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Vereitelter Raubüberfall in Bochum: Prozess gegen zehn Verdächtige beginnt in Brüssel

In Brüssel beginnt am Dienstag ein Prozess gegen zehn Angeklagte wegen eines geplanten Raubüberfalls in Deutschland.
Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe einen Überfall mit schweren Waffen auf den Tresorraum eines Werttransportunternehmens in Bochum geplant.
Zu den Angeklagten gehört der in Frankreich als „Ausbrecherkönig“ bekannte Antonio Ferrara. Den Beinamen erhielt er, weil ihm dort zwei Mal die Flucht aus dem Gefängnis gelungen war.
Zu dem Raubüberfall in Bochum kam es laut der Staatsanwaltschaft nicht, weil die Verdächtigen im Februar 2025 im belgischen Eupen nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen wurden.
Während des Zugriffs kam es zu einer Verfolgungsjagd mit mehreren Autos. Ein Polizist und einer der Verdächtigen wurden dabei verletzt.
Ferrara war früher in Frankreich wegen Raubüberfällen sowie versuchten Mordes mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden.
Sein zweiter Ausbruch im Jahr 2003 ähnelte einem Actionfilm: Befreit wurde er von einem zehnköpfigen Kommando mit Raketenwerfern. (afp/red)
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Polizist stirbt bei Verfolgungsjagd: Zehneinhalb Jahre Haft für 27-Jährigen

Nach dem Tod eines sächsischen Polizisten bei einer Verfolgungsjagd im brandenburgischen Lauchhammer ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Cottbus sprach den 27-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der brandenburgischen Stadt sagte. In die Gesamtfreiheitsstrafe wurden frühere Urteile mit einbezogen.

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Laut Anklage hatte der 27-Jährige im Januar 2025 mit weiteren Beschuldigten ein Auto gestohlen und sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über die sächsisch-brandenburgische Landesgrenze hinweg geliefert.
Nachdem die Beamten die Diebe in Brandenburg zunächst stoppten, erfasste der Beschuldigte den 32-jährigen Polizeibeamten mit hoher Geschwindigkeit, als dieser gerade einen Stoppstick auf der Fahrbahn auslegen wollte.
Der Beamte starb noch an der Unfallstelle. Er hinterließ eine Lebensgefährtin und eine kleine Tochter. Sein Tod sorgte bundesweit für Bestürzung.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte in der Absicht, den Autodiebstahl zu verdecken. Sie sah daher das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Sie beantragte in dem Prozess, der im Januar begonnen hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter Einbeziehung der früheren Urteile beantragte sie eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren. (afp/red)