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3. Juli: Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag | Kritik an Krankschreibungsplänen | Nach Stade-Bluttat

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Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag

Vor dem AfD-Parteitag in Erfurt sind auf einer linksextremen Plattform Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft der Polizei wertet solche Aufrufe als Straftat. GdP-Chef Jochen Kopelke betont bei Demonstrationen die Pflicht der Versammlungsleiter, gewaltbereite von friedlichen Teilnehmern zu trennen. Zum Protestwochenende werden mindestens 50.000 Teilnehmer erwartet.

Kritik an Krankschreibungsplänen

Die Koalitionspläne zur Krankschreibung stoßen auf Kritik. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag könnten Hausarztpraxen zusätzlich belasten. Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben und kündigt eine praxisnahe Umsetzung an.

Chinesen übernehmen Ferrari-Standort

Der chinesische Autobauer BYD hat ein ehemaliges Luxusautohaus in Starnberg übernommen. An diesem Standort wurden bisher Modelle der Marken Ferrari, Maserati und Lamborghini verkauft. Künftig will BYD dort Elektroautos anbieten. Zudem prüft das Unternehmen die Übernahme weiterer Werke in Europa.

Nach Stade-Bluttat

Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku hatte bekannt gegeben, dass seine Schwiegermutter mutmaßlich als Fahrerin des Fluchtwagens an der Bluttat in Stade beteiligt war. Er erhält Rückendeckung von Ministerpräsident Olaf Lies. Der mutmaßliche Schütze mit türkischer Staatsangehörigkeit sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor.

Neuer Bundestrainer

Wie der Deutsche Fußball-Bund heute mitteilte, hat Julian Nagelsmann bereits am Vortag in einem vertraulichen Gespräch mit der Verbandsspitze um seine Entlassung gebeten. Hinsichtlich der Neubesetzung des Trainerpostens werde der DFB das Gespräch mit Jürgen Klopp suchen. Dieser habe bereits „seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme des Postens signalisiert“.
 
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Bei Einbürgerung in Deutschland: Doppelpass ist zum Regelfall geworden

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.
Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent.
Die wenigen, die keinen Doppelpass wählten, taten dies demnach in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

Andrang etwas niedriger als 2024

Insgesamt sank 2025 die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge – um etwa 10 Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100).
Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt sind sowohl Andrang als auch Bearbeitungsstau groß. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes

Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.
Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.

Anfrage beim Verfassungsschutz

Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt.
Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.

Kein Bekenntnis zu Israel: Antrag abgelehnt

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.
Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.

Reform ermöglicht Doppelpass für alle neu Eingebürgerten

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat.
Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.
Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung 2025 wieder gekippt.
Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen.
Auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten. (dpa/red)
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Wie „Clans“ Deutschland ausplündern

Es vergeht fast keine Woche, kein Monat, ohne dass über sogenannte Clankriminalität in Deutschland berichtet wird. Diese Form von Verbrechen nimmt zu. Jüngster Aufreger in der „BILD“ vom 21. Mai: „Skandal in der JVA Euskirchen: Clanchef im Rolls-Royce geblitzt, als er im Knast sein sollte.“
Den arabischen, türkischen, kurdischen und Roma-„Clans“ wird oft vorgeworfen, dass sie für ihre Hunderte, manchmal auch Tausende an Personen zählenden sogenannten „Großfamilien“ Sozialhilfe beziehen, aber in Luxuslimousinen umherfahren und Villen in teuren Wohngegenden unterhalten.

Roma: Goman-Clan

Seit Jahrzehnten beschäftige der Name Goman zahlreiche Gerichte in Deutschland, berichtete „BILD“ am 22. Mai weiter. Michael Goman werde Teppichbetrug und die sogenannte „Enkeltrick“-Masche bei alten Menschen, mit der er sie um Millionen geprellt haben soll, vorgeworfen.
Der Clanchef Goman lebe mit seiner „Großfamilie“ „in Pomp und Protz“. Zuhause gebe es „goldene Türgriffe“, berichtete vor einem Jahr „SPIEGEL TV“. Dennoch hätten Goman und seine Verwandtschaft stets Sozialhilfe erhalten und damit möglicherweise Sozialbetrug begangen.
2019 war Goman vom Landgericht Köln wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der „Goman-Clan“ ist die Bezeichnung für eine unter anderem in Deutschland, insbesondere in Leverkusen, ansässige Roma-Großfamilie, die ursprünglich aus Osteuropa stamme.

Arabische Clans

Seit Jahren schaffen es Angehörige meist arabischstämmiger Großfamilien mit spektakulären Verbrechen in die Schlagzeilen. Laut „Berliner Morgenpost“ sei neben Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen „Berlin dabei unumstritten eines der großen Clanzentren in Deutschland“. Besonders der Bezirk Neukölln gelte „hier als Revier der primär kurdisch- und arabischstämmigen Großfamilien, deren Mitglieder durch Verbrechen vielfach zu Reichtum, Macht und Einfluss gekommen sind“, so die Zeitung.
Viele Familien kämen aus dem Libanon. Der dortige Bürgerkrieg in den Jahren 1975 bis 1990 habe viele zur Flucht nach Deutschland veranlasst. Obwohl Mitglieder dieser Clans auch dort schon kriminell aktiv gewesen seien, sähen Kritiker deren „Hinwendung zum Verbrechen als Ergebnis verfehlter deutscher Integrationspolitik“, so die Zeitung weiter.
„Seit den großen Flüchtlingswellen seit 2015“ kämen neuere Clans aus Tschetschenien, Afghanistan und Syrien hinzu.

Syrer: Neue Clankriminalität

Am 22. April gab das Landeskriminalamt Sachsen bekannt, dass die Polizei „im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität“ eine Großrazzia in acht Bundesländern durchgeführt habe.
Die fünf Verdächtigen, allesamt Syrer, sollen rund 1,7 Millionen Euro Schaden verursacht haben. Es gehe um Steuerhinterziehung und Hehlerei. Insgesamt seien 52 Immobilien durchsucht worden. Allerdings sei nur ein Haftbefehl vollstreckt worden, teilte das LKA mit.

Libanesen: Remo-Clan

Hierzulande wurde am bekanntesten der Remmo-Clan, von dem zahlreiche Mitglieder in den vergangenen 25 Jahren als Intensivtäter identifiziert wurden. Ursprünglich in Südostanatolien beheimatet, wanderten rund 500 bis 1.000 Familienmitglieder über den Libanon nach Deutschland ein.
Dies berichtete der „SPIEGEL“ im Jahr 2020. In dem Artikel wird zudem angesprochen, dass im Jahr 2017 „ein Staatsanwalt ihrer Sippe über 1.000 Straftaten – vorwiegend Einbrüche und Diebstähle – mit einer Schadenssumme von über 28 Millionen Euro“ zugeschrieben habe. Erstmals auffällig geworden sei der Remmo-Clan 1992, als zwei Mitglieder in Berlin einen jugoslawischen Gastwirt erschossen.
Im Oktober 2008 fuhr der damals 19-jährige Ibrahim Remmo mit einem BMW am Potsdamer Platz in Berlin einen Rentner tot und beging Fahrerflucht. Zwei Monate später brach er mit seinem Bruder Bilal in eine Drogerie ein. Bei der anschließenden Verfolgung durch die Polizei prallten die beiden Brüder mit ihrem Auto gegen einen Baum und starben.
„Die Beerdigung glich einem Prominentenbegräbnis: Intensivtäter aus Neukölln, Clanfreunde aus Schöneberg, Serienräuber aus Wedding“, erinnerte der „Tagesspiegel“ im Jahr 2018 an diesen Vorfall.
Zahlreiche Mitglieder des Remmo-Clans sind in den vergangenen 25 Jahren wegen schwerer Körperverletzung von Polizisten, Drogenhandel, „Schutzgeld“-Erpressung, Raub, Geldtransportüberfall, Geldwäsche, Hehlerei, illegalem Waffenbesitz und Waffenhandel und Terrorisierung ihrer Nachbarschaft angeklagt worden.

„Meisterdiebe“ im Museum

All dies wirkt gemessen an den Jahrhundertdiebstählen jedoch wie Bagatellen. Den ersten spektakulären Diebstahl führte Tofiq Remmo aus. Er brach im Jahr 2014 in eine Sparkasse in Berlin-Mariendorf ein und erbeutete mehr als 9 Millionen Euro.
Am 27. März 2017 wurde im Berliner Bode-Museum die 100 Kilogramm schwere Goldmünze „Big Maple Leaf“ im reinen Metallwert von fast 4 Millionen Euro gestohlen. Vier Verdächtige wurden gefasst – drei von ihnen waren Remmos. Die Münze ist bis heute verschwunden. Im Juli 2021 wurden die Täter zu Haftstrafen und der Clan zur Zahlung von 3,3 Millionen Euro verurteilt.
Dies hielt den Intensivtäter-Clan jedoch nicht davon ab, im November 2019 einen noch spektakuläreren Raubzug im Dresdner „Grünen Gewölbe“ des Residenzschlosses zu begehen. Aus der Staatlichen Kunstsammlungen stahlen sie Teile von drei historischen Juwelengarnituren aus der Zeit August des Starken, deren Wert von Kunstexperten von mindestens Hunderte Millionen bis zu 1 Milliarde eingeschätzt wurde.
Fünf Remmo-Mitglieder, die allesamt die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wurden festgenommen und im Mai 2023 zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Einer der Täter war auch am Raub im Bode-Museum beteiligt und nennt sich laut „Sächsischer Zeitung“ selbst „Meisterdieb“.

Palästinenser: Abou-Chaker

Große Bekanntheit erlangte auch der palästinensische Abou-Chaker-Clan. Vor allem in Verbindung mit dem Rapper Bushido, der in Wahrheit Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt.
Zunächst gründete der Clanchef Arafat Abou-Chaker im Jahr 2004 gemeinsam mit Bushido ein Plattenlabel, 2007 wurde Arafat auch Manager des Rappers. 2018 kam es zum Bruch und es begann ein Rechtsstreit zwischen beiden, der erst im Januar dieses Jahres zum vorerst letzten Urteil zwischen Bushido und Abou-Chaker führte. Arafat muss 1,78 Millionen Euro an den einstigen Rapper zahlen. Ginge es nur um diese Geschichte, läge keine Clankriminalität vor.
Aber: Auch die Abou-Chaker-„Großfamilie“ zog während des libanesischen Bürgerkriegs nach West-Berlin. Eine Reihe von Mitgliedern wurde bald polizeibekannt: durch „Schutzgeld“-Erpressungen, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche, Raubüberfälle, Diebstähle und Zuhälterei sowie durch auffällig viele Körperverletzungsdelikte.
Arafat Abou-Chaker stellt sich gerne in der Öffentlichkeit als „Opfer“ dar. Am 22. Mai etwa stand er dem Podcaster Ben Berndt zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung und behauptete: „Der Staat ist der größte Clan.“
Der Abou-Chaker-Clan löst fast monatlich in Berlin groß angelegte Polizeieinsätze aus. Zum Beispiel am 19. April. Die „BILD“ titelte: „Polizei-Großeinsatz. Clanschlägerei nach Boxkampf in Berlin“ und berichtete über eine öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung des Abou-Chaker-Clans mit dem Miri-Clan.

Kurden: Miri-Clan

Laut „Berliner Morgenpost“ kam der kurdisch-stämmige Miri-Clan ebenfalls infolge des Libanon-Krieges nach Deutschland und sei neben Berlin vor allem in Niedersachsen aktiv.
Clanchef Ibrahim Miri geriet in die Schlagzeilen, „als er nach seiner Abschiebung 2019 medienwirksam wieder nach Deutschland zurückkehrte und Asyl beantragte, berichtete damals der „Deutschlandfunk“, „trotz eines siebenjährigen Einreiseverbots“.
Der Kölner Sender damals weiter: „Miri ist Oberhaupt einer Großfamilie, von denen mehrere Hundert Mitglieder schon im Visier der Justiz standen. Er war Chef des verbotenen Rockerclubs Mongols, wird mit Erpressung, Waffenhandel und anderen Delikten in Verbindung gebracht. 2014 wurde er wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt. Vor einem Jahr kam er auf Bewährung frei.“
Vor drei Jahren berichtete die „tagesschau“ über ein weiteres Clanmitglied: Heisem Miri. „Sein Fall gilt als beispielhaft“, ist in dem Artikel zu lesen: „17 Staatsanwaltschaften hatten den Mann, der in Deutschland mit zahlreichen Aliasnamen agierte, über die Jahre zur Fahndung ausgeschrieben.“
Er wird verdächtigt, 2009 im Auftrag seiner Familie einen sogenannten Ehrenmord bei Bremen begangen zu haben. Danach verschwand er in die Türkei. Doch der türkischen Polizei soll es dreimal nicht gelungen sein, ihn festzunehmen. Rechtshilfeersuchen seitens Deutschlands seien aus der Türkei unbeantwortet geblieben. Laut der „tagesschau“ sei die Türkei ein „Exil für Clankriminelle“.

„Urvater der Clankriminalität“: Al-Zayn

Ins gleiche Profil passt der zweite kurdisch-libanesische Al-Zayn-Clan, auch El-Zein genannt. Beide, der Miri- und der Al-Zayn-Clan, begingen 2014 einen spektakulären Raub im Berliner Luxuskaufhaus „KaDeWe“.
Mahmoud Al-Zayn gilt als Clanchef der Al-Zayns. Nach zahlreichen Haftstrafen reiste er 2021 nicht in den Libanon, den er als Geburtsland angegeben hatte, aus. Vielmehr flog er in die Türkei, plötzlich „ausgestattet mit einem türkischen Pass auf seinen im türkischen Melderegister eingetragenen Namen“, berichtete der Berliner „Tagesspiegel“.
Ende 2024 setzte er vor einem Berliner Gericht seine Wiedereinreise durch, obwohl laut „Tagesspiegel“ seit 2005 70 Strafverfahren gegen den Clanchef geführt worden seien.
Das Blatt weiter: „El-Zein ist gewissermaßen der Urvater der Clankriminalität in Berlin, hatte in der Unterwelt großen Einfluss und Macht. Er steht zugleich für das jahrzehntelange Versagen der Behörden im Umgang mit kriminellen Clanmitglieder.“ Laut „Berliner Morgenpost“ ist der Al-Zayn-Clan in Berlin „einer der größten“.

Sie sind Deutsche

„Wo liegen die Schwierigkeiten im Kampf gegen die Clans?“, fragte vergangenes Jahr die „Morgenpost“ und gab als Antwort: „In der Regel sind die Clanmitglieder deutsche Staatsbürger, die man schlicht nicht abschieben kann. Viele andere sind außerdem staatenlos, sie können also nach deutschem Recht selbst als verurteilte Straftäter nur ausgewiesen werden, wenn man ihnen ihr Herkunftsland auch zweifelsfrei nachweisen kann – was in der Praxis kaum möglich ist.“
Die „Rheinische Post“ in Düsseldorf recherchierte zu den Hintergründen des Aufstiegs der Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen und kam vor drei Jahren zu dem Schluss: „Der Aufstieg der kriminellen arabischen Clans“ habe mit dem Abstieg des Ruhrgebiets begonnen. Mit den Schließungen von Zechen und Hüttenwerken seien viele Menschen weggezogen. Ganze „Straßenzüge und Wohnungen standen plötzlich leer“, so die Zeitung. Die großen arabischen „Familienverbände“ hätten diese für „einen Spottpreis“ erwerben und dort einziehen können.

Clan – was ist das?

Im August 2023 hatte die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagen, „kriminellen Großfamilien“ Einhalt zu gebieten – und auch Menschen abzuschieben, die nicht straffällig geworden sind. FDP und Grüne hielten das für unrechtmäßig, die Union – heute selbst in Regierungsverantwortung – hielt Faesers Vorschlag für Heuchelei.
Während sich in der Politik, bei der Polizei und bei zahlreichen Medien der Begriff „Clankriminalität“ weitgehend eingebürgert hat, machen nun der „SPIEGEL“ und der „Deutschlandfunk“ darauf aufmerksam, dass diese Bezeichnung umstritten sei, weil sie nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Einwanderungshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisieren und diskriminieren könnte.
Unter dem Begriff „Clankriminalität“ fällt nach Definition des Landeskriminalamts NRW unter anderem folgendes: die „vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird.“
Den Tätern fehle es zudem an der „Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung“. Von einer familiär organisierten Zusammenarbeit bei der Tatausführung könne laut LKA „ausgegangen werden, da sie zum Wohle des Clans begangen“ werde.
Neben den eigentlichen Straftaten fände durch die Clans auch eine „Besetzung des öffentlichen Raumes“ statt. Es fehle an Respekt gegenüber Polizei und Rettungsdienst.
Außerdem: „Im Gegensatz zu Strukturen der italienischen Mafia in Deutschland neigen kriminelle Clanmitglieder stets dazu, ihren Reichtum zu zeigen und mit Besitztümern zu provozieren“, berichtet das LKA.