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Gegen Steuerbetrug: Bundesregierung plant Maßnahmenpaket

Die Bundesregierung will Steuer- und Finanzkriminalität künftig konsequenter verfolgen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben dazu am Donnerstag einen gemeinsamen „Aktionsplan“ vorgestellt, der das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger erhöhen und die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden stärken soll.

Bundesweites Datenanalysezentrum geplant

Kernstück des Maßnahmenpakets ist die Einrichtung eines „Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll. Dort sollen Steuerfahnder der Länder und Finanzermittler des Bundes eng zusammenarbeiten, Erkenntnisse austauschen und komplexe Verfahren koordinieren.
Ergänzend ist ein bundesweites Datenanalysezentrum geplant, das mithilfe von Künstlicher Intelligenz große Datenmengen auswerten und Betrugsmuster schneller erkennen soll.

Strafbefreiende Selbstanzeige soll fallen

Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Reihe gesetzlicher Verschärfungen. Besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität sollen künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Solche Delikte würden als Verbrechen eingestuft und müssten in einem öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt werden.
Auch die bislang mögliche strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Nach Auffassung der Bundesregierung setzt die bestehende Regelung falsche Anreize, da sich Steuerhinterzieher häufig erst dann offenbaren, wenn eine Entdeckung unmittelbar bevorsteht.

Registrierkassenpflicht und 15 Jahre Aufbewahrungspflicht für Buchungen

Weitere Maßnahmen umfassen eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen, die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre sowie die Pflicht für Unternehmen, steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland zu speichern.
Zudem sollen ein digitales Umsatzsteuermeldesystem eingeführt und die Bundesbetriebsprüfung mithilfe verbesserter Datenanalysen gezielter eingesetzt werden.

Höhere Bußgelder und besserer Schutz von Whistleblowern

Unternehmen, die Steuern hinterziehen, müssen sich ebenfalls auf schärfere Sanktionen einstellen. Geplant sind höhere Bußgelder für juristische Personen sowie ein besserer Schutz von Whistleblowern. Außerdem sollen Sanktionen gegen Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten künftig öffentlich gemacht werden.
Der Aktionsplan sieht darüber hinaus eine engere europäische und internationale Zusammenarbeit vor. So soll unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft gestärkt und der grenzüberschreitende Informationsaustausch bei Ermittlungen ausgebaut werden.
Mit dem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung nach eigenen Angaben für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und organisierte Steuer- und Finanzkriminalität wirksamer bekämpfen. (dts/red)
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Bis zum 31. Juli muss die Steuererklärung eingereicht werden

Eine freiwillige Lohnsteuererklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen: Im Durchschnitt gibt es mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Am 31. Juli läuft die Abgabefrist für Steuerzahler aus, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung ohne Steuerberater machen.

Wozu dient die Lohnsteuererklärung?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat.
Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer.
Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.
Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt.
Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale liegt für das Steuerjahr 2025 bei 1.230 Euro und wird automatisch in die Steuerschätzung miteinbezogen. Das heißt, Geld zurück vom Finanzamt gibt es für jeden ausgegebenen Euro über den Pauschbetrag hinaus.
Wichtige Posten sind etwa die Entfernungspauschale, die unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit pro Kilometer berechnet wird; außerdem etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterialien, einen neuen Schreibtisch und ähnliches oder Kosten für Fortbildungen oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Pauschalbetrag von 1.260 Euro angerechnet werden, allerdings sind die Voraussetzungen dafür mittlerweile deutlich verschärft worden: Die Pauschale wird nur gewährt, wenn hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wurde.
Wer nur gelegentlich Homeoffice macht oder statt eines separaten Zimmers nur eine Arbeitsecke in einem anderen Raum hat, kann aber eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen.

Steuerbonus

Rechnungen für Handwerkerarbeiten können bis in einer Höhe von 6000 Euro angegeben werden, sofern sie nicht bar bezahlt wurden. Der Steuerbonus beläuft sich dann auf 20 Prozent der Kosten, also maximal 1.200 Euro.
Wer zur Miete wohnt, kann auf der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesene Ausgaben etwa für den Gärtner, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst geltend machen. Für die Kosten für eine Haushaltshilfe, Putzhilfe oder die Betreuung von Haustieren gibt es ebenfalls Steuerrabatt.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch, darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden.
Für andere Angaben stellen etwa Banken oder Versicherungen Steuernachweise per Post oder digital aus. Es ist nicht nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mit der Steuererklärung einzureichen. Es genügt, sie aufzubewahren und auf Nachfrage des Finanzamtes nachzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die meisten Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Das Finanzamt stellt dafür das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Außerdem gibt es ein breites Angebot an kostenpflichtigen Steuer-Apps, die neben Hilfe beim Ausfüllen auch Steuerspartipps liefern. Die Programme eignen sich am ehesten für einfache Fälle.
Wird es komplizierter, lohnt eventuell der Betritt zum Lohnsteuerhilfeverein oder der Gang zum Steuerberater. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2025 verpflichtet ist, hat dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe sogar bis zum 1. März 2027 warten.
Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2025 gilt also der 31. Dezember 2029.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Viele Menschen in Deutschland sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, etwa wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen oder mehr als 410 Euro im Jahr durch Nebeneinkünfte (dazu zählt auch Miete) erzielt haben.
Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag von 11.784 Euro verdienen. (afp/red)
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Bericht: Tabaksteuer soll um 40 Cent stärker steigen als geplant

Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.

Sparpaket im Gesundheitswesen

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.

Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz

Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
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Kabinett beschließt Haushalt 2027 mit neuen Schulden

Das Kabinett hat den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgestellten Haushalt für 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei Neuschulden. Kritik kommt am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen. Ein Überblick:

Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?

Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen im kommenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro, das sind fast sechs Prozent mehr als im laufenden Jahr. In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben stetig an, auf dann 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die von der Regierung angekündigte Einkommensteuerreform ist im Haushalt 2027 noch nicht abgebildet. Da sie bislang nur rund zur Hälfte finanziert ist, könnten zusätzliche Schulden hinzukommen.

Wie erklärt der Bund die Summen?

Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Kabinettsvorlage.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der andauernde Ukraine-Krieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für kommendes Jahr wird nur noch mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe: 41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt, diese Summe steigt bis 2030 drastisch auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro.
Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte NATO-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie hoch sind die Finanzierungslücken?

Klingbeil betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen. Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor.
Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 aber auch die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus. Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen.
Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.

Wie hoch sind die einzelnen Etats?

Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Bundesarbeitsministerium zur Verfügung – nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon geht der allergrößte Teil für die Rente drauf.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) noch 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kommendes Jahr ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat erhält erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.

Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?

Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem KTF kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen. Der KTF wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen.
Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss im Kabinett beginnen nach der Sommerpause im September die parlamentarischen Beratungen. Bis Ende des Jahres soll der Etat stehen. (afp/red)
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Ärzteschaft unterstützt Steuererhöhung auf ungesunde Produkte

Der Vorstand der Bundesärztekammer teilte am Samstag mit, dass Alkohol, Tabak und übermäßiger Zuckerkonsum nachweislich krankmachten und das Gesundheitswesen sowie die Volkswirtschaft erheblich belasteten. Deutschland nutze die Möglichkeiten zur Eindämmung des Konsums gesundheitsschädlicher Produkte im europäischen Vergleich bislang „nicht konsequent genug“.
Aber auch die aktuellen Pläne gingen nicht weit genug, so die Bundesärztekammer. Die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen, Schaumwein oder Alkopops greife zu kurz. „Aus ärztlicher Sicht sollten sämtliche alkoholischen Getränke, einschließlich Wein und Bier, einbezogen werden, um Ausweichreaktionen zu verhindern und den Gesamtkonsum wirksam zu senken.“ Auch die Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten müsse konsequent weiterentwickelt werden. Insbesondere sollten Liquids für Einweg-E-Zigaretten und Pod-Systeme höher besteuert werden, um ihre Attraktivität für Kinder und Jugendliche deutlich zu verringern. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass Lenkungssteuern wirksam seien, hieß es.
Die Ärzteschaft fordert zudem eine stärkere Gesundheitsaufklärung, umfassende Werbe- und Marketingbeschränkungen sowie politische Rahmenbedingungen, die gesundheitsförderliche Entscheidungen erleichtern. Die Einnahmen aus gesundheitsbezogenen Verbrauchsteuern müssten zudem konsequent für gesundheitspolitische Zwecke eingesetzt werden. Sie dürften nicht allein der Haushaltskonsolidierung dienen, so die Bundesärztekammer. (dts/red)
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IW-Studie: Selbstnutzer gegenüber Vermietern benachteiligt

Wer sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, ist in Deutschland gegenüber Vermietern laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) steuerlich stark benachteiligt. Kauft man etwa eine Wohnung in einer Metropole für 300.000 Euro und zieht selbst ein, verliert man gegenüber einem Vermieter innerhalb von 15 Jahren etwa 87.000 Euro, wie aus der Studie hervorgeht.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital liege in diesem Beispiel bei fast neun Prozent für Vermieter, für Selbstnutzer bei sechs Prozent. Der Grund: Vermieter können ihre Immobilie steuerlich abschreiben und Kosten wie Kreditzinsen und Instandhaltung geltend machen. Selbstnutzern bleibt das verwehrt. Außerhalb der Metropolen liegt der Steuernachteil bei der beispielhaften Wohnung demnach bei 40.000 bis 50.000 Euro.

Deutschland als Sonderfall in Europa

Die Studie vergleicht die Bundesrepublik mit sechs europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Frankreich und Österreich. In allen Vergleichsländern begünstigt das Steuerrecht demnach die Selbstnutzung – etwa durch niedrigere Kaufnebenkosten für Eigennutzer oder eine höhere Besteuerung der Vermietung.
Anders in Deutschland: Vermieter erzielen der Auswertung zufolge im Durchschnitt mit rund sieben Prozent die höchste Rendite aller untersuchten Länder, Selbstnutzer die niedrigste.

Wohneigentumsquote in keinem anderen EU-Land so niedrig

Das zeige sich an der Wohneigentumsquote. In keinem anderen Land der Europäischen Union lebten so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. 2022 lag die Quote in Deutschland demnach bei nur 44 Prozent – im EU-Schnitt sind es rund 70 Prozent.
„Wohneigentum ist Vermögensaufbau und Altersvorsorge in einem – mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnte der Staat das fördern“, sagte IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim – doch anders als in vielen anderen europäischen Ländern legt der deutsche Staat ihnen dabei Steine in den Weg.“ (dpa/red)
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Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am späten Abend nach siebeneinhalbstündigen Verhandlungen aus Koalitionskreisen.
Das Paket soll auch eine Reform der Einkommensteuer enthalten. Einzelheiten wollen die Vorsitzenden der Regierungsparteien heute um 9:00 Uhr in einer Pressekonferenz im Garten des Kanzleramts verkünden.
Monatelang haben die Koalitionspartner an einem großen Reformpaket gearbeitet, das die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren, die Bürger steuerlich entlasten und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Das Treffen im Kanzleramt galt als entscheidende Runde – und brachte gegen 22.30 Uhr schließlich Ergebnisse.
Die werden nicht nur für die Wirtschaft und die Stimmung im Land von Bedeutung sein, sondern auch für das Schicksal des Regierungsbündnisses.

Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform

Erste Reformschritte waren bereits vor der Runde im Kanzleramt erfolgt. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist schon im parlamentarischen Verfahren.
Bei der Rentenreform sind sich Union und SPD einig, dass die Vorschläge einer dafür eingesetzten Kommission mit Politikern und Experten eins zu eins umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass dafür heute ein Zeitplan vorgelegt wird.

Dickster Brocken Einkommensteuer

Schon vor Beginn der Sitzung im Kanzleramt hieß es, dass über etwa 30 Reformmaßnahmen bereits Einigkeit bestehe. Der dickste Brocken in den Verhandlungen war die Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will mit Wirkung 1. Januar 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Entscheidend ist die Frage der Gegenfinanzierung: Je höher die Entlastungen ausfallen, desto mehr kostet die Reform.
Die SPD hatte sich für einen höheren Spitzensteuersatz und eine höhere Erbschaftsteuer eingesetzt, was die Union aber ablehnte. Im Gespräch waren auch eine Anhebung der Reichensteuer, eine Mehrwertsteuererhöhung, Subventionskürzungen und Einsparungen im Haushalt.
Keine Probleme gab es in den Vorbereitungen beim Thema Bürokratieabbau. Die Koalition wird dazu heute aller Wahrscheinlichkeit nach eine ganze Reihe von Maßnahmen präsentieren.

Ist es der „große Sprung nach vorn“?

„Meine Erwartung ist, dass wir wirklich einen großen Sprung nach vorn machen in der Modernisierung unseres Landes“, hatte Merz am Mittwoch kurz vor der Spitzenrunde zum Gesamtpaket gesagt. Als Ziel nannte er, „dass wir alles tun, damit private Haushalte konsumieren können, aber auch die Industrie investieren kann“.
Der Kanzler versuchte aber auch, die Erwartungen etwas zu dämpfen. Einen „großen Big Bang“ werde es nicht geben, sagte er. Er hatte auch in den vergangenen Wochen schon mehrfach betont, dass der Reformprozess nach diesem Sommer weitergehen werde.

Bekommt die Koalition die Kurve?

Das Paket hat für das schwarz-rote Regierungsbündnis große Bedeutung. Kurz nach Ostern hatte es schon mal einen Anlauf gegeben, ein größeres Reformbündel zu schnüren.
Ein ganzes Wochenende lang verhandelten Union und SPD in der Villa Borsig am Tegeler See am Rande Berlins – und versanken schließlich im Streit.
Danach rumpelte es heftig in der Koalition, die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller. Das Reformpaket dürfte mit darüber entscheiden, ob die Regierung kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland noch die Kurve kriegt.

Kippt die Stimmung zum Guten?

Am Tag des Koalitionsausschusses meldete sich auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er hoffe, dass die Koalition „ein Reformpaket zustande bringt, was auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder verändern wird“, sagte er dem SWR.
Steinmeier verwies darauf, „dass wir wirklich in einer veritablen Krise leben“. Er betonte aber auch: „Es gab schon schwere Krisen, und wir haben sie überstanden.“ Er warb deshalb für Zuversicht, „dass wir auch mit dieser Krise (…) irgendwann zurande kommen können“. Allerdings verlange das jetzt viel Arbeit und auch Bereitschaft zur Veränderung. (dpa/red)
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Erster Mittagssprung nach Tankrabatt fällt eher klein aus

Der befürchtete extreme Preissprung bei Benzin und Diesel am ersten Mittag nach Ende des Tankrabatts ist ausgeblieben. Im Gegenteil: Die Kraftstoffe verteuerten sich bei der typischen Erhöhung zur Mittagszeit etwas weniger als in den Tagen zuvor, wie aus Daten des ADAC hervorgeht. Das liegt allerdings auch daran, dass sie davor viel weniger gesunken waren, als sonst üblich.
Um 12.15 Uhr kostete ein Liter E10 im bundesweiten Durchschnitt 2,15 Euro. Das waren 18,2 Cent mehr als vor dem Preissprung um 11.45 Uhr. Diesel verteuerte sich um 20,4 Cent auf 2,11 Euro pro Liter. Am Montag und Dienstag waren die Mittagssprünge bei beiden Kraftstoffen etwas höher ausgefallen.
Nach dem Mittagssprung war Super E10 um 11,7 Cent pro Liter teurer als zum gleichen Zeitpunkt am Dienstag, Diesel um 12 Cent. Das ist sogar etwas weniger als am Vormittag. Wegen der zuletzt abweichenden Preismuster sind Vergleiche allerdings weniger aussagekräftig als sonst. (dpa/red)
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CDU-Politiker Kuban fordert Söder zu Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung auf

Der CDU-Wirtschaftsexperte Tilman Kuban hat den CSU-Chef Markus Söder vor dem Koalitionsausschuss zum Verzicht auf die Ausweitung der Mütterrente aufgefordert.
„Wenn wir jetzt Haushaltslöcher stopfen und Steuerentlastungen auf den Weg bringen wollen, liegt hier eine große Chance für Markus Söder“, sagt Kuban dem „Focus“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch.
Söder könne den Ball ins Rollen bringen, indem er sage, er sei bereit, auf die Ausweitung der Mütterrente zu verzichten, um so fünf Milliarden Euro pro Jahr zu sparen.
Dafür müssten sich auch die anderen Koalitionsparteien bewegen, schlug Kuban vor. „Dafür müssen dann CDU und SPD jeweils Projekte, die ihnen lieb sind, in der gleichen Größenordnung ebenfalls mit in den Topf werfen. Am Ende hätten wir 15 Milliarden Euro eingespart.“

Kuban fordert Verzicht auf Mütterrente für 15 Milliarden Einsparung

Die Ausweitung der Mütterrente ist ein Projekt, das die CSU gegen große Bedenken bei SPD und CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hatte. Damit sollen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, drei Rentenpunkte für ihre Erziehungsleistung erhalten.
Für Mütter ab 1992 geborener Kinder ist dies bereits der Fall. Die Kosten für die Ausweitung werden mit rund fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Mit Blick auf eine mögliche Steuerreform warnte Kuban vor einer Belastung des Mittelstands. „Menschen, die viel Geld in unserem Land verdienen, sagen mir, sie sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wenn jeder das tut.
Aber wir müssen auch hier differenzieren“, sagte der CDU-Politiker. „Denn mehr als 80 Prozent der Betriebe werden über die Einkommensteuer veranlagt und nicht über die Körperschaftsteuer. Wir würden also de facto den Mittelstand noch stärker belasten.“ (afp/red)
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Tankrabatt läuft heute aus

Nach zwei Monaten läuft der sogenannte Tankrabatt heute aus. Der Preis für Benzin und Diesel dürfte dadurch morgen deutlich steigen.
Denn für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Tankstellenverband bft erwartet, dass sich das an den Zapfsäulen erst morgen Mittag bemerkbar macht. Denn die Preise dürfen nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet.
Er war eingeführt worden, nachdem die Ölpreise infolge des Iran-Kriegs stark angestiegen waren. Autofahrer sollten entlastet werden.
Den Bund kostete der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war eine Schätzung des Finanzministeriums. Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. (dpa/red)
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CDU-Generalsekretär schließt Ausweitung der Reichensteuer nicht aus

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schließt eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer nicht aus. Zugleich sagte er am Sonntag der ARD, der „Mittelstand und das Handwerk“ dürften nicht „belastet“ werden.
Angesprochen auf eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 47 Prozent sagte er: „Ich kann das nicht ausschließen.“ Es müsse einen Kompromiss geben. „Nur: Ich bin sehr hart in der Aussage, dass wir den Mittelstand und das Handwerk nicht belasten dürfen.“ Die SPD wolle „stark umverteilen“, so Linnemann. Er habe Sorge, dass „der Mittelstand und das Handwerk unter die Räder“ kämen. Die „kleinen Handwerker“ wolle die Union nicht belasten.
Zu den von SPD-Chefin Bärbel Bas geforderten Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen in Höhe von 500 Euro im Jahr sagte Linnemann: „Man muss es gegenfinanzieren. Wenn man es nicht gegenfinanzieren kann, darf man es nicht machen. Dann ist es unseriös.“ Für eine Gegenfinanzierung solle die Regierung mit dem Sparen bei sich selbst anfangen. „Die Ministerien sollen ein Prozent bei sich selbst sparen. Ich finde, da kann man locker auch drei Prozent sagen, dann ist man bei einer zweistelligen Milliardengröße.“ (dts/red)
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Ende des Tankrabatts: Lieber noch mal volltanken – nur wann?

Zwei Monate lang gilt der Tankrabatt – bald läuft er aus. Noch bis Monatsende sind die Steuerentlastungen wirksam.
Für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Kraftstoffmarktexperte des ADAC, Christian Laberer, sagt: „Es ist zu befürchten, dass die Preise in etwa um diese Summe nach oben gehen werden.“

Was passiert bei der 12-Uhr-Regel?

Hier gibt es eine Besonderheit, denn nach der geltenden 12-Uhr-Regel, dürfen die Preise nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet. Eine Ausnahme für das Ende des Tankrabatts ist laut Wirtschaftsministerium nicht vorgesehen.
Möglicherweise werden daher Tankstellen bereits am 30. Juni mittags die Preise stärker anheben oder am Nachmittag langsamer senken. Bei vielen wird der große Preissprung wohl am 1. Juli mittags kommen.
Da für die Steuer nicht der Verkaufszeitpunkt, sondern dessen Lieferung entscheidend ist, dürften die allermeisten Tankstellen am Vormittag des 1. Juli noch steuerlich verbilligten Sprit haben. Teilweise auch darüber hinaus.
„Eigentlich dürften die Preise erst in den ersten Juli-Tagen steigen“, sagt Laberer, hält das aus den Erfahrungen mit dem ersten Tankrabatt im Jahr 2022 aber für unwahrscheinlich.

Kostet Sprit dann wieder mehr als 2 Euro pro Liter?

„Wenn die Entspannung bei den Ölpreisen anhält, müssten die Spritpreise fairerweise auch ohne Tankrabatt unter 2 Euro bleiben“, sagt Laberer. Darauf deuten die Preise der letzten Tage zumindest bei Diesel hin. Bei Benzin wird es knapp.

Wann sollten Autofahrer tanken?

„Auf jeden Fall noch im Juni und am späten Vormittag“, rät Laberer. „Da es kurz vor dem täglichen Preissprung um 12:00 Uhr, wenn Benzin am billigsten ist, möglicherweise Schlangen an den Tankstellen geben könnte, sollte man dabei nicht zu knapp kalkulieren.“
Das gilt angesichts der Unsicherheit, wann die Preise steigen, auch für den Tag: „Mit dem 29. Juni ist man wahrscheinlich auf der sicheren Seite.“

Was hat die Aktion gekostet?

Den Bund kostet der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war die Schätzung des Finanzministeriums.
Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. Die von der Koalition eingesetzte Taskforce begründete das Auslaufen des Tankrabatts auch mit den Kosten.
„Der Steuereuro kann nur einmal ausgegeben werden“, sagt der CDU-Politiker Sepp Müller als ein Leiter der Taskforce. „Deshalb investieren wir ihn lieber in eine Einkommensteuerreform, die dauerhaft entlastet.“ Die Reform soll zum 1. Januar 2027 wirken, Details sind allerdings offen.

Wurde der Steuerrabatt vollständig weitergegeben?

Das ist umstritten. Der Branchenverband en2x versichert, dass dies geschehen sei. Die Monopolkommission und das Ifo-Institut haben bei Untersuchungen der Weitergabe dagegen Defizite festgestellt.
Auf Basis der ersten sechs Wochen des Rabatts schätzt die Monopolkommission, dass konservativ gerechnet etwa 100 bis 200 Millionen Euro an Steuerentlastungen nicht bei den Verbrauchern angekommen sind. Bei Diesel war die Weitergabe den Experten zufolge etwas schlechter als bei Benzin.

Was hat der Tankrabatt einem typischen Autofahrer gebracht?

Der finanzielle Effekt hält sich in Grenzen. Einem typischen Dieselfahrer mit 17.000 Kilometern pro Jahr und einem Verbrauch von 7 Litern auf 100 Kilometern hätte er bei kompletter Weitergabe rein rechnerisch rund 33 Euro gebracht – bei geschicktem Tanken vielleicht einige Euro mehr.
Bei einem typischen Benziner mit 9.500 Kilometern im Jahr und 8 Litern auf 100 Kilometern wären es 21 Euro.

Plant die Koalition neue Entlastungen?

Neue Entlastungen im Anschluss an den Tankrabatt sind zunächst nicht geplant. Laut einer Umfrage befürwortet allerdings eine Mehrheit weitere Erleichterungen von hohen Preisen.
Dass es danach „auf jeden Fall“ neue Entlastungsmaßnahmen geben sollte, finden 49 Prozent der Befragten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im dpa-Auftrag ergab. Zumindest „eher ja“ dazu sagen weitere 21 Prozent. Folge-Entlastungen für tendenziell nicht angebracht halten 22 Prozent der Befragten.
Die Taskforce der Koalition will die Preisentwicklung nach dem Auslaufen des Tankrabatts genau beobachten. Die Politik habe dem Kartellamt zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben, um gegen zu hohe Preise vorzugehen.
„Ändert sich die Lage ab 1. Juli dramatisch, können wir schnell reagieren“, sagte Unions-Fraktionsvize Müller. „Sollte sich zeigen, dass weitere Entlastungen notwendig werden, müssen diese deutlich zielgerichteter sein als eine pauschale Senkung der Energiesteuer.“
Eine mögliche Maßnahme wäre eine temporäre Anhebung der Pendlerpauschale, was allerdings nicht sofort wirken würde. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor der Entscheidung über den Tankrabatt eine Senkung der Dieselsteuer für die Güter- und Logistikbranche ins Spiel gebracht. Forderungen aus der SPD nach einem staatlichen Spritpreisdeckel erteilte sie eine Absage.
SPD Fraktionsvize Armand Zorn sieht dies anders. Er halte „die Einführung eines Spritpreisdeckels nach Luxemburger Vorbild für sinnvoll“, sagt er. „Wir müssen die Gewinnmargen für die Mineralölwirtschaft begrenzen.“

Wie fällt das Fazit aus?

„Der Tankrabatt war von Anfang an als zeitlich begrenzte Maßnahme konzipiert“, sagte Müller. „Ziel war, in der Zeit rasanter Preissteigerungen schnell zu entlasten.“ Das habe funktioniert.
Ähnlich sieht das Zorn, der zudem darauf verweist, dass der Rabatt die Inflation gedämpft habe. Auch Laberer zieht ein positives Fazit: „Es ist gut, dass die Autofahrer besonders in der Zeit der hohen Preise direkt entlastet wurden“, sagt er.
Allerdings gab und gibt es unter anderem von Wirtschaftswissenschaftlern auch viel Kritik an der Maßnahme. Sie sei sozial nicht ausgewogen, schlecht für die Umwelt und dämpfe die eigentlich sinnvolle Wirkung der hohen Preise auf den Verbrauch. (dpa/red)
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Klingbeil plant Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Alkoholsteuer weniger stark anheben als zuletzt von der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums empfohlen. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert. Danach soll die Steuer auf Spirituosen im kommenden Jahr um 20 Prozent steigen.
Dadurch würde beispielsweise eine Flasche Wodka mit einem Alkoholgehalt von 40 Volumenprozent im Einzelhandel um knapp einen Euro teurer. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Expertenkommission hatte dagegen für 2027 einen Anstieg um mehr als 40 Prozent vorgeschlagen. Bis 2029 sah der Vorschlag sogar eine Verdoppelung der Steuer vor.
Eine Erhöhung um 20 Prozent bedeutet, dass die Alkoholsteuer von 13,03 Euro je Liter Reinalkohol auf 15,64 Euro steigt. Bezogen auf eine 0,7-Liter-Flasche und eine Spirituose mit 40 Volumenprozent – unter anderem Wodka, Whisky oder Rum – würde die Steuerlast inklusive Mehrwertsteuer um 87 Cent steigen.
Auch die Steuer auf Sekt, Champagner, mit Alkohol versetzte Likörweine sowie sogenannte Alkopops soll den Plänen zufolge um 20 Prozent angehoben werden. Die Biersteuer will Klingbeil dagegen nicht erhöhen. Wein soll weiter steuerfrei bleiben.
Die Mehreinnahmen für den Staat sollen sich auf jährlich rund 400 Millionen Euro summieren. Im Gesetzentwurf heißt es, die Steuererhöhung diene der „Konsolidierung des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplanes bis 2030“. (dts/red)
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Handwerk fordert stärkere Einschnitte bei Krankenkassen

Handwerkspräsident Jörg Dittrich verlangt von der Bundesregierung viel weitgehendere Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung als bislang geplant. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Halbherzige Schritte bringen uns nicht weiter“, sagte Dittrich der Zeitung.
Die Finanzkommission Gesundheit habe im März Sparmaßnahmen mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro präsentiert, aufgegriffen worden seien davon nur 16 Milliarden Euro. Die vorgeschlagenen Einsparungen seien notwendig, um die Beiträge spürbar zu senken, so Dittrich. Tiefgreifende strukturelle Eingriffe seien jetzt unvermeidbar.

Handwerk leidet

Die Lohnzusatzkosten lägen bereits bei knapp 43 Prozent, Tendenz weiter steigend. „Wir brauchen dringend das politische Ziel, wieder in Richtung 40 Prozent zu kommen“, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das lohnintensive Handwerk leide unter steigenden Sozialbeiträgen besonders.
Die Vorschläge der Rentenkommission lobte Dittrich grundsätzlich. Auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sieht er positiv. „Es war der falsche Reflex, aus jedem Einzelfall eine Regel für alle zu machen. Von daher unterstütze ich die Abschaffung der Rente mit 63“, sagte Dittrich, der einen Dachdeckerbetrieb in Dresden führt. Allerdings würden die Vorschläge in der aktuellen Krisenlage kein Wachstum schaffen.

Kritik am Aus für Minijobs

Kritisch äußerte sich Dittrich zum empfohlenen Aus für Minijobs. „Da habe ich die Sorge, dass eine Abschaffung Schwarzarbeit fördert“, sagte er.
Über die kleine Gruppe, die dauerhaft nur Minijobs annehme und später auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sei, könne man reden. Aber deshalb gleich alle Minijobs abzuschaffen, wäre falsch. Viele Minijobber seien Studenten oder Menschen mit einem Hauptjob, die sich etwas dazuverdienen wollten.
Zur Verteidigung des umstrittenen Steuerbonus für Handwerkerleistungen habe sein Verband dem Finanzministerium vorgeschlagen, eine Bagatellgrenze einzuführen und den Bonus digital abzuwickeln, um Verwaltungskosten zu sparen, sagte Dittrich.
Zudem könne man zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Prüfleistungen wie beim Schornsteinfeger herausnehmen. Es gebe keinen Grund, warum diese Ausgaben steuerlich absetzbar sein sollten. Die Abschaffung des Steuerbonus hatte in der Vergangenheit unter anderem der Bundesrechnungshof gefordert, da das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht erreicht worden sei. (dts/red)
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DEHOGA kündigt Widerstand gegen die Abschaffung von Minijobs an

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kündigt Widerstand gegen die geplante Abschaffung der Minijobs an. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe). Hintergrund sind die Empfehlungen der Rentenkommission zu möglichen Reformen der Altersvorsorge, die unter anderem die Abschaffung der Minijobs vorsehen.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte den Funke-Zeitungen: „Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen.“

Hotellerie und Gastronomie auf Minijobs angewiesen

In der Branche arbeite die Hälfte aller Beschäftigten auf Minijob-Basis, das seien 1,1 Millionen Menschen. Sie sicherten insbesondere Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Spitzen. „Es ist nicht möglich, dieses Angebot ohne unsere Minijobber aufrechtzuerhalten“, so Schimke.
Sie stellte zudem klar, Minijobs seien bereits heute grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlten schon heute einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent, zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent.
„Es gibt also keine Versorgungslücke, wie behauptet“, sagte sie. Es sei Aufgabe der Politik, „weitsichtige, praxistaugliche und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die Beschäftigung nicht gefährden, sondern fördern“.
Die Kommission hatte am Dienstag ihre Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Beide kündigten nach dem einstimmigen Beschluss der Kommission an, die 33 Empfehlungen auch umzusetzen. (dts/red)
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Bericht: Bundeshaushalt 2027 steht – Klingbeil nutzt Rücklage

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat sich für den Bundeshaushalt 2027 mit seinen Kabinettskollegen final über Einsparungen im Etat geeinigt.
Die ursprünglich 21 Milliarden Euro große Haushaltslücke sei vollständig geschlossen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf mehrere Regierungsvertreter. Der Bundeshaushalt stehe und werde daher wie geplant am 6. Juli vom Bundeskabinett beschlossen.
Allerdings muss Klingbeil eine Rücklage von rund zehn Milliarden Euro antasten, weil sich nicht alle Einsparungen wie gewünscht realisieren ließen.
Zudem riss der Iran-Krieg ungeplante Löcher in den Bundeshaushalt. Deshalb muss Klingbeil einen beträchtlichen Teil der Rücklage in Höhe von 9,7 Milliarden Euro für 2027 heranziehen.
Ursprünglich hatte der Finanzminister gehofft, die Rücklage schonen zu können. Allerdings sei es gelungen, dank Einsparungen auch das Haushaltsloch für 2028 von knapp unter 30 Milliarden Euro zu reduzieren, hieß es.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) soll durch eine Elterngeld-Reform einen Einsparbetrag für 2027 in Höhe von 500 Millionen Euro liefern. Im Jahr darauf soll die Reform zu Minderausgaben von zwei Milliarden Euro führen.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) werde 2027 mit 738 Millionen Euro nicht ganz den anvisierten Sparbetrag liefern, hieß es weiter. Zudem will die Bundesregierung Subventionen nach der „Rasenmäher-Methode“ im Umfang von 15 bis 30 Prozent kürzen, was drei Milliarden Euro bringen soll.
Bei der Rente soll sich Klingbeil mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf einen Einsparbetrag von vier Milliarden Euro geeinigt haben. Nicht erreicht wurden die Sparziele bei der Staatsmodernisierung.
Statt drei Milliarden Euro betragen die Einsparungen 2027 zunächst nur über eine Milliarde Euro. Auch erreichte Klingbeil nicht sein Ziel, zwei Milliarden Euro durch eine Krypto-Besteuerung und eine stärkere Bekämpfung von Steuerbetrug einzunehmen.
Mehreinnahmen durch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak und eine neue Zuckerabgabe seien dagegen planmäßig auf dem Weg. (dts/red)
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Deutsche Marine: Pistorius beendet Bau von neuem Kampfschiff F126-Fregatten

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Pistorius beendet Fregatten-Projekt F126 und setzt auf MEKO-Schiffe

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Pistorius will Fregatten-Projekt F126 beenden – und MEKO-Fregatten kaufen

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius plant, aus dem größten Rüstungsprojekt in der Geschichte der Marine auszusteigen. Das berichtet der „Spiegel“.
Demnach beabsichtigt der SPD-Politiker, das von vielen Problemen geplagte Projekt zum Bau der Fregatten vom Typ F126 nicht weiter fortzusetzen.

Bisherige Kosten: rund 2,3 Milliarden Euro

Um das Projekt zu retten, hatte das Verteidigungsministerium 2025 noch einen Wechsel des Generalunternehmers von der niederländischen Werft Damen zum deutschen Schiffsbauer Lürssen Naval Vessels herbeigeführt. Dieser wurde inzwischen vom größten deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall übernommen.
Für das Projekt sind seit der Bestellung im Juni 2020 insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro geflossen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte in den vergangenen Monaten mehrmals neue Tranchen bewilligt, um Unterauftragnehmer weiterzubezahlen, darunter maßgeblich deutsche Werften.
Nach Schätzungen von Bundestagsabgeordneten dürften sich die bisherigen Kosten auf etwa 2,3 bis 2,4 Milliarden Euro belaufen.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

Nun will Pistorius laut „Spiegel“ stattdessen insgesamt acht Fregatten des Typs MEKO-200 vom deutschen Hersteller TKMS kaufen.
Diese Kriegsschiffe sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung. In der Führung der Marine wird dies dem Vernehmen nach mitgetragen.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.
Haushalts- und Verteidigungsausschuss im Bundestag hatten bereits Vorverträge und mehr als 250 Millionen Euro bewilligt, um Fertigungskapazitäten zu sichern.

Stückpreis bei rund 1,6 Milliarden Euro

War der Stückpreis für die MEKO-Fregatten ausgehend von Angeboten für den Export von Schiffen dieses Typs auf etwa eine Milliarde Euro pro Schiff geschätzt worden, dürften die Kosten für die Bundeswehr deutlich höher liegen.
Aufgrund von Wünschen der Marine für eine bessere Ausstattung geht das Bundesverteidigungsministerium nach Informationen des „Spiegel“ davon aus, dass jedes der Schiffe mit 1,6 Milliarden zu Buche schlagen dürfte. Bei der zweiten Tranche der acht Schiffe könnte der Preis demnach leicht günstiger ausfallen.
Insgesamt geht das Haus von Minister Pistorius von Kosten von knapp zwölf Milliarden für den Bauvertrag mit KNDS aus und etwa 700 Millionen für weitere Leistungen. Ein neuer Bauvertrag mit der Rheinmetall-Tochter NVL läge demnach bei mehr als 15 Milliarden Euro und 1,4 Milliarden für weitere Leistungen. (dts/afp/red)