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Mathematiker: KI-Hype nicht unkritisch übernehmen

Mehr als 150 Mathematiker aus aller Welt haben davor gewarnt, den „Hype“ um die mathematischen Fähigkeiten von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) unkritisch zu übernehmen.
In einer am Dienstag, 2. Juni nach einer Konferenz in der niederländischen Universitätsstadt Leiden veröffentlichten Erklärung hieß es, KI-Entwickler hätten „einen starken kommerziellen Anreiz“, die Fähigkeiten ihrer Produkte übertrieben darzustellen.

Kommerzielle Marktlogik und falsche Beweise

Öffentlichkeitsarbeit zu KI werde häufig nach Marktlogik betrieben und nicht im Tempo wissenschaftlicher Begutachtung.
Dabei würden KI-Lösungen für einzelne mathematische Aufgaben irreführend als Maßstab für die allgemeinen Fähigkeiten kommerzieller KI-Modelle dargestellt, hieß es in der Leidener Erklärung.

Kritik am KI-Wettlauf: Mathematiker Michael Harris von der Columbia Universität, bemängelt den extremen wirtschaftlichen Druck in der Branche, der zu einer verzerrten und übertriebenen Darstellung realer KI-Fähigkeiten führe.

Foto: Steve Rosenbach / iStock

Der Mathematiker Michael Harris von der Columbia Universität, einer der Mitautoren der Erklärung, sagte, zwischen den großen KI-Laboren herrsche ein „Wettbewerb auf Leben und Tod“. Die Unternehmen versuchten, mit Hilfe der Mathematik Investitionen anzuziehen.
Die Autoren der Erklärung warnen unter anderem davor, dass KI-Systeme plausibel wirkende, aber letztlich falsche „Beweise“ erzeugen könnten, die für Menschen schwer zu überprüfen seien.
Auch bestehe die Gefahr, dass die Nutzung von KI in der Mathematik Forschung begünstige, die sich vor allem an neuen praktischen Anwendungen orientiere, zulasten anderer wichtiger Fragestellungen.

Warnung vor Missbrauch und ethische Pflichten

Die Autoren warnen außerdem vor möglichen Schäden durch KI bei der Kriegsführung, der Massenüberwachung, der Destabilisierung politischer Systeme und der Umweltbelastung.
Sie riefen Kollegen ihrer Zunft auf, die ethischen Folgen ihrer Forschung zu prüfen und sich nötigenfalls aus schädlicher Arbeit zurückzuziehen.
KI eröffne „neue und spannende Möglichkeiten“, werfe aber auch Fragen auf, „die nicht ungeprüft bleiben dürfen“, erklärte die Vizepräsidentin der Internationalen Mathematischen Union (IMU), Ulrike Tillmann.
Die Zukunft der mathematischen Forschung müsse von „menschlichem Urteilsvermögen, fairen und transparenten Verfahren“ sowie den „gemeinsamen Werten der weltweiten mathematischen Gemeinschaft“ geleitet werden. (afp/red)
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wirtschaft

BASF darf Lacksparte an US-Investor übertragen – Brüssel stellt aber Bedingungen

Der deutsche Chemiekonzern BASF darf seine Lacksparte an die US-Investmentfirma Carlyle übertragen. Die EU-Kommission gab am Dienstag in Brüssel grünes Licht für die Übernahme der Mehrheitsanteile im Wert von 7,7 Milliarden Euro, stellte aber Bedingungen für den Verkauf.
Carlyle müsse einen anderen Teil seines Geschäfts verkaufen, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen, teilte die Kommission mit.

Ausgliederung und BASF-Minderheitsanteil

BASF hatte die Übernahme im vergangenen Herbst angekündigt. Dabei geht es vor allem um das Geschäft mit Lacken und Dichtstoffen für Autos, Züge und Flugzeuge.
Die frühere BASF-Sparte soll ausgegliedert und künftig eine Tochterfirma des Carlyle-Konzerns werden. BASF will nach eigenen Angaben einen Minderheitsanteil von 40 Prozent an dem neuen Unternehmen behalten.

Schutz vor zu großer Marktmacht

Carlyle besitzt bereits die Firma Nouryon, nach Angaben aus Brüssel einen von weltweit zwei Herstellern von Polysulfid.
Das ist ein Ausgangsstoff für einen Dichtungsstoff, der an Flugzeugen verwendet und von der BASF-Sparte hergestellt wird.
Die EU-Kommission befürchtet deshalb, dass Carlyle mit beiden Geschäften eine zu große Marktmacht hätte und die Preise erhöhen könnte. Carlyle hat sich den Angaben zufolge nun bereit erklärt, Nouryon zu verkaufen. (afp/red)
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deutschland

Warken will Honorarkürzung für Psychotherapeuten offenbar nicht beanstanden

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut einem Medienbericht die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht anfechten.
„Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, zitierte die „Rheinische Post“ aus einem Papier des Ministeriums.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen, was in der Ärzteschaft auf teils heftige Kritik stieß.

Hintergrund der Honorar-Entscheidung

Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist.
Die GKV hatte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung gefordert, die KBV lehnte dies ab. Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über das Gremium. Es hatte nach der Entscheidung laut „Rheinischer Post“ zusätzliche Informationen und eine ergänzende Stellungnahme angefordert.
In dem nun dazu erstellten Papier wird dem Bericht zufolge betont, die Aufsicht beschränke sich „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen“. Hingegen würden „rein fachliche Gründe oder Bedenken“ nicht geprüft.

Bedarfsplanung und Wartezeiten

Aktuell nehmen demnach 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Dies seien 54,61 Prozent mehr als 2014, vor allem wegen der stark steigenden Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Gleichwohl nehme das Ministerium Kritik an langen Wartezeiten für Termine sehr ernst, hieß es weiter.
Das Gesundheitsministerium werde daher „in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen“, wird in dem Papier demnach angekündigt.
So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen „und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden“.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung. Die KBV hatte eine Klage gegen die Maßnahme eingereicht. (afp/red)
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wirtschaft

Wirtschaftsforum in St. Petersburg beginnt – Deutsche Politiker zu Gast

In St. Petersburg beginnt am Mittwoch das mehrtägige Wirtschaftsforum, das jährlich von der russischen Regierung veranstaltet wird.
Das Treffen – offiziell St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) – findet seit 1997 statt, nach eigener Darstellung ist es eine Plattform für den „Dialog zwischen Geschäftskreisen aus Russland, aufstrebenden Märkten und der ganzen Welt“.
In diesem Jahr kommen Vertreter aus mehr als 130 Ländern, darunter den USA.
Aus Deutschland reisen auch zwei Bundestagsabgeordnete der AfD nach St. Petersburg, Markus Frohnmaier und Steffen Kotré.
Ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion sagte, es sei sinnvoll, Kontakte mit allen Seiten zu pflegen sowie Gesprächskanäle offenzuhalten.
Politiker von CDU, SPD und Grünen kritisierten die Teilnahme am Wirtschaftsforum als Sicherheitsrisiko. Das Treffen dauert bis Samstag. (afp/red)
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Commerzbank: Unicredit erhöht Anteil auf 34,4 Prozent

Die italienische Großbank Unicredit kann ihren Anteil an der Commerzbank trotz Widerstands aus Deutschland auf 34,4 Prozent erhöhen. Die bisher starke Resonanz spiegele den Wert wider, den die Investoren in dem Übernahmeangebot von Unicredit sähen, erklärte das Geldhaus am Dienstag, 2. Juni.
Commerzbank-Aktionäre hätten bisher Aktien im Umfang von rund 7,6 Prozent des Grundkapitals angedient. Mit den bisherigen Anteilen Unicredits belaufe sich die Beteiligung damit auf 34,4 Prozent.
Unicredit hatte ihr freiwilliges Übernahmeangebot Anfang Mai vorgelegt, es läuft aber noch bis zum 16. Juni. Die Bank erhält die Aktien erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Es war das erklärte Ziel des als nicht sonderlich attraktiv bewerteten Tauschangebots, zunächst die Commerzbank-Anteile der Italiener auf über 30 Prozent zu steigern. Bislang hielt die Unicredit rund 25 Prozent der Anteile.

Ehrgeizige Ziele statt Banken-Fusion

Die Frankfurter Bank lehnt eine Übernahme ab und hat auf ehrgeizige Geschäftsziele gesetzt, um ihre Aktionäre zu überzeugen, ihre Anteile nicht zu veräußern.
Die Commerzbank-Führung und ihre Beschäftigten sowie auch die Bundesregierung haben sich seit dem ersten Einstieg der Unicredit gegen die Übernahme-Pläne ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kritisierte das Vorgehen der italienischen Großbank im Mai erneut scharf. „Feindliches und aggressives Vorgehen lehnen wir entschieden ab“, sagte er bei einer Veranstaltung der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „So wird Vertrauen zerstört und nicht neues Vertrauen ermöglicht.“ (afp/red)
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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.

Streit um Sicherheitskosten vom Tisch

Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)
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Merz: „Es liegen sehr gute Jahre vor uns“


In Kürze:

  • Kanzler Merz zu Gast bei der Unternehmerkonferenz Ostdeutsches Wirtschaftsforum
  • Der Regierungschef erhofft sich Bereitschaft aller Bürger zur konstruktiven Begleitung der anstehenden Reformen
  • Reform-Gipfel mit Interessenvertretern im Kanzleramt für den 10. Juni geplant
  • Kabinett soll kurz nach Beginn der Sommerpause zusammenkommen, um über Streichung von Gesetzen zu beraten

 
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warb angesichts der wirtschaftlichen Probleme und schwierigen Reformvorhaben um mehr Zuversicht in Deutschland.
„Wir müssen die Potenziale nutzen, die wir in unserem Land haben“, forderte Merz am Dienstag, 2. Juni, auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow.
Während seiner knapp halbstündigen Rede betonte der Kanzler wiederholt, dass die Bundesregierung „keine leichten Aufgaben“ zu lösen habe:
„Wir sind bedrängt von ganz links und von ganz rechts. Darunter sind viele, die ganz grundsätzlich in Frage stellen, ob unser Staat denn überhaupt noch handlungsfähig sei.“

Alle gesellschaftlichen Kräfte gefragt

Es treffe zu, dass sowohl der Staat als auch die Parteien in den vergangenen Jahren „nicht mehr gut genug“ gewesen seien, räumte Merz in seiner „Keynote“ ein. Es existiere auch eine „berechtigte Enttäuschung über verschleppte Entscheidungen auf vielen Ebenen“, sagte Merz, ohne ins Detail zu gehen.
Nun gelte es eben, „besser zu werden“, Vertrauen zurückzugewinnen und zu „zeigen, dass es geht“.
„Ich will dafür keinen Vertrauensvorschuss, aber ich will sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“, sandte Merz einen Appell aus. „Das betrifft die Belegschaften, das betrifft die Unternehmen, das betrifft die Verbände, das betrifft die Gewerkschaften, das betrifft große gesellschaftliche Institutionen.“
Der Kanzler fuhr fort:
„Wir wollen jetzt und müssen gemeinsam zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme unseres Landes zu lösen.“

Eine gute Woche bis zum Reform-Gipfel im Kanzleramt

Wie vor wenigen Tagen bekannt geworden war, soll es am 10. Juni einen Reform-Gipfel im Kanzleramt geben, an dem neben Regierungsvertretern auch Arbeitgeber und Gewerkschaften teilnehmen werden. Nach Informationen von ntv tauschten sich kurz vor dem vergangenen Wochenende bereits Interessenvertreter aus, ohne ihre Zwischenergebnisse zu offenbaren.
Am 30. Juni plant dann zudem der Koalitionsausschuss erneut zusammenzutreffen, um die Reformthemen Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau, Einkommensteuer und Rente möglichst abschließend zu beraten. Bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 10. Juli wolle sich die schwarz-rote Koalition auf ein großes Reformpaket verständigen.

Merz will „hausgemachte“ Probleme durch „Fortschrittssprünge“ lösen

Zu Beginn seiner Ausführungen in Bad Saarow hatte Merz die hohe Innovationskraft Deutschlands mit seinen Start-up-Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen hervorgehoben.
Gerade der Osten des Landes besitze mit den Technologie- und Forschungsstandorten viele „Innovationstreiber“ und darüber hinaus „reichhaltige Erfahrungen“ mit Transformationsprozessen, erklärte Merz vor einem Publikum, das überwiegend aus regionalen Unternehmern bestand (Video ab ca. 2 Min. auf YouTube).
Der Halbleiterstandort Sachsen sei etwa „eines der bedeutendsten Mikroelektronikcluster ganz Europas“, so der Kanzler. Jeder dritte in Europa gefertigte Chip stamme mittlerweile aus Sachsen. Die erfreuliche Entwicklung werde verstärkt durch die Ansiedlung der neuen Chipfabrik von TSMC und die Eröffnung eines neuen Werkes von Infineon, sagte Merz. Die beiden Investitionsvorhaben entstehen in Dresden.
Konkret gehe es aber nicht nur in Ostdeutschland darum, die „hausgemachten Wachstumshindernisse“ abzubauen, indem man den mittlerweile zu teuer gewordenen Standort Deutschland wieder bezahlbar und damit wettbewerbsfähiger mache.
Merz sprach zudem davon, auf Leistungsgerechtigkeit, unternehmerischen Mut und ein „gutes Miteinander in der Gesellschaft“ setzen zu wollen. Dazu bedürfe es jedoch verschiedener weiterer „Fortschrittssprünge“ im Bereich der Unternehmensbesteuerung, der Energiekosten, der Bürokratie, der Lohnzusatzkosten, der Digitalisierung und der Infrastruktur.

Woran die Regierung gerade arbeitet

Eine neue Kraftwerkstrategie sei im Bundeskabinett beschlossen worden, erklärte Merz. Es handele sich um einen „Plan für grundlastfähige Stromerzeugung“ mittels Reserve-Gaskraftwerken, der allerdings keineswegs den „Ausstieg aus den Regenerativen“ oder einen „Wiedereinstieg in die Fossilen“ bedeuten würde.
Ferner arbeite die Bundesregierung gerade an einer „Work-and-Stay-Agentur“, die das Gesamtverfahren zur Fachkräfteeinwanderung innerhalb einer zentralen Onlineplattform ermöglichen solle. „Wir trennen die beiden Verfahren – Asyl und Fachkräfteeinwanderung“, versprach Merz.
Auch an der „lange überfälligen“ Reform der sozialen Sicherungssysteme werde derzeit im Hintergrund weiter gearbeitet.
Für den 15. Juli kündigte der Kanzler eine Kabinettssitzung an, bei der es möglichst ausschließlich um die Abschaffung von Gesetzen gehen solle. Auch die Bürger könnten jederzeit unter „Einfach-Machen.gov.de“  entsprechende Vorschläge zum Bürokratieabbau einreichen, die dann von KI ausgewertet werden, kündigte Merz an.

Auf der Suche nach neuen Handelspartnern

Angesichts der sicherheitspolitischen Lage benötige Deutschland zudem „neue Handelspartnerschaften, zum Beispiel für sichere Lieferketten, für neue Absatzmärkte und für Fachkräfte“, gab Merz zu bedenken.
Das Mercosur-Abkommen zwischen der EU und mehreren Staaten Südamerikas sei in Kraft getreten, betonte der Kanzler. Ein bereits getroffenes Handelsabkommen mit Indien befinde sich noch im Ratifizierungsprozess, ein weiteres Abkommen mit Mexiko sei „auf dem Weg“. Bei der Suche nach weiteren Handelspartnern sei für ihn die Frage entscheidend, wer die „Überzeugung von regelbasierter globaler Ordnung“ teile, mahnte Merz.
Davon abgesehen dränge er darauf, so Merz, dass sich die EU auf ihre Kernaufgaben zurückbesinnen solle, nämlich auf die gemeinsame Verteidigungsbereitschaft und die Handelspolitik. „Überreglementierung“ gehöre nicht zu den EU-Kernaufgaben.

Merz wünscht sich positivere Stimmung

Gegen Ende seiner Rede betonte Merz, dass er „überhaupt keinen Grund“ für „grundlegende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit unserer Gesellschaft“ sehe.
„Es liegen nicht die besten Jahre unseres Landes hinter uns, sondern es liegen sehr gute Jahre vor uns.“
Dafür müsse man allerdings gemeinsam und nicht gegeneinander arbeiten und die „sehr deutschen Reflexe des Schlechtredens“ sowie „parteipolitische Spielchen“ hinter sich lassen. Einen „Big Bang“, also einen „großen Befreiungsschlag“, werde es aber nicht geben.
Während der anschließenden Podiumsrunde zum Thema „Technologie, Energie und Industrie im Standortwettbewerb“, sagte Ex-Commerzbank-Chef Martin Blessing, der persönliche Beauftragte von Merz für Investitionen, er sei viel unterwegs und viele Investoren im Ausland blickten positiver auf Deutschland als die Deutschen selbst.
Die Debatte um einen möglichen Kanzlersturz, die sich in den vergangenen Tagen vor dem Hintergrund der schwachen Umfragewerte des Regierungschefs vorwiegend in den Medien abgespielt hatte, erwähnte Merz selbst mit keinem Wort.
Angesprochen auf sein aktuelles Verhältnis zum Koalitionspartner, stellte Merz klar: „Ich suche keinen anderen. Und ich habe auch keinen anderen.“ Es gebe einen ganz einfachen Grund, sich nicht der AfD zuzuwenden: „Diese Partei will in die Zeit vor Adenauer zurück“, so Merz.
Das Ostdeutsche Wirtschaftsforum gilt nach Darstellung der Bundesregierung als „eine der wichtigsten Plattformen für alle Themen rund um den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland“.
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UNO-Vollversammlung wählt Bangladeschs Außenminister Rahman zu Baerbock-Nachfolger

Der Außenminister von Bangladesch, Khalilur Rahman, wird ab September neuer Präsident der UN-Vollversammlung. Die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen wählten den 72-Jährigen am Dienstag, 2. Juni in New York zum Nachfolger der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne).
Er setzte sich mit 99 Stimmen gegen den Diplomaten Andreas Kakouris aus dem EU-Land Zypern durch, der 91 Stimmen erhielt.

Baerbocks Amtszeit vor dem Ende

Rahman war erst im Februar als Außenminister von Bangladesch vereidigt worden. Den Posten als Präsident der UN-Vollversammlung übernimmt er im September für ein Jahr. In dem Gremium sind alle 193 UN-Mitgliedstaaten vertreten.
Baerbock hat das Amt seit dem vergangenen September inne. Sie war von 2021 bis 2025 Außenministerin unter der rot-grünen Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die 45-Jährige hat sich bisher nicht öffentlich geäußert, ob sie nach dem Posten bei den Vereinten Nationen ein neues Amt anstrebt. (afp/red)
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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gesellschaft

Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.

Detaillierte Fotos werden gezeigt

Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.

Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?

Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Lange Zeugenliste

Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.

Beziehungsprobleme als Tatmotiv?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
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ausland wirtschaft

So ließ Peking die 2-Milliarden-Übernahme von Meta platzen


In Kürze:

  • Die chinesischen Behörden verbieten dem Facebook-Mutterkonzern Meta, das KI-Start-up Manus in Singapur zu übernehmen.
  • Der 2-Milliarden-Deal ist auf Eis, weil Peking die Führungskräfte des Unternehmens nach China zurückgerufen und ihnen die Ausreise verboten hat.
  • Analysten sehen den beispiellosen Fall als Pekings neueste Strategie im globalen KI-Wettbewerb – mit weitreichenden Konsequenzen.

Bevor Peking die Übernahme des KI-Start-ups Manus durch den US-Konzern Meta im Wert von rund 2 Milliarden US-Dollar offiziell blockierte, sorgte es zunächst dafür, dass die beiden Topmanager des Unternehmens das Land nicht verlassen konnten.
Im März wurden der CEO von Manus, Xiao Hong, und der Chefentwickler, Ji Yichao, von den chinesischen Behörden zu einem Treffen nach Peking vorgeladen. Beide Männer lebten in Singapur, wohin Manus seinen Hauptsitz neun Monate zuvor verlegt hatte. Sie wurden von Funktionären der staatlichen Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Meldepflichten für Auslandsinvestitionen befragt.
Nach dem Treffen wurde ihnen mitgeteilt, dass sie das chinesische Festland nicht verlassen dürften. Die Londoner „Financial Times“ berichtete darüber.

Ein beispielloser Fall

Einen Monat später, am 27. April, ordnete die NDRC an, die Übernahme innerhalb weniger Wochen rückgängig zu machen. Dies beinhaltete die Entflechtung von Rechten, Kapital und geistigem Eigentum. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP, warum das Geschäft blockiert und den Mitbegründern von Manus die Ausreise verweigert wurde, erklärte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Lin Jian, dass Peking ausländische Investitionen nur „im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften“ prüfe.
Der Fall ist beispiellos. Es war das erste Mal, dass Peking Ausreisesperren gegen Führungskräfte von Unternehmen verhängte, um eine milliardenschwere ausländische Technologieübernahme zu verhindern.

Das Foto zeigt das Einführungsvideo mit dem Chefentwickler Ji Yichao des KI-Assistenten Manus, der am 11. März 2025 in Peking vom chinesischen Start-up Butterfly Effect vorgestellt wurde.

Foto: Adek Berry/AFP via Getty Images

Gegenüber der Epoch Times sagten Analysten, dass dies eine bemerkenswerte Ausweitung dessen markiere, wie weit die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) bereit ist zu gehen, um zu verhindern, dass Technologie, Kapital und Fachkräfte, die sie als strategisch wichtig erachtet, aus ihrem Griff entweichen.
Die Experten gehen davon aus, dass sich die Wirkung auf die gesamte chinesische KI-Branche auswirken werde. Ausländische Investoren werden abgeschreckt und einige der ehrgeizigsten Unternehmer Chinas werden dazu veranlasst, ihr Unternehmen außerhalb Chinas zu gründen – oder das Land früher zu verlassen, als sie es sonst tun würden.

Manus’ Versuch zu entkommen

Manus wurde 2022 in Peking als Tochterunternehmen der Muttergesellschaft Butterfly Effect Technology gegründet. Im März 2025 avancierte das Unternehmen zu einem der meistbeachteten KI-Start-ups Chinas, als es einen universellen KI-Agenten vorstellte, der komplexe Aufgaben wie das Verfassen von Berichten, das Erstellen von Präsentationen und das Sichten von Lebensläufen weitgehend selbstständig erledigen konnte.
Nur wenige Wochen nach dem Durchbruch des Chatbots DeepSeek wurde Manus in den chinesischen Staatsmedien als der nächste KI-Star des Landes gefeiert.
Das Unternehmen distanzierte sich daraufhin rasch von China. Im April 2025 sammelte es in einer Serie-B-Finanzierungsrunde unter der Führung der US-Risikokapitalgesellschaft Benchmark 75 Millionen US-Dollar ein und wurde mit rund 500 Millionen US-Dollar (430 Millionen Euro) bewertet.
Mitte 2025 verlegte Manus seinen globalen Hauptsitz nach Singapur. Danach entließ es den Großteil seiner Mitarbeiter in Peking und stellte den Geschäftsbetrieb in China ein.
Am 29. Dezember 2025 kündigte Meta die Übernahme von Manus für rund 2 Milliarden US-Dollar (1,7 Milliarden Euro) an. Laut Meta sollte es keine weitere chinesische Beteiligung geben und Manus würde seine verbleibenden Geschäfte in China einstellen. Innerhalb weniger Tage begann Meta damit, die Technologie und Manus’ rund 100 Mitarbeiter in sein Büro in Singapur zu integrieren.
Im Januar leitete das chinesische Handelsministerium eine Untersuchung des Deals ein. Im März saßen die Gründer in Peking fest. Ende April wurde der Deal endgültig blockiert.

Am 29. Dezember 2025 gab Meta Pläne bekannt, Manus für rund 2 Milliarden US-Dollar zu übernehmen, doch der Deal wurde blockiert, nachdem die Gründer von Manus in Peking festsaßen.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Warum Peking intervenierte

Die Intervention erregte internationales Aufsehen, da Manus – nach gängiger Auffassung – China bereits verlassen hatte. Die Muttergesellschaft wurde in Singapur neu gegründet und unterhielt keine Geschäftstätigkeiten mehr in China. Der US-amerikanische Käufer hatte zugesichert, alle verbleibenden Verbindungen zu kappen.
Die chinesischen Staatsmedien verteidigten den Schritt dennoch. Der staatliche TV-Sender CCTV erklärte, dass Peking auf ein Unternehmen abzielt, das seine Registrierung in China aufgegeben habe, aber weiterhin von in China ausgebildeten Ingenieuren, Forschung und Daten profitiere. Die nationalistische KP-Zeitung „Global Times“ argumentierte, die größere Sorge bestehe darin, ob Meta den Deal nutze, um ein Team abzuwerben, das Peking als strategisch wichtig einstufe.
Wang Shiow-Wen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am „Institute for National Defense and Security Research“ in Taiwan, sagte gegenüber Epoch Times, Peking betrachte Manus auf die gleiche Weise wie DeepSeek, als strategisches Gut.
Sie sagte, Manus‘ Bemühungen, sich durch die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland und den Verkauf an einen US-amerikanischen Käufer von China zu „entchinesieren“, hätten die Behörden verärgert. Diese werteten die Verlagerung nämlich als Versuch, sich der chinesischen Aufsicht zu entziehen, während die zugrundeliegende Technologie und die Mitarbeiter weiterhin mit dem Festland verbunden blieben.

Eine Botschaft an Trump

Ihr Kollege Domingo I-Kwei Yang, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Nationale Sicherheitsforschung des Instituts, sagte, die Entscheidung solle andere chinesische KI-Firmen davon abhalten, dem gleichen Muster zu folgen.
Peking betrachtet KI mittlerweile als Teil der souveränen Fähigkeiten des Landes, so Yang. Der Zeitpunkt – nur wenige Wochen vor dem Gipfeltreffen von US-Präsident Donald Trump mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping am 14. und 15. Mai in Peking – lässt zudem vermuten, dass die KPCh demonstrieren wollte, dass es im KI-Wettstreit mit Washington über eigene Instrumente verfüge.
Der in den USA ansässige China-Analyst Wang He zog einen Vergleich zu DiDi, dem chinesischen Fahrdienstvermittler, der 2021 in New York an die Börse ging und nach einer Intervention der chinesischen Aufsichtsbehörden in Peking zum Rückzug gezwungen wurde.
Das Manus-Übernahmeverbot sei, so Wang, eher politisch als wirtschaftlich motiviert. Die Ausreiseverbote gegen die Gründer machten dies deutlich: „Führungskräfte nach China zurückzubeordern und ihnen die Bewegungsfreiheit zu nehmen, entspricht nicht dem normalen Ablauf einer regulatorischen Überprüfung.“
Manus hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf eine Nachfrage der Epoch Times nicht geantwortet.
Ein Sprecher von Meta erklärte gegenüber Epoch Times am 27. April, dass die „Transaktion in vollem Umfang den geltenden Rechtsvorschriften entsprach“, und wies darauf hin, dass das Unternehmen „eine angemessene Lösung für die Untersuchung“ erwarte.

Kosten für Chinas KI-Sektor

Yang zufolge ist die Ironie dabei, dass Pekings Vorgehen genau der Branche schaden könnte, die es zu schützen versucht.
Laut der Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft KPMG sammelten US-amerikanische KI-Start-ups im ersten Quartal 2026 fast 270 Milliarden US-Dollar (230 Milliarden Euro) ein – mehr als das 13-fache dessen, was chinesische KI-Start-ups einnahmen.
Für chinesische Gründer ist die Sicherung von ausländischem Kapital und ausländischen Käufern oft der entscheidende Faktor zwischen Wachstum und Untergang, so Wang He.
Viele chinesische Start-ups sind auf Auslandsinvestitionen angewiesen, um substanzielle Finanzierung und internationale Sichtbarkeit zu erlangen. Durch die Blockierung des Manus-Deals hat Peking ihnen diesen Weg effektiv versperrt. Er nannte dies die „Abwürgung“ eines Geschäftsmodells, das chinesischen KI-Unternehmen im globalen Wettbewerb hätte helfen können.

Erweiterte Befugnisse

Wang Shiow-Wen warnte davor, dass einigen chinesischen KI-Start-ups ohne Expansion ins Ausland schlicht das Geld ausgehen könnte, bevor sie Marktreife erlangten. Damit würden sie in das fallen, was sie als das „Tal des Todes der Innovation“ bezeichnete.
Sie wies außerdem auf ein Muster der zunehmenden Kontrolle der chinesischen Behörden von IT-Fachkräften hin und zitierte Berichte, denen zufolge Mitgliedern des Kernteams von DeepSeek die Pässe abgenommen und ihnen Treffen mit ausländischen Besuchern untersagt wurden.

Während der World Artificial Intelligence Conference im Hong Kong Science Park in Hongkong posieren Führungskräfte von KI-Start-ups am 16. Januar 2026 für ein Gruppenfoto.

Foto: Peter Parks/AFP via Getty Images

Am Montag, 1. Juni, erließ Peking laut „Reuters“ neue Vorschriften, mit denen Behörden die Kontrolle über Auslandsgeschäfte, die chinesische Technologie, Daten, Fachkräfte und die nationale Sicherheit betreffen, verschärfen können.
Die vom Staatsrat veröffentlichten Regeln zielen darauf ab, Geschäfte auf Märkten außerhalb des chinesischen Festlands, einschließlich Taiwan, zu beeinflussen. Sie schließen die ausdrückliche Befugnis für Peking ein, Veräußerungen zu erzwingen und bereits abgeschlossene Transaktionen rückgängig zu machen, wie bei dem Manus-Deal geschehen. Zudem erlauben die Vorschriften, die Entsendung von technischen Fachkräften ins Ausland ohne Genehmigung zu beschränken.
Diese Maßnahmen können verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern, um chinesische Kontrollen zu umgehen.

Während einer Veranstaltung mit dem Thema „Das Rennen um die KI gewinnen“ am 23. Juli 2025 in Washington, D.C. präsentiert US-Präsident Donald Trump ein unterzeichnetes Dekret.

Foto: Chip Somodevilla/Getty Images

Entkopplung beschleunigt

Am 27. April sagte der Sprecher des Weißen Hauses, Kush Desai, die Trump-Regierung werde „den führenden und innovativen Technologiesektor Amerikas weiterhin gegen unzulässige ausländische Einmischung jeglicher Art verteidigen“.
Wang Shiow-Wen sagte, dieser Fall bestätige, dass sowohl Washington als auch Peking KI mittlerweile als strategisches Gut betrachten. Dies werde eine umfassendere Entkopplung der Bereiche Hardware, Kapital, Talente und KI-Ökosysteme beschleunigen.
Yang prognostiziert die Entstehung zweier paralleler KI-Welten: eine mit den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten im Zentrum, die auf fortschrittlichen Chips, globaler Cloud-Infrastruktur und offenem Kapital basiert, und eine andere mit China im Zentrum, die auf inländischer Selbstversorgung, Datenkontrolle und großflächiger Markteinführung beruhe.
„Im Moment sind die unmittelbaren Folgen eher psychologischer Natur“, sagte Wang He.
Er fügte hinzu, der Fall Manus werde Chinas beste Fachkräfte wahrscheinlich langfristig und endgültig aus dem Land treiben. Gründer, die einst glaubten, sie könnten ihr Unternehmen im Inland aufbauen und im Ausland skalieren, hätten nun einen eindeutigen Beweis für das Gegenteil. Sofern sie sich nicht von Anfang an für Singapur oder einen ähnlichen Standort entscheiden, müssen sie damit rechnen, dass Peking ihnen folgen wird.
Es gibt Stand 1. Juni keine öffentliche Erklärung von Meta oder aus Peking, aus der hervorgeht, dass das US-Unternehmen und die chinesischen Aufsichtsbehörden eine Einigung oder einen Kompromiss erzielt hätten.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Beijing’s Newest Strategy in Corporate Warfare: Detain Executives to Kill Deals“. (deutsche Bearbeitung: yh)
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James Stewart: Mit Heimatliebe vom Oscar-Gewinner zum Kriegshelden

Im Frühjahr 1940 gelang James „Jimmy“ Maitland Stewart (1908–1997) der Durchbruch in Hollywood. Er avancierte zu einem der Topstars der Metro-Goldwyn-Mayer-Filmstudios (MGM) und stieg vom kleinen Nebendarsteller zum Publikumsmagneten auf. Er spielte in Komödien wie „Lebenskünstler“ (1938) und „Mr. Smith geht nach Washington“ (1939) und „Die Nacht vor der Hochzeit“ (1940), für den er einen Oscar als bester Hauptdarsteller gewann. Vielen ist James Stewart auch noch als philosophischer Lehrer in Hitchcocks „Cocktail für eine Leiche“ (1948) in Erinnerung oder als Westernheld in „Winchester 73“ (1950).
Im Herbst 1940 erhielt er einen Musterungsbescheid – und wurde einige Monate später bei der ärztlichen Untersuchung für untergewichtig und dienstuntauglich erklärt. Das hätte ihm erlaubt, dem Dienst zu entgehen.
Doch Stewart hatte längst beschlossen, den Glanz von Hollywood hinter sich zu lassen und in die Armee einzutreten. Er begann ein Fitnesstraining mit Ernährungsaufbau und ließ sich anschließend nochmals wiegen. Der Plan ging auf. James Stewart trat Monate vor dem Angriff auf Pearl Harbor in die Armee ein. Später gestand er, dass er bei diesem zweiten Versuch einen Freund an der Waage hatte.

Vom einfachen Soldaten zum Fliegeroffizier

Mit seinem lebenslangen Interesse am Fliegen und seinen Hunderten Flugstunden als Pilot trat Stewart als einfacher Soldat in das Army Air Corps (Luftwaffe) ein. Sein Architekturstudium an der Princeton University verhalf ihm zu einer Offizierslaufbahn, und er bekleidete verschiedene Positionen, vor allem als Ausbilder für schwere Flugzeuge.
Während des Krieges wollte Stewart unbedingt im Ausland dienen, zögerte aber, seinen Starstatus dafür zu nutzen. Schließlich erreichten ihn Gerüchte, er solle für Werbereisen und Filmprojekte des Militärs eingesetzt werden. Daraufhin wandte er sich an seinen damaligen Kommandeur, Oberst Walter Arnold, und bat ihn um einen Kampfeinsatz. Arnold gab seinem Wunsch nach, und Stewart wurde bald darauf als Operationsoffizier des 445. Bombergeschwaders nach England verlegt.

Der Januar 1944 über Ludwigshafen

Stewart erwies sich als kompetenter Offizier, als sorgfältiger Planer und Mann für Details. Diese Eigenschaften brachten ihm die Bewunderung seiner Piloten und Besatzungsmitglieder ein. Er leitete auch sein Geschwader im Einsatz über Deutschland. Eine dieser Missionen brachte ihm die Anerkennung seiner vorgesetzten Offiziere ein, woraufhin Stewart mit dem „Distinguished Flying Cross“ ausgezeichnet wurde.
Während eines Einsatzes über Ludwigshafen folgte sein 445. Geschwader dem 389. Geschwader. Stewart bemerkte, dass das andere Geschwader beim Heimflug nach England um 30 Grad vom Kurs abgekommen war. Er kontaktierte den Anführer, doch dieser behauptete, dass Stewart sich irre. Trotz dieses Fehlers des anderen Geschwaderführers blieb Stewart bei der 389., wohl wissend, dass dies seinen Tod und den seiner Männer bedeuten könnte. Andererseits wusste er auch, dass die 389. seine Hilfe brauchen würde. Und so kam es auch.

Major Jimmy Stewart berät sich im Jahr 1944 mit einem Besatzungsmitglied einer B-24.

Foto: US-Luftwaffe/gemeinfrei

Nahe Paris tauchten plötzlich rund 60 Jagdflugzeuge der Deutschen Luftwaffe auf und umschwärmten die beiden US-Geschwader. Sie eröffneten das Feuer. Der führende Pilot des 389. Geschwaders wurde abgeschossen. 16 weitere B-24 stürzten an diesem Tag ebenfalls ab. Jedoch ging keines von Stewarts Flugzeugen während dieses heftigen Gefechts verloren. Sein Mut, beim 389. Geschwader zu bleiben, rettete einigen von ihnen das Leben.
Als der Krieg vorbei war und Stewart nach Hause zurückkehrte, weigerte er sich, öffentlich über seine Erfahrungen zu sprechen. Er wollte auch in keinem Film mitspielen, der direkt vom Krieg handelte. Darüber hinaus blieb er in der Armee-Reserve, bis er 1968 als Brigadegeneral in den Ruhestand ging.

Eine Frage, die sich stellt

Ein Oscar-Preisträger wie Stewart drängt darauf, Monate vor Pearl Harbor in den Militärdienst einzutreten. Er bittet um den Kampfeinsatz – als erster großer Filmstar überhaupt. Er lehnt die meisten Interviewanfragen während seines Dienstes in England ab und weigert sich später, aus seinem Beitrag zum Krieg Kapital zu schlagen, obwohl er das leicht hätte tun können.
Generalleutnant Henri Valin, Stabschef der französischen Luftwaffe, verleiht Oberst Jimmy Stewart um 1945 das Croix de Guerre mit bronzener Palme (die höchste Stufe dieser Auszeichnung) für seine außergewöhnlichen Verdienste bei der Befreiung Frankreichs. Foto: US-Luftwaffe, gemeinfrei

Generalleutnant Henri Valin, Stabschef der französischen Luftwaffe, verleiht Oberst Jimmy Stewart um 1945 das Croix de Guerre mit bronzener Palme – die höchste Stufe dieser Auszeichnung – für seine außergewöhnlichen Verdienste bei der Befreiung Frankreichs.

Foto: US-Luftwaffe/gemeinfrei

Auch hatte die Teilnahme an diesem Krieg ihren Preis. Stewart vergaß nie die Männer unter seinem Kommando, die ihr Leben verloren hatten – Erinnerungen daran waren von Leid, Qual und Schuldgefühlen begleitet.
Warum also hat er das getan? Oder, wie ein junger Mensch fragen könnte: Von welchem Planeten kam dieser Kerl?
Eine Antwort finden wir in Stewarts Kindheit und Jugend. Es geht um seine Familie, sein Erbe und seine Heimatstadt.

Heimat und Patriotismus

Die Familie Stewart blickte auf eine stolze Tradition im Militärdienst zurück. Einer von Stewarts Vorfahren, Fergus Moorhead, hatte im Unabhängigkeitskrieg gegen die Briten gekämpft. Sein Großvater mütterlicherseits war General der Union im Bürgerkrieg, und Alex, Stewarts Vater, kämpfte im Spanisch-Amerikanischen Krieg und trat dann im Alter von 42 Jahren im Ersten Weltkrieg erneut in die Armee ein.
Noch wichtiger war jedoch, dass Elizabeth und Alexander Stewart ihrem Sohn Liebe, Disziplin, einen starken religiösen Glauben, Arbeitsmoral und Respekt vor anderen mit auf den Weg gaben. Dafür liebte er seine Eltern. Er sprach immer in den höchsten Tönen von ihnen und richtete seinen Moralkodex und sein Verhalten nach dem Vorbild seines Vaters aus, den er verehrte.
Kurz bevor Stewart nach Europa kam, gab ihm sein Vater eine kleine Mini-Bibel mit, die unter anderem den „Soldaten“-Psalm 91 enthielt – und einen Brief. Darin stand:
„Jim, ich verlasse mich ganz auf die beiliegende Abschrift des 91. Psalms. Das Einzige, was an die Stelle von Furcht und Sorge tritt, ist das Versprechen dieser Worte. Ich setze mein ganzes Vertrauen in diese Worte. Ich bin mir sicher, dass Gott dich durch dieses wahnsinnige Erlebnis führen wird. Gott segne dich und behüte dich. Ich liebe dich mehr, als ich es in Worte fassen kann. Dein Papa.“
Stewart trug diesen Brief für den Rest seines Lebens bei sich. Die Inschrift auf seinem Grabstein ist dem 91. Psalm entnommen: „Denn er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen“, stand da.

Geprägt durch die Heimatstadt Indiana

Stewart empfand auch eine glühende Loyalität gegenüber seiner Heimatstadt Indiana, Pennsylvania. Dort betrieb sein Vater ein Eisenwarengeschäft, das er 1853 eröffnet hatte. Indiana festigte weiter die Werte, die Stewart in seinem Elternhaus verinnerlicht hatte.
Bei einem seiner vielen Besuche würdigte Stewart die Stadt mit folgenden Worten: „Ich habe immer gewusst, dass es in Indiana freundliche, anständige Menschen gibt. Leute, die jeden Morgen aus dem Bett aufstehen, ihr Tagewerk vollbringen und ihr Leben auf eine Weise führen, dass es dem Land alle Ehre macht. … Das ist der Charakter von Indiana, der Charakter, von dem wir alle, die das Glück haben, hier zu leben, ein Stück mitnehmen und es überallhin mit uns tragen. Ich gehöre hierher. Das ist ein gutes Gefühl, und ich bin dankbar dafür.“
In dem beliebten Filmklassiker „Ist das Leben nicht schön?“ von Frank Capra spielt James Stewart den entmutigten Kleinstadtbewohner George Bailey. Am Ende des Films taucht dessen Bruder Harry auf – ein Pilot, der selbst Ruhm erlangt und Leben gerettet hat, genau wie Stewart es im wirklichen Leben tat. Es ist Heiligabend, und Harry erhebt vor der Familie und Freunden sein Glas auf George mit den Worten: „Auf meinen großen Bruder George, den reichsten Mann der Stadt.“
Jimmy Stewart war keineswegs der reichste Mann in Hollywood, aber sein Patriotismus und seine Opferbereitschaft bereichern alle, die seine Geschichte kennen.
Ein Porträt des amerikanischen Schauspielers Jimmy Stewart aus dem Jahr 1942, aufgenommen vor einem Militärflugzeug. Er trägt eine Fliegermütze und einen Wollmantel. Foto: Hulton Archive/Getty Images

Ein Porträt des amerikanischen Schauspielers Jimmy Stewart aus dem Jahr 1942, aufgenommen vor einem Militärflugzeug, mit Fliegermütze und in einem Wollmantel.

Foto: Hulton Archive/Getty Images

Der Artikel erschien im Original bei theepochtimes.com mit dem Titel „Jimmy Stewart: From Academy Award Winner to Wartime Hero“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Von der Draisine zum Fahrrad: Wie zwei Räder die Welt bewegten


In Kürze:

  • Vor über 200 Jahren erfand ein deutscher Freiherr das erste Fahrrad – vielleicht wegen eines Schlittschuhs oder Vulkanausbruchs.
  • Über rund fünf Jahrzehnte wurden die zeitweise verbotenen und kritisch beäugten Zweiräder immer größer – und schneller.
  • Ein Engländer entwickelte 1885 das uns heute geläufige Fahrrad – sein Durchbruch gelang letztlich erst mit einem illegalen Radrennen.
  • Zehn Jahre später erhielt die erste Laufmaschine einen elektrischen Antrieb – bis das Konzept wieder aufgegriffen wurde, sollte fast ein Jahrhundert vergehen.

 
Es war ein besonderer Schritt für seinen Entwickler und ein revolutionärer für die Welt: die Erfindung des Fahrrads. Heute begleitet das zweirädrige Fortbewegungsmittel Menschen weltweit in den Urlaub, zur Arbeit oder zum Bäcker.
Der Begriff „Fahrrad“ ist inzwischen so geläufig, wie sein Tretpedal oder seine Gangschaltung. Doch erst 1885 führten Mitglieder der Radfahrvereine in Deutschland den Namen ein. Zuvor bezeichneten die Deutschen mit „Fahrrad“ primär Motorräder, während das unmotorisierte Zweirad „Laufmaschine“ oder „Draisine“ hieß. Bis 1920 fand auch die französische Bezeichnung „Veloziped“ Verwendung.
Bis heute haben sich mit „Drahtesel“ oder „Stahlross“ weitere scherzhafte Bezeichnungen in unserem Sprachgebrauch etabliert – ergänzt durch dialektspezifische Namen. So heißt das Fahrrad im Niederdeutschen auch „Fietse“, im Münsterland „Leeze“ oder in Bayern einfach „Radl“.
Doch egal welcher Name heute verwendet wird, die über 200-jährige Erfindung wird am Weltfahrradtag am 3. Juni geehrt. Moderne Drahtesel zeichnen heute im Wesentlichen vier Punkte aus: zwei durch einen Rahmen verbundene Räder, einen Tretkurbelantrieb, zwei gleich große Räder und luftgefüllte Gummireifen. Die ersten Fahrräder erfüllten jedoch nur einen Teil dieser Bedingungen.

Der Muskelkraftwagen (1420) – die Vorgänger

Mit menschlicher Kraft angetriebene und lenkbare Fortbewegungsmittel gab es lange vor der Erfindung des Fahrrads. Der älteste Beleg eines sogenannten Muskelkraftwagens stammt aus dem Jahr 1420 und ist eine Zeichnung des italienischen Arztes Johannes de Fontana (1395–1455). Sein Gefährt soll demnach mittels Seilzug und Trommelmechanismus bewegt worden sein.
Eine weitere bekannte Entwicklung stammt aus dem Jahr 1655 von Stephan Farfler (1633–1689). Damit der ab der Hüfte gelähmte Uhrmacher aus Nürnberg mobil blieb, baute er einen dreirädrigen Wagen mit Handkurbelantrieb. Ähnliche Fahrzeuge gibt es bis heute.
Als offizielle Geburtsstunde des Zweirads gilt das Jahr 1817. Es wird gemunkelt, dass der Ausbruch des indonesischen Vulkans Tambora im Jahr 1815 zur Erfindung des Fahrrads führte. Weil sich das Wetter verschlechterte und es zu Missernten kam, sollen Lasttiere vermehrt auf den Tellern der Hungernden gelandet sein. Um Güter dennoch zu transportieren, habe der deutsche Forstbeamte Karl Freiherr von Drais (1785–1851) aus Karlsruhe den Drahtesel erfunden.
Der deutsche Forstbeamte Karl Freiherr von Drais (1785–1851) aus Karlsruhe hat das Fahrrad erfunden

Der deutsche Forstbeamte Karl Freiherr von Drais (1785–1851) aus Karlsruhe gilt als Vater des Fahrrads.

Die Draisine (1817) – Erfindung und Verbot des Fahrrads

Laut dem erfinderischen Deutschen selbst soll er die Inspiration für seine Draisine, wie er sein Fahrrad nannte, von Schlittschuhen genommen haben. Bis heute sind deren Kufen häufig an zwei hintereinander liegenden Punkten unter den Schuhen befestigt. Mit dem Umschwenken von vormals vier Rädern auf zwei schuf Karl von Drais damit das erste Fahrrad der Geschichte.
Dafür verband er zwei gleich große Holzräder mit Eisenreifen über einen hölzernen Rahmen so miteinander, dass das Vorderrad lenkbar war. Zusätzlich stattete von Drais sein Gefährt mit einem ausklappbaren Ständer, Bremsen und einem Gepäckträger aus. Angetrieben wurde die 25 Kilogramm schwere Draisine wie ein Laufrad durch Abstoßen mit den Beinen.
Am 12. Juni 1817 soll von Drais auf diese Weise seine erste, 15 Kilometer lange Probefahrt von Mannheim nach Schwetzingen innerhalb einer Stunde absolviert haben. Damit war er viermal so schnell wie die Postkutschen der damaligen Zeit. Um den Bekanntheitsgrad seiner Erfindung zu steigern, organisierte er zudem öffentliche Fahrten und Veranstaltungen und sorgte damit für Staunen in der Bevölkerung.
So schnell wie sein Rad rasten die Meldungen von seiner Erfindung durch Europa. Überall bauten Findige die Draisine nach – häufig jedoch ohne Bremsen. Weil das Balancieren ungewohnt war und es wegen der schnellen Fortbewegung häufig zu Unfällen kam, wurde das Fahrrad in Deutschland vielerorts verboten.

Das Künzelsauer Schubstockrad (1850) – mit Handantrieb und Fußlenkung

Freunde des Zweirads ließen sich jedoch nicht vom Fahrrad abbringen. Bereits kurz nach der Erfindung der Draisine schlugen Erfinder zahlreiche Verbesserungen vor oder entwickelten das Fahrrad weiter – etwa zum sogenannten Schubstockrad.
Erste Anregungen dieser Art kamen 1817, kurz nach Erfindung der Draisine, von Johann Carl Bauer. Sie beinhalteten zwei Hinterräder und einen Antrieb über Schubstöcke, auch „Jungnickelsche Hebel“ genannt. Erstmals technisch umgesetzt wurde diese Idee jedoch erst 1850 in Künzelsau, Baden-Württemberg, wo der Schmied Heinrich Färber ein Schubstockrad baute.
Das Fahrrad von Färber besaß zwei mit Eisen beschlagene Holzräder und einen Sattel. Mit 50 Kilogramm, 120 Zentimetern Höhe, 56 Zentimetern Breite und 182 Zentimetern Länge war die Konstruktion groß und schwer. Das Vorderrad war kleiner als das Hinterrad (Durchmesser: 42 und 80 Zentimeter) und an dessen Aufhängung waren Fußrasten angebracht.
Die Fortbewegung selbst erfolgte ohne Bodenkontakt der Füße durch das schnelle Vor- und Zurückbewegen eines langen Hebels, an dem zwei Schubstangen befestigt waren. Sobald der Fahrer saß und den Hebel zu sich zog, wurden die Stangen nach hinten und damit gegen den Boden gedrückt. Das Abstoßen sorgte dafür, dass sich die Konstruktion bewegte. Gelenkt wurde mit den Füßen auf den Rasten am Vorderrad.
Von der Draisine zum Fahrrad: das Schubstockrad

Das Schubstockrad wurde von Hand betrieben und hatte eine Fußlenkung.

Das Tretkurbelrad (1853) – drei Erfinder

Die mit Schubstöcken angetriebenen Räder gerieten mit der Erfindung des Tretkurbelrades bald in Vergessenheit. Umstritten ist jedoch, welcher deutsche Ingenieur der Erfinder dieses Radtyps ist.
Zur Auswahl stehen zwei mögliche Kandidaten aus Bayern: der deutsche Ingenieur und Arzt Joseph von Baader (1763–1835) aus München sowie der Schreiner und Musikinstrumentenbauer Philipp Moritz Fischer (1812–1890) aus Oberndorf bei Schweinfurt.
Das Fahrrad von Joseph von Baader ist mit seinem geraden Holzrahmen und den zwei gleich großen Rädern im Aussehen noch stark an die Draisine angelehnt – die einzige Neuerung ist die Tretkurbel am Vorderrad. Der Münchner Arzt soll sein Tretkurbelrad gebaut haben, um schneller zwischen seinen Patienten umherfahren zu können.
Das Rad von Fischer erinnert dagegen optisch an ein Moped. Es besaß ebenfalls eine am Vorderrad angebrachte Tretkurbel, jedoch zusätzlich ein Scheinwerferlicht und zwei ungleich große Räder. Sein Zweirad baute der Schreiner vermutlich auch zum Eigenbedarf.
Ob der deutsche Mechaniker Heinrich Mylius (1813–1892) aus dem thüringischen Friedrichsthal seinerseits eine Rolle spielte, ist umstritten. Sein angeblich 1845 erfundenes Fahrrad scheint aufgrund der speziellen Form der Hinterradgabel deutlich jünger zu sein.

Die Michauline (1861) – erste Serienfertigung

Dasselbe Tretkurbel-Prinzip entwickelte unabhängig davon der französische Wagenbauer Pierre Michaux (1813–1883) mit seinem Sohn Ernest ab 1861. Laut Überlieferungen kam den Franzosen diese Idee, nachdem sie die Draisine eines Kunden reparieren sollten. Kurzerhand sollen sie zusätzlich einen Tretkurbelantrieb angebracht haben.
Ihre Konstruktion besaß wiederum zwei mit einem Holzrahmen verbundene Holzräder mit Eisenbereifung, wobei das Vorderrad etwas größer war als das Hinterrad mit 90 Zentimetern Durchmesser. Wegen ihrer ruckeligen Fahrweise erhielten die Räder scherzhaft den Namen „Knochenschüttler“.
Die Familie Michaux stellte ihre Erfindung 1867 auf der Weltausstellung in Paris aus und erlangte dadurch größere Bekanntheit. Mit mehr als 400 Exemplaren waren die sogenannten Michaulinen die ersten in großer Stückzahl hergestellten Fahrräder.
Nur ein Jahr später kam es am 1. November bei Bordeaux zum ersten Fahrradrennen der Welt. Dabei traten vier Frauen auf Michaulinen gegeneinander an – Siegerin war Mademoiselle Julie. Das Rennen sorgte fortan in Frankreich für einen Fahrrad-Boom, sodass immer mehr Menschen – einschließlich des Adels – zum Drahtesel griffen.

Das Hochrad (1867) – Speichen im Wandel

Ebenfalls technisch zu den Tretkurbelrädern gehören die Hochräder mit ihren markanten, sehr unterschiedlich großen Rädern. Als Erfinder gilt die Firma Compagnie Parisienne der Gebrüder Olivier, die das Geschäft der Familie Michaux übernahm. Mit ihrer Entwicklung wollten die Gebrüder Olivier die Radrennen als neu aufgekommenen Volkssport unter französischen Männern weiter anfeuern.
Das erste Hochrad besaß einen Rahmen aus Eisen und Räder mit Holzspeichen, wodurch das Rad 40 Kilogramm wog. Charakteristisch für das Hochrad sind das große Vorder- und das kleine Hinterrad mit 127 und 35 Zentimetern Durchmesser. Die großen Vorderräder machten die Fahrzeuge schneller. Um auf das Fahrrad aufzusteigen, mussten die Fahrer springen oder die Hilfe einer zweiten Person in Anspruch nehmen. Erst bei späteren Modellen wurden Fußrasten als Aufstiegshilfen angebaut.
 
Aber auch in Deutschland wurden Hochräder gebaut. Der bekannteste Hersteller war Heinrich Büssing (1843–1929) aus Wolfsburg, der später den Lastkraftwagen und den Omnibus erfand.
Ab 1871 ersetzten Fahrradbauer die hölzernen Speichen durch Draht oder Stahl und die Räder erhielten Vollgummireifen. Eine wichtige Neuerung kam zudem von dem englischen Fabrikanten James Starley (1830–1881). Er ersetzte die radial angeordneten Speichen durch tangential angeordnete, um die Kräfte besser abzuleiten und die Räder belastbarer zu machen.
Dies hatte jedoch zur Folge, dass die großen Vorderräder zwingend richtigherum eingebaut werden mussten, damit das Rad beim Treten nicht in sich zusammenbrach. Um dies zu verhindern, entwickelte Starley 1874 seine einfach tangential angeordneten Speichen zu gekreuzten Tangentialspeichenrädern weiter.

In der Anfangszeit waren Räder mit radialen Speichen (l.) üblich. 1871 erfand der Engländer James Starley die einfach tangentiale Anordnung der Speichen (m.) und 1874 die gekreuzt tangentiale Anordnung.

Foto: kms/Epoch Times

Das Einrad (um 1870) – 200 Kilometer an einem Tag

Die nächste Schwierigkeitsstufe im Fahrradfahren entwickelte der Italiener Alexander Giovanni Battista Scuri um 1870 mit dem Einrad. Er war vermutlich auch der Erste, der die spezielle Fahrweise erlernte.
1880 war es dann so weit: Scuri soll innerhalb eines Tages mit seinem Einrad von Mailand nach Turin gefahren sein, was einer Strecke von etwa 200 Kilometern entspricht. Fortan war das Einrad besonders bei Artisten beliebt.
Die ersten Modelle dieser Art besaßen zusätzlich eine Lenkstange, die heute nicht mehr üblich ist. Ebenso ungewohnt ist der Name „Monocycle“, wie man zur Zeit seiner Erfindung das Einrad in Deutschland nannte.

Das hohe Sicherheitsrad (1878) – Räder an die Kette gelegt

Da die in den 1870er-Jahren beliebten Hochräder bald enorme Größen erreichten und es zu gefährlichen Stürzen kam, wurde dieser Radtyp zu einem sogenannten hohen Sicherheitsrad weiterentwickelt.
Dieser Bestrebung gingen vor allem Ingenieure in England nach. So beinhalteten die Modifizierungen unter anderem die Verkleinerung der Vorderräder und die Verlagerung des Fahrradschwerpunktes in Richtung Hinterrad.
Besonders Edouard Carl Friedrich Otto (1841–1905) sorgte mit seinem 1878 in London entwickelten Fahrrad „Kangaroo“ für mehr Sicherheit. Der gebürtige Berliner fügte seinem Rad zudem einen Kettenantrieb hinzu. Der erste war er damit aber nicht. Erfunden und erstmals an einem Hochrad verbaut wurde ein solcher Mechanismus ein Jahr zuvor in Frankreich.

Das Bicyclette (1879) – Hinterradantrieb wird Serie

Einen weiteren Schritt in die Richtung unseres modernen Fahrrads ging der Engländer Harry John Lawson mit seinem Bicyclette. Bisher besaßen die Zweiräder meist einen Vorderradantrieb mittels Trethebeln.
1879 fügte Lawson seinem Drahtesel jedoch einen Kettenantrieb auf das Hinterrad hinzu. In seiner restlichen Erscheinung ähnelte das Fahrrad des Engländers mit seinen ungleich großen Rädern immer noch einem Hochrad.
Von der Draisine zum Fahrrad: das Bicyclette

Das Bicyclette, erfunden von dem Engländer Harry John Lawson im Jahr 1879.

Bereits vor Lawson gab es vier Erfinder aus Schottland und Frankreich, die einen Hinterradantrieb konstruierten. Diese älteren Modelle wurden jedoch mit Schwinghebeln statt Ketten bewegt, wie der schottische Schmied Kirkpatrick Macmillan (1812–1878) im Jahr 1839 erstmals anwandte.

Das Sicherheitsniederrad (1885) – Durchbruch dank illegalem Radrennen

Doch alle Fahrradtypen konnten sich letztlich nicht gegen das Sicherheitsniederrad des Engländers John Kemp Starley (1855–1901) durchsetzen. Er war der Neffe von James Starley, der die modernen Tangentialspeichenräder erfunden hatte.
John Kemp Starley wollte das neue Fahrrad in puncto Rahmenform, Sicherheit und Kraftverhältnis verbessern. Sein erster Prototyp, der „Rover I“, wurde von der Presse jedoch stark kritisiert. Man glaubte nicht an die gute und schnelle Fahrweise der Neuentwicklung.
Daraufhin baute Starley einen zweiten Prototyp, den „Rover II“, der als Vorbild heutiger Fahrräder gilt. Um Aufsehen zu erregen und seine Kritiker zu überzeugen, veranstaltete Starley ein illegales Radrennen. Sein Rover II brillierte, ein neuer Weltrekord wurde aufgestellt und die Beliebtheit des Sicherheitsniederrades stieg.
Im Vergleich zu vorherigen Radtypen besaß das neue Modell zwei gleich große Räder sowie Steuerung und Bremsen an den Vorderrädern. Ab den 1880er-Jahren folgten zahlreiche Erfindungen wie die Gangschaltung, die Rücktrittbremse und luftgefüllte Reifen, die heute zur Standardausrüstung eines modernen Fahrrads gehören.

Das Damenrad (1889) – Einstieg aus Holland

Seit der Erfindung des ersten Fahrrads waren Frauen aufgrund der Kleidernorm benachteiligt, was das Fahren des Zweirads betraf. So galt es als üblich, dass Frauen lange Röcke oder Kleider trugen, die jedoch beim Fahrradfahren störten.
Als einer der Ersten baute der Engländer Dennis Johnson 1819 eine Draisine so um, dass Frauen mit langem Rock gefahrlos Rad fahren konnten. Sporadisch wurden Räder fortan frauenfreundlich umgebaut und vom weiblichen Geschlecht gefahren.
Der große Durchbruch gelang jedoch erst mit der Entwicklung des Sicherheitsniederrades. So baute John Kemp Starley 1889 ein Modell eigens für Damen, das „Rover Ladys Safety“. Niederländische Fahrradhersteller kopierten dieses Modell, fügten einen Vollkettenschutz und Seitenverkleidungen hinzu und schufen so das bekannte Hollandrad.

Das Tandem (1890er-Jahre) – gemeinsam radeln

Nachdem das Fahrrad für jedes Geschlecht technisch fahrbar war, tüftelten Ingenieure daran, mit einem Drahtesel mehr als eine Person zu bewegen. Wie auch beim Damenrad legte Starleys Sicherheitsniederrad den Grundstein für das Tandem.
Obwohl es bereits erste Patente in den 1880er-Jahren gegeben hat, gilt der Däne Mikael Pedersen (1855–1929) als Erfinder des ersten Tandems. Er baute sein Pedersen-Fahrrad für zwei Personen um und entwickelte mit dem „Quad“ auch ein Tandem für Vier.
1896 baute die US-amerikanische Firma „Waltham Manufacturing Company“ mit ihrem Zehner-Tandem „Oriten“ das größte Tandem der Welt. Dieses war knapp 140 Kilogramm schwer und über 7 Meter lang, was die Grenze des physikalisch Umsetzbaren bildete. Heutige Tandems werden daher meist wieder nur für zwei bis vier Personen gebaut.

Das BMX (1960er-Jahre) – Tricks auf zwei Rädern

Im 20. Jahrhundert entstanden keine neuen Fahrradtypen – lediglich die zusätzliche Ausrüstung wurde weiter verbessert oder das Sicherheitsniederrad für spezielle Zwecke angepasst. Dazu gehört auch das heute bei Kindern und jungen Erwachsenen beliebte BMX.
Dies ist eine Weiterentwicklung aus den 1960er-Jahren, als in den USA Tricks und Stunts mit kleinen Fahrrädern immer beliebter wurden. Charakteristisch dafür sind deshalb der stabile Rahmen, der hohe Lenker und die Metallrohre an den Achsen der Vorder- und Hinterräder. Eine modifizierte Art des BMX kam in den 1970er-Jahren nach Europa und wurde dort als Bonanzarad verkauft.
Von der Draisine zum Fahrrad: das BMX

Das BMX wurde in den 1960er-Jahren in den USA erfunden.

Foto: Henfaes/iStock

Das Mountainbike (1973) – zunächst nur bergab

Ebenfalls eine US-amerikanische Weiterentwicklung des Fahrrads ist das Mountainbike, welches im Jahr 1973 erfunden wurde. Die ersten Modelle besaßen stabile Räder mit dicken Ballonreifen und waren relativ schwer, weshalb sie vor allem für Abfahrten im Gelände verwendet wurden. Als erster Hersteller eines Mountainbikes nach modernem Standard gilt der Designer und Anwalt Joe Breeze aus Kalifornien.
Von der Draisine zum Fahrrad: das Mountainbike

Das erste Mountainbike eignete sich nur für Abfahrten im Gelände. Heute gibt es dafür spezielle Downhill-Bikes.

Foto: Sandra Alkado/iStock

Das E-Fahrrad (1982) – ein Jahrhundert mit Hilfsmotor

Ähnlich wie bei E-Autos gab es schon früh die ersten elektrisch angetriebenen Fahrräder, die sich, wie ihre vierrädrigen Gefährten, jedoch nicht dauerhaft durchsetzen konnten. Als Erster versah Ogden Bolton aus den USA 1895 seine Draisine mit einem E-Motor. 1899 baute der deutsche Erfinder Albert Hänsel an seinem mit Pedal betriebenen Rad auch einen Elektromotor ein.
Als Vater des heutigen E-Bikes gilt der deutsche Egon Gelhard aus Zülpich, Nordrhein-Westfalen. Sein Rad wurde wie die modernen E-Fahrräder durch einen elektrischen Motor unterstützt, der aber vom Treten der Pedale abhängig war.
Von der Draisine zum Fahrrad: das E-Bike

Das erste mit einem elektrischen Motor betriebene Fahrrad fuhr 1895 über US-amerikanische Straßen.

Foto: frantic00/iStock

Das Fahrrad bewegt die Welt

Abgesehen von spezifischen Rädern, die primär für bestimmte Personengruppen gebaut wurden, ermöglichte das Fahrrad lange vor dem Automobil einer Vielzahl von Menschen, schneller von einem Ort zum anderen zu gelangen.
Obwohl sich der Nutzen vielleicht nicht sofort erschließt, fand der Drahtesel auch im Militär mehrfach und lange Zeit Verwendung. So rollten Fahrräder seit 1870 für die französische Armee, seit 1878 für die italienische und seit 1892 für die deutschen Truppen.
Während die letzte Fahrradtruppe auf dem europäischen Kontinent im Jahr 2003 von den Schweizern eingestellt wurde, nutzt die Armee von Sri Lanka noch heute das Fahrrad für ihre militärischen Dienste.
Heute gibt es schätzungsweise eine Milliarde Fahrräder weltweit. Es ist damit das am häufigsten genutzte Fahrzeug überhaupt. Schätzungen zufolge kommt Deutschland dabei auf 84 Millionen Drahtesel (Stand 2023). Das sind mehr, als in den ersten 150 Jahren ihrer bewegten Geschichte insgesamt über die Straßen der Welt gerollt sind.
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Millionen-Vergleich: Social-Media-Riesen zahlen an US-Schulbezirk

Mehrere Social-Media-Unternehmen haben sich zu einer millionenschweren Zahlung an einen US-Schulbezirk bereiterklärt, um eine Klage wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit von Schülern aus der Welt zu schaffen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gerichtsunterlagen stimmten die Unternehmen zu, im Rahmen eines Vergleichs rund 27 Millionen Dollar (23 Millionen Euro) zu zahlen.
Die Vergleichssumme umfasst den Gerichtsunterlagen zufolge neun Millionen Dollar von der Facebook-Mutter Meta, jeweils acht Millionen Dollar von den Konzernen Snap und Bytedance, die die Onlinedienste Snapchat beziehungsweise Tiktok betreiben, sowie rund zwei Millionen Dollar von Google, das unter anderem den Dienst Youtube betreibt.
Google stellt demnach zudem Softwarelizenzen im Wert von 900.000 Dollar bereit. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.

Präzedenzfall für 1200 Klagen

Die Klage war vom Schulbezirk Breathitt County in Kentucky eingereicht und als Musterfall für mehr als 1200 ähnliche Klagen von Schulbezirken im ganzen Land ausgewählt worden. Der Bezirk hatte mehr als 60 Millionen Dollar gefordert, um ein 15-jähriges Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit zu finanzieren.
Mit dem Geld sollten die Kosten für die Bewältigung der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf die Schülerinnen und Schüler des Bezirks gedeckt werden, darunter etwa Schlafprobleme, seelische Belastungen und Konflikte.
Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte der Druck auf die Unternehmen wachsen, auch die übrigen Verfahren beizulegen. Zuletzt hatte es in den USA eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegen Tech-Konzerne gegeben.

Sucht und Missbrauchsschutz im Fokus

Im März hatte ein Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube in einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verurteilt.
Am Montag befanden die Geschworenen in einem Prozess gegen Meta im US-Bundesstaat New Mexico den Konzern für schuldig, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend vor Online-Belästigung, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel zu schützen.
Mehr als 30 US-Bundesstaaten haben Meta außerdem in einem separaten Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Onlinediensten verklagt, der Prozess könnte im August in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beginnen. (afp/red)
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deutschland

Transsexuellengesetz: Unionsfraktion für Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts

Die Unionsfraktion dringt auf eine Einschränkung des von der Ampel-Regierung beschlossenen Selbstbestimmungsrechts. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ laut Vorab-Mitteilung vom Dienstag, 2. Juni.

Länder-Initiative für schärfere Regeln

Die Unionsfraktion unterstützt demnach einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Rechtsverschärfung.
Das Selbstbestimmungsrecht hatte 2023 das viel kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen verlangt.
Plum unterstützte nun die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte er.
Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“.

Flucht vor Haftantritt im Frauengefängnis

Plum verwies auf den Fall: Marla-Svenja Liebich. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht.
Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, eine Auslieferung ist beantragt. (afp/red)
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gesellschaft

Neue EU-Regeln: Abschiebezentren in Drittstaaten kommen

Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren zu schließen.
Er verweist auf entsprechende Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind, Vereinbarungen dieser Art zu schließen.“ Bis solche Zentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch etwas länger dauern.

Worum es genau geht

Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben.
Ziel der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.

Noch hat sich kein Land gefunden

In die geplanten Zentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist aber noch offen. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, einen solchen Staat zu finden.

Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal

Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl zu beantragen.
Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.

Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards

Noch sei nicht klar, „welche Staaten sich unter welchen Bedingungen dazu bereiterklären – und wie hoch die Kosten dafür sein werden“, gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg zu bedenken.
Sie sagt, es müsse sichergestellt werden, „dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards, zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben – das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union sichergestellt werden“.

Dobrindt zu Abschiebezentren außerhalb EU: „Noch dickes Brett zu bohren“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die EU-Einigung auf Abschiebezentren in Drittländern begrüßt – und zugleich weitere Bemühungen angekündigt. Mit der Einigung würden die rechtlichen Voraussetzungen für solche Zentren geschaffen, sagte Dobrindt am Dienstag, 2.Juni in Berlin.
Für die Einrichtung dieser „Return Hubs“ würden gerade Gespräche mit möglichen Ländern geführt. Ziel sei es, im Laufe dieses Jahres entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
„Das ist trotzdem noch ein dickes Brett, was es da zu bohren gilt“, betonte Dobrindt. „Nach dem Schließen einer Vereinbarung ist noch kein Return Hub entstanden, sondern der Aufbau von solchen Return Hubs braucht dann auch noch Zeit.“
Der Innenminister erhofft sich von der Schaffung von Abschiebezentren „auch einen deutlichen Schlag“ gegen kriminelle Schleuserbanden. Ziel sei es, dass deren Geschäftsmodell „nicht mehr mit den Versprechen einhergeht, wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der Return Hubs, weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen.
Throm sagt: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“

SPD-Politiker spricht von „Phantomdebatte“

Der Bundestagsabgeordnete Demir rechnet, was diesen Punkt angeht, dagegen nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: „Bei den Return Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Bedenken hat er gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft.
Der SPD-Politiker sagt: „Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat“, sagt der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung auszulagern, ersetze keine verantwortungsvolle Politik. (dpa/afp/red)
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kultur

Wenders vs. Kinski: Wie umgehen mit umstrittener Nacktszene?

Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders‘ Film „Falsche Bewegung“ (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.

Was will Kinskis Anwalt unternehmen?

Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen „Ich“ könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete“.
Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt.
„Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.

Um welche Szene geht es eigentlich?

„Falsche Bewegung“ (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon – gespielt von Kinski.
Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon.
In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht.
Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.

Warum ist die Szene für Kinski problematisch?

Ihr Anwalt Schertz argumentiert: „Es geht darum, dass er als Regisseur damals eine Schauspielerin mit 13 Jahren halbnackt gefilmt hat und auch so im Film zeigt, die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre.
Und diese Szene auch herausgeschnitten werden kann, ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde.“
„Sie fühlte sich in der Rückschau völlig überfordert mit der Situation und auch damals nicht geschützt von ihm. Und sie haben die Szene ja mehrfach gedreht“, sagte Schertz. „Manchmal guckt man auf sein Leben zurück und stellt fest, da sind Dinge passiert, die waren schlicht nicht in Ordnung, die möchte ich korrigiert wissen. Und so war es hier auch.“

„Die möchte ich korrigiert wissen“: Nastassja Kinski über ihren Umgang mit vergangenen Unrechtserfahrungen beim Film. (Archivbild).

Foto: Vittorio Zunino Celotto/Getty Image

Kinski sagte kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“. Sie kritisierte auch die Produktionsbedingungen. „Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt.“ Mit Wenders hatte Kinski etwa auch sein Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht.

Wie reagiert die Filmbranche auf Wenders‘ Rede?

Wenders fragte bei der Gala, bei der er den Ehrenpreis erhielt: Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – weh tue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Er sei mit dieser Frage ziemlich allein und er sei auch ratlos.
Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte. Angenommen, er kürze den Film, dann sei das ein Präzedenzfall. „Dann ist es bei allen anderen Filmen später möglich.
Ich möchte es diskutieren und ich möchte da nicht alleine bleiben“. Die Filmakademie hat sich zu Wenders‘ Vorschlag und zu seiner Rede auf Anfrage bislang nicht geäußert.
Auch Tage später sorgte seine Ansprache aber für Diskussionen. „Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht.
Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen“, kommentierte Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth einen Beitrag ihres Kollegen Clemens Schick bei Instagram.

Wie sollte mit Filmerbe in solchen Fällen umgegangen werden?

Ob man die Geschichte nachträglich korrigieren kann oder soll, hält die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch für eine „sehr grundsätzliche Frage“, wie sie kürzlich im Deutschlandfunk erklärte. Sie berühre alles, was man „Cancel Culture“ oder „Political Correctness“ nenne.
Dann müsse man die ganze Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte angehen, was zum Teil gemacht werde. Brauerhoch hält es für sehr wichtig, die Debatte zu eröffnen, „aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren, denn das sind ja auch wichtige Dokumente“.
Heleen Gerritsen, Künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, äußerte sich nicht zum konkreten Fall, betont aber grundsätzlich die notwendige historische Einordnung alter Filme. „Filmerbe braucht Bewahrung, Forschung und sorgfältige Vermittlung“, sagte sie.
„Wenn historische Filme heute gezeigt werden, sind Einführungen, Gespräche, begleitende Texte oder kuratorische Hinweise notwendig, um ihre Entstehungsbedingungen und ihre Wirkungsgeschichte einzuordnen.
Das gilt besonders dann, wenn Werke aus heutiger Perspektive Fragen nach Machtverhältnissen, Repräsentation oder verletzenden Darstellungen aufwerfen.“
Die Regisseurin Julia von Heinz schlug in einem Instagram-Post vor, die Szene zu kontextualisieren. „Durch Triggerwarnungen und Begleitmaterial. Alle Institutionen, die so einen alten Film noch verleihen oder archivieren, können dieses Begleitmaterial bereithalten“.
Teil des Materials könne etwa ein Interview oder Essay mit Kinski sein, in dem sie ihre Erfahrung beschreibe. Auch symbolisch die Szene aus der Masterkopie herauszuschneiden, wäre eine „einfache und klare Geste. Und würde Filmgeschichte schreiben!“, schrieb sie. Die Regisseurin riet Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.

Gab es so etwas schon einmal?

Schertz bestätigte, dass es bei dem Tatort „Reifezeugnis“ (1977) von
Wolfgang Petersen eine Einigung mit dem NDR gab. Dort spielt Kinski eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat und auch dort nackt gezeigt wird.
Wenders erwähnte in seiner Rede seinen Kollegen Steven Spielberg, der eine Szene im Film „E.T.“ nachträglich verändert hat – und dies später bereute. Die Tatsache, dass Polizisten mit Waffen Kinder gejagt haben, gefiel dem Starproduzenten Jahre später nicht mehr.
In einer Neufassung zum 20-jährigen Jubiläum des Films 2002 ersetzte er die Waffen durch Walkie-Talkies. Jahre später sagte Spielberg, kein Film solle durch die Brille überarbeitet werden, „durch die wir heute schauen, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen.“ Diese Fälle lassen sich aber nicht unbedingt vergleichen. (dpa/red)
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deutschland

Merz ruft zu Reformbereitschaft auf – Sozialreformen werden „nicht einfach“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat an Wirtschaft und Gesellschaft appelliert, an den bevorstehenden Reformen konstruktiv mitzuarbeiten.
„Wir wollen und müssen jetzt gemeinsam zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme unseres Landes zu lösen“, sagte Merz am Dienstag beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow.

Zukunftsfeste Sozialsysteme gefordert

Deutschland müsse seine Sozialsysteme „jetzt zukunftsfest machen, (…) wenn sie eine Chance haben wollen, in dieser Form auch in Zukunft zu bestehen“.
Die Politik müsse in dieser Situation beweisen, dass sie in der Lage sei, „langfristige und tragfähige Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu finden und sie dann auch in einem vernünftigen Tempo umzusetzen“, sagte Merz.
Er wolle dafür „keinen Vertrauensvorschuss“. Er wolle aber „sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“. Merz nannte dabei Belegschaften, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, und andere gesellschaftliche Institutionen.

Abschaffung alter Gesetze geplant

Bei Rente, Krankenversicherung, Pflege würden die „lang überfälligen“ Reformen „nicht einfach“, sagte der Kanzler. Es gehe aber darum, das Fundament des Landes so zu erneuern, „dass es wieder für Jahre, vielleicht für ein ganzes Jahrzehnt ausreicht und stabil ist“.Dazu müssten alle „die sehr deutschen Reflexe des Schlechtredens“, „parteipolitische Spielchen“ und „das Hoffen auf einen großen Befreiungsschlag“ hinter sich lassen.
Merz kündigte für den 15. Juli auch erneut ein sogenanntes Entlastungskabinett an: Dafür habe er die Ministerinnen und Minister gebeten, „nicht neue Gesetze vorzuschlagen, sondern vorzuschlagen, welche alten Gesetze wir abschaffen können“.
Erstmals hatte es eine solche Kabinettsitzung am 25. November gegeben. Merz verwies darauf, dass nun auch Bürger über ein Portal der Regierung Vorschläge unterbreiten können, „wie wir Bürokratie in Deutschland zurückbauen“. (afp/red)
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wirtschaft

Was kostet Autofahren wirklich? So schneiden Benziner und Plug-in-Hybrid im Vergleich ab


In Kürze:

  • Niedrigere Energiekosten, höhere Anschaffung: Der Golf eHybrid verursacht in der Beispielrechnung geringere laufende Kosten als der Benziner.
  • Trotz Förderung bleibt der Preisunterschied erheblich: Beim Kauf liegen zwischen beiden Modellen mehr als 14.000 Euro.
  • Ob sich der Umstieg rechnet, hängt vor allem von Fahrleistung, Energiepreisen und dem tatsächlichen elektrischen Fahranteil ab.

 
1,925 Euro für einen Liter Super E10, 1,881 Euro für Diesel: Diese Preise meldete der ADAC am vergangenen Sonntag, 31. Mai, für den bundesweiten Durchschnitt. Gleichzeitig können Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden seit Mai staatliche Zuschüsse beantragen. Für Autofahrer stellt sich damit eine Frage, die sich anhand von Anschaffungs- und Betriebskosten beantworten lässt: Wie unterscheiden sich die Kosten verschiedener Antriebsarten unter den aktuellen Rahmenbedingungen?
Für den folgenden Vergleich hat die Redaktion zwei Varianten des VW Golfs gegenübergestellt.
Für die Beispielrechnung wird eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern zugrunde gelegt. Als Energiekosten werden ein Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter sowie ein Strompreis von 0,35 Euro pro Kilowattstunde angesetzt. Beim betrachteten Plug-in-Hybrid wird angenommen, dass 80 Prozent der Fahrleistung elektrisch zurückgelegt werden und 20 Prozent unter Nutzung des Verbrennungsmotors erfolgen.

Anschaffungskosten

Für den Vergleich werden der VW Golf 1.5 TSI mit 115 PS und der Golf eHybrid mit einer Systemleistung von 204 PS herangezogen.
Laut ADAC-Autotest geht der Preis für den Golf 1.5 TSI bei rund 28.330 Euro los. Für den Golf eHybrid werden laut ADAC rund 44.205 Euro angegeben. In der Beispielrechnung wird für das eHybrid-Modell zusätzlich eine Förderung von 1.500 Euro berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Kaufpreis von rund 42.705 Euro.
Auf Grundlage dieser Werte beträgt der Unterschied bei den Anschaffungskosten rund 14.375 Euro.

Verbrauchswerte und Energiekosten

Für den Golf 1.5 TSI wird ein durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von 5,6 Litern je 100 Kilometer angesetzt. Dieser Wert entspricht den Angaben des ADAC Ecotests und dient als Grundlage für die Berechnung der Energiekosten.
Bei einem angenommenen Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter ergeben sich daraus Kosten von rund 11,37 Euro auf 100 Kilometer. Auf die angenommene Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern hochgerechnet, entstehen Spritkosten von rund 1.705,20 Euro.
Für den Golf eHybrid wird ein Fahrprofil angenommen, bei dem 80 Prozent der Strecke elektrisch zurückgelegt werden. Unter dieser Annahme ergeben sich Stromkosten von rund 5,40 Euro je 100 Kilometer. Zusätzlich werden Benzinkosten von rund 2,23 Euro je 100 Kilometer berücksichtigt.
Die Energiekosten des Plug-in-Hybrids belaufen sich damit auf insgesamt 7,63 Euro je 100 Kilometer. Auf eine Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern übertragen, ergeben sich Energiekosten von rund 1.144 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt auf Grundlage dieser Berechnung rund 500 Euro pro Jahr.

Wartung und Steuer

Neben den Energiekosten werden für die Beispielrechnung Wartungs- und Steuerkosten berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden jährliche Wartungs- und Inspektionskosten von 768 Euro angesetzt. Dieser Betrag ergibt sich aus den Angaben des ADAC, der monatliche Kosten von 64 Euro ansetzt. Für den Golf eHybrid werden 1.140 Euro berücksichtigt. Hier legen wir ebenfalls Zahlen des ADAC zugrunde, der Werkstattkosten von 95 Euro pro Monat veranschlagt.
Zusätzlich wird die Kfz-Steuer berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden 89 Euro pro Jahr angesetzt. Beim Golf eHybrid wird für die Berechnung kein Steuerbetrag berücksichtigt.
Unter Einbeziehung der angenommenen Energie-, Wartungs- und Steuerkosten ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 2.562,20 Euro für den Golf 1.5 TSI. Für den Golf eHybrid ergeben sich jährliche Kosten von 2.284 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beläuft sich damit auf rund 278 Euro pro Jahr.

Betrachtung über fünf Jahre

Fahrzeuge werden in der Regel über mehrere Jahre genutzt. Deshalb wird die Beispielrechnung zusätzlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren übertragen.
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern ergibt sich über diesen Zeitraum eine Gesamtfahrleistung von 75.000 Kilometern. Für den Golf 1.5 TSI ergeben sich daraus laufende Kosten von rund 12.811 Euro. Für den Golf eHybrid belaufen sich die laufenden Kosten auf rund 11.420 Euro.
Die rechnerische Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt somit rund 1.390 Euro über den betrachteten Zeitraum.

Einordnung der Ergebnisse

Die Berechnung dient ausschließlich dazu, die Kostenentwicklung unter den beschriebenen Annahmen darzustellen. Aus den dargestellten Zahlen lässt sich daher keine allgemeingültige Aussage über die Wirtschaftlichkeit der Antriebstechnologien ableiten. Dafür müssten weitere Faktoren berücksichtigt werden, die nicht Bestandteil dieser Berechnung sind.
Die Berechnung der Anschaffungskosten berücksichtigt weder Finanzierungskosten noch Rabatte, Leasingkonditionen oder den Wertverlust während der Haltedauer.
Veränderungen von Energiepreisen, jährlicher Fahrleistung, Förderhöhe, Verbrauchswerten sowie Fahr- und Ladeverhalten führen zu abweichenden Ergebnissen für die laufenden Kosten. Nicht Bestandteil der Berechnung sind außerdem Versicherungsprämien und mögliche Reparaturen außerhalb regulärer Wartungsintervalle.
Auch die Annahme eines elektrischen Fahranteils von 80 Prozent beim Plug-in-Hybrid stellt eine Rechengröße dar. Ein anderer elektrischer Fahranteil führt zu veränderten Energiekosten und damit zu einem anderen Ergebnis der Berechnung.
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vital

Das Zucker-Paradoxon: Warum Süßes den Geist beruhigt, aber den Körper stresst

In Kürze:

  • Zucker beruhigt nur das Gehirn, lässt den Körper aber unbemerkt unter Stress.
  • Der Blutzuckeranstieg und -abfall löst eine doppelte hormonelle Stressreaktion aus.
  • Das System schaltet fälschlicherweise auf Aktivität statt auf echte Erholung.
  • Dieser Kreislauf führt langfristig zu chronischem Heißhunger und höheren Krankheitsrisiken.

Es ist der weltweit am meisten akzeptierte Bewältigungsmechanismus: Nach einem langen Arbeitstag greifen wir zu heißer Schokolade, brechen eine Stück Schokolade ab oder öffnen ein zuckerhaltiges Getränk – und fühlen uns tatsächlich besser.
Neue Forschungsergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass sich zwar das Gehirn ruhiger anfühlt, der Körper aber im Hintergrund weiter unter Stress steht.

Die Versuchsanordnung

Wie stark signalisiert Zucker Erholung und was passiert tatsächlich im Körper? Das untersuchte eine neue Studie im International Journal of Psychophysiology an 94 gesunden Erwachsenen.
Die Forscher teilten die Teilnehmer per Zufall in vier Gruppen ein: Glukose plus Massage, Glukose plus Ruhe, Wasser plus Massage oder Wasser plus Ruhe. Als Finale mussten alle eine Aufgabe zur anhaltenden Aufmerksamkeit lösen.

Die Zucker-Dosis

Das verabreichte Glukosegetränk enthielt 75 Gramm in Wasser aufgelöste Glukose – eine massive Zuckermenge, die etwa zwei Dosen Limonade oder etwa 20 Teelöffeln Zucker entspricht.
Während des gesamten Experiments überwachten die Wissenschaftler den Blutzucker, den Blutdruck, die Herzaktivität sowie die körpereigenen Signale aus dem Wachsamkeits- und dem Entspannungssystem.
Die Blutzuckermessung erfolgte vor dem Getränk, vor der Entspannungsphase und direkt vor dem Aufmerksamkeitstest.

Das verblüffende Ergebnis

Zwar wirkten Massage und Ruhephase wie erwartet – die Teilnehmer fühlten sich spürbar gelöster und ihre Körper zeigten klare Entspannungszeichen.
Doch bei der Glukose-Gruppe gab es einen Haken: Ein Teil des körpereigenen Wachsamkeitssystems kam einfach nicht vollständig zur Ruhe. Das eindeutige Signal der Daten: Zucker kann den Körper aktiv daran hindern, sich vollkommen zu entspannen.
„Zucker leiht sich einen Moment der Ruhe vom Dopaminsystem und belastet damit die Stoffwechselgesundheit“, sagte Grant Antoine, Naturheilkundler und klinischer Leiter für Präzisionsernährung bei Viome über die Studienergebnisse, gegenüber Epoch Times.
Während das Gehirn ein Gefühl des Wohlbefindens registriert, kann im Körper im Hintergrund weiterhin eine Stressreaktion ablaufen.

Ruhe ist nicht gleich Ruhe: Die Belohnungs-Illusion

Das empfundene Wohlbefinden nach dem Zuckerkonsum entspringt einer Täuschung: Es wird primär vom Belohnungssystem des Gehirns gesteuert – und eben nicht von einer echten Entspannungsreaktion des gesamten Körpers.
„Die Ruhe, die Menschen durch Zucker empfinden, ist ein neurochemischer Vorgang im Belohnungssystem“, sagte Antoine, der nicht an der Studie beteiligt war.
Dieses Gefühl der Ruhe erstrecke sich jedoch keineswegs auf das Herz-Kreislauf- und Nervensystem oder auf die Stresshormone. Diese blieben im Hintergrund weiterhin aktiv.
„Deshalb kann ein zuckerhaltiger Snack die Wirkung von Atemübungen oder Meditation stillschweigend zunichte machen“, sagt Antoine.
Während das Gehirn im Moment ein Gefühl des Wohlbefindens registriere, „hört der Körper nie auf, sein Stressprogramm ablaufen zu lassen“.

Das physiologische Paradoxon

Glukose kurbelt die Stressaktivität aktiv an und macht es in der Studie dem Körper extrem schwer, herunterzufahren – selbst während einer tiefenentspannenden Maßnahme wie einer Massage.
Kara Seidman, Ernährungswissenschaftlerin und Leiterin für Partnerschaften bei Resbiotic Nutrition, brachte das Problem gegenüber Epoch Times auf den Punkt: „Dies deutet auf eine Diskrepanz zwischen gefühlter Ruhe und tatsächlichem physiologischem Stress hin.“

Zucker sendet dem Körper ein Stresssignal

Der Körper reagiert auf das, was sich in seinem Blutkreislauf befindet. „Ein Zuckeranstieg an sich ist ein Stressor“, betont Antoine.
Ein steigender Blutzuckerspiegel aktiviert die „Kampf-oder-Flucht“-Reaktion des Körpers, jagt die Herzfrequenz nach oben und treibt den Blutdruck in die Höhe.
„Normalerweise beobachten wir diese Veränderungen nur in Zeiten erhöhten Stresses, wie zum Beispiel beim Sport, aber die Studie zur menschlichen Reaktion auf Glukose hat gezeigt, dass dies sogar in Ruhe geschieht“, fügte er hinzu.
Doch was auf diesen rasanten Anstieg folgt, ist oft noch schlimmer: Sobald der Blutzucker unter den Ausgangswert fällt, schaltet der Körper auf Notfallmodus.
Zur Kompensation schüttet er massiv Cortisol und Adrenalin aus – beides Stresshormone. Antoines Fazit ist: „Eine einzige Dosis Zucker kann tatsächlich zwei Stressreaktionen auslösen: eine beim Anstieg und eine beim Abfall.“

Der Faktor Kontext

Dabei gibt es keinen universellen Grenzwert, ab wie viel Gramm der Blutzucker wie oben beschrieben eskaliert. Der Effekt ist extrem abhängig von Dosis und Kontext.
Ob und wie stark das System anspringt, bestimmen Faktoren wie die restliche Nahrungsaufnahme, die individuelle Insulinsensitivität, das aktuelle Aktivitätsniveau und bereits vorhandener Stress.
Wer Zucker direkt vor einem ohnehin stressigen Ereignis konsumiert, verstärkt die hormonelle Stressreaktion des Körpers mit großer Wahrscheinlichkeit noch zusätzlich.
Zum Kontext der aktuellen Untersuchung: In der Studie wurde eine Glukosedosis verwendet, die exakt der Menge eines oralen Glukosetoleranztests entspricht – eine große, schnell resorbierte Zuckermenge, die den Blutzuckerspiegel bewusst extrem ansteigen lassen soll. Vergleichsstudien zu Zuckermengen in verschiedenen Snacks und Lebensmitteln sind bisher noch ausständig.

Der Härtetest im Labor

In einer Studie wiesen Personen, die vor einem sozialen Stresstest – wie dem Halten einer Rede oder dem lauten Kopfrechnen – Glukose zu sich nahmen, einen stärkeren Cortisolanstieg auf als diejenigen, die dies nicht taten.
Personen mit bereits belastetem Stresssystem sind von diesem Effekt möglicherweise am stärksten betroffen. Dazu gehören Menschen mit
  • chronischem Stress,
  • Schlafmangel,
  • Burn-out.
Bei diesen Personen steigt der Cortisolspiegel tendenziell noch stärker an und bleibt zudem länger erhöht.

Das biologische Missverständnis

Auf biologischer Ebene signalisiert ein hoher Blutzuckerspiegel dem Organismus, dass sofort Energie verfügbar ist.
Das bedeutet für das System: Die aktuellen Bedingungen laden eher zum Handeln als zur Ruhe ein. Das Gehirn reagiert prompt auf dieses Signal und versetzt den Körper in einen wachen, bereiten Zustand.

Warum wir unter Stress nach Zucker verlangen

Mehrere biologische und psychologische Faktoren treiben uns in Stresssituationen direkt in Richtung Zucker:
  • Cortisol steigert laut Untersuchungen den Appetit und weckt gezielt das Verlangen nach kalorienreichen Lebensmitteln.
  • Stress erhöht den Spiegel von Ghrelin (dem Hungerhormon), was den Drang zu essen verstärkt.
  • Chronischer Stress kann das Gehirn zudem gegenüber Leptin (dem Hormon, das Sättigung signalisiert) laut Untersuchungen „teilweise taub“ machen.
Das bittere Ergebnis der hormonellen Kettenreaktion: „Man ist also hungriger als normal und weniger in der Lage zu erkennen, wann man genug gegessen hat.“

Die kurzfristige Täuschung im Stresssystem

Dabei wirkt Zucker im ersten Moment tatsächlich und sorgt vorübergehend für Linderung. Studien zeigen, dass er die Stressreaktion dämpfen kann, indem er die Aktivität der HPA-Achse unterdrückt. Das ist der Teil des Stresssystems, der uns bei anhaltendem Stress wachsam und voller Energie hält.
Dieser beruhigende Effekt ist jedoch nur von kurzer Dauer. Die Linderung hält nur kurz an, bevor der Kreislauf wieder von vorn beginnt und eine weitere Dosis verlangt, so Antoine.
Zucker wird zudem selten isoliert konsumiert. Er wird oft mit beruhigenden Aktivitäten kombiniert, wie zum Beispiel:
  • Sich hinsetzen
  • Etwas anschauen
  • Zeit mit anderen verbringen
Diese Kombination verstärkt das Gefühl der Erleichterung zusätzlich. Da Zucker den Stress – wenn auch nur kurzzeitig – abschwächt, greift man beim nächsten Mal, wenn man sich überfordert fühlt, eher wieder danach. Dieses Verlangen, sagt Antoine, kehrt jedes Mal stärker zurück.

Die Stressfalle: Kurze Erleichterung durch Zucker verstärkt das Verlangen beim nächsten Mal.

Foto: Doucefleur/iStock

Die langfristigen Folgen: Der hormonelle Push-Pull-Effekt

Mit der Zeit fordert dieser Kreislauf seinen Tribut. Wird Zucker wiederholt zur Stressbewältigung eingesetzt, können sowohl Insulin als auch Cortisol gleichzeitig ansteigen.
Das führt zu einem gefährlichen Push-Pull-Effekt: Ein Hormon versucht, Energie zu speichern, während das andere versucht, sie im Kreislauf zu halten.
Dieses Chaos im Hormonsystem hat langfristig ernste Konsequenzen für den Organismus:
  • Insulinresistenz: Zellen können weniger empfindlich auf Insulin reagieren.
  • Entzündungen: Ein anhaltend erhöhter Blutzuckerspiegel kann zu Entzündungen im Körper beitragen.
  • Krankheitsrisiken: Das Risiko für Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes und Herzerkrankungen steigt.
Dr. Deepak Bhatt, interventioneller Kardiologe und Direktor des Mount Sinai Fuster Heart Hospital, erklärte dazu gegenüber The Epoch Times: Zuckerhaltige Getränke, Fast Food wie Burger und Pommes, Pizza und Desserts enthalten in der Regel leere Kalorien und ungesunde Fette.
Wenn dieses Stressessen zur Gewohnheit wird, kann es zudem zu einer Gewichtszunahme führen – einem weiteren wichtigen Risikofaktor für Diabetes und Herzerkrankungen.

Kein Grund für Schuldgefühle – aber für Bewusstsein

Das bedeutet jedoch nicht, dass man Zucker komplett weglassen muss – oder sich schuldig fühlen sollte, wenn man von Zeit zu Zeit danach greift. Der Trost, den Zucker bietet, ist real, aber eben nur teilweise, und hat einen hohen Preis.
Zu verstehen, wie Zucker sowohl das Gehirn als auch den Körper beeinflusst, kann Menschen helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen – insbesondere in stressigen Zeiten.
Denn sich besser zu fühlen, bedeutet nicht nur momentanen Trost. Es geht vor allem darum, dem Körper zu ermöglichen, vollständig in einen echten Ruhezustand zurückzukehren.

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Why Sugar Makes You Feel Calmer but Your Body More Stressed“. (deutsche Bearbeitung: vm)