In Kürze:
- Ab Juli 2026 müssen neue Fahrzeuge in der EU über eine Schnittstelle für Alkolocks verfügen.
- Die Alkohol-Wegfahrsperre selbst bleibt freiwillig und muss nicht serienmäßig eingebaut werden.
- Ziel der EU ist eine deutliche Senkung der Anzahl alkoholbedingter Verkehrstoten bis 2030.
- Mehrere Länder setzen Alkolocks bereits bei Wiederholungstätern oder freiwillig bei Berufskraftfahrern ein.
Ab Juli 2026 wird eine EU-Verordnung von 2019 wirksam, die sich unter anderem auf Einbauverpflichtungen für hochentwickelte Fahrassistenzsysteme bezieht.
In der im Jahr 2024 modifizierten Verordnung ist nicht nur die Rede von intelligenten Geschwindigkeitsassistenten oder Warnsystemen bei Müdigkeit. Auch eine „Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“ muss künftig in alle neuen Kraftfahrzeuge eingebaut sein, die eine Zulassung in der EU anstreben.
Vorrichtung für Alkolocks muss künftig vorhanden sein
Die Autohersteller müssen sicherstellen, dass es im Fahrzeuginnenraum einen geeigneten Einbauplatz für die sogenannten Alcohol-Interlock-Systeme oder Alkolocks gibt. Zudem muss die zu dessen Betrieb erforderliche elektronische Anschlussstelle vorhanden sein. Der Alkolock selbst muss nicht vorhanden sein – aber es muss möglich sein, diesen bei Bedarf schnell und ohne komplexe Modifikationen einzubauen.
Der sogenannte Alkolock selbst kombiniert einen Atemalkoholtester mit einer Wegfahrsperre. Der Fahrer muss vor Antritt seiner Fahrt in ein Röhrchen pusten. Wird eine zu hohe Alkoholkonzentration gemessen, würde das System den Start verweigern.
Jedes Gerät, das an die Schnittstelle gekoppelt wird, muss dabei der Norm EN 50436 entsprechen und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Die Einbaupflicht für die Schnittstelle ist Ausdruck der Ambitionen der EU, die Anzahl alkoholbedingter Verkehrstoter und schwerer Verletzter bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Im Sinne der „Vision Zero“ soll sie bis 2050 im Idealfall komplett auf null sinken.
Mehrere Länder nutzen Option – in Deutschland fehlt die Rechtsgrundlage
Eine Verpflichtung zum Einbau der Alkolocks selbst ist mit der Verordnung nicht verbunden. Es gäbe auch hierzulande keine gesetzliche Grundlage, um Verkehrsteilnehmer selbst dazu zu veranlassen. Dies gilt auch für Fahrer, die bereits in der Vergangenheit durch alkoholbezogenes Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgefallen sind.
In einigen Ländern innerhalb der EU wie Italien gibt es jedoch Gesetze, die es ermöglichen, in Einzelfällen Fahrer zum Einbau eines Alkolocks zu verpflichten. Ähnliche Programme gibt es laut WDR etwa in Dänemark, Schweden, Großbritannien, Finnland, Polen, Österreich, Belgien, Frankreich und den Niederlanden.
Zum Einsatz kommen die Geräte unter anderem als Auflage für notorische Trunkenheitsfahrer. Aber auch in einigen Branchen, wie in Schulbussen oder bei Berufskraftfahrern, statten Unternehmen selbst ihre Fahrzeuge mit Alkolocks aus. Deren Einbau ist auch eine Geldfrage: Ein Gerät dieser Art kostet auf dem Markt derzeit zwischen 1.500 und 2.000 Euro.
Pilotprogramm mit Alkolocks in Österreich fand mehrere Hundert Freiwillige
Schätzungen, über die der österreichische „Standard“ berichtet, gehen davon aus, dass eine breite Nutzung der Wegfahrsperren die Zahl tödlicher Unfälle mit Alkoholbezug um bis zu 65 Prozent senken könnte. In Österreich hatten sich von 2017 bis 2022 insgesamt 655 Männer und 98 Frauen an einem Pilotprogramm beteiligt. D
ie Freiwilligen waren nach Alkoholfahrten von einem Führerscheinentzug bedroht.
In Deutschland gibt es auch in solchen Fällen keine gesetzliche Grundlage, Betroffene einer solchen Auflage zu unterziehen. Überschreitung eines Limits von 1,1 Promille führt hier zwingend zum Führerscheinentzug.

