Vor dem Gerichtsgebäude demonstriert das BSW, das einen Untersuchungsausschuss fordert. Pro-ukrainische Gruppen sehen den Angeklagten als Helden und konstatieren, dass Recht nicht immer Gerechtigkeit bedeutet, stellen Russland mit Terroristen gleich und kritisieren Donald Trumps Diesel-Deal mit Russland, der der Kriegspartei neue Einnahmen zur Fortführung des Krieges liefern würde. Für manche ist der Anschlag auf die Nordstream-Pipelines ein spannender Kriminalfall mit internationalen Verwicklungen. Bevor er als Hollywoodfilm in die Kinos kommt (dazu später mehr), wird er seit dem 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.

Die drei Verteidiger Serhii K.s.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Serhii K. salutiert
Über 100 Medienvertreter aus aller Welt haben sich für den Prozessauftakt angemeldet, so Pressesprecherin Marayke Frantzen. Auch am OLG Hamburg ist das ein Zuspruch, der nicht alltäglich ist. Eine lange Schlange bildet sich beim Sicherheitscheck. Vor dem Hochsicherheitsgerichtssaal 237 dann eine weitere Schlange, nach einer Stahltür dann ein weiterer Körperscanner. Die 120 Zuschauer sind durch eine Glasscheibe vom Gerichtssaal abgetrennt.
Serhii K. wird aus einem Sicherheitstrakt direkt in den Gerichtssaal geführt, wo der ehemalige Offizier der ukrainischen Armee erst einmal salutiert. Dann bildet er mit seiner Hand den Dreizack, später hält er eine präparierte Mappe in den Farben Blau und Gelb vor sich.
Angeklagter darf nichts sagen
Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring trägt die Anklage in ruhigem Ton vor: Der Angeschuldigte ist als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe hinreichend verdächtig. Eine mehrjährige Haftstrafe droht.
Der Ton aus dem Gerichtssaal wird in einen Medienraum übertragen – inklusive ukrainischer Simultanübersetzung der Gerichtsdolmetscherin für den Angeklagten. In dem schmucklosen kleinen Raum lauschen ein Dutzend Journalisten, die im Gerichtssaal keinen Platz mehr gefunden haben, konzentriert den Eröffnungsvorträgen der Verteidigung. Eine uniformierte Justizmitarbeiterin trägt Sorge, dass nicht mitgeschnitten wird. Ein Bild wie ein Stillleben, Bildschirmschoner mit Südseepalmen. Sonst nur Ton.
„Heute steht erstmals im Ukrainekrieg ein Mensch vor Gericht, dem ein Kriegsverbrechen nach Völkerstrafrecht vorgeworfen wird. – Kein Russe. – Kein Mensch ist bei den Explosionen getötet worden. – Welcher Maßstab gilt hier?“, sagt ein Verteidiger mit energischem Ton.
Später stellt Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp einen Antrag auf Verfahrenseinstellung. Der Grund: Sein Mandant hat durch seine ehemaligen Vorgesetzten eine unbefristete Verschwiegenheitspflicht erhalten und kann sich daher nicht angemessen verteidigen, ohne in der Ukraine eine mehrjährige Haftstrafe zu riskieren.
Überhaupt fuße die Anklage ausschließlich auf Indizien, nicht auf Beweisen, erklärt die Verteidigung später vor der Presse. Auf der Yacht seien keinerlei Spuren von Serhii K. gefunden worden.

Großers Medieninteresse beim Nordstream-Fall.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Regel ist Regel
In der großen „Säulenhalle“ nebenan – das Gebäude ist fast 150 Jahre alt – haben sich rund 20 Kameraleute mit ihren Stativen für die späteren Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten positioniert. Ein ganzer Pulk an Mikrofonen ist davor aufgestellt. Warten gehört zum Geschäft und diese Zeit wird genutzt, um die Ausrüstung startklar zu machen.
Damit der normale Betrieb im Gebäude ungestört weiterlaufen kann, hat das Gericht mit Absperrband einen Bereich für die Medienleute definiert. – Und auch Regeln, deren Befolgung von den Justizmitarbeitern mit Nachdruck eingefordert werden: „Nicht von Außerhalb des Absperrbandes in den Bereich innerhalb fotografieren“, erklärt die ältere Dame, die das Geschehen von einer Bank aus beobachtet, und zur Erledigung ihrer Pflicht immer wieder aufstehen muss. Auch wenn man außerhalb direkt neben dem Band steht: Regel ist Regel.
Personen, die Justizbeamte aufnehmen, oder in die Gänge des Gerichtsgebäudes hineinfotografieren, werden aufgefordert, das Material zu löschen. Doch davon lässt sich keiner der Kollegen ernsthaft aus der Ruhe bringen. Es gibt eben solche und solche: Manche halten sich direkt an die Regeln, die anderen versuchen die Grenzen des Möglichen auszuloten.
Großer Medienauflauf
Große Agenturen, öffentlich-rechtliche und private Fernsehstationen sind vor Ort – auch Sender der Kriegsparteien, aus China und den USA. In einer Schalte erfährt man von einem Kollegen, dass der Angeklagte ein sportlicher Typ sei und seine Körperdaten stets mit der App einer Smartwatch erfasst habe. Ausgerechnet in der Tatzeit hätten die Daten gefehlt.
Die Kollegin eines anderen Senders mutmaßt, dass der Prozess politische Konsequenzen im Verhältnis Deutschlands als größtem Unterstützer der Ukraine im Krieg gegen Russland verursachen könnte.
„War and everything“, sagt ein BBC-Mitarbeiter auf die Nachfrage, warum der Sender von der Insel in Hamburg präsent ist. Die Zuschauer des ORF, eines öffentlich-rechtlichen Senders aus Österreich, interessiere der spannende Fall, glaubt die Redakteurin. Der dänische Sender ist ebenfalls vor Ort – Dänemark hat Untersuchungen angestellt, den Fall aber fallen lassen.

Umringt von Medienvertretern: Ilia Nowikow aus dem Verteidigerteam.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Ein Verteidiger wirft Fragen auf
13:16 Uhr. Die Vorsitzende Richterin beschließt nach drei Stunden Dauer den ersten Prozesstag. Die Pressevertreter eilen zu ihren Kameras und warten auf die Statements. Plötzlich bildet sich eine Traube um den zum Verteidigerteam gehörenden ukrainischen Anwalt Ilia Nowikow. Die Pressesprecherin versucht, ihn zu bewegen, vor die Mikrofone zu treten, damit alle Medienvertreter ein gutes Bild und einen guten Ton haben. Nowikow: „Ich würde gegen unsere Kooperationsregeln verstoßen, wenn ich vor meinen Kollegen auftrete.“
Auf Englisch sagt er dennoch: „Dieser Prozess wird wahrscheinlich erste Regeln festlegen, wie man Unterwasserpipelines im Sinne des Gemeinwohls angreifen darf und wie nicht“, sagt er sarkastisch. „Es ist allgemein bekannt und unumstritten, dass der derzeitige Krieg […] ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses sein wird. Das Thema wird nicht ausgeklammert. Niemand gibt vor, dass dieser Krieg nichts mit den Ereignissen rund um die russische Gasleitung am 22. September zu tun hat.“
Er fährt fort: „Mein Kollege Herr Canestrini sagte heute, dass die Anklage geändert wurde, nachdem er aus Italien ausgeliefert worden war. Ursprünglich wurde ihm ein Angriff auf die staatliche Souveränität Deutschlands vorgeworfen, was Artikel 88 des deutschen Strafgesetzbuchs entspricht. Und derzeit sieht die Anklage ganz anders aus. Er wird nach internationalem Recht wegen Kriegsverbrechen angeklagt.“
Und später: „Wenn man eine Person nach dem Völkerrecht wegen Kriegsverbrechen anklagen will, muss man sich sehr sicher sein, dass die Welt so funktioniert. Und in diesem Fall, unter Berücksichtigung des aktuellen Krieges und der Art und Weise, wie die Russen diese bestimmte Pipeline nutzen, um sie als Instrument politischer Erpressung und des Drucks auf Deutschland und Europa insgesamt einzusetzen – diese Fragen sind nicht einfach.“
„Snake Island“
Im Gerichtssaal sind derweil einige Besucher der Aufforderung, den Raum zu verlassen, nicht nachgekommen – offensichtlich Sympathisanten von Serhii K. Erst durch Nachdruck der Justizbediensteten verlassen diese den Raum.

Generalbundesanwalt Stefan Schmidt.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Zurück in der „Säulenhalle“: Hier trägt Generalbundesanwalt Stefan Schmidt in roter Robe die Gründe für das Verfahren erneut vor und stellt sich einigen wenigen Nachfragen. Danach folgen die Ausführungen der drei Verteidiger, die sich viel Zeit für die Fragen der Medienvertreter nehmen und später für Einzelinterviews bereit stehen.
Bis Ende Januar ist eine Reihe weiterer Termine anberaumt. Parallel zu diesem Fall betreibt die Bundesstaatsanwaltschaft ein Auslieferungsverfahren gegen einen weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten, der ebenfalls in Hamburg vor Gericht gestellt werden könnte. Sein Name ist Volodymyr Z. Er soll laut „Legal Tribune Online“ am 19. August 2026 in Pula, Kroatien, auf dem Set beziehungsweise in der Nähe des Drehorts von „Snake Island“ festgenommen worden sein, wo er laut anderer Medienangaben als Berater tätig war.
Der Hollywood-Film des Regisseurs Doug Liman (Die Bourne Identität, Edge of Tomorrow) mit Adrien Brody und Sean Penn wurde vor allem in Zagreb, Kroatien, gedreht. Die Handlung des politischen Action-Thrillers, die in den Monaten vor der russischen Invasion beginnt: Ein Team ukrainischer Taucher soll eine gefährliche Unterwassermission rund um eine Pipeline-Sabotage durchführen.
Zur Erinnerung
Ein Kommando von sieben Personen – darunter Berufstaucher, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten – soll laut Anklageschrift am 22. September 2022 nahe der dänischen Insel Bornholm schwere Schäden an drei der vier Röhren von Nordstream 1 und 2 herbeigeführt haben. Von der als Basisstation verwendeten Segelyacht Andromeda aus haben dazu die vier Taucher Hochleistungssprengstoff an den in 80 Metern Tiefe auf dem Ostseeboden liegenden Röhren angebracht.
Die Sprengsätze detonierten erst vier Tage später – vielleicht ein Grund dafür, dass der Angeklagte Serhii K., der das Kommando angeführt haben soll, zu einem früheren Zeitpunkt nichts Falsches behauptete, wenn er sagte, er sei zum Zeitpunkt der Sprengung in der Ukraine gewesen.
Der Plan sei nach Beginn des russischen Angriffs im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entstanden, um zu verhindern, dass Russland die Einnahmen aus dem Handel mit Erdgas zur Finanzierung seiner Kriegsführung nutzt.
Beide Röhren enthielten zum Zeitpunkt der Sprengung zwar Gas, die Lieferung über Nordstream 1 war jedoch Anfang September gestoppt worden. Nordstream 2 war zwar fertiggestellt, hat jedoch nie Gas nach Deutschland geliefert.
Warum wird in Deutschland verhandelt? Weil die von Russland aus durch die Ostsee verlaufenden Pipelines in Lubmin bei Greifswald enden und wesentliche Vorbereitungshandlungen wie die Charter der Yacht in Rostock lagen. Der Ort der Sprengung war nicht in Dänemark, sondern in den ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Dänemarks und Schwedens. Warum wird in Hamburg verhandelt? Weil das Land Mecklenburg-Vorpommern keinen eigenen Staatsschutzsenat hat, aber eine Abmachung mit Schleswig-Holstein und Hamburg, wonach der Staatsschutzsenat der Hansestadt für solche Verfahren der drei Länder zuständig ist.