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Steuerreform: Bestimmte Vereine sollen höhere Steuern zahlen

Auf große Vereine in Deutschland könnten bald höhere Steuern zukommen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Das geht aus einem Entwurf aus dem Finanzministerium hervor, über den zuerst die „Bild“ berichtete.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.
Nicht gemeinnützig sind etwa Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dazu können Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen, aber auch Profisportvereine zählen. Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. In einem nächsten Schritt würden Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen eingeholt, bevor sich Kabinett und Bundestag damit befassen.
Das bayerische Finanzministerium hat Sorge, dass auch kleinere Vereine betroffen sein könnten – etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings: Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 Euro brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
„Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt“, sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa. Die Pläne des Bundesfinanzministers gingen in die falsche Richtung. „Bayern wird hier nicht mitmachen“, sagte Füracker. Der Freistaat werde sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative sogar für eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro einsetzen. (dpa/red)
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Nach Leipzig-Vorfall: Drohnen über Bundeswehrstüztpunkt mit Patriot-Flugabwehrsysteme gesichtet

Wie zahlreiche nationale und internationale Medien berichten, habe die Bundeswehr bestätigt, dass in der Nacht zum 8. August über dem Bundeswehr-Stützpunkt Mechernich zwei große Drohnen gesichtet worden seien. Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage nach dem mutmaßlichen Sabotagefall in Leipzig. In Mechernich werden Abschussvorrichtungen für die Flugabwehr von Patriot-Raketen amerikanischer Bauart gewartet, die einzige Anlage dieser Art in Europa.
Inzwischen hat der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den im vergangenen August eingerichteten Nationale Sicherheitsrat einberufen. Dies teilte das Bundeskanzleramt am 7. August mit. Das Gremium habe telefonisch über den Vorfall beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll die Kompetenzen bei innerer und äußerer Sicherheit innerhalb der Bundesregierung bündeln, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit zu stärken.

Das Chaos in der Zuständigkeit

Debattiert wird zurzeit um die Zuständigkeit für die Abwehr von Drohnenangriffen. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert, dass das Bundesinnenministerium oder die ihr unterstehende Bundespolizei dafür verantwortlich sein sollte. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte der Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland RND.
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), forderte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Debatte um die Kompetenzzuständigkeit darf nicht zur German Hilflosigkeit gegenüber Aggressoren führen.“ Vielmehr sollten die vorhandenen Mechanismen, Fähigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dies gelte sowohl für die Befugnisse der Polizei als auch für die Bundeswehr.
Den Hintergrund des derzeitigen gesetzlichen Blockadezustandes zwischen Bundespolizei und Bundeswehr erklärt Otte folgendermaßen: „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Der Vorfall in Leipzig verdeutlicht „die Versäumnisse der vergangenen Jahre im Bereich der Drohnenabwehr“, so Otte. Damit meint der Wehrbeauftragte: Die Bundeswehr verfügt über die militärischen Mittel, Drohnen aufzuklären und zu bekämpfen, darf dies aber im Inland nur über ihre eigenen Liegenschaften. Die Bundespolizei hingegen darf Drohnen bekämpfen, hat aber nicht die gleichen Mittel wie die Bundeswehr.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter beklagte im „Deutschlandfunk“ ebenfalls, dass „bisher zu wenig über die hybriden Bedrohungen nachgedacht“ werde.
In der heutigen Art der Bedrohungen sei es typisch, „dass sie nicht eindeutig zuordenbar sind“, sagte Kiesewetter. In Deutschland werde „zu sehr“ über militärische Bedrohungen nachgedacht „und weniger über das, was man hybride Kriegsführung nennt“. Damit seien etwa die Bedrohung ziviler Infrastruktur und Sabotageakte gemeint. Dies sei „erst der Anfang einer womöglich weiteren Eskalation“. Bei dem Vorfall handle es sich um „einen Angriff auf die Flughafeninfrastruktur Deutschlands“. Über den Flughafen Leipzig/Halle leite die NATO „wesentliche Lufttransporte“. Kiesewetter beklagte, dass bisher keine „besseren Maßnahmen“ getroffen worden seien, obwohl auf dem Leipziger Flughafen bereits vor zwei Jahren ein Anschlag geplant war.

Paket-Anschläge auf DHL seit Juli 2024

Im Juli 2024 geriet im Leipziger DHL-Luftfrachtbereich ein Paket in Brand. Es enthielt einen versteckten Brandsatz. Nur der verspätete Abflug der damaligen Frachtmaschine hatte verhindert, dass das Paket in der Luft in Brand geriet und möglicherweise einen Flugzeugabsturz herbeigeführt hätte. Auch damals übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, gab dies aber nicht aktiv öffentlich bekannt, sondern räumte ihre Tätigkeit erst auf Medienanfragen ein. Die Ergebnisse zu den Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt.
Im April 2025 wurde darüber spekuliert, ob der russische Auslandsgeheimdienst dahinterstecke, zumal auch in Großbritannien und in Polen Brandsätze im DHL-Logistikbereich entdeckt wurden. Laut „Spiegel“ würden „westliche Geheimdienste“ diese Sabotageakte dem russischen Geheimdienst zuschreiben. In Litauen laufen derzeit dazu Gerichtsverfahren gegen 22 Verdächtige, die Kurierpakete nach Großbritannien und Polen verschickt haben sollen, berichtete im März die BBC, die ebenfalls den Vorwurf wiederholte, dass „laut Ermittlern“ Russland diese hybriden Anschläge in Auftrag gegeben habe.

Unklare Hintergründe

Während zunächst berichtet wurde, dass die Sprengstoff-Drohne neben einem mit Munition beladenen ukrainischen Frachtflugzeug gefunden worden sei, wurde dies von Maret Montavon, Leiterin Kommunikation und Politikbeziehungen bei der Mitteldeutschen Flughafen AG in Leipzig dementiert: „Die betreffenden Antonow-Flugzeuge waren zum Zeitpunkt des Vorfalls leer und damit ohne Fracht“, sagte sie der „Leipziger Volkszeitung“. Auch das Bundesinnenministerium hat laut mehrerer Medien zuvor bereits intern anderslautende Berichte zurückgewiesen.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster ist überzeugt, dass es bei dem jetzigen Anschlagsversuch in Leipzig nicht um „Verunsicherung“ oder „Destabilisierung“ gegangen sei. „Bei dem Aufwand, der hier getrieben wurde, habe ich die Sorge, dass hier jemand einen Schritt weitergeht“, sage Schuster der Berliner Nachrichtenplattform „Table Media“. Er vermutet, dass es um eine „physische Attacke“, einen „analogen Anschlag“ gegangen sei.

Bundesanwaltschaft zieht den Fall an sich

Wie die Bundesanwaltschaft am 6. August mitteilte, habe sie „wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren“ übernommen. „Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB)“, so die Karlsruher Behörde.
Die Tat sei „geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG)“, heißt es in einer Mitteilung. Mit den polizeilichen Ermittlungen sei indes das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die russische Botschaft in Berlin zeigte sich unterdessen „besorgt über die wiederauflebende antirussische Hysterie in Deutschland“. Wie die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mitteilte, empört sie die Botschaft darüber, dass „der Öffentlichkeit ein Beispiel für einen ‚hybriden Angriff‘ auf Deutschland“ präsentiert werde, um „in den Medien antirussische Hysterie zu schüren und eine offizielle Untersuchung wegen des Verdachts auf Terrorismus unter Beteiligung eines ‚ausländischen Staates‘ einzuleiten.“
 
 
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Innenministerium plant Personalausweis ohne Adresse und mit größerem Foto

Auf dem Personalausweis könnte die Adresse künftig entfallen. Wie die „Rheinische Post“ am Samstag berichtete, arbeitet das Bundesinnenministerium an einer neuen Generation des Dokuments – mit größerem Foto und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Dabei werde „auch über das Datenfeld Anschrift, den bei Umzügen aufzubringenden Änderungsaufkleber und diesbezügliche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Digitalisierung nachgedacht“, zitierte die Zeitung einen Ministeriumssprecher.
Die Konzeption soll den Angaben zufolge bis Ende 2027 dauern. Viele Alltagsvorgänge liefen bereits digital ab. „Ein aufgedrucktes Datenfeld Anschrift beziehungsweise ein Änderungsaufkleber sind hierfür nicht erforderlich“, erklärte der Sprecher demnach weiter. Für Fälle, in denen der Ausweis bislang als Adressnachweis diene, seien barrierearme und unkomplizierte digitale Lösungen vorgesehen.
Im Gespräch sind laut Bericht außerdem zusätzliche Sicherheitsmerkmale, eine verbesserte kryptografische Absicherung und die Integration eines Data-Matrix-Codes. Damit soll sich die Identität leichter feststellen lassen.
Auch der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Überlegungen, bei einer neuen Generation von Personalausweisen auf den Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. Der Ausschuss beschloss Anfang Mai eine entsprechende Beschlussempfehlung, nachdem dies in einer Petition gefordert worden war. (afp/red)
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Geplante PKK-Amnestie in Türkei: Ramelow fordert Maßnahmen in Deutschland

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat angesichts des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der kurdischen PKK weitgehende Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland gefordert. Der „Rheinischen Post“ vom Samstag sagte Ramelow: „Das nun dem Parlament in Ankara vorgelegte Rahmengesetz zum Friedensprozess öffnet Wege zum Frieden und ist eine Reaktion auf die freiwillige Auflösung der kurdischen PKK im vergangenen Jahr.“
Der Linken-Politiker betonte: „Die deutsche Bundesregierung sollte diesen Weg diplomatisch unterstützen und muss nun zudem, so wie es die Türkei vorhat, auch in Deutschland weitgehende und schnelle Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten umsetzen.“ Aus Sicht Ramelows wäre das „eine konkrete Unterstützung für Frieden in der Region und für die Wahrung der kurdischen Rechte und Interessen“.

Türkei schafft Weg für PKK-Mitglieder

Hintergrund ist, dass die türkische Regierungspartei AKP im Bemühen um Frieden mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht hat. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder geschaffen werden.
„Ich begrüße, dass die türkische Regierung offenbar zu konkreten Schritten zu einem Frieden mit Kurdinnen und Kurden in der Türkei bereit ist“, sagte Ramelow. „Es unterstreicht noch einmal die Entschlossenheit der kurdischen Bevölkerung in der Türkei für einen demokratischen Wandel und ein endgültiges Ende der kriegerischen Vergangenheit.“
Gemäß dem Text des Gesetzentwurfs im türkischen Parlament soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der PKK-Kämpfern den Weg zurück ins zivile Leben in der Türkei ebnet – vorausgesetzt, dass die Organisation „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“.

Friedensprozess mit großen Hürden

Der Gesetzentwurf enthält allerdings keine Angaben dazu, was mit PKK-Gründer Abdullah Öcalan geschehen soll, der seit 27 Jahren auf einer Gefängnisinsel inhaftiert ist.  Nach einem Aufruf Öcalans am 27. Februar 2025 hatte die PKK ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat beendet. In einem symbolischen Akt wurden auch Waffen verbrannt.
Auf türkischer Seite gab es bisher allerdings nur wenige Fortschritte. Die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für den Friedensprozess im Parlament gilt daher als ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt.
Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden. (afp/red)
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Frei: Kein AfD-Verbot möglich – aber auch kein Spielraum für Kooperation

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD derzeit nicht für gegeben. Gleichzeitig betont er, dass ein solches Verfahren grundsätzlich möglich sei, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden. Auch beim Umgang mit der AfD in den Ländern fordert Frei eine einheitliche Linie der CDU.
„Ich schließe ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht kategorisch aus. Unsere Verfassung sieht Parteienverbote ausdrücklich vor“, sagte Frei der Funke-Mediengruppe. Ein konkretes Szenario, in dem er derzeit für ein Verbotsverfahren wäre, könne er sich allerdings nicht vorstellen.
Das bislang vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reiche aus seiner Sicht nicht für ein aussichtsreiches Verbotsverfahren aus. Dafür müsse eine Partei aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen oder diese beseitigen wollen.
Frei warnte zugleich davor, einzelne Aussagen isoliert zu betrachten. Es reiche nicht aus, verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner AfD-Politiker zu untersuchen. Die entsprechenden Positionen müssten vielmehr prägend für die Gesamtpartei sein. Bei der AfD sei dies aus seiner Sicht derzeit schwer nachzuweisen, da entsprechende Positionen nicht im Parteiprogramm festgeschrieben seien.

Klingbeil fordert Prüfung eines Verbotsverfahrens

Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil hatte zuletzt eine ernsthafte Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens gefordert. In einem Beitrag für die „Zeit“ sprach er sich dafür aus, zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt seien.
Frei steht einem solchen Schritt skeptisch gegenüber. Ein jahrelanges Verbotsverfahren könne der AfD seiner Einschätzung nach sogar politisch nutzen und sie in eine Märtyrerrolle bringen. Zudem warnte er davor, dass Parteien, die deutlich weniger Zuspruch erhielten als die AfD, durch eine solche Forderung den Eindruck erwecken könnten, einen politischen Konkurrenten auf diesem Weg ausschalten zu wollen.
Trotz seiner Ablehnung eines derzeitigen Verbotsverfahrens sieht Frei die Entwicklung der AfD kritisch. Die Partei radikalisiere sich seiner Einschätzung nach zunehmend nach rechts.
Während sich rechte Parteien in Ländern wie Italien und Frankreich seiner Darstellung zufolge in den vergangenen Jahren eher zur politischen Mitte bewegt hätten, gehe die AfD in die entgegengesetzte Richtung. Diese Entwicklung sei vermutlich noch nicht abgeschlossen, sagte Frei.

Kein Spielraum für Kooperation mit der AfD

Auch bei der Frage einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht Frei keinen Spielraum für unterschiedliche Entscheidungen der CDU-Landesverbände.
„Das Kooperationsverbot mit der AfD ist ein Grundsatzbeschluss in der CDU“, sagte der Unionsfraktionschef. Es könne deshalb nicht je nach Bundesland unterschiedlich beantwortet werden.
Normalerweise halte sich die Bundespartei aus der Regierungsbildung in den Ländern heraus. Bei einer grundsätzlichen Frage wie dem Umgang mit der AfD sei jedoch die gesamte CDU betroffen, betonte Frei.

Frei stärkt Merz den Rücken

Frei wies zudem Spekulationen zurück, wonach Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz nach möglichen schlechten Ergebnissen bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im September unter Druck geraten und abgelöst werden könnte.
„Friedrich Merz ist der gewählte Bundeskanzler, er wird für die gesamte Wahlperiode im Amt bleiben“, sagte Frei. Die Autorität des Kanzlers sei intakt.
Gleichzeitig räumte der Unionsfraktionschef ein, dass die Landtagswahlen Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesregierung haben dürften. Für die geplanten Reformen brauche es starke Regierungsparteien und starke Parteivorsitzende.

Kritik an Merz‘ Personalentscheidungen

Auch die jüngsten Personalentscheidungen von Merz in Regierung und Partei bewertete Frei nicht uneingeschränkt positiv. Der Personalwechsel sei „nicht so gelaufen, wie man es sich gewünscht hätte“, sagte er.
Merz habe in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen müssen, aus denen sich weitere personelle Konsequenzen ergeben hätten. Dadurch sei nach außen der Eindruck entstanden, dass eine klare politische Linie fehle. (afp/dpa/red)
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Russland weist Verantwortung für Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle scharf zurück

Die russische Botschaft in Berlin hat jegliche Verantwortung für den Fund einer mit einem Sprengsatz bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle zurückgewiesen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnete die diplomatische Vertretung den Vorfall als „fingierte Provokation“ und warnte vor einer neuen Welle antirussischer Stimmung in Deutschland.
Die Botschaft erklärte, es gebe keine Belege für einen russischen Hintergrund des Vorfalls. Mutmaßungen über einen Anschlagsversuch Moskaus dienten aus ihrer Sicht vor allem den Interessen der Ukraine und Teilen der europäischen Politik. Damit solle die weitere finanzielle und politische Unterstützung für Kiew gerechtfertigt werden, hieß es in der Erklärung.

Drohne mit Sprengsatz entdeckt

Die Drohne war in der Nacht zum Mittwoch im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Ein Mitarbeiter des Flughafens hatte das Fluggerät bemerkt und zum Absturz gebracht. An der Drohne befand sich ein Sprengsatz mit einem nicht intakten Zünder, der anschließend von Spezialisten der Bundespolizei entschärft wurde.
In unmittelbarer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein wichtiger Umschlagplatz für Fracht und wird auch für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine genutzt.
Kurz nach der Entdeckung der Drohne musste zudem ein Flugzeug wegen der vorübergehenden Sperrung des Flughafens durchstarten. Dabei kollidierte die Maschine mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt. Es wird geprüft, ob es sich dabei ebenfalls um eine Drohne gehandelt haben könnte.
Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Die Ermittler prüfen dabei auch die Hintergründe und mögliche Verantwortliche.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Vorfall als „neues Bedrohungsszenario“. Nach einem Besuch am Flughafen erklärte er, dass möglicherweise auch „fremde Mächte“ beteiligt sein könnten. Einen konkreten Staat nannte der Minister nicht.
In politischen und sicherheitspolitischen Kreisen richten sich Vermutungen teilweise gegen Russland. Beweise für eine russische Beteiligung liegen bislang jedoch nicht vor.

Moskau spricht von Provokation

Die russische Botschaft kritisierte die entsprechenden Spekulationen scharf. Sie sprach von einer gegen Russland gerichteten Provokation und erklärte, die größte Gefahr für Deutschland bestehe nicht in angeblichen russischen „Hybridangriffen“, sondern in Politikern, die Szenarien für einen möglichen Krieg mit Russland entwickelten.
Die Botschaft warf europäischen Politikern zudem vor, den Vorfall nutzen zu wollen, um die weitere Unterstützung der Ukraine zu rechtfertigen. Gleichzeitig kritisierte sie, dass trotz der öffentlichen Spekulationen über eine mögliche russische Beteiligung bislang keine Beweise vorgelegt worden seien.
Die russische Stellungnahme stellt damit eine klare Zurückweisung möglicher Vorwürfe dar. Ob die Drohne tatsächlich im Zusammenhang mit Russland, der Ukraine oder einem anderen Akteur steht, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (afp/dpa/red)
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Medien: Finanzministerium legt Entwurf für Steuerreform ab 2027 vor

Die Steuerreform der Bundesregierung soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Für das Jahr 2027 werden Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer von rund drei Milliarden Euro erwartet. Für 2028 werden die Mindereinnahmen mit insgesamt 6,99 Milliarden Euro angegeben. Aus dem Finanzministerium hieß es, die Entlastungen würden „im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa zehn Milliarden Euro betragen“.
Die Steuerreform werde in zwei Stufen umgesetzt. Daher seien die Entlastungen, die bereits im Jahr 2027 wirken werden, von rund drei Milliarden Euro und die Entlastungen, die im Jahr 2028 zusätzlich hinzukommen werden, von sieben Milliarden Euro „zusammen zu berücksichtigen“.
In dem Referentenentwurf wird mit einer Anhebung des Grundfreibetrags um 216 Euro zum 1. Januar 2027 gerechnet, einer Anhebung des Kinderfreibetrags um 300 Euro sowie einer Anhebung des Kindergelds um acht Euro je Kind und Monat. Gleichzeitig soll die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent ab einem Bruttoeinkommen von 250.000 Euro greifen und die „2. Reichensteuer“ von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Für 2028 ist unter anderem ein Anstieg des Grundfreibetrags um weitere 336 Euro sowie ein Anstieg des Kindergeldes um weitere fünf Euro vorgesehen.
Zuvor hatte es in Koalitionskreisen geheißen, allein der Abbau der „kalten Progression“ mache 2027 eine Entlastung von rund sieben bis acht Milliarden Euro nötig. Ab 2028 hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Entlastung in Höhe von „insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“ angekündigt. (dts/red)
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7. August: AfD-Zustimmung nimmt weiter zu | Sicherheitsrat tagt zu Drohnenvorfall | Wehrmachtsfunde in der Donau

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AfD-Zustimmung nimmt weiter zu

Die AfD legt im aktuellen Trendbarometer auf 28 Prozent zu. CDU und CSU stehen unverändert bei 21 Prozent. Zugleich sinkt die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz um einen Punkt auf 14 Prozent. Insgesamt sehen 14 Prozent Lösungskompetenz bei der AfD.

Sicherheitsrat tagt zu Drohnenvorfall

Wegen des Drohnenvorfalls am Dresdner Flughafen hat der Nationale Sicherheitsrat mit Bundeskanzler Friedrich Merz heute getagt. Dieser stehe „in fortwährendem Austausch“ mit den Mitgliedern der Bundesregierung. Diskutiert wird die behördliche Zuständigkeit für den Schutz kritischer Infrastrukturen und mögliche NATO-Konsultationen.

Wehrmachtsfunde in der Donau

Das Niedrigwasser der Donau hat in Budapest die Überreste von zwei Wehrmachtssoldaten, ein Motorrad und Tellerminen freigegeben. Die Gebeine der Soldaten wurden exhumiert. Es wird erwartet, dass Schiffswracks und weitere Kriegstote geborgen werden könnten.

Rekordefizit in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart weist für 2025 ein Haushaltsdefizit von 711,7 Millionen Euro auf. Es ist das höchste seiner Geschichte. Bisher galt die Landeshauptstadt als Musterbeispiel deutscher Wirtschaftskraft. Weltkonzerne wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch haben hier ihren Stammsitz, die nun zunehmend von der Wirtschaftskrise betroffen sind.

Säuberungen in China

Beim Militärbankett der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zum 99. Jahrestag der Volksbefreiungsarmee fehlten erstmals alle Mitglieder der Zentralen Militärkommission, dem Führungskreis der chinesischen Armee. Analysten sehen dies als Zeichen für die Folgen der Säuberungen unter Chinas Führer Xi Jinping und mögliche Machtprobleme innerhalb der Militärführung.
 
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Verfassungsschutz warnt vor Desinformationskampagne gegen Merz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat vor einer aktuellen Desinformationskampagne gewarnt. Die Kampagne ziele darauf ab, das politische Ansehen von Friedrich Merz (CDU) als Bundeskanzler zu untergraben, teilte die Behörde dem „Handelsblatt“ mit. Sie sei zudem auch im Kontext der im September anstehenden Wahlen auf Landes- und Kommunalebene in Deutschland zu sehen.
Hintergrund ist ein derzeit im Internet kursierendes deutschsprachiges Video mit dem Logo der „Deutschen Welle“ und dem Titel „Interne CDU-Unterlagen: Merz tritt am 10. August zurück“. Darin wird fälschlich behauptet, dem „Handelsblatt“ liege eine interne Korrespondenz des CDU-Bundesvorstands vor, wonach Merz seinen Rücktritt plane. Das „Handelsblatt“ stellt dazu klar: Eine solche Korrespondenz liegt der Redaktion nicht vor. Die angebliche „Handelsblatt“-Webseite, die in dem Video eingeblendet wird, ist gefälscht.

Zunahme von Kampagnen vor Wahlen

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich um ein typisches Muster der sogenannten Informationsmanipulation. Die Urheber griffen aktuelle politische Entwicklungen in Deutschland gezielt auf. Durch das Hinzufügen eines weiteren Mediums („Handelsblatt“) werde die angebliche Meldung der „Deutschen Welle“ vermeintlich authentischer gemacht und so deren Glaubwürdigkeit erhöht, erklärte die Behörde.
In deutschen Sicherheitskreisen wird hinter der Anti-Merz-Kampagne die Desinformationsgruppe „Storm-1516“ vermutet, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeordnet wird. Grundsätzlich beobachtet der Inlandsnachrichtendienst eine Zunahme solcher Kampagnen vor politisch wichtigen Terminen. Informationsmanipulation sei nicht nur eine abstrakte Gefahr für die Demokratie, sondern nehme auch bewusst führende Persönlichkeiten in den Fokus, erklärte die Behörde. (dts/red)
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2,2 Milliarden Verlust bei Porsche – so steht es um deutsche Autobauer


In Kürze:

  • Porsche macht als Beteiligungsgesellschaft 2,2 Milliarden Euro Verlust.
  • Insgesamt laufen die Geschäfte mit China schlecht.
  • Höherer Auftragsbestand stimmt VDA perspektivisch optimistischer.

Eine milliardenschwere Abschreibung auf die Beteiligung am Volkswagen-Konzern hat die Eigentümerholding Porsche SE im ersten Halbjahr 2026 tief in die roten Zahlen gezogen. Unter dem Strich machte die Beteiligungsgesellschaft einen Verlust von 2,2 Milliarden, wie das Unternehmen in Stuttgart mitteilte. Im Jahr zuvor wurden noch 300 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet.

Beteiligungsgesellschaft fordert Tempo beim VW-Umbau

Sowohl Europas größter Autobauer Volkswagen als auch die weitere wesentliche Beteiligung, der Sportwagenbauer Porsche, kämpfen derzeit mit schwierigen Marktbedingungen und dem Umbruch in der Automobilindustrie. Die Wertberichtigungen auf die Volkswagen-Anteile betrugen im ersten Halbjahr drei Milliarden Euro und auf den Sportwagenbauer Porsche 200 Millionen Euro.
Porsche SE-Vorstandschef Hans Dieter Pötsch mahnte eine rasche Entscheidung zum Sparprogramm in Wolfsburg an. Der Volkswagen-Konzern stehe an einem historischen Wendepunkt. Bei den jetzt anstehenden Entscheidungen gehe es um die Zukunft der Marke. „Je länger sich die Entscheidungen hinziehen, desto größer werden die Probleme.“
Volkswagen hatte kürzlich seine Zahlen für das zweite Quartal vorgelegt. Daraus ging hervor, dass der Konzern mit 1,54 Milliarden Euro nach Steuern knapp 33 Prozent weniger Gewinn eingefahren hat als im Vorjahreszeitraum.

Umsatzeinbruch bei Daimler Truck

Unterdessen vermeldete Daimler Truck einen Umsatzeinbruch von 48 Prozent. Aus den Zahlen für das zweite Quartal 2026, die der Dax-Konzern am Freitag, 7. August, vorlegte, geht hervor, dass das Konzernergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 245 auf 128 Millionen Euro abrutschte. Zwar stieg der Umsatz um fünf Prozent auf knapp 12,3 Milliarden Euro, allerdings sank das operative Ergebnis (Ebit) um neun Prozent auf 360 Millionen Euro.
Dennoch zeigt sich Karin Rådström, Vorstandsvorsitzende von Daimler Truck, optimistisch: „Die starke Geschäftsentwicklung bei Trucks North America, die Aussicht auf höhere Absatzzahlen und die geringere erwartete Zollbelastung im weiteren Jahresverlauf bestärken uns darin, unsere Prognose für das Gesamtjahr anzuheben“, sagte sie in einer Mitteilung.
Einen massiven Gewinneinbruch hat auch BMW zu beklagen. Im zweiten Quartal blieben dem Konzern nach Steuern 1,2 Milliarden Euro 35 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Umsätze sanken von 34 Milliarden auf 31 Milliarden Euro. Schaut man nur auf den Bereich Automobile, sieht es sogar noch dramatischer aus. So rutsche das operative Ergebnis (Ebit) um mehr als 60 Prozent auf 629 Millionen ab.
Damit hat BMW im abgelaufenen Quartal mehr mit seinen Finanzdienstleistungen verdient als mit der Herstellung von Autos.
Schlecht liefen hauptsächlich die Geschäfte mit China. Ein massiv zurückgehender Absatz um fast ein Drittel und sich verschärfender Wettbewerb bereiten den Münchner Probleme. Der BMW-Absatz war dort um fast ein Drittel eingebrochen.

Mercedes: Absatzeinbruch in China

Trotz eines stabilen Gesamtkonzerns spürt Mercedes-Benz im Autogeschäft harten Gegenwind. So setzten die Stuttgarter im zweiten Quartal 417.765 Fahrzeuge ab und lagen damit acht Prozent unter den Zahlen im Vergleichsquartal des Vorjahres. Belastet durch einen Absatzeinbruch von 30 Prozent in China und millionenschwere Wertberichtigungen schrumpfte das bereinigte operative Ergebnis der Pkw-Sparte im zweiten Quartal 2026 um 26 Prozent auf 909 Millionen Euro ab. Die Umsatzrendite fiel auf vier Prozent. Unbereinigt blieben nach Sondereffekten 49 Millionen Euro übrig.
Im ersten Halbjahr 2026 lieferte die Markengruppe Progressive, zu der neben dem Hauptprodukt Audi auch Lamborghini und Bentley gehören, 736.878 Autos aus.  Das entspricht einem Rückgang von 7,2 Prozent, teilt der Konzern auf seiner Internetseite mit. Die Umsatzerlöse schrumpften als Folge des geringeren Absatzes sowie mixbedingt um 10,4 Prozent auf 29,2 Milliarden Euro.
Besser sieht es hingegen bei Opel aus. Der zum Stellantis-Konzern gehörende Autobauer setzte sein Wachstum auch im ersten Halbjahr fort, heißt es in einer Mitteilung. Von Januar bis Juni verkauften Opel und seine britische Schwestermarke Vauxhall weltweit etwa 313.000 Fahrzeuge. Der Umsatz beim Pkw-Geschäft stieg um mehr als sieben Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres an.
Auch auf europäischer Ebene verzeichnet der Konzern gute Entwicklungen. 231.000 Pkw fanden Käufer, sodass die Bilanz mit einer Steigerung von 11,8 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 positiv ausfällt. Der Marktanteil stieg auf mehr als drei Prozent. Trotz rückläufiger Umsätze erwirtschaftete der Konzern einen  Liquiditätsüberschuss in Höhe von 1,9 Milliarden Euro.

VDA hofft auf Impulse nach den Sommermonaten

Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) wurden im Juli 322.700 Autos in Deutschland produziert. Das entspricht einem Rückgang von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Hauptursache für den Produktionsrückgang war laut Verband eine mehrwöchige Produktionspause im Zuge der Umrüstung eines Werks für die Fertigung von Elektrofahrzeugen. Insgesamt liefen in Deutschland in den ersten sieben Monaten des Jahres 2,43 Millionen Pkw vom Band. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Damit lag die Produktion nach den ersten sieben Monaten 15 Prozent unter den Zahlen des Vorkrisenjahres 2019.
Im Juli wurden 260.000 Pkw exportiert, vier Prozent weniger als im Vergleichsmonat 2025. Seit Jahresbeginn summierten sich die Ausfuhren auf 1,852 Millionen Fahrzeuge. Das bedeute ebenfalls einen Rückgang um vier Prozent.
Die Auftragseingänge aus dem Inland schrumpften auch um vier Prozent. Gar 15 Prozent weniger Bestellungen gab es aus dem Ausland. Insgesamt verzeichnete die Branche damit 13 Prozent weniger neue Aufträge als im Juli 2025. Gleichzeitig lag der aktuelle Auftragsbestand aus dem Inland zehn Prozent über dem Vorjahreswert. Dies sei der höchste Abstand zum Vorjahreswert in diesem Jahr. Daher zeigt sich der Verband optimistisch und hofft auf Impulse für die Inlandsproduktion  nach den Sommermonaten.
(Mit Text der Agenturen)
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AfD bei 28 Prozent – 14 Prozent zufrieden mit Merz


In Kürze:

  • Die AfD steigt im Forsa-Trendbarometer auf 28 Prozent und liegt sieben Prozentpunkte vor CDU/CSU mit 21 Prozent.
  • Ohne die AfD wären rechnerisch Regierungsmehrheiten möglich. In den dargestellten Konstellationen allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
  • 73 Prozent erwarten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind 14 Prozent zufrieden.

 
Die AfD legt im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer auf 28 Prozent zu. Damit liegt sie sieben Prozentpunkte vor CDU und CSU, die unverändert auf 21 Prozent kommen. Einen größeren Abstand zwischen beiden Parteien hat Forsa in dieser Umfragereihe bislang nicht gemessen. Die 28 Prozent entsprechen zugleich dem bisherigen Höchstwert der AfD im Trendbarometer. Diesen hatte sie bereits Mitte Mai erreicht.
 
 
Die Grünen bleiben bei 16 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und kommt wie die SPD auf 12 Prozent. Die FDP erreicht weiterhin 4 Prozent und läge damit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Auf die sonstigen Parteien entfallen 7 Prozent. Das BSW weist Forsa nicht mehr gesondert aus, da es unter 3 Prozent liegt. Nichtwähler und Unentschlossene machen 27 Prozent aus. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Nichtwähler bei 17,9 Prozent.

Mehrheit ohne AfD nur mit drei Parteien

Die Umfragewerte verändern auch die rechnerischen Möglichkeiten für eine Regierungsbildung. Die AfD wäre stärkste Kraft, die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit ihr jedoch ausgeschlossen. Das gilt auch für CDU und CSU.
Bei einer Übertragung der Umfragewerte auf die 630 Sitze im Bundestag käme die AfD rechnerisch auf 200 Mandate. CDU und CSU würden 156 Sitze erhalten, die Grünen 104. Auf SPD und Linke entfielen 87 beziehungsweise 83 Sitze. Dabei handelt es sich um eine theoretische Sitzverteilung auf Grundlage der aktuellen Umfrage und nicht um eine Wahlprognose.
Nach der Berechnung hätten mehrere Dreierbündnisse eine Mehrheit. CDU/CSU, Grüne und SPD kämen zusammen auf 347 von 630 Sitzen. CDU/CSU, Grüne und Linke würden 343 Sitze erreichen. Auch CDU/CSU, SPD und Linke hätten mit 326 Sitzen eine knappe Mehrheit. Für Bündnisse aus zwei Parteien würde es dagegen nicht reichen. CDU/CSU und SPD kämen zusammen auf 243 Sitze, Union und Grüne auf 260. Auch Grüne, SPD und Linke hätten mit 274 Sitzen keine Mehrheit. Ohne Beteiligung der AfD wäre damit eine Mehrheit möglich, allerdings nur mit mindestens drei Parteien.

Merz verliert einen Punkt

Bei der Frage, welcher Partei die Befragten am ehesten zutrauen, mit den Problemen in Deutschland fertigzuwerden, liegt die AfD mit 14 Prozent vorn. CDU und CSU erreichen 12 Prozent, Grüne und Linke jeweils 6 Prozent und die SPD 4 Prozent. 56 Prozent nennen keine Partei.
Auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zurück. 14 Prozent zeigen sich mit seiner Arbeit zufrieden, ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 85 Prozent sind unzufrieden. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind 48 Prozent mit Merz zufrieden und 50 Prozent unzufrieden. Bei den SPD-Anhängern liegen die Werte bei 19 beziehungsweise 80 Prozent. In einer anderen von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage sagten 43 Prozent, die Union könnte mit einem anderen Bundeskanzler mehr Zustimmung erreichen. 51 Prozent erwarten dies nicht. Unter den Unionsanhängern liegen die Werte bei 46 beziehungsweise 48 Prozent.

Wirtschaftserwartungen verschlechtern sich

73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sind zwei Punkte mehr als in der Vorwoche. 11 Prozent erwarten eine Verbesserung.
Als eines der wichtigsten politischen Themen nennen 48 Prozent die Lage und das Handeln der Regierungskoalition. Die wirtschaftliche Lage folgt mit 24 Prozent, die Regierungsumbildung mit 22 Prozent.
Forsa befragte für das RTL/ntv-Trendbarometer im Auftrag von RTL Deutschland zwischen dem 28. Juli und 3. August 2.501 Personen. Die statistische Fehlertoleranz beträgt plus/minus 2,5 Prozentpunkte. Für die gesonderte Frage zu einem möglichen Kanzlerwechsel wurden am 30. und 31. Juli 1.000 Personen befragt. Hier beträgt die Fehlertoleranz plus/minus 3 Prozentpunkte.
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Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft gegen Lina E.

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft vom 30. Juni 2026 gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Dresdner Linksextremismusprozess

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.
Lina E. wurde am 31. Mai 2023 zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt. Gründe waren die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung.
Die Vereinigung hatte Angriffe auf Neonazis zum Ziel, wobei Lina E. selbst an vier Angriffen nachweislich beteiligt war.
Das Urteil wurde im März 2025 rechtskräftig, nach knapp 100 Verhandlungstagen zwischen September 2021 und Mai 2023 – auch bekannt als der Dresdner Linksextremismusprozess. (dts/tp)
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Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen

Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin eingesetzt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Die Stadt Karlsruhe lehnte dies ab und verwies auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Frau als ehrenamtliche Lehrerin in einer Moschee tätig sei. Diese sei in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, welche nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Sachbearbeiterin Klage vor dem Verwaltungsgericht, die diese nun aber abwies. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schürten berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, befand das Gericht. Eine Distanzierung von der Muslimbruderschaft strebe die Frau offensichtlich nicht an.
Das Urteil fiel bereits am Donnerstag vergangener Woche. Es ist noch nicht rechtskräftig.
(afp/red)
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Sprengstoff-Drohne an Flughafen: Ukraine-Spur und Ruf nach NATO-Reaktion


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
  • Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
  • Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.

 
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images.

Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?

Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.

Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen

Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.

Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt

Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.

Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.

Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images

Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf

Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.

Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.

Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)
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Wie Deutschlands Autokrise Stuttgart ins Minus treibt

In Kürze:

  • Stuttgart verzeichnet 2025 mit 711,7 Millionen Euro das höchste Haushaltsdefizit seiner Geschichte.
  • Sinkende Gewerbesteuereinnahmen treffen auf steigende Ausgaben, während die Automobilindustrie einen tiefgreifenden Strukturwandel durchläuft.
  • Der Fall Stuttgart zeigt, wie eng die Finanzlage deutscher Industriestädte mit der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen verbunden ist.

 
Über Jahrzehnte galt Stuttgart als Musterbeispiel deutscher Wirtschaftskraft. Kaum eine andere Region ist so eng mit dem Erfolg der Industrie verbunden. Im „Regionalranking 2026“ zählt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die Region erneut zu den wirtschaftsstärksten Deutschlands. Weltkonzerne wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch haben hier ihren Stammsitz. Dazu kommen Hunderte mittelständische Zulieferer und Maschinenbauer. Die Region erwirtschaftet seit Jahren einen erheblichen Teil der industriellen Wertschöpfung Baden-Württembergs und zählt zu den innovationsstärksten Standorten Europas.
Von diesem Erfolg profitierte nicht nur die Wirtschaft. Auch die Stadt selbst lebte von der Ertragskraft ihrer Unternehmen. Hohe Gewerbesteuereinnahmen verschafften ihr finanzielle Spielräume für Schulen, Kindertagesstätten, den öffentlichen Nahverkehr oder den Ausbau der Infrastruktur. Stuttgart gehörte damit zu den Kommunen, deren Haushalt lange als vergleichsweise solide galt. Dieses Bild hat sich innerhalb kurzer Zeit verändert.
Für das Haushaltsjahr 2025 weist die Landeshauptstadt Baden-Württembergs ein Defizit von 711,7 Millionen Euro aus. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist dies das höchste Minus ihrer Geschichte. Noch 2023 hatte Stuttgart einen Rekordüberschuss von 1,5 Milliarden Euro erzielt. Inzwischen rechnet die Stadtverwaltung bis 2031 mit einem zusätzlichen Konsolidierungsbedarf von rund 700 Millionen Euro. Bereits für das laufende Jahr erwartet sie eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage. Wie konnte sich die Finanzlage einer der wirtschaftsstärksten Städte Deutschlands innerhalb weniger Jahre so deutlich verschlechtern?

Wenn Unternehmen weniger verdienen, spüren es die Rathäuser

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahmequelle deutscher Städte. Sie hängt unmittelbar von der Ertragslage der Unternehmen ab. Entwickeln sich Betriebe erfolgreich, steigen in der Regel auch die Einnahmen der Kommunen. Gehen die Gewinne zurück, fällt meist auch die Gewerbesteuer geringer aus.
Genau das zeigt sich derzeit in Stuttgart. Nach außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 und 2023 sanken die Nettoerträge 2025 auf 732 Millionen Euro. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben der Stadt weiter. Seit 2021 erhöhten sich die ordentlichen Aufwendungen um rund 1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 34 Prozent. Dazu zählen vorwiegend Personal-, Sozial- und Sachkosten. Damit konnte Stuttgart seine laufenden Ausgaben zum zweiten Mal in Folge nicht mehr vollständig aus den laufenden Erträgen finanzieren.
Für die Stadt hat das unmittelbare Folgen. Der finanzielle Spielraum schrumpft, Investitionen müssen stärker priorisiert und zusätzliche Einsparmöglichkeiten gesucht werden. Genau darauf zielt das „Haushaltssicherungskonzept 2030+“ ab, mit dem die Verwaltung den Haushalt bis Anfang der 2030er-Jahre wieder strukturell ausgleichen will.

Stuttgart stellt sich auf Jahre des Sparens ein

Mit dem Haushaltssicherungskonzept hat die Stadt auf die veränderte Finanzlage reagiert. Bis Anfang der 2030er-Jahre soll der Haushalt schrittweise wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Geplant sind unter anderem eine Überprüfung von Ausgaben, eine Neubewertung kommunaler Aufgaben und weitere Konsolidierungsmaßnahmen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Doppelhaushalt zwar genehmigt, zugleich aber deutlich gemacht, dass der eingeschlagene Sparkurs fortgesetzt werden muss.
Für Stuttgart wird somit der finanzielle Spielraum kleiner. Künftige Ausgaben müssen stärker gegeneinander abgewogen werden als in den Jahren hoher Gewerbesteuereinnahmen.
Die eigentliche Ursache dieser Entwicklung liegt allerdings nicht in der Stadtverwaltung. Sie ist eng mit der wirtschaftlichen Lage der Region verbunden. Denn kaum ein anderer deutscher Ballungsraum hängt so stark vom Erfolg der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer ab wie Stuttgart.

Die Industrie im Umbruch

Die Probleme der Stadt fallen in eine Zeit, in der sich die Automobilindustrie neu erfinden muss. Jahrzehntelang verdienten die Hersteller vor allem mit Fahrzeugen, deren Technik kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Heute müssen sie Milliarden in Elektroantriebe, Batterien und Software investieren, und das in einem Markt, der deutlich härter umkämpft ist als noch vor wenigen Jahren.
Besonders spürbar ist der Wandel in China. Der Markt galt lange als wichtigster Wachstumsmotor deutscher Premiumhersteller. Inzwischen haben chinesische Autohersteller vor allem bei Elektroautos deutlich aufgeholt und gewinnen Marktanteile. Gleichzeitig drängen chinesische Hersteller nach Europa und verschärfen dort den Wettbewerb. Für Mercedes-Benz, Porsche und andere Hersteller bedeutet das: Sie müssen hohe Investitionen stemmen, während der Druck auf Preise und Gewinne wächst.
Wie die Unternehmen darauf reagieren, zeigt sich auch in der Region Stuttgart. Porsche und der Gesamtbetriebsrat vereinbarten Ende Juli ein Zukunftspaket. Der Sportwagenhersteller will rund 2,1 Milliarden Euro in die Standorte Zuffenhausen und Weissach investieren. Gleichzeitig sollen bis 2035 weitere 5.000 Stellen sozialverträglich abgebaut werden. Porsche begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu stärken. Zudem solle das Zukunftspaket dazu beitragen, die Produktivität weiter zu steigern und die Personalkosten nachhaltig zu senken.
Auch Mercedes-Benz arbeitet daran, seine Kosten dauerhaft zu senken. Mit dem Programm „Next Level Performance“ plant der Konzern unter anderem, seine Fixkosten zu reduzieren, Produktionsabläufe effizienter zu gestalten und Investitionen gezielter zu steuern.
Auch Bosch reagiert mit einem umfangreichen Anpassungsprogramm auf den Wandel der Automobilindustrie. Der Zulieferer plant bis Ende 2030 den Abbau von rund 13.000 Stellen, insbesondere an deutschen „Mobility-Standorten“. Als Gründe nennt das Unternehmen die anhaltend schwache Entwicklung des weltweiten Fahrzeugmarktes, den verzögerten Hochlauf von Zukunftstechnologien wie Elektromobilität und Wasserstoff, den Strukturwandel der Branche sowie den hohen Preis- und Wettbewerbsdruck. Gleichzeitig müsse Bosch umfangreiche Investitionen in seine Zukunft leisten und diese weitgehend aus eigener Kraft finanzieren.
Von einem Rückzug der Industrie kann dennoch keine Rede sein. Die Unternehmen investieren weiterhin Milliarden in Forschung, Entwicklung und neue Produktionsanlagen. Gleichzeitig richten sie ihre Strukturen auf einen Markt aus, der langsamer wächst und deutlich umkämpfter ist als noch vor wenigen Jahren.

Was Stuttgart über Deutschland verrät

Für Stuttgart bleibt dieser Wandel nicht ohne Folgen. Die Industrie prägt die Wirtschaftskraft der Region und stellt auch die wichtigste Einnahmequelle der Stadt dar. Das Rekorddefizit ist deshalb mehr als eine kommunale Haushaltszahl. Es verdeutlicht, wie eng die Finanzkraft vieler deutscher Industriestädte mit der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Unternehmen verbunden ist. Stuttgart macht diesen Zusammenhang besonders deutlich, weil kaum eine andere Großstadt so stark von einer Branche geprägt wird. Sollte sich der Strukturwandel der Automobilindustrie länger hinziehen als erwartet, dürfte diese Entwicklung auch für andere Industriestandorte an Bedeutung gewinnen.
Stuttgart ist damit mehr als ein Einzelfall. Die Entwicklung zeigt, wie unmittelbar sich wirtschaftliche Veränderungen auf die Finanzen einer Kommune auswirken können. Solange die Industrie wächst, profitieren auch die Städte. Gerät sie unter Druck, verändert sich dieser Zusammenhang.
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Niedrigwasser als Stresstest für Deutschlands Industrie


In Kürze:

  • Das anhaltende Niedrigwasser schränkt die Schifffahrt auf dem Rhein massiv ein. Der Bund will mit Ausnahmen für Lkw und zusätzlichen Schienentransporten gegensteuern.
  • Rund 86 Prozent der Güter auf deutschen Binnenwasserstraßen werden über den Rhein transportiert. Besonders Chemie-, Stahl- und Raffinerieunternehmen sind auf den Fluss angewiesen.
  • Längere Transportzeiten und höhere Logistikkosten könnten sich bei anhaltendem Niedrigwasser auch auf die Verbraucher auswirken, etwa durch steigende Kraftstoffpreise.

 
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat Vertreter der Industrie, der Häfen und der Binnenschifffahrt am Donnerstag, 6. August, zu einem Spitzentreffen nach Bonn eingeladen. Anlass ist die anhaltende Niedrigwasserlage auf den deutschen Bundeswasserstraßen, die den Güterverkehr zunehmend beeinträchtigt.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand dabei der Rhein, Deutschlands wichtigste Binnenwasserstraße, auf der die wirtschaftlichen Folgen der niedrigen Pegelstände derzeit besonders deutlich zu spüren sind. Ziel des Treffens war es, kurzfristige Maßnahmen gegen die Einschränkungen im Güterverkehr zu beraten.
Nach dem Spitzentreffen erläuterte Bilger die Maßnahmen der Bundesregierung. So wolle der Bund zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene erleichtern, um die Folgen des Niedrigwassers für die Wirtschaft abzufedern. Konkret kündigte der Minister an, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter prüfen zu wollen.
„Wir werden darüber sprechen, dass wir Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter vornehmen“, sagte Bilger. Er habe dazu bereits mit mehreren Verkehrsministern der Länder gesprochen und dabei „große Bereitschaft“ festgestellt.
Auch für Schwertransporte, die wegen der Einschränkungen auf den Wasserstraßen auf die Straße verlagert werden müssten, seien Erleichterungen geplant. Zugleich habe das Bundesverkehrsministerium die Autobahn GmbH angewiesen, alles daranzusetzen, Ausweichverkehr nicht durch zusätzliche, vermeidbare Baustellen auszubremsen.
Die Deutsche Bahn Bahn-Infrastruktursparte DB InfraGO werde zudem einen „Sonderkoordinator Niedrigwasser“ bereitstellen, der zusätzliche Schienentransporte in den betroffenen Regionen unterstützen soll.
Bilger betonte, die Maßnahmen sollten der Wirtschaft kurzfristig helfen. „Wir können das Wetter nicht beeinflussen, aber wir können dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft besser durch diese schwierigen Wochen kommt“, sagte der Minister.
Bei den angekündigten Schritten handele es sich um „ganz konkrete Schritte, die Unternehmen jetzt helfen können“.

Der Rhein als Rückgrat der Industrie

Obwohl sich das Spitzentreffen mit der Niedrigwasserlage auf den Bundeswasserstraßen insgesamt befasste, richtete sich der Blick vorwiegend auf den Rhein. Keine andere Wasserstraße ist für die deutsche Wirtschaft so bedeutend. Der Fluss verbindet die Nordseehäfen Rotterdam und Antwerpen mit den Industriezentren im Ruhrgebiet, im Rheinland sowie bis nach Baden-Württemberg und in die Schweiz.
Entlang seines Verlaufs haben sich über Jahrzehnte Chemiewerke, Stahlhütten, Raffinerien und zahlreiche weitere Industriebetriebe angesiedelt. Für viele von ihnen ist der Rhein der wichtigste Transportweg für Rohstoffe und Vorprodukte.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden auf den deutschen Binnenwasserstraßen im Jahr 2025 insgesamt 171,6 Millionen Tonnen Güter transportiert. Das Transportaufkommen lag damit 1,3 Prozent unter dem Vorjahreswert und erreichte den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.
Die Zahlen zeigen jedoch nicht, dass die Binnenschifffahrt an Bedeutung verliert. Vielmehr transportiert sie Güter, die für zentrale Industriezweige unverzichtbar sind und sich nur eingeschränkt auf andere Verkehrsträger verlagern lassen. Dazu gehören Mineralöl und andere Kraftstoffe, Chemikalien, Kohle, Steine und Erden, Eisenerz, Stahl, Sand, Kies sowie Container.
Welche Schlüsselrolle der Rhein dabei einnimmt, verdeutlichen Destatis-Daten aus dem letzten großen Niedrigwasserjahr 2022. Bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2022 wurden 86,3 Prozent aller Güter, die auf deutschen Binnenwasserstraßen transportiert wurden, ganz oder teilweise über den Rhein befördert.
Keine andere Wasserstraße übernimmt eine vergleichbare Funktion für den Güterverkehr. Gerade die über den Rhein transportierten Massengüter stehen am Beginn vieler industrieller Wertschöpfungsketten.
Chemiewerke benötigen große Mengen flüssiger Rohstoffe, Stahlwerke sind auf Erz und Kohle angewiesen, Raffinerien auf kontinuierliche Öllieferungen. Fällt der Wassertransport aus oder wird erheblich eingeschränkt, geraten deshalb nicht nur Logistikunternehmen unter Druck, sondern ganze Produktionsprozesse.

Niedrigwasserlage kein Einzelfall

Niedrigwasser gehört grundsätzlich zum natürlichen Abflussgeschehen des Rheins. Besonders nach niederschlagsarmen Sommern können die Wasserstände über Wochen deutlich sinken.
In den Trockenjahren 2003, 2018 und 2022 kam es zu erheblichen Einschränkungen der Binnenschifffahrt.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) dokumentiert die Wasserstände an zahlreichen Rheinpegeln. Als wichtigste Referenz für die Rheinschifffahrt gilt der Pegel Kaub am Mittelrhein. Er entscheidet maßgeblich darüber, wie tief beladene Güterschiffe den besonders flachen Abschnitt zwischen Mainz und Koblenz passieren können. Deshalb orientieren sich Reedereien, Verlader und Industrieunternehmen regelmäßig an diesem Messpunkt.
Am Pegel Kaub wurde am 22. Oktober 2018 mit 25 Zentimetern der bisherige Niedrigwasserrekord gemessen und galt bis zum aktuellen Niedrigwasser im Sommer 2026 als historischer Tiefststand. Am Mittwoch gab die WSV den Pegelstand Kaub erstmals mit unter 20 Zentimeter an.

Folgen an der Zapfsäule zu sehen?

Der Ökonom Simon Gerards Iglesias vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht im aktuellen Niedrigwasser ein strukturelles Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Gerade Unternehmen entlang des Rheins seien in hohem Maße auf die Wasserstraße angewiesen. Als Beispiel nannte er den Chemiekonzern BASF, der nach seinen Angaben rund 40 Prozent seiner Güter über den Rhein transportiert. „Für ein Unternehmen wie BASF ist es lebensnotwendig, dass ein Rhein als Wasserstraße funktioniert“, sagte Iglesias im ZDF-„Morgenmagazin“.
Das Niedrigwasser zeige zugleich die begrenzte Krisenfestigkeit der deutschen Verkehrsinfrastruktur. Ein kurzfristiger Wechsel auf Straße oder Schiene sei nur eingeschränkt möglich.
Nach Ansicht des Ökonomen seien die Wasserstraßen, ähnlich wie Schiene und Straße, über Jahrzehnte vernachlässigt worden. Um die Schiffbarkeit langfristig zu sichern, reichten einzelne Maßnahmen nicht aus. Er forderte eine umfassende Modernisierung der Wasserstraßen sowie deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte.
Auswirkungen könnten Verbraucher nach Einschätzung des IW-Experten schon bald auch an den Tankstellen spüren. Bereits während des Niedrigwassers 2018 hätten die eingeschränkten Liefermöglichkeiten für Mineralöl zu höheren Kraftstoffpreisen entlang des Rheins geführt. Wenn Raffinerien weniger Rohöl per Schiff erhielten oder ihre Produktion drosseln müssten, könne sich dies erneut auf die Preise auswirken.
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Rentenreform: Streit um Lebensleistung und Kosten

Im Streit um die Zukunft der sogenannten Rente mit 63 nimmt Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) nun auch Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) in die Pflicht.
Soll die Reform noch in diesem Jahr den Bundestag passieren, müsse Bas im Herbst einen Referentenentwurf vorlegen, sagte Frei der „Rheinischen Post“. Dieser müsse dem Vorschlag der Alterssicherungskommission entsprechen – „einschließlich der Abschaffung der Rente mit 63“. Das habe die Sozialministerin bei Vorlage des Kommissionsberichts selbst zugesagt.

Widerstand gegen Abschaffung

In den vergangenen Tagen hatten mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten sowie SPD-Politikerinnen und -Politiker aus verschiedenen Teilen Deutschlands gefordert, an der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte festzuhalten.
Ein Argument der Befürworter ist, dass besonders in Ostdeutschland viele Menschen im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind.

Frei warnt vor Aufweichung des Reformpakets

Frei verteidigte das Reformpaket erneut als Gesamtkonzept. „Wer einen der Bausteine herausbricht, muss mit weiteren Änderungswünschen rechnen – und bringt am Ende das ganze Gebäude zum Einsturz“, warnte er.
Zu dem Konzept gehöre auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Dadurch ließen sich Ausgaben in Milliardenhöhe vermeiden. „Ich habe noch keinen Vorschlag gehört, wie diese Summe kompensiert werden könnte“, sagte Frei.
Auf die Frage, ob er bei einem Kompensationsvorschlag gesprächsbereit sei, antwortete Frei: „Das würde dann gelten, wenn er einigungsfähig ist und die Kosten kompensiert werden.“ Die Einsetzung einer Kommission aus Expertinnen und Experten sowie hochqualifizierten Abgeordneten sei schließlich nicht ohne Grund erfolgt.

Cremer kritisiert Vorteile für Gutverdiener

Auch der frühere Caritas-Chef Georg Cremer widerspricht der Kritik an den Reformvorschlägen der Rentenkommission. Die Politik mache Gutverdienern ein Geschenk zulasten der Allgemeinheit, sagte er dem „Focus“.
Cremer argumentierte, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren vor allem Gutverdienern zugutekomme. „Diejenigen, die die abschlagsfreie Rente nutzen, haben – allein schon wegen der langen Versicherungszeit – deutlich höhere Renten als diejenigen, die diese Regelung nicht nutzen können“, sagte er.
Viele Erwerbstätige mit hoher beruflicher Belastung erreichten die erforderlichen 45 Versicherungsjahre nicht. „Gerade der sprichwörtliche Dachdecker wird daher eben nicht erreicht.“

Fast drei Millionen Menschen nutzten Regelung

Seit Einführung der Regelung hätten fast drei Millionen Neurentner davon Gebrauch gemacht, sagte Cremer. Darunter seien viele gesunde und gut qualifizierte Erwerbstätige, die nicht wegen Erschöpfung, sondern aus freien Stücken aufgehört hätten.
Da Rentner ohne Begrenzung hinzuverdienen könnten, bestehe ein Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Regelrentenalter arbeiten könnten, schlage die Kommission eine Härtefallregelung mit individueller Gesundheitsprüfung vor. „Die Kommission war also nicht sozial blind“, sagte Cremer.

Streit um Begriff der Lebensleistung

Die Argumentation der Ministerpräsidenten, die Regelung würdige die Lebensleistung, weist Cremer zurück. „Verdient man nach 42 Jahren weniger Respekt?“, fragte er.
Die Grenze von 45 Jahren sei willkürlich und werde moralisch überhöht. (afp/dts/red)
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6. August: Anschlag entgangen | Unterstützung wegen Niedrigpegel | Linke kündigt Enteignung an

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Anschlag entgangen

Nach dem Drohnenvorfall in Leipzig spricht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von einer „neuen Gefahrenqualität“ und einer „hybriden Bedrohung“. Laut der Gewerkschaft der Polizei seien wir einem großen Anschlag entgangen. Die Drohne war so konfiguriert, dass sie die Sicherheitsbehörden umgehen konnte. Der Flugplatz gilt als wichtiges Drehkreuz für Militärtransporte in die Ukraine.

Unterstützung wegen Niedrigpegel

Nach dem Spitzentreffen zum Niedrigwasser auf Bundeswasserstraßen kündigte Verkehrsminister Steffen Bilger verschiedene Hilfsmaßnahmen an. Zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene sollen erleichtert werden und Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter möglich sein. Dies soll die Industrie unterstützen.
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Linke kündigt Enteignung an

Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner hat angekündigt, dass ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung im Berliner Senat auf die Enteignung großer Wohnungsunternehmen bestehen werde. Um die Mieten langfristig zu stabilisieren, müsse ein Teil der Wohnungen der Marktlogik entzogen werden. In Berlin finden am 20. September die Landtagswahlen statt.

Lebenslange Haftstrafe

Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf eine ver.di-Demonstration in München ist der aus Afghanistan stammende Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag im Februar 2025 wurden eine 37-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind getötet und mehr als 40 Menschen verletzt.

Meta KI Angriff

Der Facebook-Konzern Meta hat bestätigt, dass sich seine KI in die Computersysteme eines anderen Unternehmens gehackt hat. Welches Unternehmen betroffen war, ist nicht bekannt. Nach den KI-Firmen OpenAI und Anthropic ist dies bereits der dritte Fall, in dem sich eine KI unerlaubt Zugang zu fremden Systemen verschafft hat.
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Berlins Linke beharrt auf Enteignungen von Wohnungskonzernen


In Kürze:

  • Die Linkspartei fordert seit Jahren eine Verstaatlichung von Wohnungen.
  • SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt das ab. Er kritisiert auch die Regierungskoalition dafür, ein Verbot vorzuschlagen.
  • Der Rechnungshof warnt vor einer Verstaatlichung und erwartet enorme Kosten.

 
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, beharrt im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin nach der Abgeordnetenhauswahl auf Enteignungen von größeren Wohnungsbauunternehmen. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie in dem Podcast „5-Minuten-Talk“ des „stern“. Das sei für sie gar keine Frage, so Schwerdtner weiter.

Linke will Mietpreis senken oder stabil halten

„Wir müssen einen Teil der Wohnungen wieder der Marktlogik entziehen, um den Mietpreis wirklich langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten“, sagte die Linken-Chefin. Das sähen auch ganz viele Sozialdemokraten so, fügte sie mit Blick auf den potenziellen Koalitionspartner an. Es sei ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“.
Aussagen des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach, wonach seine Partei keine Enteignungen mittragen würde, kommentierte sie mit den Worten: „Wenn ich an der Stelle der SPD wäre, wäre ich einen Ticken demütiger.“
In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Die Linke hat laut Umfragen gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte eine deutliche Mehrheit.
Krach hingegen betont: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen – mit der SPD jedenfalls nicht.“
Krach kritisiert in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Die hatte Anfang Juli in ihrem 34 Punkte umfassenden Reformpaket auch vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen.
Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt. Der Plan der Koalition habe aber die Debatte unnötig neu entfacht.
Konkret fordern die Linken seit Jahren die Enteignung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Damit soll das Ergebnis eines Volksentscheides vom September 2021 umgesetzt werden, wie es aus einem Parteibeschluss vom Mai 2026 hervorgeht.

Berliner Rechnungshof warnt

Der Berliner Volksentscheid stand seinerzeit unter der Überschrift „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.
An der Abstimmung beteiligten sich 73,5 Prozent der wahlberechtigten Berliner. 57,6 Prozent sprachen sich für eine Enteignung aus, 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2,6 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig.
In einem im April 2019 veröffentlichten Flyer forderten die Linken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies sollte mithilfe von „Enteignungen, Kommunalisierungen und öffentlichem Bauen“ geschehen. Die Partei sprach sich zudem für verbindliche Obergrenzen bei Mieten aus. Auch sollte Immobilienkonzernen europaweit die Zulassung zu Börsen entzogen werden. „Wohnen ist ein Menschenrecht, damit darf nicht spekuliert werden“, heißt es in dem Schriftstück.
Die Voraussetzungen von Enteignung oder Vergesellschaftung regeln die Grundgesetzartikel 14 und 15.
Der Rechnungshof Berlin hat 2024 einen Bericht vorgelegt, in dem er vor einer Vergesellschaftung warnt. So könne diese nur dann verhältnismäßig sein, wenn Mieten dadurch „gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden“. Dies sei aber mit Blick auf die zu erwartenden Entschädigungen für die zu enteignenden Unternehmen kaum der Fall. Es könne sogar das Gegenteil eintreten.

Immobilienwert von bis zu 42 Milliarden Euro

Mit Blick auf den Volksentscheid von 2021, alle Unternehmen zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, geht es letztlich um 240.000 Immobilien in Berlin.
Deren genauer Wert könne laut Rechnungshof nicht konkret beziffert werden.
2018 habe der Senat Summen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro als untere und obere Grenze genannt. In Hochrechnungen aktueller Bilanzen – etwa von der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia – sei mittlerweile aber von bis zu 42 Milliarden Euro die Rede.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt eine Entschädigung zum Marktwert hingegen ab und verweist auf Artikel 15 GG. So solle eine Entschädigung praktisch rückwärts auf Basis der als fair angesehenen Mieten berechnet werden, wie es in einem Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Juni 2026 heißt. So läge die Entschädigung zwischen 8 und 11 Milliarden Euro, und die Bankkredite könnten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden.

Senatskommission sieht weniger Probleme

Im Bericht des Rechnungshofs heißt es dazu, dass die betroffenen Unternehmen sowie ihre Aktionäre auf 74 bis 81 Prozent ihres Vermögens verzichten und dieses praktisch ersatzlos an den Staat abtreten sollten. Es sei daher fraglich, ob ein so hoher Wertverlust vor Verfassungsgerichten überhaupt Bestand habe. Daher herrsche in der Rechtsfrage eine erhebliche Unsicherheit.
Anders sieht das eine Expertenkommission des Berliner Senats. Das überwiegend mit Juristen besetzte Gremium kam 2023 zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungskonform möglich sei. Auch bei der Frage der Entschädigung argumentierte der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder, dass diese nicht zwingend den vollen Markt- oder Verkehrswert erreichen müsse, solange sie gerecht sei und sich an den gemeinwirtschaftlichen Erträgen orientiere.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Union verliert weiter, AfD baut Vorsprung aus

Die Unionsparteien sind im ARD-„Deutschlandtrend“ weiter abgesackt. In der am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Instituts Infratest dimap kommt die CDU/CSU nur noch auf 21 Prozent. Das sind ein Prozentpunkt weniger als Anfang Juli und der schwächste Wert seit November 2021.
Die AfD legte dagegen um einen Punkt auf 28 Prozent zu und vergrößerte damit ihren Vorsprung vor der Union.

Grüne auf Platz drei

Die Werte der übrigen Parteien blieben unverändert. Die Grünen erreichen 15 Prozent und liegen damit auf dem dritten Platz. Die SPD kommt auf zwölf Prozent, dicht gefolgt von der Linkspartei mit elf Prozent.
Alle weiteren Parteien bleiben unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde, darunter auch FDP und BSW.

Mehrheit unzufrieden mit Regierung

Mit der Arbeit der Bundesregierung sind wie im Vormonat 13 Prozent der Befragten zufrieden. 85 Prozent äußerten sich unzufrieden, ein Prozentpunkt weniger als im Vormonat.
Mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigten sich 14 Prozent zufrieden (plus ein Punkt), während 84 Prozent unzufrieden waren.

Skepsis gegenüber Kabinettsumbildung

Die aktuelle Kabinettsumbildung wird von den Befragten eher skeptisch bewertet. Zwölf Prozent erwarten, dass die Bundesregierung dadurch besser arbeiten wird. Elf Prozent rechnen mit einer Verschlechterung.
Zwölf Prozent gehen davon aus, dass die Regierung genauso gut arbeiten wird wie bisher. 57 Prozent erwarten, dass sie genauso schlecht arbeiten wird wie bisher.

Umfrage mit 1297 Befragten

Für den „Deutschlandtrend“ befragte Infratest dimap vom 3. bis 5. August insgesamt 1297 Wahlberechtigte. Die statistische Fehlerquote wurde mit zwei bis drei Prozentpunkten angegeben. (afp/red)