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Bayerns Innenminister warnt vor Anschlägen durch iranischen Geheimdienst

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor möglichen Anschlägen durch regimetreue iranische Täter in Deutschland gewarnt.
„Wir müssen davon ausgehen, dass zum Beispiel der iranische Geheimdienst – in welcher Form auch immer – eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind und die auch im Prinzip in der Lage sind, hier Straftaten zu begehen, schwere Straftaten zu begehen, möglicherweise Anschläge zu begehen“, sagte Herrmann dem TV-Sender „Welt“ am Freitag, 8. Mai.
Die könnten sich richten „nach Leuten iranischer Abstammung, die hier als Gegner des Teheraner Systems bekannt sind, die können sich aber auch gegen jüdische Einrichtungen beispielsweise richten“.
Er erinnerte an einen Anschlag auf das israelische Restaurant Eclipse in München im April. Da gebe es den konkreten Verdacht auf „iranischstämmige Täter“, sagte der CSU-Politiker.
„Und es sind auf jeden Fall noch weitere Risiken bekannt. Wir haben im Moment nach meiner Kenntnis keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge, aber das Risiko ist auf jeden Fall da.“
Herrmann äußerte sich vor dem Hintergrund eines Berichts der New York Times, wonach es Streit zwischen deutschen Geheimdiensten und der Bundesregierung über die Einschätzung der Gefährdungslage gibt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hätten Bedrohungen zwar öffentlich angesprochen, deren Schwere aber eher als hypothetisch dargestellt, heißt es in diesem Bericht. (dts/red)
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Milliardenlücke in der Pflegeversicherung: Defizit höher als erwartet

Das Defizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr wesentlich größer sein als bislang angenommen.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht sechs Milliarden Euro, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ursprünglich mitgeteilt hatte, sondern mehr als 7,5 Milliarden Euro.
Darüber habe Warken nun den Gesundheitsministern der Länder bei der Vorstellung des geplanten Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) informiert.
Für 2028 erwarte die Ministerin sogar ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro. (dts/red)
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Bundestagsgutachten bremst Linken-Vorstoß zu Abgeordnetendiäten


In Kürze:

  • Wissenschaftliche Dienste des Bundestags sehen enge verfassungsrechtliche Grenzen für eine drastische Kürzung der Abgeordnetendiäten.
  • Die Linke diskutiert über eine Deckelung der Bezüge auf Höhe des Durchschnittslohns.
  • Das Gutachten betont die Pflicht zur Sicherung von Unabhängigkeit und Existenzgrundlage der Abgeordneten.
  • Parallel wächst parteiübergreifend die Debatte über die automatische Diätenerhöhung ab Juli.

 
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen keinen hinreichenden Spielraum für den Vorstoß von Teilen der Linkspartei, die Diäten ihrer Abgeordneten drastisch zu kürzen. Der „SPIEGEL“ berichtete am Donnerstag, 7. Mai, über ein entsprechendes Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte.
Laut Willen der Parteivorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner soll im Juni der Bundesparteitag der Linken über einen Antrag abstimmen, der die verpflichtende Deckelung der Bezüge ihrer Abgeordneten auf der Höhe des deutschen Durchschnittslohns vorsieht. Dieser liegt derzeit bei 2.850 Euro netto. In der Fraktion selbst stößt er hingegen auf breite Ablehnung.

Antwort an Linke: Deckelung von Diäten möglich – aber keine so weitreichende Kürzung

In dem Gutachten heißt es laut „SPIEGEL“ zwar, die grundsätzliche Möglichkeit, Deckelungsregelungen bezüglich der Abgeordnetenentschädigung zu beschließen, bestehe. Allerdings müsse diese konform gehen mit der Rolle und den Aufgaben, die die Verfassung und das Abgeordnetengesetz gewählten Vertretern zumessen. Insbesondere müsse ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben.
Als Voraussetzung dafür gilt, die Existenzgrundlage der Abgeordneten zu sichern. Seit Juli 2025 beläuft sich die gesetzlich bestimmte „Aufwandsentschädigung“ für Abgeordnete auf ein monatliches Netto von 11.833,47 Euro.
Dazu kommen Amtszulagen. Diese sollen es den Gewählten unter anderem ermöglichen, Personal zu beschäftigen, Büroinfrastruktur zu unterhalten, Wahlkreisarbeit zu leisten oder Ausschussfunktionen auszuüben.
Eine Kürzung auf deutlich weniger als die Hälfte der derzeit gesetzlich zustehenden Bezüge würde – so das Gutachten – dies nicht gewährleisten. Deshalb wäre eine Absenkung der Diäten auf ein so niedriges Niveau nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste auch unzulässig.

Partei für Deckelung – Fraktion mehrheitlich gegen den Vorstoß

Gleichzeitig lässt das Gutachten die Tür zu einer Deckelung grundsätzlich offen. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihr Gehalt freiwillig zu reduzieren. Die Grenze sei jene der Angemessenheit.
Bezugsregelungen, die unter diesem Standard bleiben, wären hingegen unzulässig und mutmaßlich auch verfassungswidrig. Eine feste Mindestzahl oder eine Referenzhöhe nennt das Gutachten nicht.
Arndt kritisierte, dass die interne Debatte über den Gehaltsdeckel der politischen Arbeit der Linken schade. Sie treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und drohe, Debatten um inhaltliche Weichenstellungen auf dem Bundesparteitag zu überlagern. Dieser wird vom 19. bis 21. Juni in Potsdam stattfinden.

Debatte über Diäten auch in den anderen Parteien

Ein Anlass für die Diskussion ist unter anderem die bevorstehende Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zum 1. Juli. In allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es mittlerweile Stimmen für eine Aussetzung des seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsmechanismus.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „falschen Signal“, das von einer Diätenerhöhung ausgehe. Auch der Unionsabgeordnete Wilhelm Gebhard erklärte gegenüber dem Medium, man würde „in der aktuellen Krisenlage gut daran tun, uns in Verzicht zu üben“. Fraktionschef Jens Spahn plant hingegen, an der geltenden Regelung festzuhalten.

Objektiver Maßstab sollte wiederkehrende Grundsatzdebatten beenden

Ab 1. Juli würde ohne einen expliziten Aussetzungsbeschluss die monatliche Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage dafür ist das Abgeordnetengesetz. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
Die Regelung sollte einen objektiven Mechanismus schaffen, der eine ständige Wiederkehr von Debatten über die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen verhindern soll. Der neugewählte Bundestag muss diesen in den ersten drei Monaten einer Wahlperiode erneut bestätigen. Andernfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt geltende Entschädigung während der gesamten Legislatur unverändert.
Der objektive und automatische Mechanismus soll die Frage der Abgeordnetenbezüge aus dem politischen Tagesgeschäft nehmen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Staat fördert KI-gestützte Online-Sozialarbeiter gegen Radikalisierung


In Kürze:

  • Bund fördert Online-Sozialarbeiter vom „Civic Youth Net“ mit rund 248.800 Euro
  • Weitere 299.425 Euro für Islamismusprävention bei AVP
  • TikTok, Instagram und Discord als Arbeitsbereiche
  • Ziel: Radikalisierung frühzeitig in sozialen Netzwerken verhindern

 
Im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ stellt das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien dem Projekt „Civic Youth Net“ und dessen Träger AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. für das Jahr 2026 insgesamt 248.792,81 Euro zur Verfügung. Kern des Projekts ist ein Netzwerk sogenannter Online-Streetworker. Ein Streetworker ist normalerweise ein Sozialarbeiter im Außendienst, der Gruppen wie Obdachlose, Drogenabhängige, Prostituierte oder Jugendliche, die auf der Straße leben, unterstützt.
Neben diesem Vorhaben zur „Digitalen Demokratiebildung“ erhält der seit 2002 bestehende Verein AVP zusätzlich 299.425 Euro für Präventionsarbeit gegen Islamismus und andere religiös motivierte Formen der Radikalisierung. Dieser Bereich bildet zugleich das ursprüngliche Kerntätigkeitsfeld der Initiative.

Online-Streetworker erweitern Aufgabenbereich

In den vergangenen Jahren nahm man extremistische Netzwerke wie Muslim Interaktiv, Generation Islam oder Realität Islam ins Visier. Diese waren vor allem auf Plattformen wie TikTok aktiv und erreichten dort insbesondere junge Nutzer. Mittlerweile hat der AVP seinen Tätigkeitsbereich auch auf rechtsextremistische Gruppierungen wie den III. Weg oder die Identitäre Bewegung ausgeweitet.
Die „Online-Streetworker“ verfolgen das Konzept, klassische Straßensozialarbeit in den digitalen Raum zu verlagern. Ziel ist es, Radikalisierung und extremistischen Narrativen dort entgegenzuwirken, wo Jugendliche heute einen großen Teil ihres Alltags verbringen – etwa auf Instagram, TikTok, Discord oder in Kommentarspalten sozialer Netzwerke.
Sie wollen dort präsent sein, wo sich Jugendliche in ideologisch aufgeladenen Online-Milieus bewegen, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbinden. Die Mitarbeiter beobachten öffentliche Diskussionen, veröffentlichen eigene Kommentare, reagieren auf problematische Aussagen und versuchen gezielt, mit einzelnen Personen ins Gespräch zu kommen.

Direkte Ansprache in Online-Diskussionen

Gelingt es, Vertrauen aufzubauen, bieten die Online-Streetworker auch Einzelgespräche per Direktnachricht an. Diese Vorgehensweise bezeichnet der AVP als „beziehungsorientierte Ansprache“. Nach Angaben des Vereins erfolgen sämtliche Gesprächsangebote freiwillig. Kontaktabbrüche oder Gesprächsverweigerungen gehörten dabei zum Alltag.
Den Projektunterlagen zufolge arbeitet der AVP auf mehreren Ebenen: Die Mitarbeiter veröffentlichen eigene Inhalte wie Memes, Kurzvideos oder Diskussionsbeiträge, um Reichweite aufzubauen und alternative Sichtweisen anzubieten. Zudem beteiligen sie sich aktiv an laufenden Diskussionen. Ziel sei es, „demokratiefeindliche oder verschwörungsideologische Narrative dialogbasiert zu entkräften“ und Jugendliche zu kritischem Denken anzuregen.
Darüber hinaus bieten die Online-Streetworker digitale Sprechstunden, anonyme Beratungen und moderierte Gruppenchats an. Das neue Projekt „Civic Youth Net“ soll diesen Ansatz dauerhaft institutionalisieren. Besonders auffällig ist dabei der verstärkte Einsatz Künstlicher Intelligenz: Im niedersächsischen Schwesterprojekt „AwareNet“ testet der AVP bereits KI-Avatare, automatisierte Videoerstellung sowie Sprachmodelle auf Grundlage von ChatGPT und DeepSeek.

Evaluation zeigt Chancen und Grenzen der Online-Streetworker auf

Die KI-Avatare sollen künftig dabei helfen, schneller auf Kommentare und Diskussionen zu reagieren und Social-Media-Inhalte automatisiert zu erstellen. Langfristig sollen sie auch demokratiefördernde Botschaften vermitteln oder Jugendliche direkt ansprechen. Vertraulichere Gespräche sollen jedoch weiterhin realen Fachkräften vorbehalten bleiben.
Im Jahr 2021 wurde das Berliner Vorgängerprojekt „streetwork@online“ durch die Camino Werkstatt extern evaluiert. Dabei wurde der Ansatz als innovativ bewertet und ihm wurde eine besondere Stellung in der damaligen Präventionslandschaft zugeschrieben. Besonders hervorgehoben wurde die „nicht content-basierte Arbeit“, also die direkte Ansprache statt reiner Informationsvermittlung.
In der Evaluation argumentieren die Online-Sozialarbeiter, soziale Netzwerke seien längst ein eigenständiger Sozialraum. Dieser sei vergleichbar mit einem Stadtviertel, das man nicht sich selbst überlassen dürfe. Gerade für Jugendliche gebe es keine trennscharfe Unterscheidung mehr zwischen Online- und Offline-Welt.

Ministerium betont breite Kontrollmechanismen in der Förderpolitik

In einigen Fällen hätten sich digitale „No-Go-Areas“ gebildet, wodurch auch die Grenzen dieses Ansatzes sichtbar würden. Während die Arbeit auf offenen Plattformen wie Instagram oder Facebook als wirksam beschrieben werde, stoße sie in geschlossenen Milieus wie Telegram an deutliche Grenzen. Dort würden Präventionsangebote häufig schnell entfernt oder träfen auf bereits stark ideologisch gefestigte Nutzer. Zudem habe es nur geringen Rücklauf bei qualitativen Befragungen gegeben. Als weiteres Problem gelten die Arbeitszeiten, da außerhalb regulärer Dienstzeiten – etwa an Wochenenden und Feiertagen – kaum präventive Begleitung stattfinde.
Die Förderung des AVP erfolgt in einem Umfeld, in dem anderen Projekten des Programms „Demokratie leben!“ teils Mittel gekürzt wurden. Sie wird daher als Vertrauensvorschuss gewertet. Die Unterstützung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen wird zugleich aus dem Schutzauftrag der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) abgeleitet.
Gleichzeitig wird die staatliche Förderung zunehmend kritisch diskutiert – auch innerhalb der CDU. Besonders im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit staatlich finanzierte Projekte eigene politische oder kulturelle Deutungen entwickeln. Bei begrifflich offenen Kategorien wie „demokratiefeindlich“ oder „toxische Männlichkeit“ wird eine klare Abgrenzung des Auftrags gefordert, um eine mögliche politische Einflussnahme zu vermeiden.
Das Ministerium hat jedoch wiederholt deutlich gemacht, dass es ein breites Instrumentarium an Kontrollmechanismen gebe. So müsse sich jeder Förderträger zur FDGO bekennen und sich dem Haber-Verfahren unter Beteiligung des Verfassungsschutzes stellen. Während der Förderphase gibt es laufende Evaluierungen. Auch betont die aktuelle Förderrichtlinie des Bundes ausdrücklich parteipolitische Neutralität und „verfassungsmäßige Bodenständigkeit“.
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ARD-„Deutschlandtrend“: Merz erreicht geringste Zustimmung für einen Kanzler

Ein Jahr nach seinem Amtsantritt ist die Zustimmung zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im ARD-„Deutschlandtrend“ auf einem historisch niedrigen Niveau. Mit seiner politischen Arbeit sind nur noch 16 Prozent der Befragten zufrieden, 83 Prozent (+7) sind unzufrieden, wie die am Donnerstag veröffentlichte repräsentative Umfrage von infratest dimap ergab.

16 Prozent Zustimmung: Merz fällt unter Scholz-Wert

Das ist der schlechteste Wert, der im „Deutschlandtrend“ jemals für einen Bundeskanzler gemessen wurde.
Der bislang niedrigste Wert des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) lag im September 2024 bei 18 Prozent. Einen Monat nach Merz‘ Amtsantritt waren noch 39 Prozent mit der Arbeit des amtierenden Regierungschefs zufrieden.
Dass Merz dem Amt des Bundeskanzlers gewachsen sei, finden aktuell 25 Prozent der Deutschen, eine Mehrheit von 69 Prozent sind anderer Meinung. Im August 2025 waren noch 42 Prozent der Ansicht, er sei seinem Amt gewachsen.
Dass der Kanzler das Land gut durch eine Krise führen kann, finden aktuell 18 Prozent (-11 im Vergleich zu August 2025), 75 Prozent (+19) sind anderer Ansicht. 14 Prozent (-20 im Vergleich zu August 2025) sind der Ansicht, Merz kommuniziere überzeugend, 82 Prozent (+21) sind anderer Ansicht.

44 Prozent wollen Fortsetzung der Koalition – 49 Prozent sind dagegen

Auch die Koalition insgesamt wird von den Deutschen mehrheitlich kritisch betrachtet: Fünf von sechs Deutschen (84 Prozent) sind unzufrieden damit, wie die Regierungsparteien miteinander umgehen. Dabei spielt offenbar auch das öffentliche Auftreten der Koalitionäre in den vergangenen Wochen eine Rolle, fast neun von zehn Deutschen (87 Prozent) zeigen sich aktuell unzufrieden damit, wie die Regierung ihre Politik den Bürgern erklärt und vermittelt.
Aktuell finden 44 Prozent, dass die Koalition aus Union und SPD bis zum Ende der Legislaturperiode weiterarbeiten soll, die Hälfte (49 Prozent) ist anderer Ansicht. Unter den Unions- (80 Prozent) und SPD-Anhängern (77 Prozent) will jedoch jeweils eine deutliche Mehrheit an der aktuellen Koalition festhalten.
Für die repräsentative Umfrage von infratest dimap wurden von Montag bis Mittwoch dieser Woche 1.303 Wahlberechtigte befragt. (afp/red)
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Spahn will Bürgergeldgesundheitskosten schneller aus Steuern finanzieren

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) fordert eine schnellere Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger und bringt dafür den Regelsatz als Hebel ins Spiel.

Spahn fordert raschen Umstieg auf Steuern

Dass vor allem die gesetzlich Versicherten die Beiträge für Bürgergeldempfänger übernehmen sollten, empfänden viele als ungerecht, sagte Spahn der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Der Umstieg auf Steuermittel solle daher schneller gehen. „Das wollen ja auch viele in der SPD.“
Der Bund unterstützt die Krankenkassen zwar bei den Gesundheitsausgaben für Beziehende von Bürgergeld beziehungsweise nun Grundsicherung – allerdings nur zum Teil.

Spahn: Regelsatz steigt stärker als Löhne

Die Solidargemeinschaft der GKV zahlt mit und wird dadurch mit bis zu zwölf Milliarden Euro im Jahr belastet.
Daher gibt es Forderungen, dass ein größerer Teil aus Steuermitteln finanziert werden soll. Allerdings ist der Bund in Haushaltsnot, weswegen die Kostenübernahme noch nicht im Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) enthalten ist.
Spahn verwies darauf, dass Löhne und Renten in den vergangenen Jahren um etwa 20 Prozent gestiegen seien, der Regelsatz für das Bürgergeld aber um 30 Prozent zugelegt habe – „also deutlich stärker“, sagte Spahn.

Keine Reform ohne Gegenfinanzierung – Spahn warnt

Würde daher der Regelsatz an den Lohnanstieg angepasst werden, „was nur fair wäre, dann könnte man mit dem eingesparten Geld die GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger mitfinanzieren“, sagte der Unionsfraktionschef.
Die Milliardensumme käme dann immer noch den Bürgergeldempfängern zugute, „weil damit ihre Gesundheitskosten finanziert würden, aber es wäre ein schnellerer Einstieg in die Steuerfinanzierung als bisher geplant“, betonte Spahn.
Zugleich warnte der Unionsfraktionschef davor, im parlamentarischen Verfahren das Paket zur Gesundheitsreform ohne konkrete Gegenfinanzierung wieder aufzuschnüren.
„Die Ausgaben müssen zu den Einnahmen passen“, sagte Spahn. Wer Änderungen durchsetzen wolle, müsse benennen, woher Einsparungen in gleicher Höhe kommen sollen – nur so ließen sich stabile Beiträge sichern. (afp/red)
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Deutsche ziehen ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot

Ein Jahr nach dem Start der schwarz-roten Koalition ziehen die Bundesbürger eine ernüchternde Bilanz: Fünf von sechs Deutschen (86 Prozent) sind unzufrieden damit, was die Regierung bislang inhaltlich auf den Weg gebracht hat.
Zwölf Prozent zeigen sich zufrieden, wie der am Donnerstag, 7. Mai veröffentlichte ARD-„Deutschlandtrend“ ergab. Schwarz-Rot hatte sich zum Start viel vorgenommen: Wirtschaftswachstum, Sozial- und Steuerreformen, eine Wende in der Asylpolitik.

Vertrauen in die Bundesregierung stark gesunken

Ein Jahr später ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundesregierung jedoch gering, dass sie auf diesen Feldern etwas voranbringt.
Nur knapp jeder Vierte (24 Prozent) traut der Bundesregierung aktuell zu, die deutsche Wirtschaft wieder zu stärken – das sind 31 Prozentpunkte weniger als noch im Juni 2025.
Ebenfalls nur knapp jeder Vierte (23 Prozent, -14) hält die Bundesregierung für fähig, für mehr soziale Sicherheit zu sorgen. Irreguläre Migration wirksam zu begrenzen und zu steuern, traut der schwarz-roten Koalition aktuell etwa jeder Dritte (34 Prozent, -4) zu.

Deutsche uneinig: Wer setzt sich in der Koalition durch?

Gefragt, welcher Koalitionspartner sich in der bisherigen Regierungsarbeit am stärksten durchgesetzt hat, sind die Deutschen uneinig.

Drei von zehn Befragten (30 Prozent) sehen die Union vorn, 22 Prozent nennen die SPD. Mehr als jeder Dritte (36 Prozent) ist dagegen der Ansicht, dass sich beide Parteien gleich stark – oder gleich wenig – durchgesetzt haben.

Für die Zukunft hat die Koalition angekündigt, zum Januar 2027 eine große Steuerreform auf den Weg zu bringen – unklar ist noch, wie die Reform finanziert werden soll.
Eine Anhebung der Einkommenssteuer für hohe Einkommen halten aktuell 67 Prozent für den richtigen Weg (plus zwei im Vergleich zu September 2025), 26 Prozent halten das für den falschen Weg (minus drei Prozentpunkte).

Steuerdebatte: Erbschaften ja, Soli-Abschaffung nein

Hohe Erbschaften stärker zu besteuern, halten 54 Prozent der Deutschen für den richtigen Weg (+3), 40 Prozent sind anderer Ansicht (-2).
38 Prozent der Deutschen sind aktuell der Ansicht, dass eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für hohe Einkommen der richtige Weg sei, eine knappe Mehrheit von 53 Prozent hält diesen Vorschlag allerdings für den falschen Weg.
Für die repräsentative Umfrage befragte infratest dimap 1.303 Wahlberechtigte von Montag bis Mittwoch dieser Woche online und telefonisch. Die Fehlerquote lag zwischen zwei und drei Prozent. (afp/red)
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Neuer Wehrdienst: Standorte für Musterungszentren stehen fest

Gut vier Monate nach Inkrafttreten der Wehrdienstreform hat das Bundesverteidigungsministerium die Standorte für die 24 Musterungszentren festgelegt.
Damit falle der Startschuss für den sukzessiven Aufbau der Kapazitäten, die für die flächendeckende Musterung ab Mitte 2027 gebraucht würden, teilte das Ministerium am Donnerstag, 7. Mai in Berlin mit.

16 neue Musterungszentren – außerhalb der Kasernen

Um die Musterungen an zentralen und gut erreichbaren Orten ausführen zu können, seien in insgesamt 14 Bundesländern externe Objekte angemietet worden.
Für die Standort-Entscheidungen wurden laut Ministerium aktuelle Daten der statistischen Bevölkerungsverteilung ausgewertet. Ziel war es demnach, gezielt Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte und einem potenziell großen Bewerberaufkommen auszuwählen.
An 16 bereits bestehenden Standorten der Bundeswehr werden künftig moderne Musterungszentren eingerichtet, jeweils außerhalb der dortigen Bundeswehr-Liegenschaften. Dies betrifft die Städte Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden.

Weitere acht Musterungszentren – je 50 neue Stellen

Darüber hinaus werden acht Musterungszentren in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. Damit werden diese Städte künftig neue Standorte der Bundeswehr sein.
Alle Musterungszentren werden einem der bestehenden 15 Karrierecenter der Bundeswehr zugeordnet. In diesen Zentren wird die grundsätzliche Eignung von Bundeswehr-Anwärterinnen und -anwärtern geprüft.
Dort findet neben Beratung und Betreuung für die Bewerbenden zusätzlich auch die umfassendere medizinische, körperliche, kognitive und psychische Eignungsprüfung für eine militärische oder zivile Laufbahn statt.
Für die einzelnen Musterungszentren werden jeweils rund 50 zivile Dienstposten bereitgestellt, wie das BMVg weiter mitteilte. Das erste Musterungszentrum wird voraussichtlich noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.

Fragebogen-Verweigerer sollen Bußgeld zahlen

Junge Männer, die den verpflichtenden Fragebogen zum neuen Wehrdienst nicht ausfüllen, sollen ein Bußgeld von 250 Euro erhalten – allerdings erst nach mehreren Mahnungen. Das Verteidigungsministerium hatte ursprünglich bis zu 1000 Euro erwogen.

Die Rücklaufquote liegt bei 91 Prozent (laut Spiegel): 86 Prozent antworteten sofort, weitere 5 Prozent nach Mahnung. Die Linke fordert, komplett auf Bußgelder zu verzichten.

Bis Ende April wurden rund 194.000 junge Männer und Frauen angeschrieben. Etwa die Hälfte der Antwortenden zeigt Interesse am freiwilligen Wehrdienst. Ziel bleibt, die Bundeswehr bis 2035 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten zu vergrößern. (afp/red)

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7. Mai: Bas-Aussage löst Debatte aus | „Subventionitis“ beenden | Hantavirus-Update

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Bas-Aussage löst Debatte aus

Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.

AfD legt in Sachsen-Anhalt weiter zu

In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.

„Subventionitis“ beenden

Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.

Wehrdienst-Fragebogen

Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.

Hantavirus-Update

Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.
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„Keine Einwanderung in Sozialsysteme“ – Bas-Aussage sorgt für heftige Debatte


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas löst mit Aussage über „Einwanderung in Sozialsysteme“ heftige Reaktionen aus
  • Kritiker verweisen auf hohen Anteil von Ausländern an Bürgergeldempfängern
  • Migrationsforscher sehen die Angelegenheit differenzierter

 
Mit einer Aussage am Mittwoch, 6. Mai, im Deutschen Bundestag hat Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas eine heftige innenpolitische Kontroverse ausgelöst.
In einer Fragestunde nahm sie zu Themen wie Sozialpolitik und Einwanderung Stellung. Dabei widersprach sie der Einschätzung, die einer zuvor gestellten Frage des AfD-Abgeordneten René Springer zugrunde lag.
Wörtlich erklärte Bas dabei im Kontext des Hinweises auf hohe Anteile von Ausländern an Bürgergeldempfängern:
„Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein, sondern wir brauchen das. […] Wir haben einen Fachkräftemangel in diesem Land, der durch viele Unternehmen eben auch gedeckt wird, indem sie sagen: Wir brauchen jeden, der hier im Land ist und arbeiten kann.“
In weiterer Folge betonte die Ministerin, sie strebe eine schnelle Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt an – auch, um den Sozialstaat zu entlasten.
Dafür plant das Ministerium unter anderem eine sogenannte „Work-and-Stay-Agentur“. Diese IT-Plattform soll zur zentralen Anlaufstelle für Fachkräfteeinwanderung werden. Das Vorhaben, das bereits im November angekündigt wurde, fand im Anschluss an die Fragestunde kaum mediales Echo.

Landräte sehen Zusammenhang zwischen Sozialstaat und Einwanderung

Umso mehr Aufmerksamkeit fand die Aussage „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“. An dieser nahmen auch Politiker der CDU sowie der SPD Anstoß – insbesondere aus den Landkreisen.
Dort beklagt man seit Jahren finanzielle Herausforderungen, die ursächlich mit den Einwanderungswellen seit Mitte der 2010er-Jahre und seit Beginn des Ukrainekriegs zusammenhängen.
Der Landrat des Saale-Orla-Kreises in Thüringen, Christian Herrgott (CDU), kritisierte die Aussage der Ministerin gegenüber „BILD“: „Da spricht ideologischer Wunsch gegen Realität. Natürlich wird in unser Sozialsystem eingewandert. Und das nicht zu wenig.“
Die Menschen hätten, so fuhr er fort, ein „feines Gespür dafür, ob man ihnen Märchen erzählt oder die Dinge realistisch bewertet“. Aussagen wie jene von Ministerin Bas seien „ein Konjunkturprogramm für die AfD“.
Ähnlich äußerte sich SPD-Landrat Matthias Jendricke aus Nordhausen, ebenfalls in Thüringen. Er hält das hohe sozialstaatliche Niveau in Deutschland für einen „Pull-Faktor“, der das Land zum Zielland mache:
„Wenn ich weiß, in Deutschland bekomme ich das höchste Maß an sozialer Absicherung und die entsprechende Rechtsstaatlichkeit dazu, dann wirkt das.“

Union- und SPD-Politiker widersprechen Bas

Auch „WELT“-Herausgeber Ulf Poschardt griff die Ministerin an. Diese habe mit einer „wirklichkeitsfernen Aussage zu Migration und Sozialsystem der Sozialdemokratie einen Bärendienst erwiesen“.
„Wir haben es leider zugelassen, dass unser Sozialsystem einen echten Anreiz für irreguläre Zuwanderung bietet“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings (CDU), der „BILD“. Deshalb reduziere man diese Anreize und setze durch Zurückweisungen die Asylzuständigkeiten in Europa konsequent durch.
Zudem gebe es zu viele Menschen aus anderen EU-Staaten, die nach Deutschland kämen, hier nur wenige Stunden pro Woche arbeiteten und im Übrigen Sozialhilfe bezögen. Dies sei ein Problem, das dringend gelöst werden müsse.
Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten kommentierte die Worte der Ministerin gegenüber dem Podcast „The Pioneer“: „Das ist eine völlig weltfremde Einschätzung: „Das ist eine völlig weltfremde Einschätzung. Mit der steht sie auch in der SPD weitgehend alleine: Jeder verantwortliche Kommunalpolitiker könnte ihr aus seiner Stadt genügend Beispiele geben, die das Gegenteil belegen.“

Zahlen vermitteln gemischtes Bild

Das Narrativ von einer weit verbreiteten „Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme“ kann sich vorwiegend auf die Zahlen zum Bezug von Bürgergeld, das mittlerweile in Grundsicherung umbenannt wurde, stützen. Mitte 2025 bezogen etwa 2,4 Millionen Ausländer Leistungen zur Grundsicherung. Dies entsprach einem Anteil von knapp 48 Prozent an allen Bürgergeldbeziehern – deutlich mehr, als es der nichtdeutschen Wohnbevölkerung entspricht. Im Jahr 2005 waren es laut „Statista“ 18,8 Prozent, die Hartz IV erhielten.
Obwohl die Zahl der Leistungsbezieher ebenso wie die der Bezieher von Asylbewerberleistungen in absoluten Zahlen rückläufig ist, steigt die Gesamthöhe der Sozialausgaben weiter. Im Jahr 2024 beliefen sich sie auf 20,2 Milliarden Euro – ein Plus von 15 Prozent. Der Anteil von Ausländern bleibt hoch.
Gleichzeitig verbessert sich die Integration bestimmter Gruppen in den Arbeitsmarkt. Dies trifft insbesondere auf Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu. Wie eine Studie des IAB zeigt, waren rund dreieinhalb Jahre nach dem Zuzug rund 50 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge beschäftigt.

Migrationsforscher bezweifelt Relevanz von „Pull-Faktoren“

Der These, wonach Einwanderer ihre Zielländer hauptsächlich nach dem Kriterium der Höhe der Sozialleistungen auswählten, widersprechen Migrationsforscher wie der Niederländer und Professor an der Universität Amsterdam Hein de Haas. Er betrachtet andere Faktoren als relevanter.
Dazu gehörten die Sprache – die im Fall der meisten nach Deutschland Geflüchteten erst zu erlernen ist – sowie die Arbeitsmarktchancen. In Deutschland gab es im April 2025 über 380.000 offene Fachkräftestellen.
Auch folgen Zuwanderungsbewegungen häufig bereits bestehenden Gemeinschaften und Familiennetzwerken.
In Deutschland bestehen zahlenmäßig bedeutsame türkische und arabische Gemeinschaften, was dazu führt, dass auch Neuankömmlinge aus dieser Region bevorzugt dorthin wandern. Einwanderung folge damit eher sozialen und ökonomischen Strukturen als dem Sozialleistungsniveau.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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CDU-Politiker fordert Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern


In Kürze:

  • CDU-Haushaltspolitiker Yannick Bury fordert Debatte über Einschränkungen bei Bürgergeldbeziehern ohne vorherige Erwerbstätigkeit
  • Historisches Vorbild: die frühere Sozialhilfe mit stärker bürokratisch organisiertem Zugang zur Krankenversorgung
  • Krankenkassen beklagen milliardenschwere Finanzierungslücken bei den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern
  • Kritik kommt aus SPD und Teilen der CDU, die Einschnitte bei notwendigen Leistungen befürchten

 
In der Debatte um die GKV-Reform gibt es einen neuen Vorstoß aus der Union. CDU-Haushaltspolitiker Yannick Bury, der der „Jungen Gruppe“ zugerechnet wird, hat sich im „Focus“ für Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern ausgesprochen. Dies solle vor allem für jene gelten, die vor dem Bezug der Grundsicherung nicht gearbeitet hätten.

Streit um Kosten der Behandlung von Bürgergeldbeziehern

Historisch gebe es dafür ein Beispiel, so Bury – nämlich die alte Form der Sozialhilfe. Auch dort sei die Erwerbsbiografie für die Reichweite des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung relevant gewesen: „Wenn Bezieher früher arbeitstätig waren, hatten sie oft einen umfassenderen Zugang zur Gesundheitsversorgung, für die anderen gab es Einschränkungen.“
Um die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu senken, müsse über einen solchen Ansatz diskutiert werden. Es sei falsch, dass gesetzlich Versicherte die Behandlungskosten von Grundsicherungsempfängern mittragen müssten. Die Krankenkassen hatten in der Debatte um versicherungsfremde Leistungen wiederholt gefordert, die Gesundheitsversorgung von Nichtbeitragszahlern aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
Bury geht offenbar noch weiter und betont, es könne „auch nicht nur darum gehen, die Kosten von einer Stelle zur nächsten zu schieben“. Es gehe bei seinem Vorstoß demnach nicht nur um die Finanzierung der Gesundheitskosten. Vielmehr sollen auch bestimmte Leistungsansprüche und Zugangswege als solche zur Debatte stehen.

Deutlich bürokratischerer Zugang vor Einführung von „Hartz IV“

Vor 2005 war die Krankenversorgung von Sozialhilfeempfängern als „Hilfe bei Krankheit“ organisiert. Die Kosten trugen die Sozialhilfeträger direkt und damit die öffentliche Hand. Die Krankenkassen behandelten Betroffene häufig nur im Auftrag der Sozialämter und gegen vollständige Kostenerstattung. Diese Kosten wurden nicht auf die Beitragszahler umgelegt.
Auch der Leistungszugang war in Paragraf 37 BSHG anders geregelt als bei regulär gesetzlich Versicherten. Die „Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe“ verwies auf die Vorgaben des Paragrafen 264 des SGB V. Leistungen wurden gewährt, „um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“.
Gewährleistet waren zudem medizinische Vorsorgeleistungen sowie Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Darüber hinausgehende Leistungen wurden nur in Betracht gezogen, „wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht“. In der Praxis betraf dies vor allem präventive oder rehabilitative Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung.

Behandlungsschein und Behandlung „im Auftrag“ als Regelfall

Die medizinische Versorgung war in dieser Zeit grundsätzlich gewährleistet, der Zugang jedoch oft deutlich aufwendiger und bürokratischer. Wer kurzfristig Sozialhilfe bezog und nicht über eine reguläre Krankenversicherung verfügte, musste häufig zunächst beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Ohne diesen war ein Arztbesuch in der Regel nicht möglich.
Zudem waren Sozialhilfeempfänger häufig keine Mitglieder einer Krankenkasse, sondern wurden erst „im Auftrag“ des Sozialamts medizinisch versorgt. Dadurch bestand eine spürbare Abhängigkeit von vorherigen Verwaltungsentscheidungen beim Zugang zur Behandlung.
Mit den Hartz-Reformen und ihrer Weiterentwicklung zum Bürgergeld rückte der Gesetzgeber hingegen vom Prinzip „Leistung nach Bedarf, Kostenübernahme durch den Staat“ ab. Stattdessen wurden Leistungsbezieher reguläre Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen erfolgen seitdem regulär über die Krankenkassen: Für Arztbesuche reicht die Vorlage der Krankenversichertenkarte, ein vorheriger Gang zum Sozialamt ist nicht erforderlich.

Pauschale für Behandlung von Bürgergeldbeziehern nicht ausreichend

Wer „Hartz IV“ oder Bürgergeld bezog, hatte den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie reguläre Mitglieder. Die Finanzierung änderte sich jedoch. Statt einer vollständigen Kostenübernahme nach Genehmigung gewährt der Bund den GKV-Kassen nur noch eine jährliche Pauschale zur Abdeckung der Kosten für die Behandlung von Nichtversicherten.
Diese decken jedoch, wie die Kassen und der GKV-Spitzenverband wiederholt beklagt haben, nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesamtkosten ab. Bereits im Jahr 2022 sprach dieser von einer Finanzierungslücke von rund 9,2 Milliarden Euro. Die Techniker Krankenkasse geht inzwischen sogar von einer Unterdeckung von rund 12 Milliarden Euro pro Jahr aus. Im Kern decke die Pauschale nur etwa ein Drittel der realen Kosten ab.
Details dazu, wie Bury die Einschränkungen in der Versorgung ausgestalten will, nannte der CDU-Politiker nicht. Vom Leistungsumfang her gab es bei medizinisch indizierten Behandlungen keinen signifikanten Unterschied zwischen GKV-Versicherten und Sozialhilfeempfängern. Das sozialhilferechtlich organisierte System war hauptsächlich bürokratischer und aufwendiger.

SPD für Bürgerversicherung – auch früherer CDU-Generalsekretär übt Kritik

Bereits im April hatte JU-Chef Johannes Winkel geäußert, es müsse „einen Unterschied machen, ob jemand Beiträge zahlt oder nicht“. Sollten die Kassenbeiträge für Transferempfänger weiterhin wie gehabt finanziert werden, sei der Leistungskatalog für ‌Bürgergeldbezieher zu kürzen. Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz übte auf X scharfe Kritik an dem Vorstoß. Dieser würde darauf hinauslaufen, Grundsicherungsempfängern bereits die notwendige Gesundheitsversorgung zu versagen.
Auch aus der SPD ist Widerstand zu erwarten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hält es angesichts des absehbaren Haushaltsdefizits nicht für darstellbar,„die Lücke von A nach B“ zu schieben. Generalsekretär Tim Klüssendorf plädiert dafür, die Kosten für die Behandlung von Bürgergeldempfängern durch eine Verbreiterung der Basis der Beitragszahler zu decken. Dies wäre beispielsweise über eine Bürgerversicherung zu machen, in die „auch die mit den höchsten Einkommen endlich in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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EU-Ausschuss beschließt neue TÜV-Richtlinien: Das kommt auf Fahrzeugbesitzer zu

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.

Keine jährliche Hauptuntersuchung

Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.

Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen

Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.

Straßenkontrollen von Wohnmobilen

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.
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Förderung von AfD-naher Stiftung weiter unklar – Vorwurf der Verschleppung


In Kürze:

  • Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
  • DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
  • Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.

 
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
„Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.

„Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend

Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
Die Tabelle zeigt die Globalzuschüsse des BMI an <span class=

193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen

Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.

Es geht um gut 25 Millionen Euro

Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
„Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
„Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.

Bundesverfassungsgericht verlangte eigenes Gesetz

Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.

BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen

Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.

EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf

Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.
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Note 3,0: Bahninfrastruktur in Deutschland 2025 kaum verbessert

Der Zustand der Bahn-Infrastruktur in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr trotz hoher Investitionen und vieler Baustellen kaum verbessert. Der neu veröffentlichte Zustandsbericht des Bahnnetzunternehmens DB InfraGO stellt dem Gesamtnetz mit 3,0 dieselbe Note aus wie im Vorjahr. Bei den Personenbahnhöfen gab es demnach eine leichte Verbesserung von 3,03 auf 2,96.
Bahn-Chefin Evelyn Palla sieht dennoch eine positive Entwicklung: „Die Talsohle der ungebremsten Alterung“ der Infrastruktur sei erreicht, sagte sie. Die InfraGO benotet seit 2021 jährlich den Zustand von Gleisen, Bahnhöfen, Weichen und weiterer Bahninfrastruktur. In den Vorjahren hatte sich die Gesamtnote stets verschlechtert.

Palla: Neustart nun möglich

Ein „Neustart“ sei nun möglich, sagte Palla. Voraussetzung sei allerdings, dass das aktuelle Investitionsniveau festgeschrieben und über Jahre fortgeführt wird. 2025 wurden dem Bericht zufolge 19,9 Milliarden Euro „verbaut“, 2026 sind laut Palla erstmals mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen.
«Viele Anlagen und Bahnhöfe sind weiter in keinem guten Zustand.» (Archivbild)

Bahnchefin Evelyn Palla: „Viele Anlagen und Bahnhöfe sind weiter in keinem guten Zustand.“ (Archivbild)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im Detail seien laut InfraGO-Chef Philipp Nagl auch bereits Verbesserungen zu sehen. So sei etwa sei etwa der Anteil von Anlagen mit sehr schlechten Zustandsnoten erstmals zurückgegangen – von 16,8 auf 16,1 Prozent. Im Jahr 2026 erwartet er weitere Schritte nach vorne.
Nagl verweist unter anderem auf die sogenannten Korridorsanierungen, bei denen einzelne Strecken über Monate hinweg vollständig gesperrt und erneuert werden. Im Jahr 2024 war mit der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim die erste vielbefahrene Strecke auf diese Weise saniert worden.
2025 wurde die Strecke zwischen Oberhausen und Emmerich erneuert und mit der Strecke Hamburg–Berlin begonnen. In diesem Jahr sollen neben dieser Verbindung in die Hauptstadt vier weitere dieser Projekte beendet werden, wovon sich Nagl spürbare Auswirkungen auf die Durchschnittsnote des Schienennetzes verspricht.

Viele Stellwerke sind alt

Am schwerwiegendsten, auch für den Betrieb, ist laut der Bahn das hohe Alter vieler Stellwerke. Hier sei jahrzehntelang kaum investiert worden. Die Benotung des Zustands der rund 4.000 Stellwerke im deutschen Schienennetz verbesserte sich von 2024 auf 2025 um 0,1 Prozentpunkte.
Mit 4,02 ist die Note dennoch schlecht. Jedes zweite Stellwerk ist erneuerungsbedürftig. Deutlich besser sieht es dagegen bei Brücken, Tunneln und Lärmschutzbauwerken aus.
Nicht wenige Stellwerke der Bahn sind bereits 60 oder 70 Jahre alt und können nicht mehr mit neuerer Technik ausgestattet werden. Dann hilft nur der Neubau.

Nicht wenige Stellwerke der Bahn sind bereits 60 oder 70 Jahre alt und können nicht mehr mit neuerer Technik ausgestattet werden. Dann hilft nur der Neubau.

Foto: Stefan Puchner/dpa

Pünktlichkeit: Etwas besser

Die Deutsche Bahn hat ihre Pünktlichkeitsquote im Fernverkehr im Vergleich zum Jahresanfang zwar deutlich verbessert, doch auch im April wurde mehr als jeder dritte Fernverkehrshalt zu spät erreicht. Die Pünktlichkeitsquote lag im Fernverkehr bei 64,4 Prozent, wie die Bahn auf ihrer Website mitteilte.
Der bundeseigene Konzern kämpft seit Jahren mit der Pünktlichkeit; der Start ins laufende Jahr fiel dabei besonders schlecht aus. In der Regel ist die Pünktlichkeit im Winter etwas höher, da dann weniger Menschen unterwegs sind. Im Januar lag die Quote jedoch nur bei 52,1 Prozent und im Februar bei 59,4 Prozent.
Begründet wurden die schlechten Zahlen mit der maroden Infrastruktur, den vielen Baustellen im Netz sowie dem strengen Winterwetter. Für das gesamte Jahr 2026 hält die Bahn an ihrem Ziel von mehr als 60 Prozent Pünktlichkeit im Fernverkehr fest.
26.000 Baustellen hat die Bahn vergangenes Jahr absolviert - und konnte so zumindest den weiteren Verfall ihrer Infrastruktur stoppen. (Archivbild)

26.000 Baustellen hat die Bahn im vergangenen Jahr absolviert – und konnte so zumindest den weiteren Verfall ihrer Infrastruktur stoppen.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch Nahverkehr pünktlicher als zu Jahresbeginn

Als verspätet gilt ein Zug nach Definition der Bahn ab einer Verzögerung von 6 Minuten. Zugausfälle werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
Im Nahverkehr lag die Pünktlichkeitsquote im April bei 89,1 Prozent – das ist der beste Wert im laufenden Jahr. Im Nahverkehr sind die Quoten stets deutlich höher als im Fernverkehr, unter anderem weil hier verspätete Züge aufgrund der Vielzahl an Verbindungen nicht so stark ins Gewicht fallen.
Zudem sind die zurückgelegten Wege deutlich kürzer und die Züge damit nicht so anfällig für Verspätungen wie im Fern- und auch im Güterverkehr. (afp/dpa/red)
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EU genehmigt 5 Milliarden Euro für Dekarbonisierung der Industrie

Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt, die Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen soll.
Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Regelung zielt darauf ab, die Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen sollen, wie etwa Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Projekte müssen sich bewerben

Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung auf Basis ihrer Kosteneffizienz ausgewählt, wobei die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen entscheidend ist.
Die Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erreichen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren. Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt, wobei die Höhe der jährlichen Zahlungen von Marktentwicklungen abhängt.
Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie erforderlich und geeignet sei, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern.
Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden. Zudem seien die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU begrenzt. (dts/red)
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Viele Angehörige, die andere pflegen, verlieren Haus oder Großteil des Vermögens

Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bedeutet für viele Familie in Deutschland einer neuen Umfrage zufolge oft enorme materielle Einbußen.
49 Prozent der Befragten, die jemand anderen pflegen, gaben an, Pflegearmut bei sich selbst oder im näheren Umfeld – etwa bei Verwandten oder Bekannten – erlebt zu haben. Pflegearmut wurde in der Umfrage definiert als Verlust des Hauses oder eines Großteils der Ersparnisse.
In der vom Institut Allensbach im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit erstellten Umfrage sprachen sich zudem zwei Drittel aller Befragten für eine umfassende Pflegereform aus, die eine verlässliche Versorgung garantiert. Kürzungen beim Pflegegeld wurden klar abgelehnt.

DAK: Jede zweite Pflegeperson verliert Haus oder Ersparnisse

Die Umfrage zeige, dass Pflegearmut „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ sei, erklärte DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wenn jede zweite Pflegeperson bei sich oder im Umfeld durch Pflege das eigene Haus oder den Großteil der Ersparnisse verliert, dann ist das sozialer Sprengstoff.“
Bund und Länder müssten jetzt eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen. „Ganz wichtig ist dabei eine Lösung zur Begrenzung der explodierenden Heimkosten, damit Pflege hier für Bewohner und Angehörige nicht weiter zur Armutsfalle wird“, betonte Storm.
„Der dramatische Anstieg bei den Ausgaben zur Hilfe zur Pflege verschärft darüber hinaus die Finanzkrise der kommunalen Haushalte massiv.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte angekündigt, bis Mitte Mai einen ersten Entwurf für ein Reform der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. Die Mehrheit der Befragten in der Allensbach-Erhebung rechnet bei der Reform mit höheren finanziellen Belastungen. 61 Prozent halten Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen demnach für unvermeidlich.
Die Hälfte der Bevölkerung erwartet laut Umfrage zudem deutlich steigende Pflegebeiträge, weitere 36 Prozent immerhin moderat steigende Beiträge. 51 Prozent der Befragten halten höhere Beiträge für akzeptabel, sofern der Staat die Absicherung von Pflegebedürftigkeit komplett übernimmt. (afp/red)
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Organspende: Patientenschützer lehnen Widerspruchslösung ab

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch . „Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung“, fügte er hinzu.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat – etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis.

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Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Damit würde jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Brysch: „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“

Die Widerspruchslösung greift Brysch zufolge jedoch „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“.
Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.
Brysch bezeichnete zudem die Annahme, dass eine Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Spenderorganen führen würden, als „Irrglauben“. Außerdem schließe eine solche Regelung die Beteiligung der Angehörigen grundsätzlich aus und sei „ohnehin verfassungswidrig“.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz forderte stattdessen Bund und Länder auf, „unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register“ zu senken. „Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, sagte er AFP.

Neue Pläne für Organspende-Reform

Hintergrund der Äußerungen Bryschs ist eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten, die heute ihre Pläne für eine Reform bei der Organspende vorstellen. Sie werben für die Widerspruchsregelung.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt. Zu der Gruppe gehören unter anderem Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).
Dittmar sagte in Berlin, dass dieses Verfahren in etlichen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Es gehe darum, dass sich nicht mehr die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, „bewegen“ müsse, um aktiv zuzustimmen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen, so Dittmar.

Widerstand kommt auch fraktionsübergreifend

Widerstand formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend durch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als Scheinlösung, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe.
Es fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.
Patientenschützer Brysch verwies darauf, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren einen ähnlichen Vorstoß abgelehnt hatte. „Deshalb ist schon heute absehbar, dass die Widerspruchslösung auch dieses Mal keine Mehrheit im Parlament erreichen wird“, sagte er AFP.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen.
Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen. (afp/red)