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Rente, Pflege, Wahlen – volles Programm für Merz im Herbst

Das Kanzleramt liegt ruhig in der August-Hitze, statt schwarzer Politiker-Limousinen fahren nur Touristenbusse durchs Regierungsviertel, im Reichstag sind die Fraktionssitzungssäle fest in der Hand von Bauarbeitern. Die Politik in Berlin befindet sich – leicht verspätet – in der Sommerpause. Selbst der Kanzler, über den seine Sprecher gern sagen, dass er immer im Dienst sei, gönnt sich etwas Erholung. Auf Merz und seine Mannschaft wartet nach der Sommerpause ein Berg an Aufgaben und Problemen. Eine Auswahl:

Abschluss der Personalrochade

Nach der Sommerpause ist für Merz ein wenig wie vor der Sommerpause, denn der Personalumbau ist noch nicht abgeschlossen. So muss noch die Nachfolge für Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein geklärt werden, die ins Gesundheitsministerium gewechselt ist.
In der Unionsfraktion ist der wichtige Posten des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers vakant, weil Steffen Bilger (CDU) nun als Verkehrsminister im Kabinett sitzt. Und für die CDU sucht Merz noch eine neue Schatzmeisterin, nachdem er Franziska Hoppermann zur Generalsekretärin befördert hat.
Vergleichsweise einfach wird dagegen der Abschluss der Kabinettsumbildung: Die neuen Minister müssen in der ersten Sitzungswoche des Bundestags Anfang September noch ihren Amtseid leisten.

Schwierige Haushaltslage

Diese erste Sitzungswoche gehört traditionell dem Haushalt für das kommende Jahr. Der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht für 2027 eine Rekordneuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro vor. Mit den kreditfinanzierten Sondervermögen für die Bundeswehr sowie für Infrastruktur und Klimaneutralität liegt sie sogar bei gut 200 Milliarden Euro.
Angesichts geplanter Kürzungen etwa beim Eltern- und Wohngeld, beim Unterhaltsvorschuss oder beim Klimafonds dürfte in den Haushaltsberatungen noch härter als sonst um jeden Euro gerungen werden. Und noch weiß niemand, ob nicht zum Beispiel durch den Iran-Krieg weitere Belastungen auf Deutschland zukommen werden.
Auch mittelfristig schaut es nicht gut aus. Laut Kabinettvorlage liegt die Finanzlücke 2028 bei 22 Milliarden, 2029 bei 38 Milliarden und 2030 bei 47 Milliarden Euro.

Rettung der Rentenreform

Unter das Reformpaket zur Stabilisierung des Rentensystems war eigentlich ein Haken gemacht – mit der klaren Ansage des Kanzlers, alle Elemente müssten jetzt zügig umgesetzt werden. Doch dann stellten sich die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gegen das geplante Ende der Rente mit 63.
Das rief auch SPD-Länderchefs wie Anke Rehlinger (Saarland) und Andreas Bovenschulte (Bremen) auf den Plan. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) hatte von Anfang an gegen diesen zentralen Reformbaustein gewettert. Der Kanzler und seine Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) werden im Herbst viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, um das Gesamtprojekt zu retten.

Zeit drängt bei Pflegereform

Dass eine Reform der Pflegeversicherung kommen muss, ist angesichts des erwarteten Milliardendefizits unbestritten. Den vorliegenden Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht aber auch der Kanzler in einem Punkt kritisch: Es geht um vorgesehene Kürzungen von Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige. Auch die CSU lehnt diese ab.

Einkommensteuerreform

Im Grundsatz beschlossen, aber noch nicht in Gesetz gegossen ist auch die geplante Steuerreform zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen. Das jährliche Entlastungsvolumen soll rund zehn Milliarden Euro betragen. Wo das Geld herkommen soll, ist nur teilweise klar. Die Reform soll ab 2027 gelten – es ist also Tempo angesagt. Immerhin: Anders als bei der Rentenreform wurden hier die Details bisher nicht zerredet.

Wahlen im Osten

In Sachsen-Anhalt ist nicht auszuschließen, dass die AfD die absolute Mehrheit holt und den Ministerpräsidenten stellt. Das würde Schockwellen bis nach Berlin jagen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD in den Umfragen vorn. In Berlin könnte die CDU die Macht verlieren. Je nach Wahlausgang droht der Union eine neue Brandmauerdebatte – auch im Verhältnis zur Linken – und der SPD eine Debatte über ihr Berliner Spitzenpersonal. Schon jetzt gibt es Rufe, Bas und Klingbeil sollten den Parteivorsitz abgeben und sich auf ihre Ministerämter konzentrieren.

Internationales Konfliktpotenzial

Krieg in der Ukraine, Krieg im Iran, Nahost-Konflikt: Alle diese Brandherde haben teils direkte Folgen für Deutschland etwa in Form von gestörten Lieferketten oder stark steigenden Spritpreisen. Je nach weiterer Entwicklung können sie auch Berlin kurzfristig zum Handeln zwingen.
Doch auch unterhalb dieser Schwelle gibt es Zündstoff. So soll möglichst bis zum Jahresende ein Kompromiss für den nächsten EU-Haushalt gefunden werden. Den vorliegenden Budgetentwurf mit einem Volumen von 1,76 Billionen Euro für 2028 bis 2034 hält Merz für inakzeptabel. Er fordert, mehrere hundert Millionen Euro zu sparen. Die Positionen der 27 Mitgliedsstaaten liegen noch weit auseinander. (dpa/red)
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„Produktionskapazitäten aufbauen“: Top-Ökonom wirft Pistorius falsche Investitionen vor

Der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Moritz Schularick, wirft Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) falsche Akzente bei Rüstungs-Investitionen vor. Der Top-Ökonom fordert die Einsetzung eines zentralen Koordinators für die militärische Beschaffung im Kanzleramt.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte Schularick, statt die 700 Milliarden Euro – die bis 2030 für die Modernisierung der Bundeswehr zur Verfügung stünden – gezielt in Waffensysteme der Zukunft zu investieren, gebe Pistorius einen Großteil des Geldes weiter für Panzer, Fregatten und andere veraltete Technologien aus. Das weitgehend kreditfinanzierte Milliardenprogramm, mit dem man bei richtiger Verwendung auch das Wirtschaftswachstum ankurbeln könnte, drohe deshalb weitgehend zu verpuffen.
„Wir haben viel Kapital, viel industrielles Know-how und in Teilbereichen auch immer noch hochmoderne Technologien“, sagte der IfW-Chef mit Blick auf Deutschlands Stärken. „Was wir nicht haben, sind Hunderttausende Menschen, die in Panzer steigen und an die Front fahren möchten. Das heißt: Statt auf mehr Soldaten, mehr bemannte Fahrzeuge und mehr Kasernen müssen wir – wo immer möglich – auf KI, Robotik, Drohnen und Satellitentechnik setzen.“

Schularick fordert zentralen Koordinator für Beschaffung

Ein einzelnes und zudem „sehr langsames“ Ministerium ist aus Sicht des Wirtschaftswissenschaftlers mit der Neuorganisation der deutschen und europäischen Verteidigungsstrategie überfordert. Stattdessen sei jemand nötig, „der mit politischer Macht ausgestattet ist, Industrie, Start-ups und Ministerien zusammenbringt, Friktionen ausräumen kann und alles auf ein Ziel konzentriert“. Er könne sich beispielsweise den früheren Telekom-Vorstandschef René Obermann oder Ex-Airbus-Chef Tom Enders als einen solchen Koordinator im Kanzleramt vorstellen, sagte der Ökonom.

„Bundesregierung und Industrie müssen sich umstellen“

Aus Sicht Schularicks müssen sowohl die Bundesregierung als auch die Industrie ihre Herangehensweise bei der Rüstungsbeschaffung vollständig umstellen. Es reiche nicht, viel Geld auszugeben und die Bestände der Bundeswehr aufzufüllen. „Vielmehr müssen wir von Beginn an mitdenken, wie die wirtschaftlichen Prozesse aussehen müssen, damit die nötigen Waffensysteme im Fall der Fälle auch wirklich rasch und in ausreichender Menge nachproduziert werden können“, sagte er.
Statt hochkomplexe, maßgefertigte Panzer in kleiner Stückzahl oder 200 Flugabwehrraketen zu ordern, müsse es also darum gehen, Produktionskapazitäten aufzubauen. „Anders ausgedrückt: Wir bestellen nicht mehr das einzelne Gerät, sondern die ganze Fabrik, die dann im Ernstfall sehr rasch 2.000 statt 200 Raketen pro Jahr produzieren kann“, sagte Schularick. Weil sich das Vorhalten einer solchen Fabrik in Friedenszeiten für ein Unternehmen nicht rechne, müsse der Staat eine Prämie dafür zahlen. (dpa/red)
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Bauernverband gegen staatliche Preisdiktate: Kritik an Pachtreform


In Kürze:

  • Landwirtschaftliche Verbände kritisieren den Pachtpreisdeckel im EEG-Entwurf der Bundesregierung.
  • Der Deutsche Bauernverband spricht unter anderem von einem unnötigen Markteingriff des Staates.
  • Auch andere Verbände weisen auf mehrere Nachteile für Landwirte hin wie geringere Einnahmen.
  • Der Pachtdeckel könnte ein Dämpfer für die Energiewende sein und ein Gewinn für die Landwirtschaft.

 
Die Verpachtung einer Agrar- oder Forstfläche für eine Windkraftanlage ist für die Besitzer – meist Landwirte – ein lukratives Geschäft. Aktuell bieten die Anlagenbetreiber Pachtpreise zwischen 20.000 und 50.000 Euro pro Jahr und Anlage, teilweise auch deutlich darüber. Nach jüngster Entwicklung kann eine Pacht auch bei über 400.000 Euro pro Jahr und Anlage liegen.
Für diese Energieanlagenverpachtung können Landwirte weitaus mehr Pacht erhalten als für eine Landwirtschaftsverpachtung. Der Faktor kann mehr als 2.000 sein, da eine herkömmliche Pacht für Feldanbau im Bundesdurchschnitt bei 357 Euro pro Hektar und Jahr liegt. Am teuersten ist sie mit 560 Euro in NRW. Hierbei ist zu erwähnen, dass Windräder oft nur einen halben Hektar an Fläche oder weniger benötigen.

Reformplan reduziert den Geldfluss deutlich

Doch diese äußerst ertragreiche Einkommensquelle könnte bald um bis über 70 Prozent schmaler werden. Denn das Bundeswirtschaftsministerium plant die Einführung eines Pachtpreisdeckels für Windräder. Das geht aus dem Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2027, kurz EEG-Entwurf, hervor. Aktuell befindet er sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Am 29. Juli hat das Bundeskabinett den Pachtdeckel im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit einer Änderung beschlossen. Auf Anfrage der Epoch Times teilte die Pressestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit, womit Landwirte ab 2027 rechnen müssen.
Die Bundesregierung hat sich „darauf verständigt, die maximal zulässige jährliche Pachthöhe auf 3,5 Prozent des jährlich erzielbaren Standortertrags der Windenergieanlage zu begrenzen“. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Zuvor wurde über eine Beschränkung auf 2,5 Prozent nachgedacht.
Für Landwirte mit geeigneten, aber noch ungenutzten Flächen hat die Reform damit erhebliche finanzielle Konsequenzen. Bestehende Verträge sind davon nicht unmittelbar betroffen.
Die Ministeriumssprecherin Susanne Ungrad bezifferte „die maximal mögliche [künftige] Pachthöhe bei rund 35.000 Euro“ für Grundbesitzer und durchschnittliche Windkraftanlagen an Land. Der Wert könne je nach Windenergieanlagentyp und Windaufkommen noch von diesem Wert abweichen.

Geringere Einsparungen für den Bund

Laut Ungrad „bieten die in der Vergangenheit zum Teil sehr hohen Pachtkosten nach unseren Analysen erhebliches weiteres Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“. Unter Berücksichtigung der neuerlichen Anpassung auf 3,5 Prozent erwartet das Ministerium für den Zeitraum von 2027 bis 2032 Einsparungen von rund 160 Millionen Euro weniger.
Der Grund ist die Einspeisevergütung durch das EEG-Konto: Die aktuellen Pachtpreise stellen für die Anlagenbetreiber Kosten dar, die in ihre Kalkulationen einfließen. Diese beeinflussen die Gebote in den EEG-Ausschreibungen. Je höher die Pachtkosten, umso höher sind auch die Förderkosten, die der Staat über den EEG-Haushalt tragen muss. Sind die Einnahmen aus der Vermarktung des Stroms niedriger als die Vergütung, gleicht der Staat die Differenz aus. Das zahlen letztlich die Steuerzahler.
So steuerte der Bund im vergangenen Jahr rund 16,5 Milliarden Euro an Steuergeldern in das EEG-Konto, im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro. Die mögliche Einsparung bewegt sich also im Bereich von einem Prozent.
Mit der Begrenzung der Pachthöhen will das Ministerium gleichzeitig „die Kosten einzelner Windenergieprojekte spürbar senken“, so Ungrad. Das könnte diese nochmals rentabler machen, auch wenn die staatlichen Zuschüsse sinken.

Kritik an staatlichem Eingriff

Ob sich dieser Kürzungsplan der Bundesregierung bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens durchsetzen wird, ist allerdings ungewiss. Gegenwind kommt besonders von Bauern- und Forstverbänden.
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist der geplante Pachtdeckel für Windenergieanlagen „völlig unverständlich“. In der Pressemitteilung vom 20. Juli, also noch vor der Lockerung im Kabinett, bezeichnet er dessen mögliche Nachteile:
„Er ist ein unnötiger Eingriff in den Markt, schränkt die Vertragsfreiheit der Flächeneigentümer ein und schafft zusätzliche Bürokratie.“
Der Unternehmerverband und Interessenvertreter für alle Landwirte in Deutschland erwartet „deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutliche Nachbesserungen“.

Vollständige Ablehnung des Pachtdeckels gefordert

Epoch Times fragte beim Bauernverband nach, welche Nachbesserungen dieser konkret erwartet. In der uns bereitgestellten Stellungnahme zum EEG 2027 forderte der Deutsche Bauernverband nicht weniger als den vollständigen „Verzicht des Windpachtdeckels“. Somit würde der Bauernverband auch die Lockerung des Kabinetts nicht tolerieren.
Der Verband kritisierte vor allem, dass der Bund trotz der genannten Einschränkungen für die Landwirte keinen „belastbaren Nachweis für eine Senkung der EEG-Förderkosten oder eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien“ darlegt. Das sind im EEG-Entwurf erklärte Ziele, die der Bund erreichen will.
Laut dem Verband bestimmen zahlreiche Faktoren im Wettbewerb der Ausschreibungen die Höhe der Förderkosten. Nur einer davon seien die Pachtzahlungen, sie seien somit nicht maßgeblich. „Flächeneigentümer sind unverzichtbare Partner der Energiewende“, heißt es in der Stellungnahme. Bisher habe die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Grundstückseigentümern und Projektierern „ohne staatliche Preiseingriffe erfolgreich funktioniert“ und die Windenergie wesentlich vorangebracht.
Viele Landesbauernverbände der einzelnen Bundesländer teilen die Kritik des Deutschen Bauernverbandes. So auch der Landesbauernverband Brandenburg e.V. Dort ist Ulrich Böhm Referent für allgemeine Agrarpolitik. Gegenüber Epoch Times teilte er mit, dass der geplante Pachtdeckel „ein nicht gerechtfertigter, einseitiger, staatlicher Eingriff in die private Vertragsgestaltung“ sei.
Durch diese Neuerung gingen „den Grundeigentümern bzw. Verpächtern und Betrieben Einnahmemöglichkeiten verloren“. Allerdings existiert diese Einnahmemöglichkeit erst durch die staatliche Förderung der Windkraft. Laut Böhm bestehe mit der Reform das Risiko, „dass die breitere Beteiligung der Bodeneigentümer und Landwirte an der Energiewende beeinträchtigt wird“.
Oder anders gesagt: Durch einen Pachtdeckel könnte die Energiewende wichtige Unterstützer im landwirtschaftlichen Sektor verlieren. Ob das jedoch das Flächenpotenzial der Windkraft einschränkt, ist noch unklar.

Ungünstigere Verhandlungsposition

Besonders kritisiert der Deutsche Bauernverband, dass die Regelung „die Verhandlungsposition der Flächeneigentümer verschlechtert“. Zwar seien auch mit der Reform in Zukunft noch rechtlich höhere Entgelte möglich. Die vorgesehenen Sanktionen erzeugen auf die Landwirte jedoch einen „erheblichen Druck, die staatlich vorgegebene Grenze einzuhalten“. Von diesem Preisdeckel würden einzig die Projektierer und Energieunternehmen profitieren.
Als weiteren Nachteil nennt der Verband Rechts- und Investitionsunsicherheiten für bereits abgeschlossene Verträge durch die Reform. „Sie greift in langfristig ausgehandelte Vertragsverhältnisse ein und untergräbt das Vertrauen in bestehende Vereinbarungen“, erklärte der Verband. Manche Vertragspartner könnten mit der Einführung des Pachtdeckels eine Vertragsanpassung fordern.
Anstatt einen Windpachtdeckel einzuführen, solle die Regierung laut dem Bauernverband „stattdessen die tatsächlichen Hemmnisse des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere Genehmigungsprozesse, Netzengpässe und Finanzierungsbedingungen, gezielt angehen.“
Der Bauernverband wies allerdings darauf hin, dass die Landwirtschaft grundsätzlich dazu bereit ist, „ihren Beitrag zu einer sicheren, heimischen und dezentralen Energieversorgung zu leisten“. Dafür könne die Bundesregierung mit dem EEG die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. „Zusätzliche Investitionshemmnisse müssen dabei aber zwingend vermieden werden“, so der Verband.
„Statt die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung durch staatliche Preisdiktate zu schwächen, müssen Anreize für die Bereitstellung geeigneter Flächen erhalten bleiben.“
Bei weiterhin hundertfach erhöhten Pachterträgen ist davon auszugehen, dass letzteres weiterhin gegeben ist.

Wie Betreiber den Pachtdeckel betrachten

In Deutschland gibt es zahlreiche Betreiber von Windkraftanlagen. Zu ihrem Standpunkt äußerte sich das Unternehmen ABO Energy, das weltweit bereits mehr als 1.300 Windräder, davon rund 550 in Deutschland, realisiert hat. „Wir errichten Windenergieanlagen ausschließlich auf gepachteten Flächen“, teilte der Pressesprecher Dr. Daniel Duben der Epoch Times mit. Auch künftig plant der Projektentwickler ABO Energy in vergleichbarem Umfang Projekte zu errichten.
ABO Energy geht laut Duben davon aus, „dass sich die Pachten aufgrund des Preisdrucks am Markt auch ohne staatliche Eingriffe deutlich verringern werden“. Das begründete er mit der aktuellen massiven Überzeichnung der Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land. Demnach drücke der Wettbewerb die Preise weiter nach unten. Das Wirtschaftsministerium bestätigte diese Entwicklung.
„In der Mai-Ausschreibung erreichte die Vergütung mit einem durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert von 5,06 Cent pro Kilowattstunde den niedrigsten Stand seit Jahren“, erklärte Duben. „Es liegt auf der Hand, dass bei fallenden Erlösen auf dieser Seite auch die zahlbaren Pachten auf der anderen Seite fallen müssen, damit sich die Projekte wirtschaftlich rechnen.“

Ein Gewinn für die Landwirtschaft?

Auch ein fertiges Windrad benötigt nur wenig Fläche. Neben den eigentlichen Bau- und angrenzenden Stellflächen sowie Zuwegen können Landwirte nach dem Bau der Anlage wieder Landwirtschaft betreiben, auch wenn das Areal der Windkraft gewidmet ist.
Eine Einschränkung gibt es dennoch. Speziell von den Rotorblättern können sich Mikropartikel ablösen, die unter anderem giftigen Chemikalien wie PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und BPA (Bisphenol-A) enthalten. Pro Jahr können sich durch ein großes Windrad rund 100 Kilogramm in der direkten Umgebung der Anlage verteilen und die landwirtschaftliche Nutzung dadurch einschränken.
Falls der Pachtdeckel kommt und dadurch weniger noch verfügbare Flächen der Windkraft gewidmet werden, könnten diese uneingeschränkt für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben.
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Vucic: „Ich glaube, dass wir am Anfang eines größeren Krieges stehen“

Serbiens Präsident Aleksandar Vucic sieht Europa am Beginn eines größeren Krieges. Das sagte er nach dem Empfang von Ukraines Präsident Wolodymyr Selenskyj in dem Podcast „MD Meets“ von Axel-Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner.
Mit dem Empfang des ukrainischen Präsidenten hatte Vucic die internationale Gemeinschaft überrascht und im traditionell pro-russisch eingestellten Serbien, aber auch in Russland heftige Kritik ausgelöst. Russische Propagandisten warfen dem Serben vor, die Partnerschaft mit Russland zu verraten und der Ukraine in Form von Wirtschaftsabkommen bei der Kriegsführung gegen Russland zu helfen.
Vucic sagte: „Ich glaube, dass wir am Anfang eines größeren Krieges stehen. Und deshalb hatte ich gehofft, dass inzwischen jemand anderes etwas getan hätte, um Frieden zu schaffen.“ Das sei nicht geschehen und werde auch nicht bald geschehen, was bedeute, dass man am Rande eines viel, viel größeren Krieges stehe.

Keine Kompromissbereitschaft

Vucics Prognose für den Krieg zwischen Russland und der Ukraine fällt nach dem Besuch Selenskyjs pessimistisch aus. Er sehe kein Ende des Krieges in diesem Jahr und auch kein Ende vor dem kommenden Frühjahr. Er erklärte: „Ich sage Ihnen, warum: Weil ich glaube, dass eine Seite stärker und – auf die eine oder andere Weise – siegreich sein muss, damit der Krieg endet.“ Angesichts der heutigen Pattsituation sehe er keine Möglichkeit für Kompromisslösungen.
Als Grund für die Pattsituation nannte Vucic die fehlende Bereitschaft zu Kompromissen. Wenn man die heutige Situation analysiere, glaube er, dass niemand Frieden sehen wolle. Jeder wolle die Niederlage der anderen Seite sehen.

Hybrider Krieg gegen Russland

Von Döpfner auf die Angriffe Russlands in europäischen Ländern angesprochen, nahm Vucic die Perspektive Moskaus ein. Der „hybride Krieg“ Russlands gegen Deutschland und andere europäische Länder sei „im Grunde dasselbe, was Europa gegen Russland getan hat“. Vucic fragte: „Sie haben die Ukraine aufgerüstet und Russland mit Sanktionen belegt. Gleichzeitig haben Sie die Ukraine finanziell unterstützt – was ist das, wenn nicht ein hybrider Krieg gegen Russland?“
Dennoch stimmte Vucic zu, dass es nicht die Ukraine war, die den Krieg gegen Russland begonnen habe und deshalb Täter und Opfer nicht verwechselt werden dürften. (dts/red)
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AfD und Linke kritisieren Klingbeils Vereinssteuer-Pläne

Im Konflikt um eine stärkere Besteuerung von Vereinen kritisieren AfD und Linke Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) scharf.
„Wie man beim Stopfen der Haushaltslücken ausgerechnet auf Vereine kommen kann, bleibt vorerst das Geheimnis des Finanzministeriums“, sagte Doris Achelwilm, steuerpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, der „Welt“. Die daraus zu erwartenden Mehreinnahmen seien marginal, während Vereine „mit einem Schlag massiv verunsichert“ seien.
Dass nun über Vereine als Besteuerungsziel geredet werde und nicht über Erbschaften, Vermögen und Kapitalerträge, sei mehr als grotesk, so Achelwilm. SPD und Union verbastelten diese Reform, die kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten sollte, ins Negative. Das sei politisch und fiskalisch fatal.
AfD: Hände weg von den Vereinen
„Vereine sind wesentliche Bestandteile einer vernünftigen Jugendarbeit“, sagte Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, der „Welt“. Sie integrierten stärker als „manches ideologiegetriebene NGO-Projekt“ und leisteten Basisarbeit in sozialen Brennpunkten. Seine Partei spreche sich für „beträchtliche Steuersenkungen in allen Bereichen“ aus und habe ein entsprechendes Konzept vorgelegt. „Ich kann nur sagen: Hände weg von den Vereinen“, so Gottschalk.
Klingbeil plant Berichten zufolge eine Senkung des Freibetrags bei Vereinen von 5.000 auf 1.000 Euro. Dies beträfe voraussichtlich keine gemeinnützigen Vereine, sondern Wirtschaftsverbände oder Profisportvereine.

Gesetzentwurf noch im frühen Stadium

Die Grünen zeigen sich offen für die Vereinsreform. Diese sei mit nur sehr geringen Mehreinnahmen verbunden, es handele sich zudem „um keine unbotmäßige Erhöhung“, schließlich handele es sich um Vereine mit wirtschaftlichem Zweck, so Sascha Müller, Obmann im Finanzausschuss der Grünen-Bundestagsfraktion. Es bleibe allerdings die Frage offen, warum die Bundesregierung nicht statt kleiner Maßnahmen die von ihnen vielfach aufgezählten Gerechtigkeitslücken im Steuerrecht etwa bei der Besteuerung von Erbschaften oder Immobilien angehe, wo Menschen mit sehr hohem Vermögen weitgehend um die Steuerzahlung herumkämen.
Die SPD kündigt an, einzelne Maßnahmen der Reformen im parlamentarischen Verfahren zu betrachten. „Der Gesetzentwurf befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium der Koordinierung auf der Ebene der Bundesregierung“, sagte Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Grundsätzlich gelte: Man habe die Vereine insbesondere im letzten Jahr durch das sogenannte Ehrenamtspaket gestärkt. Dazu gehörten unter anderem die Erhöhung der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale, die Ausweitung der Haftungsprivilegierung und die höheren Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit und gemeinnütziger Vereine sei der Partei sehr wichtig. (dts/red)
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Berlin: SPD-Spitzenkandidat will „100 Mietpolizisten“ einsetzen


In Kürze:

  • Steffen Krach, SPD-Spitzenkandidat bei Berlins Abgeordnetenhaus-Wahl, will sich für das Mietproblem der Hauptstadt einsetzen.
  • Den bereits beschlossenen Mietenkataster will er bis Juli 2027 aufbauen.
  • Vorher schon soll eine Mietpolizei gegen Verstöße vorgehen.
  • Die Enteignungspläne der Linken lehnt Krach entschieden ab.

 
Der SPD-Spitzenkandidat zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl, Steffen Krach, will Nachfolger des amtierenden Berliner Bürgermeisters Kai Wegner werden.
Das mit Abstand größte Problem aus Sicht der Bürger in der Hauptstadt ist laut Infratest dimap-Umfrage der Bereich Wohnen und Mieten. Das nannten 30 Prozent der Befragten im Juli dieses Jahres, sechs Prozentpunkte mehr als die letzte Erhebung im Juni 2025. Maßgebliche Kritikpunkte sind die hohen Mieten, der Wohnungsmangel.

Krach: 100 Mietenpolizisten gegen Mietwucher

In einem Interview mit der „ZEIT“ teilte Krach seine Pläne in diesem Bereich mit. „Wir haben gerade ein bundesweit einmaliges Mietenkataster beschlossen“, sagte er. „Es wird bis Juli 2027 aufgebaut und alle 1,8 Millionen Mietwohnungen digital erfassen.“ Dieses soll laut dem SPD-Politiker wie ein „Radar“ funktionieren. Dieser soll klar erkennbar machen, wo Mietwucher stattfindet. Gleichzeitig soll das Kataster Zweckentfremdung und Leerstand erkennen lassen.
All diese Verstöße will Krach „systematisch ahnden“. Doch auch schon für die Zeit vor Fertigstellung dieses Mietenkatasters hat er einen konkreten Plan. Er erklärte:
„Für den Übergang, bis das Mietenkataster steht, werden wir 100 Mietenpolizistinnen und -polizisten einsetzen, um händisch gegen Verstöße vorzugehen. Vermieter mit gesetzeswidrigen Mietverträgen sollten diese schnell anpassen.“
Schon ab Januar 2027 plant Krach hohe Bußgelder zu verteilen. „Ich bin dafür, diese auf 100.000 Euro anzuheben“, teilte er mit.

Gamechanger auf dem Wohnungsmarkt

Der Spitzenkandidat bezeichnete den Mietenkataster als einen „Gamechanger“ auf dem Wohnungsmarkt. „Ich bin mir ganz sicher, dass wir damit Berlin zum Vorbild auf dem Wohnungsmarkt machen werden. Das gibt es bisher in keinem anderen Bundesland“, sagte er.
Das Ziel ist seiner Aussage nach, alle Berliner Mietverträge transparent darzulegen. „Wir haben viele Bereiche, wo Mietwucher betrieben wird und das werden wir hart bekämpfen“, so Krach.
SPD

Am 1. Juni 2024 nehmen Menschen in Berlin an einer linken Demonstration gegen steigende Mieten, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Zwangsräumungen teil.

Foto: Adam Berry/AFP via Getty Images

An dem genannten Datum will er festhalten. „Ich werde mich nicht zufriedengeben mit drei, vier oder fünf Jahren“, versprach er. „Das ist mein Anspruch an Berlin. Wir sind die Hauptstadt. Im Juli 2027 muss es so einen Mietenkataster geben und dann wird es einen wirklichen Wechsel auf dem Wohnungsmarkt geben.“
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat unabhängig von der bevorstehenden Wahl das geplante Mietenkataster kurz vor der Sommerpause bereits beschlossen. Diese digitale Datenbank soll den Behörden einen Überblick über den Berliner Wohnungsbestand verschaffen.
Für die Datenübermittlung müssen Vermieter alle relevanten Daten ihrer Wohnungen übermitteln – und diese künftig bei Änderungen aktualisieren. Dazu zählen Wohnadresse, Wohnlage, Etage einer Wohnung, deren Größe, die Anzahl der Zimmer, die Ausstattung, die Dauer des Mietverhältnisses. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Höhe der Nettokaltmiete, die Zusammensetzung der Nebenkosten und der Grundsteueranteil für die Wohnung.

Koalition mit den Linken und Grünen?

Ob der SPD-Spitzenkandidat bei der Wahl am 20. September 2026 erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Wenn, dann müsste er eine Koalition mit anderen Parteien bilden.
Neben Krach hat laut Umfragen auch die Linke gute Chancen, mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Bürgermeisterin der Hauptstadt zu stellen. Eine rot-rot-grüne Koalition hätte voraussichtlich eine deutliche Mehrheit.
Bei der Frage, welche Partei die Berliner Bürger aktuell wählen würden, zeigt sich ein knappes Kopf-an-Kopf-Rennen. Die Linke führt mit 22 Prozent knapp vor der CDU mit 20 Prozent. Auf Platz drei liegen die Grünen mit 17 Prozent und dahinter mit einem weiteren Prozentpunkt weniger die AfD. Deutlich abgeschlagen liegt die SPD mit 12 Prozent auf Platz fünf.

Streitpunkt Enteignung

Eines ist für Krach seiner Aussage nach aber klar: Er will in keine Koalition eintreten, die Enteignungen zur Bedingung macht. „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen. Mit der SPD jedenfalls nicht“, sagte Krach am Donnerstag, 6. August.
Zuvor hatte die Bundesvorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, die Enteignung von Immobilienkonzernen zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung in Berlin erklärt.
Ebenso sei Krach „ein bisschen irritiert, dass eine Bundesparteivorsitzende sich in Landesangelegenheiten einmischt“. Dabei äußerte er seinen Standpunkt: „Ich werde jedenfalls nicht akzeptieren, dass ich für Koalitionsverhandlungen oder für Sondierungen in irgendeiner Form Ratschläge von der Bundesebene bekomme.“
Krach kritisierte in diesem Zusammenhang auch den kürzlichen Vorstoß der Koalition aus CDU und SPD auf Bundesebene. Diese hatte Anfang Juli vereinbart, ein gesetzliches Verbot zur Enteignung von Immobilienkonzernen einführen zu wollen. Er habe Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik immer abgelehnt, sagte Krach. Ebenfalls fügte er hinzu: „Ich brauche keine Nachhilfe von der Bundesregierung bei diesem Thema.“ Der Plan habe die Debatte unnötig neu entfacht.
Mit Material von AFP
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Union attackiert Klingbeils Steuerpläne

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die in der Koalition vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran – doch erntet damit harsche Kritik aus der Union.
Der SPD-Chef breche sein Wort, von den versprochenen Entlastungen bleibe nicht viel übrig, kritisierten am Wochenende mehrere Politiker von CDU und CSU. Worum sie entrüstet sind – und was an der Kritik dran ist:

Wie viel Steuern sparen die Bürger?

Union und SPD hatten vereinbart, dass die Einkommensteuer gesenkt wird – durch einen höheren Grundfreibetrag (dem Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss), mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und ein späteres Einsetzen des Spitzensteuersatzes.
„Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärten sie gemeinsam. Voll wirken solle die Reform ab 2028.
Klingbeils Finanzministerium hat das nun in einen ersten Gesetzentwurf gegossen. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Bürger 2027 in einem ersten Schritt um rund drei Milliarden entlastet werden, 2028 sollen weitere rund sieben Milliarden folgen.
Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht sich getäuscht: Die Entlastung falle im kommenden Jahr deutlich geringer aus als versprochen. Er sagte der „BILD am Sonntag“:
„Klingbeil bricht sein Wort, von der ohnehin dürftigen Zehn-Milliarden-Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig.“
Im Finanzministerium entgegnete man sofort, die Koalitionsvereinbarung werde genau eingehalten.
„Die Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro betragen.“

Was ist mit der kalten Progression?

Derzeit nicht geplant ist ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt.
In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. In Klingbeils Entwurf ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der für die Bewertung maßgebliche Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.
Auch die Steuerexpertin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, zeigte sich enttäuscht. „Wenn nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird, ist das eine Steuererhöhung durch die Hintertür und Umverteilung nach oben“, kritisierte sie.
Nötig seien gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit geringen Einkommen – und dafür eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge.

Müssen Vereine bald höhere Steuern zahlen?

Kritik gibt es auch an Klingbeils Plänen, von bestimmten Vereinen künftig höhere Steuern zu verlangen. Er will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Betroffen wären vor allem Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, etwa Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen oder Profisportvereine.
Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. (dpa/red)
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IWH-Studie zum AfD-Wahlprogramm: Milliardenlücke bei Wahlsieg?


In Kürze:

  • Das IWH errechnet für das AfD-Wahlprogramm eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Die Kostenrechnung stützt sich auf 28 von insgesamt 136 kostenwirksamen Maßnahmen; die übrigen fließen über methodische Annahmen in die Bewertung ein.
  • Auf Nachfrage der Epoch Times erläutert das Institut, warum ausschließlich das AfD-Wahlprogramm untersucht wurde und weshalb es seine Aussage dennoch auf das gesamte Programm bezieht.

 
2,2 Milliarden Euro – so hoch beziffert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) die jährliche Finanzierungslücke des AfD-Wahlprogramms, wenn die Partei nach der Landtagswahl allein in Sachsen-Anhalt regieren und ihr Programm vollständig umsetzen würde.
Zu diesem Ergebnis kommt eine wenige Wochen vor der Wahl veröffentlichte Policy Note des Instituts. Nach Berechnungen des IWH sieht das Wahlprogramm zugleich umfangreiche neue Leistungen, niedrigere Steuern und den Verzicht auf neue Schulden vor. Unter diesen Voraussetzungen sei das Programm „selbst mittelfristig in Teilen nicht finanzierbar“, erklärte IWH-Präsident Reint Gropp.

136 Maßnahmen – nur 28 berechnet

Analysiert wurden die 136 Maßnahmen im AfD-Wahlprogramm, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben könnten. Für die übrigen Vorhaben fehlten nach Angaben der Autoren belastbare amtliche Daten oder ausreichend konkrete Angaben im Wahlprogramm. Deshalb flossen lediglich 28 Maßnahmen in die eigentliche Kostenrechnung ein.
Aus den 28 berechenbaren Maßnahmen errechnet das IWH zusätzliche jährliche Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro. Zu den größten Kostenposten zählen ein landeseigenes Kindergeld mit rund 303 Millionen Euro jährlich, ein höherer kommunaler Finanzausgleich mit 214 Millionen Euro, eine kostenfreie Mittagsverpflegung von der Krippe bis zur Schule mit 155 Millionen Euro, beitragsfreie Krippen und Kindergärten mit 117 Millionen Euro sowie ein Landespflegegeld für häusliche Pflege in Höhe von 115 Millionen Euro.

Genderprogramme und Klimaförderung – geplante Einsparungen

Hinzu kommen laut Institut 877 Millionen Euro jährlicher Neuverschuldung, die bereits im Landeshaushalt vorgesehen sind. Da das Wahlprogramm der AfD neue Schulden ausdrücklich ausschließt, wertet das IWH diesen Betrag ebenfalls als zusätzlichen Finanzierungsbedarf.
Dem stellt das Institut Einsparungen von rund 243 Millionen Euro gegenüber. Der größte Teil entfällt auf den Bereich „Asyl, Aufnahme und Remigration“ mit 166 Millionen Euro.
In der Gesellschafts-, Kultur- und Förderpolitik sollen 25 Millionen Euro eingespart werden, darunter 14,3 Millionen Euro durch die Streichung von Gleichstellungs- und Genderprogrammen. Weitere 12 Millionen Euro sollen bei der Klimaschutzförderung eingespart werden. Hinzu kommen 40 Millionen Euro Einsparungen in der Verwaltung durch eine zehnprozentige Kürzung der Ministerialapparate.
Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich nach Berechnung des Instituts eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro jährlich. Das entspreche rund einem Viertel der Steuereinnahmen des Landes beziehungsweise gut 1.000 Euro je Einwohner und Jahr. Da das Wahlprogramm zugleich Steuererhöhungen ausschließt, bleibe offen, wie diese Lücke geschlossen werden solle, heißt es in der Pressemitteilung des IWH.

Eigeninitiative des IWH: Warum nur die AfD analysiert wurde

Wenn lediglich 28 der 136 Maßnahmen konkret berechnet wurden – wie kann daraus eine Aussage über die Finanzierbarkeit des gesamten Wahlprogramms entstehen?
„Es handelt sich tatsächlich um eine Aussage über das gesamte Wahlprogramm. Dies wird durch die Qualifizierung ‚mindestens‘ deutlich“, erklärte ein Sprecher des Instituts auf Nachfrage der Epoch Times. Diese Einschätzung beruhe auf Überschlagsrechnungen. Die Zahl der nicht belegbaren Ausgabepositionen sei zehnmal so hoch wie die Zahl der nicht belegbaren Einnahmepositionen. Die Analyse sei als Eigeninitiative des IWH erstellt worden – ohne externen Auftrag oder andere Förderungen.
Das IWH selbst wird aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern finanziert und entscheidet im Rahmen seines Forschungsauftrags selbst, welche Policy Notes und Studien es veröffentlicht.
Auf die Frage der Epoch Times, nach welchen Kriterien entschieden wurde, das Wahlprogramm der AfD zu analysieren und ob vergleichbare finanzwissenschaftliche Analysen der Wahlprogramme anderer zur Landtagswahl antretender Parteien geplant oder bereits in Arbeit seien, antwortete ein Sprecher des IWH: „Das Wahlprogramm der AfD wurde ausgewählt, weil die AfD als einzige Partei realistische Chancen auf eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt und damit auf eine direkte Umsetzung ihres Wahlprogramms hat. Die Analyse des Wahlprogramms der CDU wurde erwogen, ist aber derzeit nicht geplant. (…)“
Zur Begründung verweist das Institut darauf, dass das CDU-Programm im Wesentlichen die bisherige Regierungspolitik fortschreibe und sich deren Finanzierung bereits im Landeshaushalt widerspiegele.
Einen Monat vor der Landtagswahl liegt die AfD in einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap bei 41 Prozent. Damit könnte die Partei am 6. September eine absolute Mehrheit erreichen und erstmals allein ein Bundesland regieren.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Familienzuschläge für Beamte kosten Milliarden

Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums.
Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte.
Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.
Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt.
Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

Familienzuschläge manchmal höher als das Grundgehalt

Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen.
Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, „Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“.
„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der „Welt am Sonntag“.
Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder.
Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

Grundsätzlicher Kurswechsel gefordert

Kritik äußerte auch der DBB. „Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.
Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen.
Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU).
Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten. (dts/red)
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CDU, SPD und Grüne verlangen härteres Vorgehen gegen China

Politiker von CDU, SPD und Grünen fordern ein härteres Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken Chinas.
Sie warnen vor den Folgen für die deutsche Wirtschaft und appellieren an die Europäische Union und die Bundesregierung, mehr zu deren Schutz zu tun, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.

CDU und SPD

CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen (CDU) sagte der FAS, die EU müsse endlich etwas gegen die gezielten und massiven unfairen Handelspraktiken Chinas unternehmen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Außenpolitikerin Siemtje Möller sprach gegenüber der Zeitung von einem klaren aggressiven Plan und einem weltweiten Führungsanspruch Chinas. Die deutsche Politik sei immer noch viel zu lieb zu China.
Wenn chinesische Hersteller bestimmte Industriemaschinen um 50 Prozent billiger anböten als deutsche Konkurrenten und noch Ersatzteile und Service obendrauf legten, sei das nur mit regelwidrigen Subventionen zu erklären. Mit niedrigen Löhnen und selbst Zwangsarbeit allein komme man nicht auf so einen Preis, sagte Möller.

Grüne für „Buy European“-Klausel

Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) sagte der Zeitung, man brauche ein konsequentes Vorgehen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken.
Das könnten auch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, handelspolitische Schutzinstrumente für Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie oder den Maschinenbau sein. Außerdem müsse es endlich eine koordinierte und zielgerichtete europäische Industriepolitik geben.
Wenn, wie bei der E-Auto-Prämie, öffentliche Mittel eingesetzt würden, dann müsse das nach dem Prinzip „Buy European“ gehen und erstmal die europäische Wertschöpfung stärken, so Özdemir. Die Abwehr des unfairen Wettbewerbs und der sogenannte China-Schock 2.0 seien derzeit die schwierigsten Fragen, mit denen sich seine Regierung auseinandersetzen müsse.
Die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, sagte der FAS, die Bundesregierung tue zu wenig, um die Wirtschaft gegen unfairen Wettbewerb aus China zu schützen.
Sie stellte eine Reihe von Forderungen: Wenn China seine Märkte dichtmache, könne man in Europa umgekehrt auch chinesische Unternehmen von der Vergabe und Förderung ausschließen. Außerdem könne eine „Buy European“-Klausel den Marktanteil europäischer Elektroautos steigern.
Die Unterbewertung der chinesischen Währung, kombiniert mit einer Überproduktion in vielen Sektoren, führe zu unfairen Preisen für chinesische Produkte auf dem europäischen Markt, äußerte Brantner. Gleichzeitig würden deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen in China nicht mehr zugelassen. (dts/red)
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CDU, SPD und Grüne verlangen härteres Vorgehen gegen Peking

Politiker von CDU, SPD und Grünen fordern ein härteres Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken Pekings.
Sie warnen vor den Folgen für die deutsche Wirtschaft und appellieren an die Europäische Union und die Bundesregierung, mehr zu deren Schutz zu tun, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.

CDU und SPD

CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen (CDU) sagte der FAS, die EU müsse endlich etwas gegen die gezielten und massiven unfairen Handelspraktiken Chinas unternehmen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Außenpolitikerin Siemtje Möller sprach gegenüber der Zeitung von einem klaren aggressiven Plan und einem weltweiten Führungsanspruch Chinas. Die deutsche Politik sei immer noch viel zu lieb zu China.
Wenn chinesische Hersteller bestimmte Industriemaschinen um 50 Prozent billiger anböten als deutsche Konkurrenten und noch Ersatzteile und Service obendrauf legten, sei das nur mit regelwidrigen Subventionen zu erklären. Mit niedrigen Löhnen und selbst Zwangsarbeit allein komme man nicht auf so einen Preis, sagte Möller.

Grüne für „Buy European“-Klausel

Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) sagte der Zeitung, man brauche ein konsequentes Vorgehen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken.
Das könnten auch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, handelspolitische Schutzinstrumente für Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie oder den Maschinenbau sein. Außerdem müsse es endlich eine koordinierte und zielgerichtete europäische Industriepolitik geben.
Wenn, wie bei der E-Auto-Prämie, öffentliche Mittel eingesetzt würden, dann müsse das nach dem Prinzip „Buy European“ gehen und erstmal die europäische Wertschöpfung stärken, so Özdemir. Die Abwehr des unfairen Wettbewerbs und der sogenannte China-Schock 2.0 seien derzeit die schwierigsten Fragen, mit denen sich seine Regierung auseinandersetzen müsse.
Die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, sagte der FAS, die Bundesregierung tue zu wenig, um die Wirtschaft gegen unfairen Wettbewerb aus China zu schützen.
Sie stellte eine Reihe von Forderungen: Wenn China seine Märkte dichtmache, könne man in Europa umgekehrt auch chinesische Unternehmen von der Vergabe und Förderung ausschließen. Außerdem könne eine „Buy European“-Klausel den Marktanteil europäischer Elektroautos steigern.
Die Unterbewertung der chinesischen Währung, kombiniert mit einer Überproduktion in vielen Sektoren, führe zu unfairen Preisen für chinesische Produkte auf dem europäischen Markt, äußerte Brantner. Gleichzeitig würden deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen in China nicht mehr zugelassen. (dts/red)
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Protest gegen AfD-Annäherung – Austritte beim BSW Sachsen-Anhalt

Das BSW in Sachsen-Anhalt verliert 21 Mitglieder, darunter mehrere mit früheren oder aktuellen Führungsfunktionen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“.
In einem gemeinsamen Austrittsschreiben werfen die Unzufriedenen der Parteispitze einen autoritären Führungsstil sowie die Annäherung an die AfD vor. „Wir verlassen deshalb das Bündnis Sahra Wagenknecht, weil wir unseren politischen Überzeugungen treu bleiben wollen“, heißt es.
Zu den Ausgetretenen zählt die frühere Landesvize Sylvia Winkelmann-Witkowsky, die bislang noch als eine von zwei Vorsitzenden des Kreisverbands Halle-Saalekreis fungierte. Auch die Kreisvorsitzenden im Burgenlandkreis und in Mansfeld-Südharz, Katja Wendland und Harald Koch, geben ihre Parteibücher ab.

Ein Vorwurf: BSW nähert sich AfD an

Sie werfen der Parteispitze einen autoritären Führungsstil vor, der zu Intransparenz, Postengeschacher „sowie einer Kultur des Misstrauens und der Überwachung“ geführt habe. Gerügt wird zudem eine Annäherung an die AfD.
„Auch im laufenden Landtagswahlkampf nehmen wir wahr, dass sich das BSW in Sprache und Themenwahl zunehmend an Positionen der AfD orientiert“, heißt es wörtlich.
BSW-Landeschef John Lucas Dittrich sagte der Zeitung, bislang lägen die Austrittserklärungen nicht vor. Aber: „Es ist gut, dass nun Klarheit herrscht.“ Zu den Unterzeichnern der Erklärung bestünden „unüberbrückbare inhaltliche Differenzen“.
Ihr wahres Ziel sei es, in Sachsen-Anhalt die CDU im Amt zu halten. „Wir treten für einen politischen Wechsel in Sachsen-Anhalt ein und gegen die Brandmauerpolitik der anderen Parteien“, sagte Dittrich. (dts/red)
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Steuerreform: Bestimmte Vereine sollen höhere Steuern zahlen

Auf große Vereine in Deutschland könnten bald höhere Steuern zukommen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Das geht aus einem Entwurf aus dem Finanzministerium hervor, über den zuerst die „Bild“ berichtete.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.
Nicht gemeinnützig sind etwa Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dazu können Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen, aber auch Profisportvereine zählen. Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. In einem nächsten Schritt würden Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen eingeholt, bevor sich Kabinett und Bundestag damit befassen.
Das bayerische Finanzministerium hat Sorge, dass auch kleinere Vereine betroffen sein könnten – etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings: Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 Euro brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
„Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt“, sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa. Die Pläne des Bundesfinanzministers gingen in die falsche Richtung. „Bayern wird hier nicht mitmachen“, sagte Füracker. Der Freistaat werde sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative sogar für eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro einsetzen. (dpa/red)
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Nach Leipzig-Vorfall: Drohnen über Bundeswehrstüztpunkt mit Patriot-Flugabwehrsysteme gesichtet

Wie zahlreiche nationale und internationale Medien berichten, habe die Bundeswehr bestätigt, dass in der Nacht zum 8. August über dem Bundeswehr-Stützpunkt Mechernich zwei große Drohnen gesichtet worden seien. Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage nach dem mutmaßlichen Sabotagefall in Leipzig. In Mechernich werden Abschussvorrichtungen für die Flugabwehr von Patriot-Raketen amerikanischer Bauart gewartet, die einzige Anlage dieser Art in Europa.
Inzwischen hat der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den im vergangenen August eingerichteten Nationale Sicherheitsrat einberufen. Dies teilte das Bundeskanzleramt am 7. August mit. Das Gremium habe telefonisch über den Vorfall beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll die Kompetenzen bei innerer und äußerer Sicherheit innerhalb der Bundesregierung bündeln, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit zu stärken.

Das Chaos in der Zuständigkeit

Debattiert wird zurzeit um die Zuständigkeit für die Abwehr von Drohnenangriffen. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert, dass das Bundesinnenministerium oder die ihr unterstehende Bundespolizei dafür verantwortlich sein sollte. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte der Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland RND.
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), forderte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Debatte um die Kompetenzzuständigkeit darf nicht zur German Hilflosigkeit gegenüber Aggressoren führen.“ Vielmehr sollten die vorhandenen Mechanismen, Fähigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dies gelte sowohl für die Befugnisse der Polizei als auch für die Bundeswehr.
Den Hintergrund des derzeitigen gesetzlichen Blockadezustandes zwischen Bundespolizei und Bundeswehr erklärt Otte folgendermaßen: „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Der Vorfall in Leipzig verdeutlicht „die Versäumnisse der vergangenen Jahre im Bereich der Drohnenabwehr“, so Otte. Damit meint der Wehrbeauftragte: Die Bundeswehr verfügt über die militärischen Mittel, Drohnen aufzuklären und zu bekämpfen, darf dies aber im Inland nur über ihre eigenen Liegenschaften. Die Bundespolizei hingegen darf Drohnen bekämpfen, hat aber nicht die gleichen Mittel wie die Bundeswehr.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter beklagte im „Deutschlandfunk“ ebenfalls, dass „bisher zu wenig über die hybriden Bedrohungen nachgedacht“ werde.
In der heutigen Art der Bedrohungen sei es typisch, „dass sie nicht eindeutig zuordenbar sind“, sagte Kiesewetter. In Deutschland werde „zu sehr“ über militärische Bedrohungen nachgedacht „und weniger über das, was man hybride Kriegsführung nennt“. Damit seien etwa die Bedrohung ziviler Infrastruktur und Sabotageakte gemeint. Dies sei „erst der Anfang einer womöglich weiteren Eskalation“. Bei dem Vorfall handle es sich um „einen Angriff auf die Flughafeninfrastruktur Deutschlands“. Über den Flughafen Leipzig/Halle leite die NATO „wesentliche Lufttransporte“. Kiesewetter beklagte, dass bisher keine „besseren Maßnahmen“ getroffen worden seien, obwohl auf dem Leipziger Flughafen bereits vor zwei Jahren ein Anschlag geplant war.

Paket-Anschläge auf DHL seit Juli 2024

Im Juli 2024 geriet im Leipziger DHL-Luftfrachtbereich ein Paket in Brand. Es enthielt einen versteckten Brandsatz. Nur der verspätete Abflug der damaligen Frachtmaschine hatte verhindert, dass das Paket in der Luft in Brand geriet und möglicherweise einen Flugzeugabsturz herbeigeführt hätte. Auch damals übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, gab dies aber nicht aktiv öffentlich bekannt, sondern räumte ihre Tätigkeit erst auf Medienanfragen ein. Die Ergebnisse zu den Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt.
Im April 2025 wurde darüber spekuliert, ob der russische Auslandsgeheimdienst dahinterstecke, zumal auch in Großbritannien und in Polen Brandsätze im DHL-Logistikbereich entdeckt wurden. Laut „Spiegel“ würden „westliche Geheimdienste“ diese Sabotageakte dem russischen Geheimdienst zuschreiben. In Litauen laufen derzeit dazu Gerichtsverfahren gegen 22 Verdächtige, die Kurierpakete nach Großbritannien und Polen verschickt haben sollen, berichtete im März die BBC, die ebenfalls den Vorwurf wiederholte, dass „laut Ermittlern“ Russland diese hybriden Anschläge in Auftrag gegeben habe.

Unklare Hintergründe

Während zunächst berichtet wurde, dass die Sprengstoff-Drohne neben einem mit Munition beladenen ukrainischen Frachtflugzeug gefunden worden sei, wurde dies von Maret Montavon, Leiterin Kommunikation und Politikbeziehungen bei der Mitteldeutschen Flughafen AG in Leipzig dementiert: „Die betreffenden Antonow-Flugzeuge waren zum Zeitpunkt des Vorfalls leer und damit ohne Fracht“, sagte sie der „Leipziger Volkszeitung“. Auch das Bundesinnenministerium hat laut mehrerer Medien zuvor bereits intern anderslautende Berichte zurückgewiesen.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster ist überzeugt, dass es bei dem jetzigen Anschlagsversuch in Leipzig nicht um „Verunsicherung“ oder „Destabilisierung“ gegangen sei. „Bei dem Aufwand, der hier getrieben wurde, habe ich die Sorge, dass hier jemand einen Schritt weitergeht“, sage Schuster der Berliner Nachrichtenplattform „Table Media“. Er vermutet, dass es um eine „physische Attacke“, einen „analogen Anschlag“ gegangen sei.

Bundesanwaltschaft zieht den Fall an sich

Wie die Bundesanwaltschaft am 6. August mitteilte, habe sie „wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren“ übernommen. „Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB)“, so die Karlsruher Behörde.
Die Tat sei „geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG)“, heißt es in einer Mitteilung. Mit den polizeilichen Ermittlungen sei indes das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die russische Botschaft in Berlin zeigte sich unterdessen „besorgt über die wiederauflebende antirussische Hysterie in Deutschland“. Wie die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mitteilte, empört sie die Botschaft darüber, dass „der Öffentlichkeit ein Beispiel für einen ‚hybriden Angriff‘ auf Deutschland“ präsentiert werde, um „in den Medien antirussische Hysterie zu schüren und eine offizielle Untersuchung wegen des Verdachts auf Terrorismus unter Beteiligung eines ‚ausländischen Staates‘ einzuleiten.“
 
 
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Innenministerium plant Personalausweis ohne Adresse und mit größerem Foto

Auf dem Personalausweis könnte die Adresse künftig entfallen. Wie die „Rheinische Post“ am Samstag berichtete, arbeitet das Bundesinnenministerium an einer neuen Generation des Dokuments – mit größerem Foto und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Dabei werde „auch über das Datenfeld Anschrift, den bei Umzügen aufzubringenden Änderungsaufkleber und diesbezügliche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Digitalisierung nachgedacht“, zitierte die Zeitung einen Ministeriumssprecher.
Die Konzeption soll den Angaben zufolge bis Ende 2027 dauern. Viele Alltagsvorgänge liefen bereits digital ab. „Ein aufgedrucktes Datenfeld Anschrift beziehungsweise ein Änderungsaufkleber sind hierfür nicht erforderlich“, erklärte der Sprecher demnach weiter. Für Fälle, in denen der Ausweis bislang als Adressnachweis diene, seien barrierearme und unkomplizierte digitale Lösungen vorgesehen.
Im Gespräch sind laut Bericht außerdem zusätzliche Sicherheitsmerkmale, eine verbesserte kryptografische Absicherung und die Integration eines Data-Matrix-Codes. Damit soll sich die Identität leichter feststellen lassen.
Auch der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Überlegungen, bei einer neuen Generation von Personalausweisen auf den Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. Der Ausschuss beschloss Anfang Mai eine entsprechende Beschlussempfehlung, nachdem dies in einer Petition gefordert worden war. (afp/red)
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Geplante PKK-Amnestie in Türkei: Ramelow fordert Maßnahmen in Deutschland

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat angesichts des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der kurdischen PKK weitgehende Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland gefordert. Der „Rheinischen Post“ vom Samstag sagte Ramelow: „Das nun dem Parlament in Ankara vorgelegte Rahmengesetz zum Friedensprozess öffnet Wege zum Frieden und ist eine Reaktion auf die freiwillige Auflösung der kurdischen PKK im vergangenen Jahr.“
Der Linken-Politiker betonte: „Die deutsche Bundesregierung sollte diesen Weg diplomatisch unterstützen und muss nun zudem, so wie es die Türkei vorhat, auch in Deutschland weitgehende und schnelle Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten umsetzen.“ Aus Sicht Ramelows wäre das „eine konkrete Unterstützung für Frieden in der Region und für die Wahrung der kurdischen Rechte und Interessen“.

Türkei schafft Weg für PKK-Mitglieder

Hintergrund ist, dass die türkische Regierungspartei AKP im Bemühen um Frieden mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht hat. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder geschaffen werden.
„Ich begrüße, dass die türkische Regierung offenbar zu konkreten Schritten zu einem Frieden mit Kurdinnen und Kurden in der Türkei bereit ist“, sagte Ramelow. „Es unterstreicht noch einmal die Entschlossenheit der kurdischen Bevölkerung in der Türkei für einen demokratischen Wandel und ein endgültiges Ende der kriegerischen Vergangenheit.“
Gemäß dem Text des Gesetzentwurfs im türkischen Parlament soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der PKK-Kämpfern den Weg zurück ins zivile Leben in der Türkei ebnet – vorausgesetzt, dass die Organisation „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“.

Friedensprozess mit großen Hürden

Der Gesetzentwurf enthält allerdings keine Angaben dazu, was mit PKK-Gründer Abdullah Öcalan geschehen soll, der seit 27 Jahren auf einer Gefängnisinsel inhaftiert ist.  Nach einem Aufruf Öcalans am 27. Februar 2025 hatte die PKK ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat beendet. In einem symbolischen Akt wurden auch Waffen verbrannt.
Auf türkischer Seite gab es bisher allerdings nur wenige Fortschritte. Die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für den Friedensprozess im Parlament gilt daher als ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt.
Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden. (afp/red)
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Frei: Kein AfD-Verbot möglich – aber auch kein Spielraum für Kooperation

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD derzeit nicht für gegeben. Gleichzeitig betont er, dass ein solches Verfahren grundsätzlich möglich sei, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden. Auch beim Umgang mit der AfD in den Ländern fordert Frei eine einheitliche Linie der CDU.
„Ich schließe ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht kategorisch aus. Unsere Verfassung sieht Parteienverbote ausdrücklich vor“, sagte Frei der Funke-Mediengruppe. Ein konkretes Szenario, in dem er derzeit für ein Verbotsverfahren wäre, könne er sich allerdings nicht vorstellen.
Das bislang vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reiche aus seiner Sicht nicht für ein aussichtsreiches Verbotsverfahren aus. Dafür müsse eine Partei aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen oder diese beseitigen wollen.
Frei warnte zugleich davor, einzelne Aussagen isoliert zu betrachten. Es reiche nicht aus, verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner AfD-Politiker zu untersuchen. Die entsprechenden Positionen müssten vielmehr prägend für die Gesamtpartei sein. Bei der AfD sei dies aus seiner Sicht derzeit schwer nachzuweisen, da entsprechende Positionen nicht im Parteiprogramm festgeschrieben seien.

Klingbeil fordert Prüfung eines Verbotsverfahrens

Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil hatte zuletzt eine ernsthafte Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens gefordert. In einem Beitrag für die „Zeit“ sprach er sich dafür aus, zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt seien.
Frei steht einem solchen Schritt skeptisch gegenüber. Ein jahrelanges Verbotsverfahren könne der AfD seiner Einschätzung nach sogar politisch nutzen und sie in eine Märtyrerrolle bringen. Zudem warnte er davor, dass Parteien, die deutlich weniger Zuspruch erhielten als die AfD, durch eine solche Forderung den Eindruck erwecken könnten, einen politischen Konkurrenten auf diesem Weg ausschalten zu wollen.
Trotz seiner Ablehnung eines derzeitigen Verbotsverfahrens sieht Frei die Entwicklung der AfD kritisch. Die Partei radikalisiere sich seiner Einschätzung nach zunehmend nach rechts.
Während sich rechte Parteien in Ländern wie Italien und Frankreich seiner Darstellung zufolge in den vergangenen Jahren eher zur politischen Mitte bewegt hätten, gehe die AfD in die entgegengesetzte Richtung. Diese Entwicklung sei vermutlich noch nicht abgeschlossen, sagte Frei.

Kein Spielraum für Kooperation mit der AfD

Auch bei der Frage einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht Frei keinen Spielraum für unterschiedliche Entscheidungen der CDU-Landesverbände.
„Das Kooperationsverbot mit der AfD ist ein Grundsatzbeschluss in der CDU“, sagte der Unionsfraktionschef. Es könne deshalb nicht je nach Bundesland unterschiedlich beantwortet werden.
Normalerweise halte sich die Bundespartei aus der Regierungsbildung in den Ländern heraus. Bei einer grundsätzlichen Frage wie dem Umgang mit der AfD sei jedoch die gesamte CDU betroffen, betonte Frei.

Frei stärkt Merz den Rücken

Frei wies zudem Spekulationen zurück, wonach Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz nach möglichen schlechten Ergebnissen bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im September unter Druck geraten und abgelöst werden könnte.
„Friedrich Merz ist der gewählte Bundeskanzler, er wird für die gesamte Wahlperiode im Amt bleiben“, sagte Frei. Die Autorität des Kanzlers sei intakt.
Gleichzeitig räumte der Unionsfraktionschef ein, dass die Landtagswahlen Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesregierung haben dürften. Für die geplanten Reformen brauche es starke Regierungsparteien und starke Parteivorsitzende.

Kritik an Merz‘ Personalentscheidungen

Auch die jüngsten Personalentscheidungen von Merz in Regierung und Partei bewertete Frei nicht uneingeschränkt positiv. Der Personalwechsel sei „nicht so gelaufen, wie man es sich gewünscht hätte“, sagte er.
Merz habe in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen müssen, aus denen sich weitere personelle Konsequenzen ergeben hätten. Dadurch sei nach außen der Eindruck entstanden, dass eine klare politische Linie fehle. (afp/dpa/red)
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Russland weist Verantwortung für Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle scharf zurück

Die russische Botschaft in Berlin hat jegliche Verantwortung für den Fund einer mit einem Sprengsatz bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle zurückgewiesen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnete die diplomatische Vertretung den Vorfall als „fingierte Provokation“ und warnte vor einer neuen Welle antirussischer Stimmung in Deutschland.
Die Botschaft erklärte, es gebe keine Belege für einen russischen Hintergrund des Vorfalls. Mutmaßungen über einen Anschlagsversuch Moskaus dienten aus ihrer Sicht vor allem den Interessen der Ukraine und Teilen der europäischen Politik. Damit solle die weitere finanzielle und politische Unterstützung für Kiew gerechtfertigt werden, hieß es in der Erklärung.

Drohne mit Sprengsatz entdeckt

Die Drohne war in der Nacht zum Mittwoch im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Ein Mitarbeiter des Flughafens hatte das Fluggerät bemerkt und zum Absturz gebracht. An der Drohne befand sich ein Sprengsatz mit einem nicht intakten Zünder, der anschließend von Spezialisten der Bundespolizei entschärft wurde.
In unmittelbarer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein wichtiger Umschlagplatz für Fracht und wird auch für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine genutzt.
Kurz nach der Entdeckung der Drohne musste zudem ein Flugzeug wegen der vorübergehenden Sperrung des Flughafens durchstarten. Dabei kollidierte die Maschine mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt. Es wird geprüft, ob es sich dabei ebenfalls um eine Drohne gehandelt haben könnte.
Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Die Ermittler prüfen dabei auch die Hintergründe und mögliche Verantwortliche.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Vorfall als „neues Bedrohungsszenario“. Nach einem Besuch am Flughafen erklärte er, dass möglicherweise auch „fremde Mächte“ beteiligt sein könnten. Einen konkreten Staat nannte der Minister nicht.
In politischen und sicherheitspolitischen Kreisen richten sich Vermutungen teilweise gegen Russland. Beweise für eine russische Beteiligung liegen bislang jedoch nicht vor.

Moskau spricht von Provokation

Die russische Botschaft kritisierte die entsprechenden Spekulationen scharf. Sie sprach von einer gegen Russland gerichteten Provokation und erklärte, die größte Gefahr für Deutschland bestehe nicht in angeblichen russischen „Hybridangriffen“, sondern in Politikern, die Szenarien für einen möglichen Krieg mit Russland entwickelten.
Die Botschaft warf europäischen Politikern zudem vor, den Vorfall nutzen zu wollen, um die weitere Unterstützung der Ukraine zu rechtfertigen. Gleichzeitig kritisierte sie, dass trotz der öffentlichen Spekulationen über eine mögliche russische Beteiligung bislang keine Beweise vorgelegt worden seien.
Die russische Stellungnahme stellt damit eine klare Zurückweisung möglicher Vorwürfe dar. Ob die Drohne tatsächlich im Zusammenhang mit Russland, der Ukraine oder einem anderen Akteur steht, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (afp/dpa/red)
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Medien: Finanzministerium legt Entwurf für Steuerreform ab 2027 vor

Die Steuerreform der Bundesregierung soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Für das Jahr 2027 werden Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer von rund drei Milliarden Euro erwartet. Für 2028 werden die Mindereinnahmen mit insgesamt 6,99 Milliarden Euro angegeben. Aus dem Finanzministerium hieß es, die Entlastungen würden „im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa zehn Milliarden Euro betragen“.
Die Steuerreform werde in zwei Stufen umgesetzt. Daher seien die Entlastungen, die bereits im Jahr 2027 wirken werden, von rund drei Milliarden Euro und die Entlastungen, die im Jahr 2028 zusätzlich hinzukommen werden, von sieben Milliarden Euro „zusammen zu berücksichtigen“.
In dem Referentenentwurf wird mit einer Anhebung des Grundfreibetrags um 216 Euro zum 1. Januar 2027 gerechnet, einer Anhebung des Kinderfreibetrags um 300 Euro sowie einer Anhebung des Kindergelds um acht Euro je Kind und Monat. Gleichzeitig soll die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent ab einem Bruttoeinkommen von 250.000 Euro greifen und die „2. Reichensteuer“ von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Für 2028 ist unter anderem ein Anstieg des Grundfreibetrags um weitere 336 Euro sowie ein Anstieg des Kindergeldes um weitere fünf Euro vorgesehen.
Zuvor hatte es in Koalitionskreisen geheißen, allein der Abbau der „kalten Progression“ mache 2027 eine Entlastung von rund sieben bis acht Milliarden Euro nötig. Ab 2028 hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Entlastung in Höhe von „insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“ angekündigt. (dts/red)
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7. August: AfD-Zustimmung nimmt weiter zu | Sicherheitsrat tagt zu Drohnenvorfall | Wehrmachtsfunde in der Donau

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Sicherheitsrat tagt zu Drohnenvorfall

Wegen des Drohnenvorfalls am Dresdner Flughafen hat der Nationale Sicherheitsrat mit Bundeskanzler Friedrich Merz heute getagt. Dieser stehe „in fortwährendem Austausch“ mit den Mitgliedern der Bundesregierung. Diskutiert wird die behördliche Zuständigkeit für den Schutz kritischer Infrastrukturen und mögliche NATO-Konsultationen.

Wehrmachtsfunde in der Donau

Das Niedrigwasser der Donau hat in Budapest die Überreste von zwei Wehrmachtssoldaten, ein Motorrad und Tellerminen freigegeben. Die Gebeine der Soldaten wurden exhumiert. Es wird erwartet, dass Schiffswracks und weitere Kriegstote geborgen werden könnten.

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Die Stadt Stuttgart weist für 2025 ein Haushaltsdefizit von 711,7 Millionen Euro auf. Es ist das höchste seiner Geschichte. Bisher galt die Landeshauptstadt als Musterbeispiel deutscher Wirtschaftskraft. Weltkonzerne wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch haben hier ihren Stammsitz, die nun zunehmend von der Wirtschaftskrise betroffen sind.

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