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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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KI in der Politik: Warum Mario Voigt in der Kritik steht

Betroffenheit, Trauer, Zuversicht – Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt steht in der Kritik, weil mehrere seiner Reden und Gastbeiträge zu diesen Themen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein sollen.
Betroffen sei etwa eine Rede zum Holocaust-Gedenktag, eine Trauerrede und eine Neujahrsansprache, berichtete das Online-Portal „Frag den Staat“, das nach eigenen Angaben mehrere Beiträge von Voigt mit KI-Analyse-Werkzeugen durchkämmte.
Zudem ließen sich Zitate von Wissenschaftlern, die Voigt in einem Gastbeitrag verwendete, nicht verifizieren, schreibt „Frag den Staat“. Ein Medium hat bereits reagiert und einen Gastbeitrag aus dem Netz genommen.

Voigt steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck

Voigt selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Befürworter des Einsatzes von KI ist. „Ich motiviere alle Mitarbeiter unserer Verwaltung, im Jahr 2026 alle modernen Instrumente für ihre Arbeit zu nutzen.
Die KI ist längst Teil der modernen Kommunikation“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Wenn es einzelne Passagen gegeben habe, die mit Hilfe von KI erstellt worden seien, reiße er keinem dafür den Kopf ab.
Der 49-jährige Voigt führt in Thüringen seit gut eineinhalb Jahren eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD, die im Landtag aber keine Mehrheit hat und auf das Verhalten der Opposition angewiesen ist.
Politisch steht Voigt seit Monaten wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm nach einer Überprüfung seiner Dissertation den Doktortitel. Voigt wehrt sich dagegen mit einem Widerspruch und hat angekündigt, gegen die Entscheidung zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.
Voigts Regierungssprecherin teilte auf Anfrage mit, dass KI-Anwendungen in der Staatskanzlei „unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt“ werden. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat nach den Vorwürfen reagiert und nach eigenen Angaben einen Gastbeitrag von Voigt über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche aus dem Netz genommen und im Archiv gesperrt.
Die Zeitung verwies auf ihre Grundsätze im Umgang mit KI. „Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen“, schreibt die FAZ. Auf eine Anfrage an die Thüringer Staatskanzlei dazu seien nur „allgemeine Hinweise“ als Antwort gekommen. „Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht.“

Digitalminister würde Beiträge kennzeichnen

Thüringens Digitalminister Steffen Schütz nutzt nach eigenen Angaben KI ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Themenaufbereitung. „Reden oder Beiträge erstelle ich nicht mit KI. Würde ich aber kennzeichnen“, sagte der BSW-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
In der Staatskanzlei gebe es eine Dienstanweisung zur Nutzung generativer KI-Systeme. Sie enthalte „verbindliche Vorgaben“ zum Umgang mit Daten und zur Qualitätssicherung. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen.“
Mehrere Fragen ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet – beispielsweise, wie viele Redenschreiber für Mario Voigt arbeiten, ob alle Reden mit KI erstellt werden und wie hoch der KI-Anteil in diesen Reden einzuschätzen ist.
Auch ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet, ob die von „Frag den Staat“ hinterfragten Zitate der drei Wissenschaftler erfunden sind oder von KI erstellt wurden.
Die oppositionelle Thüringer Linke warf dem Regierungschef vor, beim Umgang mit KI gegen eine Muster-Dienstanweisung seines Digitalministeriums zu verstoßen.
Anders als dort festgehalten fehlten bei Voigts Reden und Zeitungstexten Hinweise auf den Gebrauch von KI. „Mit seinem Verhalten wird Mario Voigt zu einem Beispiel dafür, wie man KI nicht nutzt“, sagte die Landesvorsitzende Katja Maurer.
In der Muster-Dienstanweisung steht, dass auf die Verwendung von KI hinzuweisen sei, wenn beispielsweise Textbeiträge und Bausteine für Reden und Antworttexte generative KI genutzt „und das Ergebnis übernommen oder in relevanten Anteilen genutzt wird“.
Der Thüringer AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann, der wegen seines Umgangs mit KI für die Erstellung von Kleinen Anfragen im Parlament selbst schon für Aufsehen gesorgt hatte, kritisierte den Einsatz von KI für Voigts Reden.
Für ihn gehe es zu weit, wenn sich eine KI „für eine sehr emotionale Rede ein Zitat für den Politiker ausdenkt, mit dem dieser persönlich möglicherweise sogar beim Zuhörer in bestimmter planbarer Weise Emotionen hervorrufen will“, sagte er der dpa. „Die KI imitiert hier emotionale Inhalte, die niemals mit einem emotionalen Hintergrund entstanden sind“, so Mühlmann.
In Sachsen teilte ein Regierungssprecher mit, dass KI gelegentlich im Rahmen „von ersten groben Recherchen“ genutzt werde. „Für die eigentliche Erstellung von Reden und weiteren Texten wie Grußworten des Ministerpräsidenten wird dagegen keine KI verwendet.“ (dpa/red)
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KI-Einsatz in Merz-Reden weiter unklar

Die Bundesregierung hat ausweichend auf Fragen nach einer möglichen KI-Nutzung in den Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert.
Auf die Frage, wie viel KI in den Reden des Bundeskanzlers stecke, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 10. Juni, der dts Nachrichtenagentur: „Die Worte des Bundeskanzlers sind die Worte des Bundeskanzlers.“
Auch auf Nachfrage, ob die Redenschreiber des Kanzlers künstliche Intelligenz einsetzen, antwortete Meyer ausweichend: „Wenn der Bundeskanzler etwas spricht, dann sind das die Worte des Bundeskanzlers und von niemand anderem.“
Hintergrund sind Berichte über den Einsatz von KI in den Reden und Texten von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Nach Recherchen des Portals „Frag den Staat“ soll Voigt in mehreren seiner Ansprachen auf von KI generierte Inhalte zurückgegriffen haben. (dts/red)
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Bund plant KI-Sicherheitsinstitut für bessere Risikoanalyse

Die Bundesregierung will Chancen und Risiken neuer KI-Modelle mit Hilfe eines neuen Gremiums künftig besser einschätzen können. Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dazu die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts, wie die Regierung mitteilte.
Das neue Institut für Künstliche Intelligenz, das noch keinen Namen hat, ist in der Anfangsphase als virtuelle Institution geplant, wobei Strukturen und Kompetenzen der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genutzt werden sollen.
In einem zweiten Schritt soll dann ein Standort gefunden werden. Wann das sein wird, steht aber noch nicht genau fest. Ein BSI-Sprecher sagt, mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung bei KI sei es den federführenden Ministerien – das sind das Bundesinnenministerium und das Digitalministerium – wichtig, hier zügig voranzukommen.

Zwei Aspekte von Sicherheit stehen im Fokus

In den Blick nehmen soll das Institut KI-Security, also den Schutz vor Angriffen und die Cybersicherheit, aber auch KI-Safety – hier geht es um sichere KI-Produkte, die keine gefährlichen Aktionen auslösen und zum Beispiel keinen Horrorfilm vorschlagen, wenn der Nutzer nach einem Kinderfilm fragt.
Das Institut soll die Kapazitäten zur Analyse der Fähigkeiten moderner KI-Modelle inklusive ihrer Risiken bündeln.
Das Institut soll sich ferner stärker mit vergleichbaren ausländischen Instituten austauschen und auf einheitliche Standards im Umgang mit KI mit internationalen Partnern hinwirken.
Zahlreiche Staaten verfügen bereits über solche Institute, in Deutschland nahm bisher das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie Aufgaben in diesem Bereich wahr.
Ein internationales Treffen zur Standardisierung von KI-Standards fand etwa im Dezember in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul statt, bei dem das BSI vertreten war.

Digitalminister Wildberger: „Experten auf Weltniveau“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte am Rande eines EU-Treffens in Luxemburg an, das KI-Institut solle mit „Top-Expertise von Experten auf Weltniveau“ ausgestattet sein.

Wildberger fordert „Weltniveau“: Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Rande des EU-Treffens in Luxemburg zur Personalausstattung des neuen KI-Instituts. (Archivbild).

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Sie sollen neue Modelle wie etwa Claude Mythos demnach schnell testen, bewerten und die Bundesregierung sowie die Verwaltung dazu beraten. Ein Vorbild sei das britische KI-Sicherheitsinstitut.
Zuletzt sorgte die vom US-Unternehmen Anthropic entwickelte Software Mythos für Aufsehen, da sie in verschiedenen Programmen zum Teil über Jahrzehnte unentdeckt gebliebene Sicherheitslücken fand.
Die Bundesregierung erhielt zunächst keinen Zugang zu dem neuen Tool. Das BSI sei in Kontakt mit Anthropic, hieß es vom BSI auf Nachfrage.
Wie der BSI-Sprecher weiter mitteilte, soll die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland werden. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, wobei ein Teil der Regelungen ab dem 2. August 2026 verbindlich wird.
Kern der Verordnung ist eine Einteilung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – dazu zählen etwa Chat-GPT von Open AI oder Gemini von Google – in Risikoklassen, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Gesetze zur Versorgung in Krisenzeiten auf dem Prüfstand

Der Sicherheitsrat unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befasste sich ferner mit der sicherheitspolitischen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Beschlossen wurde zudem, Gesetze zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und kritischer Infrastruktur zu überprüfen und sie an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte den Nationalen Sicherheitsrat im vergangenen Jahr gegründet, um auf Krisen und Bedrohungen aller Art schnell und effektiv reagieren zu können.
Neben Mitgliedern der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden können auch Vertreter der Länder eingeladen werden. (dpa/red)
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Ifo: Über die Hälfte der deutschen Unternehmen nutzt KI

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz verbreitet sich in der deutschen Wirtschaft in schnellem Tempo.
Nach einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts nutzen mittlerweile 54,4 Prozent der Unternehmen KI-Software – vor einem Jahr lag der Anteil erst bei knapp 41 Prozent.
„Die Dynamik bei der Einführung ist hoch“, sagte Ifo-Umfrageleiter Klaus Wohlrabe.

Großunternehmen liegen vorn

Deutlich wird in der Umfrage aber auch, dass Konzerne schneller bei der KI-Einführung sind als der Mittelstand: Laut Ifo setzen mittlerweile mehr als zwei Drittel (67,2 Prozent) der Großunternehmen KI ein, aber nur gut 47 Prozent der mittleren und 51,2 Prozent der kleinen Firmen.
Besonders häufig genutzt wird KI demnach unter anderem in Verwaltung, Datenanalyse, Programmieren, Schriftverkehr und Informationssuche.
Viele Unternehmen verwenden KI darüber hinaus auch für Aufgaben in Planung, Controlling oder der Kommunikation mit den Kunden. „Besonders bei Routineaufgaben und der Verarbeitung großer Informationsmengen eröffnet KI neue Möglichkeiten“, sagte Wohlrabe.
Besonders weit verbreitet ist KI laut Ifo mittlerweile in der Industrie mit einem Anteil von 58,7 Prozent. Das Ifo-Institut befragt im Rahmen seiner Konjunkturerhebungen monatlich mehrere tausend Unternehmen. (dpa/red)
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Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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Neue Gesetze: EU will Abhängigkeit bei KI und Cloud reduzieren

Künstliche Intelligenz, Clouddienste und Online-Netzwerke: Die EU will raus aus der Abhängigkeit von US-Digitalkonzernen.
Die EU-Kommission stellte am Mittwoch, 3. Juni, ein Gesetzespaket vor, mit dem sie europäische Unternehmen fördern und die Daten öffentlicher Stellen vor dem Zugriff aus dem Ausland schützen will.
Ein Überblick über die Pläne:

Wo liegt das Problem?

Die EU verlässt sich bei zahlreichen Technologien auf Dienstleister aus den USA. Zwar nennt die Kommission die USA in ihren Vorschlägen nicht explizit, doch von keinem Staat außerhalb der EU ist die Abhängigkeit so groß.
Halbleiter – das Grundgerüst zahlreicher Technologien – stammen außerdem aus Taiwan und aus China. Im vergangenen Jahr kam es in Europa zu Engpässen, als der chinesische Mutterkonzern hinter dem Hersteller Nexperia im Streit mit der niederländischen Regierung die Produktion stoppte.

Clouddienste

Cloudserver speichern große Datenmengen, von Nachrichten aus Messenger-Apps bis hin zu Firmendaten. Ohne sie funktionieren viele digitale Dienste schlicht nicht.
Weltmarktführer für solche Clouds ist mit großem Abstand der Amazon-Dienst AWS, gefolgt von Microsoft. US-Anbieter dominieren nach Kommissionsangaben insgesamt 70 Prozent des europäischen Marktes.
Die EU-Kommission will Behörden und Regierungen dazu bewegen, auf europäische Anbieter umzusteigen – vor allem auf Open-Source-Programme, bei denen der Quellcode öffentlich verfügbar ist.
Sie schlägt zudem vor, dass öffentliche Stellen von Krankenhäusern über Rathäuser und Polizei bis zu Regierung und Militär nur Dienste nutzen dürfen, bei denen ihre Daten auf Servern in Europa bleiben.
Je nach Sicherheitsstufe sollen nach Vorstellung aus Brüssel zusätzliche Anforderungen gelten: Vorkehrungen gegen Kill Switches und europäische Eigentümer bis hin zur vollen Kontrolle über die Software durch einen EU-Anbieter.

Künstliche Intelligenz

Die führenden KI-Modelle heißen ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot – und gehören den US-Unternehmen OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft. Der US-Konzern Nvidia baut Chips für die KI-Entwicklung.
In Europa sind die Investitionen in Künstliche Intelligenz im Vergleich gering.
KI-Modelle sowie Clouddienste brauchen Rechenzentren, die große Datenmengen verarbeiten können. „Europa verfügt heute über ein Drittel der Kapazitäten in den USA, weit weniger als es sollte“, sagte ein EU-Beamter. „Wir müssen aufholen.“
Er schätzt die Nachfrage für das Jahr 2035 auf rund 60 Gigawatt, nach aktuellem Planungsstand könne die EU bis dahin aber nur 42 Gigawatt liefern.
Die Kommission will deshalb dafür sorgen, dass Genehmigungsverfahren schneller gehen und mehr Fördergelder fließen. Für öffentliche Stellen sollen außerdem ähnliche Regeln wie für Clouddienste gelten, sodass die Nachfrage nach europäischen Anbietern steigt.

Halbleiter

Die Chips sind die Grundlage für Computer, Künstliche Intelligenz und stecken in Autos sowie Smartphones. Mit ASML hat die EU in den Niederlanden zwar den Weltmarktführer für die Maschinen, die Halbleiter herstellen, will aber selbst mehr Chips produzieren.
Ein Zwischenziel von 20 Prozent der weltweiten Chipproduktion werde die EU jedoch verfehlen, räumte ein EU-Beamter ein.
Die Kommission will zudem künftig eingreifen können, falls es zu einem Mangel an Halbleitern kommt. Sie will dann eine Liste der Branchen aufstellen, die zuerst an die Chips kommen – sich also über bestehende Lieferverträge hinwegsetzen.
Außerdem will sie gemeinsame Chipeinkäufe der 27 Staaten koordinieren. (afp/red)
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ausland

G7 beraten über KI und Schutz von Minderjährigen im Internet

Die G7-Digitalminister haben am Freitag, 29. Mai, in Paris über den Schutz von Minderjährigen im Internet sowie über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) beraten.
Die Vorgespräche dazu seien sehr gut gewesen, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bei seinem Eintreffen. Seine französische Kollegin Anne Le Hénanff zeigte sich hoffnungsvoll, dass die Vertreter der sieben Industrieländer sich auf eine gemeinsame Position zu KI und zur Cybersicherheit einigen würden.

Uneinig über Umweltfolgen der KI

Es besteht jedoch wenig Aussicht auf eine gemeinsame Stellungnahme zu den Folgen der KI für die Umwelt, etwa den massiven Energie- und Kühlwasserverbrauch der Rechenzentren. Eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Auswirkungen der digitalen Technologien auf die Umwelt“ sei für Vertreter der USA nicht akzeptabel gewesen.
Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure erklärte dazu, dass es „wie immer bei den G7 Themen gibt, bei denen man sich einig ist, und andere, bei denen das nicht der Fall ist“. Es seien sich aber zumindest alle einig, dass die Ressourcen für KI „möglichst effizient“ eingesetzt werden sollten.

Vorbereitung auf G7-Gipfel

Die Beratungen der Digitalminister dienen als Vorbereitung für den G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Juni im französischen Evian.
Frankreich hatte im Januar den rotierenden Vorsitz der Gruppe der sieben großen Industrienationen übernommen. Dazu gehören die USA, Deutschland, Frankreich, Kanada, Großbritannien, Japan und Italien. (afp/red)
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Bundesregierung bringt digitale Brieftasche auf den Weg

Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Start für 2027 vorgesehen

EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.

Digitale Ausweise und Nachweise

„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)
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Bürger-Hackathon soll Verwaltung vereinfachen

Unter dem Titel „Deutschland, was geht?“ können sich künftig Bürger und Unternehmen in der Bundesrepublik am Prozess der Staatsmodernisierung beteiligen.
In dem ersten bundesweiten Bürger-Hackathon sollen sie konkrete Lösungsvorschläge für eine einfachere und schlankere öffentliche Verwaltung einreichen, wie das Bundesdigitalministerium sowie die Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) ankündigten.

Der Fahrplan zur Bürgerbeteiligung

Der Prozess zur Bürgerbeteiligung beginnt mit einer Sammlungsphase bis zum 14. Juni, in der alltagsnahe Probleme aus Bereichen wie Steuern oder Sozialleistungen über ein Online-Portal oder ein Bürgertelefon gemeldet werden können.
Ab Juli folgt eine öffentliche Abstimmungsphase über die Priorisierung der Themen, woraufhin Teams finanzielle und personelle Unterstützung erhalten, um Prototypen für neue Verwaltungslösungen zu entwickeln. Den Abschluss bildet der „Ministerhandschlag“, ein offizielles Versprechen, die vielversprechendsten Ansätze im Folgejahr direkt in die Bundesverwaltung zu integrieren.
Jeannette Gusko, Leiterin Digitale Beteiligung bei SPRIND, sagte, zu viele Menschen erlebten den Staat als zu kompliziert oder zu langsam. „Wir wollen mit gezielter Beteiligung erfassen, wo genau es hakt, und sorgen gemeinsam mit den schlausten Köpfen Deutschlands dafür, dass daraus Lösungen entstehen. Beteiligung ist besonders wirksam, wenn sie in echte Umsetzung führt.“

Vorbild Taiwan

Das Format orientiert sich dabei unter anderem am Vorbild Taiwans, wo digitale Bürgerbeteiligung bereits eingesetzt wurde, um das Vertrauen in öffentliche Institutionen zu erhöhen. Taiwan gilt international als Vorreiter für eine „Social Technology“, die nicht auf staatlicher Verordnung, sondern auf einer engen Vernetzung zwischen Regierung und einer aktiven Civic-Tech-Community basiert.
Durch Plattformen wie vTaiwan oder die Einbindung der Hacker-Bewegung g0v gelingt es dort regelmäßig, gesellschaftliche Konflikte digital zu moderieren und bürokratische Prozesse durch Crowdsourcing effizienter zu gestalten. Mit der aktuellen Kampagne versucht die Bundesregierung nun, diese partizipativen Mechanismen auf die deutsche Verwaltungslandschaft zu übertragen. (dpa/red)
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Umgangsformen im Wandel: Krawatte, Sneakers und Duzen im Job


In Kürze:

  • Dresscodes werden im Berufsalltag zunehmend lockerer.
  • Krawatte, Sneakers und Basecap stehen für unterschiedliche Stile und Kontexte.
  • Respekt und richtige Umgangsformen bleiben laut dem Knigge-Experten zentral.

 
In Rabat, der Hauptstadt Marokkos, gibt es das Lycée Lala Aischa. Auf einer der Wände dieses Gymnasiums zum Innenhof steht auf Deutsch geschrieben: „Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige“. Dieser Spruch betont nicht nur Pünktlichkeit als Ausdruck von Respekt und Wertschätzung, sondern auch, dass die Pünktlichkeitskultur Deutschland zugeschrieben wird, obwohl der Satz ursprünglich von dem französischen König Ludwig XVIII. stammt.
(Foto hierzu: Quelle privat)

„Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige“.

Foto: privat

Das also ist das Image der Deutschen in Marokko. Sie gelten allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit seit Jahrhunderten als pünktlich. Aus Erfahrung weiß man als Deutscher, dass dies bis heute weitgehend zutrifft – und mitunter bis zur Schmerzgrenze konsequent gelebt wird. Wohl keine andere Nation beharrt bei Teammeetings und anderen offiziell anberaumten Treffen derart streng auf Pünktlichkeit wie Deutschland.
In anderen Bereichen der Arbeitswelt hat sich indes ein drastischer Wandel vollzogen. Der Dresscode in der Arbeitswelt und im öffentlichen Raum ist derart leger geworden, dass man sich in Marokko dafür schämen würde, so „verwerflich“ im Büro oder auf der Straße aufzutreten. Baggypants und bauchfreie Shirts sind in deutschen Büros weitverbreitet, T-Shirts und Kapuzenpullover ohnehin. Doch was macht den guten Ton hierzulande aus? Freizeitkleidung oder förmliche Anzüge und Krawatten?
Jonathan Lösel, Vorsitzender des Deutschen Knigge-Rats, kennt sich aus. Er findet, dass für Männer, wenn sie nicht gerade Handwerker sind oder in der Schwerindustrie arbeiten, die Krawatte „nach wie vor zeitgemäß“ sei, „gerade weil sie heute bewusst und nicht mehr selbstverständlich getragen wird“, sagt er gegenüber der Epoch Times. „Sie gewinnt an Bedeutung. Sie hat sich vom Pflichtaccessoire zum stilistischen Statement entwickelt und entfaltet genau dadurch ihre Wirkung“, so seine Einschätzung.

Klingbeil: „Mit oder ohne?“

Eine Krawatte strukturiere das Erscheinungsbild, lenke den Blick des Gegenübers auf den Träger und verleihe ihm Präsenz. Sie sei „ein Accessoire mit großer Wirkung auf Wahrnehmung und ästhetische Klarheit“. Zudem lasse sich durch Farbe, Stoff und Knoten Individualität zum Ausdruck bringen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trägt bei öffentlichen Auftritten in der Regel eine Krawatte, der SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) nur gelegentlich. Häufig ist er lediglich mit Hemd und Sakko zu sehen. Am 20. März vergangenen Jahres machte er dies selbst zum Thema und fragte auf TikTok: „In den letzten Wochen wurde viel über meine Krawatte diskutiert. Was meint ihr: mit oder ohne?“
Genau diese Frage stellen sich Männer in konservativ geprägten Berufen wie Banken, Wirtschaftsunternehmen und Behörden oft täglich. Insgesamt sei ein Rückgang der Krawatte zu beobachten, sagt der Knigge-Experte Lösel. Dieser Trend sei auch kulturell geprägt. Während im deutschsprachigen Raum die Krawatte zunehmend als verzichtbar gelte, gehöre sie etwa in Italien weiterhin selbstverständlich zur gepflegten Erscheinung – weniger als Pflicht denn als Ausdruck von Stilbewusstsein und Lebensart. Wer heute in Deutschland Krawatte trage, tue dies bewusst. Genau darin liege ihre Stärke, meint Lösel.

Trump: Basecap zum Anzug

Dass der amerikanische Präsident ein Basecap zum teuren Anzug trägt, bewertet Lösel differenziert. Bei Donald Trump sei dies „weniger ein modisches Detail als vielmehr ein strategisches Instrument: ein präziser Mix aus Branding, Symbolik und Inszenierung“, so die Einschätzung des Knigge-Vertreters.
Außerdem meint Lösel, das Basecap schaffe „körpersprachlich“ Distanz, da es den direkten Blickkontakt erschwere. Gleichzeitig fungiere die Mütze als visuelles Element, das von dem „viel diskutierten Haarstyling“ des Präsidenten ablenke. Zudem vermittle es „eine gewisse Bodenständigkeit und Hands-on-Mentalität und wirke damit als bewusster Kontrast zur klassischen politischen Elite“ Washingtons. Lösels Analyse geht noch weiter: Die rote Farbe der Mütze signalisiere „Energie, Entschlossenheit und maximale Aufmerksamkeit“. Das Cap sei zu einem Markeninstrument geworden, das leicht reproduzierbar und massenwirksam sei und einen hohen Wiedererkennungswert habe.

Turnschuhe zu Kleid und Anzug

„Sneakers im Business sind kein Tabu“ mehr, sagt der Benimmexperte. „Sie überzeugen jedoch nur dann, wenn Kontext, Qualität und Intention stimmig zusammenspielen.“ Entscheidend dafür sei das Umfeld. In der Start-up-Szene sei diese Kombination „meist Ausdruck einer modernen, entspannten Arbeitskultur“. In konservativeren Kontexten hingegen bedürfe es „deutlich mehr Feingefühls“. Falsch eingesetzt würden Turnschuhe „schnell zu informell oder nachlässig“ wirken.

Ist Händeschütteln in oder out?

Der Händedruck sei „nach wie vor zeitgemäß“. Allerdings werde er heutzutage bewusster eingesetzt als früher. Das Handgeben sei weiterhin „ein tief verwurzeltes kulturelles Symbol“. Wer seinem Gegenüber die offene Hand reiche, signalisiere „Friedfertigkeit und Vertrauen“. „Im Kern sagen wir: Ich komme in Frieden und habe nichts zu verbergen“, sagt Lösel.
Seit der Corona-Pandemie sei die Gesellschaft jedoch „sensibler für Nähe und Hygiene geworden“. Viele entscheiden daher situativ, ob ein Händedruck für sie infrage kommt. „Was früher schnell als unhöflich galt – eine gereichte Hand nicht anzunehmen –, ist heute mit einer kurzen, wertschätzenden Begründung absolut akzeptiert“, sagt Lösel. Als Beispiel nennt er den Satz: „Ich verzichte heute auf den Händedruck, ich bin leicht erkältet.“

Du oder Sie?

Wir befinden uns in einer Gesellschaft, in der sich immer mehr Menschen auch im Arbeitsumfeld rasch duzen. Fällt bald das „Sie“ gänzlich weg? Dazu hat sich Lösel gemeinsam mit Horst Lauinger in einem Beitrag des Knigge-Rats geäußert. Lauinger ist Leiter des Manesse Verlags in Zürich. Nach eigenen Angaben beschäftigt er sich „tagtäglich mit klassischen Stilfragen im engeren und weiteren Sinne, also mit der Abwägung, welcher verbale oder nonverbale Ausdruck der jeweils angemessenste ist“.
Beide Autoren kommen zu dem Schluss: „Die Unterscheidung zwischen Sie und Du behält auch heute ihre Bedeutung bei, da sie Respekt und Höflichkeit in zwischenmenschlichen Interaktionen vermittelt. Kommt man einer Person ungefragt zu nahe, kann dies als übergriffig wahrgenommen werden. Ähnlich wie es physische Distanzzonen gibt, existieren auch sprachliche Zonen.“ Außerdem raten sie: Bevor man zum Du wechselt, sollte man sich darüber im Klaren sein, ob einem die Person wirklich sympathisch ist oder ob man sich lediglich dazu verpflichtet fühlt. In jedem Fall müsse der Wechsel vom Sie zum Du immer angeboten und angenommen werden.

Zwangsduzen

Versicherungsunternehmen duzen seit einiger Zeit ihre Kunden in automatisierten E-Mails. Wie sollte man darauf reagieren? Beide Autoren sehen darin, dass es diesen Unternehmen „erkennbar um eine zeitgemäße Kundenansprache“ gehe. Sie wollten „das verstaubte Image loswerden, das die Versicherungsbranche in den Augen jüngerer Menschen hat“. Dies sei Teil einer Marketingstrategie, auf die man „gelassen“ reagieren sollte.
In deutschen Büros kommt es immer häufiger zu einer Art Zwangsduzen. „Wir duzen uns alle hier“, lautet dann oft die Aussage von Vorgesetzten oder Kollegen. Wie reagiert man am besten auf eine solche Überrumpelung? Bei einer Ablehnung des Du sollte man darauf achten, „die Weigerung höflich zu verpacken“, meinen Lösel und Lauinger. Wenn man dankend und freundlich ablehnt, erhöht sich die Chance, dass der Wunsch verstanden und respektiert wird. Beide empfehlen Sätze wie: „Wären Sie mir sehr böse, wenn wir noch eine Weile beim Sie bleiben würden?“ oder: „Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber das geht mir gerade etwas zu schnell.“

Umgangsformen

Grundsätzlich ist der Knigge-Vorsitzende Lösel davon überzeugt, dass „wir zu oft über Formen und zu selten über den Umgang selbst“ sprechen. „In dem Wort ‚Umgangsformen‘ steht der Umgang vor den Formen. Genau dort liegt der Schlüssel“, meint er.
Bei Umgangsformen gehe es in erster Linie „um ein Menschenbild, das die Würde des anderen in den Mittelpunkt stellt“. Lösel weiter: „Im Alltag beginnt das erstaunlich unspektakulär: mit Blickkontakt, einem Gruß, einem freundlichen Lächeln, damit, den Kopfhörer abzunehmen, wenn man angesprochen wird, zuzuhören, um zu verstehen, nicht, um zu kontern, und der Bereitschaft, die eigene Denkweise kritisch zu hinterfragen; im Digitalen etwa mit einer schlichten Selbstprüfung vor dem Posten: Ist es wahr? Ist es gut? Ist es notwendig?“
Sicherheit im Umgang mit anderen sei auf einer tragenden „Wertebasis der Menschenwürde“ gegründet – jenen Grundhaltungen, die in unserer westlich-christlichen Kultur tief verankert seien, glaubt Lösel. Wenn dieser Konsens ins Wanken gerate, „verändern sich auch unsere Begegnungsräume. Sie werden rauer, Konflikte schärfer, Polarisierung lauter. Wo jeder sich selbst der Nächste ist, schwindet das Vertrauen und mit ihm der innere Zusammenhalt einer Gesellschaft.“

Umgangsformen als Brücken

Für den Knigge-Experten stellt sich daher die Frage: „Wollen wir diesen Weg weitergehen oder uns neu auf den Weg der Annäherung machen?“ Er findet: „Ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ist keine naive Idee, sondern eine kulturelle Kraftquelle. Die tiefste Sehnsucht des Menschen ist Verbundenheit. Umgangsformen sind Brücken dorthin.“