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Stuttgart 21: Inbetriebnahme erneut verschoben

Die Deutsche Bahn verschiebt die Inbetriebnahme des Großprojektes Stuttgart 21 offiziell auf 2031. Im Dezember 2031 soll nun der neue Hauptbahnhof der baden-württembergischen Hauptstadt eröffnet werden, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla am Freitag, 26. Juni.
Alle Elemente des Projektes – weitere Bahnhöfe und Tunnel im Großraum Stuttgart – sollen demnach erst bis Dezember 2033 fertiggestellt werden.
Zudem steigen die Kosten um weitere drei Milliarden Euro, wie Palla ausführte. „Die Mehrkosten sind ausschließlich von der Deutsche Bahn AG zu tragen.“

Projekt mehrfach verschoben, Kosten verfünffacht

Der Tiefbahnhof in Stuttgart sollte eigentlich Ende dieses Jahres eröffnet werden. Zuvor war die Inbetriebnahme bereits mehrfach verschoben worden. Die Kosten für das Gesamtprojekt waren zunächst bei drei Milliarden Euro angesetzt worden und haben sich inzwischen nahezu verfünffacht.
Palla stellte zusammen mit dem baden-württembergische Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) einen Konzernbericht zur Entwicklung bei Stuttgart 21 vor.
Die Untersuchung habe „erhebliche Projektversäumnisse festgestellt und offengelegt“, sagte sie. „Der Bericht zeigt gravierende Defizite in Planung, in Steuerung und auch im Risikomanagement.“
Am Bahnprojekt Stuttgart 21 wird seit gut 16 Jahren gearbeitet. Palla versprach nun eine Neuaufstellung der ausführenden Stellen. „Das klare Ziel ist dabei, die komplexen Prozesse verlässlich und zukunftsfähig zu steuern. Wesentlich ist dafür, dass Ehrlichkeit und Realismus einkehren.“
„Ich glaube, alle miteinander stehen wir davor, dass es kaum zu erklären ist, dass wir mittlerweile die neunte Verschiebung um weitere fünf Jahre haben“, sagte Özdemir. Palla dankte er für ihre Offenheit: „Es geht nur mit maximaler Transparenz“.

Leistungsfähiger Bahnknoten benötigt

Wichtig sei, dass grundsätzlich an der vollständigen Fertigstellung des Projekts festgehalten werde, sagte der Grüne weiter. „Wir brauchen einen leistungsfähigen Bahnknoten mit maximaler Kapazität, mit hoher Pünktlichkeit und vollständiger Digitalisierung.“ Er hoffe zudem, dass „die Belastungen für die Fahrgäste und die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden“.
Stuttgarts Bürgermeister Nopper lobte, dass Palla „für die Deutsche Bahn glaubhaft Besserung“ und „schonungslose Offenheit“ gelobt habe.
„Diese schonungslosen Offenheit war nicht gegeben.“ Der neue Zeitplan scheine nun „realistisch und nachvollziehbar“. „Die Deutsche Bahn hat als Bauherrin glaubhaft versichert, dass sie nicht mehr verspricht, als sie halten kann.“ (afp/red)
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Wegen Karikatur: Hausdurchsuchungen beim Zentrum für politische Schönheit in Berlin


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
  • Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
  • Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
  • Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.

 

Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:

BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.

— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026

Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor

Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.

Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.

Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.

Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“

Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“

Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.

Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.

Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:

„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“

Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.

Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar

Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.

Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.

Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.

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Die erste Bundeswehr-Maschine startet nach Venezuela

Nach dem schweren Doppel-Beben in Venezuela ist Hilfe aus Deutschland unterwegs in das südamerikanische Land: Eine erste Bundeswehr-Maschine mit Material und Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks (THW) an Bord startete am Freitag, 26. Juni, vom Fliegerhorst Wunstorf aus in die Krisenregion, wie ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte.

Weitere Flugzeuge folgen

Demnach sollten im Laufe des Tages drei weitere Flugzeuge in Richtung Venezuela aufbrechen, darunter eines, das auf den Transport von Verletzten spezialisiert ist. Neben dutzenden Mitarbeitern des THW sollten die Maschinen rund 30 Tonnen Hilfsgüter in die Region bringen.
Das THW erklärte, ein 48-köpfiges Team einer auf Erdbeben-Einsätze spezialisierten Bergungseinheit sei auf dem Weg nach Venezuela. Mit an Bord waren demnach auch vier Suchhunde-Teams. Ziel sei es, mögliche Überlebende in den Trümmern aufzuspüren.

Krisenstab gebildet

Einem Sprecher des Auswärtigen Amts zufolge wurde ein Krisenstab zur Lage in Venezuela gebildet. Am Freitag war demnach weiterhin unklar, ob auch Deutsche unter den Todesopfern sind.
Das verheerende Doppel-Beben hatte sich am Mittwochabend im Abstand von nur 39 Sekunden westlich von Caracas ereignet. Die beiden Erdstöße hatten eine Stärke 7,2 und 7,5, in den folgenden Stunden wurden dutzende Nachbeben registriert.
Zahlreiche Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt. Die Behörden gaben die Zahl der Todesopfer am Donnerstagabend (Ortszeit) mit 235 an, tausende weitere Menschen wurden verletzt. Unter den Trümmern eingestürzter Häuser werden noch zahlreiche Menschen vermisst. (afp/red)
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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)
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Hundertjährige überführt in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger

Eine Hundertjährige hat in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger überführt. Sie erkannte die Betrugsmasche, wie die Polizei Hagen am Freitag mitteilte. Demnach wurde die Frau am Donnerstag von einem Unbekannten angerufen. Dieser schilderte ihr, dass ein schwerstkranker Nachbar Geld für eine anstehende Behandlung bräuchte.
Nachdem sich der Anrufer bei der Frau über Wertsachen und Bargeld erkundigt hatte, durchschaute die Hundertjährige den Betrug und legte auf. (afp/red)
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Bundestag ringt erneut um Widerspruchslösung bei Organspende


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
  • Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alle Fraktionen.
  • Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen Lebensrettung und Selbstbestimmungsrecht.
  • Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
  • Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020 gescheitert.

 
Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag, 25. Juni, im Bundestag für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Andere Abgeordnete widersetzten sich dem Vorstoß und sehen darin einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Das Thema Organspende war zuletzt aufgrund der Lungentransplantation der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. In Deutschland stehen derzeit mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die Debatte verlief sachlich. Es zeichnete sich ab, dass es in fast allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung gibt. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden müsse. Die Zahl der Patienten auf den Wartelisten sei zu hoch und ihre Situation unbefriedigend.

Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme bei Verstorbenen – wobei der Hirntod den relevanten Anknüpfungspunkt darstellt – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Verstorbene einer solchen schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Oder Angehörige müssen erklären, dass ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen auf eine Organspende gerichtet gewesen wäre.
Im Jahr 2020 war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert. Unterstützt hatten diesen damals sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch dessen späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag beschloss stattdessen die Einführung eines Online-Organspenderegisters sowie Maßnahmen, um die Bevölkerung besser mit Informationen über die Organspende zu erreichen.
Kritiker der Regelung halten diese jedoch nicht für erfolgreich und nicht annähernd für ausreichend, um das Problem fehlender Spenderorgane für Patienten auf Wartelisten zu ändern. Dies wurde auch in der Debatte am Donnerstag wieder deutlich.

Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt

Befürworter der Widerspruchslösung wie Thomas Gebhart (CDU) argumentierten vor allem mit der Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf den Wartelisten. Angesichts der anhaltend niedrigen Spenderzahlen müsse Deutschland hier einen „neuen Weg“ einschlagen. Die Organspende bleibe auch bei einer Widerspruchslösung eine freie Entscheidung. Es bleibe jederzeit möglich, ihr zu widersprechen oder eine Zustimmung zurückzuziehen.
Ähnlich argumentierte  Lauterbach. Er verwies auf Menschen, die während der Wartezeit auf ein Spenderorgan gestorben seien. Die Widerspruchslösung könne die Zahl der verfügbaren Organe deutlich erhöhen und Wartezeiten verkürzen. Lauterbach vertrat den Standpunkt, dass es jedermann zumutbar sei, eine aktive Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu treffen.
Die frühere Bundessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, warb ebenfalls für das Modell. Freiheit sei, so Lang, sei stets in gesellschaftliche Verantwortung eingebettet. Die Widerspruchslösung nehme niemandem das Recht, eine Organspende abzulehnen, sie beseitige lediglich das „Recht auf Nichtentscheidung“. Dadurch würden auch Angehörige entlastet, die heute häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen entscheiden müssten.

Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung

In einer ähnlichen Richtung argumentierten weitere Befürworter wie Kerstin Griese (SPD) oder Tijen Ataoğlu und Stefan Glaser (beide CDU). Sie hielten es für zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit der Frage der Organspende auseinandersetzt. Zugleich betonten sie, ein Widerspruch müsse jederzeit möglich bleiben.
Demgegenüber stellten die Gegner der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt. Michael Brand (CDU) betonte, dass der Staat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Menschen zu Organspendern erklären dürfe. Im deutschen Rechtsverständnis könne Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Statt das Gesetz zu ändern, müssten bestehende freiwillige Spendenpotenziale besser genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Helge Lindh (SPD) nannte die Widerspruchslösung einen „massiven Grundrechtseingriff“. Das Prinzip „Wer schweigt, stimmt zu“ sei der deutschen Rechtsordnung fremd. Es gelte das Prinzip der „informierten Entscheidung“.
Zudem gebe es auch ein Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. Dies müsse beispielsweise für Menschen gelten, denen eine solche Entscheidung schwerfalle. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder andere vulnerable Gruppen.

Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?

Für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung sprachen sich auch Susanne Hierl (CSU), Thomas Rachel (CDU) und Klaus-Peter Willsch (CDU) aus. Sie verwiesen darauf, dass die Bereitschaft zur Organspende als solche grundsätzlich hoch sei. Entscheidend sei, dass mehr Menschen ihre Entscheidung auch dokumentierten. Hierzu müsste das Organspenderegister bekannter gemacht und die Aufklärung intensiviert werden.
Mehrere Redner bezweifelten zudem, dass die Widerspruchslösung allein eine deutlich höhere Zahl an Organspenden bewirken würde. Joachim Bloch (AfD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stella Merendino (Linke) und Lars Castellucci (SPD) verwiesen auf organisatorische Defizite in den Krankenhäusern. Das eigentliche Problem, so ihre Einschätzung, bestehe in der Erkennung potenzieller Spender, der personellen Ausstattung der Kliniken und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nannten Spanien als Vorbild. Demgegenüber hieß es vonseiten der Gegner, dass die dortige hohe Spenderzahl vor allem auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zurückzuführen sei. Die Widerspruchslösung gebe es schon länger, und sie allein habe wenig bewegt.

Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern

Teilweise wurden auch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken vorgetragen. Beatrix von Storch, Nicole Höchst und Martina Kempf (alle AfD) lehnten die Widerspruchslösung mit Verweis auf Menschenwürde, Selbstbestimmung und den Hirntodbegriff grundsätzlich ab. Von Storch erklärte, die Widerspruchslösung setze Bürger unter Rechtsfertigungsdruck. In einer freien Demokratie müsse es aber auch ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.
Demgegenüber verwiesen Befürworter wie Hans Theiss (CSU) darauf, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Nachbarstaaten bereits eine Widerspruchslösung eingeführt habe und diese funktioniere. Deutschland hinke im europäischen Vergleich bei der Zahl der Organspender seit Jahren hinterher. Im gemeinsamen Eurotransplant-System sei Deutschland Nettoempfänger – und damit „Trittbrettfahrer“.
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Gut 450.000 Wohnungslose in Einrichtungen untergebracht

Die Zahl der in Sammelunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland ist um fünf Prozent gesunken.
Rund 452.900 Menschen waren zum Stichtag 31. Januar 2026 betroffen, wie das Statistische Bundesamt am Freitag, 26. Juni, in Wiesbaden mitteilte. Obdachlose, die auf der Straße leben, oder Menschen, die bei Freunden oder Angehörigen unterkommen, sind in der Statistik nicht erfasst.
85 Prozent der von der Statistik erfassten Menschen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als jeder Vierte stammt aus der Ukraine.
Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 128.900. Dennoch blieben Menschen aus der Ukraine die größte Gruppe innerhalb der Statistik.
15 Prozent hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl stieg um zwei Prozent.
41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren jünger als 25 Jahre. Im Schnitt waren sie 31 Jahre alt. Rund 57 Prozent der Untergebrachten waren Männer.
Am häufigsten untergebracht waren mit einem Anteil von 35 Prozent Alleinstehende und Paarhaushalte mit Kindern mit einem Anteil von 33 Prozent.
Im Ländervergleich waren in Nordrhein-Westfalen mit 104.700 Betroffenen die meisten Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 90.800 Menschen und Berlin mit 57.600. (afp/red)
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Angriff in der Straße von Hormus belastet Iran-Abkommen

Ein mutmaßlich iranischer Drohnenangriff auf ein Frachtschiff in der Straße von Hormus stellt das Rahmenabkommen zwischen Washington und Teheran zur Beendigung des Kriegs und Wiederöffnung der Meerenge auf die Probe.
Der Vorfall vor der Küste des Omans ereignete sich wenige Stunden, nachdem Irans Revolutionsgarden gewarnt hatten, dass Durchfahrten nur auf von Teheran festgelegten Routen sicher seien. Daraufhin stoppte die Weltschifffahrtsorganisation IMO vorläufig wieder die Evakuierung von Schiffen rund um die für den Öl- und Düngerhandel wichtigen Meerenge.
Es müsse überprüft werden, „ob die erforderlichen Sicherheitsgarantien für die Schiffe auf unserer Evakuierungsliste und alle Schiffe in der Region weiterhin gegeben sind“, sagte IMO-Generalsekretär Arsenio Dominguez. Das betroffene Schiff habe sich nicht auf Durchfahrt im Rahmen des IMO-Evakuierungsplans befunden.
US-Medien zitierten US-Beamte, wonach das unter singapurischer Flagge fahrende Handelsschiff von einer Drohne der Revolutionsgarden – der Elitestreitmacht der Islamischen Republik – getroffen wurde. Die britische Behörde für die Sicherheit der Handelsschifffahrt (UKMTO) teilte mit, ein „unbekanntes Projektil“ habe die Brücke beschädigt. Es gebe keine Verletzten.

Teheran droht

Irans kürzlich gegründete Persian Gulf Strait Authority (PGSA) bekräftigte am Abend auf X, dass Durchfahrten durch die Straße von Hormus nur auf von Teheran festgelegten Routen sicher seien. Andere Routen seien nicht durch die Garantie sicherer Passagen abgedeckt.
Jegliche Konsequenzen infolge der Befahrung nicht genehmigter Routen würden in der „alleinigen Verantwortung des Schiffseigners, des Charterers und des Kapitäns“ liegen und berechtigten „nicht zu Versicherungsschutz oder damit verbundenen Haftungsansprüchen“.
Die Weltschifffahrtsorganisation IMO – eine UN-Sonderorganisation – kündigte am Dienstag an, mehr als 11.000 Seeleute aus der Region zu evakuieren. Noch am selben Tag hatten erste Schiffe die Straße von Hormus passiert. 70 Durchfahrten zählte der Datenanbieter Kpler am Tag darauf. Vor Ausbruch des Iran-Kriegs waren es täglich mehr als 100 gewesen.
Am Donnerstagvormittag erfolgte dann die Mitteilung der iranischen Revolutionsgarden, dass Passagen durch die Meerenge nur auf iranisch festgelegten Routen sicher seien. Der Datenanbieter Windward berichtete von vier Tankern, die nach warnenden Funksprüchen der Revolutionsgarden auf der Oman-Route umgekehrt seien. (dpa/red)
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Lebenslang für Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an…
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Bericht: VW plant bis zu 100.000 Stellenstreichungen

Der Autokonzern Volkswagen will einem Medienbericht zufolge bis zu 100.000 Stellen streichen. In Deutschland sollen vier Werke geschlossen werden, wie das „Manager Magazin“ am Freitag unter Verweis auf Insider berichtete. Zudem plant VW-Chef Oliver Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen in ein neues Unternehmen auszugliedern.

Vier deutsche Werke betroffen

Dem Bericht zufolge ist der Jobabbau weltweit geplant. In Deutschland wären Werke in Hannover, Zwickau, Emden sowie das Audi-Werk in Neckarsulm betroffen. Der Konzern verspricht sich davon Milliarden-Einsparungen.
VW hatte 2025 einen Einbruch des Nettogewinns um fast die Hälfte verzeichnet und hatte deshalb in diesem Frühjahr bereits Stellenstreichungen bis 2030 im Umfang von 50.000 angekündigt.
Ende 2024 hatte der Konzern mit den Gewerkschaften einen Stellenabbau in Deutschland um 35.000 bis 2030 vereinbart, vor allem bei der Kernmarke VW.
Die Arbeitnehmervertreter des Autoherstellers kündigten angesichts des Medienberichts unmittelbar Widerstand an.
„Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen“, erklärten die IG-Metall-Chefin Christiane Benner, die VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo, und der Tarifverhandlungsführer der IG Metall bei VW, Thorsten Gröger, gemeinsam. „Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern.“ (afp/red)
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Ifo: Unternehmen bauen vermehrt Stellen ab

Die Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt haben sich wieder eingetrübt. „Die Unternehmen planen, wieder vermehrt Stellen abzubauen“, meldete das Münchner Ifo-Institut. Das von ihm erhobene Beschäftigungsbarometer sank im Juni um 1,6 auf 92,3 Punkte. Das ist einer der schlechtesten Werte seit der Corona-Pandemie.
„Der Arbeitsmarkt bleibt schwach“, sagte Experte Klaus Wohlrabe. „Von einer nachhaltigen Belebung der Beschäftigung ist Deutschland derzeit noch weit entfernt.“ Im Mai war das Barometer noch ein gutes Stück gestiegen, nun ging es wieder abwärts.
Besonders schlecht sind die Aussichten in der Industrie und im Handel. Der Anteil der Unternehmen, die Jobs abbauen wollen, überwiegt den Anteil der Unternehmen, die Jobs aufbauen wollen, dort um jeweils rund 18 Prozentpunkte. Immerhin hat sich das Barometer in der Industrie minimal verbessert. Im Handel nimmt der Personalabbau der Umfrage zufolge allerdings wieder stärker zu. Das Teilbarometer sank hier um 3,2 Punkte.
Auch bei den Dienstleistern gab das Barometer deutlich nach. Dort überwiegen die Unternehmen mit Abbauplänen diejenigen mit Aufbauplänen jetzt um 4,9 Prozentpunkte – vor einem Monat gab es noch etwas mehr Aufbau- als Abbaupläne. Besonders schwierig bleibt die Lage laut Ifo bei den Leiharbeitsfirmen sowie im Tourismus.
Im Baugewerbe sind den Münchner Wirtschaftsforschern zufolge kaum Veränderungen geplant. Die Unternehmen wollten ihren Personalbestand weitgehend konstant halten. (dpa/red)
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Lebenslange Haft nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Gericht verhängt Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
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BKA warnt vor wachsender Gewalt türkeistämmiger Banden

Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet eine Zunahme von Straftaten und Gewaltdelikten junger türkeistämmiger Banden in Deutschland. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen BKA-Sprecher.
Seit Mitte des vergangenen Jahres sei in Deutschland verstärkt eine neue Form der Organisierten Kriminalität mit Bezügen zu türkeistämmigen Gruppierungen zu beobachten, teilte der Sprecher mit.

Mehr Schusswaffen und Erpressungen

Die Kriminalermittler stellen eine bundesweite Zunahme von Gewaltdelikten mittels Verwendung von Schusswaffen fest. Oftmals geht es demnach um Erpressungen oder Bedrohungen von türkischen mittelständischen Unternehmen, insbesondere in Städten mit einem hohen türkischen Bevölkerungsanteil.
Mitglieder dieser neuen kriminellen Gruppierungen stammen laut BKA ursprünglich aus der Türkei und werden aufgrund ihrer Altersstruktur durch türkische Medien auch als die „Mafia der neuen Generation“ und sogenannte „GenZ-Mafia“ bezeichnet.
Der Sprecher des Bundeskriminalamts sagte: „Im Vergleich zu klassischen Mafia-Gruppierungen, die oftmals hierarchisch strukturiert sind, vorrangig im Verborgenen agieren und öffentlichkeitswirksame Auftritte eher vermeiden, handelt es sich bei der sogenannten GenZ-Mafia oftmals um eher lose Netzwerke, die unter Nutzung von Social Media in Verbindung bleiben.“

Illegaler Waffenhandel aus der Türkei

Dabei greifen die organisierten Kriminellen laut BKA auch auf Schusswaffen aus der Türkei zurück. Der illegale Handel, die Verbreitung und letztlich die Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen erhöhten in diesem Kontext zusätzlich die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, so der Sprecher.
Unter anderem würden in der Türkei produzierte Schreckschusswaffen wiederholt als voll-funktionsfähige, letale, illegal umgebaute Schusswaffen in Deutschland sichergestellt.
Der BKA-Sprecher hob hervor: „Daneben gewinnt aktuell das Phänomen illegal gefertigter Fälschungen von Schusswaffen an Bedeutung.“ Derartige Fälschungen von Schusswaffen seien bekannten Originalmodellen täuschend echt nachgebaut, jedoch außerhalb legaler Produktions- und Vertriebsstrukturen hergestellt.
Nach einer deutlichen Zunahme von Schusswaffenkriminalität waren Polizei und Justiz vor allem in Berlin zuletzt verstärkt gegen organisierte Kriminalität vorgegangen. Bei der Polizei wurde die Sondereinheit „Ferrum“ gegründet, die Staatsanwaltschaft zog mit der Ermittlungsgruppe „Telum“ nach.
Im Fokus von Razzien und Durchsuchungen standen nach Angaben der Ermittler Banden, deren Anführer von der Türkei aus agieren und die in Berlin und anderen Städten türkisch- und kurdischstämmige Ladeninhaber bedrohen, um hohe Geldsummen zu erpressen. (dts/red)
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Russland: 660 ukrainische Drohnen abgefangen

Die russische Luftabwehr hat nach Angaben des russischen Verteidigungsministeriums in der Nacht zum Freitag 660 ukrainische Drohnen abgeschossen. Drohnen seien über mehr als einem Dutzend Regionen zerstört worden, erklärte das russische Verteidigungsministerium.
Betroffen gewesen seien unter anderem die Region Moskau und die annektierte Halbinsel Krim. Die Zahl ist eine der höchsten seit Beginn des Konflikts.
Die ukrainische Armee hat in den vergangenen Monaten Russland verstärkt mit Drohnen mit großer Reichweite angegriffen. Dabei wurde insbesondere Energieinfrastruktur wie Raffinerien, Öldepots und Häfen ins Visier genommen.
Kiew sieht diese Anlagen als legitime Ziele, um die Einnahmen Russlands aus dem Ölgeschäft zur Finanzierung seiner Offensive in der Ukraine zu reduzieren. In der vergangenen Woche hatte ein ukrainischer Angriff einen Großbrand in einer Raffinerie im Südosten Moskaus verursacht. (afp/red)
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Justizministerin Hubig in Kiew eingetroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.

Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus

Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
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Stromausfall in Rüsselsheim – genaue Ursache noch unklar

In Rüsselsheim ist in der Nacht teils großflächig der Strom ausgefallen. Eine Unternehmenssprecherin der Stadtwerke sagte, es werde ein technisches Problem vermutet, das mit der Hitze zusammenhängen könnte.
Hinweise auf Sabotage lägen nicht vor. Eine erste kurze Stromunterbrechung von wenigen Sekunden habe es während des WM-Fußballspiels Deutschland gegen Ecuador gegeben, sagte die Sprecherin.
Nach Mitternacht seien dann Störungsmeldungen aus verschiedenen Stadtteilen bei den Stadtwerken eingegangen. Zwischendurch sei es „ein fast flächendeckendes Ereignis“ gewesen.
Am Freitagmorgen, 26. Juni, waren nach den Worten der Sprecherin fast alle Haushalte wieder mit Strom versorgt, außer im Stadtteil Haßloch. Dort werde die Störung voraussichtlich im Laufe des Vormittags behoben. Die Stadtwerke wollen sich ebenfalls im Laufe des Vormittags zur genauen Ursache und Zahl der betroffenen Haushalte äußern, kündigte die Sprecherin an. (dpa/red)
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Venezuela: Mindestens 235 Tote – verzweifelte Suche nach Überlebenden

Mehr als 24 Stunden nach dem schweren Doppel-Beben in Venezuela suchen Rettungskräfte und Angehörige fieberhaft nach Vermissten.
Die Arbeiten werden zunehmend zu einem Wettlauf mit der Zeit: Bis Donnerstagabend (Ortszeit) stieg die Zahl der Todesopfer auf mindestens 235, rund 1500 Menschen wurden verletzt. Es wird befürchtet, dass viele weitere Opfer unter Trümmern liegen.
Während vor Ort teilweise mit bloßen Händen nach Überlebenden gesucht wurde, kam langsam auch die internationale Hilfe in Gang.
Die Rettungsarbeiten kamen vielerorts nur schleppend voran. Noch Stunden nach den schwersten Beben in Venezuela seit mehr als 125 Jahren waren vielerorts leblos erscheinende Körper unter Trümmern zu sehen. Zugleich wurde laut dem Bericht von AFP-Korrespondenten verzweifelt um das Leben von Verschütteten gekämpft.

Hilferufe unter den Trümmern

In der Stadt Catia la Mar im am schwersten betroffenen Bundesstaat La Guaira mussten Anwohner hilflos mitanhören, wie ein junges Mädchen stundenlang um Hilfe rief.
„Wir brauchen mehr Leute … Militärangehörige, die kommen und helfen, damit wir sie herausholen können“, sagte der 48-jährige Anwohner Dani Rizo. Wenig später starb das Mädchen in den Trümmern.
Insgesamt wurden mindestens 235 Menschen getötet, wie Gesundheitsminister Carlos Alvarado im staatlichen Fernsehen sagte.
An einem anderen Ort in La Guaira waren in den Trümmern eines eingestürzten Gebäudes drei Menschen zu hören. „Sie leben noch … aber wir können nichts tun“, sagte der Anwohner Antonio Bermudez. „Wir haben kein Werkzeug. Wir haben keine Möglichkeit zu helfen.“
Viele Menschen hofften inmitten des Chaos‘ auf internationale Hilfe, welche von vielen Ländern in Gang gesetzt wurde.

Internationale Hilfe unterwegs

Die USA kündigten unter anderem an, zwei Kriegsschiffe und auch Transportflugzeuge in das südamerikanische Land zu schicken. Damit sollten die Rettungs- und Hilfsmaßnahmen vor Ort unterstützt werden, teilte die US-Armee mit.
Zuvor hatte bereits das Außenministerium in Washington eine Beben-Nothilfe in Höhe von 150 Millionen Dollar (rund 132 Millionen Euro) zugesagt.
Davon sollen 100 Millionen Dollar an das UN-Büro für humanitäre Angelegenheiten (Ocha) fließen. Die übrigen 50 Millionen Dollar sollen an Hilfsorganisationen gehen, die in Venezuela tätig sind.
Die USA entsenden außerdem Rettungs- und Sucheinheiten nach Venezuela, darunter ein 80-köpfiges Team mit sechs Spürhunden.
Auch andere Länder versuchen, Hilfe nach Venezuela zu bringen. In Deutschland erklärte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), dass die Bundeswehr mit sechs Transportflugzeugen A400M bereitstehe, um Unterstützung zu leisten.

Keine Hinweise auf deutsche Opfer

Aus Regierungskreisen in Berlin hieß es am Donnerstagabend, dass zunächst keine Hinweise auf deutsche Opfer vorlagen. Allerdings sei „die Lage noch unübersichtlich“.
Vom Personal der deutschen Botschaft in der venezolanischen Hauptstadt Caracas seien alle wohlauf. Dagegen meldeten Italien und Portugal am Donnerstagabend je einen getöteten Staatsbürger.
Das verheerende Doppel-Beben hatte sich am Mittwochabend im Abstand von nur 39 Sekunden in der selben Region westlich von Caracas ereignet.
Die beiden Erdstöße hatten die Stärke 7,2 und 7,5. In den folgenden Stunden wurden rund 30 Nachbeben registriert. Viele Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt.

Es kam zu Plünderungen

Während vielerorts Menschen im Schock verharrten oder nach Angehörigen suchten, kam es in Catia la Mar nach den Beben auch zu Plünderungen. AFP-Reporter beobachteten, wie eine Gruppe Menschen ein ausgebranntes Lebensmittelgeschäft mit Taschen voller Waren verließ.
Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez rief den Ausnahmezustand aus. Ihren Angaben zufolge sind von den Vereinten Nationen koordinierte Rettungsteams auf dem Weg in das südamerikanische Land, um bei den Such- und Rettungsarbeiten zu helfen.

Flughafen beschädigt

Allerdings wurde der internationale Flughafen von Caracas durch das Beben schwer beschädigt und musste geschlossen werden, was die internationale Hilfe erschweren dürfte.
Der Chef des UN-Büros für humanitäre Angelegenheiten (Ocha), Tom Fletcher, forderte eine „massive kollektive Anstrengung“, um Venezuela zu helfen.
Er verwies darauf, dass schon vor der Katastrophe in dem südamerikanischen Land fast acht Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen waren. (afp/red)
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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5 Tipps für einen guten Schlaf bei heißem Wetter


In Kürze

  • Sommerliche Wärme erschwert dem Körper die natürliche Abkühlung, die er für guten Schlaf braucht.
  • Die wirksamsten Maßnahmen beginnen bereits tagsüber: Räume kühl halten, ausreichend trinken und zusätzliche Wärme vermeiden.
  • Atmungsaktive Bettwäsche und ein kühler Schlafplatz verbessern den Schlafkomfort.

 
Wenn die Temperaturen an heißen Sommertagen selbst nach Sonnenuntergang kaum sinken, kann das Schlafzimmer schnell zur Sauna werden. Viele Menschen wälzen sich dann stundenlang im Bett, schlafen unruhig oder wachen mehrfach in der Nacht auf.
Das ist kein Zufall, denn für einen gesunden Schlaf muss der Körper seine Temperatur leicht absenken. Heiße Schlafzimmer erschweren dies und führen zu einer schlechteren Schlafqualität. Am Morgen kommt dann die Quittung: Müdigkeit, Konzentrationsprobleme und das Gefühl, kaum zur Ruhe gekommen zu sein.

Warum Wärme den Schlaf stört

Der Grund für Schlafprobleme bei hohen Temperaturen liegt in der Biologie des Menschen. Damit Schlaf überhaupt entstehen kann, senkt der Körper seine Temperatur leicht ab. Dieser Prozess funktioniert umso besser, je größer der Temperaturunterschied zwischen Körper und Umgebung ist. Bleibt die Luft jedoch auch nachts warm, wird die körpereigene Kühlung erschwert. Der Organismus arbeitet weiterhin gegen die Wärme an, anstatt in einen tiefen und erholsamen Schlaf zu sinken.
Kommt zusätzlich eine hohe Luftfeuchtigkeit hinzu, kann dies die Belastung weiter verstärken. Der Körper kühlt sich durch Schwitzen ab. Verdunstet der Schweiß auf der Haut, wird Wärme abgeführt. Ist die Luft jedoch bereits feucht, verläuft die Verdunstung weniger effizient.
Unser Körper verfügt über verschiedenen Methoden, die Temperatur zu regulieren.

Unser Körper verfügt über verschiedene Methoden, um die Temperatur zu regulieren.

Foto: ts/Epoch Times nach ttsz/iStock

Eine Klimaanlage kann hier Abhilfe schaffen. In Deutschland sind Klimaanlagen im Vergleich zu vielen anderen Ländern jedoch selten. So verfügten im Jahr 2024 nur rund 19 Prozent der Haushalte hierzulande über eine Klimaanlage, während der Anteil in den USA bereits im Jahr 2020 bei rund 90 Prozent lag.
Der Einsatz von Ventilatoren kann ebenfalls Erleichterung verschaffen. Allerdings kühlen Ventilatoren die Luft nicht aktiv ab. Sie bewegen Luft über die Haut, fördern dadurch die Verdunstung von Schweiß und erzeugen ein subjektives Kühlempfinden.

Vorsorgen ist besser als kühlen

Wie kann man also bei heißem Wetter auch ohne Klimaanlage besser schlafen?
Beschattung und Belüftung gehören zu den wichtigsten passiven Kühlstrategien, um die Wärme in Innenräumen zu reduzieren. Bevor man die Raumluft kühlt, sollte man zunächst verhindern, dass sich die Wohnung überhaupt aufheizt. Eine Überhitzung der Räume entsteht vor allem durch Sonneneinstrahlung durch Fenster sowie durch warme Außenluft.
Wer erst am Abend versucht, ein aufgeheiztes Schlafzimmer herunterzukühlen, kommt oft zu spät. Entscheidend sind die Stunden zuvor. Fenster auf der Sonnenseite sollten tagsüber möglichst verschattet werden. Vorhänge, Rollläden oder Jalousien verhindern, dass Sonnenstrahlen die Böden, Wände und Möbel aufheizen.
Auch beim Lüften gilt eine einfache Regel: Frische Luft hilft nur dann, wenn sie tatsächlich kühler ist als die Raumluft. Deshalb sind die frühen Morgenstunden und der späte Abend meist die beste Zeit zum Lüften. Ist es draußen wärmer als drinnen, sollten die Fenster geschlossen bleiben.
Wenn über mehrere Tage hinweg hohe Temperaturen herrschen, empfiehlt es sich, die Wohnung morgens gründlich durchzulüften und anschließend Fenster sowie Sonnenschutz weitgehend geschlossen zu halten.

Auf Durchzug schalten

Nutzen Sie Querlüftung, wenn die Außenluft kühler ist. Dabei werden Fenster oder Türen auf gegenüberliegenden Seiten einer Wohnung oder eines Hauses geöffnet, sodass die Luft hindurchströmen kann. Auf diese Weise lässt sich angestaute Wärme besonders effektiv aus den Innenräumen abführen. Ein leichter Temperaturunterschied zwischen den Seiten oder leichter Wind unterstützen dies zusätzlich.
Falls Sie einen Wintergarten haben, sollten Sie diesen besonders im Blick behalten. Wintergärten können sich stark aufheizen, da Sonnenlicht durch die Glasflächen eindringt und Oberflächen im Inneren erwärmt. Tagsüber helfen eine gute Belüftung des Wintergartens sowie das Schließen der Innentüren zu anderen Räumen des Hauses. Auch bei stark besonnten Zimmern kann das Schließen der Türen verhindern, dass sich die Wärme in der gesamten Wohnung ausbreitet.
Generell können Jalousien, Rollläden, Markisen und andere Beschattungssysteme die Aufwärmung der Wohnung deutlich verringern.
Auch Dachböden und Räume im obersten Stockwerk werden im Sommer häufig besonders warm, da Dächer große Mengen Sonnenenergie aufnehmen. Langfristig können bauliche Maßnahmen wie eine bessere Dachdämmung, eine Dachbegrünung oder Solarmodule, die mit etwas Abstand zum Dach montiert sind, dazu beitragen, die Aufheizung von Gebäuden zu reduzieren.

Umziehen in kühlere Gefilde

Befindet sich das Schlafzimmer in einem oberen Stockwerk oder ist es nach Süden oder Westen ausgerichtet, gehört es oft zu den heißesten Räumen im Haus. Wärme steigt im Gebäude nach oben, während sonnenzugewandte Wände und Dächer die tagsüber gespeicherte Wärme noch lange nach Sonnenuntergang abgeben.
Warum also nicht mit dem Bettzeug umziehen und während einer Hitzewelle im Erdgeschoss oder auf der Nordseite des Hauses schlafen?

Luftfeuchtigkeit in Innenräumen reduzieren

Backöfen, Kochfelder, Wäschetrockner, Waschmaschinen und Geschirrspüler erzeugen zusätzliche Wärme und können die Temperatur in Innenräumen weiter erhöhen. An besonders heißen Tagen sollten solche Geräte möglichst früh am Morgen oder erst am Abend genutzt werden.
Kochen oder auch das Trocknen von Wäsche in Innenräumen erhöhen außerdem die Luftfeuchtigkeit. Dadurch verdunstet Schweiß schlechter und die körpereigene Kühlung wird erschwert. Hilfreich ist es, beim Kochen die Dunstabzugshaube einzuschalten, damit warme und feuchte Luft direkt nach außen abgeführt wird.
Wasser hilft beim Abkühlen und ist der Grund, warum wir schwitzen. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Umgebungsluft die Feuchtigkeit aufnehmen kann.

Verdunstet Wasser, entzieht es der Umgebung Wärme und hilft so beim Abkühlen. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Umgebungsluft die Feuchtigkeit aufnehmen kann.

Foto: awalby/iStock

Atmungsaktive Stoffe gegen Wärmestau

Die Wahl der richtigen Materialien kann den Schlafkomfort in warmen Nächten verbessern. Leinen, oft auch als „natürliche Klimaanlage“ bezeichnet, gilt als besonders luftdurchlässig und feuchtigkeitsregulierend. Auch andere Naturmaterialien wie Baumwolle können Feuchtigkeit aufnehmen und die Luftzirkulation unterstützen.
Das gilt sowohl für Bettwäsche als auch für Nachtkleidung. Leichte, locker sitzende Schlafbekleidung erleichtert die Wärmeabgabe des Körpers. Synthetische Stoffe  können Wärme und Feuchtigkeit hingegen stärker speichern; eng anliegend sorgen sie gar für einen „Wärmestau“.

Kühle Nächte beginnen bereits tagsüber

Auch wiederverwendbare Kühlakkus, Kühlkissen oder Gefrierblöcke können das Wohlbefinden verbessern. Wichtig ist jedoch, sie niemals direkt auf die Haut zu legen. Wickeln Sie Kühlakkus stets in ein Tuch ein, um Kältereizungen und Feuchtigkeit durch Kondenswasser zu vermeiden. Kühlende Matratzenauflagen oder Bettwäsche mit speziellen temperaturregulierenden Materialien können ebenfalls zur Linderung beitragen. Solche Produkte sollen Wärme und Feuchtigkeit besser vom Körper ableiten und können insbesondere für Menschen hilfreich sein, die nachts stark schwitzen.
Am effektivsten ist meist eine Kombination verschiedener Maßnahmen: Halten Sie tagsüber das Sonnenlicht fern, lüften Sie dann, wenn die Außenluft kühler ist, reduzieren Sie zusätzliche Wärmequellen in der Wohnung, schlafen Sie möglichst im kühlsten verfügbaren Raum und setzen Sie auf atmungsaktive Bettwäsche und Kleidung. So lassen sich auch warme Sommernächte deutlich angenehmer gestalten.
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)