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Warken will Honorarkürzung für Psychotherapeuten offenbar nicht beanstanden

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut einem Medienbericht die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht anfechten.
„Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, zitierte die „Rheinische Post“ aus einem Papier des Ministeriums.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen, was in der Ärzteschaft auf teils heftige Kritik stieß.

Hintergrund der Honorar-Entscheidung

Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist.
Die GKV hatte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung gefordert, die KBV lehnte dies ab. Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über das Gremium. Es hatte nach der Entscheidung laut „Rheinischer Post“ zusätzliche Informationen und eine ergänzende Stellungnahme angefordert.
In dem nun dazu erstellten Papier wird dem Bericht zufolge betont, die Aufsicht beschränke sich „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen“. Hingegen würden „rein fachliche Gründe oder Bedenken“ nicht geprüft.

Bedarfsplanung und Wartezeiten

Aktuell nehmen demnach 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Dies seien 54,61 Prozent mehr als 2014, vor allem wegen der stark steigenden Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Gleichwohl nehme das Ministerium Kritik an langen Wartezeiten für Termine sehr ernst, hieß es weiter.
Das Gesundheitsministerium werde daher „in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen“, wird in dem Papier demnach angekündigt.
So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen „und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden“.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung. Die KBV hatte eine Klage gegen die Maßnahme eingereicht. (afp/red)
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)