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Immer mehr Rentenleistungen sind einkommensteuerpflichtig


In Kürze:

  • 72 Prozent der Rentenleistungen waren 2025 steuerpflichtig.
  • Der Besteuerungsanteil steigt seit 2005 schrittweise an.
  • 2022 zahlten rund 58 Prozent der Rentner keine Einkommensteuer.

 
Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu.
72 Prozent dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Ursache dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005.

Steuerpflichtiger Anteil

Der steuerpflichtige Anteil an den Rentenleistungen steigt seit dem Jahr 2005 schrittweise an. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, mit dem die Besteuerung der gesetzlichen Renten von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt wurde. Laut Destatis werden seit der Neuregelung Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, während die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase zunehmend steuerlich belastet werden. Die ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsphase wurde mit dem Wachstumschancengesetz bis 2058 verlängert.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil einer Rente ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später eine Person in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Besteuerungsanteil für Rentner mit Rentenbeginn im Jahr 2026 84 Prozent; der verbleibende Anteil wird als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei gestellt.
Der durchschnittliche Besteuerungsanteil ergibt sich aus Renten verschiedener Jahrgänge mit unterschiedlichen Besteuerungsanteilen. Hinzu kommt, dass allgemeine Rentenerhöhungen vollständig steuerpflichtig sind und den Durchschnitt zusätzlich erhöhen.

Tatsächliche Steuern

Der zu versteuernde Anteil allein sagt allerdings noch nichts über die tatsächlich zu zahlenden Steuern aus. Die Rente wird bei der Berechnung als Einkommen betrachtet. Die steuerliche Behandlung von Rentenleistungen ist in § 22 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Hinzugerechnet werden weitere Einkünfte, wie beispielsweise aus Nebenjobs, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Davon abgezogen werden eine Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, eventuell anfallende außergewöhnliche Belastungen sowie gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag.
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Darüber hinaus greift der Einkommensteuertarif, der je nach Höhe des Einkommens aktuell zwischen 14 und 45 Prozent liegt.

Mehr als die Hälfte der Rentner zahlt keine Steuern

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.
Die aktuellsten Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach zahlten rund 58 Prozent der Rentner keine Einkommensteuer. Rund 42 Prozent beziehungsweise 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbezieher mussten hingegen Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg dieser Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442.000 Personen.
Bei 80 Prozent der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Ehepartner und Kinder – lagen neben Renten noch weitere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können auch Einkünfte der Ehepartner einbezogen werden, da diese für die Besteuerung zusammengerechnet werden. (dts/tp)
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Steuerdaten: Jeder 13. zahlt den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 besteuerte der deutsche Staat rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entspricht dies einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.
Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

Jahreseinkommen von 58.597 bei einem Single

In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch sind Steuerpflichtige unterschiedlich stark belastet.
Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Reichensteuer ab Jahreseinkommen von 277.826 Euro

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen).
Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.

Anteile der Spitzensteuerzahler deutlich gestiegen

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst.
Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusät
zlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 Prozent.

Gesamteinkünfte stiegen um 127 Milliarden Euro

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr.
Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 Prozent) gegenüber 2021 entspricht. (dts/red)