfels im türkischen Ankara geeinigt.
(afp/dpa/red)
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Kürzere Bezugsdauer, mehr „Vätermonate“: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.

Was soll sich bei der Dauer ändern?

Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.

Wie verändern sich die Beträge?

Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.

Welche Einsparungen bringt das?

Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist der zeitliche Rahmen?

Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.

Welche Kritik gibt es an den Plänen?

Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
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Krankenkassen: Lange Ausfälle sind größte Kostentreiber

Eine Analyse des BKK Dachverbandes der Betriebskrankenkassen zu Krankschreibungen hat ergeben, dass nicht kurze Erkältungen, sondern lange schwere Krankheiten die großen Kostentreiber für gesetzliche Krankenversicherungen sind.
„Es sind die langen, oft Muskel-Skelett und psychisch bedingten Ausfälle, die zum eigentlichen Kostentreiber werden“, sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Das Krankengeld – das erst ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird und damit vor allem Menschen mit langwierigen Erkrankungen betrifft – zähle inzwischen mit 21,6 Milliarden Euro zu den größten Ausgabepositionen der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt, so die BKK.
2025 entfielen demnach mehr als ein Viertel aller Fehltage auf den Bezug von Krankengeld. Die Krankengeldtage seien in den vergangenen zehn Jahren um 24,4 Prozent gestiegen.

Klemm: Brauchen Präventionsstrategien

Haupttreiber seien psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Leiden. Zwar machten psychische Erkrankungen nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus, im Schnitt dauerten sie jedoch mehr als fünf Wochen an – mit steigender Tendenz.
Klemm fordert deswegen eine ernsthafte Debatte über Präventionsstrategien: „Wir beobachten den Trend der psychischen Belastungen in der Arbeitswelt schon lange. Diese Rechnung zahlen wir sonst noch viele Jahre weiter – und hinter jeder steht das lange Leiden einer betroffenen Person.“
Der Krankenstand insgesamt blieb 2025 mit 6,1 Prozent stabil. Häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit seien Atemwegserkrankungen gewesen, die wegen ihrer kurzen Dauer aber laut BKK finanziell kaum ins Gewicht fallen.

Koalition will strengere Regeln bei Krankschreibungen

Die schwarz-rote Koalition hatte vor einigen Tagen angekündigt, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf den ersten Krankheitstag vorziehen zu wollen und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abzuschaffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne damit, dass der Krankenstand gesenkt werden solle. (dpa/red)
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Kabinett beschließt Haushalt 2027 mit neuen Schulden

Das Kabinett hat den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgestellten Haushalt für 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei Neuschulden. Kritik kommt am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen. Ein Überblick:

Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?

Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen im kommenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro, das sind fast sechs Prozent mehr als im laufenden Jahr. In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben stetig an, auf dann 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die von der Regierung angekündigte Einkommensteuerreform ist im Haushalt 2027 noch nicht abgebildet. Da sie bislang nur rund zur Hälfte finanziert ist, könnten zusätzliche Schulden hinzukommen.

Wie erklärt der Bund die Summen?

Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Kabinettsvorlage.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der andauernde Ukraine-Krieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für kommendes Jahr wird nur noch mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe: 41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt, diese Summe steigt bis 2030 drastisch auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro.
Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte NATO-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie hoch sind die Finanzierungslücken?

Klingbeil betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen. Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor.
Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 aber auch die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus. Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen.
Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.

Wie hoch sind die einzelnen Etats?

Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Bundesarbeitsministerium zur Verfügung – nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon geht der allergrößte Teil für die Rente drauf.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) noch 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kommendes Jahr ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat erhält erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.

Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?

Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem KTF kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen. Der KTF wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen.
Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss im Kabinett beginnen nach der Sommerpause im September die parlamentarischen Beratungen. Bis Ende des Jahres soll der Etat stehen. (afp/red)
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Koalition nimmt Änderungen an Gesundheitsreform vor

Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.

Entlastungen für Familien

Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend

Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.

DKG übt scharfe Kritik

Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.

Linnemann zuversichtlich

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
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Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr

Vor dem NATO-Gipfel in der kommenden Woche hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Dabei geht es um den beschleunigten Bau von militärischer Infrastruktur sowie die Stärkung der Reserve. So sollen Reservistinnen und Reservisten künftig wieder zu Übungen verpflichtet werden können. Bislang gilt das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Mitglieder der Reserve können nur herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen.
Künftig sollen Betroffene und Arbeitgeber lediglich eine Zurückstellung von Übungen und Diensten beantragen können. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.

Erreichung der NATO-Vorgaben

An Reserve-Übungen sollen dabei bis zum Alter von 45 Jahren alle teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den soll die Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit der Reform die NATO-Vorgabe erreichen, ab dem Jahr 2035 im Krisen- oder Kriegsfall insgesamt 460.000 Bundeswehr-Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.600 auf mindestens 260.000 steigen. Zudem sollen statt bisher 60.000 rund 200.000 einsatzbereite Reservisten bereit stehen.
Der zweite von Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Bauvorhaben der Bundeswehr beschleunigen. Dazu sollen unter anderem Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht eingeführt werden. Über beide Gesetzentwürfe muss als nächstes der Bundestag befinden.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte nahm als Gast an der Sitzung des Bundeskabinetts teil, welches im Berliner Amtssitz des Verteidigungsministeriums tagte. Dabei ging es auch um den kommende Woche in der Türkei stattfindenden NATO-Gipfel. (afp/red)
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Reservisten: Unerlässlich für die Truppe – und künftig zu Übungen verpflichtet

Bei den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur personellen Stärkung der Bundeswehr spielen Reservisten eine wichtige Rolle. Künftig sollen sie – anders als bisher – zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve. Ein Überblick:

Welche Rolle spielt die Reserve?

Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservistinnen und Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.

Wie viele Reservisten braucht Deutschland künftig?

Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Streitkräfte bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele vor dem Hintergrund der erhöhten militärischen Bedrohung durch Russland zu erfüllen. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten geben. Stand Ende Mai waren es rund 185.600. Zudem sollen bis 2033 mindestens 200.000 einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten bereitstehen – im vergangenen Jahr waren es erst gut 60.000.

Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?

In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Verpflichtung wieder zur Truppe gerufen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Gefreiten bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden. Altersgrenze sind 65 Jahre.

Was soll sich nun ändern?

Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ wird gestrichen. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber werden mit einem Vorlauf von acht Wochen informiert. Die Kostenerstattungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden erhöht.
Bei betrieblichen Erfordernissen kann eine Rückstellung beantragt werden, in Einzelfällen auch die Unabkömmlichkeit eines Mitarbeiters, damit dieser nicht zum Reservedienst muss. Betroffene selbst können eine Zurückstellung von Diensten etwa auch aus familiären Gründen beantragen.

Bis zu welchem Alter muss Reservedienst geleistet werden?

Bis zum Alter von 45 Jahren müssen all diejenigen an Reserveübungen teilnehmen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten.
Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren. Auch ehemalige Grundwehrdienstleistende, die bis zur Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2011 bei der Bundeswehr waren, sind nicht betroffen.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservistinnen und Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.

Wie lang sollen Wehrübungen dauern?

Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Reservistinnen und Reservisten können auch zum Dienst im Ausland verpflichtet werden. Für die Entsendung in EU- und Nato-Staaten ist dafür eine Dauer von mindestens einem Jahr Wehrdienst Voraussetzung. Andere Auslandseinsätze bleiben aber grundsätzlich freiwillig.

Können die Dienstzeiten nur im Spannungs- und Verteidigungsfall verlängert werden?

Nein. Neu eingeführt wird die Möglichkeit unbefristeter Reservedienstleistungen auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. „Dies kann z.B. dann nötig sein, wenn eine hybride Bedrohungslage oder eine andere Krisenlage den Einsatz der Reserve erforderlich macht“, erläutert das Bundesverteidigungsministerium. Zustimmen müsste der unbefristeten Reserve der Bundestag.

Sind Reservisten beruflich abgesichert?

Ja. Reservisten dürfen durch die Dienste und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während der Dienste und Übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. (afp/red)
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Förderprogramm „Demokratie leben“ neu aufgelegt

Das Bundesbildungsministerium hat das Förderprogramm „Demokratie leben“ neu aufgelegt und die dazu geltenden neuen Förderkriterien veröffentlicht. Interessierte Organisationen könnten sich ab sofort über die aktualisierten Abläufe und Kriterien informieren und ab August digital ihre Projektideen einreichen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Externe Gutachter sehen sich anschließend die eingereichten Bewerbungen an, ausgewählte Träger dürfen dann ab Oktober konkrete Anträge stellen.
Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte angekündigt, das Förderprogramm umstrukturieren und damit eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit gut 190 Millionen Euro im Jahr erreichen zu wollen. Damit läuft die Förderung von einer Reihe von Projekten zum Jahresende aus. Die Umstrukturierung führte deshalb zu heftiger Kritik, die SPD fühlte sich außerdem vom Koalitionspartner nicht ausreichend in den Prozess zur Neugestaltung eingebunden.

HateAid und Amadeu Antonio Stiftung

Eine Sprecherin des Familienministeriums sprach von einer „sinnvollen“ Neuaufstellung des Programms, mit dem künftig mehr Menschen erreicht werden könnten. Grundsätzlich hätten alle Projektträger die Möglichkeit, sich neu zu bewerben. Alle hätten dabei die gleichen Chancen, wenn sie die Förderkriterien erfüllten. Von Kürzungen der Gelder sei nicht gesprochen worden.
Konkret danach befragt, ob etwa der Verein HateAid, der sich gegen digitale Gewalt einsetzt, und die Amadeu Antonio Stiftung, die gegen Rechtsextremismus und Rassismus kämpft, künftig keine Förderung mehr erhielten, sagte die Sprecherin: „Stand hier und heute gibt es für mich keinen Grund zu sagen, dass diese Stiftungen keine Fördergelder bekommen, wenn sie gute Projekte einreichen, wie alle anderen.“ Auch Prien hatte stets versichert, aktuelle Projekte könnten sich unter der neuen Förderrichtlinie weiterhin um eine Förderung bewerben.

Keine Kürzungen vorgesehen

Das Familienministerium führte im Zuge der Umstrukturierung eine neue „Programmebene Bund“ ein, in der sich bundesweit tätige Organisationen in den Bereichen Demokratiebildung und Extremismusprävention bewerben können. Gefördert werden sollen etwa Bildungsprojekte zum gesellschaftlichen Miteinander und zur demokratischen Teilhabe in Kitas, Schulen und Vereinen sowie zu Aufklärung und Vorgehen gegen Extremismus. Hier gehe es etwa um Rechts- und Linksextremismus, aber auch um islamistischen Extremismus, Antisemitismus und Antiziganismus.
Neu sind außerdem der eigenständige Programmbereich Digitaler Raum, in dem es um Radikalisierung im Netz und Medienkompetenz gehen soll, sowie das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Dieses widmet sich Projekten zu Chancengerechtigkeit und Dialog vor dem Hintergrund der Einwanderungsgesellschaft.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ gibt es seit 2015. Prien sagte kürzlich, es sei das „Recht jeder Regierung“, Förderrichtlinien zu ändern. Es gebe zudem keinen Anspruch auf eine Projektförderung. Kürzungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. (afp/red)
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)