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Kreml-Kontakte: Bundestag soll Risiken prüfen

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag. Anlass ist die Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg zum Wirtschaftsforum.
„Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“.
„Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“

Geheimnisträger ohne Sicherheitscheck?

Kramer bezog sich auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten auch das Risiko einer sogenannten „Anbahnung“, sagte er.
Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.
Bundestagsabgeordnete gelten nach seinen Worten kraft ihres Mandats als sogenannte „geborene Geheimnisträger“.
Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, sagte Kramer.
„Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen.“
Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Kramer. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen.
Zudem hätten sie „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“, sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium. (dts/red)
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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Kramer lehnt Ausbau des Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ ab

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, kritisiert die jüngsten Forderungen nach zusätzlichen Befugnissen für den Inlands-Nachrichtendienst deutlich.
„Die wiederholte Forderung, den Verfassungsschutz zu einem `echten Geheimdienst` um- und auszubauen, irritiert mich zunehmend und macht mir Sorgen“, sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Nachrichtendienst ist nicht gleich Geheimdienst

Die nachweisbaren Erfolge des Dienstes zeigten, wie real, effektiv und echt er sei. Der Verfassungsschutz sei aber aus guten Gründen ein Nachrichtendienst und solle dies auch bleiben.
Ein Geheimdienst schütze die Obrigkeit vor der eigenen Bevölkerung, während der Verfassungsschutz die Grundpfeiler der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung, schütze. Das sei ein völlig anderes und richtiges Selbstverständnis in einer Demokratie mit den historischen Erfahrungen Deutschlands.
Wenn neue operative Befugnisse Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz sein sollten, sei dem klar zu widersprechen, so Kramer weiter. Es gebe ein erprobtes Trennungsgebot und eine entsprechende Aufgabenteilung mit der Polizei.
Der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst und Frühwarnsystem sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert. Zur Gefahrenabwehr bei Gewalt sei in erster Linie die Polizei bestimmt.

Kramer: Bundeswehr für Verteidigung zuständig

Zwar bedürfe es beim Kampf gegen Cyberangriffe einer Nachschärfung und Aktualisierung. Wenn es aber darum gehe, Cyberangriffe aktiv zu bekämpfen oder zurückzuschlagen, wäre es zielführend, die Bearbeitung dieser Angriffe zu bündeln, indem Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll an einer Stelle konzentriert würden.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland obliege im Verteidigungsfall der Bundeswehr. Alles andere wäre eine Änderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und des Konzepts der wehrhaften Demokratie durch die Hintertür.
Kramer bezweifelte zudem, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen solchen Verfassungsschutz sympathischer fände. „Mit solch missverständlichen Diskussionen wird in den letzten Jahren hart erkämpftes Vertrauen leicht und unnötig wieder verspielt.“ (dts/red)
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Studie: China will systematisch Einfluss in G7-Staaten ausbauen

China versucht einer Studie zufolge, mit einer langfristig angelegten Strategie seinen Einfluss in den G7-Staaten auszubauen.
Die im kanadischen Montréal ansässige Denkfabrik MIGS verwies in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht auf ein Netzwerk von mehr als 2.000 Organisationen, über das Peking zu diesem Zweck politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Kanäle nutze.

„Systematische und anpassungsfähige“ Strategie

Unter der Führung der Abteilung für Einheitsfrontarbeit der Kommunistischen Partei (UFWD) setze China auf eine „systematische und anpassungsfähige“ Strategie, die legitime und verdeckte Aktivitäten vermische, heißt es in dem Bericht.
Die Strategie sei im „normalen Funktionieren offener Gesellschaften“ verankert und nutze deren Schwachstellen aus.
Das chinesische Netzwerk umfasse Berufsverbände, Studierendengruppen, Kulturorganisationen und Medienplattformen, schreiben die Autoren des Papiers. Allein in den USA habe das Netzwerk mehr als 900 Organisationen.
Diese seien „nicht von Natur aus illegal“. Ihre Wirkung entfalteten sie aber dadurch, dass sie politische Debatten prägten, öffentliche Diskurse beeinflussten und in manchen Fällen Zugang zu strategischen Vorteilen erleichterten.
MIGS bezeichnet das Vorgehen Pekings als „kollektive Herausforderung für demokratische Regierungsführung, Souveränität und die Integrität der öffentlichen Debatte in den G7-Staaten“.
Um der Einflussnahme aus China zu begegnen, schlägt das Forschungszentrum unter anderem einen Koordinierungsmechanismus gegen Einmischung, ein gemeinsames Register mit Organisationen und Personen aus dem chinesischen Einflussnetzwerk sowie eine Angleichung der Gesetzgebung in den betroffenen Staaten vor.
Die Staats- und Regierungschefs der G7 kommen Mitte Juni im ostfranzösischen Evian zusammen. Frankreich hatte im Januar von Kanada den Vorsitz der Gruppe übernommen, zu der auch die USA, Japan, Deutschland, Großbritannien und Italien gehören. (afp/red)
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Cyberabwehr: BSI kann künftig IT-Systeme stilllegen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren.
Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, will dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu drohenden Angriffen zu verbessern.
Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen, die teils große Wirkung entfalten könnten.
Auch hybride Bedrohungen gewännen zunehmend an Bedeutung. In dieser Situation müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.

Großes Schadenspotenzial

Die Bundesregierung führt in ihrem Entwurf weiter aus: „Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz.“
Die Polizeibehörden des Bundes und das BSI müssten daher ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Angriffe erhalten. Ziel sei es dabei, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minieren.
Um die Aufgaben zu erfüllen, die sich durch die geplanten Änderungen ergeben, werden laut Entwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte benötigt.

Aktives Eingreifen erlaubt

Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen „klare Befugnisse“ bekommen, um „eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen“. So sollen sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, IT-Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern können.
Bislang war dem BKA ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war die Behörde auf die Strafverfolgung beschränkt.
Das BSI soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können.
Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, „Informationen des BSI über konkrete Gefahren“ an ihre Nutzer weiterzugeben.

Gefahrenabwehr statt Strafverfolgung

Da wechselnde maliziöse Internet-Domänen bei der Verbreitung von Schadsoftware eine tragende Rolle einnehmen, soll dem BSI ermöglicht werden, gegen solche Domänen vorzugehen.
Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten alleine der Gefahrenabwehr, nicht der Strafverfolgung, heißt es.
Besondere Abwehrmaßnahmen durch die Bundespolizei sollen nur in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa wenn sich die Gefahr gegen „Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind“, richtet. (dpa/red)
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Dobrindt kritisiert Warnungen vor AfD-Staatsstreich

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.

Keine Hinweise auf Wahlmanipulation

Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
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Bericht: Moskau weitet Desinformationskampagnen gegen Deutschland aus

Russland weitet einem Medienbericht zufolge seine Desinformationskampagnen gegen Deutschland aus.
Die Moskauer Firma Social Design Agency (SDA), die unter EU-Sanktionen steht und offenbar im Auftrag des Kreml arbeitet, verantworte neben Online-Kampagnen nun auch Aktionen unter falscher Flagge und arbeite an einem russlandfreundlichen Wikipedia-Klon für Deutschland, berichtet das Nachrichtenportal t-online am Freitag unter Berufung auf einen Datensatz mit internen Dokumenten und Nachrichten der SDA.
SDA soll im Auftrag der russischen Regierung unter anderem mit einem Netzwerk aus gefälschten Internetseiten und Konten in Onlinenetzwerken für Desinformation in Deutschland sorgen.
Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten im September 2024 unter Berufung auf interne SDA-Unterlagen enthüllt, dass die russischen Desinformationskampagnen direkt aus dem Kreml gesteuert werden. Eines der Ziele ist demnach die Stärkung der AfD in Umfragen.
Das Leak sei bekannt, „die Auswertung dauert noch an“, hieß es dazu auf AFP-Anfrage aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Daher könne derzeit keine Stellungnahme über die Authentizität oder zum Inhalt der Dokumente gegeben werden.
Der Politikwissenschaftler Thomas Rid, Professor für Strategische Studien an der Johns Hopkins Universität in den USA und Experte für Desinformationskampagnen, sagte t-online zu dem jetzt bekannt gewordenen Datensatz: „Ich gehe aufgrund der Umstände, der Inhalte und der Chronologie davon aus, dass das Leak echt ist.“
Den Dokumenten zufolge sind die Server für eine „selbstaktualisierende Wissensdatenbank“ bereits gestartet und Webseiten vorbereitet, berichtet t-online. Das Projekt umfasse bislang über 200.000 Seiten.
Sie sollen demnach unter anderem dafür verwendet werden, mit den im Auftrag des Kreml bereitgestellten Desinformationen KI-Plattformen wie ChatGPT zu trainieren. Dafür wolle die SDA monatlich rund 500 Artikel manuell redigieren. 200 Artikel sollten pro Monat suchmaschinenoptimiert werden.
Der Plan reiht sich laut t-online ein in mehrere weitere verdeckte Operationen, von denen ebenfalls in den Dokumenten die Rede ist: Diese enthielten erstmals Belege, dass die Agentur SDA neben Desinformationsoffensiven auch Aktionen unter falscher Flagge in Europa organisiert – darunter mutmaßlich die Sabotage, bei der in Deutschland kurz vor der Bundestagswahl hunderte Autos mit Bauschaum stillgelegt wurden.
Die Täter hatten damals eine falsche Fährte gelegt und an den Tatorten Aufkleber mit der Aufschrift „Sei Grüner!“ und einem Foto des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) hinterlassen.
Ziel war offenkundig, die Grünen im Wahlkampf zu diskreditieren. Auch die Staatsanwaltschaft Ulm geht von Drahtziehern in Russland aus. Ein Chatverlauf von SDA-Mitarbeitern stützt nun t-online zufolge diese Version.(afp/red)
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Iranischer Spion wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt

Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für den Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag, 21. Mai mitteilte.
Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Iranischer Agent plante Attentate auf Schuster und Beck

Der in Dänemark lebende dänische Staatsbürger S. habe Anfang 2025 den Auftrag bekommen, Informationen über beide Männer einzuholen. Außerdem habe er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen sollen. All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
S. arbeitete demnach für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden. Im Frühling 2025 habe er in Berlin verschiedene Orte ausgekundschaftet und außerdem nach Komplizen für zukünftige Anschläge gesucht.
Spätestens im Mai 2025 nahm S. den Angaben nach Kontakt zu dem Afghanen Tawab M., einem zweiten nun angeklagten Mann, auf. M. habe sich dazu bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.
S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, M. Anfang November. Beide wurden nach Deutschland gebracht und kamen in Untersuchungshaft. Dem Hauptangeschuldigten S. wirft die Bundesanwaltschaft nun geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und Brandstiftung vor.

Rabbiner: Iran-Netzwerke in Europa zerschlagen

M. klagte sie wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord an. Über die Zulassung der Anklage entschiedet nun das Oberlandesgericht Hamburg.
Die Konferenz der Europäischen Rabbiner forderte nach dem Bekanntwerden der Einzelheiten der Anklage ein entschiedeneres Vorgehen Europas gegen den Iran. „Sämtliche Finanzierungs-, Tarn- und Einflussstrukturen des iranischen Regimes in Europa müssen kompromisslos offengelegt und zerschlagen werden“, erklärte Generalsekretär Gady Gronich.

CDU will schnelles Vorgehen gegen iranische Anschlagsnetzwerke

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU), hat vor weiteren Anschlagsplänen des Irans in Deutschland gewarnt.
„Leider überraschen solche Pläne nicht“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Man wisse, dass der Iran seit längerem in Deutschland aktiv sei und anwerbe. Allerdings handle es sich dabei nicht um eine konkrete, fassbare Organisation, sondern um unterschiedliche Strömungen, die häufig keine festen Strukturen hätten.
Regional könnten sich allerdings sehr schnell Netzwerke bilden, die Anschläge planten, wie man auch im aktuellen Fall gesehen habe. „Da müssen wir vor die Welle kommen“, forderte Henrichmann. (afp/dts/red)
 
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Spionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde am 20. Mai mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Das festgenommene Ehepaar wurde tags darauf in Untersuchungshaft genommen.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.
Das BfV warnt schon länger davor, dass auch die Wissenschaft Ziel von Ausspähversuchen fremder Nachrichtendienste ist.
Dabei sei von chinesischer Seite ein Trend zur „Non-Professionalisierung“ der Spionage feststellbar, heißt es auf der Internetseite des Inlandsnachrichtendienstes. „So werden etwa chinesische Gastwissenschaftler, die zu Besuch an Universitäten oder Forschungseinrichtungen im Ausland sind, ganz gezielt mit Ausforschungs- und Beschaffungsaufträgen betraut“.

Zehn weitere Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.

CDU: Nur „Spitze des Eisbergs“

Der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) befürchtet weitere unentdeckte Fälle. Der aufgedeckte Fall sei nur die Spitze des Eisbergs, sagte Kiesewetter dem „Handelsblatt“.
China gehe sehr gezielt, sehr langfristig und mit einem breiten Soft-Power-Netzwerk vor. Gemeint sind damit Einflusskanäle etwa über Kultur, Bildung, Forschung, Wirtschaft oder Kontakte zu Entscheidungsträgern. Deutschland sei hier wenig resilient und sehr naiv hinsichtlich Chinas hybridem Vorgehens, sagte der CDU-Politiker.
China erhöhe seit Jahren die hybride Kriegsführung gegen den Westen, so Kiesewetter. Dazu zählten Cyberangriffe, Spionage, transnationale Repression – also Druck auf Menschen im Ausland – und geoökonomische Erpressung, etwa wirtschaftlicher Druck zur Durchsetzung politischer Ziele.
Deutschland stehe besonders in Wirtschaft und Wissenschaft im Fokus. Peking versuche, Know-how unter anderem in Militärtechnik, Robotik, additiven Fertigungstechniken wie 3D-Druck, Dual-Use-Technologien, Künstlicher Intelligenz und Informatik „abzugreifen, um das letztlich gegen uns selbst einzusetzen“, sagte der Sicherheitspolitiker.
Kiesewetter forderte, Aufklärung und Prävention zu chinesischer Spionage zu verstärken und Resilienz aufzubauen. Dazu nannte er das Verbot von Forschungskooperationen und die Einschränkung des Zugangs chinesischer Forscher. Zudem sei es zwingend notwendig, die Ein-China-Politik insgesamt zu ändern.
Als ersten Schritt müsse der chinesische Botschafter einbestellt und die erst kürzlich postulierte einseitige strategische Partnerschaft mit China beendet werden.

Weitere Fälle chinesischer Spionage

In den vergangenen Jahren haben deutsche Ermittler immer wieder mutmaßliche Wissenschaftsspionage durch China ins Visier genommen.
Im April 2024 ließ die Bundesanwaltschaft in Düsseldorf und Bad Homburg drei Verdächtige festnehmen, die Informationen über Militärtechnik an den chinesischen Geheimdienst MSS weitergegeben haben sollten.
Der Spionage-Vorwurf wurde im Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf fallengelassen. Das Trio wurde wegen der illegalen Ausfuhr von Speziallasern nach China später zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Am Oberlandesgericht Koblenz wurde im Februar ein US-Amerikaner wegen Spionage für China zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann vor, sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte. (dts/dpa/afp/red)
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Wissenschaftsspionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in München festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: Militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.

Zehn nicht-tatverdächtige Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (dts/dpa/afp/red)
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Angst vor Spionage: US-Delegation hat in China spezielle Handys

Beim Besuch des US-Präsidenten in China haben offenbar sowohl Trump selbst als auch zahlreiche Mitarbeiter und Sicherheitskräfte ihre gewöhnlichen Mobiltelefone und digitalen Geräte zu Hause gelassen.
Stattdessen sollen sie speziell vorbereitete „Clean Devices“ nutzen, also temporäre Laptops und andere vorab streng kontrollierte Kommunikationssysteme, um das Risiko von Überwachung, Hackerangriffen und Datendiebstahl zu minimieren.
Nach Angaben aktueller und ehemaliger US-Beamter gilt innerhalb der amerikanischen Regierung seit Jahren die Annahme, dass sämtliche nach China mitgebrachten Geräte – darunter Smartphones, Tablets, Laptops oder selbst Hotel-WLAN-Verbindungen – als potenziell kompromittierbar betrachtet werden müssen.
Die Sicherheitsmaßnahmen bei der China-Reise des US-Präsidenten erschweren laut Insidern selbst alltägliche Kommunikationsabläufe erheblich, berichtet der US-Sender „Fox News“.
Nachrichten, die normalerweise über verschlüsselte Apps oder synchronisierte Geräte versendet würden, müssten stattdessen über andere kontrollierte Kanäle, temporäre Benutzerkonten oder persönliche Boten weitergegeben werden. Kontakte und Cloud-Zugänge seien oft eingeschränkt oder komplett deaktiviert.

Sicherheitsberater: Praktisch jede Kommunikation kann überwacht werden

„China ist ein Staat mit umfassender Überwachung“, sagte Bill Gage, ehemaliger Agent des Secret Service und heutiger Sicherheitsberater der Safehaven Security Group, dem US-Sender. Bereits vor einer Reise würden US-Vertreter intensiv darüber informiert, dass praktisch jede Kommunikation überwacht werden kann.
Ähnlich äußerte sich Theresa Payton, frühere IT-Chefin des Weißen Hauses und heutige Leiterin des Cybersecurity-Unternehmens Fortalice Solutions. Beamte müssten davon ausgehen, dass sowohl persönliche Gespräche als auch digitale Aktivitäten überwacht werden könnten.
Nach Angaben von Sicherheitsexperten betreffen die Vorsichtsmaßnahmen auch scheinbar banale Vorgänge wie das Aufladen von Mobiltelefonen.
US-Behörden warnen seit Jahren davor, unbekannte USB-Anschlüsse oder fremde Ladesysteme zu nutzen, da manipulierte Hardware zum Auslesen von Daten oder zur Installation von Schadsoftware verwendet werden könne. Diese Methode ist unter dem Begriff „Juice Jacking“ bekannt. Deshalb reisen US-Vertreter in Hochrisikoländer häufig mit speziell zugelassenen Ladegeräten oder externen Akkus.

Besondere Sicherheitsbereiche und Analoges arbeiten

Für besonders sensible Gespräche richten US-Behörden im Ausland zudem temporäre Sicherheitsbereiche ein, sogenannte SCIFs („Sensitive Compartmented Information Facilities“).
Dabei handelt es sich um mobil aufgestellte improvisierte Räume, die elektronische Überwachung verhindern sollen, und beispielsweise innerhalb eines Hotelzimmers aufgestellt werden. Der US-Präsident muss sich dann zum Beispiel zum Telefonieren in einen solchen Raum begeben.
Die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führen laut Bericht von „Fox News“ dazu, dass Delegationen zeitweise wieder auf analoge Arbeitsweisen zurückgreifen müssen. So werden beispielsweise Papierdokumente wieder häufiger genutzt.

Staatlich geförderte chinesische Cyberakteure

China nutzt nach Einschätzung westlicher Geheimdienste und Cybersicherheitsexperten eine Kombination aus klassischen Geheimdienstmethoden, Cyberangriffen, technischer Überwachung, aber auch Informationsbeschaffung über persönliche Beziehungen.
Viele dieser Taktiken werden nicht nur von China genutzt – auch andere Staaten betreiben Spionage – allerdings gilt das chinesische System als besonders umfangreich und stark technologiebasiert.
„Staatlich geförderte chinesische Cyberakteure haben ihre Taktiken sowie Techniken in den letzten Jahren kontinuierlich angepasst“, heißt es beispielsweise in einem Schreiben des britischen National Cyber Security Centre, das in Zusammenarbeit mit dem deutschen Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und weiteren internationalen Partnern veröffentlicht wurde.
Angreifer aus China nutzen demnach verstärkt Netzwerke aus gekaperten Endgeräten von Unternehmen und Privatleuten, um Zielpersonen diskret auszuspionieren und die Spuren zu verwischen. Dafür würden etwa Computer oder Handys, aber auch Router oder Smart-Home-Geräte genutzt.
Die chinesische Regierung weist Vorwürfe systematischer Spionage regelmäßig zurück und erklärt, selbst Ziel westlicher Cyberangriffe zu sein. (dts/red)
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Antisemitische Symbole erkennen – Veröffentlichungen des BfV

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will mit zwei neuen Veröffentlichungen zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären. Zudem informiert es über solche Formen der Palästina-Solidarität, die von der Behörde als extremistisch eingeschätzt werden.
Auf seiner Webseite widmet der Verfassungsschutz nicht religiös geprägten propalästinensischen Gruppierungen jetzt ein neues Unterkapitel.
Darin heißt es: „Insbesondere in Berlin hat sich ein harter Kern gebildet, der sich zu einem relevanten Teil aus extremistischen Personen und Gruppierungen zusammensetzt.“
Auf Pro-Palästina-Veranstaltungen komme es regelmäßig zu „Äußerungen oder Darstellungen mit antiisraelischen, teils auch antisemitischen Inhalten“.

Einige Aktivisten haben Angehörige verloren

Charakteristisch für den säkularen propalästinensischen Extremismus sei, dass Israels Politik und das Handeln der israelischen Sicherheitskräfte gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei den teils persönlich oder familiär betroffenen Anhängern in Teilen starke negative Emotionen gegenüber Israel auslösten.
Diese Gefühle würden „aufgrund der jüdischen Prägung Israels wiederum auf Jüdinnen und Juden insgesamt projiziert“.
Zuletzt habe sich die Zusammenarbeit solcher propalästinensischen Gruppierungen mit deutschen Linksextremisten weiter intensiviert, auch durch gemeinsam organisierte Veranstaltungen und Demonstrationen.

Wassermelone, Krake und rotes Dreieck

Zu den Symbolen und Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten zählt der Verfassungsschutz unter anderem die aufgeschnittene Wassermelone – wenn diese den Umriss des Staates Israel nachzeichnet.
Auch bei der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ (gemeint ist: vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer – Palästina wird frei sein) muss man genau hinschauen.
Denn deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass dieser Slogan nur dann als problematisch zu werten sei, wenn er sich erkennbar auf die in Deutschland als Terrororganisation verbotene islamistische Hamas bezieht.
Der Hamas ordnet der Verfassungsschutz auch das rote Dreieck zu, das häufiger bei propalästinensischen Kundgebungen zu sehen ist. Tatsächlich tauchte das Dreieck in Propagandavideos der Kassam-Brigaden, des militärischen Arms der Hamas, auf, um Angriffsziele zu markieren.
Genau wie die aufgeschnittene Wassermelone nutzen Palästinenser das rote Dreieck aber auch als Ersatz für die grün-weiß-rot-schwarze Palästina-Flagge, nachdem das Zeigen der Flagge in den besetzten Gebieten nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967 verboten worden war.

Codes von Antisemiten unterschiedlicher Couleur

Eine Darstellung, die von Antisemiten unterschiedlicher Couleur verwendet wird, ist laut das BfV das Krake-Motiv. Das Tier stehe sinnbildlich für eine angebliche „jüdische Weltverschwörung“, heißt es in einer neuen 80-seitigen Broschüre.
Zu den vom Verfassungsschutz aufgelisteten antisemitischen Codes, die vor allem im rechten Spektrum verankert sind, zählen Begriffe wie „Holocaust-Religion“, „Auferlegte Bußkultur“ oder „Psychologischer Völkermord“.
Damit solle das Leid der jüdischen Opfer des Holocaust kleingeredet und eine behauptete psychologische Belastung der Tätergesellschaft dargestellt werden.

Israels Staatsgründung und die „Nakba“ der Palästinenser

In dieser Woche jährt sich am 14. Mai Israels Staatsgründung zum 78. Mal. Jeweils am 15. Mai erinnern Palästinenser weltweit an die „Nakba“ (Katastrophe) – die Flucht und Vertreibung eines Großteils der dort ansässigen Palästinenser aus dem heutigen Staatsgebiet Israels. Der Konflikt um das frühere Mandatsgebiet Palästina dauert bis heute an.
Über die Grenze zwischen Antisemitismus und legitimer politischer Kritik am Regierungshandeln Israels wird unter Wissenschaftlern vor allem seit dem Überfall der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen vom 7. Oktober 2023 und dem darauffolgenden Krieg im Gazastreifen gestritten.
In seiner neuen Broschüre mit dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ definiert der Verfassungsschutz Antisemitismus als „ablehnende, feindselige oder gewaltvolle Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden beziehungsweise gegenüber Menschen, die als jüdisch wahrgenommen werden“.

Wo verläuft die Grenze der Meinungsfreiheit?

Amnesty International hat im Jahresbericht 2025 im Hinblick auf Deutschland aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen angeprangert.
Besorgt zeigt sich die Menschenrechtsorganisation auch über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Demos pauschal das Rufen arabischer oder hebräischer Slogans untersagt werde.
Das Verbot des Rufs „From the River to the Sea“ und dessen Durchsetzung wird von Amnesty als „pauschale Kriminalisierung“ kritisiert.
Hessen hat vergangene Woche im Bundesrat einen Antrag gestellt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Der hessische Justizminister, Christian Heinz (CDU), sagte, Kritik am Handeln der israelischen Regierung bleibe auch dann legitim, wenn dieser Gesetzesvorschlag verabschiedet werden sollte. (dpa/red)
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ausland

Erste UFO-Akten durch Pentagon veröffentlicht

Außerirdische und andere unbekannte Phänomene: Das US-Verteidigungsministerium hat damit begonnen, neue Akten zu UFOs zu veröffentlichen.
Es sei die erste Veröffentlichung bisher geheimer Akten „zu nicht identifizierten anomalen Phänomenen“, teilte das Pentagon in Washington mit. Die amerikanische Bevölkerung habe nun sofortigen Zugriff auf die Dokumente.
Auf einer Pentagon-Website zu nicht identifizierten anomalen Phänomenen finden sich neben Schwarz-Weiß-Aufnahmen von Flugobjekten auch ältere Dokumente von Ministerien und Behörden. Die erste Veröffentlichung umfasst gut 160 Dateien.

Trump: „Viel Spaß und genießt es!“

US-Präsident Donald Trump hatte eine Veröffentlichung bereits vor Monaten angekündigt. Nun sei die erste Tranche zur öffentlichen Einsicht freigegeben worden, schrieb er auf seiner Plattform Truth Social.
Er habe seine Regierung angewiesen, „Regierungsakten zu identifizieren und bereitzustellen, die sich auf außerirdisches Leben, nicht identifizierte Luftphänomene und nicht identifizierte Flugobjekte beziehen“.
Während es frühere Regierungen versäumt hätten, in dieser Angelegenheit Transparenz zu zeigen, könnten die Menschen mit diesen neuen Dokumenten und Videos nun selbst entscheiden: „Viel Spaß und genießt es!“, so Trump weiter.
Auch im Beitrag des Ministeriums auf der Plattform X heißt es, während frühere Regierungen versucht hätten, die amerikanische Bevölkerung zu diskreditieren oder abzuschrecken, lege Präsident Trump „großen Wert darauf, der Öffentlichkeit maximale Transparenz zu bieten, damit sie sich letztlich selbst ein Urteil über die in diesen Akten enthaltenen Informationen bilden kann.“

Trump im Februar: „hochkomplexe, äußerst interessante Themen“

Trump hatte im Februar angekündigt, Akten zu diesen und weiteren „hochkomplexen, aber äußerst interessanten und wichtigen Themen“ veröffentlichen zu lassen.
Aufgrund des „enormen Interesses“ habe er Verteidigungsminister Pete Hegseth sowie weitere Ministerien und Behörden angewiesen, entsprechendes Material zu identifizieren und freizugeben.
An der Initiative sind neben dem Pentagon den Angaben zufolge das Weiße Haus, das Büro des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste, das Energieministerium, die Luft- und Raumfahrtbehörde NASA, das FBI sowie weitere Abteilungen der US-Nachrichtendienste beteiligt.
Verteidigungsminister Hegseth betonte, die hinter Geheimhaltungsstufen verborgenen Akten hätten lange Zeit berechtigte Spekulationen angeheizt. „Und es ist an der Zeit, dass das amerikanische Volk sich selbst ein Bild davon macht.“
Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard sprach von einem ersten Schritt. FBI-Direktor Kash Patel betonte, die Freigabebemühungen würden mit Sorgfalt und Integrität unterstützt, Sicherheit habe oberste Priorität. (dpa/red)
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deutschland

Bayerns Innenminister warnt vor Anschlägen durch iranischen Geheimdienst

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor möglichen Anschlägen durch regimetreue iranische Täter in Deutschland gewarnt.
„Wir müssen davon ausgehen, dass zum Beispiel der iranische Geheimdienst – in welcher Form auch immer – eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind und die auch im Prinzip in der Lage sind, hier Straftaten zu begehen, schwere Straftaten zu begehen, möglicherweise Anschläge zu begehen“, sagte Herrmann dem TV-Sender „Welt“ am Freitag, 8. Mai.
Die könnten sich richten „nach Leuten iranischer Abstammung, die hier als Gegner des Teheraner Systems bekannt sind, die können sich aber auch gegen jüdische Einrichtungen beispielsweise richten“.
Er erinnerte an einen Anschlag auf das israelische Restaurant Eclipse in München im April. Da gebe es den konkreten Verdacht auf „iranischstämmige Täter“, sagte der CSU-Politiker.
„Und es sind auf jeden Fall noch weitere Risiken bekannt. Wir haben im Moment nach meiner Kenntnis keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge, aber das Risiko ist auf jeden Fall da.“
Herrmann äußerte sich vor dem Hintergrund eines Berichts der New York Times, wonach es Streit zwischen deutschen Geheimdiensten und der Bundesregierung über die Einschätzung der Gefährdungslage gibt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hätten Bedrohungen zwar öffentlich angesprochen, deren Schwere aber eher als hypothetisch dargestellt, heißt es in diesem Bericht. (dts/red)
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china

US-Luftwaffenpilot festgenommen – Chinas Luftwaffe soll von US-Fachwissen profitiert haben


In Kürze:

  • US-Veteran trainierte mutmaßlich chinesische Kampfpiloten ohne erforderliche US-Genehmigung.
  • Brown diente über 24 Jahre und war zuletzt Ausbilder für Flugsimulatoren.
  • China gilt laut US-Geheimdiensten als größte militärische Bedrohung im Indo-Pazifik.

 
Ein ehemaliger US-Luftwaffenpilot wurde festgenommen und wegen des Verdachts angeklagt, chinesischen Luftwaffenpiloten ohne Genehmigung Kampftraining gegeben zu haben, teilte das US-Justizministerium am 25. Februar mit.
Die Kommunistische Partei Chinas nutzt laut FBI das Fachwissen und die Erfahrung ehemaliger und aktueller US-Militärangehöriger, um ihre Streitkräfte zu modernisieren.

Hintergrund und militärische Karriere

Gerald Eddie Brown Jr., 65, wurde am Mittwoch in Jeffersonville, Indiana, festgenommen und wegen Verstoßes gegen ein Gesetz über die Regulierung von Waffenexporten angeklagt.
„Seit mindestens August 2023 hat Brown vorsätzlich mit ausländischen Staatsangehörigen und US-Personen zusammengearbeitet, um Piloten der chinesischen Luftwaffe, bekannt als People’s Liberation Army Air Force (PLAAF), an Kampfflugzeugen auszubilden“, so das Justizministerium.
Das angebliche Training fällt unter „Verteidigungsdienstleistungen“, die den US-Rüstungsexportbestimmungen unterliegen, und Brown besaß nicht die erforderliche Lizenz, um diese Dienstleistungen für ausländische Militärangehörige anzubieten.
Brown diente über 24 Jahre in der US-Luftwaffe und schied 1996 aus dem aktiven Dienst aus. Während seiner Laufbahn leitete er Kampfmissionen, befehligte sensible Einheiten, die für die Bereitstellung von Atomwaffen zuständig waren, und war als Pilot sowie Ausbilder an Simulatoren für eine breite Palette von Flugzeugen tätig, darunter F-15, F-16 und A-10.
Zuletzt arbeitete er als Ausbilder für zwei Verteidigungsunternehmen, die US-Piloten im Fliegen von F-35 und A-10 trainieren.

Mutmaßliches Training in China

Im August 2023 soll laut Justizministerium Brown begonnen haben, die Vertragsbedingungen für das Training chinesischer Piloten zu vereinbaren. Im Dezember desselben Jahres reiste er nach China, um dort Piloten zu trainieren, und blieb bis Anfang Februar 2026 im Land, bevor er in die USA zurückkehrte.
Browns erster Gerichtstermin wurde für den 26. Februar angesetzt.
„Die chinesische Regierung nutzt weiterhin das Fachwissen aktueller und ehemaliger Mitglieder der US-Streitkräfte, um Chinas militärische Fähigkeiten zu modernisieren“, sagte Roman Rozhavsky, stellvertretender Direktor der FBI-Abteilung für Spionageabwehr und Gegenaufklärung.
„Diese Festnahme soll eine Warnung sein: Das FBI und unsere Partner werden alles tun, um jeden zur Rechenschaft zu ziehen, der mit unseren Gegnern zusammenarbeitet, um unseren Streitkräften zu schaden und die nationale Sicherheit zu gefährden.“
Browns Anwalt hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf eine Nachfrage der Epoch Times nicht geantwortet.

Frühere Fälle von Spionage und illegalem Training

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Fälle, in denen ehemalige oder aktuelle US-Militärangehörige für China tätig waren.
Anfang dieses Monats verurteilte ein deutsches Gericht einen US-Bürger zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, weil er sensible US-Militärinformationen an chinesische Geheimdienste weitergeben wollte. Der Mann, Martin D., arbeitete als ziviler Mitarbeiter einer US-Militärbasis in Deutschland.
Im August wurde der US-Marine Wei Jinchao, 25, der in China geboren und 2022 US-Staatsbürger wurde, wegen Spionage für das kommunistische Regime verurteilt. Er soll sensible Informationen über US-Kriegsschiffe an einen chinesischen Geheimdienstoffizier verkauft haben. Jinchao wurde online über soziale Medien von diesem Offizier rekrutiert.

Chinesische Bedrohung im Indo-Pazifik

Die Festnahmen und Gerichtsurteile fallen in eine Zeit, in der die US-Geheimdienste China immer wieder als eine der zentralen Bedrohungen für die USA identifizieren.
Ein Bericht zur jährlichen Bedrohungsanalyse vom März 2025, veröffentlicht vom Büro der Geheimdienstkoordinatorin, warnte davor, dass China die „umfassendste und robusteste militärische Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA“ darstellt.
Ein zentrales Ziel von Chinas militärischer Modernisierung ist der Aufbau von Kapazitäten zur Abwehr ausländischer Interventionen. Damit will Peking in der Lage sein, militärische Operationen der USA und ihrer Verbündeten im gesamten Pazifikraum wirksam zu stören.
In der Nationalen Verteidigungsstrategie 2026 erklärte das US-Kriegsministerium, dass die Indo-Pazifik-Region bald mehr als die Hälfte der Weltwirtschaft ausmachen wird. Deshalb seien die Sicherheit und der Wohlstand der amerikanischen Bürger direkt mit der Fähigkeit der USA verbunden, in der Region aus einer Position der Stärke zu agieren.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Former US Air Force Pilot Arrested for Allegedly Providing Combat Training to Chinese Military“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Zwei Chinesen in Frankreich wegen Spionage angeklagt

In Frankreich sind zwei Chinesen wegen des Vorwurfs der Spionage für ihr Heimatland angeklagt worden, nachdem sie an einer Airbnb-Unterkunft eine Satellitenschüssel montiert hatten. Die beiden befänden sich in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris mit. Zwei weitere Verdächtige, die in diesem Zusammenhang Material geschmuggelt haben sollen, wurden ebenfalls angeklagt.
Die beiden chinesischen Staatsbürger stünden im Verdacht, militärisch sensible Daten von Satelliten erfasst zu haben, um diese nach China zu übermitteln, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die vier Festnahmen waren am Samstag im Großraum Bordeaux erfolgt, nachdem Anwohner die Satellitenschüssel und einen zeitgleichen Ausfall des Internets bemerkt hatten.

Ermittler entdecken illegale Frequenznutzung und Störsender

Der Anwalt von einem der beiden Chinesen wies die Vorwürfe zurück. „Mein Mandant ist aus rein beruflichen Gründen in Frankreich“, erklärte er. Er habe nichts mit Spionage zu tun. Ermittler hatten in der auf Airbnb angemieteten Wohnung Computer entdeckt, die an die Antenne angeschlossen waren und Satellitendaten erfassen konnten. Sie stellten außerdem eine illegale Nutzung von Frequenzen und Störsendern fest.
Auf diese Weise hätten die Angeklagten Daten von Satelliten aufzeichnen können, insbesondere den Austausch zwischen militärischen Einrichtungen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie wirft den Angeklagten die Übermittlung von Informationen an eine ausländische Macht vor, was den Interessen Frankreichs habe schaden können. Im Fall einer Verurteilung könnten den beiden chinesischen Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft drohen.  (afp/red)