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Einkommensteuerreform: Klingbeil legt zwei Varianten vor

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) legt der Verhandlerrunde von Union und SPD zwei konkrete Vorschläge für die geplante Reform der Einkommensteuer vor.
Wie der „Spiegel“ berichtet, sieht die eine Variante eine moderate Entlastung für die Steuerzahler in der Größenordnung von etwa zehn Milliarden Euro vor. Die andere umfasst mit einem Volumen von rund 20 Milliarden Euro eine deutlich größere Entlastung.
Zur Gegenfinanzierung will Klingbeil offenbar den Reichensteuersatz erhöhen, der derzeit bei 45 Prozent liegt und für Alleinstehende ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 280.000 Euro fällig wird. Als Anreiz für die Union sieht der Plan vor, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei einem deutlich höheren zu versteuernden Einkommen als bisher (derzeit rund 70.000 Euro) greifen zu lassen.
Für die teurere Variante schlägt Klingbeil nach Informationen des „Spiegel“ wohl zusätzlich zu anderen Maßnahmen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer vor – noch vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesfinanzministerium wollte die Planungen auf Anfrage des Magazins nicht bestätigen. Man berate „weiter in der Koalition vertraulich“ und äußere sich nicht zu Einzelheiten, sagte ein Sprecher. (dts/red)
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Rehlinger und Rhein drohen mit Scheitern von Sozialreformen

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) drängt darauf, dass die von der Bundesregierung geplanten Sozialreformen nicht zulasten der Länderhaushalte gehen dürften. Es sei die gemeinsame Verantwortung von CDU/CSU und SPD, eine Gegenfinanzierung für notwendige Entlastungen zu erarbeiten, sagte Rehlinger der „Welt“.
Sollte es nicht mal ansatzweise eine Gegenfinanzierung geben, würden Reformen im Bundesrat scheitern, denn eine milliardenschwere Mehrbelastung werde sich auch beim besten Willen kein Bundesland leisten können. Oberstes Ziel der Bundesregierung müsse neues Wirtschaftswachstum sein. „Das ist die zentrale Herausforderung unseres Landes. Durch Sozialkürzungen entsteht kein einziger Arbeitsplatz“, so Rehlinger.

Forderung nach wirtschaftlichem Reformkurs

Rehlingers hessischer Amtskollege Boris Rhein (CDU) sagte, Deutschland brauche einen Reform-Restart. Die Zukunft der Bundesregierung hänge davon ab, ob es ihr gelinge, das Land wieder wettbewerbsfähiger, leistungsfähiger und wirtschaftlich stärker zu machen. Ein solcher Restart könne aber nur dann dauerhaft wirken, wenn er solide finanziert sei.
Länder und Kommunen stießen finanziell schon jetzt an ihre Grenzen. Deshalb gelte der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt. Hessen werde alle Reformvorhaben danach bewerten, ob sie das Land wirtschaftlich voranbringen, die Leistungsbereitschaft stärken und finanziell solide ausgestaltet seien. (dts/red)
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Warken will Sozialbeiträge langfristig senken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Niedrigere Beiträge im Blick

„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.

Mehr Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
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Regierungsfraktionen sind sich einig: Keine Verlängerung des Tankrabatts


In Kürze:

  • CDU nennt Tankrabatt finanzpolitisch „nicht sinnvoll“.
  • Linken-Parteichefin Schwerdtner kritisiert das Auslaufen.
  • ifo: Konzerne gaben Rabatt weitgehend weiter.

 
Das Ende des Tankrabatts ist beschlossene Sache. Nach zwei Monaten läuft die Maßnahme aus, berichtet die „BILD“. Demnach hätten sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt.
Die Koalitionspartner hätten sich, obwohl die Maßnahme gut gewirkt habe, „nach langen Beratungen“ gegen eine Verlängerung entschieden, sagt Armand Zorn (SPD), einer der beiden Tank-Taskforce-Chefs. Der andere, Sepp Müller (CDU), nennt den Rabatt „finanzpolitisch nicht sinnvoll. Wir können es uns in der aktuellen Lage nicht leisten, Schulden dafür aufzunehmen.“

1,6 Milliarden Euro Steuerausfall

Somit steigen die Preise für Sprit ab 1. Juli rein rechnerisch wieder um 17 Cent je Liter an. Den Steuerausfall für die beiden Monate hatte das Bundesfinanzministerium mit 1,6 Milliarden Euro angegeben.
Kritik am ersatzlosen Auslaufen des Tankrabatts übt die Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner. „Die Bundesregierung muss liefern – stattdessen herrscht betretenes Schweigen“, sagte Schwerdtner dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Krieg im Nahen Osten dauere an, die Mineralölpreise blieben hoch – und die Bundesregierung lasse den Tankrabatt auslaufen, ohne eine neue Maßnahme parat zu haben. „Diese Regierung ist offenbar nicht bereit, den Menschen im Land mit echten Entlastungen zu helfen“, kritisierte sie.
Schwerdtner forderte eine Senkung der Stromsteuer auf ein Minimum, eine Spritpreisaufsicht und eine Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Sie pochte zudem darauf, die Mineralölkonzerne stärker in die Pflicht zu nehmen. Als Beispiel nannte die Linken-Vorsitzende eine rückwirkende Übergewinnsteuer und einen Gewinnmargendeckel. Würde die Bundesregierung dadurch Geld einnehmen, könnte sie „echte Entlastungsmaßnahmen finanzieren“, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.
SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte im ZDF, sie plane, die Entwicklung zunächst abzuwarten. „Wenn es zu großen Belastungen kommt, werden wir sicherlich darüber auch nochmal reden müssen“, sagte sie.

Grüne und Linke stimmten dagegen

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte den Tankrabatt bei seiner Einführung kritisiert und ihn als unzureichend beziehungsweise wirkungslos bezeichnet.
Die Fraktion argumentierte damals, dass die Steuersenkung nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben und beim Auslaufen zu einem sprunghaften Preisanstieg führen werde. Statt einer zeitlich befristeten Steuersenkung forderte sie unter anderem eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Im Bundestag stimmte die AfD „schweren Herzens“ mit der Union und der SPD für das Gesetz zum Tankrabatt, während die Grünen und die Linke Ende April mehrheitlich dagegen stimmten.
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, sprach sich seinerzeit stattdessen für eine Energiekrisenzahlung von 100 Euro pro Person aus: „Die würde versteuert, sodass untere Einkommen mehr davon haben als hohe Einkommen.“ Das sei aus ihrer Sicht viel gerechter als dieser „sinnlose Tankrabatt“, sagte sie gegenüber dem Nachrichtensender n-tv.
Der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sieht das ersatzlose Auslaufen des Tankrabatts kritisch. Er warnt davor, nicht zu handeln, wenn die Preise zum 1. Juli wieder in die Höhe schnellen.
Dem TV-Sender „WELT“ sagte Holetschek: „Ich glaube, wir müssen aufpassen. Die Zapfsäule ist in der Osterzeit so ein bisschen zum Fanal geworden für die Handlungsunfähigkeit des Staates.“ Man müsse jetzt schon draufschauen und dürfe dann nicht einfach nur zuschauen. Wenn dort wieder etwas passiere, müsse man gerüstet sein, dass man auch weiter eingreifen könne.
Dabei könne man über gezielte Zuschüsse für diejenigen nachdenken, die nicht so viel haben. „Ich finde, da darf es jetzt keine rote Linie geben, sondern wir müssen jetzt sehen, was kommt, und dann muss gehandelt werden, weil das ein wichtiges Thema ist“, betont Holetschek.

Institute sehen Preisnachlass kritisch

Die Ökonomen des ifo Instituts führen drei Argumente gegen den Tankrabatt an. So begünstige er vor allem Menschen mit hohem Kraftstoffverbrauch. Für einkommensschwächere Pendler entfalte der Rabatt nur begrenzte Entlastungswirkungen. Zudem setze er angesichts knapper Energieressourcen falsche Anreize beim Verbrauch.
Auch sei die Förderung fossiler Kraftstoffe aus Sicht der Ökonomen nicht mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung vereinbar.
Der Rabatt sei jedoch laut dem Institut überwiegend von Ölkonzernen weitergegeben worden. Im Mai seien es beim Diesel 12 Cent, bei Super 16 Cent und bei Super E10 15 Cent, sagte Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte den Tankrabatt nach der Beschlussfassung kritisiert. Es nannte ihn einen „energiepolitischen Kurzschluss“ und „die schlechteste aller Lösungen“.
Als „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“ bezeichnete Ramona Pop, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, den Tankrabatt. Ein großer Teil sei in den Kassen der Mineralölkonzerne hängen geblieben. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken“, sagte sie.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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DIHK mahnt bei Reformen Wachstumsorientierung an

Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.

Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus

„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
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Gouverneurwahl in Kalifornien: Republikaner Hilton zieht in entscheidende Runde ein


In Kürze:

  • Republikaner Steve Hilton erreicht Stichwahl gegen Becerra
  • Wahlkampf zwischen Steuerreform und Status quo
  • Kalifornien bleibt demokratisch geprägt

 
Der Republikaner Steve Hilton hat im Rennen um das Gouverneursamt in Kalifornien die nächste Runde erreicht und zieht damit in die entscheidende Wahl im November ein. Dort trifft er auf den Demokraten Xavier Becerra, womit sich ein klarer parteipolitischer Zweikampf abzeichnet.
Die Associated Press berichtete am 9. Juni über Hiltons Weiterkommen, etwa eine Woche nach den Vorwahlen. Zu diesem Zeitpunkt lag er bei 24,9 Prozent der Stimmen, während Becerra auf 27,9 Prozent kam – bei rund 88 Prozent ausgezählter Stimmen.
Hilton startet jedoch als klarer Außenseiter in die Hauptwahl, da der überparteiliche Cook Political Report das Gouverneursamt als fest in demokratischer Hand einstuft.

Der demokratische Gouverneurskandidat von Kalifornien, Xavier Becerra, spricht während der CBS-Gouverneursdebatte in Kalifornien am 28. April 2026 am Pomona College in Claremont, Kalifornien.

Foto: Mario Tama/Getty Images

Hintergrund von Steve Hilton

Der frühere Fox-News-Moderator trat mit dem Versprechen an, Kalifornien wirtschaftlich wieder „golden“ zu machen. Dazu zählt unter anderem die Abschaffung der staatlichen Einkommensteuer für die ersten 100.000 Dollar Einkommen, der Abbau von Regulierungen, der Ausbau von Einfamilienhäusern sowie niedrigere Benzinpreise durch eine gesteigerte Ölproduktion im Bundesstaat.
Hilton, dessen Eltern aus Ungarn vor dem Kommunismus flohen, wuchs im Vereinigten Königreich auf und wurde 2021 Doppelbürger der USA und Großbritanniens.
Politisch stellt er sich gegen eine aus seiner Sicht überbordende Bürokratie und fordert mehr Effizienz sowie strengere Haushaltsdisziplin. Das unabhängige Analyse- und Haushaltsbüro des kalifornischen Parlaments (Legislative Analyst’s Office) warnt zugleich vor jährlichen Haushaltsdefiziten von rund 35 Milliarden US-Dollar in den kommenden Jahren.
In der Auszählung lag Hilton zunächst vorne, verlor jedoch an Boden, als zunehmend Briefwahlstimmen berücksichtigt wurden, bei denen Becerra stärker abschnitt. Nach kalifornischem Wahlrecht kann die endgültige Zertifizierung bis zu 37 Tage nach dem Wahltag dauern und muss spätestens am 10. Juli erfolgen.

Ergebnisse, Kandidatenfeld und Wahlverlauf

Hilton kritisierte die verzögerte Auszählung scharf und sprach von einem „weiteren demokratischen Fiasko“. Gleichzeitig forderte er volle Transparenz während des gesamten Auswertungsprozesses.
Im Ergebnis lag er knapp vor dem Milliardär und Demokraten Tom Steyer und sicherte sich einen Vorsprung von etwas über zwei Prozentpunkten, was rund 200.000 Stimmen mehr als der Drittplatzierte entspricht.
Xavier Becerra, ehemaliger US-Gesundheitsminister, Kongressabgeordneter und kalifornischer Generalstaatsanwalt, belegte den ersten Platz. Er hatte bereits in Umfragen geführt, nachdem der frühere Abgeordnete Eric Swalwell nach Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens aus dem Rennen ausgestiegen war.
Weitere Kandidaten erzielten deutlich geringere Ergebnisse: Sheriff Chad Bianco kam auf 10,1 Prozent, Katie Porter auf 4,4 Prozent und Matt Mahan auf 3,7 Prozent.
Insgesamt traten 61 Kandidaten an, davon erhielten 44 nur 0,1 Prozent der Stimmen oder weniger.

Der demokratische Gouverneurskandidat Kaliforniens, Tom Steyer, blickt während einer Pressekonferenz mit Gewerkschaftsmitgliedern im SoFi Stadium am 18. Mai 2026 in Inglewood, Kalifornien, in die Runde.

Foto: Justin Sullivan/Getty Images

Wählerstruktur und regionale Unterschiede

Die Wählerregistrierung in Kalifornien ist deutlich zugunsten der Demokraten geprägt: Rund 10,4 Millionen registrierte Demokraten stehen etwa 5,8 Millionen Republikanern sowie rund 5,3 Millionen Wählern ohne Parteizugehörigkeit gegenüber.
Bei der Stimmenverteilung zeigte sich dieses politische Gefälle auch geografisch. Xavier Becerra erzielte seine stärksten Ergebnisse in den Küstenregionen und großen städtischen Zentren, während Steve Hilton vor allem im ländlichen Binnenland mehr Unterstützung erhielt.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Republican Steve Hilton Advances in California Governor’s Race“. (deutsche Bearbeitung: zk) 
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Steuerdaten: Jeder 13. zahlt den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 besteuerte der deutsche Staat rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entspricht dies einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.
Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

Jahreseinkommen von 58.597 bei einem Single

In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch sind Steuerpflichtige unterschiedlich stark belastet.
Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Reichensteuer ab Jahreseinkommen von 277.826 Euro

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen).
Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.

Anteile der Spitzensteuerzahler deutlich gestiegen

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst.
Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusät
zlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 Prozent.

Gesamteinkünfte stiegen um 127 Milliarden Euro

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr.
Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 Prozent) gegenüber 2021 entspricht. (dts/red)
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Vor Reformgipfel: IG BCE-Chef fordert Spitzensteuersatz erst ab 100.000 Euro

In der Debatte über eine Steuerreform hat sich der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), Michael Vassiliadis, für einen Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 100.000 Euro ausgesprochen.
„Wer viel verdient, zahlt mehr Steuern, wer wenig verdient, gar nichts oder weniger. Die Mitte ist aber zu sehr belastet und da müssen wir entlasten“, sagte Vassiliadis der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Daher solle das zu versteuernde Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, von derzeit knapp 70.000 deutlich auf etwa 100.000 Euro brutto erhöht werden.
Zudem könnte der Spitzensteuersatz künftig von derzeit 42 Prozent „um zwei, drei Punkte“ angehoben werden. Der Gewerkschaftschef schlug zudem eine höhere Reichen- und Erbschaftsteuer vor.
Er äußerte Verständnis für Wirtschaftsvertreter, die eine Höherbesteuerung von Betriebsvermögen ablehnen. „Tatsächlich darf es nicht passieren, dass Betrieben Vermögenswerte entzogen werden, die für Investitionen gebraucht werden.“ Es könne aber „nicht sein, dass Vermögende Gelder so hin und her schieben, dass sie so gut wie gar keine Steuern zahlen müssen“.
Vassiliadis forderte eine zusätzliche Abgabe sehr reicher Menschen zur Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. „Sie haben großes Interesse daran, dass es gute Infrastruktur und Sicherheit in Deutschland gibt, um ihre Unternehmen florieren zu lassen“, betonte der Gewerkschaftschef. Daher sollten sehr reiche Menschen einen Beitrag leisten.
Die schwarz-rote Koalition will sich noch vor der Sommerpause auf zahlreiche Reformen, unter anderem der Einkommenssteuer, verständigen. Am Mittwoch kommen Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Dialog mit dem Koalitionsausschuss ins Kanzleramt.
Zur Finanzierung der geplanten Steuerreform forderte der derzeitige Bundesratspräsident, Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), eine befristete Aussetzung der Schuldenbremse.
Er kündigte Widerstand der Länder an, falls deren Einnahmeausfälle nicht kompensiert werden. „Mehr als 50 Prozent der Einkommensteuer gehen an Länder und Kommunen. Es gibt in unseren Haushalten keine Spielräume mehr, um Ausfälle zu kompensieren“, sagte er dem „Spiegel“.(afp/red)
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Zuckerabgabe: Viele Limo-Hersteller müssten zur Vermeidung Rezeptur stark verändern

Sollte eine Zuckersteuer nach britischem Vorbild auch in Deutschland kommen, könnte der Zuckergehalt in vielen bei Kindern beliebten Getränken um fast die Hälfte sinken.
Wie ein Marktcheck der Verbraucherorganisation Foodwatch von zehn Produkten wie Fanta, Durstlöscher und Capri-Sun ergab, enthalten die Trinkpäckchen, Dosen und Flaschen aktuell im Schnitt zehn Zuckerwürfel. Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.
Im Gespräch ist eine gestaffelte Abgabe nach britischem Vorbild. Dort hatten Hersteller oftmals ihre Zutaten angepasst, um die Abgabe nicht zahlen zu müssen.
Nach Empfehlung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur Krankenkassenreform könnte hierzulande eine Abgabe von umgerechnet 26 Cent pro Liter fällig werden, wenn Getränke mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, wie Foodwatch erklärte. Enthalten sie mehr als acht Gramm Zucker, müssen die Hersteller 32 Cent bezahlen.
Davon ausgehend errechnete Foodwatch, wie stark Hersteller in Deutschland den Zuckergehalt ihrer Getränke zur Vermeidung der Abgabe senken müssten.
Das 500-Milliliter-Trinkpäckchen Durstlöscher enthält demnach 60 Gramm Zucker oder 20 Zuckerwürfel – um der Abgabe zu entgehen, müsste der Produzent den Gehalt um mehr als die Hälfte auf 24,5 Gramm oder acht Würfel pro Päckchen reduzieren.
Fanta müsste der Berechnung zufolge neun Gramm weniger Zucker in seiner 330-Milliliter-Dose verwenden, um keine Zuckersteuer zahlen zu müssen. Capri-Sun Orange müsste dafür pro 200-Milliliter-Trinkpäckchen sechs Gramm Zucker einsparen.
Foodwatch fordert seit langem eine Zuckerabgabe für Getränke. „Die Zuckersteuer ist eine Wohltat für die Kindergesundheit“, erklärte am Freitag Luise Molling von Foodwatch. „Die Steuer muss jetzt schnellstmöglich und ohne Verwässerungen der Limo-Lobby umgesetzt werden.“(afp/red)
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Abschaffung der Bonpflicht: Union will Einführung erst 2027

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), spricht sich für eine Abschaffung der Bonpflicht erst zeitgleich mit der geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht aus.
„Die Bonpflicht sollte aus unserer Sicht parallel zur Einführung der Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz zum 1. Januar 2027 fallen“, sagte Güntzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen werde derzeit noch verhandelt.
„Wir brauchen ein schnelles Ergebnis“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl wirksam gegen Steuerbetrug vorgehe als auch Unternehmen entlaste.
„Entscheidend ist für uns eine praxistaugliche, bürokratiearme Lösung, die Steuerbetrug wirksam bekämpft und ehrliche Betriebe nicht unnötig belastet“, so Güntzler.

Finanzministerium plant Lockerung der Bonpflicht

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die umstrittene Bonpflicht lockern.
Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen. Belege müssen dann nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.
Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden.
Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.

Steuergewerkschaft warnt vor falscher Reihenfolge

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geplante Lockerung der Bonpflicht kritisiert.
Der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zwar für eine Modernisierung der Belegausgabe aus. „Den Papierbon durch einen digitalen Beleg zu ersetzen, ist überfällig“, erklärte er.
Eine Abschwächung bestehender Kontrollinstrumente ohne gleichzeitig verschärfte Vorgaben für Registrierkassen sei jedoch der falsche Weg.
Köbler kritisierte insbesondere den zeitlichen Ablauf der Pläne. Die Reihenfolge stimme nicht: Erst lockere der Minister die Kontrolle, die Registrierkassenpflicht solle aber erst 2027 kommen.
Das heiße: „Erst den Wachmann nach Hause schicken und dann über die Tür nachdenken. Wer zuerst lockert und später kontrolliert, lädt die Betrüger ein“, sagte er.
Der DSTG-Chef warnte vor einer Ausweitung von Steuerhinterziehung im Bargeldbereich. Der Angestellte führe jeden Cent Lohnsteuer ab, während nebenan das Bargeld weiter in der Pappschachtel neben der Kasse lande.
„Genau diese Lücke darf der Staat nicht noch größer machen. Die ehrlichen Betriebe verdienen Schutz, nicht die Schummler“, sagte Köbler.
Sollte die Bonpflicht gelockert werden, müsse dies nach Ansicht der Gewerkschaft mit einer flächendeckenden Pflicht zu manipulationssicheren Registrierkassen verknüpft werden.
„Wenn die Lockerung kommt, dann nur Zug um Zug mit einer flächendeckenden, manipulationssicheren Registrierkassenpflicht“, forderte Köbler.
Zudem sei die geplante Umsatzgrenze von 100.000 Euro zu hoch angesetzt. Österreich mache es seit 2016 konsequenter. Deutschland müsse nachschärfen, nicht lockern. (dts/red)
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deutschland

Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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„Teuer“ und „ineffizient“: Verbraucherschützer gegen längeren Tankrabatt

Deutschlands oberste Verbraucherschützer haben sich deutlich gegen eine Verlängerung des Tankrabatts ausgesprochen.
Dieser sei „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verlängerung lehnen wir deshalb klar ab.“

VZBV sieht Vorteile bei Mineralölkonzernen

Der Tankrabatt habe die Erwartungen „wenig überraschend verfehlt“, sagte Pop. Ein erheblicher Teil der durch die Regierungsmaßnahme erhofften Entlastung sei zunächst nicht bei den Verbrauchern angekommen, sondern in den Kassen der Mineralölkonzerne versickert. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.“
Die als Tankrabatt bekannte Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin war Anfang Mai von der Regierung eingeführt worden, um die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Benzinpreise abzufedern. Der Tankrabatt beträgt knapp 17 Cent je Liter.

Union setzt auf gezielte Hilfen

Zurückhaltend äußerte sich auch der Unionsfraktionsvize Sepp Müller zu einer möglichen Verlängerung der Steuersenkung. „Dauerhafte Subventionen kann der Staat nicht leisten“, sagte Müller den Funke-Zeitungen. Der „Steuereuro“ müsse gezielt eingesetzt werden.
„Hält die Blockade der Straße von Hormus an, werden wir über zielgerichtete Maßnahmen sprechen“, fuhr der Politiker fort, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Armand Zorn die Taskforce im Bundestag zu den Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Preise in Deutschland leitet.
Im Fokus stünden dann aber „gezielte Hilfen“ für Mittelstand, Logistik und Pendler. Wie diese aussehen könnten, führte Müller nicht aus. (afp/red)
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CDU-Finanzpolitiker offen für Kompromiss bei höherer Reichensteuer

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
„Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“

Spitzensteuersatz soll später greifen

Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
„Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.

Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen

Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.

Mittelstand soll geschützt bleiben

Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)
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Ministerpräsidenten warnen vor Steuerreform zulasten der Länder

Mehrere Ministerpräsidenten warnen den Bund vor einer Einkommensteuerreform zulasten der Länder. Das berichtet der „Tagesspiegel“.
Bundesratspräsident und Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sagte der Zeitung, er werde keiner Steuerreform zustimmen können, die dem Land Bremen und seinen beiden Städten spürbare Einnahmeausfälle bescheren werde.
Seine saarländische Amtskollegin Anke Rehlinger (SPD) äußerte sich ähnlich. Eine milliardenschwere Mehrbelastung der Länderhaushalte werde kein Bundesland leisten können, selbst beim besten Willen, sagte sie dem „Tagesspiegel“.
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte, die Haushalte der Länder seien am Limit und teils schon darüber hinaus. Es sei schon lange keine Frage des Wollens mehr, sondern des Könnens. Zudem verwies er auf das Prinzip, das die Bundesregierung schon im Koalitionsvertrag vereinbarte: „Wer bestellt, der bezahlt.“

Drei Länderchefs pochen auf Entschädigung

Grundsätzlich begrüßen die drei Länderchefs die Entlastungspläne des Bundes, pochen allerdings auf Entschädigung der damit einhergehenden Steuerausfälle. Bovenschulte sagte, er sei sehr dafür, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, die Steuerausfälle müssten dann aber durch Mehreinnahmen an anderer Stelle kompensiert werden.
Beispielhaft nannte er eine Reform der Erbschaftsteuer oder die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
Rehlinger forderte die Bundesregierung auf, vorrangig alles für wirtschaftliches Wachstum zu tun. Was nicht gehe, sei das Spiel der Union, vom Bundesfinanzminister die finanzpolitische Quadratur des Kreises zu verlangen, sagte die SPD-Politikerin. Mehrere Politiker von CDU und CSU hatten höhere Steuern auf hohe Einkommen oder Vermögen zuletzt ausgeschlossen und stattdessen auf Einsparungen gedrungen. (dts/red)
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Spritpreis sinkt vor Pfingsten Diesel und E10 unter 2 Euro

Vor dem Start der Reisewelle zum langen Pfingstwochenende beziehungsweise der Pfingstferien ist Tanken wieder billiger geworden.
Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Donnerstags kostete ein Liter Super E10 1,996 Euro, wie der ADAC mitteilt. Das waren 0,8 Cent weniger als am Mittwoch und erstmals seit Montag wieder weniger als 2 Euro.
Diesel verbilligte sich von Mittwoch auf Donnerstag um 1,5 Cent pro Liter. Der Preis von 1,974 Euro war der niedrigste Tagesdurchschnittswert seit Anfang März.
Zuletzt habe es keine größeren Sprünge gegeben, heißt es vom ADAC. Wie es weitergehe, hänge vor allem vom Ölpreis ab. Wer verreise, solle sich vor der Fahrt über die Preise informieren und gezielt dort tanken, wo es günstiger ist, rät der Verkehrsclub.

Vor oder hinter der Grenze tanken?

Auch in Zeiten der Tankrabatte und Spritpreisbremsen lässt sich bei Auslandsreisen oft sparen, wenn man auf der richtigen Seite der Grenze tankt, wie aus Daten der EU-Kommission hervorgeht.
Mit Stand vom vergangenen Montag war Superbenzin unter anderem in Österreich, Belgien, Italien, Luxemburg, Polen und Tschechien deutlich billiger als in Deutschland. In Dänemark und den Niederlanden deutlich teurer. Der Unterschied zu Frankreich betrug nur einige Cent.
Diesel war am vergangenen Montag in Tschechien, Luxemburg und Polen deutlich billiger, in Belgien, Frankreich, Dänemark und den Niederlanden deutlich teurer. Die Preisunterschiede zu Österreich und Italien betrugen nur einige Cent.
Zur Schweiz gibt es von der EU-Kommission keine Daten, Informationen des Touring Club Schweiz deuten aber darauf hin, dass sowohl Superbenzin als auch Diesel dort zuletzt klar teurer waren als in Deutschland.
Je nach Tankstelle und Uhrzeit können die Werte teilweise stark abweichen. Auch innerhalb Deutschlands und den Nachbarländern gibt es zudem teils deutliche regionale Unterschiede. (dpa/red)
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deutschland

Deutschland entgeht vorerst EU-Defizitverfahren

Die Bundesregierung muss vorerst kein EU-Defizitverfahren fürchten. Das Haushaltsdefizit steigt nach aktuellen Projektionen in diesem Jahr deutlich über die vorgesehene Grenze von drei Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung.
Die EU-Kommission plant jedoch derzeit nicht, Deutschland als Defizitsünder einzustufen, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ranghohe europäische Beamten berichtet.
Zur Begründung hieß es, Deutschland werde bislang eingeplante Milliardenbeträge in diesem Jahr nicht vollständig ausgeben können. Das gelte insbesondere für Infrastrukturinvestitionen, da langwierige Genehmigungsverfahren den Mittelabfluss bremsten.

Es geht um 500 Milliarden Euro

Mit einem „Sondervermögen“ wollen Bund und Länder in den kommenden zwölf Jahren Straßen und Schienen sanieren, Datenkabel verlegen und den Klimaschutz stärken. Insgesamt sind dafür 500 Milliarden Euro vorgesehen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind 2025 erst 24 Milliarden abgeflossen. De offiziellen Daten zeigen auch: Ein erheblicher Teil der vorgesehenen Mittel kann nicht abgerufen werden.
Ein weiterer Grund dafür, dass Deutschland einem Defizitverfahren entgeht, besteht darin, dass die EU mit dem Ukrainekrieg eine Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben aktiviert hat.
In Brüssel geht man deshalb derzeit davon aus, dass Deutschland im Jahr 2026 nicht so weit über die Drei-Prozent-Schwelle kommt, dass ein Defizitverfahren zwingend würde. (dts/red)
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Steinmeier vermisst große Reformen und kritisiert Regierungskurs

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bemängelt, dass die Bundesregierung bisher keine Großreformen umgesetzt hat. „Es fehlt, glaube ich, nicht am ernsten Willen, Veränderungen herbeizuführen“, sagte Steinmeier dem Podcast „Vorangedacht“ von „t-online“.
„Es fehlt nicht daran, die Felder auszuleuchten, auf denen diese Reformen notwendig sind. Aber es ist bisher nicht gelungen, das in einem wirklich großen Paket zusammenzuführen, das die Öffentlichkeit so überzeugt hätte, dass sie den weiteren Weg von Reformen bereitwillig mitgeht.“

Steinmeier: Reformen entstehen nicht vor Mikrofonen

Das Vorgehen der schwarz-roten Koalition sieht Steinmeier mit Skepsis. Die Reform des Sozialstaats sei seiner Ansicht nach notwendig.
Und hier sei vielleicht einer der Nachteile, dass man zwei Chips aus der Hand gegeben habe, bevor die Reformarbeit im Sozialstaatsbereich beginne: Indem die Mütterrente und die Rentenniveau-Sicherung vorgezogen worden seien, seien zwei Stellschrauben verloren gegangen, die eigentlich zu der großen Reform des Sozialstaates gehört hätten, sagte er.
Die Entwicklung der politischen Debatten betrachtet der Bundespräsident mit Besorgnis. Die Kommunikation habe sich verändert.
„Die Dringlichkeit, auf jede Aussage des Koalitionspartners gleich mit derselben Münze heimzuzahlen, hat möglicherweise zugenommen“, sagte Steinmeier.
Reformpakete entstünden eigentlich nicht vor den Mikrofonen und Kameras, sondern in geduldiger Arbeit, die mit Ernsthaftigkeit und tiefer Sachkenntnis geführt werde.

Schwarz-Weiß-Kommunikation

Das sei heute schwerer als Mitte der 2000er Jahre, als er in seiner damaligen Funktion als Kanzleramtsminister unter Bundeskanzler Gerhard Schröder die Reformen der Agenda 2010 steuerte. „Die Verhältnisse haben sich gegenüber der Agenda-Zeit verändert“, so Steinmeier.
Seit der Abwanderung eines Großteils der politischen Kommunikation in die sozialen Medien sei etwas verloren gegangen, was jede Demokratie brauche: die „Zwischentöne zwischen Schwarz und Weiß“.
Es sei heute schwer geworden, in den sozialen Medien Themen zu promovieren, die nicht auf ein klares Ja oder Nein oder klares Schwarz oder Weiß hinausliefen. Demokratie lebe nun mal von Kompromissen und brauche die Beschäftigung mit den Zwischentönen, brauche Nachdenklichkeit – und das sei weniger geworden.
Grundsätzlich hält der Bundespräsident die deutsche Bevölkerung für reformbereit. „Ich bin der Meinung, dass die Menschen wissen, dass wir Veränderungen im eigenen Land brauchen“, sagte Steinmeier. Aber gleichzeitig hätten sie natürlich Angst vor den Veränderungen, die möglicherweise kommen könnten. Damit habe jede Politik umzugehen. (dts/red)
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„Sammelsurium von Einzelmaßnahmen“: ifo-Chef kritisiert fehlende Strategie der Regierung

Angesichts ausbleibender Reformprojekte übt der Chef des Münchner Ifo-Instituts scharfe Kritik an der Arbeit der Bundesregierung.
„Der entscheidende Fehler ist, dass die Koalition kein Konzept entwickelt hat, wo sie hin will. Im Koalitionsvertrag gibt es ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, die man mehr oder weniger erfolgreich abarbeitet. Mehr gibt es nicht“, sagte Fuest dem „Stern“.
Die Bundesregierung benötige eine glaubwürdige Gesamtstrategie, wie sie Deutschland in den nächsten Jahren wieder wettbewerbsfähig aufstellen wolle. Ein Plan, der die Menschen überzeuge und motiviere. „Das bisherige Agieren der schwarz-roten Koalition hat eher zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt“, sagte Fuest.

Für gesetzliche Begrenzung der Staatsquote

Mit Blick auf die steigenden öffentlichen Ausgaben fordert Fuest eine Begrenzung der Staatsquote. „Ich halte eine gesetzliche Regelung für dringend geboten, die die Staatsquote begrenzt, beispielsweise auf unter 50 Prozent.“
Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen konsequent Ausgaben kürzen, unter anderem bei den Subventionen. „Ich würde vorschlagen, die Subventionen in den nächsten fünf Jahren schrittweise zu halbieren. Ein solcher mehrjähriger Ansatz schafft Planbarkeit und Vertrauen.“

Sorgen um Zukunft führen zu Rückgang des Kosmus

Für den Rückgang der Konsumausgaben der Bürger sieht der Ifo-Chef die Bundesregierung in der Mitverantwortung. „Viele machen sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft. Hinzu kommt kurzfristige Verunsicherung durch Fehler wie das Vor und Zurück mit der Entlastungsprämie.“
Für alle Bürger, die sich auf eine Entlastung eingestellt haben, sei das Scheitern eine negative Nachricht, die Fragen zur Professionalität des Krisenmanagements aufwerfe. In der aktuellen geopolitischen und ökonomischen Krise erwarteten die Menschen eine gut durchdachte Politik. (dts/red)
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Baden-Württembergs Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

Das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Grundsatzurteil.
Das Gericht wies die Revisionen in zwei entsprechenden Verfahren als unbegründet zurück. In beiden Fällen hatten die Kläger Verstöße gegen einfach-gesetzliches Recht und das Grundgesetz geltend gemacht.
Im ersten Verfahren ging es um ein Grundstück in Karlsruhe, dessen Eigentümerin eine niedrigere Bewertung des Grundsteuerwerts aufgrund unterschiedlicher Nutzungsteile forderte.
Das Finanzamt hatte jedoch den gesamten Bodenrichtwert für die Berechnung herangezogen. Der BFH bestätigte die Vorgehensweise des Finanzamts und sah keine Verletzung von Bundes- oder Landesrecht.

Pauschalisierenden sind möglich

Im zweiten Verfahren klagte ein Ehepaar aus Stuttgart, das eine Herabsetzung des Grundsteuerwerts wegen Verkehrslärms und anderer individueller Merkmale ihres Grundstücks beantragte.
Auch hier bestätigte der BFH die Berechnung des Finanzamts und sah keine Verfassungswidrigkeit. Der BFH teilte mit, dass der Gesetzgeber bei der Grundsteuererhebung typisierende und pauschalierende Regelungen treffen dürfe, um die Verwaltung zu vereinfachen.
Die neuen Regeln zur Grundsteuer gelten seit dem vergangenen Jahr. Bereits im November hatte der BFH entschieden, dass das in elf Ländern geltende Bundesmodell bestehen bleiben kann.
Nach der Entscheidung zu der Regelung in Baden-Württemberg sind am BFH auch noch Verfahren gegen die Landesgrundsteuermodelle in Hamburg, Hessen und Bayern anhängig. Das Gericht plant mündliche Verhandlungen für die Ländermodelle Hamburg und Hessen voraussichtlich im November 2026 und für das Landesmodell Bayern in der ersten Jahreshälfte 2027. (dts/red)