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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an

Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.

Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer

Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
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Schwimmbäder diskutieren neue Zutrittsregeln für Kinder

Angesichts der schlechten Schwimmfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen fordert der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister eine bundesweite Bronze-Pflicht für Unter-16-Jährige.
„Die Regelung sollte bundesweit von den kommunalen und privaten Freibad-Betreibern übernommen werden“, sagte Präsident Peter Harzheim dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Hintergrund ist die Debatte um eine entsprechende Umsetzung in mehreren Bädern in Nordrhein-Westfalen, in der Kinder und Jugendliche ohne Bronze-Abzeichen nur in Begleitung eines Elternteils Zutritt erhalten.
„Das ist eine gute und saubere Idee. Das Bronzeabzeichen gewährleistet, dass die Kinder wirklich sicher im Schwimmen sind“, so Harzheim.

Verantwortung liegt bei den Eltern

Harzheim sieht in der Zugangsbeschränkung keine Schikane, sondern eine Chance, das sichere Schwimmen wieder stärker in den gesellschaftlichen Fokus zu rücken. Sie sei zudem ein „Weckruf an die Eltern“, ihrer Pflicht nachzukommen und Kinder frühzeitig an das Wasser zu gewöhnen.
Die Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ute Vogt, zeigte Verständnis für eine solche Überlegung.
„Die Verantwortung für Kinder und Jugendliche liegt bei den Erziehungsberechtigten. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf das Personal im Schwimmbad übertragen“, sagte sie.
Auch der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), Christian Mankel, findet entsprechende Regeldiskussionen vor allem im Hinblick auf die Sommermonate mit sehr vollen Freibädern „nachvollziehbar“.

Zugangsbeschränkung sorgt für Kontroversen

Die Grünen-Politikerin und Mitglied im Bundestags-Innenausschuss, Schahina Gambir, sieht in einer potenziellen Bronze-Pflicht dagegen ein Ausschlusskonzept, das vor allem sozial schwächere Familien träfe.
Zwar sei der Sicherheitsgedanke nachvollziehbar, die Regelung löse aber das eigentliche Problem nicht. „Wer flächendeckend eine Bronze-Pflicht einführen will, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass alle Kinder überhaupt die Chance haben, schwimmen zu lernen“, so Gambir. Sie warnte, eine solche Regelung könne „mittelbar diskriminierend“ wirken.
DGfdB-Geschäftsführer Mankel warnt zudem vor potenziellen Ausweichbewegungen. Zwar sei die abnehmende Schwimmfähigkeit der Jugend ebenso alarmierend wie die sinkende Aufmerksamkeit vieler Eltern am Beckenrand.
Dennoch berge ein strenges Einlassverbot Risiken: „Je höher die Eintrittsbarrieren, desto wahrscheinlicher weichen Nichtschwimmer und nicht sichere Schwimmer auf unüberwachte Badestellen aus, die eine hohe Gefährdung für diese Personengruppe aufweisen können.“ (dts/red)
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Wirtschaft drängt auf Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag

Von der Gastronomie bis zum Veranstaltungsmanagement: Unter dem Motto „Wochenarbeitszeit jetzt!“ fordern 14 Wirtschaftsverbände eine rasche Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Dies ermögliche Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum, hieß es in dem Verbändeaufruf vom 2. Juni. Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden und werde jetzt gebraucht.

Derzeit bis 10 Stunden Arbeit täglich möglich

Deutschland stehe wirtschaftlich unter erheblichem Druck, argumentierten die Verbände: „Faktisch kein Wachstum, dafür steigende Kosten durch Inflation, Steuern und Abgaben sowie Bürokratie belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte „einen Beitrag dazu leisten, Produktivität und Beschäftigungsbedingungen gleichermaßen zu verbessern“.
Aktuell gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden verlängert werden kann.
Die Bundesregierung plant stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will dazu im Juni einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Koalition wolle „insbesondere für Familien die Arbeitszeit flexibler machen“, sagte Bas dazu kürzlich.

Mehr Freiheit oder mehr Belastung?

Die Verbände betonten in ihrem Aufruf, es gehe nicht um mehr Arbeit, sondern „mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit“. Im Fokus stünden sowohl die Bewältigung von Auftragsspitzen und Krisenintervention als auch schlichtweg die bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt, Pflege und Beruf.
Die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt!“ hatte der Hotel- und Gaststättenverband gestartet. Weitere Verbände der Tourismuswirtschaft sowie der Veranstaltungs- und Messewirtschaft schlossen sich an.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sichere die Gesundheit der Beschäftigten, argumentieren sie. Ziel der Arbeitgeber sei es, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. (afp/red)
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12 Euro: Touristen zahlen für Dom-Besuch in Köln

Für den Besuch des Kölner Doms wird ab Juli eine Eintrittsgebühr von zwölf Euro fällig. Künftig sei der touristische Zugang zum Innenraum des Doms nur noch mit Ticket möglich, teilte das Domkapitel in Köln mit.
Hintergrund sind demnach gestiegene Erhaltungskosten für den Dom. Zum Besuch von Gottesdiensten bleibe der Eintritt weiterhin frei.

Freier Eintritt für Kinder bis 13 Jahre

Eine ermäßigte Gebühr von sechs Euro soll demnach unter anderem für Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende oder Studenten gelten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren haben weiterhin freien Eintritt.
Bislang war der Innenraum des Doms für Touristen kostenlos. (Archivbild)

Bislang war der Innenraum des Doms für Touristen kostenlos.

Foto: Federico Gambarini/dpa

Auch Menschen mit Schwerbehinderung samt Begleitung bleiben von der Gebühr befreit. Zudem sind einzelne kostenfreie Besuchszeiten etwa an kirchlichen Feiertagen und ausgewählten Aktionstagen vorgesehen.
Den Kölner Dom besuchen jährlich etwa sechs Millionen Menschen. Er zählt zu den weltweit bekanntesten katholischen Kirchen, dort werden die Reliquien der heiligen drei Könige verehrt.

Nordquerhaus für Gebete geöffnet

Dompropst Guido Assmann sagte, dass die öffentliche Diskussion der letzten Wochen gezeigt habe, dass viele Menschen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung des Doms verstehen.
„Die neue Besichtigungsgebühr dient nicht dem Profit, sondern dem existenziellen Erhalt der Kathedrale.“ Die Einführung der Gebühr solle den Dom als sakralen Raum erfahrbar machen und den laufenden Betrieb sichern.
Dompropst Assmann zeigte sich zuversichtlich, dass sich das neue Konzept nach einer Eingewöhnungszeit bewähren werde und der Dom sowohl langfristig erhalten als auch spirituell geprägt bleibe.
Über den Nordeingang beim Hauptbahnhof können Menschen nach wie vor einen kleinen Bereich des Doms gratis zum Beten betreten. Über den westlichen Haupteingang müsse man das Ticket lösen.
Ob Menschen am Nordeingang tatsächlich beten wollen, werde man nicht überprüfen, teilte das Domkapitel mit. Touristen machen Dompropst Guido Assmann zufolge etwa 99 Prozent der Dom-Besucher aus.

Kölner Dom (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Notre-Dame und Petersdom ohne Gebühr zugänglich

In Deutschland sind Eintrittsgebühren für die touristische Besichtigung von Kirchen weiterhin die Ausnahme. Erhoben werden sie etwa im protestantischen Berliner Dom in der Bundeshauptstadt – hier sind es 15 Euro – und in einigen kleineren Kirchen.
Im internationalen Vergleich zeigt sich: Der Besuch von Notre-Dame in Paris ist kostenlos, obwohl die Kathedrale nach dem verheerenden Feuer von 2019 für Hunderte Millionen Euro restauriert werden musste.
Ebenso ist der Besuch des Petersdoms in Rom kostenlos. Gegner der neuen Gebühr in Köln befürchten, dass der Dom seine Funktion als für alle zugängliches Herz der Stadt einbüßen wird, wenn der Besuch nicht mehr kostenfrei ist.
Die frühere Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner, die heute den Zentral-Dombau-Verein leitet, hatte vor der Bekanntgabe des Preises betont, es sei wichtig, dass der Eintritt unter zehn Euro bleibe. Nun sind es zwölf Euro.
Der Zentral-Dombau-Verein sammelt seit 1842 Geld für den Dom, zunächst für dessen Fertigstellung und seit der Vollendung 1880 für die Instandhaltung. (afp/dts/dpa/red)
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Inflation im Euroraum steigt auf 3,2 Prozent

Die jährliche Inflation im Euroraum ist im Mai 2026 vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheit im Nahen Osten erneut gestiegen.
Die Statistiker schätzten diese auf 3,2 Prozent, nach 3,0 Prozent im April, wie die EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilte. Gegenüber dem Vormonat legten die Preise um 0,1 Prozent zu.

Kerninflation steigt auf 2,5 Prozent

Die als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung, also der Preisanstieg ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, lag im Mai bei 2,5 Prozent, nach 2,2 Prozent im Vormonat.
Diese „Kernrate“ wird von der EZB ganz besonders in den Blick genommen in Bezug auf ihr Ziel, eine Teuerung von zwei Prozent zu erreichen und beizubehalten.
Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum heißt es:
  • „Energie“ bei 10,9 Prozent gegenüber 10,8 Prozent im April,
  • „Dienstleistungen“ (3,5 Prozent gegenüber 3,0 Prozent im April),
  • „Lebensmittel, Alkohol und Tabak“ (2,0 Prozent gegenüber 2,4 Prozent im April).
  • „Industriegüter ohne Energie“ (0,9 Prozent gegenüber 0,8 Prozent im April).
Die niedrigste Inflationsrate misst Eurostat in Malta mit 2,1 Prozent. In Bulgarien liegt sie der Statistikbehörde zufolge bei 6,3 Prozent.
Für Deutschland berechnet Eurostat die Inflationsrate mit 2,7 Prozent. Die europäische Statistikbehörde verwendet andere Methode als das Statistische Bundesamt. Dieses meldete am 29. Mai eine Teuerungsrate von 2,6 Prozent. (dts/red)
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Neue App für Lkw-Fahrer: Parkplatzsuche für 1.850 Rastanlagen ist on

Ein neuer Info-Service soll ab sofort Lkw-Fahrern helfen, zügig einen der begehrten Parkplätze an Autobahn-Rastanlagen zu finden.
Der Stellplatz-Informationsdienst (SID) sei ein „digitales Upgrade mit großer Wirkung für den Güterverkehr und für den Logistikstandort Deutschland“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) an der Anlage Rhynern Süd an der A2 bei Hamm.
Ab heute seien die Belegungsdaten für alle 1.850 Autobahn-Rastanlagen kostenlos verfügbar. Das digitale System funktioniere echtzeitnah und sei einfach in der Nutzung.

Wie das SID-System funktioniert

Starker Lkw-Verkehr auf Autobahnen führt häufig zu überfüllten Rastanlagen. Für Fahrer wird es schwierig, einen freien Parkplatz für ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten zu finden, mitunter wird in riskanter Weise an Ein- und Ausfahrten von Rastanlagen, auf Auto-Parkplätzen oder am Autobahn-Seitenstreifen geparkt. Das SID soll Abhilfe schaffen.
Das neue System SID.

Das neue System SID.

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Daten kommen aus dem Lkw-Mautsystem. Die Parkmöglichkeiten können von den Fahrern über verschiedene Apps abgerufen werden. Wird eine Auslastung angezeigt, können überfüllte Lkw-Rastplätze umfahren und gezielt freie Parkmöglichkeiten angesteuert werden.
Der flächendeckende Start des SID auf allen Rastanlagen an Autobahnen werde zur Reduzierung von Parksuchverkehren und zu mehr Sicherheit führen, betonte der Präsident des Bundesamts für Logistik und Mobilität, Christian Hoffmann, laut Mitteilung.
Im zweiten Schritt sollen auch die Rastanlagen an Bundesstraßen sowie private Parkraumanbieter und Autohöfe in den SID integriert werden. Das Ganze ist ein gemeinsames Projekt von Toll Collect, Bundesverkehrsministerium, der Bundesanstalt für Straßenwesen und weiteren Playern.

Digitalisierung löst nicht den Parkplatzmangel

Laut Bundesverkehrsministerium wird zugleich intensiv daran gearbeitet, die Zahl der Lkw-Parkplätze auf Autobahn-Rastanlagen kontinuierlich zu erhöhen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat geht von bundesweit 25.000 bis 40.000 fehlenden Stellplätzen aus.
„Wer nach stundenlanger Fahrt keinen sicheren Lkw-Stellplatz findet, steht vor einer unzumutbaren Entscheidung: gegen Vorschriften verstoßen oder trotz Übermüdung weiterfahren“, sagte Rats-Präsident Manfred Wirsch.
Die Kraftfahrer sorgten täglich dafür, dass die Wirtschaft funktioniere und die Regale gefüllt seien. „Sie verdienen sichere und verlässliche Bedingungen für ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.“
Das neue SID-Angebot sei ein wichtiger und richtiger Schritt. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das System lückenlos funktioniert“, mahnte Wirsch.
Nötig sei zudem die Möglichkeit, verfügbare Stellplätze verbindlich reservieren zu können. Denn die Information über einen freien Parkplatz helfe nicht, wenn dieser bei der Ankunft dann doch bereits belegt sei. (dpa/red)
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Rücküberweisungen von Einwanderern aus Deutschland: 8,5 Milliarden Euro in 2025


In Kürze:

  • Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
  • Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
  • Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.

Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.

Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen

In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.

Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler

Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).

In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar

Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.

Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten

Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.

Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen

Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
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Bei Einbürgerung in Deutschland: Doppelpass ist zum Regelfall geworden

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.
Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent.
Die wenigen, die keinen Doppelpass wählten, taten dies demnach in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

Andrang etwas niedriger als 2024

Insgesamt sank 2025 die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge – um etwa 10 Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100).
Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt sind sowohl Andrang als auch Bearbeitungsstau groß. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes

Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.
Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.

Anfrage beim Verfassungsschutz

Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt.
Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.

Kein Bekenntnis zu Israel: Antrag abgelehnt

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.
Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.

Reform ermöglicht Doppelpass für alle neu Eingebürgerten

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat.
Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.
Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung 2025 wieder gekippt.
Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen.
Auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten. (dpa/red)
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Deutschland muss um Einzug in den UN-Sicherheitsrat bangen

Alle acht Jahre bemüht sich Deutschland seit der Wiedervereinigung um den Einzug in den UN-Sicherheitsrat – bisher immer erfolgreich. Bei der Wahl am Mittwoch könnte es allerdings eng werden. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) warb deshalb am Montag in New York für die deutsche Kandidatur.

Das Ziel: Nicht-ständiger Sitz 2027–2028

Wadephul sagte zu der deutschen Bewerbung für einen zweijährigen Sitz im UN-Sicherheitsrat, er sehe „viel Vertrauen in Deutschland“ in der UNO. „Wir sind bereit, weiter zu Konfliktprävention, Vermittlung und humanitärem Handeln beizutragen – nicht allein, sondern gemeinsam mit unseren Partnern“, betonte er. Vor allem afrikanische Staaten und Länder, die dem Klimawandel ausgesetzt seien, unterstützten die deutsche Bewerbung.

Das höchste UN-Gremium

Dem UN-Sicherheitsrat gehören 15 Staaten an. Die Beschlüsse des Rats sind für alle UN-Staaten verbindlich. Das höchste UN-Gremium kann Sanktionen verhängen, Friedensmissionen entsenden und auch den Einsatz militärischer Gewalt billigen.
Die fünf ständigen Mitglieder – die USA, Großbritannien, Frankreich, China und Russland – sind Atommächte und verfügen über ein Vetorecht. Dazu kommen zehn nicht-ständige Mitglieder, die von der UN-Generalversammlung für eine zweijährige Amtszeit gewählt werden. Dabei werden jedes Jahr fünf nicht-ständige Sitze neu besetzt – unter Berücksichtigung eines regionalen Proporzes.
Für die afrikanische Gruppe tritt dieses Jahr Simbabwe an, für die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten bewirbt sich Trinidad und Tobago. In der Asien-Pazifik-Ländergruppe konkurrieren die Philippinen und Kirgistan um einen Sitz.

Siebter Anlauf für Deutschland

Bislang war Deutschland sechs Mal als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat vertreten, zuletzt 2019 und 2020. Nun strebt die Bundesregierung erneut einen Sitz an.
Das Problem: Da sich auch Österreich und Portugal um einen der beiden frei werdenden Sitze für die „Gruppe Westeuropäischer und anderer Staaten“ (WEOG) bewerben, wird eines der drei Länder leer ausgehen.

Deutschlands späte Kandidatur

Österreich hatte seine Kandidatur bereits 2011 angekündigt, Portugal folgte 2013. Da für Deutschland zu dieser Zeit erst noch die Bewerbung für die Amtszeit 2019/20 anstand, stieg die Bundesregierung deutlich später als die beiden Konkurrenten ins Rennen um den Sitz ab 2027 ein.
Deutschland verweist auf seine große diplomatische Erfahrung und seinen Status als einer der größten Beitragszahler innerhalb der UNO. Zudem wirbt die Bundesrepublik mit ihrem Engagement für die UN-Friedensmissionen. Im Mai 2025 war Berlin Gastgeber einer hochrangig besetzten Konferenz zu dem Thema.

Deutsche Haltung zu Israel

In dem politisch aufgeheizten Klima um den Krieg im Gazastreifen könnte die Haltung der Bundesregierung im Nahost-Konflikt die deutsche Bewerbung beeinflussen. Anders als die Mehrheit der Mitgliedstaaten erkennt Deutschland einen Palästinenserstaat nicht an.
Portugal hatte diesen Schritt im September vollzogen. Österreich wirbt wie Deutschland für eine Zwei-Staaten-Lösung, erkennt Palästina aber ebenfalls nicht an.

Ablauf der Wahl

Ob die Bemühungen der Bundesregierung um einen Sitz im Sicherheitsrat erfolgreich waren, wird sich am Mittwochnachmittag (MESZ) zeigen: Dann wird die frühere Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) als amtierende Präsidentin der UN-Generalversammlung das Wahlergebnis verkünden.
Für die Wahl in den Sicherheitsrat ist bei der geheimen Abstimmung am Mittwoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der 193 Mitgliedstaaten nötig. Es könnte auch zu mehreren Wahlgängen kommen, falls nur ein Land in der ersten Runde genügend Stimmen auf sich vereint.

Blockade und Reformbemühungen

Da die Großmächte in zentralen Punkten und Konflikten gegensätzliche Positionen vertreten, ist der UN-Sicherheitsrat oft politisch blockiert.
Deutschland bemüht sich seit Jahren gemeinsam mit Brasilien, Indien und Japan um eine umfassende Reform des Sicherheitsrats und strebt einen ständigen Sitz in dem Gremium an. Diese Pläne haben aber allein wegen des Veto-Rechts Russlands in absehbarer Zeit kaum Aussichten auf Erfolg. (afp/red)
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Bahn: 61,3 Prozent der Fernzüge im Mai pünktlich

Die Pünktlichkeit der Fernzüge der Deutschen Bahn (DB) hat sich im Mai weiter stabilisiert, wenn auch auf niedrigem Niveau. 61,3 Prozent aller ICEs und ICs kamen im vergangenen Monat pünktlich an ihr Ziel.
Das geht aus internen Daten der Deutschen Bahn hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet und die der Konzern auf Nachfrage bestätigte.

Werte besser als im Vorjahr

Damit liegen die Werte für den Mai zwar unter jenen für März (62,1 Prozent) und April (64,4 Prozent), sie sind aber nicht wie im vergangenen Jahr vielfach unter die 60-Prozent-Schwelle gerutscht.
Auch der Wert für das Gesamtjahr 2026 kratzt nun mit 59,9 Prozent an der 60-Prozent-Marke. Zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) mehrfach zu Protokoll gegeben, er sei schon froh, wenn am Ende des Jahres bei der Pünktlichkeit „vorne eine 6“ stehe.

Historischer Tiefstand aus 2025 wirkt nach

Als verspätet gilt ein Zug hierzulande, sobald er mehr als 5 Minuten und 59 Sekunden hinter der im Fahrplan hinterlegten Zeit ankommt.
Die Pünktlichkeit im Fernverkehr der DB befindet sich seit 2020 in einem rasanten Sinkflug.
Kamen im Corona-Jahr noch 81,8 und im Folgejahr immerhin 75,2 Prozent aller Züge so an, wie es der Fahrplan vorgab, ist der Wert in den darauffolgenden Jahren sukzessive gesunken.
2025 erreichte er schließlich mit 60,1 Prozent einen historischen Tiefstwert. (dts/red)
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
 
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Kubicki kontert Strack-Zimmermanns Gummihammer-Tweet

Der neugewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat den „Gummihammer“-Tweet seiner unterlegenen Herausforderin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gekontert.
Es sei gar nicht so leicht, mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, sagte Kubicki am Montag, 1. Juni, dem Nachrichtensender „Welt“. Er habe das mal versucht, „mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, überhaupt Nägel einzuschlagen“, und sei „gnadenlos gescheitert“.
Strack-Zimmermann hatte bei X/Twitter in Richtung Kubicki gepostet, jetzt wisse sie ja, wo der Hammer hänge, und habe ihn sicherheitshalber an sich genommen, denn sie wolle ja nicht, „dass Du Dir versehentlich weh tust“. Strack-Zimmermann reagierte damit auf das Kubicki-Zitat: „Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent – und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“

Kubicki spricht von „Nickeligkeiten“

Diese Auseinandersetzung will Kubicki aber insgesamt nicht überbewertet wissen.
Man müsse verstehen, dass sie beide „meinungsstarke Persönlichkeiten“ seien und sich „auch gelegentlich wirklich necken, im wahrsten Sinne des Wortes“. Sie seien 13 Jahre gemeinsam in Führungsverantwortung, in den Spitzengremien der Partei. Und sie habe ihm nach der Wahl gesagt, er wisse jetzt, dass 40 Prozent der Mitglieder mit ihr gemeinsam ein Auge auf ihn werfen würden.
Da habe er nur zurückgeworfen: „Marie-Agnes, 60 Prozent zeigen Dir, wo der Hammer hängt.“ Auch das hätten sie am Morgen in einer gemeinsamen Präsidiumssitzung wieder „nett auseinanderklamüsert“, hätten sich aber darauf verständigt, dass die „Fortsetzung der Nickeligkeiten“ in der deutschen Öffentlichkeit die „Ahnung“ hinterlassen würde, zwischen ihnen würde es nicht stimmen.
In der Sache finde er die Zuschreibung, dass die 40 Prozent alle Linksliberale seien oder die anderen 60 Prozent alle Rechtsliberale, „ziemlich komisch“, so Kubicki. Er „finde es immer schön, dass man den Wettbewerb sofort zur Zerrissenheit erklärt – dann dürfte ja in demokratischen Parteien überhaupt niemand gegen jemand anderes kandidieren“.
Außerdem seien er und Strack-Zimmermann in politischen Fragen auch gar nicht weit auseinander: „Ich kenne keinen politischen Punkt, wo Marie-Agnes Strack-Zimmermann und ich unterschiedlicher Auffassungen sind. Wir intonieren das vielleicht ein bisschen anders und sind auch ein bisschen pointierter, unterschiedlich. Ich bin der Letzte, der Marie-Agnes Strack-Zimmermann zur Zurückhaltung auffordern dürfte, weil ich ja selbst jemand bin, der nicht zurückhaltend ist. Aber in welcher politischen Frage – würde ich mal alle fragen, die das jetzt auch in den Zeitungen schreiben – in welcher politischen Frage kann mir dokumentiert werden, dass ihre Auffassung, die sie äußert, von meiner abweicht?“

Strack-Zimmermann: Keiner sei „allein unterwegs“

Auch Strack-Zimmermann legt im Ringen mit dem neugewählten FDP-Vorsitzenden derweil noch einmal nach. „Jeder Chef braucht motivierte Mitstreiter“, sagte sie dem Nachrichtenportal T-Online. „Kein Parteivorsitzender kann einfach seinen Stiefel durchziehen, er braucht Partner, Kolleginnen und Kollegen, Verbündete im besten Sinne, die ihren Kopf hinhalten und kämpfen.“
Keiner sei „allein unterwegs“, so Strack-Zimmermann, und sie sei fest überzeugt, dass die künftige Zusammenarbeit auch gelinge. „Dazu müssen wir beide selbstverständlich konstruktiv sein. Ich erwarte das von Wolfgang Kubicki und er kann das auch von mir erwarten“, sagte sie.
„Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass wir nicht auch inhaltlich diskutieren werden, wenn erforderlich.“ Die Europapolitikerin weiter: „Ich bin kein Stachel im Fleische eines Kollegen, ganz sicher aber im Fleische anderer Parteien und werde meinen Teil dazu beitragen, dass wir wieder erfolgreich sein werden.“
Zum künftigen Kurs der FDP, die unter anderem über ihren Umgang mit der AfD und das Werben um mögliche Wähler der Rechtspopulisten streitet, sagte sie: „Ich glaube nicht, dass wir mit schrillen Tönen überzeugte AfD-Wähler wieder zurückgewinnen. Die unappetitliche Tonlage der AfD sind wir nicht und wollen wir niemals sein. Sie löst Empörung, Angst und Unmut aus.“ (dts/red)
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Bundesregierung sieht Fortschritte bei Chemieagenda

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Montag, 1. Juni, Vertreter aus Chemieindustrie, Ländern, Gewerkschaften und Verbänden zu einem Folgetreffen zur Chemieagenda empfangen – und dabei eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Industrie zeigte sich dagegen eher skeptisch.
Die im März veröffentlichte Agenda werde derzeit umgesetzt, so Reiche. Erste Erfolge seien sichtbar, etwa beim Gesetzespaket für bezahlbare Energie und bei der gemeinsamen Position zur EU-Chemikalienverordnung „Reach“.
Angesichts der angespannten Lage der Branche sei eine konsequente Fortsetzung der Arbeiten nötig.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte, die EU-Kommission folge den deutschen Empfehlungen und wolle „Reach“ in der jetzigen Form nicht ändern. Auch beim Emissionshandel habe man gezielte Entlastungen erreicht.
Markus Steilemann, Präsident des Verbands der Chemischen Industrie, warnte: „Die Chemie hält Deutschland am Laufen – steht selbst aber massiv unter Druck.“ Weitere Belastungen seien ein „No-Go“.
IGBCE-Chef Michael Vassiliadis plädierte für eine strukturpolitisch begleitete Konsolidierung der Chemiestandorte. „So könnten die Überkapazitäten auch volkswirtschaftlich am sinnvollsten angepasst werden.“
Ein halbjährlicher Steuerungskreis unter Leitung von Staatssekretär Frank Wetzel soll den Prozess fortsetzen. (dts/red)
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So können Sie Solarstrom mit den Nachbarn teilen


In Kürze:

  • Ab 1. Juni können Solaranlagenbesitzer ihren Überschussstrom an Nachbarn abgeben.
  • Das „Energy Sharing“ stellt eine weitere Vermarktungsmethode dar.
  • Es gibt aber Hindernisse wie die noch geringe Verbreitung der dafür nötigen Smart Meter.
  • Für Strombezieher ist diese Variante eine Ergänzung, aber kein Ersatz zum bestehenden Stromvertrag.

 
Hohe Stromüberschüsse durch den Betrieb von Solaranlagen, speziell in den Mittagsstunden, sind eine zunehmende Belastung für das deutsche Stromnetz. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes könnte nun für Entlastung sorgen und helfen, den Geldbeutel zu füllen.
Ab sofort können Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland den zu viel produzierten Strom einfacher an ihre Nachbarn weitergeben.

Überschussmanagement durch „Energy Sharing“

Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland Energiegemeinschaften, auch Energy Sharing Communities genannt, möglich. Geregelt werden diese durch eine Novelle von Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, wofür die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Durch das Teilen von Strom können Betreiber von Solaranlagen oder anderen „erneuerbaren“ Anlagen den überschüssigen Strom an einen oder mehrere andere Haushalte oder kleine Unternehmen in ihrer Umgebung verkaufen oder verschenken. Auch Betreiber einer Energiespeicheranlage mit erneuerbarem Strom können diese Möglichkeit nutzen.
Oftmals konnten Besitzer einer Solaranlage den selbst produzierten Strom bei viel Sonne bisher nur teilweise nutzen. Der entstehende Überschuss fließt dabei unkontrolliert in das öffentliche Stromnetz, egal ob der Strom benötigt wird oder nicht.

Wie funktioniert das Energy Sharing?

Zur Umsetzung des Energy Sharing ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nötig. Das beschränkt sich jedoch nicht auf die direkten Nachbarn. Es kann auch ein Freund, Bekannter oder ein Café um die Ecke im gleichen Verteilnetzgebiet sein, das heißt im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in allen beteiligten Haushalten ein Smart Meter installiert sein muss, der die Stromflüsse misst. Danach kann künftig eine entsprechende Abrechnung erfolgen.
Solaranlagenbesitzer oder Haushalte, die am Energy Sharing teilnehmen wollen, sollten sich zunächst beim Netz- und Messstellenbetreiber melden. Dieser informiert die Interessenten über die nötigen weiteren Maßnahmen und Möglichkeiten im lokalen Verteilnetz.

Welche Hindernisse gibt es?

Die Umsetzung dürfte anfangs holprig sein. Das fängt schon bei der Markteinführung der Smart Meter an, die hinterherhinkt. Bisher sind nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik mit diesen intelligenten Stromzählern ausgestattet. Zudem kann der Einbau eines Smart Meters von der Beantragung bis zur Installation rund drei bis sechs Monate dauern.
Doch selbst ein installierter Smart Meter bedeutet nicht immer grünes Licht für die Nutzung. Laut der Verbraucherzentrale funktionieren viele dieser Geräte nach Einbau teils über Monate oder Jahre nicht.
Ein weiteres Problem können die Abrechnungsprozesse darstellen. Sie basieren auf Viertelstundenwerten, was die Sache kompliziert macht. Eine manuelle Abrechnung ist nicht möglich.
Die Energieversorgungsunternehmen verweisen zudem darauf, dass für die Umsetzung des Energy Sharing noch verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen fehlen. Daher sei mit Verzögerungen beim Start zu rechnen.

Gebühren fallen weiterhin an

Da beim Energy Sharing der Strom, zumindest buchhalterisch, meist von einem Gebäude zu einem anderen fließt, beansprucht er das öffentliche Stromnetz. Daher wird der Netzbetreiber dafür künftig weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen in Rechnung stellen.
Sollte der Strom innerhalb desselben Gebäudes fließen, können die Beteiligten bereits bestehende Regelungen anwenden: den Mieterstrom sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Bei beiden Varianten muss der verrechnete Strom das Hausnetz nicht verlassen. Die Versorgung findet im Haus statt. Weil sie das öffentliche Stromnetz nicht betrifft, fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Wer profitiert wie stark davon?

Laut der Verbraucherzentrale kann das neue Energy Sharing für den Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Aktuell erhält er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Teileinspeisung. Seit 2020 liegt diese Einspeisevergütung unter 10 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung (kWp).
Teilt er seinen Strom nun aber mit den Menschen in seiner Umgebung, kann er einen deutlich höheren Preis vereinbaren. Dadurch kann sich die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren.
Das kann auch für den Stromabnehmer von Vorteil sein, da er sonst normalerweise, je nach Tarif, Preise im Bereich von 25 bis 40 Cent pro kWh für seinen Netzstrom vom Versorger bezahlen muss.
Allzu billig wird der Strom aufgrund von Gebühren jedoch nicht. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, sagte Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Liegt der vereinbarte Preis für den Solarstrom bei 12 Cent pro kWh und kommen 10 Cent Nebenkosten hinzu, profitieren beide Seiten. Der Anlagenbetreiber bekommt 4,2 Cent mehr, eine Steigerung um 54,2 Prozent. Überdies spart der Strombezieher 3 bis 18 Cent pro kWh.
Liegen die Nebenkosten bei 15 Cent, lohnt sich das Energy Sharing für den „Nachbarn“ erst, wenn er aktuell mehr als 27 Cent pro kWh für seinen Strom bezahlt.
Möglich wäre für den Anlagenbetreiber auch ein Strompreis von 15 Cent, also 92,8 Prozent Ertragssteigerung. Da viele Stromkunden aktuell mehr als 30 Cent bezahlen, kann er auch damit einige Interessenten finden.
Die Abnehmer haben somit auch ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, lokalen sogenannten grünen Strom zu beziehen. Bisher haben Mieter oft nur durch ein Balkonkraftwerk an der „Energiewende“ partizipieren können.
Ebenso können natürliche Personen, kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kommunen von dem Modell profitieren. Beispielsweise kann ein Gewerbebetrieb mit eigener Solaranlage einer Schule Strom anbieten oder umgekehrt, je nachdem, wer erneuerbaren Strom anbieten kann und wer Interesse an dessen Bezug hat.
Der Betrieb der Anlage darf dabei weder „überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers“ dienen.
Der Betreiber hat zudem den Vorteil, dass er deutlich weniger Bürokratie stemmen muss. Anzeigepflichten, Vorgaben zur Rechnungsgestaltung und Stromkennzeichnung entfallen. Auch gilt für Anlagen bis 30 kWp eine vollständige Einkommensteuerbefreiung.

Nur eine Ergänzung

Allerdings werden Anlagenbetreiber die Stromversorgung ihrer „Nachbarn“ nicht dauerhaft mit ihrer Solaranlage gewährleisten können. Da die Sonne auch ihre Solarmodule nicht immer gleichmäßig bestrahlt, steht der Strom nur gelegentlich zur Verfügung. Nachts und im Winter gibt es keinen oder eher selten einen Stromüberschuss. Zudem kann die Anlage durch einen Defekt plötzlich ausfallen.
Daher verpflichtet das Energy Sharing die Anlagenbetreiber nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Für sie gilt keinerlei Versorgungsgarantie.
Somit benötigen die beteiligten Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter. Dieser muss die Strommengen liefern, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben.

Eine Entlastung für die Netze?

Überschüssiger Strom durch Solaranlagen stellt ein zunehmendes Problem für unsere Stromnetze dar. Er drückt den Börsenstrompreis weit nach unten, oftmals sogar in den Minusbereich. Um die Netze noch stabil zu halten, müssen Netzbetreiber den Überschuss ins Ausland ableiten oder Anlagen abschalten, sofern sie darauf zugreifen können.
Mit dem Energy Sharing kann sich der lokale Verbrauch von Solarstrom erhöhen, weil dieser günstigere Strom nur bei Stromüberschuss zur Verfügung steht. Die Strombezieher haben somit eine finanzielle Motivation, größere Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn gerade ein hohes Stromangebot aus den Erneuerbaren besteht. Das reduziert die Belastung der regionalen Verteilnetze.
Das kann die Anzahl der Abregelungen von Solaranlagen reduzieren und somit die Systemeffizienz verbessern.

Alle solaren Werkzeuge im Überblick

Wer eine Solaranlage besitzt oder sich eine zulegen möchte, verfügt mit dem Energy Sharing über eine weitere Möglichkeit, seinen Strom gewinnbringend zu vermarkten. Die bisherigen Werkzeuge bleiben dabei bestehen. Die bestehenden Vermarktungsoptionen lauten wie folgt:
  • Eigenverbrauch: Die Selbstnutzung des Solarstroms bringt laut Sanierungsdienstleister Reduco eine Ersparnis von rund 35 Cent pro kWh – der durchschnittliche Preis des Netzstroms. Dies ist das stärkste wirtschaftliche Werkzeug.
  • Batteriespeicher: Wer den Strom bei Überschuss in eine Batterie führt und beispielsweise am Abend, wenn die Sonne nicht oder kaum mehr scheint, den Überschussstrom verbraucht, kann weitere rund 30 Cent pro kWh sparen. Das ergibt sich aus dem Preis des Netzstroms abzüglich der Speicherkosten. Ein Batteriespeicher erweitert somit den Eigenverbrauch.
  • Energy Sharing: Hieraus entsteht ein zusätzlicher Erlös von möglicherweise rund 15 Cent pro kWh. Der Anlagenbesitzer gibt den Überschussstrom, den er nicht selbst verbraucht oder speichert, ab.
  • Netzeinspeisung: Falls nach Einsatz der genannten Instrumente weiterhin Überschussstrom anfällt, kann dieser für 7,78 Cent pro kWh – bei Anlagen bis 10 kWp – in das öffentliche Stromnetz fließen.
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Entgelttransparenz: Familienunternehmer warnen vor neuer Bürokratie

Der Verband der Familienunternehmer warnt die Bundesregierung vor einer Belastung der Wirtschaft durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich“, sagte die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann der „Rheinischen Post“.

Sorge vor mehr Berichtspflichten

Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sehr genau darauf achten, dass Transparenz nicht zu einem neuen Dokumentations- und Berichtswesen ausufert, das schon wieder die Unternehmen belaste.
Viele Familienunternehmen würden bereits heute nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien zahlen.
„Die Sorge vor unverhältnismäßigen Belastungen der Wirtschaft ist groß“, so Ostermann weiter. Deutschland dürfe aus einer europäischen Mindestvorgabe nicht erneut ein Bürokratie-Maximum machen. (dts/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)