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Bundessieger von Jugend forscht gekürt – Preise für 14- bis 20-jährige Talente

Neuartige Simulationen zur Physik von Sanduhren, KI-gestützte Systeme zum Schutz vor Telefonbetrug und kostengünstige Vakuumpinzetten für den Umgang mit Elektronikbauteilen: In Herzogenaurach sind am Sonntag die Siegerinnen und Sieger des Bundesfinales des Wettbewerbs Jugend forscht gekürt worden.
Unter den eintausend Gästen der Veranstaltung waren auch Bundesbildungsministerin Karin Prien und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (beide CDU). 159 junge Wissenschaftler hatten sich für das Finale qualifiziert, die Sieger sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.

Die Preisträger der Sonderpreise

Verliehen wurden Nachwuchsforscherpreise in zahlreichen Kategorien. Den Preis des Bundespräsidenten für eine außergewöhnliche Arbeit erhielten die 14-jährigen Viyona Singh und Aarav Singh. Das derzeit in den USA lebenden Siegerpaar erreichte über den bayerischen Landeswettbewerb das Finale.
Es wies nach Angaben der Organisatoren von Jugend forscht nach, dass sich seltene Varianten bestimmter Proteine mit physikbasierten Modellen besser vorhersagen lassen als mithilfe KI-basierten Modellen.
Den Preis des Bundeskanzlers für die originellste Arbeit ging demnach an den 18-jährigen Tim Kammel aus Nordrhein-Westfalen. Er untersuchte die Effekte verschiedener Öffnungen in Sanduhren auf das Strömungsverhalten des Sandes und entwickelte zudem eine Computersimulation der Dynamiken.
Der Preis der Bundesbildungsministerin für die beste interdisziplinäre Arbeit ging an Julian Scharnowski aus Baden-Württemberg. Der 20-Jährige konstruierte eine Vakuumpinzette, mit der mittels Unterdruck winzige Elektronikbauteile präzise auf Platinen platzieren lassen.
Vincent Nack aus Bayern erhielt den Preis der Bundesforschungsministerin für die innovativste Arbeit. Der 19-Jährige entwickelte ein KI-gestütztes System zum Schutz vor Telefonbetrug, das in Echtzeit Täuschungen erkennen kann.

Weitere herausragende Projekte

Weitere Preise wurden in den Fachgebieten Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Physik, Mathematik/Informatik und Technik vergeben.
Ausgezeichnet wurden unter anderem Forschungen zur Rolle von sogenannten Axion-Sternen im jungen Universum, zur Verbesserung einer komplexen Metallverbindung aus Bismut, Zinn, Zink und Aluminium sowie die Entwicklung einer Art Übersetzer, der KI-Modelle laut Organisatoren energiesparend und effizient auf lokale Computerhardware übertragen kann.
Jugend forscht ist eine gemeinsame Nachwuchsinitiative von Bund, Ländern und weiteren Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Medien und Schulen. Der Wettbewerb wird von der Stiftung Jugend forscht organisiert und fand in diesem Jahr zum 61. Mal statt. Er soll für naturwissenschaftliche und technische Fächer begeistern und bei der Suche nach Talenten helfen.
Das sogenannte Bundespatenunternehmen des Wettbewerbs war in diesem Jahr der Auto- und Industriezulieferer Schaeffler. An dessen Hauptsitz im bayerischen Herzogenaurach fand am Sonntag auch die Preisverleihung statt.(afp/red)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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Umfrage zum Kinderreport: Große Mehrheit für einheitliche Bildungsstandards

Um benachteiligten Kindern bessere Chancen im Bildungssystem zu geben, fordert eine große Mehrheit in Deutschland einheitliche Bildungsstandards und mehr staatliche Investitionen.
Eine am Dienstag, 26. Mai veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass sowohl die große Mehrheit der Erwachsenen als auch Kinder und Jugendliche eine verbindliche Demokratiebildung in den Schulen als wichtig erachten.
Zudem sehen sie deutlich mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler als zentrale Maßnahme, um Teilhabe und demokratisches Lernen zu stärken.

91 Prozent für gleiche Bildungsstandards

Wie aus der in Berlin vorgestellten Umfrage des Instituts Forsa für den Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerks hervorgeht, sprach sich die große Mehrheit der Befragten dafür aus, dass die Bedingungen und Standards in Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland gleich sein sollten.
Das forderten 91 Prozent der Erwachsenen und 87 Prozent der Minderjährigen.
Beide Gruppen sprachen sich auch für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen aus. Eine Mehrheit war dafür, dass Schulen mit vielen sozial benachteiligten Kindern finanziell gefördert werden sollten.

Große Mehrheit für faire Bildung und mehr Unterstützung

Forsa befragte für den Kinderreport 1002 Erwachsene sowie 1006 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren vom 7. bis zum 16. Januar online.
90 Prozent der erwachsenen Befragten und 88 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden zudem, dass die Bildung in Kita und Schule kostenlos sein sollte. Das gelte auch für Lehrmaterialien.
Vor allem die Erwachsenen plädierten außerdem für mehr qualifiziertes Personal, das pädagogische Fachkräfte von Organisationsaufgaben entlasten sollte.
Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprachen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern.

Schicksalsfrage für unsere Nation

Mehr Investitionen in das Bildungssystem seien „kein Nice-to-have“, sie seien vielmehr „eine Art von Schicksalsfrage für unsere Nation“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bei der Vorstellung des Kinderreports 2026.
So könne das Fachkräfteproblem nur gelöst werden, wenn jedem Kind ein erfolgreicher Bildungsgang ermöglicht werde, „je nach seinen Talenten und Neigungen“.
80 Prozent der Erwachsenen und 78 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben außerdem an, dass geflüchtete Kinder die Möglichkeit haben sollten, schnell nach ihrer Ankunft in die Schule zu gehen.
Gefragt wurde auch nach möglichen Maßnahmen, um sozial benachteiligte Kinder direkt besser zu unterstützen. 94 Prozent der erwachsenen Befragten hielten dabei verbindliche Lern- und Sprachförderung für wichtig, 91 Prozent Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.

Bildungschancen hängen vom Geldbeutel ab

Ähnlich sahen es mit 88 beziehungsweise 86 Prozent die Kinder und Jugendlichen.
Bildungschancen in Deutschland seien nach wie vor ungleich verteilt, kritisierte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund. Sozialer Aufstieg hänge „heute mehr denn je vom Portemonnaie des Elternhauses“ ab.
„Fehlende Kita-Plätze, ein bundesweit ungleiches Bildungssystem und unzureichende Investitionen in Personal und Ausstattung sind auch im Jahr 2026 weiterhin Realität.“ Besonders betroffen von Barrieren im Bildungssystem seien „Kinder, die in Armut leben oder einen Migrationshintergrund haben“.
Eine große Mehrheit der Befragten war außerdem dafür, dass in Schulen gelernt werden sollte, wie der Staat und das Gemeinwesen zusammenspielen.
„Es darf uns auch nicht kalt lassen, wenn 94 Prozent der Kinder an der Schule lernen wollen, wie Demokratie funktioniert und Schule einfach keine Zeit findet“, kritisierte Siegesmund.
Prien sagte dazu, die Demokratie in Deutschland hänge „wahrscheinlich entscheidend davon ab, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen eine gute Bildung erfahren, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, kritisch zu denken und politische, historische Sachverhalte auch kritisch bewerten zu können“. (afp/red)