Als der katalanische Separatistenführer und damalige Regionalregierungschef Carles Puigdemont am 30. Oktober 2017 nach Belgien floh, begann für ihn ein jahrelanges Leben im Exil. Nach dem gescheiterten Versuch, Katalonien von Spanien abzuspalten, entzog er sich dem Zugriff der spanischen Justiz und ließ sich in Belgien nieder. Seither bestand ein Haftbefehl gegen ihn. Nach dem nun ergangenen Grundsatzurteil des spanischen Verfassungsgerichts ist dieser Haftbefehl aufgehoben. Damit könnte der 63-Jährige grundsätzlich nach Spanien zurückkehren.
Katalonien-Konflikt kann nur politisch gelöst werden
In einer ersten Stellungnahme aus seinem Exil im belgischen Waterloo begrüßte Puigdemont die Entscheidung. Die Aufhebung des Haftbefehls sei eine „Niederlage für die Kräfte in Spanien, die die Umsetzung der Amnestie aus politischen Gründen verhindert und verzögert“ hätten.
Der Konflikt zwischen Katalonien und Spanien sei mit der Amnestie allerdings nicht gelöst, erklärte Puigdemont. „So zu tun, als lebten wir in Normalität und Harmonie, ist eine Lüge“, sagte er. Der Konflikt könne nicht von der Justiz, sondern nur von der Politik gelöst werden. Wann er tatsächlich nach Katalonien zurückkehren will, ließ Puigdemont offen.
Warum geriet Puigdemont ins Visier der spanischen Justiz?
Unter Puigdemonts Führung hatte Katalonien 2017 ein Unabhängigkeitsreferendum abgehalten, das von der spanischen Justiz für illegal erklärt worden war. Nach dem anschließenden Beschluss des katalanischen Parlaments über eine Abspaltung von Spanien setzte die damalige konservative Zentralregierung die Regionalregierung ab und stellte Katalonien vorübergehend unter Zwangsverwaltung.
Mehrere führende Separatisten, die in Spanien geblieben waren, wurden später zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Regierung des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez begnadigte sie schließlich, um den Konflikt zwischen Madrid und der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung zu entschärfen.
Für Puigdemont galt diese Begnadigung nicht. Er war nach Belgien geflohen und dort nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben
Die spanische Justiz versuchte über Jahre, Puigdemont zur Rückkehr nach Spanien zu bewegen beziehungsweise ihn festnehmen zu lassen. Gegen ihn wurden Haftbefehle unter anderem wegen Rebellion und Aufruhr erlassen.
Der Vorwurf der Rebellion wurde später fallengelassen, da die Ereignisse von 2017 nach Auffassung der spanischen Justiz nicht die für diesen Straftatbestand erforderliche Gewaltanwendung erfüllten. Auch der Straftatbestand des Aufruhrs wurde 2023 abgeschafft.
Übrig blieb unter anderem der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Dieser wurde für das weitere Verfahren gegen Puigdemont entscheidend.
Streit um die Amnestie
2024 verabschiedete die Regierung Sánchez ein Amnestiegesetz, das die strafrechtlichen Folgen der Ereignisse rund um das Unabhängigkeitsreferendum weitgehend beseitigen sollte. Der Oberste Gerichtshof weigerte sich jedoch, die Amnestie auf Puigdemont und einige weitere Beteiligte anzuwenden.
Der zuständige Richter Pablo Llarena argumentierte, die Separatisten hätten sich durch die Verwendung öffentlicher Gelder für das Unabhängigkeitsprojekt persönlich bereichert. Sie hätten dadurch eigene finanzielle Mittel eingespart.
Das Amnestiegesetz sah jedoch eine Ausnahme für Fälle persönlicher Bereicherung vor. Auf dieser Grundlage hielt der Oberste Gerichtshof den Haftbefehl gegen Puigdemont aufrecht.
Verfassungsgericht korrigiert Auslegung
Diese Auslegung des Amnestiegesetzes hat das Verfassungsgericht nun zurückgewiesen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter widerspricht die Interpretation des Obersten Gerichtshofs dem Zweck und der Zielsetzung des Amnestiegesetzes.
Die Verwendung öffentlicher Gelder für die Vorbereitung und Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums sei grundsätzlich von der Amnestie erfasst. Der Vorwurf einer persönlichen Bereicherung könne deshalb nicht dazu führen, Puigdemont von der Amnestie auszunehmen.
Die Entscheidung betrifft nicht nur Puigdemont. Sie geht auf eine Klage der katalanischen Politikerin Dolors Bassa gegen ein gegen sie verhängtes Ämterverbot zurück. Auch in ihrem Fall hatte der Oberste Gerichtshof mit dem Vorwurf der persönlichen Bereicherung argumentiert. Die nun getroffene Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts wirkt sich deshalb auch auf andere Betroffene aus.
Festnahme in Deutschland
Trotz der bestehenden Haftbefehle reiste Puigdemont in den vergangenen Jahren wiederholt zu politischen Veranstaltungen und Vorträgen durch Europa.
Am 25. März 2018 wurde er in Deutschland festgenommen. Die spanischen Behörden hatten einen europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Puigdemont war auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein unterwegs, als die deutsche Polizei ihn festsetzte.
Er verbrachte 13 Tage im Gefängnis in Neumünster und kam anschließend wieder frei. Die spanischen Behörden verfolgten seine Auslieferung weiter, letztlich wurde Puigdemont jedoch nicht nach Spanien überstellt.
2021 wurde er auf Sardinien erneut vorübergehend festgesetzt. Auch in diesem Fall kam es nicht zu einer Überstellung nach Spanien.
Überraschende Rückkehr nach Barcelona
Besonders spektakulär war Puigdemonts Auftritt in Barcelona im Jahr 2024. Trotz des weiterhin bestehenden Haftbefehls tauchte er überraschend in der katalanischen Hauptstadt auf.
Umgeben von führenden Politikern seiner Partei Junts trat er öffentlich auf und hielt vor Anhängern eine kurze Rede. Anschließend verließ er die Stadt wieder. Trotz einer eingeleiteten Fahndung gelang es den spanischen Behörden nicht, ihn festzunehmen.
Nun könnte sich die Situation grundlegend verändern. Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts entfällt der bisherige Haftgrund, der seine Rückkehr nach Spanien verhindert hatte.
Politische Folgen für Pedro Sánchez
Für Ministerpräsident Pedro Sánchez kommt die Entscheidung politisch zu einem schwierigen Zeitpunkt. Puigdemont und seine Partei Junts hatten in den vergangenen Jahren eine wichtige Rolle für die parlamentarische Mehrheit der sozialistischen Regierung gespielt.
Die konservative Opposition und rechte Parteien kritisieren die Amnestie seit ihrer Verabschiedung scharf. Sie werfen Sánchez vor, aus politischen Gründen zu weitreichende Zugeständnisse an die katalanische Unabhängigkeitsbewegung gemacht zu haben.
Eine Rückkehr Puigdemonts nach Katalonien könnte diese Auseinandersetzung erneut verschärfen. Gleichzeitig ist offen, welche unmittelbaren Auswirkungen sie auf die regionale Politik haben würde.
Puigdemonts Partei Junts steht inzwischen einer veränderten politischen Landschaft gegenüber. Die noch relativ junge separatistische und rechtsgerichtete Partei Aliança Catalana konnte in Umfragen zuletzt an Zustimmung gewinnen und Junts teilweise überholen.
Rückkehr nach Jahren im Exil
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts endet zumindest ein wesentlicher Teil des juristischen Hindernisses, das Puigdemonts Rückkehr nach Spanien bislang verhindert hat.
Ob und wann der ehemalige katalanische Regierungschef tatsächlich nach Spanien zurückkehrt, ist allerdings offen. Puigdemont selbst hat sich dazu bislang nicht festgelegt.
Der Fall zeigt zugleich, wie stark die politischen und juristischen Auseinandersetzungen um die katalanische Unabhängigkeitsbewegung auch Jahre nach dem Referendum von 2017 nachwirken. Mit der Aufhebung des Haftbefehls dürfte die Debatte über den Umgang Spaniens mit den Separatisten und die politische Zukunft Kataloniens erneut an Fahrt gewinnen. (dpa/red)

