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Berlin: Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft drängen auf ein deutlich höheres Tempo bei der Einführung Künstlicher Intelligenz (KI).
Nach Ansicht von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) handelt es sich bei der Technologie für Deutschland um eine „gesellschaftliche Überlebensfrage“.
Das Land brauche das Wachstum, das diese Technologie mit sich bringt, um den Umbau der Wirtschaft zu finanzieren und die eigene Souveränität zu sichern.
Das erklärte Wildberger laut Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf der Berliner Konferenz „#Futurework26“ zur Zukunft der Arbeit.
Um international den Anschluss nicht zu verlieren, sieht der Minister dringenden Handlungsbedarf bei der technologischen Basis. Deutschland müsse eine eigene Chipfertigung aufbauen, leistungsfähige Sprachmodelle entwickeln und KI-Anwendungen in die bestehende industrielle Stärke des Landes einbetten.
Unterstützung erhielt Wildberger von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Dieser betonte, KI entwickle sich rasant zur „Grundvoraussetzung für Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“. Besonders in einer alternden Gesellschaft mit zunehmendem Fachkräftemangel hänge Wohlstand davon ab, wie produktiv neue Technologien genutzt werden.
Branchen wie der Maschinenbau, die Automobilindustrie, die Chemie und die Gesundheitswirtschaft verfügten über das nötige Datenwissen, das durch KI in zusätzliche Wertschöpfung umgemünzt werden müsse.
Dulger mahnte zur Eile: „Wenn wir unseren Wohlstand und unsere industrielle Stärke sichern wollen, müssen wir hier Tempo machen.“ Während die USA und China massiv in die Technologie investierten, werde in Europa oft zuerst über Regulierung und Verbote diskutiert.
Nötig seien stattdessen mehr Mut zur Anwendung in den Betrieben, gezielte Investitionen in Technologie sowie Qualifikationsmaßnahmen für die Beschäftigten. Vor allem aber brauche es politische Rahmenbedingungen, die Innovationen erlauben, statt sie im Keim zu ersticken. (afp/red)
In Kürze:
- Das Oberlandesgericht München hat das Urteil gegen das ZDF im Fall Arne Schönbohm weitgehend bestätigt.
- Vier Aussagen aus einer Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ dürfen nicht weiter verbreitet werden.
- Das Gericht sah das Erwecken des Eindrucks bewusster Russland-Kontakte Schönbohms als unwahre Tatsachenbehauptung an.
Im Zivilverfahren des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, gegen das ZDF hat das Oberlandesgericht München die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag, 16. Juni, mitteilte, hat der für Pressesachen zuständige 18. Zivilsenat auch im Berufungsverfahren gegen den Sender entschieden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Der Senat hat im Wesentlichen das am 19. Dezember 2024 ergangene Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Dieses untersagte dem Sender die Verbreitung von vier Aussagen, wie sie im „ZDF Magazin Royale“ vom Moderator Jan Böhmerman am 7. Oktober 2022 und an anderer Stelle getätigt wurden.
Böhmermann konstruierte Kontaktschuldkette gegen Schönbohm
Eine fünfte Aussage muss Schönbohm hinnehmen, weil es sich um eine „satirisch zugespitzte Meinungsäußerung“ gehandelt habe. Die beantragte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro versagte das Gericht dem Beamten, weil er diese zu einem früheren Zeitpunkt auf anderem Wege hätte verfolgen können.
Im Kern ging es darum, wie das Publikum die Äußerungen Böhmermanns im Rahmen der Sendung verstehen konnte. Dieser hatte Schönbohm als „Cyber-Clown“ bezeichnet und eine Kontaktschuldkette zum russischen Geheimdienst konstruiert. Als Anknüpfungstatbestand hatte er dabei den Umstand herangezogen, dass Schönbohm bis 2016 den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. geleitet hatte.
Diesem gehörte zeitweise ein Berliner Cybersecurity-Unternehmen an, das zuvor einen anderen Namen getragen hatte. Ein Mutterunternehmen des besagten Unternehmens wiederum soll ein früherer Mitarbeiter des FSB gegründet haben. Aus Sicht Böhmermanns und des ZDF reichte dies aus, um „Russland-Kontakte“ des damaligen BSI-Chefs daraus zu schlussfolgern.
Sender zog sich auf „Spiel mit Uneindeutigkeiten“ zurück
Das ZDF erklärte dazu, die Darstellung sei keineswegs so zu verstehen gewesen, dass man Schönbohm bewusste Kontakte unterstellt hätte. Allerdings hätten nach Einschätzung des Senders „unbewusste Kontakte“ im Raum gestanden – und dies habe man zum Anlass für eine „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik“ gemacht. Dabei sei das Spiel mit Uneindeutigkeiten ein typisches Stilmittel der Satire. Dadurch würden etwa Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt.
Es sollte nicht behauptet werden, Schönbohm „habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt“.
Schönbohm wollte diese Rechtfertigung nicht gelten lassen. Immerhin hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihn kurz nach Ausstrahlung der Sendung von seiner Tätigkeit freigestellt. Die Rede war von einem möglichen „Sicherheitsrisiko“, ehe die Ministerin später einen behaupteten bereits zuvor bestehenden „Vertrauensverlust“ als Begründung nachschob.
Das OLG München schloss sich nun der Rechtsansicht des Erstgerichts an, wonach das Publikum die Aussagen im „ZDF Magazin Royale“ sehr wohl als Behauptung „bewusster Kontakte“ zu russischen Nachrichtendiensten verstehen konnte. Dies mache diese jedoch zu einer unwahren Äußerung, die Schönbohm in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht verletzten.
Schönbohm kritisiert das ZDF: „Bis zuletzt uneinsichtig“
Deshalb, so machte der Senat deutlich, seien diese zu unterlassen. Insbesondere sah der Senat „keine andere Deutungsvariante als gegeben, nach welcher die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht verletzen würden“.
Der Senat schloss sich der Ansicht des Erstgerichts an, wonach sich „auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen muss, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht“. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass die ZDF-Sendung ein Ausdruck „bestenfalls schlampiger Recherche“ gewesen sei.
Schönbohm selbst wurde damals an die Spitze der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. In einem Interview mit der „WELT“ erklärte er, Böhmermann habe durch falsche Tatsachenbehauptungen sein altes Leben zerstört. Einsicht habe das ZDF jedoch zu keinem Zeitpunkt gezeigt, Intendant Norbert Himmler habe selbst nach dem Urteil erster Instanz noch behauptet, es sei an der Sendung nichts falsch gewesen:
„Meine Karriere als Präsident des BSI ist zerstört worden – für 25 Minuten Unterhaltung. Und bis heute ist niemand bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen.“
In Kürze:
- Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
- Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
- Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
- In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.
„Einblick in staatliche Verantwortung“
Vereinbarungen zwischen Ministerien und Bundeswehr bestehen laut Bundeswehr bereits in Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.
Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten
Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.
GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet
Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.
Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu
Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.
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40 Biolabore
Die USA sollen über 120 Biolabore in 30 Ländern finanziert haben. Mindestens 40 befinden sich davon in der Ukraine. Das geht aus Dokumenten hervor, die Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Einige dieser Labore sollen an hoch ansteckenden Krankheitserregern forschen. Die Untersuchung geht auf eine Anordnung von US-Präsident Trump zurück, Hochrisikoforschung zu stoppen.
Musk geht erfolgreich gegen ZDF vor
Das ZDF wurde wegen einer Berichterstattung über die Ausschreitungen in Belfast von Elon Musk abgemahnt. Der Sender hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zuvor hatte eine Moderatorin behauptet, Musk habe zu einer „Jagd auf Migranten“ durch einen „rassistischen Mob“ aufgerufen.
Hybride Bedrohungen
Das Zentrum zur Abwehr hybrider Gefahren wurde heute in Berlin eröffnet. Innenminister Alexander Dobrindt erklärte, Deutschland sei nicht im Krieg, aber täglich Ziel hybrider Kriegsführung. Bund und Länder wollen ihre Kompetenzen bei der Abwehr von Spionage und Sabotage bündeln.
G7-Gipfel
US-Präsident Donald Trump erhält für seinen vorläufigen Iran-Deal breite Rückendeckung beim G7-Gipfel. Zur Absicherung des Abkommens diskutierten die europäischen Partner eine Beteiligung an Minenräumungen in der Straße von Hormus – ausdrücklich auch mit militärischen Mitteln. Eine besondere Geste gab es vor Beginn der ersten Sitzung: Bundeskanzler Merz überreichte Trump ein Deutschland-Trikot mit der Rückennummer 47 – passend zu seiner Rolle als 47. Präsident.
KI-Manipulationen
Das Europaparlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen zugestimmt, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Deepfakes sind täuschend echte, KI-generierte oder manipulierte Bild-, Video- oder Tonaufnahmen. Satirische Karikaturen bleiben ausgenommen. Ein Wasserzeichen für KI erstellte Inhalte wird ab Dezember 2026 Pflicht.
In Kürze:
- Neues Abwehrzentrum eröffnet: Bundesinnenminister Dobrindt hat gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Selen das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingeweiht.
- Bessere Vernetzung: Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessern.
- Wegwerf-Agenten im Blick: Sicherheitsbehörden beobachten verstärkt Personen, die für einzelne Aufträge angeworben werden, ohne die Hintermänner zu kennen.
- Reaktion auf neue Bedrohungen: Das Zentrum soll Deutschlands Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe aus dem Ausland stärken.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen haben am Dienstag, 16. Juni, das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zu dem Termin, der im Berliner Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz stattfand, sind auch zahlreiche Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erschienen.
Bei dem Zentrum handele es sich laut Dobrindt um keine neue Behörde, sondern um eine gemeinsame Plattform. Diese solle den Informationsaustausch und die Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bekämpfung sogenannter hybrider Angriffe erleichtern.
Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Bei der Plattform handelt es sich nicht um die Erste ihrer Art. So gibt es bereits jetzt ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, ein Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Das GAZ Hybrid soll diese Koordination nun auf das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen erweitern.
GAZ Hybrid soll Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure stärken
Dobrindt erklärte, es gehe bei dem Aufbau der Plattform darum, „Koordinierung statt Kompetenzgerangel“ zu schaffen. Die deutschen Nachrichtendienste müssten zu „echten“ Geheimdiensten weiterentwickelt werden – mit entsprechenden Befugnissen im Online-Bereich und auch Möglichkeiten zur aktiven Abwehr, „die in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen“. Um diese Nachrichtendienstreform voranzutreiben, kündigte Dobrindt auch einen baldigen Kabinettsbeschluss an.
Deutschland sei ein „tägliches Ziel“ hybrider Übergriffe, so der Minister.
Eine entsprechende Einschätzung hatte auch Verfassungsschutzchef Selen vor mehreren Wochen geäußert. Russland sein in diesem Kontext am häufigsten auffällig geworden – allerdings seien auch aus China, dem Iran oder Nordkorea entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen.
Dobrindt erklärte dazu:
„Hybride Bedrohungen sind der Schattenkrieg des 21. Jahrhunderts. Kein heißer Krieg, aber eine dunkle Bedrohung, die versucht, sich manipulativ über unser Land zu legen. Wir antworten heute mit einem starken, gemeinsamen Schild gegen diese hybride Bedrohung.“
Einrichtungen wie das GAZ Hybrid seien daher ein Beitrag zum Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure.
Breites Aufgabenspektrum und mehrere Sicherheitsbehörden eingebunden
Zu den Bedrohungen, die in diesem Kontext genannt werden, gehören unter anderem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Kampagnen zur Desinformation. In weiterem Sinne seien auch Einflussnahme auf Wahlen, Staatsterrorismus, transnationale Repression oder Proliferation dazu zu zählen. Dabei handelt es sich um die Weitergabe sensibler Technologien und Waffen.
Unter transnationaler Repression versteht man Bestrebungen von Staaten, Oppositionelle auch außerhalb der eigenen Grenzen zu verfolgen. Dies kann beispielsweise durch gezielte Angriffe, aber auch durch Verweigerung diplomatischer Dienste oder Diffamierungskampagnen erfolgen. Neben China, das etwa gegen Falun-Gong-Praktizierende, Tibeter und Demokratie-Aktivisten vorgeht, ist auch die Türkei mit Blick auf die Gülen-Bewegung in dieser Weise vorgegangen.
Solche Bedrohungen soll das GAZ Hybrid künftig frühzeitig zu erkennen helfen und bekämpfen. Dabei baut die Einrichtung auf bestehenden Strukturen auf und erweitert die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zu den ständigen Teilnehmern des GAZ Hybrid gehören unter anderem alle Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, ebenso die Kriminalämter. Außerdem werden auch Bundespolizei, BND, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Generalzolldirektion mit von der Partie sein. Bei Bedarf lassen sich auch andere Stellen einbinden, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören etwa die Bundeswehr oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Fünf Arbeitsgruppen und deren Aufgabenbereiche
Bei den Sitzungen der gemeinsamen Zentren gibt es grundsätzlich keine Hierarchie. Vielmehr wird in den Lagebesprechungen sowie bei den Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Das neue Zentrum soll nach Angaben des Innenministeriums in fünf Arbeitsgruppen agieren: AG Lage, AG Operativer Informationsaustausch, AG Desinformation und Einflussnahme, AG Wirtschaft und schließlich AG Analyse und Berichtswesen. Die einzelnen Gruppen sammeln und bewerten alle relevanten Infos, besprechen sich zu den Maßnahmen, werten Angriffe im Vorfeld von Wahlen aus und vernetzen sich mit Unternehmen und Verbänden.
Eine Arbeitsgruppe hat dabei sogenannte Wegwerf-Agenten im Fokus. Dabei handelt es sich um Personen, die für einzelne Aktionen angeworben werden – etwa über soziale Netzwerke und gegen Geld.
Häufig geht es dabei um Sabotage oder Informationsbeschaffung. Die Angesprochenen kennen dabei die eigentlichen Auftraggeber oder deren Ziele oft gar nicht. Sicherheitsbehörden zufolge bedienen sich ausländische Akteure zunehmend dieser Akteure.
GAZ Hybrid illustriert Wandel im Sicherheitsverständnis
Das GAZ Hybrid stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine organisatorische Neuordnung dar, sondern spiegelt auch einen Wandel im Sicherheitsverständnis wider. In früheren Zeiten hatten sich Sicherheitsbehörden stärker auf Terrorismus oder klassische Spionage konzentriert. Mittlerweile rücken heute Grauzonen-Konflikte in den Mittelpunkt – dabei handelt es sich Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Verfassungsschutz-Präsident Selen erklärte im Rahmen des Pressetermins dazu:
„Hybride Angriffe sind keine vorübergehende Gefahr. Sie sind das Mittel der Wahl in internationalen Konflikten unserer Gegenwart weit im Vorfeld klassischer bewaffneter Konflikte. Und wir werden langfristig mit dieser Gefahr konfrontiert bleiben.”
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
In Kürze:
- Die Bundesnetzagentur bestätigt die neuen Netzreservekapazitäten von 7.407 Megawatt und 8.274 MW für 2028/2029.
- Auffällig ist ein Anstieg, der allerdings noch im Rahmen der vergangenen Jahre liegt.
- Die Energiebehörde begründet die Anstiege mit den immer höheren Strommengen, die die Netze transportieren müssen.
- Die Kraftwerksreserve ist für Netzengpässe und Phasen mit Strommangel gedacht.
- Mehr als ein Drittel der Reservekraftwerke befindet sich im Ausland.
Deutschland benötigt im kommenden Winter wieder mehr Reservekraftwerke. In ihrem neuen Bericht „Versorgungssicherheit Strom“ hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine nötige bundesweite Kapazität im Umfang von 7.407 Megawatt (MW) ausgerufen.
Der Zeithorizont dafür läuft seit dem 1. April 2026 bis zum 31. März 2027. Damit hat die Energiebehörde die jüngste Empfehlung der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt. Diese Netzreserve dient der Stabilität im deutschen Stromnetz – besonders im Winter, wenn der Strombedarf höher ist.
Zum Vergleich: Im vergangenen Winter lag dieser Reservebedarf bei 6.493 MW. Somit entspricht die Anpassung einem Anstieg von gut 14 Prozent. Ebenso legte die Behörde den Reservebedarf für den späteren Zeitraum 2028/2029 auf 8.274 MW fest, wodurch sich eine Steigerung von weiteren 11,7 Prozent ergibt.
Wie hoch die Kraftwerksreserve im dazwischenliegenden Zeithorizont 2027/2028 sein wird, teilte sie nicht mit. Diese hat die BNetzA hingegen im Vorjahresbericht auf 6.525 MW kalkuliert und würde ab April kommenden Jahres somit wieder leicht über den Wert von 2025/2026 sinken.
Reserve steigt, aber keine Rekordwerte
Wie sind die neuen Reservebedarfe einzuordnen? Aufschluss dazu gibt ein Blick auf die Werte der vorangegangenen Winter oder Zeithorizonte. Dabei fällt auf, dass sich der Reservebedarf stets im Bereich zwischen rund 4.600 MW und 10.400 MW befand.
Der bisherige absolute Spitzenwert wurde 2017/2018 erreicht. Gründe dafür waren die Abschaltung von Kernkraftwerken, vor allem in Süddeutschland, sowie ein weniger fortgeschrittener Netzausbau als heute.
Somit sind die Reservebedarfe vom vergangenen und vom kommenden Winter noch im normalen Bereich. Allerdings stellen die 7.407 MW den dritthöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre dar. Die für in zwei Jahren prognostizierten 8.274 MW wären der zweithöchste Wert der Zeitreihe.
Wann die Reserve nötig ist
Die Kraftwerksreserve springt etwa bei Netzengpässen ein, die entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Netzreserve soll das verhindern. Dazu reduzieren die Netzbetreiber bei drohender lokaler Netzüberlastung die Erzeugung vor einem Engpass und erhöhen gleichzeitig die Erzeugung dahinter.
Ebenso springt die Reserve bei allgemeinem Strommangel ein. Dieser tritt auf, wenn besonders Windkraft- und Solaranlagen nicht genügend Strom liefern wie bei einer Dunkelflaute. Diese kann vor allem im Herbst und im Winter auftreten und mehrere Tage andauern.
Bei der Dunkelflaute vom 3. bis 5. Dezember 2025 fehlten bis zu 19.000 MW. Hierfür hätte weder die damalige noch die derzeitige Reservekapazität gereicht. Stattdessen mussten zusätzliche Stromimporte aus dem Ausland den Bedarf decken. Das liegt auch daran, dass der Atomausstieg im Jahr 2023 und der fortschreitende Kohleausstieg die Grundlast hierzulande bereits deutlich reduziert haben.
Netzausbau schleift
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, benennt den hinterherhinkenden Netzausbau als Grund für die nun erhöhte Reservekapazität. „Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr ist leicht höher als im vergangenen Jahr“, sagte er.
Laut der Energiebehörde steigen die Transportaufgaben im Stromnetz. Das ist auch der Grund für den Anstieg der Reserve vom Zeitraum 2026/2027 zu 2028/2029. Dass die Netze immer größere Strommengen transportieren müssen, liege unter anderem am kontinuierlichen Ausbau der „erneuerbaren“ Energien und an ihrer diskontinuierlichen Einspeisung.
An sonnigen oder windigen Tagen produzieren die rund 6 Millionen Photovoltaik- und rund 31.000 Windkraftanlagen der Bundesrepublik hohe Strommengen. Der überschüssige norddeutsche Windstrom kann wegen fehlender Leitungen jedoch nicht in den verbrauchsintensiven Süden fließen. Diese „Stromautobahnen“ befinden sich noch im Bau.
Ein weiterer Grund ist die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Erst mit ausreichend Stromleitungen sind eine vollständige Nutzung der Erneuerbaren und die für die sichere Stromversorgung wichtigen Stromexporte und -importe möglich.
Bis dahin müssen die Netzbetreiber bei Stromüberproduktion durch Windkraft und Solar weiterhin zunehmend Redispatch-Maßnahmen anwenden. Dabei schalten sie im genannten Fall Windkraftanlagen im Norden des Landes ab, um dort die Netze nicht zu überlasten – der negative Redispatch. Im Süden hingegen fahren sie bestehende Marktkraftwerke – meist Gaskraftwerke – und bei Bedarf noch die entsprechenden Reservekraftwerke hoch – der positive Redispatch.
Reserve teils im Ausland
Die Reservekraftwerke für den kommenden Winter stehen allerdings nicht alle in der Bundesrepublik. Das trifft nur auf 4.742 MW der veranschlagten 7.407 MW zu. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen Kraftwerke im benachbarten Ausland den verbleibenden Bedarf abdecken. Dieses Mal liegt er bei 2.665 MW, also bei mehr als einem Drittel der Gesamtreserve.
Die Behörde schrieb hierzu: „Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.“
Für die in der Bundesrepublik stehende Reserve stehen meist stillgelegte, aber systemrelevante Anlagen bereit. Bei Bedarf können die Übertragungsnetzbetreiber diese Anlagen hochfahren.
Die ausländische Reserve bilden Kraftwerke, deren Betreiber sich vertraglich gegenüber den deutschen Übertragungsnetzbetreibern verpflichten, für den Redispatch Strom ins Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Bereitschaft der Kraftwerke und deren Abrufung finanzieren sich über die Netzentgelte. Diese Kraftwerke stehen unter anderem in Österreich, der Schweiz, Frankreich, oder den Niederlanden.
Der ausländische Kraftwerksanteil ist dabei im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Im Zeitraum 2025/2026 war dieser mit 1.344 MW (von insgesamt 6.493 MW) nur gut halb so hoch wie aktuell. Auch im Zeitraum 2024/2025 lag dieser Anteil bei 1.367 MW (von 6.947 MW). In den Jahren zuvor befand sich der Anteil aus dem Ausland ebenfalls grob in dieser Größenordnung.
Deutschland nicht autark?
Nun könnte man annehmen, dass Deutschland sich aufgrund der ausländischen Netzreserve und der hauptsächlich bei Dunkelflaute nötigen Stromimporte nicht autark mit Strom versorgen kann.
Allerdings beträgt die installierte Leistung aller nicht wetterabhängigen Kraftwerke in Deutschland rund 85.000 MW. Da der Bedarf normalerweise nie die 80.000 MW erreicht, ist das ausreichend. Windkraft und Solar sollen den fossilen Anteil in der Stromversorgung senken.
Das Miteinplanen von ausländischer Reserve und Stromimporten habe oft wirtschaftliche Gründe und ist somit von staatlicher Seite kalkuliert. Technisch wäre die Autarkie möglich, aber teuer, da Strom aus dem Ausland oftmals günstiger ist als der aus vielen inländischen Öl- oder Gaskraftwerken.
Zu erwähnen ist allerdings, dass Kraftwerke, die nur gelegentlich Strom produzieren, teilweise gerade deswegen kostspielig sind. Der zeitweise Stillstand verteuert die Kosten pro erzeugter Megawattstunde im Vergleich zu einem Dauerbetrieb.
Die Mehrheit der deutschen Bürger halten Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage zufolge für eine Fehlbesetzung.
Wie die Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL und „Stern“ ergab, halten 75 Prozent Reiche nicht für die richtige Besetzung im Amt. Lediglich 15 Prozent sind mit ihrer Arbeit zufrieden. Zehn Prozent waren unentschlossen.
Reiches Wirken wurde in Ost- (77 Prozent) und Westdeutschland (75 Prozent) ähnlich negativ gesehen.
66 Prozent der Unions-Anhänger trauen der 53-Jährigen nicht zu, die wirtschaftlichen Herausforderungen Deutschlands zu bewältigen. Beim Koalitionspartner SPD sind 70 Prozent mit Reiches Arbeit unzufrieden.
Unter den selbstständig Beschäftigten beträgt die Ablehnung sogar 82 Prozent und ist damit unwesentlich geringer als bei den Anhängern der Oppositionsparteien Grüne und Linke (beide 85 Prozent). Bei den Wählern der AfD sprachen sich 81 Prozent gegen Reiche aus. (afp/red)
Die AfD baut ihren Vorsprung in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov weiter aus und liegt jetzt neun Prozentpunkte vor der Union. Die Partei kommt aktuell auf 29 Prozent, ein Punkt mehr als im vergangenen Monat.
CDU/CSU verlieren dagegen zwei Prozentpunkte und liegen nur noch bei 20 Prozent – das sei so niedrig wie seit September 2021 nicht mehr. Nach Angaben des Instituts liegen AfD und Union damit historisch weit auseinander.
Grüne gewinnen leicht hinzu
Auf Platz drei stehen mit deutlichem Abstand die Grünen, die einen Punkt auf 14 Prozent zulegen. Dahinter liegen gleichauf bei 12 Prozent die SPD (minus ein Punkt gegenüber Mai) und die Linke, die einen Punkt gewinnt.
Die Sozialdemokraten stehen damit in der Wählergunst so tief wie noch nie zuvor in der YouGov-Sonntagsfrage.
Die FDP kann ebenfalls einen Punkt zulegen und kommt nun auf 5 Prozent, das BSW liegt mit 4 Prozent dagegen weiter unter der Fünf-Prozent-Hürde. Die sonstigen Parteien erzielen zusammen fünf Prozent.
YouGov befragte für die Erhebung von 12. bis 15. Juni insgesamt 2.154 Personen, von denen 1.793 ihre Wahlabsicht angaben. Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind nach Angaben des Instituts repräsentativ für Wahlberechtigte in Deutschland.
AfD auch bei anderen Instituten auf Platz eins
Auch in Umfragen anderer Institute hatte die AfD zuletzt die Nase klar vorn. In INSA-Umfragen liegt sie schon seit einigen Wochen bei 29 Prozent, die Union stand dort in einer am Wochenende veröffentlichten Erhebung für die „Bild am Sonntag“ aber bei 22 Prozent.
In einer vor einer Woche veröffentlichten Forsa-Umfrage für RTL/ntv kam die AfD auf 27 und die Union auf 22 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen sah den Vorsprung am 5. Juni im ZDF-„Politbarometer“ deutlich knapper: 27 zu 25 Prozent.
Wahlumfragen sind generell immer mit Unsicherheiten behaftet. Unter anderem erschweren nachlassende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen den Meinungsforschungsinstituten die Gewichtung der erhobenen Daten.
YouGov gibt eine statistische Fehlertoleranz von +/- 1,01 Prozentpunkten für einen Anteilswert von 5 Prozent und +/- 2,31 Punkten für einen Anteilswert von 50 Prozent an.
Grundsätzlich spiegeln Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang. Die nächste Bundestagswahl steht regulär 2029 an. (dpa/red)
Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik
Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR
Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.
TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik
Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR
Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik
Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR
Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
Die Innenminister wollen sich für höhere Bußgelder bei besonders gefährlichen Verkehrsverstößen einsetzen. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, soll die Innenministerkonferenz (IMK) bei ihrer Tagung in Hamburg eine schnelle Überprüfung des Bußgeldkatalogs anstoßen.
Die IMK halte die wirksame Verfolgung von Verkehrsverstößen im Interesse eines hohen Niveaus der Verkehrssicherheit für dringend erforderlich, heißt es in einer Beschlussvorlage, aus der die Zeitung zitiert.
Auch die Verfolgbarkeit der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Verkehrsdelikte in der EU müsse sichergestellt werden.
Ordnungswidrigkeiten sollen teurer werden
Zudem wollen die Länder die Verwarnungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten von 55 auf 70 Euro anheben. Verstöße könnten dann wieder häufiger automatisiert statt manuell bearbeitet werden.
Auch die Haltergebühr soll laut Vorlage steigen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann – von 23,50 auf 45 Euro.
In dem Beschlussvorschlag heißt es weiter, die Bundesregierung müsse sich zudem für ein EU-weit einheitliches Sanktionsniveau einsetzen, weil vergleichbare Verkehrsverstöße in den Mitgliedstaaten bislang sehr unterschiedlich geahndet würden. (dts/red)
Die Privathaushalte in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel ausgegeben.
Auf Fleisch und Wurst, Fisch und Meeresfrüchte entfielen durchschnittlich rund ein Fünftel oder 22 Prozent der Ausgaben, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.
Für Getreide und Getreideerzeugnisse wie Brot, Reis und Nudeln gaben die Verbraucher rund 17 Prozent aus.
Ein ebenso großer Anteil der Ausgaben entfiel auf Milch, Molkereiprodukte und Eier, wie das Bundesamt weiter mitteilte. Gemüse, Kartoffeln und Ähnliches machten 14 Prozent aus, bei Obst und Nüssen waren es neun Prozent. Im Schnitt acht Prozent der Ausgaben gingen für Zucker und Süßwaren drauf.
Rund 75 Euro für Getränke
Für Getränke zahlten die privaten Haushalte dem Bundesamt zufolge im Schnitt rund 75 Euro im Monat. Gut 40 Euro davon entfielen auf alkoholfreie, knapp 35 Euro auf alkoholische Getränke.
Die Angaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Dafür gaben 9.965 Haushalte 14 Tage lang detailliert Auskunft zu ihren Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, wie die Statistiker mitteilten.
Aufwendungen für Restaurants, Cafés, Kantinen und Ähnliches sind in diesen Ausgaben nicht enthalten. (afp/red)
Zum Jahresende 2025 lebten 83,5 Millionen Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Bevölkerungszahl somit im Jahr 2025 um 110.000 Personen beziehungsweise um 0,1 Prozent gesunken.
Seit 2011 war die Bevölkerung mit Ausnahme des Jahres 2020 kontinuierlich gewachsen. Die Entwicklung im Jahr 2020 war dabei im Zusammenhang mit der verminderten Zuwanderung während der Corona-Pandemie zu sehen.
Bereits im Jahr 2024 war die Bevölkerungszunahme mit +0,1 Prozent geringer als in den Vorjahren ausgefallen. Im Jahr 2025 sank die Bevölkerungszahl nun erstmals seit 2020 wieder.
Diese Entwicklung ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen und zum anderen aus den Wanderungsbewegungen. Der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten lag 2025 mit +352.000 etwas höher als im Vorjahr (+331.000).
Gleichzeitig ging der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands, von +430.000 im Vorjahr auf +235.000 im Jahr 2025 deutlich zurück. Somit konnte die Nettozuwanderung das Geburtendefizit nicht ausgleichen.
Einwohnerzahl in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland sinkt
Der Bevölkerungsrückgang fiel in den östlichen Bundesländern mit -0,5 Prozent (-57.000 Personen) prozentual stärker aus als in den westdeutschen Bundesländern mit -0,1 Prozent (-68.000 Personen).
Einen Bevölkerungszuwachs hatten nur die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg (jeweils +0,4 Prozent) und Bremen (+0,3 Prozent) zu verzeichnen.
In den Flächenländern ging die Bevölkerungszahl hingegen zurück oder blieb annähernd stabil. Am stärksten waren Thüringen (-1,0 Prozent), Sachsen-Anhalt (-0,7 Prozent) und das Saarland (-0,5 Prozent) vom Bevölkerungsrückgang betroffen.
Große Unterschiede in Altersstruktur bei deutschen und ausländischen Einwohnern
Die Entwicklung der Bevölkerung fällt nach Altersgruppen unterschiedlich aus. So nahm als einzige Altersgruppe die Zahl der 60- bis 79-Jährigen um 2,8 Prozent (+358.000) zu. Diese Altersgruppe war bereits in den Vorjahren gewachsen. Dies steht im Zusammenhang mit den geburtenstarken Jahrgängen (Babyboomer), die sukzessive in diese Altersgruppe hineinwachsen.
Die Zahl der Personen ab 80 Jahre ging dagegen um 2,5 Prozent (-151.000) zurück (-2,5 Prozent). Hintergrund ist, dass die geburtenschwachen Jahrgänge um das Ende des Zweiten Weltkrieges dieses Alter erreichen.
Einen leichten Rückgang hatte auch die Zahl der Kinder und Teenager unter 20 Jahren (-0,6 Prozent bzw. -88.000) sowie der Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren (-1,0 Prozent bzw. -409.000) zu verzeichnen.
Diese unterschiedlichen Entwicklungen der Altersgruppen wirken sich auf die Altersstruktur aus. Die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahre stieg 2025 um 387.000 und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent.
Die Altersstruktur unterscheidet sich dabei stark zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung. So fiel der Anteil der ab 60-Jährigen in der ausländischen Bevölkerung mit 13,4 Prozent deutlich niedriger aus als in der deutschen Bevölkerung (34,1 Prozent).
Dafür war der Anteil der nichtdeutschen Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren entsprechend höher (67,6 Prozent) als bei der deutschen Bevölkerung (47,4 Prozent).
Jeder Fünfte 20-59-Jährige ist Ausländer
Die ausländische Bevölkerung wuchs im Jahr 2025 um 39.000 Personen (+0,3 Prozent) und lag zum Jahresende bei 12,4 Millionen Menschen. Somit liegt der Zuwachs sowohl relativ als auch absolut gesehen deutlich unter den Zuwächsen der letzten 15 Jahre.
Im Vorjahr hatte die ausländische Bevölkerung noch um 283.000 Personen zugenommen (+2,3 Prozent). Am stärksten war die ausländische Bevölkerung in den Jahren 2015 (+1,1 Millionen Personen) und 2022 (+1,4 Millionen Personen) im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen gewachsen.
Der Ausländeranteil fällt je nach Altersgruppe unterschiedlich aus: Am höchsten ist der Ausländeranteil in der Altersgruppe der 20- bis 59-Jährigen mit 20,0 Prozent, am niedrigsten bei den ab 60-Jährigen mit 6,5 Prozent. Bei den Kindern und Teenagern unter 20 Jahren liegt der Ausländeranteil bei 15,2 Prozent.
Die größten ausländischen Gruppen bilden wie in den vergangenen Jahren Türken (1.385.000), gefolgt von Staatsangehörigen aus der Ukraine (1.167.000), Syrien (856.000), Rumänien (763.000) und Polen (700.000). (dts/red)
Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.
Diskussion über wehrhafte Demokratie
Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommt diesen Sommer Urlaubsgeld. Nach einer Auswertung des WSI-Instituts der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung liegt der Anteil der Empfänger bei 44 Prozent – ebenso wie 2025.
Wer unter Tarifbedingungen arbeitet, hat wesentlich bessere Aussichten auf ein Urlaubsgeld. Laut Analyse erhalten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft 73 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent.
Die Analyse beruht auf Angaben von rund 50.000 Beschäftigten, die von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 auf dem Portal Lohnspiegel.de der Böckler-Stiftung Daten angaben.
Gefälle zwischen Mann und Frau
„Wenn der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger“, sagt WSI-Lohnexperte Malte Lübker.
Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung. Diese liegt heute laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei 49 Prozent. Mitte der 1990er Jahre waren es rund 80 Prozent.
Prinzipiell erhalten Beschäftigte bei Großunternehmen eher Urlaubsgeld als bei kleinen Firmen, die seltener tarifgebunden sind.
Während lediglich 38 Prozent der weiblichen Angestellten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei den Männern 49 Prozent. Zugleich erhalten 46 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland den Zuschuss, im Osten inklusive Berlin sind es nur ein Drittel (33 Prozent).
Von 186 bis 2.904 Euro
Wie hoch das Urlaubsgeld ist, hängt von den Regelungen in den Tarifverträgen ab. Die Bandbreite reiche von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis 2.904 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe.
Während laut Studie auch in der Papier-, der Metall- und der Druckindustrie sowie dem Kfz-Gewerbe Urlaubsgelder von über 2.000 Euro gezahlt werden, stehen die Süßwarenbranche, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Landwirtschaft ganz unten.
Wenig Urlaubsgeld in Niedriglohnbranchen
Dort, wo Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse durchgesetzt hätten, falle auch das Urlaubsgeld höher aus, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. „In den klassischen Niedriglohnbranchen wird in der Regel nur ein niedrigeres Urlaubsgeld gezahlt.“
In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gebe es beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr, so die Böckler Stiftung.
Dazu zählten etwa Versicherungen, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Ein einheitliches Urlaubsgeld gibt es auch in der Druck- und Chemieindustrie.
Im öffentlichen Dienst besteht laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 fließe es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November. Auch im Bankgewerbe und in einigen Tarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld. (dpa/red)
Die Gewerkschaft der Polizei fordert vor der am Mittwoch in Hamburg beginnenden Innenministerkonferenz den Aufbau einer nationalen Polizei-Reserve für den Ernstfall.
„Wenn in Deutschland morgen großflächig der Strom ausfällt, kritische Infrastruktur angegriffen wird oder mehrere Krisen gleichzeitig eintreten, dann haben wir schlicht nicht genug Polizistinnen und Polizisten, um überall gleichzeitig zu helfen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Sicherheit dürfe keine Frage des Zufalls sein, man brauche endlich belastbare Reserven.
Es gibt nicht genügend Sicherheitskräfte
Die Gewerkschaft unterstütze die Pläne der Innenministerkonferenz zum Aufbau nationaler Reserven – etwa für Blackout-Szenarien oder kritische Infrastruktur, sagte Kopelke weiter.
Wichtig sei aber: „Technische Reserven ohne Menschen schaffen keine Sicherheit. Generatoren, Notstrom und Ersatzteile helfen nur, wenn genügend Sicherheitskräfte da sind, die Ordnung sichern, Menschen schützen und Hilfe koordinieren.“
Die Polizei arbeite vielerorts bereits am Limit, während gleichzeitig neue Risiken entstünden: hybride Angriffe, Blackouts, Extremismus und organisierte Kriminalität. Gleichzeitig fehle es an einer starken nationalen Polizei-Reserve, die im Krisenfall schnell und koordiniert eingesetzt werden könne.
Bereitschaftspolizisten als Lückenbüßer
„Zwar sind die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes eine flexible Einheit, aber ihre Stärke und Flexibilität ist mittlerweile stark eingeschränkt und die Kräfte sind keine Reserve, sondern schon Lückenbüßer der regionalen Polizeiprobleme“, so Kopelke.
Polizisten stünden im Ernstfall zwischen Chaos und Sicherheit. „Aber wir werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn der Staat uns vorbereitet, ausstattet und personell stärkt“, sagte Kopelke. Wer heute keine Reserven aufbaue, riskiere morgen, dass Hilfe zu spät komme. (dts/red)
Trotz der zunehmenden Verbreitung von Selbstbedienungskassen zieht die deutliche Mehrheit klassische Kassen mit Personal vor. Laut einer nach eigenen Angaben repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar werden sie von 67 Prozent bevorzugt.
33 Prozent scannen ihre Waren lieber selbst. Kantar befragte dazu vom 4. bis 8. Juni online rund 1.000 Menschen in Deutschland zwischen 16 und 64 Jahren.
42 Prozent der Befragten, die bediente Kassen bevorzugen, ist der Umgang mit Menschen lieber als mit einer Maschine. Für 40 Prozent ist Gewohnheit ein Grund. 39 Prozent zahlen lieber mit Bargeld, was an den meisten SB-Kassen nicht möglich ist.
28 Prozent sagen, dass sie beim Selbstscannen länger brauchen als das Personal. Seltener genannt werden Angst vor Bedienfehlern (21 Prozent) oder Überforderung (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
SB-Kassen: Viele wollen Tempo selbst bestimmen
Ein Drittel zieht laut Umfrage hingegen SB-Kassen vor. 56 Prozent von dieser Gruppe begründen dies damit, ihr eigenes Tempo bestimmen zu können und weniger Zeitdruck zu haben. 51 Prozent nennen kürzere Warteschlangen und geringere Wartezeiten als Argument.
38 Prozent macht es mehr Spaß, selbst zu scannen. 33 Prozent ist es wichtig zu sehen, dass Preis und Anzahl der Produkte korrekt erfasst werden.
Viele Menschen seien mit SB-Kassen noch nicht vertraut genug, sagt Kantar-Marktforscherin Stefanie Exel. Dies gelte auch für jüngere Generationen. Eine breitere Nutzung werde sich „nicht automatisch einspielen“. Hilfspersonal an den Terminals könne Sicherheit geben, bis der Umgang vertrauter ist.
Menschen zwischen 16 und 44 Jahren stehen SB-Kassen laut Umfrage grundsätzlich offener gegenüber. Unter 55- bis 64-Jährigen ist die Vorliebe für klassische Kassen dagegen deutlich stärker ausgeprägt. 87 Prozent bevorzugen sie, nur 13 Prozent Selbstbedienungskassen. Bei noch Älteren dürfte der Anteil vermutlich noch höher sein, so Exel.
Bis zu zwei Millionen Nutzer pro Tag
Die Einzelhändler in Deutschland setzen zunehmend auf die Kassen, an denen Kunden Produkte selbst scannen. Laut einer Schätzung des Handelsforschungsinstituts EHI verfügen derzeit etwa 12.500 Geschäfte über rund 50.000 SB-Kassen. Vor allem Lebensmittelhändler und Drogerien haben die Systeme stark ausgebaut. Einer der Hauptgründe ist die schwierige Personalsituation in der Branche.
Laut EHI-Experte Frank Horst werden SB-Kassen in Deutschland pro Tag von 1,5 bis 2 Millionen Menschen genutzt. Vor allem bei kleineren Einkäufen würden sie gern angesteuert. Bei größeren mit 30, 40 oder mehr Artikeln seien sie hingegen weniger komfortabel.
„Es ist gar nicht so einfach, alle Menschen für SB-Kassen zu begeistern.“ Insbesondere bei Älteren seien Vorbehalte mehr verbreitet, so Horst. Dennoch würden sie auch von Menschen ab 70 Jahren genutzt. „Viele sehen darin sogar Vorteile, weil sie das Tempo bestimmen können und der Druck nicht so groß ist wie bei bedienten Kassen.“ (dpa/red)
Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.
Anschlag im Oktober 2025 geplant?
In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
Die Schrumpfung des Kurzstreckennetzes der Lufthansa-Gruppe wird auch nach dem Ende von Lufthansa Cityline und der Herausnahme von 20.000 Flügen im laufenden Sommerprogramm weitergehen.
„Wir werden immer dann gezielt Kapazität auf der Kurzstrecke reduzieren, wenn es wirtschaftlich geboten ist“, sagte Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer im Konzernvorstand, dem „Handelsblatt“.
Das sei ein fortlaufender Prozess, bei dem die Verbindungsqualität des Netzwerkes für die Kunden stets erhalten bleiben müsse. Der größte Teil der Konsolidierung im Kontinentalverkehr solle spätestens 2028 abgeschlossen sein, so Vranckx.
Enorme Standortkosten in Deutschland erschweren Luftfahrt
Wie weit das Netz noch ausgedünnt wird, wollte der Manager nicht sagen. „Es ist für die gesamte Gruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll, jeden Flughafen von jedem unserer sechs Drehkreuze anzufliegen“, verteidigte Vranckx die Maßnahmen.
Die Gruppe habe das Ziel einer bereinigten Ergebnismarge von acht bis zehn Prozent ausgegeben. Davon sei man noch weit entfernt. Deshalb brauche die Gruppe ein effizientes Netz, das aber zugleich Kunden ein optimales Angebot an Flügen biete.
„Wir wollen Deutschlands wichtige Wirtschaftsregionen auch künftig anfliegen. Unser Ziel bleibt, ein Einzugsgebiet immer mindestens an ein Drehkreuz und damit auch an unser Langstreckennetz anzubinden“, sagte Vranckx.
Das sei aber angesichts der enorm hohen Standortkosten in Deutschland wirtschaftlich leider nicht immer umsetzbar. „Es wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Europa noch ein paar Veränderungen geben. Das Europageschäft ist für Lufthansa, aber auch für viele andere Airlines eine Herausforderung“, sagte der Lufthansa-Manager. (dts/red)










































